NÖ Landesimmobiliengesellschaft mbHSt. PöltenTED
ISTA3_I26_RAHMENVEREINBARUNG FÜR DIE BESEITIGUNG ODER VERWERTUNG VON ABFÄLLEN_Klosterneuburg
Rahmenvereinbarung für die Beseitigung oder Verwertung von Abfällen, die bei Bauprojekten im Bereich des Landes Niederösterreich (Standort Klosterneuburg und weitere Standorte) anfallen.
Sonderabfall, Erdentsorgung
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- NÖ Landesimmobiliengesellschaft mbH
- Veröffentlicht:
- 25. März 2026
- Frist:
- 24. April 2026
- Thema:
- Sonderabfall
Ausschreibungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung für die Beseitigung oder Verwertung von Abfällen, die bei Bauprojekten im Bereich des Landes Niederösterreich (Standort Klosterneuburg und weitere Standorte) anfallen.
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Unterlagen
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Auftraggeber
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Lose
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Ausführungsorte
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Veröffentlichungsstelle
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4Rahmenvereinbarung für die Beseitigung oder Verwertung von Abfällen, Klosterneuburg
NÖ Landesimmobiliengesellschaft mbHSt. PöltenFrist: 29. Apr.Rahmenvereinbarung für die Beseitigung oder Verwertung von Abfällen, die bei Bauprojekten im Bereich des Landes Niederösterreich, insbesondere in Klosterneuburg und weiteren Standorten, anfallen.Vergebener Auftrag - Vergabe-Nr. 1148/2026 - FmA - Abfallentsorgung; Verwertung und Beseitigung 18299
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Str.d.17. Juni 112, Berlin, 10623 Tel.: +4930 18 401-0, Fax: +4930 18 401 8450, [email protected]Abfallentsorgung, Verwertung und Beseitigung für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am Standort Taubenstr. 1 / Mohrenstr. 63, 10117 Berlin. Der Auftrag wurde an die B.K.R. Kies und Recycling GmbH & Co vergeben.Vergebener Auftrag - Vergabe-Nr. 381/2026 - FmA - Abfallentsorgung; Verwertung und Beseitigung 18299
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Str.d.17. Juni 112, Berlin, 10623 Tel.: +4930 18 401-0, Fax: +4930 18 401 8450, [email protected]Abfallentsorgung, Verwertung und Beseitigung (WZ 18299) für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz in Berlin (Stresemannstr./Erna-Berger-Str., 10117 Berlin). Beauftragtes Unternehmen: GBAV Gesellschaft für Boden-und Abfallverwertung mbH, Berlin.Beseitigung tierischer Nebenprodukte
Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover1. Gemäß § 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (AGTierNebG) in Verbindung mit §§ 2, 3 Absatz 1 Satz 2 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) sind innerhalb Niedersachsens grundsätzlich die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, 1) tierische Nebenprodukte der Kategorie 1 im Sinne von Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, 2)tierische Nebenprodukte der Kategorie 2 im Sinne von Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, ausgenommen Gülle, Guano, Magen- und Darminhalt, Milch, Milcherzeugnisse, Kolostrum sowie Eier und Eiprodukte, sowie 3) Folgeprodukte aus den in den Nummern 1 oder 2 genannten tierischen Nebenprodukten, die in ihrem Gebiet anfallen, nach Maßgabe der in § 1 TierNebG genannten unmittelbar geltenden Rechtsakte, des TierNebG und der auf Grund des TierNebG erlassenen Rechtsvorschriften abzuholen, zu sammeln, zu kennzeichnen, zu befördern, zu lagern, zu behandeln, zu verarbeiten, zu verwenden und zu beseitigen. Für die Landkreise Goslar, Göttingen, Hildesheim, Holzminden, Northeim, Wolfenbüttel, die Region Hannover sowie die Städte Göttingen, Braunschweig und Salzgitter (gemeinsam Verbandsmitglieder) hat der Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover (Zweckverband) diese Aufgabe übernommen. 2. Der Auftragnehmer hat sämtliche 1) tierischen Nebenprodukte der Kategorie 1 im Sinne von Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, 2) tierischen Nebenprodukte der Kategorie 2 im Sinne von Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, ausgenommen Gülle, Guano, Magen- und Darminhalt, Milch, Milcherzeugnisse, Kolostrum sowie Eier und Eiprodukte, sowie 3) Folgeprodukte aus den in den Nummern 1 oder 2 genannten tierischen Nebenprodukten, (gemeinsam auch tierische Nebenprodukte) die in dem Verbandsgebiet anfallen, abzuholen, zu sammeln, zu kennzeichnen, zu befördern, zu lagern, zu behandeln, zu verarbeiten, zu verwenden und zu beseitigen, soweit keine Ausnahmen gemäß der VO (EG) Nr. 1069/2009, dem TierNebG, dem AG TierNebG Nds sowie allen weiteren einschlägigen Rechtsvorschriften und aufgrund dieser erlassenen Rechtsverordnungen bestehen. Die Verarbeitung hat dabei nach der Verarbeitungsmethode 1 gemäß Kapitel III Buchstabe A Ziffer 1 des Anhangs IV zu VO (EU) Nr. 142/2011 zu erfolgen. Der Fleischbrei ist im Anschluss grundsätzlich in derselben Anlage zu Tiermehl/Schilfer und Fett zu verarbeiten. Für den Tierseuchenkrisenfall kann das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) eine Ausnahme hiervon genehmigen. Zur Klarstellung: Im Einklang mit § 3 Absätze 1, 3 TierNebG umfasst die Pflicht des Auftragnehmers die Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung, Verwendung und Beseitigung (umfassend auch Beseitigung) der betreffenden tierischen Nebenprodukte/Pflichtmaterialien. Der Auftragnehmer hat die Beseitigung der betreffenden tierischen Nebenprodukte ausschließlich in einer Tierkörperbeseitigungseinrichtung vorzunehmen, deren Besitzer der Auftragnehmer selbst ist. Die Beseitigung hat ausschließlich in der vom Auftragnehmer in seinem Angebot benannten Tierkörperbeseitigungseinrichtung zu erfolgen. 3. Dem Auftragnehmer soll die Pflicht zur Beseitigung der betreffenden tierischen Nebenprodukte im Beleihungswege vollständig gemäß § 3 Absatz 3 TierNebG übertragen werden. 4. Einzelheiten zu den zu vergebenden Leistungen sind in den Vergabeunterlagen und insbesondere Teil B (Leistungsbeschreibung) und Teil C (Beseitigungsvertrag) der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 24. April 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist NÖ Landesimmobiliengesellschaft mbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.