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Internetanschluss Quant-GPICz
Internet-Glasfaseranschluss 25 Gbit/s Entsprechend der den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung.
Internetdienste
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Hochschule Nordhausen
- Veröffentlicht:
- 24. August 2026
- Frist:
- 15. September 2026
- Thema:
- Internetdienste
Ausschreibungsbeschreibung
Internet-Glasfaseranschluss 25 Gbit/s Entsprechend der den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung.
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BWI GmbHMünchenFrist: 28. Sept.Die BWI GmbH (im Folgenden: "BWI") erwägt folgende zwei Rahmenverträge mit jeweils bis zu fünf Vertragspartnern über bundesweite Internetanschlüsse mit unterschiedlichen Ausprägungen für BWI-Eigenbetrieb sowie ihre Kunden der Bundeswehr und Bundesbehörden in Höhe von • Los 1: geschätzt 12.500.000,00 EUR netto (Obergrenze: 19.000.000,00 EUR netto) • Los 2: geschätzt 8.000.000,00 EUR netto (Obergrenze: 12.000.000,00 EUR netto) im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach § 11 Abs. 1 VSVgV zu vergeben: • Los 1 "sym. Internet-Anschlüsse": Beschaffung symmetrischer Internet-Anschlüsse von 2 Mbit/s-100 Gbit/s mit der Ausprägung (A) für neue Anschlüsse als Einzelaufträge im Miniwettbewerb und die vertragliche Übernahme der Altanschlüsse aus dem RV1089 (Los 1) mit der Berücksichtigung der BWI-Aufwände bei der Vergabe im jeweiligen Mini-Wettbewerb. • Los 2 "BWI-Internet-Breakouts": Beschaffung Internet-Transit-Anschlüsse für die BWI-Internet-Breakouts von 1 Gbit/s - 100 Gbit/s mit der Ausprägung (B) für die vertragliche Überführung der Altanschlüsse aus dem RV1089 (Los 2) und die Beschaffung neuer BWI-Internet-Breakouts.Pensionsversicherungsanstalt - unbefristeter Vertrag für 10 Gbit-Internetanbindung
PensionsversicherungsanstaltWienDie Pensionsversicherungsanstalt (PVA) verfügte über eine 10 Gbit/s-Internetleistung mit einer auf 36 Monate befristeten Vertragslaufzeit. Da der ursprüngliche Vertrag per 07.08.2026 endete und eine 10 Gbit/s-Internet Anbindung aufgrund der gestiegenen Home-Office Tätigkeiten sowie den zwingend erforderlichen externen Zugängen von BegutachterärztInnen bzw. WartungspartnerInnen weiterhin in diesem Umfang als Kommunikationsweg für Datentransfer über eine Plattform an externe PartnerInnen und UserInnen benötigt wird, ist der Abschluss eines neuen, diesfalls unbefristeten, Vertrages für eine 10Gbit/s-Internetleistung erforderlich. Der nachstehende Auftragswert beziffert auf Basis von monatlich EUR 1.650,00 die gemäß BVergG 2018 idgF auf 4 Jahre (für unbefristete Verträge) hochgerechneten Kosten, wobei einmalige Kosten für die Leistungsherstellung nicht anfallen.Anbindung der Eigentumsstandorte an das Glasfasernetz (LWL)
AOK - Die Gesundheitskasse für NiedersachsenHannoverFrist: 22. Sept.Die AOK Niedersachsen beabsichtigt einige Ihrer Standorte s. Standortliste zur Ausschreibung) mit dedizierten Glasfaseranschlüssen (Direct Access, kein Shared Access) auszustatten, um eine zuverlässige, hochverfügbare und zukunftssichere Netzanbindung sicherzustellen.Datenleitungen zwischen dem Haupthaus des BfJ und der Außenstelle Rheinweg
Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für JustizBonnFrist: 27. Aug.Das Bundesamt für Justiz (BfJ) nutzt derzeit für seine verschiedenen Außenstellen redundante Datenleitungen mit einer Bandbreite von jeweils 1 Gbit/s. Im Zuge der Anmietung der neuen Außenstelle Rheinweg ist vorgesehen, diese über zwei redundante, auf Lichtwellenleiter (LWL) basierende Layer-2-Datenleitungen mit jeweils 1 Gbit/s an den Hauptstandort des BfJ anzubinden. Hierdurch soll eine redundante Standortverbindung zwischen der Außenstelle Rheinweg und dem Hauptstandort des BfJ gewährleistet werden. Im Rahmen des hiesigen Verfahrens werden daher die Bereitstellung zweier auf LWL basierender 1 Gbit/s Layer 2 Datenleitungen (redundant) mit Leistungsbeginn zum 1. November 2026 ausgeschrieben.Telefonvermittlung bei der Regierung von Schwaben ab dem 01.12.2026
Regierung von SchwabenAugsburgGegenstand des vorliegenden Dienstleistungsvertrags ist die Telefonvermittlung am Standort der Regierung von Schwaben, Fronhof 10 in 86152 Augsburg gemäß beigefügter Leistungsbeschreibung. Der Auftragnehmer hat die Aufgabe die Besetzung im Umfang eines vollbeschäftigten Mitarbeiters/Mitarbeiterin der Telefonvermittlung in Absprache mit dem Auftraggeber zu übernehmen. Die Details des Auftrags sowie die Aufgaben der Telefonzentrale entnehmen Sie bitte beiliegendem Vertrag. Der Vertrag beginnt am 01.12.2026 um 00:00 Uhr zu laufen und endet am 30.11.2027 um 24:00 Uhr. Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr längstens bis zum 30.11.2029 um 24:00 Uhr. Die Zuschlagserteilung ist zeitnah nach Auswertung der eingegangenen Angebote geplant. Der beigefügte Dienstleistungsvertrag wird nach Zuschlagserteilung entsprechend übersandt und dient zum jetzigen Zeitpunkt lediglich Ihrer Information. Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel. Telefonvermittlung bei der Regierung von Schwaben ab dem 01.12.2026Betrieb Gigabit-Netz in Attenweiler
Gemeinde AttenweilerAttenweilerGegenstand dieser Ausschreibung ist deshalb die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmerin (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt der AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Veröffentlichungen durch das Bundesministerium und Verkehr vom 23.12.2024 (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/vorleistungspreise.html) anzubieten. Hinzu kommen Leistungen der Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung sowie Entstör- und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen der AG an die AN erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage eines entsprechenden Netzbetriebs- und Pachtvertrages. Die AN ist Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und hat folgende Hauptaufgaben: • Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inklusive ggfs. erforderlicher ONT beim Kunden; • Errichtung der Netzebene 4 (Gebäudenetze) bis in die Nutzungseinheit der Endkunden soweit erforderlich; • Betrieb des Netzes unter Einhaltung der vom AN bereitgestellten SLA; • Bereitstellung und Vertrieb von Internet- und Sprachkommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. TKG §3 Punkt 55. auch als Bündelangebot beider Dienste für private und gewerbliche Endkunden; • Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden; • Zurverfügungstellung von aktiven als auch passiven Vorleistungen an Interessenten; • Wartung, Reparatur und Instandhaltung des Pachtgegenstandes innerhalb zu vereinbarender bzw. vorgegebener Service Level; • Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes entsprechend den zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen GIS – Nebenbestimmungen; • Sicherstellung von (gegenseitigem) Open Access mit einem in der Kommune ggfs. im WFP tätigen Netzbetreiber • Erteilung von Trassen- und Leitungsauskünften an berechtigte Nachfragende. Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird im Übrigen vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 27.12.2022 (Gigabit-Richtlinie) - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlä-gigen Förderprogramme einzuhalten.Innerstädtische Verbindungen der Kommunen und Internetaccess mit DDoS Absicherung
ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum HessenGießenFrist: 24. Sept.Innerstädtische Verbindungen der Kommunen und Internetaccess mit DDoS Absicherung Die ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen (ekom21) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach dem Hessischen Datenverarbeitungsverbundgesetz (DV-VerbundG). In den Bereichen Digitalisierung und eGovernment nimmt die ekom21 eine Vorreiterrolle ein und sorgt mit innovativen Technologien für mehr Effizienz in der Verwaltung und für Fortschritt sowie Bürgerfreundlichkeit. Für diese Endkunden stellt die ekom21 digitale Dienstleistungen in seinen Rechenzentren bereit und bietet Zugang zu verschiedenen Warenkörben im Bereich der IT-Dienstleistungen. Der Auftragnehmer muss für alle Kunden der ekom21 im Bundesland Hessen und deutschlandweit sowie an den Standorten der ekom21 die geforderten Nutzungsprofile der Standortanbindungen bereitstellen können. Ausschreibungsgegenstand sind folgende Lose: - Los 1: Standortvernetzung - Los 2: DDoS-Mitigation-Lösung - Los 3: Satelliteninternet Geplant ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los abzuschließen. In einem parallelen Rahmenvertrag bezieht die ekom21 ein Managed SD-WAN von einem Dienstleister als Overlay-Netzwerk. SD-WAN bzw. das Overlay-Netzwerk sind nicht Gegenstand dieser Vergabe. Standortvernetzung Der Ausschreibungsgegenstand des Loses 1 umfasst die Standortvernetzung basierend auf einem Carrier-Ethernet-Service. Nähere Informationen siehe Leistungsbeschreibung zur fachspezifische Anforderungen Los 1. Der Höchstwert für dieses Loses ist auf insgesamt 3.000.000,00 Euro (netto) festgelegt. DDoS-Mitigation-Lösung Der Ausschreibungsgegenstand des Loses 2 umfasst eine DDoS-Mitigation-Lösung. Der AUFTRAGGEBER benötigt eine Lösung zum Schutz gegen volumenbasierte Angriffe wie Denial-of-Service (DoS) oder Distributed-Denial-of-Service (DDoS) in Kombination mit einer redundanten und performanten Internetanbindung auf Basis eines Transit-Services. Die erforderliche Bereitstellung der Übergaberouter (als Leistungsübergabepunkt) sowie das entsprechende Management bzw. die Überwachung der Lösung gehören ebenfalls zum benötigten Leistungsumfang. Nähere Informationen siehe Leistungsbeschreibung zur fachspezifische Anforderungen Los 2. Der Höchstwert für dieses Loses ist auf insgesamt 3.000.000,00 Euro (netto) festgelegt. Satelliteninternet Der Ausschreibungsgegenstand des Loses 3 umfasst das Satelliteninternet. Der Auftraggeber verfügt heute noch nicht über Standorte, die per Satellit an das öffentliche Internet angebunden sind. Es gibt jedoch von den Endkunden des Auftraggebers Anfragen, die eine entsprechende Ausstattung erfordern. Nähere Informationen siehe Leistungsbeschreibung zur fachspezifische Anforderungen Los 3. Der Höchstwert für dieses Loses ist auf insgesamt 300.000,00 Euro (netto) festgelegt.Gemeinde Wittislingen - Gigabit-RL 2.0 (2023) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes
Markt WittislingenWittislingenFrist: 08. Sept.Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" vom 13.11.2020 (nachfolgend "Gigabit-RR "), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau" vom 26.01.2013 in der Fassung vom 27.06.2014 (2013/C 25/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netzbezeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. Der Konzessionsgeber ordnet den ausgeschriebenen "Vertrag über die Weiterleitung von Zuwendungen im Rahmen des Gigabitausbaus in der Marktgemeinde Wittislingen zum Zwecke der Planung, der Errichtung und des Betriebs eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" als eine Dienstleistungskonzession i.S.d. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB ein. Der Konzessionsgeber überträgt damit die ihm als Aufgabe der Daseinsvorsorge obliegende Realisierung der Versorgung der Bevölkerung mit Gigabitanschlüssen auf den Konzessionsnehmer, welcher das Nutzungsrecht am Gigabit-Netz erhält und die Vergütung für seine Tätigkeit in erster Linie durch die Entgelte der Endkunden erhält, während der Konzessionsgeber lediglich einen Zuschuss zur Deckung der gegebenenfalls ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke leistet, welcher nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB einer Dienstleistungskonzession nicht entgegensteht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Konzessionsnehmers liegt auf der Dienstleistung des Betreibens des Breitbandnetzes über den Zeitraum von mindestens sieben Jahren. Der Konzessionsgeber ordnet weiter das zu planende, zu bauende und zu betreibende Gigabit-Netz auch als ein "öffentliches Kommunikationsnetz" i.S.d. Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB ein, so dass der 4. Teil des GWB nicht zur Anwendung kommt. Soweit in den Unterlagen des Auswahlverfahrens auf Normen des 4. Teils des GWB verwiesen wird, begründet dies keinen Anspruch auf deren Anwendbarkeit.Vergabe von Netzpacht- und Netzbetriebsverträgen zum Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Ortenaukreis (Phase 2) im Rahmen des sog. Betreibermodell
Breitband Ortenau GmbH & Co. KGOffenburgFrist: 12. Aug.Der Ortenaukreis, sowie 47 kreisangehörige Städte und Gemeinden haben sich zum Ziel gesetzt, gemeinsam in den unterversorgten Bereichen ihrer Gebiete ein NGA-Netz zu errichten und dessen dauerhaften Betrieb zu gewährleisten. Hierzu wurde die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (BOKG) gegründet, die für ihre Gesellschafter-Kommunen die Funktion als Infrastrukturträgerin übernehmen soll. In 2019/2020 hat die BOKG ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession (Betreibermodell) zur pachtweisen Überlassung und zum Betrieb eines noch zu errichtenden passiven NGA-Netzes / einer noch zu errichtenden passiven Infrastruktur im Rahmen des sog. "Weißen Flecken-Programms" nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführt. Der Ausbau in Phase 1 bezog sich gemäß diesem Förderregime auf solche Gebiete, die zuvor mit einer Datenrate von weniger als 30 MBit/s im Download er-schlossen waren. Der Ausbau dieser ersten Phase ist zu einem Großteil abgeschlossen. Im Anschluss folgt nun der Ausbau der Phasen 2 bis 5. Die BOKG führt die Verfahren zur Vergabe von Netzpacht- und Netzbetriebsverträgen zum flächendeckenden Breitbandausbau im Betreibermodell für die Phasen 2 bis 5 teilweise parallel durch. Gegenstand des dieses Verfahrens ist der Ausbau der Phase 2. Die BOKG möchte in diesem Rahmen ein gigabitfähiges Netz für die bislang unterversorgten Adresspunkte in den u.g. Kommunen gemäß den in der Leistungsbeschreibung Phase 2 näher definierten Ausbaugebieten auf Grundlage einer noch abschließend zu erstellenden technischen Planung errichten und die beantragten Fördermittel für die Planung und den Bau verwenden. Planungs- und Bauleistungen sind nicht Gegenstand dieser Vergabe. Ausbauziel der BOKG ist, eine flächendeckende NGA-Versorgung in den u.g. Kommunen zu gewährleisten und den noch unterversorgten Adresspunkten eine Datenrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung zu stellen. Die Vergabe erfolgt in den folgenden Losen, eine Bewerbung für ein, mehrere oder alle Lose ist möglich: Los 2.01 Zell am Harmersbach; Los 2.02 Biberach; Los 2.03 Mühlenbach; Los 2.04 Hornberg; Los 2.05 Oberharmersbach; Los 2.06 Oberwolfach; Los 2.07 Nordrach; Los 2.08 Bad Peterstal Griesbach; Los 2.09 Schuttertal; Los 2.10 Wolfach; Los 2.11 Lautenbach; Los 2.12 Oppenau; Im Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.Stadt Riedenburg - Gigabit-RL 2.0 (2024) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes
Stadt RiedenburgRiedenburgFrist: 22. Sept.Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.08.2024 (nach-folgend "Gigabit-RR 2.0"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen" vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netzbezeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten er-richtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. Der Konzessionsgeber ordnet den ausgeschriebenen "Vertrag über die Weiterleitung von Zuwendungen im Rahmen des Gigabitausbaus in der Stadt Riedenburg zum Zwecke der Planung, der Errichtung und des Betriebs eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" als eine Dienstleistungskonzession i.S.d. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB ein. Der Konzessionsgeber überträgt da-mit die ihm als Aufgabe der Daseinsvorsorge obliegende Realisierung der Versorgung der Bevölkerung mit Gigabitanschlüssen auf den Konzessionsnehmer, welcher das Nutzungsrecht am Gigabit-Netz erhält und die Vergütung für seine Tätigkeit in erster Linie durch die Entgelte der Endkunden erhält, während der Konzessionsgeber lediglich einen Zuschuss zur Deckung der gegebenenfalls ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke leistet, welcher nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB einer Dienstleistungskonzession nicht entgegensteht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Konzessions-nehmers liegt auf der Dienstleistung des Betreibens des Breitbandnetzes über den Zeitraum von mindestens sieben Jahren. Der Konzessionsgeber ordnet weiter das zu planende, zu bauende und zu betreibende Gigabit-Netz auch als ein "öffentliches Kommunikationsnetz" i.S.d. Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB ein, so dass der 4. Teil des GWB nicht zur Anwendung kommt. Soweit in den Unterlagen des Auswahlverfahrens auf Normen des 4. Teils des GWB verwiesen wird, begründet dies keinen Anspruch auf deren Anwendbarkeit.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 15. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Hochschule Nordhausen.
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