Stadt Castrop-Rauxel
Interimsrettungswache Castrop-Rauxel als Modulbau
Herstellung und schlüsselfertige Übergabe einer modularen Interimsrettungswache. Der Auftragnehmer liefert das Gebäude inklusive aller Anlagen und Geräte vollständig funktions- und betriebsfähig. Der Leistungsumfang umfasst die gesamte Planung (Leistungsphase 5 HOAI), die technische Ausführung sowie die Bauüberwachung und Objektbetreuung ...
Modulbau
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Inhalt auf einen Blick
Herstellung und schlüsselfertige Übergabe einer modularen Interimsrettungswache. Der Auftragnehmer liefert das Gebäude inklusive aller Anlagen und Geräte vollständig funktions- und betriebsfähig. Der Leistungsumfang umfasst die gesamte Planung (Leistungsphase 5 HOAI), die technische Ausführung sowie die Bauüberwachung und Objektbetreuu...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Castrop-Rauxel
- Veröffentlicht:
- 23. März 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Modulbau
Ausschreibungsbeschreibung
Herstellung und schlüsselfertige Übergabe einer modularen Interimsrettungswache. Der Auftragnehmer liefert das Gebäude inklusive aller Anlagen und Geräte vollständig funktions- und betriebsfähig. Der Leistungsumfang umfasst die gesamte Planung (Leistungsphase 5 HOAI), die technische Ausführung sowie die Bauüberwachung und Objektbetreuung (Leistungsphasen 8 und 9 in Anlehnung an HOAI). Die funktionale Planungsgrundlage wird durch die Auftraggeberin bereitgestellt.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung.pdf
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Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen und Leistungsbilder der HOAI für folgende Planungsleistungen an einen Generalplaner: - Objektplanung für Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 - Fachplanung der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 6 - Fachplanung der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 - Objektplanung für Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI einschließlich erforderlicher Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff HOAI und Verkehrsanlagen gem. § 45 ff. HOAI Leistungsphasen 1 bis 9 - Bauakustik (Schallschutz) gemäß Anlage 1.2.4, Leistungsphase 1 bis 8 sowie Schallschutzgutachten - Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17, Leistungsphasen 1 bis 8 - Lichtgutachten für den Außen- und Innenraum des Geltungsbereichs - Projektorganisation Vorgesehen ist die Erstellung einer Entwurfsunterlage Bau und anschließend die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung für eine sich anschließende Generalunternehmerbeauftragung. Leistungsphasen 1 - 3 - Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung In Bezug auf die Planungsleistungen sind grundsätzlich alle Teilleistungen der Leistungsphasen 1 - 3 zu erbringen. Da die systembedingten Konstruktionsarten noch nicht bekannt sind, ist in Bezug auf die Fachplanung Tragwerksplanung eine Vorstatik zu erstellen, auf deren Grundlage der Generalunternehmer (GU), die Statik für seine Konstruktionsart erstellt, sofern die Konstruktionsart offengelassen wird. Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung Die Genehmigungsplanung soll durch den Generalplaner erstellt werden. Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung Die Ausführungsplanung wird grundsätzlich durch den mit der Errichtung des Parkhauses beauftragten Generalunternehmer erbracht. Nach der Beauftragung erstellt der Generalunternehmer (GU) die Werk- und Detailplanung aller Planungsbereiche (Hochbau, Statik, TGA usw.) im angeforderten beziehungsweise notwendigen Umfang. Dabei über-nimmt er grundsätzlich die der Beauftragung zugrundeliegende Entwurfsplanung und passt diese an sein angebotenes System an. Aus diesem Grund sollte im Entwurf Spiel-raum für die systembedingten Konstruktionsunterschiede gelassen werden, um keine in dieser Hinsicht unlösbaren Probleme zu bekommen. Für die bautechnisch richtige und normgerechte Ausführung steht der Generalunternehmer als Werkplaner und gleichzeitig ausführendes Bauunternehmen vollumfänglich in der Verantwortung. Eine Beauftragung mit den Grundleistungen der Leistungsphase 5 mit Ausnahme der Fortschreibung des Terminplans gemäß des Leistungsbilds nach HOAI ist somit nicht erforderlich. Als besondere Leistung sind stattdessen eine funktionale Leistungsbeschreibung (FLB). Die FLB wird auf Basis der Entwurfsplanung erstellt. Da jeder Generalunternehmer abhängig von der Konstruktionsart mit anderen Bauteilaufbauten, Leitungsführungen, Detailausbildungen etc. plant, sind in der funktionalen Leistungsbeschreibung die gewünschte Funktion und Qualität der Bauteile zu beschreiben und fordern. Die FLB ist um die Planung ausgewählter gestalterischer oder konstruktiver Leitdetails zu ergänzen. Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe Die Vergabe erfolgt auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) sowie Darstellung und Visualisierung der Materialien und Ausstattung, so dass die Grundleistungen der Leistungsphase 6 im Wesentlichen entfallen. Leistungsphase 7 - Vergabe Auf Basis der FLB geben die Bieter für ihre Generalunternehmerleistung Festpreisangebote ab. Zusätzlich sollte bereits mit Angebotsabgabe eine Beschreibung vorgelegt und auf Übereinstimmung mit den Anforderungen des konkreten Projektes sowie der FLB überprüft werden. Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt durch den Auftraggeber, der Auftragnehmer hat an der Vergabe mitzuwirken und insbesondere die fachliche Prüfung der Angebote vorzunehmen. Leistungsphase 8 - Objektüberwachung Die Koordination der seitens des GU beteiligten Planer und Firmen (Nachunternehmer) sowie die Überwachung der richtigen und normgerechten Ausführung im Werk und auf der Baustelle obliegt allein dem Generalunternehmer. Die Begleitung der Bauausführung und Sicherstellung der Erfüllung der in der FLB beschriebenen funktionalen und qualitativen Anforderungen, erfolgt durch den Auftragnehmer. Leistungsphase 9 - Objektbetreuung Im Rahmen der Objektbetreuung des Gebäudes sind im Falle der Beauftragung alle Teilleistungen der Leistungsphase 9 zu erbringen. Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise zu erbringen. - Kreisverwaltung Germersheim
Planung und Bau des Gymnasiums Rheinzabern mit 3-Feld-Sporthalle - Totalunternehmer
Hinweis: Weiterführende Informationen über den Leistungsgegenstand und das Verfahren können Sie dem FB T-1-1_Vergabeleitfaden entnehmen. Leistungsumfang: Gegenstand des auszuschreibenden Vertrages sind im Wesentlichen: - Sämtliche Planungsleistungen aller für die schlüsselfertige, betriebs- und funktionsbereite Errichtung erforderlicher Planungsdisziplinen in allen erforderlichen Leistungsphasen der HOAI (LP 2 – 9), insbesondere sämtliche vollständigen Grundleistungen und etwaige besondere Leistungen sowie Nebenleistungen gemäß der FLB; - die Herbeiführung der Baugenehmigung ist Aufgabe des Auftragnehmers. - die schlüsselfertige, betriebs- und funktionsbereite Errichtung des vom Auftragnehmer geplanten Gebäudes. / der Gebäude. - die Gesamtkoordination aller hierfür erforderlichen Leistungen der Planung und des Baus. Auftragsgegenstand: Auftragsgegenstand ist die Planung und die schlüsselfertige, betriebs- und funktionsbereite Errichtung des Neubaus des vierzügigen Gymnasiums Rheinzabern nebst Mensa, 3-Feld-Sporthalle und Außenanlagen in Rheinzabern in unmittelbarer Nachbarschaft der dortigen Integrierten Gesamtschule (IGS) Rheinzabern. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wird der für die Planung und die schlüsselfertige Herstellung verantwortliche Totalunternehmer ermittelt. Der Flächenbedarf des Projekts ermittelt sich mit insgesamt ca. 7.109 m² BGF (Gymnasium mit Mensa und Ganztagsbetreuung: ca. 5.585 m² BGF; Drei-Feld-Sporthalle: ca. 1.524 m² BGF). Im Neubau des Gymnasiums werden Klassenzimmer und Lernzonen für die Schule untergebracht (als Cluster oder „Raumgruppen“). Daneben werden im Schulgebäude verschiedene Fachräume und diverse übergeordnete Nutzungen wie Verwaltung/Lehrerbereiche, Zimmer für Schülervertretung, Bibliothek und eine Aula mit Bühne errichtet. Hinzu tritt eine 3-Feld-Sporthalle. Das Tragwerk des Neubaus ist nach den planerischen Anforderungen sowie nach den statischen Erfordernissen zu bemessen und auszuführen. Das Gebäude ist in Modulbau- oder Systembauweise zu planen und zu errichten. Dabei sind Konstruktionsarten in Holz- oder Holz-Hybrid mit hohem Vorfertigungsgrad möglich, sofern das vorgegebene Terminziel sowie die Nachhaltigkeits- und Energieziele des AG eingehalten werden. Die Konstruktion und das Energiekonzept sind gesamtheitlich zu betrachten. Die Fertigstellung des Neubaus ist zum Schuljahresbeginn 2029/2030 vorgesehen. Planung und Bau des Gymnasiums Rheinzabern mit 3-Feld-Sporthalle - Totalunternehmer
Hinweis: Weiterführende Informationen über den Leistungsgegenstand und das Verfahren können Sie dem FB T-1-1_Vergabeleitfaden entnehmen. Leistungsumfang: Gegenstand des auszuschreibenden Vertrages sind im Wesentlichen: - Sämtliche Planungsleistungen aller für die schlüsselfertige, betriebs- und funktionsbereite Errichtung erforderlicher Planungsdisziplinen in allen erforderlichen Leistungsphasen der HOAI (LP 2 – 9), insbesondere sämtliche vollständigen Grundleistungen und etwaige besondere Leistungen sowie Nebenleistungen gemäß der FLB; - die Herbeiführung der Baugenehmigung ist Aufgabe des Auftragnehmers. - die schlüsselfertige, betriebs- und funktionsbereite Errichtung des vom Auftragnehmer geplanten Gebäudes. / der Gebäude. - die Gesamtkoordination aller hierfür erforderlichen Leistungen der Planung und des Baus. Auftragsgegenstand: Auftragsgegenstand ist die Planung und die schlüsselfertige, betriebs- und funktionsbereite Errichtung des Neubaus des vierzügigen Gymnasiums Rheinzabern nebst Mensa, 3-Feld-Sporthalle und Außenanlagen in Rheinzabern in unmittelbarer Nachbarschaft der dortigen Integrierten Gesamtschule (IGS) Rheinzabern. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wird der für die Planung und die schlüsselfertige Herstellung verantwortliche Totalunternehmer ermittelt. Der Flächenbedarf des Projekts ermittelt sich mit insgesamt ca. 7.109 m² BGF (Gymnasium mit Mensa und Ganztagsbetreuung: ca. 5.585 m² BGF; Drei-Feld-Sporthalle: ca. 1.524 m² BGF). Im Neubau des Gymnasiums werden Klassenzimmer und Lernzonen für die Schule untergebracht (als Cluster oder „Raumgruppen“). Daneben werden im Schulgebäude verschiedene Fachräume und diverse übergeordnete Nutzungen wie Verwaltung/Lehrerbereiche, Zimmer für Schülervertretung, Bibliothek und eine Aula mit Bühne errichtet. Hinzu tritt eine 3-Feld-Sporthalle. Das Tragwerk des Neubaus ist nach den planerischen Anforderungen sowie nach den statischen Erfordernissen zu bemessen und auszuführen. Das Gebäude ist in Modulbau- oder Systembauweise zu planen und zu errichten. Dabei sind Konstruktionsarten in Holz- oder Holz-Hybrid mit hohem Vorfertigungsgrad möglich, sofern das vorgegebene Terminziel sowie die Nachhaltigkeits- und Energieziele des AG eingehalten werden. Die Konstruktion und das Energiekonzept sind gesamtheitlich zu betrachten. Die Fertigstellung des Neubaus ist zum Schuljahresbeginn 2029/2030 vorgesehen.- Stadt Hürth
Umbau und Erweiterung Martinusschule (Generalunternehmer)
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die schlüsselfertige, funktions-, betriebs- und bezugsbereite Erstellung des Erweiterungsneubaus von Bauteil C und des Umbaus der bestehenden Gebäude Bauteil A und B, Am Druvendriesch 19, 50354 Hürth. Zur vertragsgemäßen Herstellung des Projekts soll der Auftragnehmer alle erforderlichen Planungsleistungen, Lieferungen, Bauleistungen, auftragnehmerseitige Projektmanagementleistungen sowie alle sonstigen erforderlichen Leistungen im Sinne einer schlüsselfertigen Leistung erbringen. Ausgenommen hiervon sind lediglich folgende Leistungen: - Bauherrnseitige Interimscontainer für Klassenräume, während der Baumaßnahme. - Bauherrenseitiger Rückbau von Bäumen und Sträuchern, soweit dies für die Durchführung der Baufeldfreimachung des Erweiterungsbaus BT C notwendig ist. - Bauherrenseitiger Rückbau des 1-geschossigen Pavillons im Bereich des späteren Baufelds des Erweiterungsbaus BT C - Die Leistungen der Versorgungsträger gemäß den festgelegten Schnittstellen und Leistungsabgrenzungen für die Abwasseranlagen zwischen Übergabesammelschacht auf dem Schulgelände und öffentlichem Kanal sowie die Übergabestationen der weiteren Medien (Trinkwasser bis Wasserzähler, Fernwärme bis Übergabestation im HAR innerhalb des Gebäudes), Trinkwasserleitungen und Fernwärmeleitungen sowie Umverlegung der Fernwärmeleitung. - Das lose Mobiliar, das auftraggeberseitig zu liefern ist (Essbereich Mensa, Klassen- und Differenzierungsräume und Lernflure). - Beamer, Datenverarbeitungs-Endgeräte, Drucker und Medienwagen, - Telefonanlagen und -endgeräte, - Zentrale und dezentrale Serveranlagen (Lieferung und Inbetriebnahme aktiver Komponenten), Whiteboards, Tafeln und Smartboards, Leinwand mit Pylonen (Bühne Mensa / Veranstaltungsstätte) - Die flächendeckende W-Lan Versorgung erfolgt in Abstimmung mit Amt 10 und dem künftigen Generalunternehmer, die Beschaffung der Endgeräte (Access-Points) erfolgt über die Stadt Hürth. Der GU liefert die Versorgungsleitungen bis zu einem definierten Übergabepunkt in den einzelnen Räumen. Der Auftragnehmer soll sämtliche Planungsleistungen erbringen, die im Anschluss an die Baugenehmigung für eine nach Maßgabe dieses Vertrages anforderungsgerechte Realisierung des Projekts erforderlich sind. Insbesondere ist vom Auftragnehmer die Ausführungsplanung für alle notwendigen Gewerke zu erstellen. Der Auftragnehmer soll dabei seiner Planung die Planungsdokumente der Ausschreibungsunterlagen zugrunde legen und diese in Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung eigenverantwortlich fortentwickeln. Die in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenden Planungsdokumente haben die Planungstiefe einer Entwurfsplanung, Leistungsphase 3 im Sinne der HOAI. Aufbauend auf der Entwurfsplanung wurde durch die auftraggeberseitig beauftragten Architekten und Ingenieure eine Leitdetailplanung erstellt, die Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen ist. Diese Leitdetailplanung umfasst zeichnerische Detaildarstellungen, die die Entwurfsplanung im Hinblick auf die durch den Auftragnehmer zu leistende Ausführungsplanung präzisieren. Sie stellt jedoch die baulichen Details nicht im Sinne einer vollständigen und ausführungsreifen Planung dar, sondern diese ist durch den Auftragnehmer zu einer solchen fortzuentwickeln. Die Bauausführung muss bei laufendem Betrieb der Schule auf der Liegenschaft erfolgen. Der Auftragnehmer hat daher insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der Schulbetrieb zu keiner Zeit durch die Bauarbeiten behindert wird. Der Auftraggeber stellt im Rahmen des Vergabeverfahrens ein erstes Baulogistikkonzept zur Verfügung, das räumliche und zeitliche Vorschläge für den parallelen Betrieb und die Ausführung in 4 Phasen betrachtet. Das Konzept soll von den Bietern im Vergabeverfahren auf Umsetzbarkeit überprüft und fortentwickelt werden. Das im Vergabeverfahren überprüfte und vom jeweiligen Bieter fortentwickelte Konzept soll Gegenstand der Wertung (Zuschlagskriterium) werden. Nach Auftragserteilung ist es vom Auftragnehmer weiter zu detaillieren und entsprechend umzusetzen. Für den anfänglichen Betrieb des Gebäudes sind im Abgleich zu bereits bestehenden Verträgen die Wartungsleistungen vor GU-Abnahme mit Abgabe der Revisionsunterlagen anzubieten und zu erbringen. Im Anschluss an die Fertigstellung des Projekts soll der Auftragnehmer darüber hinaus auch die Wartung der technischen Anlagen in Übereinstimmung mit einer verlängerten Gewährleistungsfrist von 5 Jahren übernehmen. - Stadt HürthFrist: 08. Juni
Umbau und Erweiterung Martinusschule (Generalunternehmer)
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die schlüsselfertige, funktions-, betriebs- und bezugsbereite Erstellung des Erweiterungsneubaus von Bauteil C und des Umbaus der bestehenden Gebäude Bauteil A und B, Am Druvendriesch 19, 50354 Hürth. Zur vertragsgemäßen Herstellung des Projekts soll der Auftragnehmer alle erforderlichen Planungsleistungen, Lieferungen, Bauleistungen, auftragnehmerseitige Projektmanagementleistungen sowie alle sonstigen erforderlichen Leistungen im Sinne einer schlüsselfertigen Leistung erbringen. Ausgenommen hiervon sind lediglich folgende Leistungen: - Bauherrnseitige Interimscontainer für Klassenräume, während der Baumaßnahme. - Bauherrenseitiger Rückbau von Bäumen und Sträuchern, soweit dies für die Durchführung der Baufeldfreimachung des Erweiterungsbaus BT C notwendig ist. - Bauherrenseitiger Rückbau des 1-geschossigen Pavillons im Bereich des späteren Baufelds des Erweiterungsbaus BT C - Die Leistungen der Versorgungsträger gemäß den festgelegten Schnittstellen und Leistungsabgrenzungen für die Abwasseranlagen zwischen Übergabesammelschacht auf dem Schulgelände und öffentlichem Kanal sowie die Übergabestationen der weiteren Medien (Trinkwasser bis Wasserzähler, Fernwärme bis Übergabestation im HAR innerhalb des Gebäudes), Trinkwasserleitungen und Fernwärmeleitungen sowie Umverlegung der Fernwärmeleitung. - Das lose Mobiliar, das auftraggeberseitig zu liefern ist (Essbereich Mensa, Klassen- und Differenzierungsräume und Lernflure). - Beamer, Datenverarbeitungs-Endgeräte, Drucker und Medienwagen, - Telefonanlagen und -endgeräte, - Zentrale und dezentrale Serveranlagen (Lieferung und Inbetriebnahme aktiver Komponenten), Whiteboards, Tafeln und Smartboards, Leinwand mit Pylonen (Bühne Mensa / Veranstaltungsstätte) - Die flächendeckende W-Lan Versorgung erfolgt in Abstimmung mit Amt 10 und dem künftigen Generalunternehmer, die Beschaffung der Endgeräte (Access-Points) erfolgt über die Stadt Hürth. Der GU liefert die Versorgungsleitungen bis zu einem definierten Übergabepunkt in den einzelnen Räumen. Der Auftragnehmer soll sämtliche Planungsleistungen erbringen, die im Anschluss an die Baugenehmigung für eine nach Maßgabe dieses Vertrages anforderungsgerechte Realisierung des Projekts erforderlich sind. Insbesondere ist vom Auftragnehmer die Ausführungsplanung für alle notwendigen Gewerke zu erstellen. Der Auftragnehmer soll dabei seiner Planung die Planungsdokumente der Ausschreibungsunterlagen zugrunde legen und diese in Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung eigenverantwortlich fortentwickeln. Die in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenden Planungsdokumente haben die Planungstiefe einer Entwurfsplanung, Leistungsphase 3 im Sinne der HOAI. Aufbauend auf der Entwurfsplanung wurde durch die auftraggeberseitig beauftragten Architekten und Ingenieure eine Leitdetailplanung erstellt, die Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen ist. Diese Leitdetailplanung umfasst zeichnerische Detaildarstellungen, die die Entwurfsplanung im Hinblick auf die durch den Auftragnehmer zu leistende Ausführungsplanung präzisieren. Sie stellt jedoch die baulichen Details nicht im Sinne einer vollständigen und ausführungsreifen Planung dar, sondern diese ist durch den Auftragnehmer zu einer solchen fortzuentwickeln. Die Bauausführung muss bei laufendem Betrieb der Schule auf der Liegenschaft erfolgen. Der Auftragnehmer hat daher insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der Schulbetrieb zu keiner Zeit durch die Bauarbeiten behindert wird. Der Auftraggeber stellt im Rahmen des Vergabeverfahrens ein erstes Baulogistikkonzept zur Verfügung, das räumliche und zeitliche Vorschläge für den parallelen Betrieb und die Ausführung in 4 Phasen betrachtet. Das Konzept soll von den Bietern im Vergabeverfahren auf Umsetzbarkeit überprüft und fortentwickelt werden. Das im Vergabeverfahren überprüfte und vom jeweiligen Bieter fortentwickelte Konzept soll Gegenstand der Wertung (Zuschlagskriterium) werden. Nach Auftragserteilung ist es vom Auftragnehmer weiter zu detaillieren und entsprechend umzusetzen. Für den anfänglichen Betrieb des Gebäudes sind im Abgleich zu bereits bestehenden Verträgen die Wartungsleistungen vor GU-Abnahme mit Abgabe der Revisionsunterlagen anzubieten und zu erbringen. Im Anschluss an die Fertigstellung des Projekts soll der Auftragnehmer darüber hinaus auch die Wartung der technischen Anlagen in Übereinstimmung mit einer verlängerten Gewährleistungsfrist von 5 Jahren übernehmen. - Stadt Hürth
Umbau und Erweiterung Martinusschule (Generalunternehmer)
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die schlüsselfertige, funktions-, betriebs- und bezugsbereite Erstellung des Erweiterungsneubaus von Bauteil C und des Umbaus der bestehenden Gebäude Bauteil A und B, Am Druvendriesch 19, 50354 Hürth. Zur vertragsgemäßen Herstellung des Projekts soll der Auftragnehmer alle erforderlichen Planungsleistungen, Lieferungen, Bauleistungen, auftragnehmerseitige Projektmanagementleistungen sowie alle sonstigen erforderlichen Leistungen im Sinne einer schlüsselfertigen Leistung erbringen. Ausgenommen hiervon sind lediglich folgende Leistungen: - Bauherrnseitige Interimscontainer für Klassenräume, während der Baumaßnahme. - Bauherrenseitiger Rückbau von Bäumen und Sträuchern, soweit dies für die Durchführung der Baufeldfreimachung des Erweiterungsbaus BT C notwendig ist. - Bauherrenseitiger Rückbau des 1-geschossigen Pavillons im Bereich des späteren Baufelds des Erweiterungsbaus BT C - Die Leistungen der Versorgungsträger gemäß den festgelegten Schnittstellen und Leistungsabgrenzungen für die Abwasseranlagen zwischen Übergabesammelschacht auf dem Schulgelände und öffentlichem Kanal sowie die Übergabestationen der weiteren Medien (Trinkwasser bis Wasserzähler, Fernwärme bis Übergabestation im HAR innerhalb des Gebäudes), Trinkwasserleitungen und Fernwärmeleitungen sowie Umverlegung der Fernwärmeleitung. - Das lose Mobiliar, das auftraggeberseitig zu liefern ist (Essbereich Mensa, Klassen- und Differenzierungsräume und Lernflure). - Beamer, Datenverarbeitungs-Endgeräte, Drucker und Medienwagen, - Telefonanlagen und -endgeräte, - Zentrale und dezentrale Serveranlagen (Lieferung und Inbetriebnahme aktiver Komponenten), Whiteboards, Tafeln und Smartboards, Leinwand mit Pylonen (Bühne Mensa / Veranstaltungsstätte) - Die flächendeckende W-Lan Versorgung erfolgt in Abstimmung mit Amt 10 und dem künftigen Generalunternehmer, die Beschaffung der Endgeräte (Access-Points) erfolgt über die Stadt Hürth. Der GU liefert die Versorgungsleitungen bis zu einem definierten Übergabepunkt in den einzelnen Räumen. Der Auftragnehmer soll sämtliche Planungsleistungen erbringen, die im Anschluss an die Baugenehmigung für eine nach Maßgabe dieses Vertrages anforderungsgerechte Realisierung des Projekts erforderlich sind. Insbesondere ist vom Auftragnehmer die Ausführungsplanung für alle notwendigen Gewerke zu erstellen. Der Auftragnehmer soll dabei seiner Planung die Planungsdokumente der Ausschreibungsunterlagen zugrunde legen und diese in Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung eigenverantwortlich fortentwickeln. Die in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenden Planungsdokumente haben die Planungstiefe einer Entwurfsplanung, Leistungsphase 3 im Sinne der HOAI. Aufbauend auf der Entwurfsplanung wurde durch die auftraggeberseitig beauftragten Architekten und Ingenieure eine Leitdetailplanung erstellt, die Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen ist. Diese Leitdetailplanung umfasst zeichnerische Detaildarstellungen, die die Entwurfsplanung im Hinblick auf die durch den Auftragnehmer zu leistende Ausführungsplanung präzisieren. Sie stellt jedoch die baulichen Details nicht im Sinne einer vollständigen und ausführungsreifen Planung dar, sondern diese ist durch den Auftragnehmer zu einer solchen fortzuentwickeln. Die Bauausführung muss bei laufendem Betrieb der Schule auf der Liegenschaft erfolgen. Der Auftragnehmer hat daher insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der Schulbetrieb zu keiner Zeit durch die Bauarbeiten behindert wird. Der Auftraggeber stellt im Rahmen des Vergabeverfahrens ein erstes Baulogistikkonzept zur Verfügung, das räumliche und zeitliche Vorschläge für den parallelen Betrieb und die Ausführung in 4 Phasen betrachtet. Das Konzept soll von den Bietern im Vergabeverfahren auf Umsetzbarkeit überprüft und fortentwickelt werden. Das im Vergabeverfahren überprüfte und vom jeweiligen Bieter fortentwickelte Konzept soll Gegenstand der Wertung (Zuschlagskriterium) werden. Nach Auftragserteilung ist es vom Auftragnehmer weiter zu detaillieren und entsprechend umzusetzen. Für den anfänglichen Betrieb des Gebäudes sind im Abgleich zu bereits bestehenden Verträgen die Wartungsleistungen vor GU-Abnahme mit Abgabe der Revisionsunterlagen anzubieten und zu erbringen. Im Anschluss an die Fertigstellung des Projekts soll der Auftragnehmer darüber hinaus auch die Wartung der technischen Anlagen in Übereinstimmung mit einer verlängerten Gewährleistungsfrist von 5 Jahren übernehmen. - Gewässerunterhaltungsverband Hasel/Lauter/WerraMeiningen
Herstellung bzw. Verbesserung der linearen Durchgängigkeit an Wehren, und Abstürzen am Rosabach in den Abschnitten 2 bis 7
Im Rahmen des Thüringer Landesprogramms Gewässerschutz (LP GWS) 2022 bis 2027 zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) sind im Schwerpunktgewässer Rosabach insgesamt zwölf Bauwerke (Wehre, Abstürze, Durchlässe) erfasst, bei denen die ökologische Durchgängigkeit nicht gegeben ist Für sieben dieser Bauwerke ist die Zuständigkeit geklärt und der Gewässerunterhaltungsverband Hasel Lauter Werra (GUV HLW) beabsichtigt zur Herstellung der Durchgängigkeit an diesen Anlagen die Planungsleistungen zu vergeben. Es ist zu prüfen, wie an diesen Standorten die ökologische Durchgängigkeit technisch hergestellt und umgesetzt werden kann. Dabei handelt es sich um verschiedene Anlagentypen, darunter historische Wehranlagen, Staustufen zur Bewässerung sowie einfache Querriegel in der Gewässersohle mit geringer Absturzhöhe. Für diese Bauwerke sind im Rahmen der Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI 2021 Variantenuntersuchungen zum Rück- bzw. Umbau durchzuführen, mit dem Ziel, unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit die ökologische Durchgängigkeit herzustellen. Dem Rückbau ist hierbei der Vorrang einzuräumen. Die Planung hat die bestehenden Längsgefälle sowie Restriktionen zu berücksichtigen. Die Untersuchungen sind unter Anwendung des Merkblatts DWA M 509 (Fischaufstiegsanlagen und fischpassierbare Bauwerke, Gestaltung, Bemessung, Qualitätssicherung) durchzuführen. Darüber hinaus ist eine Abstimmung mit den Natura2000 Stationen sowie der Unteren Naturschutzbehörde vorzunehmen, um projektspezifische Maßnahmen zum Schutz FFH relevanter Arten, insbesondere Bachneunauge und Groppe, zu ermitteln. Angebotsgrundlagen, Leistungsumfang o Leistungsbild Ingenieurbauwerke nach § 41 ff HOAI 2021 o Honorarzone III Angebote unterhalb der Mindestsätze bzw. oberhalb der Höchstsätze sind möglich und werden nicht von der Vergabe ausgeschlossen) Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 12.1 (zu § 43 Absatz 4, § 44 Absatz 5) HOAI 2021 Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung 2% Leistungsphase 2 Vorplanung 20% Leistungsphase 3 Entwurfsplanung 25% Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung 5% Leistungsphase 5 Ausführungsplanung 15% Leistungsphase 6 Vorbereitung der Vergabe 13% Leistungsphase 7 Mitwirkung bei der Vergabe 4% Leistungsphase 8 Bauoberleitung 15% Leistungsphase 9 Objektbetreuung 1% Besondere Leistungen: Leistungsphase 2 o Erstellen von Leitungsbestandsplänen o Abfrage zur Kampfmittelrecherche o vertiefte Untersuchungen zum Nachweis von Nachhaltigkeitsaspekten, FFH Gebiet o Anfertigen von Kosten-Nutzen Untersuchungen o Mitwirkung bei der Vergabe von Vermessungsleistungen und Koordination o Optional Mitwirkung bei der Vergabe von baugrundtechnischen Untersuchungen und Koordination o In der Leistungsphase 2 (Vorplanung) sind die Planungsvarianten in einem Beratungstermin mit dem TLUBN, der unteren Wasserbehörde und der Thüringer Aufbaubank vorzustellen. Unter Würdigung aller weiteren Bedingungen ist die Planungsvariante abzustimmen. Leistungsphase 3 o Fortschreiben von Kosten- Nutzen Untersuchungen Leistungsphase 4 o Aufstellen von Ablauflänen / Zeitplänen Leistungsphase 7 o Prüfen und Werten von Nebenangeboten Leistungsphase 8 o Kostenkontrolle o Prüfen von Nachträgen o Örtliche Bauüberwachung: Plausibilitätsprüfung der Absteckung Überwachen der Ausführung der Bauleistungen Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlauf) Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel Dokumentation des Bauablaufs Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme o Ökologische Bauüberwachung Kontrolle der Schutzmaßnahmen für geschützte Tier- und Pflanzenarten gemäß den artenschutzrechtlichen Anforderungen Überwachung der Einhaltung von Schonzeiten und Rückzugsflächen Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen und etwaiger Abweichungen Beratung der Bauleitung und Bauausführenden bei ökologischen Fragestellungen Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden Planungsbegleitende Leistungen o Hydrologisches Gutachten o Hydraulische Berechnungen Beauftragung Es ist ein Honorarangebot für die Gesamtmaßnahme zu erstellen, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist. Zunächst verbindlich bis zur Leistungsphase 2. Eine weitergehende Beauftragung erfolgt erst nach gesonderter Freigabe durch den GUV HLW, so dass kein Rechtsanspruch für alle Leistungsphasen abzuleiten ist. Fortlaufende terminliche Abstimmungen mit dem Auftraggeber sind zu berücksichtigen. o Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2 Sollte im Zuge der Lph 1-2 eine Unverhältnismäßigkeit für die Umsetzung des Projektes (Kosten) bzw. eine andere Zuständigkeit (private Nutzung) festgestellt werden, kann eine Beauftragung der nachfolgenden Stufen nicht erfolgen! o Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4 o Stufe 3: Leistungsphasen 5 bis 8 - Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKöln
Generalplanerleistungen, Energetische Sanierung Bürgerzentrum Deutz, Tempelstraße 41-43, 50679 Köln
Das Bauvorhaben "Ganzheitliche energetische Sanierung des Bürgerzentrums Deutz" ist ein Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität der Stadt Köln. Zugrunde liegt das Fördermittelprogramm "Energieeffiziente öffentliche Gebäude" vom Land NRW und der EU zur Unterstützung energetischer Sanierungen öffentlicher Gebäude. Objektbeschreibung und Lage: Das Jugend- und Bürgerzentrum befindet sich im Stadtteil Deutz, in der Tempelstraße 41-43, 50679 Köln. Einer Nebenstraße der Deutzer Freiheit. Das Bürgerzentrum verfügt über 7 Veranstaltungs- und Seminarräume für kulturelle Programme, Sport- und Bildungsangebote, die sich über zwei Etagen erstrecken, eine Großküche im 3. OG, eine Gastronomie im Erdgeschoss und einen Innenhof. Sanierungsmaßnahme: Die Bauaufgabe beinhaltet umfassende Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle und den technischen Anlagen. Geprüft werden soll, welche der bestehenden Bausubstanz erhalten bleibt oder wiederverwendet werden kann. Die Unterseite der Kellerdecke wird mit Flankendämmung innen und außen ergänzt. Brandschutztüren zum Treppenhaus sind zu erneuern. Die Außenwände zu Nachbargrundstücken werden teilweise innenseitig gedämmt. Bestehende Fenster- und Außentüranlagen werden gegen hochwärmedämmende Modelle getauscht. Um die Reduzierung des Hitzeeintrags zu erreichen, wird an allen relevanten Fensteranlagen ein außenliegender Sonnenschutz installiert. Zur Wiederherstellung der Innenräume im Zuge der Modernisierungsmaßnahmen innen werden Umfeldmaßnahmen notwendig. Die Optimierung des Saals und der Gastronomie hinsichtlich Raumakustik ist zu prüfen. Die Brandwand zum Nachbarn im großen Saal des 1. Obergeschoss gilt es schalltechnisch zu optimieren und das Verbesserungspotenzial nach DIN 4109 zu bewerten. Die Außenwände straßenseitig im Innenhof und in der Durchfahrt zum Innenhof werden von außen gedämmt. Der Außenwandaufbau ist bevorzugt sortenrein rückbaubar zu planen. Aufgrund der Komplexität der Kubatur werden Varianten abgefragt und es kommen gegebenenfalls zwei Varianten der Fassadenvarianten zur Ausführung. Die Maßnahmen werden im laufenden Betrieb ausgeführt, dies ist in allen Leistungsphasen mitzudenken und auf Einschränkungen hinzuweisen. Der Glasaufzug im Innenhof, schließt an das Treppenhaus an und ist als Teil der Gebäudehülle mit zu betrachten. Das Schrägdach erhält eine Dämmung gemäß Anforderungen der EFRE-Förderrichtlinie und eine PV-Anlage zum Eigenbedarf. Sollte die Statik des Daches nicht ausreichen, ist eine Ertüchtigung des Dachstuhls zu planen oder es ist ein alternativer Ort für eine PV-Anlage zu prüfen. Für die bestehende Dacheindeckung ist ein Konzept zur zukünftigen Wiederverwendung der Dachziegel vorzulegen. Das Flachdach wird gedämmt und extensiv begrünt. Eine weitere energieeffiziente Maßnahme ist die Ertüchtigung der technischen Anlagen. Die Erneuerung oder Optimierung der Wasseranlagen und Sanitärinstallationen zur Reduzierung von Energie- und Wasserverlusten ist vorgesehen. Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung zur Versorgung der größeren Veranstaltungsräume ist zur Verringerung des Wärmeverlustes geplant. Zudem ist die Erneuerung veralteter elektrischer Anlagen zur Steigerung der Effizienz geplant. Dies betrifft die Optimierung der Beleuchtungsanlagen durch energieeffiziente Technik und Umstellung auf LED. Eine PV-Anlage zum Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung oder Speichermedium ist auszulegen und in die ELT-Planung zu integrieren. Zur Energieeinsparung sind bereits bei der Herstellung und beim Einbau der neuen Bauteile und Baumaterialien kurze Lieferwege, nachwachsende Rohstoffe und ein grundsätzlich effizienter Einsatz von Ressourcen angestrebt und bevorzugt einzusetzen. Unabhängig vom konkreten Bauteil beziehungsweise -produkt soll in dem Vorhaben nach Möglichkeit gemäß der abfallhierarchischen Prinzipien - Abfallvermeidung vor Wiederverwendung vor Wiederverwertung vor sonstiger stofflicher Verwertung - verfahren werden. Der Einsatz von nachwachsenden natürlichen Ressourcen, zum Beispiel in der Dämmung, ist ausdrücklich erwünscht. Eine Dokumentation der verbauten Materialien mit dem Ziel der künftigen Wiederverwendung et cetera ist gefordert. Beauftragung: Zur Umsetzung dieses förderfähigen Bauvorhabens ist es geplant eine Generalplanung mit der Objektplanung, Bauphysik, TGA Planung und Lebenszyklusbetrachtung mit zunächst den Leistungsphasen 1-3 nach HOAI zu beauftragen. Die Maßnahme betrifft die Anlagengruppen (AGR) 1-4 und 8. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise, zunächst Leistungsphasen 1 bis 3. Optional ist die stufenweise Vergabe der Leistungsphasen 4-9 vorgesehen. Ein Recht auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Bauherrschaft will die Planung und/oder Realisierung des Bauvorhabens mit einer BIM-Methodik umsetzen lassen. Der Auftragnehmer erhält als Planungsgrundlage eine Punktwolke aller Fassaden mit anschließenden Bauteilen, das heißt die Geschossdecken wie im Bestand sichtbar. Die Objekplanung bezüglich der Maßnahmen an der Gebäudehülle sind als BIM-Planung zu erstellen. Der Fachplanung ist es freigestellt. Der Leistungsumfang hinsichtlich BIM ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen und der vertragsgegenständlichen AIA des Auftraggebers. Der Auftragnehmer schuldet über sämtliche Maßnahmen und Auftragsstufen hinweg eine Leistung, welche die Anforderungen der AIA des Auftraggebers erfüllt. Die erforderliche Koordination und Anwendung der BIM-Methodik werden nicht gesondert vergütet. Über die gelieferte Punktwolke hinaus erforderlichen Maße sind vom Auftragnehmers unentgeltlich in eigener Verantwortung zu erbringen. Eine detaillierte Projektbeschreibung ist der Anlage 1 zu entnehmen. Diese Anlage ist wesentlicher Bestandteil der Auftragsbekanntmachung und ist zwingend zu beachten. Für den Teilnahmeantrag ist das Bewerbungsformular (Teilnahmeantrag Bürgerzentrum Deutz, Generalplanerleistungen (GP)) zu verwenden. - Schloss-Stadt Hückeswagen
Totalübernehmervertrag über schlüssel- und betriebsfertigen Ersatzneubau eines barrierefreien und behindertengerechten Familien-, Schul- und Vereinsbades für ca. 100.000 Besucher p.a.
Die Schloss-Stadt Hückeswagen, Betrieb Freizeitbad, beabsichtigt, einen Totalübernehmer zu beauftragen, der den schlüssel- und betriebsfertigen Ersatzneubau eines barrierefreien und behindertengerechten Familien-, Schul- und Vereinsbades für ca. 100.000 Besucher pro Jahr, am Standort des ehemaligen sog. „Bürgerbades“, Zum Sportzentrum 9, 42499 Hückeswagen realisiert. „Totalübernehmerbeauftragung“ wird definiert als Beauftragung an einen gesamtschuldnerisch haftenden Auftragnehmer, der die gesamten Planungs- , Koordinierungs- und Ausführungsleistungen übernimmt, bestehend aus allen erforderlichen Planungsleistungen nach HOAI, ggf. Sonderberatungsleistungen nach AHO sowie allen erforderlichen Ausführungsleistungen, die Kostengruppen 200-600 (nach DIN 276) betreffend. Das neue Hallenbad soll folgende Ausstattungsmerkmale aufweisen: • Schwimmerbecken 25m, vier Bahnen á 2,5m, Seiteneinstiegstreppe, NSB-Bereich (WT: 1,35m), 4 Startblöcke, 1m-Sprungbrett • Vario-/ Kursbecken 12,5m x 8m: Wassergewöhnungstreppe, Hubboden (WT: 0,00m – 1,80m, kleine Kinderrutsche ohne separates Landebecken • Kleinkinderbecken mit ca. 30m² Wasser-/Spielfläche mit verschiedenen Wassertiefen, Kleinkindrutsche und Kleinkindattraktionen • Ein Textildampfbad • Separate Verweilfläche auf der Badeplatte mit Sitzgelegenheiten ca. 40-60m² • Nahwärmeanbindung (keine eigene Heizzentrale) • Erforderliches Nebenraumprogramm Neben dem Neubau eines Hallenbades ist der vollständige Rückbau samt Verwertung aller Bestandsgebäude auf dem Planungsfeld Teil der ausgeschriebenen Leistung, ebenso wie die Herstellung der Außenanlagen auf dem Grundstück. Vor dem Hintergrund eines wirtschaftlichen Badbetriebes über einen durchschnittlichen Lebenszyklus von ca. 30 Jahren, muss das gesamte Bauwerk so konzeptioniert werden, dass Folge- und Betriebskosten (z.B. Instandhaltungs- und Energiekosten) so wirtschaftlich wie möglich dargestellt werden können. Das Projekt steht unter einem grundsätzlichen Finanzierungsvorbehalt. Es soll nach derzeitigem Stand ohne Inanspruchnahme von Fördermitteln realisiert werden. Der Nutzungsbeginn des neuen Hallenbades ist für 2028 vorgesehen. Der Rückbau von Bestandsgebäuden kann erst nach erfolgreicher Inbetriebnahme einer neuen Heizzentrale beginnen, die parallel und unabhängig von diesem Verfahren projektiert und realisiert wird; die Heizzentrale ist insofern NICHT Gegenstand des hier ausgeschriebenen Auftrags. Die neue Heizzentrale soll künftig das neue Hallenbad sowie die benachbarte Schule und die Mehrzweckhalle mit Energie (Nahwärme) versorgen. Aktuell findet die Energieversorgung der genannten Liegenschaften über die Energiezentrale im Bestandshallenbad statt. Das Ausschreibungsverfahren findet nach VOB/A § 3a EU (2) statt und ist als mehrstufiges Verfahren mit planerischem Lösungsansatz geplant. Zunächst durchlaufen interessierte Bewerber einen Teilnahmewettbewerb, indem die grundsätzliche Eignung und Leistungsfähigkeit nachzuweisen sind. Auf Basis veröffentlichter Wertungskriterien werden danach drei bis max. fünf Bewerber dazu aufgefordert, ein konkretes Angebot zu unterbreiten. Folgende Angaben und Unterlagen sind mit dem Erstangebot einzureichen: • Zeichnerischer Lösungsvorschlag bestehend aus: o Lageplan | Maßstab M 1:500 o Grundrisse | Maßstab M 1:200, inkl. skizzenhafter Darstellung der Einrichtung und Möblierung, sowie Darstellung der Außenanlagen/-Flächen o konzeptionelle Farb- und Materialgestaltung o Schnitte / Ansichten | Maßstab M 1:200 o Perspektivische Darstellung des Baukörpers • Erläuterungsbericht in Bezug auf städtebaulichen, architektonischen, gestalterischen, bautechnischen sowie funktionalen und betrieblichen Lösungsansatz • Erläuterung zur Umsetzung von barrierefreien und behindertengerechten Anforderungen • Erläuterungsbericht zum vorgesehenen Technikkonzept, insbesondere zu energieeffizienten, nachhaltigen und wirtschaftlich Methoden und Verfahren • Projektterminplan (Planungsphase, Bauphase, Abnahme-, Inbetriebnahme und Übergabephase) mit Darstellung des kritischen Weges • Massen-/Flächenaufstellung in Anlehnung DIN 277 | BGF, BRI, NRF (NUF, VF, TF) • Bau- und Nebenkostenaufstellung in Anlehnung DIN 276 - gewerkeorientiert (2. Ebene) • Folgekostenbetrachtung (Betriebs- und Wartungskosten) • Preis als pauschales Festpreisangebot sowie Wartungsangebot(e) Jeder unterlegene Bieter im Verhandlungsverfahren wird, sofern er ein vollständiges und wertungsfähiges Endangebot abgegeben hat, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von € 30.000,00 brutto erhalten (Klarstellung: allein die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb löst keine Ansprüche der Bewerber aus). Der obsiegende Bieter erhält keine Aufwandsentschädigung. ACHTUNG: Eine Angebotserstellung ist dem anschließenden Verhandlungsverfahren vorbehalten, zu dem sich die Bewerber in diesem Teilnahmewettbewerb qualifizieren müssen. Die Bearbeitung des Leistungsverzeichnisses und eine Angebotskalkulation wird im Teilnahmewettbewerb daher ausdrücklich NICHT gefordert. Die Bewerber können sich anhand der beigefügten Leistungsbeschreibung (im Folgenden: FLB) im ENTWURF ein genaues Bild über die im Verhandlungsverfahren zu erwartenden Inhalte und Anforderungen machen. Die Vergabestelle behält sich dabei ausdrücklich vor, die bereits zu diesem Zeitpunkt aus Transparenzgründen bereitgestellten Unterlagen und Inhalte nach Belieben anzupassen, soweit damit keine wesentliche Änderung des Auftragsgegenstands einhergeht. In diesem Sinne können sich das Leistungssoll und die vertraglichen Rahmenumstände im späteren Verlauf des Verfahrens gegenüber dem jetzigen Stand – dem Wesen eines Verhandlungsverfahrens entsprechend – noch ändern. - Stadt Meßkirch
Schlüsselfertige Erstellung Gesamtgebäude für Ganztagesbetreuung und Bildungszentrum Meßkirch
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die schlüsselfertige Erstellung eines Neubaus für eine Ganztagesbetreuungseinrichtung sowie ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) am Bildungsstandort unter der Adresse Conradin-Kreutzer-Straße 25-27, 88605 Meßkirch. Das Vorhaben dient der räumlichen und funktionalen Erweiterung der bestehenden Conradin-Kreutzer-Schule und zielt auf eine zukunftsfähige, pädagogisch abgestimmte Gesamtstruktur für schulische Bildung, Betreuung und Förderung. Das geplante Neubauvorhaben befindet sich auf den Grundstücken Flst.-Nr. 652 und 653 in der Conradin-Kreutzer-Straße 25–27, 88605 Meßkirch. Das Grundstück liegt in direkter Nachbarschaft zur Conradin-Kreutzer-Schule (Grundschule mit Werkrealschule). Die Grundschule befindet sich im denkmalgeschützten Gebäude, rückwärtig angrenzend befinden sich die Räumlichkeiten der Werkrealschule. Nordöstlich des Schulcampus (hinter dem roten Platz) liegt auf dem Flst. 646/12 die Turnhalle, auf dem davorliegenden Flst. 647 befindet sich der Parkplatz für Lehrkräfte. Im Zuge der Neubaumaßnahme sollen alle Gebäude (Bestandsgebäude + Neubau) infrastrukturell miteinander verbunden werden. Dies betrifft insbesondere: • die Anbindung des neuen Gebäudes an die Turnhalle, um technische Komponenten und spätere Erweiterungen der Infrastruktur vorzubereiten, • die Weiterführung der Verbindung an das Hauptgebäude (Conradin-Kreutzer-Schule), • die Anbindung des Lehrerparkplatzes mit der Grundinstallation für eine Elektroladesäule (Vorbereitung der Elektroinfrastruktur). Die Erschließung des Neubauvorhabens erfolgt über die Conradin-Kreutzer-Straße, die zugleich die öffentliche Andienungsstraße darstellt. Aktuell fahren Schulbusse über die Brühlstraße in die Conradin-Kreutzer-Straße und halten an der bestehenden Bushaltestelle auf Flst.-Nr. 653. Diese Haltestelle entfällt durch die Baumaßnahme. Die Kinder steigen derzeit dort aus, anschließend fahren die Busse über die Schulstraße zurück auf die Bahnhofstraße. Auch Eltern bringen ihre Kinder über diesen Weg zur Schule. Für die Bauzeit ist daher zwingend eine Ersatzmaßnahme für die Bushaltestelle erforderlich. Der Bieter hat im Angebot einen konkreten Vorschlag zur Einrichtung einer Ersatzbushaltestelle vorzulegen. Die Einrichtung und Inbetriebnahme dieser Ersatzhaltestelle ist Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers. Auf den zu bebauenden Grundstücken (Flst. 652 + 653) befand sich vor einigen Jahren ein Ökonomiegebäude, das zurückgebaut wurde. Es ist damit zu rechnen, dass Teile der Flächen noch mit Fundamentresten oder verfüllten Kellern belegt sind. Die Grundstücke werden bis heute als Parkfläche für die Lehrerschaft der Conradin-Kreutzer-Schule und die Anwohner genutzt und sind zum Teil eingeschottert und bepflanzt. Es führen Laufwege zur Schule, diese sind mit Betonrabatten eingesäumt, der Höhenunterschied wird mit eine Betonblockstufentreppe überwunden. Am südlichen Bereich zur Straße befindet sich ein Buswartehäuschen, aus einer zimmermännischen Holzkonstruktion mit Trapezblechdeckung und umlaufendem Betonsockel und Fundament, der Innenbereich ist mit Betonpflaster belegt. Auf der Fläche sind noch Reste von Asphaltbelägen vorhanden. Der Auftragnehmer hat bei Planung und Ausführung mit Altbauresten zu rechnen und übernimmt den Rückbau sowie die fachgerechte Entsorgung. Er hat sich vor Ort ein Bild über den tatsächlichen Bestand und den örtlichen Begebenheiten zu machen. Für das Projekt liegt ein genehmigter Bauantrag mit vollständiger Baugenehmigung vor. Die genehmigten Unterlagen sind dem Anhang beigefügt und bilden mit den Vorgaben in der Bau- und Leistungsbeschreibung die verbindliche Grundlage für Planung, Ausschreibung und Ausführung. Der Neubau dient dem dualen Zweck: 1. Der Einrichtung einer Ganztagesbetreuung (GT / JT) für Schüler*innen der Grundschule, 2. Der Erweiterung der bestehenden Infrastruktur durch ein eigenständiges SBBZ (ehem. Goldösch-Schule) mit Förderräumen und Verwaltung. Beide Nutzungseinheiten werden funktional getrennt, jedoch räumlich vernetzt organisiert. Eine gemeinsame Nutzung erfolgt insbesondere in der Mensa sowie in Teilen der Freianlagen. Alle Bereiche sind barrierefrei erschlossen, mit Rückzugs- und Differenzierungsräumen, Gruppenflächen, Fachräumen sowie Sanitäranlagen. Der Raumzuschnitt ist auf moderne pädagogische Anforderungen, inklusive Förderkonzepte und integrative Betreuung, abgestimmt. Das Gebäudeensemble besteht aus zwei Hauptgebäuden mit verbindendem Zwischenbau. Das Gebäude A verläuft parallel zur Conradin-Kreutzer-Straße. Das Gebäude B schmiegt sich in die abfallende Topographie ein und ist Orthogonal ausgerichtet. Die Volumen der einzelnen Bauteile stellen sich wie folgt dar: • Gebäude A _ 4-geschossig (UG = Technik, EG = Mensa, 1. + 2. OG = Ganztagesbetreuung) • Gebäude B _ 3-geschossig (EG = Ganztagesbereich + Jugendtreff, 1. + 2.OG = SBBZ) • Verbindender Zwischenbau _ 2-geschossig (1. + 2.OG) BGF = ~2.725 m² ; NRF = ~2.417 m² ; BRI = ~9.097 m³ Alle Geschosse sind über einen Aufzug im Gebäude A barrierefrei erschlossen. Für den gesamten „Schulkomplex“ der Conradin-Kreutzer-Schule soll die neu geplante Mensa mit Ausgabeküche im EG des Gebäude A zukünftig zur Verfügung stehen. Das Gebäude soll als Effizienzgebäude EG 40 nach Gebäude Energie Gesetz GEB 2023 ausgeführt werden. Maßgebend sind die Wärmedurchgangskoeffizienten bzw. mittlere U Werte für ein Effizienzgebäude 40 NWG. Ab Auftragserteilung beginnt der Leistungszeitraum. Die Übergabe der vertraglich vereinbarten Leistung ist zum Mittwoch, den 31. Mai 2028 zu gewährleisten. Der GÜ hat einen detaillierten, prüffähigen Projekt- und Bauzeitenplan vorzulegen und bei Bauzeitverzögerung proaktiv mit dem AG abzustimmen. Zwischen der Stadt Meßkirch als öffentlicher Auftraggeberin und dem Auftragnehmer, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung der in der Anlage beigefügte Generalübernehmervertrag zu Stande.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Castrop-Rauxel.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.