Rheinkraftwerk Säckingen AGBad SäckingenTED
Interessenbekundungsverfahren mit anschließendem Verhandlungsverfahren: Planerleistung Vorprojekt bis Ausführung Fischaufstieg Rheinkraftwerk Säckingen
Die beabsichtigte Vergabe soll die folgenden Projektphasen umfassen : - Vor-/Bau-/Auflageprojekt (Teilphasen 31, 1. Teil von 32 und 33 gemäss SIA) - Vervollständigung Bauprojekt (2. Teil von Teilphase 32 gemäss SIA)
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Inhalt auf einen Blick
Die beabsichtigte Vergabe soll die folgenden Projektphasen umfassen : - Vor-/Bau-/Auflageprojekt (Teilphasen 31, 1. Teil von 32 und 33 gemäss SIA) - Vervollständigung Bauprojekt (2. Teil von Teilphase 32 gemäss SIA)
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Rheinkraftwerk Säckingen AG
- Veröffentlicht:
- 17. März 2026
- Frist:
- 20. April 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Die beabsichtigte Vergabe soll die folgenden Projektphasen umfassen : - Vor-/Bau-/Auflageprojekt (Teilphasen 31, 1. Teil von 32 und 33 gemäss SIA) - Vervollständigung Bauprojekt (2. Teil von Teilphase 32 gemäss SIA)
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Ähnliche Bekanntmachungen
10- Frist: 20. Apr.
Interessenbekundungsverfahren mit anschließendem Verhandlungsverfahren: Planerleistung Vorprojekt bis Ausführung Fischaufstieg Rheinkraftwerk Säckingen
Vergabe von Planerleistungen für das Projekt "Fischaufstieg Rheinkraftwerk Säckingen". Gesucht wird ein Fachplaner Technik (Bau, Stahlwasserbau, Elektro- und Leittechnik) für die Genehmigungsplanung inklusive Bauprojekt. Optional: Ausführungsplanung, Bauleitung und Inbetriebnahme. Projektphasen: Vor-/Bau-/Auflageprojekt und Vervollständigung Bauprojekt. Bewertung nach Leistungs- und Preiskriterien (70:30 oder 60:40). - Rheinkraftwerk Säckingen AGBad SäckingenFrist: 02. Juni
Stufenweise Generalplanerleistungen Fischaufstieg Rheinkraftwerk Säckingen
Stufenweise Vergabe von Generalplanerleistungen für den Fischaufstieg am Rheinkraftwerk Säckingen. Leistungsumfang: Genehmigungsplanung inkl. Bauprojekt, optional Ausführungsplanung, Ausführung mit Bauleitung und Inbetriebnahme. Generalplaner Technik für Bau, Stahlwasserbau (inkl. Geländer, Gitterroste), Elektro- und Leittechnik, Tragwerksplanung. Stufe 1: Vor-/Bau-/Auflageprojekt; Stufe 2: Vervollständigung Bauprojekt; optional Stufen 3.1-3.4: Ausschreibung, Ausführungsprojekt, Ausführung, Inbetriebnahme. Kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Stufen. - armasuisse ImmobilienBern
Generalplaner Regional für armasuisse Immobilien, Baumanagement Ost
armasuisse Immobilien, Baumanagement Ost, beabsichtigt mittels Rahmenverträgen drei Generalplaner-Teams für Bauprojekte (Instandsetzungs- und Mieterbedürfnisse) in den Kantonen Zürich, Thurgau und Schaffhausen zu beauftragten. Der Beauftragte erbringt Planerleistungen gemäss SIA LM 112 bzw. fachspezifischen SIA LHO. Je nach Projektumfang umfasst der Auftrag: Teilphase 21/22: Machbarkeitsstudie/Projektpflichtenheft Teilphase 31: Vorprojekt Teilphase 32: Bauprojekt Teilphase 33: Militärisches Plan - armasuisse ImmobilienBern
Generalplaner Regional für armasuisse Immobilien, Baumanagement Ost
armasuisse Immobilien, Baumanagement Ost, beabsichtigt mittels Rahmenverträgen drei Generalplaner-Teams für Bauprojekte (Instandsetzungs- und Mieterbedürfnisse) in den Kantonen Appenzell IR, Appenzell AR und St. Gallen (Nord) zu beauftragten. Der Beauftragte erbringt Planerleistungen gemäss SIA LM 112 bzw. fachspezifischen SIA LHO. Je nach Projektumfang umfasst der Auftrag: Teilphase 21/22: Machbarkeitsstudie/Projektpflichtenheft Teilphase 31: Vorprojekt Teilphase 32: Bauprojekt Teilphase 33: Mi - Schweizerische Bundesbahnen SBB, Infrastruktur – Einkauf, Supply Chain und Produktion, Einkauf Bauprojekte Region MitteOlten
Luzern Durchgangsbahnhof 1. Etappe; Sachverständige Ingenieurbau Bau-/Auflageprojekt TP1 und TP2
Leistungen als Sachverständiger für die Prüfung von Ingenieurbauten gemäss RL UP-EB in SIA-Teilphase 32/33 (Bauprojekt/Auflageprojekt) für Luzern Durchgangsbahnhof 1. Etappe. Prüfkriterien: Tragsicherheit, Gebrauchstauglichkeit, Unterhaltsfreundlichkeit, Wirtschaftlichkeit, Machbarkeit. Prüfobjekte Los 1 (Abschnitt 1): Tiefbahnhof Gleisfeld - Regel QS, Provisorien Abschnitt 1, Tiefbahnhof Bahnhofplatz, Tiefbahnhof Aufnahmegebäude, Personenunterführung Süd, Tiefb... - Schweizerische Bundesbahnen SBB, Infrastruktur – Einkauf, Supply Chain und Produktion, Einkauf Bauprojekte Region MitteOltenFrist: 14. Sept.
Luzern Durchgangsbahnhof 1. Etappe; Sachverständige Ingenieurbau Bau-/Auflageprojekt TP1 und TP2
Leistungen als Sachverständiger: Mit seinem Angebot soll der Anbieter die Leistungen für die Prüfung der massgebenden Ingenieurbauten gemäss RL UP-EB in der SIA-Teilphase 32/33 (Bauprojekt/Auflageprojekt) offerieren. Grundsätzlich berücksichtigt der Sachverständige folgende Punkte bei der Beurteilung des ihm anvertrauten Projektdossiers: · Tragsicherheit (Gesamtsystem und alle Tragwerksteile). · Gebrauchstauglichkeit im Interesse der Eigentümer · Unterhaltsfreundlichkeit im Interesse der Eigentümer · Wirtschaftlichkeit im Interesse Bauherr und Finanzbeteiligter · Machbarkeit der projektierten Lösungen (insbesondere Bauverfahren, Sicherheit, Termine und Qualität) Der SV soll durch seine fachkompetente Prüfung hochwertige, technisch umsetzbare und wirtschaftliche Gesamtlösungen ermöglichen. Der SV muss auch bei Leistungsspitzen ausreichende Kapazitäten in der notwendigen Qualität zur Verfügung stellen können. Prüfobjekte Los 1 Untenstehend werden die Prüfobjekte und die Prüfpakete von Los 1 (Abschnitt 1) aufgeführt. Die Objekte sind im Vorprojektdossier (siehe Teil D100) der jeweiligen Abschnitte beschrieben und dokumentiert. Die Prüfung umfasst für jedes Objekt die notwendigen Bauhilfsmassnahmen, wie Lehrgerüste, Baugrubenabschlüsse, Hilfsbrücken etc. sowie allenfalls notwendige Anprallmassnahmen. Im Zuge des Vorprojekts wurde im Hinblick auf die SBB-interne technische Vorprüfung bereits eine SV-Prüfung durchgeführt. Diese Berichte liegen ebenfalls im Teil D100 bei. Objekte von Los 1 (Abschnitt 1): a. Tiefbahnhof Gleisfeld - Regel QS b. Provisorien Abschnitt 1 c. Tiefbahnhof Bahnhofplatz d. Tiefbahnhof Aufnahmegebäude e. Personenunterführung Süd (PU Süd) f. Tiefbahnhof Gleisfeld - Südspitze Prüfobjekte Los 2 Untenstehend werden die Prüfobjekte und die Prüfpakete von Los 2 (Abschnitt 2) aufgeführt. Die Objekte sind im Vorprojektdossier (siehe Teil D200) der jeweiligen Abschnitte beschrieben und dokumentiert. Die Prüfung umfasst für jedes Objekt die notwendigen Bauhilf - Technikum Laubholz GmbH
Technikum Laubholz GmbH - Europaweite Vergabe von Generalplanerleistungen für die Errichtung eines Biotechnikums im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Das Technikum Laubholz beabsichtigt an seinem Standort in der Sauerbrunnenstraße 6 in Göppingen in einer bestehenden Industriehalle ein Biotechnikum zur Entwicklung, Optimierung und Überführung biotechnologischer Prozesse vom Labormaßstab in den vorindustriellen Maßstab als Pilot- und Scale-up-Anlage zu errichten. Das Technikum soll in einer bestehenden ebenerdigen, im Winter auf min. 10 °C beheizten Halle errichtet werden. Es soll von einem Generalplaner eine Gesamtplanung erstellt werden, die sowohl den Technikumbereich selbst als auch alle infrastrukturellen Maßnahmen beinhaltet. Die Planung hat deshalb die Kostengruppen 200, 300, 400 und 600 nach DIN 276 zu umfassen. Folgende Planungsleistungen sind umfasst: Sämtliche Grundleistungen in den Leistungsbildern - Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10 Nr. 10.1, LPH 1 bis 3 sowie 5 bis 8 - Planung der technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 5 sowie 7 (labortechnische Anlagen) und 8 gemäß §§ 53 ff. HOAI i.V.m. Anlage 15 Nr. 15.1, LPH 1 bis 3 sowie 5 bis 8 - Leistungen der Tragwerksplanung , LPH 1 bis 3 sowie 5 und 6. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung (Stufe 1: LPH 1-3, Stufe 2: LPH 5 und 6, Stufe 3: LPH 7 und 8). Vom Bestandsgebäude liegt ein Brandschutzkonzept vor, das der Leistungsbeschreibung beigelegt ist. Die daraus resultierenden Vorgaben sind bei der Planung zu berücksichtigen. Beim Nachweis der Einhaltung der Auflagen aus diesem Brandschutzkonzept werden von der Baubehörde der Stadt Göppingen keine weiteren Unterlagen gefordert und die Errichtung des Technikums kann ohne Baugenehmigung erfolgen. Die Genehmigungsplanung als Leistungsphase 4 der HOAI kann deshalb entfallen. Das Technikum Laubholz geht von Projektkosten in Höhe von rund 6 Mio. Euro netto aus. Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe. - Mindener Parkhaus GmbHMinden
Mindener Parkhaus GmbH - Neubau Parkhaus Marienwall
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen und Leistungsbilder der HOAI für folgende Planungsleistungen an einen Generalplaner: - Objektplanung für Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 - Fachplanung der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 6 - Fachplanung der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 - Objektplanung für Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI einschließlich erforderlicher Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff HOAI und Verkehrsanlagen gem. § 45 ff. HOAI Leistungsphasen 1 bis 9 - Bauakustik (Schallschutz) gemäß Anlage 1.2.4, Leistungsphase 1 bis 8 sowie Schallschutzgutachten - Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17, Leistungsphasen 1 bis 8 - Lichtgutachten für den Außen- und Innenraum des Geltungsbereichs - Projektorganisation Vorgesehen ist die Erstellung einer Entwurfsunterlage Bau und anschließend die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung für eine sich anschließende Generalunternehmerbeauftragung. Leistungsphasen 1 - 3 - Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung In Bezug auf die Planungsleistungen sind grundsätzlich alle Teilleistungen der Leistungsphasen 1 - 3 zu erbringen. Da die systembedingten Konstruktionsarten noch nicht bekannt sind, ist in Bezug auf die Fachplanung Tragwerksplanung eine Vorstatik zu erstellen, auf deren Grundlage der Generalunternehmer (GU), die Statik für seine Konstruktionsart erstellt, sofern die Konstruktionsart offengelassen wird. Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung Die Genehmigungsplanung soll durch den Generalplaner erstellt werden. Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung Die Ausführungsplanung wird grundsätzlich durch den mit der Errichtung des Parkhauses beauftragten Generalunternehmer erbracht. Nach der Beauftragung erstellt der Generalunternehmer (GU) die Werk- und Detailplanung aller Planungsbereiche (Hochbau, Statik, TGA usw.) im angeforderten beziehungsweise notwendigen Umfang. Dabei über-nimmt er grundsätzlich die der Beauftragung zugrundeliegende Entwurfsplanung und passt diese an sein angebotenes System an. Aus diesem Grund sollte im Entwurf Spiel-raum für die systembedingten Konstruktionsunterschiede gelassen werden, um keine in dieser Hinsicht unlösbaren Probleme zu bekommen. Für die bautechnisch richtige und normgerechte Ausführung steht der Generalunternehmer als Werkplaner und gleichzeitig ausführendes Bauunternehmen vollumfänglich in der Verantwortung. Eine Beauftragung mit den Grundleistungen der Leistungsphase 5 mit Ausnahme der Fortschreibung des Terminplans gemäß des Leistungsbilds nach HOAI ist somit nicht erforderlich. Als besondere Leistung sind stattdessen eine funktionale Leistungsbeschreibung (FLB). Die FLB wird auf Basis der Entwurfsplanung erstellt. Da jeder Generalunternehmer abhängig von der Konstruktionsart mit anderen Bauteilaufbauten, Leitungsführungen, Detailausbildungen etc. plant, sind in der funktionalen Leistungsbeschreibung die gewünschte Funktion und Qualität der Bauteile zu beschreiben und fordern. Die FLB ist um die Planung ausgewählter gestalterischer oder konstruktiver Leitdetails zu ergänzen. Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe Die Vergabe erfolgt auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) sowie Darstellung und Visualisierung der Materialien und Ausstattung, so dass die Grundleistungen der Leistungsphase 6 im Wesentlichen entfallen. Leistungsphase 7 - Vergabe Auf Basis der FLB geben die Bieter für ihre Generalunternehmerleistung Festpreisangebote ab. Zusätzlich sollte bereits mit Angebotsabgabe eine Beschreibung vorgelegt und auf Übereinstimmung mit den Anforderungen des konkreten Projektes sowie der FLB überprüft werden. Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt durch den Auftraggeber, der Auftragnehmer hat an der Vergabe mitzuwirken und insbesondere die fachliche Prüfung der Angebote vorzunehmen. Leistungsphase 8 - Objektüberwachung Die Koordination der seitens des GU beteiligten Planer und Firmen (Nachunternehmer) sowie die Überwachung der richtigen und normgerechten Ausführung im Werk und auf der Baustelle obliegt allein dem Generalunternehmer. Die Begleitung der Bauausführung und Sicherstellung der Erfüllung der in der FLB beschriebenen funktionalen und qualitativen Anforderungen, erfolgt durch den Auftragnehmer. Leistungsphase 9 - Objektbetreuung Im Rahmen der Objektbetreuung des Gebäudes sind im Falle der Beauftragung alle Teilleistungen der Leistungsphase 9 zu erbringen. Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise zu erbringen. L386 Netzergänzung, 2. und 3. BA - BOL (Strecke und BW), örtl. BÜ (Strecke und Sickerbecken), SiGeKo und sachliche Prüfung der Nachträge
1.1. Allgemeine Beschreibung Die Maßnahme befindet sich im Land Brandenburg, im Landkreis Oder-Spree, in der Gemeinde Grünheide (Mark). Der ansässige Automobilhersteller hat für die geplante Service- & Logistikerweiterung eine geänderte Straßenplanung in Auftrag gegeben. Diese nördliche Anbindung des Automobilherstellers soll über die geplante L 386 zwischen der Anschlussstelle Freienbrink Nord der Bundesautobahn A10 im Westen und der L23 im Osten als Netzergänzung erfolgen. Des Weiteren soll die heutige L23 höhenfrei über die Bahntrasse Berlin - Frankfurt (Oder) geführt werden. Auf Grund der prognostizierten Steigerung des Straßenverkehrs bei gleichzeitiger Erhöhung des Verkehrs auf der Schiene und der damit verbundenen Erhöhung der Schrankenschließzeiten ist eine Beseitigung des Bahnübergangs (BÜ) der L23 mit der Strecke Berlin -Frankfurt (Oder) am Haltepunkt Fangschleuse und einen Ersatz durch eine niveaufreie Querung erforderlich. Die vorliegende Unterlage umfasst den Neubau der L386 in drei Bauabschnitten. Die Baumaßnahme verläuft ab der A10 (ca. L386 Bau-km 0+000) in östlicher Richtung zum Anschluss der neu gebauten L386 Der 1.BA. (Bau-km 2+450 bis 2+850 ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Zur Vertragsleistung gehören der 2. BA von 2+450km bis 1+650km; Länge 800m und 3. BA von 1+650km bis 0km; Länge 1.650m. Im Zuge der Straßenbaumaßnahme ist die Errichtung der Brückenbauwerke BW 5 und BW 7 einschließlich der Stützwände für die Rampen. Das BW 8 "Bahnhofszugang Unterführung" bei km 0+494 wird im Vorfeld fertiggestellt und wird mit der neuen L386 überbaut. Das Bauwerk 3, neue Bahnquerung TESLA, wird durch dritte zeitgleich errichtet und kann ab 2027 überbaut werden. Die bestehende Baustraße stellt die Erreichbarkeit der parallellaufenden Projekte L386 sicher, bis das Vorhaben L386 Netzergänzung vollständig errichtet ist. Nach Fertigstellung der L386 verliert die Baustraße ihre Funktion bzw. übergibt die Erschließungsfunktion an die L386. Weiter wird die Phase 4 inklusive einer Mittelstreifenüberfahrt die Hauptfahrbahn L 386 mit einer temporären Verbindung die vorhandene Anschlussstelle A10 Freienbrink Nord verbinden. Die ausgeschriebene Bauleistung umfasst ebenfalls den Restrückbau der gemeinsam genutzten Baustraße von km 0+000 bis km 2+200 einschließlich Kanalbau, Wendestelle, Dammbau der Behelfsbrücke sowie den Rückbau des Stiches A der Baustraße. Der Grundwasserflurabstand befindet sich zwischen 5 und 7,5 m. Schutzgebiete wie FFH, NSG und §30-Biotope BNatSchG sind nicht betroffen. Gegenstand der Bauverträge sind folgende Leistungsteile: - Los 12 BW 5 einschließlich Stützwände für die Bauwerksrampen - Los 13.1 BW 7.1 Spundwand - Los 13.2 BW 7 einschließlich Stützwände für die Bauwerksrampen - Los 20 Strecke und Teilrückbau Baustraße.2.BA - Los 21 Fahrzeug-Rückhaltesystem (FRS) 2.BA - Los 22 Markierung und Beschilderung 2.BA - Los 23 Wegweisende Beschilderung 2.BA - Los 25 Verkehrssicherung Inbetriebnahme 2.BA - Los 30 Strecke und Teilrückbau Baustraße.3.BA - Los 31 Fahrzeug-Rückhaltesystem (FRS) 3.BA - Los 32 Markierung und Beschilderung 3.BA - Los 33 Wegweisende Beschilderung 3.BA Gegenstand des Vertrages der OBL, der öBÜ und dem SiGeKo sind die oben angegeben Lose und sachliche Prüfung von Nachträgen. 1.2. Aussagen zur überwachenden Baumaßnahme Die Baumaßnahmen umfassen den Bau des zweiten und dritten Bauabschnittes der L386 bis über das Bauwerk 3. Die Errichtung eines offenes Sicker-, Regenrückhaltebecken (Bauwerk 06), sowie der provisorischen Straßenanbindung AS Freienbrink Nord. 2. Bearbeitungsgrundlagen/ Planungsstand Art und Umfang der Baumaßnahme ist der beiliegenden Baubeschreibung zu entnehmen. Die Bauleistungen beginnen nach derzeitigem Planungsstand im Juni 2026 und sollen im November 2027 fertiggestellt sein. Bei der Erstellung Ihres Angebotes ist der vorgenannte Zeitraum zuzüglich der Zeit für die vorbehaltslose Annahme der Schlussrechnungen vom Auftragnehmer Bau zu berücksichtigen. Die Leistung ist bis zu 3 Monaten nach dem Bauende anzubieten. Weitergehende Angaben finden Sie aufgrund der Zeichenbegrenzung in der Leistungsbeschreibung.- Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg, Landesbetrieb Gewässer, Referat 53.3
Planungsleistungen RHR Wyhl/Weisweil: T1 - Objektplanung: Brunnen, Brunnenstuben, Druckleitungen, Pegel
Das Regierungspräsidium Freiburg beabsichtigt die Erstellung des planfestgestellten Rückhalteraums Wyhl/Weisweil am Rhein. Hierfür sind entsprechende Planungsleistungen zur erbringen. In einem ersten Ausschreibungspaket werden die folgenden Planungsleistungen ausgeschrieben: Objektplanung Ingenieurbauwerke zur Erstellung von Grundwasserentnahmebrunnen, Objektplanung Steuerpegel, Objektplanung Ingenieurbauwerke Rohrleitungen zur Ableitung des entnommenen Grundwassers. Besondere Leistungen wie die örtliche Bauüberwachung der Ingenieurbauwerke und die Betreuung von geotechnischen Untersuchungen. Sie umfassen alle Leistungen jeweils von der Ausführungsplanung bis zur Fertigstellung, sowie die Objektbetreuung. Es erfolgt eine stufenweise Vergabe. /// Erstellung der Ausschreibungsunterlagen bis Ende November 2027. Fertigstellung der Baumaßnahmen: Ende 2030. /// Der geplante Rückhalteraum Wyhl/Weisweil beansprucht die vor dem Bau und Inbetriebnahme der Staustufe Rhinau im Jahre 1964 überfluteten Auewälder auf deutscher Seite zwischen Rhein-km 241,200 und Rhein-km 248,690. Nach Norden hin schließt sich von Rhein-km 248,690 bis zur Leopoldkanalmündung bei Rhein-km 253,400 der Abströmbereich an. Dieser Teilbereich des geplanten Rückhalteraumes wird noch heute von großen Hochwasserabflüssen über das Wehr Rhinau überflutet. Er liegt im südlichsten Teil auf der Gemarkung der Gemeinde Sasbach, im nördlichen Teil auf den Gemarkungen der Gemeinden Wyhl und Weisweil und der Auslauf auf der Gemarkung der Gemeinde Weisweil und Gemarkung Oberhausen (Gemeinde Rheinhausen). Die dem Rückhalteraum zu zuordnende Fläche beträgt 595 ha. Davon werden bis zu 560 ha, überwiegend bewaldete Fläche bei einem Einsatz zum Hochwasserrückhalt überflutet. Der Abströmbereich mit rückverlegtem HWD IV hat eine Fläche von 480 ha. Die Gesamtfläche, die im Zusammenhang mit dem Betrieb des Rückhalteraumes hydraulisch zu untersuchen war, beträgt somit rund 1.075 ha. /// Der geplante Rückhalteraum ist in zwei Teilräume aufgeteilt, die durch die Wyhler Rheinstraße voneinander getrennt werden. Im Norden grenzt die Weisweiler Rheinstraße den Rückhaltraum von der bereits bestehenden Überflutungsfläche des Rheins südlich des Leopoldskanals ab, die für den Rückhalteraum als Abströmbereich genutzt wird. Der Zufluss aus dem Rhein erfolgt bei Betrieb des Rückhalteraums über insgesamt drei Einlassbauwerke im Rheinseitendamm der Stauhaltung Rhinau. Das Rheinwasser, dass durch die südlichen Einlassbauwerke einströmt, durchfließt den südlichen Teilraum (Teilraum 1) und fließt durch die Durchlassbauwerke in der Wyhler Rheinstraße ab in den nördlichen Teilraum (Teilraum 2). In Teilraum 2 kommt zusätzlich zu den Abflüssen aus Teilraum 1 der Zufluss aus dem Rhein durch das nördliche Einlassbauwerk. Im Norden des Teilraumes 2 fließt der gesamte Abfluss durch die Durchlassbauwerke in der Weisweiler Rheinstraße aus dem Rückhalteraum in den Abströmbereich und von dort in den Restrhein zurück. Zum Betrieb des RHR WW gehören neben den Flutungen zum Hochwasserrückhalt (Retention) auch die ökologischen Flutungen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Verpflichtungen gemäß Planfeststellungsbeschluss. Der Einsatz des RHR WW zum Hochwasserrückhalt findet im statistischen Mittel alle 10 Jahre oder seltener statt. Die Ökologischen Flutungen erfolgen, abhängig von den Rheinhochwässern auf einem deutlich niedrigeren Niveau an im Mittel 57 Tagen pro Jahr. /// Bei Betrieb des RHR WW steigen die Grundwasserstände außerhalb des Rückhalteraums im Be-reich der Ortslagen aber auch der landwirtschaftlichen Kulturen an. Der zusätzliche schadbringende Anstieg des Grundwassers ist gemäß Planfeststellungsbeschluss zu vermeiden. Hierzu sind unterschiedliche Maßnahmen vorgesehen: - Zum Schutz der Gebäude in der Ortslage Wyhl ist entlang des Ortsrandes der Bau von 11 Grundwasserentnahmebrunnen geplant, mit denen der Anstieg des Grundwasserspiegels im Betriebsfall des Retentionsraumes verhindert bzw. so begrenzt werden kann, dass keine Schäden auftreten. / - für den Schutz der Einrichtungen des Freizeitgeländes Wyhl - Kuhwaide und Wyhler Mühle gegen betriebsbedingt ansteigende Grundwasserstände sieht insgesamt fünf Schutzbrunnen vorgesehen. Diese sind hinsichtlich ihrer Lage so optimiert, dass die betriebsbedingten Veränderungen nicht zur Beeinträchtigung der Nutzung des Freizeitgeländes durch oberflächliche Grundwasseraustritte führen. Aufgrund der Nähe zum Überflutungsraum können die Grundwasseranstiege aber nicht flächendeckend vermieden werden. Die vorhandenen Keller sind bereits gegen hohe Grundwasserstände geschützt, da sie im Grundwasserschwankungsbereich liegen, oder müssen, wenn ein Nachteil nachzuweisen ist, vom Vorhabenträger in Rücksprache mit dem Eigentümer umgebaut werden. / — Zum Schutz der Gebäude in der Ortslage Weisweil ist überwiegend im Westen und im Nordwesten der Gemeinde der Bau von insgesamt 14 Grundwasserentnahmebrunnen geplant, mit denen der Anstieg des Grundwasserspiegels im Betriebsfall des Retentionsraumes verhindert bzw. so begrenzt werden kann, dass keine betriebsbedingten Schäden auftreten. / - Das Gesamtkonzept zum Schutz vor ansteigendem Grundwasser umfasst neben dem Bau der beschriebenen Grundwasserhaltungsanlage Weisweil den teilweisen Ausbau von Oberflächengewässern zwischen Weisweil und dem HWD IV und damit verbunden den Bau des Pumpwerkes Weisweil. / Das PW Weisweil und des kundeneigenes und zu errichten-des Infrastrukturnetzes ist nicht Teil dieser Ausschreibung. /// Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Planungsleistungen der genannten Grundwasserhaltungen. Vom RP Freiburg wird es aus fachlicher Sicht als unbedingt notwendig erachtet, dass die Anlagenteile Brunnen und die Ableitungen gemeinsam geplant und intensiv aufeinander abgestimmt werden. Hierzu zählt auch die technische Ausrüstung der Brunnen und Steuerpegel, welche in einem anderen Los (Fachplanung Elektro- und Steuertechnik) geplant wird.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 20. April 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Rheinkraftwerk Säckingen AG.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.