Kreis BorkenBorken
Interessenbekundung - für die Teilnahme an einer Ausschreibung über eine Generalunternehmerleistungen für den Neubau einer Werkstatthalle
Interessenbekundung Teilnahme GU - Ausschreibung Werkstatt IKB Titel: Vorgeschaltete Interessenbekundung für die Teilnahme an einer Ausschreibung über eine Generalunternehmerleistungen (GU-Leistung) für den Neubau einer Werkstatthalle auf dem Gelände Interkommunaler Bauhof (IKB) Borken in Gescher/Velen. Das Gebäude (Werkstatthalle) umfass...
Sanitär, Elektroinstallation, Industriebau, Solarmontage, Stahlbau
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Kreis Borken
- Veröffentlicht:
- 23. August 2026
- Frist:
- 23. September 2026
- Thema:
- Sanitär
- Bauobjekt:
- Werkstatt- / Betriebshofgebäude
Bauobjekt-Klassifikation
- Werkstatt- / BetriebshofgebäudeHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
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Interessenbekundung Teilnahme GU - Ausschreibung Werkstatt IKB Titel: Vorgeschaltete Interessenbekundung für die Teilnahme an einer Ausschreibung über eine Generalunternehmerleistungen (GU-Leistung) für den Neubau einer Werkstatthalle auf dem Gelände Interkommunaler Bauhof (IKB) Borken in Gescher/Velen. Das Gebäude (Werkstatthalle) umfasst Werkstatt-, Lager- und Nebenräume sowie Personal- und Aufenthaltsbereiche. Projektablauf: Der Kreis Borken beabsichtigt, eine neue Werkstatthalle für Nutzfahrzeuge und Landmaschinen einschl. E-Fahrzeuge inklusive dazugehörige Lager- und Nebenräume sowie Personal- und Aufenthaltsbereiche, auf dem Gelände des Interkommunalen Bauhofes (IKB) in Gescher / Velen zu errichten. Hierzu ist die Durchführung eines zweistufigen Verfahrens zur Beschaffung der oben genannten Generalunternehmerleistungen vorgesehen. Ziel dieses Interessenbekundungsverfahrens ist, die gezielte Markterkundung für das spätere Vergabeverfahren, um geeignete Anbieter für das geplante Projekt am Markt zu ermitteln. Im Anschluss wird ein Verhandlungsverfahren mit ausgewählten Teilnehmenden durchgeführt werden. Die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren begründet keinen Anspruch auf die Teilnahme an weiteren Vergabeverfahren. Die Mitarbeiter des "Interkommunalen Bauhofs des Kreises Borken" (IKB) sind zuständig für die Betreuung und Unterhaltung der Kreisstraßen und Gemeindestraßen der Stadt Gescher. Hierzu zählt auch die Sicherstellung des Winterdienstes. Die ebenfalls am IKB angesiedelte Abteilung für gärtnerische Angelegenheiten (Grünflächen-bewirtschaftung) plant, betreut und pflegt die kreis- und stadteigenen Grünflächen und -anlagen. Dem Interkommunalen Bauhof ist eine kreiseigene Werkstatt als Team zugeordnet, die sich um Beschaffung, Wartung und Unterhaltung der eingesetzten Fahrzeuge und Geräte kümmert. Das Werkstattteam besteht aus vier Mitarbeitenden und einem Auszubildenden. Die Werkstatthalle befindet sich zurzeit auf dem angrenzenden Gelände der Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland (EGW) und soll im Zuge des Neubaus in das bestehende Gelände des IKB integriert werden. Hierzu ist eine Vorplanung (LP 2) erstellt worden, die Grundlage für die weiteren Planungen sein soll. Die zu vergebenden GU-Leistungen sollen alle notwendigen Planungs- und Ausführungsleistungen in den Hochbau- und Technikgewerken (einschl. Statik, Bauphysik und SiGeKo) für die schlüsselfertige Errichtung der nicht unterkellerten Werkstatthalle von ca. 790qm mit allen Einbauten und erforderlichen Anschlüssen im Außenbereich umfassen. Darüber hinaus sind alle für den Betrieb erforderlichen technischen Anlagen und Einrichtungen mitzuplanen und auszuführen. Die Veröffentlichung der GU-Ausschreibung ist im vierten Quartal 2026 vorgesehen. Die Ausführung der Neubaumaßnahme ist im Zeitraum Frühjahr 2027 bis Frühjahr 2028 geplant. Projektbeschreibung: Die Halle soll auf einer ehemaligen Remisenfläche (siehe Geländeübersicht) errichtet werden. Ein Bodengutachten ist bereits beauftragt und wird den Vergabeunterlagen beigefügt werden. Die Gestaltung der Werkstatthalle orientiert sich im Wesentlichen in Materialität und Proportionen an den übrigen Gebäuden des IKB. Die Werkstatthalle ist in Stahlbauweise mit Betonsockel und Sandwichpaneelen im Standard RAL-Farbton geplant. Die Werkstatthalle ist für die Wartung, Instandhaltung und Reparatur von Nutzfahrzeugen, Landmaschinen sowie Elektrofahrzeugen vorgesehen und soll eine moderne, zukunftsfähige und funktionale Arbeitsumgebung schaffen. Die Befahrung des Gebäudes wird über elektrische Sektionaltore mit Lichtausschnitten und Funkfernbedienung ermöglicht. Das Dach ist als klassisches Hallendach mit Lichtband, Absturzsicherung und Photovoltaikanlage vorgesehen. Die Dreh-/Kipp Fensterelemente sollen außenliegende Sonnenschutzelemente aus Aluminiumlamellen erhalten. Die doppelflügeligen Außentüren sind mit Obentürschließern und Feststellanlage zu planen. Im Innenraum sind robuste, langlebige und pflegeleichte Oberflächen mit hohem funktionalem Anspruch gewünscht. Der Werkstattboden ist entsprechend der Nutzung als Nutzfahrzeug- und Landmaschinenwerkstatt mit Industriefliese auszuführen. Neben den klassischen Aufenthalts- und Nebenräumen wie Umkleiden und Duschen ist ein Büro für 4 Standardarbeitsplätze nach ASR, ein Besprechungsraum für 6 Personen, ein 45 qm Materiallager, ein separates Öllager für ca. 5.000 Liter und ein Gefahrstofflager für ca. 1.000 Liter gemäß den geltenden gesetzlichen Anforderungen einzuplanen. Der eigentliche Werkstattanteil soll ca. 430 qm für die Wartung und Instandhaltung von Nutzfahrzeugen und Landmaschinen einschl. E-Fahrzeuge betragen. Darin integriert werden sollen ein Lichteinstellplatz nach Vorgabe Innung/DIN einschl. Kennzeichnung, ein abdeckbarer, in den Boden eingelassener, festverbauter Bremsenprüfstand für 16-18 Tonnen einschl. der erforderlichen Anschlüsse, eine hydraulische Säulenbühne für min. 6,5 Tonnen sowie eine Arbeitsfläche von 30 qm für die Kleingerätewartung. Darüber hinaus werden 2 Arbeitsgruben à 17 Meter und 10 Meter Länge benötigt. Die lange Arbeitsgrube soll zuziehbar, die kurze Arbeitsgrube überfahrbar ausgeführt werden. Beide sollen mit variablen Ölfangbecken einschl. Bodenablauf die bis zum Öllager/Altöltank verrohrt sind, errichtet werden. Die Gruben sind mit geeigneter Arbeitsschutzbeleuchtung sowie sicheren Zugangsmöglichkeiten auszustatten. Neben den Einbauten ist ein Portalkran über die gesamte Hallenbreite und sofern möglich Hallentiefe für eine Belastung von min. 5 Tonnen zu planen. Abschließend sind ausreichend Stellflächen für Werkzeugschränke, eine Edelstahl Waschrinne mit 2 Werkstattarmaturen einschl. Fliesenspiegel in die Hallenplanung zu integrieren. Sämtliche Einbauten sollen entsprechend der aktuellen ASR-Vorschriften, sowie den einschlägigen technischen Regelwerken, für die Bedienung geplant und ausgeführt werden. Weiterhin sind alle erforderlichen Abdichtungen, statischen Anforderungen und Anbindungen an den Hallenboden für sämtliche fest verbaute Einbauten mitzuplanen und auszuführen. Die gesamte elektrotechnische Anlage der Kfz-Werkstatt ist als zukunftssichere Neu-installation nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den geltenden DIN-VDE-Bestimmungen sowie den Arbeitsschutzrichtlinien zu planen. Die Elektroinstallation und IT-Infrastruktur mit Leitungsanbindung zum bestehenden Gebäude, die Innenbeleuchtung, Außenbeleuchtung und Notbeleuchtung der Halle, die Anschlüsse für diverse Maschinen und Geräte, z.B. eine Wallbox, Deckenkran, Bremsenprüfstand, Hebebühnen etc. sowie der Blitzschutz der Halle sind ebenfalls in der Planung und Ausführungen zu berücksichtigen. Ein Glasfaseranschluss ist auf dem Gelände des IKB vorhanden. Neben der PV-Anlage auf der Dachfläche soll auch ein Speicher + Wallbox mitberücksichtigt werden . Die Beheizung der Halle soll über eine energieeffiziente Fußbodenheizung oder alternativ Deckenstrahlheizung erfolgen. Die dafür erforderliche Wärmepumpe ist ebenfalls zu planen und auszuführen. Eine automatische Be-/ und Entlüftung sowie Klimatisierung der Halle ist nicht vorgesehen. Alle für die Nutzung der Halle erforderlich Abgas- bzw. Absauganlagen sind entsprechend der Nutzung in der Planung und Ausführung zu berücksichtigen. Ebenfalls sollen die Planung und Ausführung ggf. erforderlicher Abscheider, insbesondere für wassergefährdende Stoffe, Bestandteil des Auftrags sein. Die vorh. Kleinkläranlage auf dem Gelände ist auf eine Erweiterung der Anlage hin zu überprüfen. Sollte eine Erweiterung nicht möglich sein, ist die Planung und Ausführung einer 2. Kleinkläranlage mit zu berücksichtigen. Die Entwässerung des Gebäudes einschl. der Schnittstellen zu der Kleinkläranlage ist ebenfalls Bestandteil der Planung und Ausführung. Die Wasserversorgung mit den erforderlichen Entnahmestellen ist zu Planen und mit aufzuführen. Dies beinhaltet u.a. Anschlüsse für Handwaschbecken einschl. Armaturen sowie Wasseranschlüsse für Reinigungs- und Wartungsarbeiten. Die Wasserversorgung der Werkstatt ist über einen separaten Hausanschluss auf dem Gelände des IKB zu planen und zu berücksichtigen. Für den Werkstattbetrieb ist eine Druckluft-Ringleitung innerhalb der Werkstatthalle vorzusehen. Die Dimensionierung und Anzahl der Anschlusspunkte sind entsprechend der geplanten Nutzung und Werkstattausstattung festzulegen. Das vorhandene Druckluftnetz ist auf eine mögliche Anbindung und Erweiterung hin zu überprüfen. Sollte dies nicht möglich sein, ist die Planung und Ausführung einer eigenständigen Druckluftversorgung einschl. Kompressor, Speicher und Aufbereitung mit zu berücksichtigen.
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Stadt AugsburgAugsburgEine Zusammenarbeit mit einem Planer für Ingenieurbauwerke (IBW) ist zwingend erforderlich, wobei der Verkehrsanlagenplaner (VAP) der Haupt-Vertragspartner ist (mit dem IBW-partner als NU) bzw. der VAP trägt die Hauptverantwortung im Fall einer ARGE. ----- Die Stadt Augsburg beabsichtigt den Neubau einer Realschule im Augsburger Osten. Das bestehende Verkehrsnetz ist für die zukünftige Nutzung durch den Schulbetrieb derzeit nicht bedarfsgerecht ausgebaut. Es bestehen Defizite im Angebot für den Fuß- und Radverkehr sowie bei der Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Für die Erreichung einer leistungsfähigen und sicheren Verkehrsanbindung ist in 3 Erschließungsvarianten darzustellen, wie der Schulstandort unter Berücksichtigung der Standardanforderungen für den Radverkehr der Stadt Augsburg und den gültigen Richtlinien erschlossen werden kann. 1. Verkehrliche Erschließung des Schulstandorts: - - - • angemessenen Einrichtungen für den Fuß- und Radverkehr - - - • eine ausreichende Anbindung an den ÖPNV - - - • geordnete Abwicklung des Bring- und Holverkehrs - - - • Abwicklung des Rettungs- und Lieferverkehrs - - - • verkehrliche Erschließung des Lehrerparkplatzes - - - • Erschließung des Schulstandortes für den motorisierten Individualverkehr (MIV) über die Hans-Böckler-Straße im Bereich der bestehenden Unterführung durch die Anlage eines zusätzlichen Knotenpunktes mit entsprechenden Abbiegebeziehungen - - - Konflikte zwischen Fuß-, Rad- und Kraftfahrzeugverkehr sind weitgehend zu minimieren - - - 2. Ausbau der Geh- und Radwege entlang der Hans-Böckler-Straße (B2): • Umgestaltung der entlang der Hans-Böckler-Straße beidseitig geführten, derzeit unterdimensionierten, gemeinsamen Fuß- und Radwege in getrennte Fuß- und Radverkehrsanlagen - - - 3. ÖPNV: • entlang der Hans-Böckler-Straße sind zwei neue Haltestellen in stadteinwärtiger und stadtauswärtiger Fahrtrichtung vorzusehen • diese sollen kurze und sichere Wegeverbindungen zum Schulgelände gewährleisten • eine Integration in das bestehende Liniennetz soll unter Berücksichtigung der Umstiegs-Halte-stelle am Knotenpunkt Hans-Böckler-Straße/Schillstraße erfolgen - - - ----- Die Hans-Böckler-Straße besitzt einen gestalterisch und ökologisch erhaltenswerten Mittelstreifen mit umfangreichem Baumbestand sowie beidseitige straßenbegleitende Grünflächen, welche ebenfalls durch Baum- und Gehölzstrukturen geprägt sind. Bei der Entwicklung der Ausbauvarianten ist der Mittelstreifen möglichst zu erhalten. Bei dem vorgesehenen Ausbau der Fuß- und Radverkehrsanlagen auf beiden Straßenseiten ist zu klären, ob eine regelkonforme Ausbildung innerhalb der bestehenden Flächen möglich ist oder ob Eingriffe in die vorhandenen Grünbereiche erforderlich werden. Zudem sind die räumlichen und verkehrlichen Randbedingungen für die Einrichtung eines zusätzlichen Knotenpunktes im Bereich der bestehenden Unterführung zu berücksichtigen, über den die geplante Anbindung des Schulstandortes erfolgen soll sowie eine sinnvolle Situierung der Haltestellen. ----- In den LPH 1-2 sind 3 unterschiedliche Erschließungsvarianten für die verkehrlichen Infrastrukturmaßnahmen zu erarbeiten. Die verkehrliche Anbindung an die Hans-Böckler-Straße im Bereich der bestehenden Unterführung der Rubenstraße ist zu prüfen und, ob die Einrichtung eines zusätzlichen Knotenpunktes zur Erschließung des Schulstandortes zweckmäßig und umsetzbar ist. Alternativ ist zu klären, inwieweit die bestehende Unterführung ausschließlich als Fuß- und Radwegeverbindung in das Erschließungskonzept integriert werden kann. ----- Die Entwässerungssituation stellt sich wie folgt dar: In der Hans-Böckler-Straße ist kein öffentlicher Kanal vorhanden. 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Erforderliche Leitungsanpassungen oder -verlegungen sind im Rahmen der Planung zu berücksichtigen. ---- Für eine ausführliche Maßnahmenbeschreibung siehe Anlage 7 ----- Eine Bestandsvermessung sowie ein Baugrundgutachten werden vor Beginn der Planungsleistungen erstellt und dem Auftragnehmer voraussichtlich zu Planungsbeginn zur Verfügung gestellt. ---- Gegebenenfalls werden auch besondere Leistungen beauftragt, wie z.B.: Spartenkoordination und planerische Darstellung sämtlicher an der Baumaßnahme beteiligten Sparten inkl. Umlegearbeiten und anschließender Rechnungskontrolle und Ausführungskontrolle oder Bushaltestellen in Betonbauweise. ----- Voraussichtlicher zeitlicher Ablauf: Abschluss LPH 1-2: Mai 2027 - - - LPH 3-4: Beginn im Januar 2028, Abschluss August 2028 - - - LPH 5-6: Beginn im September 2029, Abschluss Dezember 2029 - - - LPH 7-8: Beginn im zweiten Quartal 2031, Abschluss Ende 2034 ----- Die Büros, welche an den Voruntersuchungen beteiligt waren, gelten als vorbefasste Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich die vorbefassten Büros bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollten, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen. Auch ohne Teilnahme der vorbefassten Büros, werden die vorhandenen Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 23. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Kreis Borken.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.