Max-Planck-Gesellschaft , GV-BauabteilungMünchenTED
Interdisziplinäre Planungsleistung für die bauliche Neuentwicklung des Campus Martinsried (Realisierungswettbewerb)
Nichtoffener, zweiphasiger Realisierungswettbewerb für Generalplanende (Architektur, Landschaftsarchitektur, Fachplanung) zur Neuentwicklung des Campus Martinsried. Anonymes Verfahren, 1. Phase: Auswahl von 12-15 Teilnehmenden, 2. Phase: 5-6 Teilnehmende, Preisgericht wählt Preisträger. Anschließend Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewet...
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Inhalt auf einen Blick
Nichtoffener, zweiphasiger Realisierungswettbewerb für Generalplanende (Architektur, Landschaftsarchitektur, Fachplanung) zur Neuentwicklung des Campus Martinsried. Anonymes Verfahren, 1. Phase: Auswahl von 12-15 Teilnehmenden, 2. Phase: 5-6 Teilnehmende, Preisgericht wählt Preisträger. Anschließend Verhandlungsverfahren ohne Teilnahme...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Max-Planck-Gesellschaft , GV-Bauabteilung
- Veröffentlicht:
- 19. Mai 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Nichtoffener, zweiphasiger Realisierungswettbewerb für Generalplanende (Architektur, Landschaftsarchitektur, Fachplanung) zur Neuentwicklung des Campus Martinsried. Anonymes Verfahren, 1. Phase: Auswahl von 12-15 Teilnehmenden, 2. Phase: 5-6 Teilnehmende, Preisgericht wählt Preisträger. Anschließend Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit den Preisträgern. Verfahrenssprache: Deutsch.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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8- Max-Planck-Gesellschaft , GV-BauabteilungMünchen
Interdisziplinäre Planungsleistung für die bauliche Neuentwicklung des Campus Martinsried (Realisierungswettbewerb)
Es wird ein nichtoffener, zweiphasiger Realisierungswettbewerb nach §§ 69 ff, §§ 78 ff VgV und § 3 Abs. 3, 4 RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt. Der Wettbewerb richtet sich an Generalplanende (Architekten/innen und Landschaftsarchitekt/innen nebst Fachplanenden und Fachingenieuren) und findet anonym statt. Der Wettbewerb wird in Abstimmung mit der Bayerischen Architektenkammer und der Bayerischen Ingenieurkammer-Bau durchgeführt. In einem ersten Schritt wählt die Ausloberin (später: Auftraggeberin) 12 bis 15 Teilnehmende für den Realisierungswettbewerb aus. Nach Auswahl der Teilnehmenden wird die Ausloberin diese auffordern, die Wettbewerbsaufgabe der 1. Phase zu bearbeiten. Nach Abschluss der 1. Phase wird das Preisgericht 5 oder 6 Teilnehmende für die Bearbeitung der 2. Wettbewerbsphase auswählen. Aus dem Kreis der Teilnehmenden der 2. Wettbewerbsphase wählt das Preisgericht die Preisträger/innen aus. Die Kriterien für die Auswahl der Preisträger/innen können der Anlage 1 zur Bekanntmachung entnommen werden. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Nach Abschluss des Wettbewerbs wird die Auftraggeberin mit den Preisträger/innen des Wettbewerbs zwecks Vergabe des Auftrags in ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb eintreten. Hier prüft sie zunächst die Eignung der Preisträger/innen nach den unter 5.1.9 der Bekanntmachung vorgesehenen Kriterien. Alle geeigneten Preisträger/innen werden anschließend zur Abgabe eines indikativen Erstangebots als Grundlage für die Verhandlungsgespräche aufgefordert. Nähere Informationen werden im Laufe des Wettbewerbs bzw. im Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt. Realisierungswettbewerb "An- und Umbau Weißes Haus zum neuen Schlosstheater" in Moers - Objektplanung Gebäude und Innenräume
Der Wettbewerb wird als einphasiger, nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren nach RPW 2013 und anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 (4) Pkt. 8 VgV ausgeschrieben. Das Wettbewerbsverfahren ist anonym. Für den Wettbewerb gelten außerdem die entsprechenden Bestimmungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), insbesondere §§ 69 ff., §§ 78 ff. VgV, sowie das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da der zu Beginn des Wettbewerbs geltende EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von 216.000 EUR netto überschritten wird. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen sowie die Ingenieurkammer Bau NRW haben an der Vorbereitung des Wettbewerbs mitgewirkt und Kenntnis vom Inhalt der Auslobung und den Wettbewerbsbedingungen erhalten. Der Wettbewerb wird bis zum Versand der Auslobung bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen registriert. Die Ausloberin, die Preisgerichtsmitglieder, die Teilnehmenden, die Sachverständigen und Berater sowie die Vorprüfer erkennen durch die Teilnahme die Verfahrensbedingungen und -inhalte als verbindlich an. ___________________________________________________________________ Weitere Informationen können auch dem Bewerbermemorandum (siehe Vergabeunterlagen) entnommen werden. Hier finden sich auch alle nötigen Informationen zu z.B. Beurteilungskriterien des Preisgerichts, Terminen, Preisgericht und Wettbewerbssumme, sofern diese in dieser Bekanntmachung nicht dargestellt werden. ___________________________________________________________________ Der Wettbewerb richtet sich an Architekten oder Innenarchitekten (mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung). Hinweis: Den Teilnehmenden wird dringend empfohlen, sich durch Fachplaner für Technische Ausrüstung bzw. Bauphysik beraten zu lassen. Die Beratungsleistung ist bei der Preisgeldberechnung berücksichtigt worden. ___________________________________________________________________ Im Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV. Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, im Anwendungsbereich der VgV zu verhandeln. ___________________________________________________________________ Teilnehmer am Verhandlungsverfahren ist zunächst der 1. Preisträger. Sollte mit dem 1. Preisträger keine Einigung erzielt werden, behält sich die Ausloberin Verhandlungen mit allen Preisträgern vor. Teilnehmer sind dann alle Preisträger, wie sie in der Verfassererklärung benannt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beauftragt. ___________________________________________________________________ Im Rahmen des o.g. Verhandlungsverfahrens sollen die folgenden Leistungen vergeben werden: a) Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI (Honorarzone IV). Es werden mindestens die Planungsleistungen bis zum Abschluss der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) vergeben, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Die auslobende Stelle behält sich die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen vor. Die Vergabe der Leistungen ist in Form eines Stufenvertrags vorgesehen (Stufe 1: Lph 1-3; Stufe 2: Lph 4-5; Stufe 3: Lph 6-8; Stufe 4: LP 9). Die Ausloberin wird zu den Verhandlungen gemäß § 80 Abs. 1 VgV die Vorlage weiterer zum Nachweis der Eignung zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren und zur Ausführung des Planungsauftrags erforderlicher Unterlagen verlangen.- Universitätsstadt MarburgMarburg
Neubau Mosaikschule Marburg // hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil
Der Wettbewerb wird als nichtoffener hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil gemäß RPW 2013 und §§ 78 - 80 VgV mit 15 teilnehmenden Teams und vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt. /// Die Wettbewerbsphase wird federführend und überwiegend von den teilnehmenden Architekturbüros bestritten. Teilnahmeberechtigt sind aufgrund der Anforderungen an die Bauaufgabe Architekt:innen und Stadtplaner:innen im Zusammenwirken mit Landschaftsarchitekt:innen. Der Wettbewerb richtet sich daher an Teams aus Architekt:innen, Stadtplaner:innen und Landschaftsarchitekt:innen oder interdisziplinäre Büros, die die Fachdisziplinen Architektur und Stadtplanung zusammen mit Landschaftsarchitektur abdecken. Aufgrund der Aufgabenstellung wird die Beratung durch ein Büro der Verkehrsplanung empfohlen. /// Die Teilnahmeberechtigung ist von den Teilnehmenden eigenverantwortlich zu prüfen (§ 4 Abs. 1 RPW 2013). Es ist eine Verfassendenerklärung (§ 5 Abs. 3 RPW 2013 abzugeben). /// Von der Ausloberin wird eine Teilnehmendenzahl von maximal 15 festgelegt. Die Teams werden in einem vorgelagerten Teilnahmewettbewerb bestimmt. Erfüllen mehr als 15 bewerbende Teams die Anforderungen zur Teilnahme, wird unter den entsprechenden Bewerbenden gelost. Die zu erfüllenden Voraussetzungen für alle Fachplanenden sind in den Teilnahmeunterlagen zum Bewerbungsverfahren benannt. /// Es wurde ein Wettbewerbssumme von 175.000,- EUR netto festgelegt. Die Wettbewerbssumme wird in eine Aufwandsentschädigung von 75.000,- Euro netto und eine Preissumme von 100.000,- Euro netto aufgeteilt. /// Bei der Umsetzung des Projekts beabsichtigt die Ausloberin unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts die ersten Preisträger mit den Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 gemäß § 34 HOAI 2021 in der HZ IV, Basissatz, und Leistungsphasen 1 - 9 gemäß § 39 HOAI 2021 in der HZ IV, Basissatz, stufenweise zu beauftragen. Es wird zwei separate Verträge für Objektplanung und Freianlagen geben. /// - Universitätsstadt MarburgMarburgFrist: 17. Aug.
Neubau Mosaikschule Marburg // hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil
Der Wettbewerb wird als nichtoffener hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil gemäß RPW 2013 und §§ 78 - 80 VgV mit 15 teilnehmenden Teams und vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt. /// Die Wettbewerbsphase wird federführend und überwiegend von den teilnehmenden Architekturbüros bestritten. Teilnahmeberechtigt sind aufgrund der Anforderungen an die Bauaufgabe Architekt:innen und Stadtplaner:innen im Zusammenwirken mit Landschaftsarchitekt:innen. Der Wettbewerb richtet sich daher an Teams aus Architekt:innen, Stadtplaner:innen und Landschaftsarchitekt:innen oder interdisziplinäre Büros, die die Fachdisziplinen Architektur und Stadtplanung zusammen mit Landschaftsarchitektur abdecken. Aufgrund der Aufgabenstellung wird die Beratung durch ein Büro der Verkehrsplanung empfohlen. /// Die Teilnahmeberechtigung ist von den Teilnehmenden eigenverantwortlich zu prüfen (§ 4 Abs. 1 RPW 2013). Es ist eine Verfassendenerklärung (§ 5 Abs. 3 RPW 2013 abzugeben). /// Von der Ausloberin wird eine Teilnehmendenzahl von maximal 15 festgelegt. Die Teams werden in einem vorgelagerten Teilnahmewettbewerb bestimmt. Erfüllen mehr als 15 bewerbende Teams die Anforderungen zur Teilnahme, wird unter den entsprechenden Bewerbenden gelost. Die zu erfüllenden Voraussetzungen für alle Fachplanenden sind in den Teilnahmeunterlagen zum Bewerbungsverfahren benannt. /// Es wurde ein Wettbewerbssumme von 175.000,- EUR netto festgelegt. Die Wettbewerbssumme wird in eine Aufwandsentschädigung von 75.000,- Euro netto und eine Preissumme von 100.000,- Euro netto aufgeteilt. /// Bei der Umsetzung des Projekts beabsichtigt die Ausloberin unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts die ersten Preisträger mit den Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 gemäß § 34 HOAI 2021 in der HZ IV, Basissatz, und Leistungsphasen 1 - 9 gemäß § 39 HOAI 2021 in der HZ IV, Basissatz, stufenweise zu beauftragen. Es wird zwei separate Verträge für Objektplanung und Freianlagen geben. /// - Universitätsstadt MarburgMarburgFrist: 17. Aug.
Neubau Mosaikschule Marburg // hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil
Der Wettbewerb wird als nichtoffener hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil gemäß RPW 2013 und §§ 78 - 80 VgV mit 15 teilnehmenden Teams und vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt. /// Die Wettbewerbsphase wird federführend und überwiegend von den teilnehmenden Architekturbüros bestritten. Teilnahmeberechtigt sind aufgrund der Anforderungen an die Bauaufgabe Architekt:innen und Stadtplaner:innen im Zusammenwirken mit Landschaftsarchitekt:innen. Der Wettbewerb richtet sich daher an Teams aus Architekt:innen, Stadtplaner:innen und Landschaftsarchitekt:innen oder interdisziplinäre Büros, die die Fachdisziplinen Architektur und Stadtplanung zusammen mit Landschaftsarchitektur abdecken. Aufgrund der Aufgabenstellung wird die Beratung durch ein Büro der Verkehrsplanung empfohlen. /// Die Teilnahmeberechtigung ist von den Teilnehmenden eigenverantwortlich zu prüfen (§ 4 Abs. 1 RPW 2013). Es ist eine Verfassendenerklärung (§ 5 Abs. 3 RPW 2013 abzugeben). /// Von der Ausloberin wird eine Teilnehmendenzahl von maximal 15 festgelegt. Die Teams werden in einem vorgelagerten Teilnahmewettbewerb bestimmt. Erfüllen mehr als 15 bewerbende Teams die Anforderungen zur Teilnahme, wird unter den entsprechenden Bewerbenden gelost. Die zu erfüllenden Voraussetzungen für alle Fachplanenden sind in den Teilnahmeunterlagen zum Bewerbungsverfahren benannt. /// Es wurde ein Wettbewerbssumme von 175.000,- EUR netto festgelegt. Die Wettbewerbssumme wird in eine Aufwandsentschädigung von 75.000,- Euro netto und eine Preissumme von 100.000,- Euro netto aufgeteilt. /// Bei der Umsetzung des Projekts beabsichtigt die Ausloberin unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts die ersten Preisträger mit den Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 gemäß § 34 HOAI 2021 in der HZ IV, Basissatz, und Leistungsphasen 1 - 9 gemäß § 39 HOAI 2021 in der HZ IV, Basissatz, stufenweise zu beauftragen. Es wird zwei separate Verträge für Objektplanung und Freianlagen geben. /// - Gemeinde Molbergen - Der BürgermeisterMolbergen
Wettbewerb Neubau Rathaus in Molbergen - Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume
Der Wettbewerb wird als einphasiger, nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren nach RPW 2013 und anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV ausgeschrieben. Das Wettbewerbsverfahren ist anonym. Für den Wettbewerb gelten außerdem die entsprechenden Bestimmungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) sowie das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da der zu Beginn des Wettbewerbs geltende EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von 221.000,00 EUR netto überschritten wird. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Die Architektenkammer hat an der Vorbereitung des Wettbewerbs mitgewirkt und Kenntnis vom Inhalt der Auslobung und den Wettbewerbsbedingungen erhalten. Der Wettbewerb wird bis zum Versand der Auslobung von der Architektenkammer Niedersachsen bestätigt. Die Ausloberin, die Preisgerichtsmitglieder, die Teilnehmenden, die Sachverständigen und Berater sowie die Vorprüfer erkennen durch die Teilnahme die Verfahrensbedingungen und -inhalte als verbindlich an. ___________________________________________________________________ Weitere Informationen können auch dem Bewerbermemorandum (siehe Vergabeunterlagen) entnommen werden. Hier finden sich auch alle nötigen Informationen zu z.B. Beurteilungskriterien des Preisgerichts, Terminen, Preisgericht und Wettbewerbssumme, sofern diese in dieser Bekanntmachung nicht dargestellt werden. ___________________________________________________________________ Der Wettbewerb richtet sich an Architekten und Innenarchitekten. Innenarchitekten sind in Bewerbergemeinschaft mit Architekten teilnahmeberechtigt. ___________________________________________________________________ Im Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV an einen der Preisträger, in der Regel den Gewinner. Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, im Anwendungsbereich der VgV zu verhandeln. ___________________________________________________________________ Teilnehmer am Verhandlungsverfahren ist zunächst nur der Gewinner (1. Preis) des Planungswettbewerbs. Sofern mit dem Gewinner keine Einigung erzielt werden kann, werden alle Preisträger zu Verhandlungen aufgefordert. Teilnehmer sind die Preisträger, wie sie in der Verfassererklärung benannt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beauftragt. ___________________________________________________________________ Im Rahmen des o.g. Verhandlungsverfahrens sollen die folgenden Leistungen vergeben werden: - Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI Es werden mindestens die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2-8 vergeben, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Die Ausloberin wird zu den Verhandlungen gemäß § 80 Abs. 1 VgV die Vorlage der zum Nachweis der Eignung zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren und zur Ausführung des Planungsauftrags erforderlichen Unterlagen verlangen. - Stad Lindau am Bodensee
Neuer Berliner Platz | Stadt Lindau
1.Verfahrensablauf Das Vergabeverfahren gliedert sich in 3 Stufen. a) Teilnahmewettbewerb Es ist vorgesehen, insgesamt, maximal 15 Teilnehmende für den Ideen- und Realisierungswettbewerb zuzulassen. Die Teilnehmenden werden über den öffentlichen Teilnahmewettbewerb ermittelt. Im Bewerbungsverfahren bekunden Teams aus Architekt*Innen, Landschaftsarchitekt*Innen, Verkehrsplaner*Innen und Stadtplaner*Innen ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Verfahren und erbringen u.a. die im Kapitel 5.1.9 "Eignungskriterien" genannten Referenzen. Die Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis der Ausschlusskriterien nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 15 Bewerbende die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Die Ausschlusskriterien müssen alle Beteiligten eines Team separat erfüllen - die Abgabe eines gemeinsamen Teilnahmeantrags genügt jedoch. Die Eignungskriterien gelten in Summe. Die Referenzobjekte müssen im Unternehmen des/der Bewerber erbracht worden sein. Die Referenz gilt auch als erfüllt, wenn die Leistung als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro erbracht wurde. In diesem Fall ist über die verantwortliche Projektleitung eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros mit einzureichen. Die Bildung von Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften von Landschaftsarchitekt/-innen, Verkehrsplaner/-innen, Architekt/-innen und Stadtplaner/-in wird empfohlen. Bei Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften, sind die fachlichen - mindestens von einem Mitglied - Anforderungen erfüllt, wenn die Verfassenden der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche und juristische Personen gestellt werden. Im Auftragsfall werden mit den Mitgliedern der Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften einzelne Verträge geschlossen. Im Teilnahmewettbewerb ausgewählte Teilnehmende dürfen keine anderen als die in der Bewerbung genannten Personen am Wettbewerb beteiligen (Mitverfasser). Gem. §51 VgV wird die Anzahl der Bewerber für die zweite Phase (Wettbewerb) begrenzt. Hierzu wird eine Rangfolge anhand der objektiv und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien des Teilnahmeantrags in Form von erreichten Punkten gebildet. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die max. 15 Bewerbenden mit den höchsten Punktzahlen zum Ideen- und Realisierungswettbewerb eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los. b.1) Ideen- und Realisierungswettbewerb (1.Phase) Die 15 Teilnehmenden aus dem Teilnahmewettbewerb erstellen in dieser Phase Ihren Wettbewerbsbeitrag gem. den Auslobungsunterlagen. Die Ausloberin behält sich vor, die Anzahl der Teams für die 2. Phase des Wettbewerbs auf ca. 8 Teams zu reduzieren. b.2) Ideen- und Realisierungswettbewerb (2.Phase) Die verbliebenen Teilnehmenden aus der ersten Phase des Wettbewerbs erstellen in dieser Phase Ihren Wettbewerbsbeitrag gem. den Auslobungsunterlagen. Das Preisgericht kürt die Preisträger des Ideen- und Realisierungsteile. Im Rahmen des VgV-Verfahrens werden im Anschluss die Preisträger des Realisierungsteils zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. c) Erstangebotsphase und Verhandlungsgespräch Die Preisträger des Realisierungsteils werden im Rahmen des VgV-Verfahrens zu Auftragsverhandlungen eingeladen. Im Verhandlungsgespräch stellen die Preisträger ihr Büro/ ihre Büros sowie die am Verfahren beteiligten Personen (Büroinhaber, Projektleiter) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise, außerdem wird die Bereitschaft zur Anpassung des Wettbewerbsentwurfs vorgestellt. Die Preisträger/Teammitglieder geben ein gemeinsames Angebot ab und schließen - bei Zuschlag - individuelle Einzelverträge mit der Auftraggeberin. Das Wettbewerbsergebnis bildet, mit 55 von 100 Prozent die Grundlage der Bewertung im Verhandlungsgespräch. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien (s. Vergabeunterlagen) insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. 2. Auftragsgegenstand Die Wettbewerbsteilnehmenden verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preistragenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (gemäß RPW 2013 § 8 Abs. 2). Die Ausloberin plant einen der Preisträger des Wettbewerbs mit der weiteren Bearbeitung des Mobilitätshubs, der Verkehrsanlagen und der Freianlagen gemäß HOAI 2021 bis mindestens einschließlich LPH 5 zu beauftragen; die Beauftragung bis einschließlich LPH 9 wird angestrebt. Die Preisträger verpflichten sich im Falle einer Beauftragung, zur Erbringung der Architektenleistungen gemäß HOAI 2021 bis einschließlich LPH 9. Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit von der Projektgenehmigung durch den Stadtrat der Stadt Lindau im Rahmen von Abrufverträgen. Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet alle Leistungen vollumfänglich zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. - Stadt OberhausenOberhausen
Stadt Oberhausen | Umgestaltung des Osterfelder Zentrums | Nichtoffener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 und VgV 2016
Ist nach Überprüfung der Eignungskriterien die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber, die diese Kriterien erfüllen, größer als die benannte maximale Zahl der Teilnehmenden am Wettbewerbsverfahren, wird die Ausloberin gem. § 75 Abs. 6 VgV die Teilnehmenden per Losentscheid ermitteln. Zum Bewerbungsverfahren zugelassen werden grundsätzlich nur Bewerberinnen und Bewerber, gegen die keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Zwingende Ausschlussgründe) und § 124 GWB (Fakultative Ausschlussgründe) bestehen. Von Büros, Partnerschaften oder ständigen Arbeitsgemeinschaften wird nur eine Bewerbung akzeptiert. Erst nach der Bewerbung gebildete Bewerbergemeinschaften sind ausgeschlossen. Fachberatungen dürfen im Laufe des Verfahrens eingeholt werden und müssen bei der Bewerbung noch nicht aufgeführt werden. Die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb ist bis zum in der Bekanntmachung genannten Termin über das Bietertool des Vergabemarktplatzes einzureichen. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Die Bewerbung hat zwingend unter Verwendung des von der Vergabeplattform abrufbaren Bewerbungsformulars nebst den ergänzenden Erklärungen und Nachweisen zu erfolgen. Die Bewerbung muss aus den ausgefüllten Formblättern und den entsprechenden Nachweisen bestehen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft hat ungeachtet der rechtlichen Zusammensetzung jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft jeweils ein getrenntes Formblatt auszufüllen und mit den entsprechenden Nachweisen einzureichen. Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB gilt das Angebot und alle damit eingereichten Unterlagen als unterschrieben. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel müssen nicht ausgefüllt werden. Die geforderten Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Nicht deutschsprachige Nachweise sind in einer beglaubigten Übersetzung beizufügen. Die ausschreibende Stelle behält sich das Recht vor, Nachweise oder Erklärungen nachzufordern. Diese sind binnen einer Frist von sechs Kalendertagen nach entsprechender Aufforderung einzureichen. Es sind ausschließlich elektronische Bewerbungen über das Bietertool der Vergabeplattform zugelassen. Andere als elektronische Bewerbungen über das Bietertool bzw. zu spät eingegangene Bewerbungen führen zum Ausschluss. Falsche Angaben haben den Ausschluss zur Folge. Für den Teilnahmeantrag ist zwingend der Bewerbungsbogen zu verwenden. Der Bewerbungsbogen wird nicht nachgefordert. Teilnahmeanträge ohne Bewerbungsbogen werden von der Wertung ausgeschlossen. Ein auf der Download-Plattform des Vergabemarktplatzes eingestellter Nachtrag wird Teil der Vergabeunterlagen. Zur Sicherstellung einer vollumfänglichen elektronischen Kommunikation (z. B. Benachrichtigungen, bei Änderung der Teilnahme-/Vergabeunterlagen usw.) wird den Bewerberinnen und Bewerbern dringend empfohlen, sich unter Angabe ihrer/seiner E-Mail-Adresse auf der Vergabeplattform für dieses Vergabeverfahren anzumelden. Nicht angemeldete/freigeschaltete Bewerberinnen und Bewerber müssen daher regelmäßig die Vergabeplattform auf Änderungen überprüfen. Bei der Öffnung der Teilnahmeanträge sind Bewerberinnen und Bewerber gemäß § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen. Einlieferung der Bewerbungsunterlagen: Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum in der Bekanntmachung genannten Termin im Bietertool des Vergabemarktplatzes eingereicht werden. Als Dateiformat ist *.pdf* zu verwenden. Die Bewerberinnen und Bewerber haben die Rechtzeitigkeit des Eingangs sicherzustellen. Bewerbungsunterlagen, die anders als elektronisch über das Bietertool der Vergabeplattform oder nach der Bewerbungsfrist eingehen, können beim weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden umgehend über das Ergebnis des Bewerbungsverfahrens benachrichtigt, sobald die Prüfung des Bewerbungsverfahrens durch die zuständigen Verwaltungsstellen erfolgt ist. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren gemäß VgV. Der Wettbewerb ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens gem. § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 74, § 80 Abs. 1 und § 17 VgV. Am Verhandlungsverfahren nehmen die ersten Preisträgerinnen/Preisträger des Wettbewerbs teil, wie sie in den Bewerbungsunterlagen benannt wurden. Sollte die Ausloberin aus wichtigen Gründen von der vorgesehenen Beauftragung abweichen, werden auch die übrigen Preisträgerinnen/Preisträger des Wettbewerbs zur Angebotsabgabe und Verhandlungen eingeladen. Das Wettbewerbsergebnis wird in der Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens mit 45 % gewichtet. Der 1. Preisträger/die 1. Preisträgerin erhält für das Wettbewerbsergebnis 45 Wertungspunkte, der 2. Preisträger/die 2. Preisträgerin 30 Wertungspunkte, der 3. Preisträger/die 3. Preisträgerin 15 Wertungspunkte bei einer zu erreichenden Gesamtpunktzahl von 100 Punkten. Werden weitere Preise vergeben, erhalten diese 0 Punkte für das Wettbewerbsergebnis. Die weiteren Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens einschließlich deren Gewichtung werden den Bietenden vor dem Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, zum Verhandlungsverfahren weitergehende Erklärungen, u. a. zum Bewerber, zum Projektteam, zur Büroorganisation, zur Kosten- und Terminverfolgung, zur Einbindung von Fachplanern, zur Vergabe von Unteraufträgen etc., von den an den Verhandlungsverfahren teilnehmenden Büros anzufordern.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
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- Der Auftraggeber ist Max-Planck-Gesellschaft , GV-Bauabteilung.
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