Gemeinde KarstädtKarstädt
Integriertes Stadtentwicklungskonzept Karstädt 2045
Erstellung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK) für die Gemeinde Karstädt (252 km², 13 Ortsteile, 21 Gemeindeteile) auf Grundlage der Arbeitshilfe des MIL Brandenburg (2021).
Stadtplanung
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Inhalt auf einen Blick
Erstellung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK) für die Gemeinde Karstädt (252 km², 13 Ortsteile, 21 Gemeindeteile) auf Grundlage der Arbeitshilfe des MIL Brandenburg (2021).
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Gemeinde Karstädt
- Veröffentlicht:
- 20. Mai 2026
- Frist:
- 20. Juni 2026
- Thema:
- Stadtplanung
Ausschreibungsbeschreibung
Erstellung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK) für die Gemeinde Karstädt (252 km², 13 Ortsteile, 21 Gemeindeteile) auf Grundlage der Arbeitshilfe des MIL Brandenburg (2021).
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung.pdf
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Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts INSEK
Erstellung/Weiterentwicklung des integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK) als zentrales Handlungsinstrument, um quantitatives Wachstum mit Zielen wie Klimaanpassung, Nachhaltigkeit und sozialer Infrastruktur zu verbinden. Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen seit 2015 ist die erneute Fortschreibung des INSEK erforderlich. - Frist: 11. Mai
Fortschreibung des Integrierten Gemeindeentwicklungskonzeptes (INGEKO) und Erarbeitung eines Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (SEKo) für die Gemeinde Rackwitz
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Gemeindeverwaltung Rackwitz; Bereich/Abteilung: Bauverwaltung; Straße, Hausnummer: Hauptstraße 11; Postleitzahl: 04519; Ort: Rackwitz; Land: DE; Telefon: +49 34294-71132; Fax: +49 34294-71130; Internet-Adresse: www.gemeinde-rackwitz.de; E-Mail: [email protected] Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: Vergabenummer GP202605-ö 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können schriftlich oder elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: siehe Vergabeunterlagen 5) Art und : Sichtung, Bestandsanalyse und Fortschreibung des INSEK (Integriertes Stadtentwicklungskonzept) als Instrument einer weitsichtigen, kommunalen Planung. Gegenstand des INSEK ist die Betrachtung des Gebietes und deren regionalen Rahmenbedingungen. Erarbeitung eines Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (SEKo) für die Gemeinde Rackwitz. Es sind vertiefende Untersuchungen für Teilräume anzustellen mit dem Ziel der Aufnahme eines definierten Stadtumbaugebietes in das Förderprogramm Stadtumbau. Das INSEK und das SEKo sollen dem Auftraggeber den Blick für die Zukunft weiten und der Gemeinde die Basis bieten, den eigenen Stand stets neu zu überprüfen. Weitere konkrete Vorgaben sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Rackwitz; Postleitzahl: 04519; Ort: Rackwitz; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.07.2026, Ende: 01.05.2028, Beschluss INGEKO ist bis November 2027 geplant. Das SEKo ist bis Mai 2028 zu beschließen.Weiteres siehe Vergabeunterlagen. 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3361866/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 11.05.2026, 10:00 Uhr; Bindefrist: 17.07.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: siehe Vergabeunterlagen 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: siehe Vergabeunterlagen 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Städtebauplanung - DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Neubau der A 14, AS Wittenberge (m) - AS Karstädt (o), VKE 1154, GIS-Begleitung zur Umsetzung von Landschaftsbaumaßnahmen
Die Bundesautobahn (A) 14 soll künftig eine Verbindung von Dresden über Leipzig und Magdeburg nach Wismar/Ostsee darstellen. Dabei ist die vorliegend betrachtete Verkehrseinheit (VKE) 1154 Bestandteil des Neubauabschnittes der A 14 zwischen Magdeburg, Wittenberge und Schwerin. Mit diesem Abschnitt wird die Lücke zwischen der A 2 (Autobahnkreuz (AK) Magdeburg) und der A 24 / A 14 (Autobahndreieck (AD) Schwerin) geschlossen. Die VKE 1154 beinhaltet den Neubau der Bundesautobahn 14 im Land Brandenburg von der Anschlussstelle (AS) Wittenberge an der B 189 / B 195 bis südlich der AS Karstädt mit einer Länge von 17,777 km sowie dem Neubau einer bewirtschafteten Rastanlage. Das Leistungsbild umfasst die einmalige Digitalisierung bzw. Zusammenstellung sowie die fortlaufende Aktualisierung und Pflege von Geodaten zu sämtlichen landschaftsbaulichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Vorhaben "Neubau der A 14, VKE 1154 AS Wittenberge (m) - AS Karstädt (o)" für ein GIS-Projekt unter Berücksichtigung von vorgegebenen GIS-Datenformaten. Ein wesentliches Projektziel ist die Erstellung definierter abgeschlossener Datensätze für die Übergabe an Dritte. Insbesondere im Hinblick auf die Übergabe der Landschaftsbaumaßnahmen in die dauerhafte Unterhaltung sind für die landschaftspflegerischen Maßnahmen sowohl die Genehmigungs- als auch die Ausführungsplanung, die räumliche Lage der Maßnahmen sowie deren Sicherungs- und Realisierungsstand in Datensätzen aufzubereiten, die in einem datenbankgestützten GIS-Projekt verwendet werden können. Dieses Projekt bildet die Grundlage für die Ausführung der Maßnahmen sowie die Übergabe. Für das zu erstellende GIS-Projekt zur A 14 VKE 1154 werden Daten in den jeweils vorliegenden Datenformaten (z.B. PDF, DWG/DXF, SHP) zusammengestellt und dem AN über eine Cloud zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen werden entsprechend aufbereitet und getrennt nach Planfeststellung, Planänderungen sowie Ausführungsplanung sortiert übergeben. Die projektspezifischen Unterlagen umfassen folgenden Umfang: - Planfeststellungsunterlagen (LBP) einschließlich Kataster zum Zeitpunkt der Planfeststellung, - Planänderungsunterlagen (bisher nicht bekannt, ggf. im Laufe der Ausführung hinzukommend), - Ausführungsplanung der einzelnen Landschaftsbaulose, - technische Planung der Verkehrsanlage, - Shape-Dateien/Geojson zu LBP/LAP, soweit vorliegend und - Bestandsvermessung nach Ausführung zur späteren Fortschreibung, soweit vorhanden. - Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, DS Frankfurt (Oder)Hoppegarten
B158 KP L31 Blumberg - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gem. Baustellenverordnung
Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Dienststätte Eberswalde, plant auf Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses vom 13.12.2024 (mit dem Geschäftszeichen 110-21-501010102/2024-002) den Umbau des Knotenpunktes B158/ L31 zu einem Kreisverkehr. Die vorhandenen Anschlüsse aus Richtung West (B158 nach Ahrensfelde) und aus Richtung Nord (L31 nach Bernau) werden aufgrund des geplanten Kreisverkehrs auf einer Länge von 224 m und ca. 185 m umverlegt. Die vorhandenen Anschlüsse aus Richtung Osten (B158 nach Werneuchen) und aus Richtung Süden (Berliner Straße) werden im Wesentlichen im Bestand umgebaut und angepasst. In Abstimmung mit der Gemeinde Ahrensfelde wird ein Gehweg an der westlichen Seite der L31 und weiterführend nördlich der B168 bis zur Bahnhofsstraße mit geplant. Der Knotenpunkt B158/ L31 befindet sich im Landkreis Barnim, in der Gemeinde Ahrensfelde, Ortsteil Blumberg. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gem. Baustellenverordnung. Die Ausführungsplanung für das Projekt wird im I. Quartal 2026 begonnen. Die Baumaßnahme wird voraussichtlich im III. Quartal 2027 begonnen. In der Planungsphase ist der gesamte Baustellenbereich einschließlich der bauzeitlichen Flächenbedarfe, der Flächen für Baustelleneinrichtungen, Arbeitsgerüste und Arbeitsräume usw. zu berücksichtigen. Die Baumaßnahme soll unter Vollsperrung durchgeführt werden. Die Bauzeit wird auf 14 Monate geschätzt. Folgende Leistungsbilder sind Gegenstand des Projektes und hinsichtlich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes einzubinden: Objektplanung Verkehrsanlage Umgestaltung Knotenpunkt zum Kreisverkehr B158/ L31 Die Planung umfasst den Ausbau der B 158 von Abschnitt 230, km 0,270 bis Abschnitt 220, km 4,115 und der L 31 von Abschnitt 010, km 0,000 bis Abschnitt 010, km 0,198 im Zuge der Umgestaltung des Knotenpunktes B 158/ L 31. Beschreibung der Verkehrsanlage - Damm von Bau km 0+110 bis km 0+280, im Durchschnitt 1,00 m Höhe - Keine S - Stadt Kaufbeuren
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan
Die Stadt Kaufbeuren beabsichtigt die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) mit integriertem Landschaftsplan (LSP) als Leitplanung für die Erfordernisse der städtebaulichen Innenentwicklung. Kernaufgabe des Flächennutzungsplans ist es, die verbindliche Bauleitplanung vorzubereiten. Als kreisfreie Stadt im bayerischen Allgäu, am Rande der Europäischen Metropolregion München gelegen, ist die Stadt Kaufbeuren nicht nur ein prosperierendes Oberzentrum mit ca. 46.000 Einwohnern, sondern auch die viertgrößte Stadt im Regierungsbezirk Schwaben. Die verkehrsgünstige, überregionale Erschließung über die Bahnstrecke München Lindau, sowie über die B 12 und B 16 an die A 96, sowie nach Kempten und Füssen stellen einen bedeutenden Standortvorteil dar. Kaufbeuren ist eine Stadt mit hoher Lebensqualität und großem Freizeitwert. Neben einer intakten historischen Altstadt in reizvoller Lage, zeichnet sich Kaufbeuren auch durch ein gutes Angebot im kulturellen Bereich, im Sport, sowie durch eine attraktive Lage im Voralpengebiet aus. In Zeiten des Wandels und Wachstums gilt es diese Qualitäten zu bewahren. Ebenso sollen künftige Veränderungen wie beispielsweise die demographische Entwicklung, das Mobilitätsverhalten, sowie die Siedlungs- und Wirtschaftsstrukturen aktiv gestaltet werden. Um der Stadt Kaufbeuren hervorragende Zukunftschancen zu gewährleisten, ist zudem sicherzustellen, dass die Ziele des Klimaschutzes, der Klimaanpassung und der Erhalt und die Förderung der Biodiversität erreicht werden. Eine besondere Bedeutung kommt dem Flächennutzungs- mit integriertem Landschaftsplan bei der Steuerung der Zulässigkeit von bestimmten Vorhaben im Außenbereich, insbesondere der erneuerbaren Energien, zu. Diese Vorhaben sind gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch im Außenbereich grundsätzlich zulässig, ihnen stehen jedoch in der Regel öffentliche Belange entgegen, soweit hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan (oder als Ziele der Raumordnung) eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist. Grundlage der Darstellung solcher Flächen muss eine nachvollziehbare und begründete planerische Konzeption sein. Bei der Erstellung des LSP sollen auch die Ziele der EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (W-VO) berücksichtigt werden. All dies zu gewährleisten bedarf sorgfältiger planerischer Vorbereitung durch strategische und langfristige Konzeptplanungen, unter Einbeziehung von Fachplanungen, wie dem Innenentwicklungskonzept (mit dessen Bestandteilen Nachverdichtungskonzept, Mobilitätskonzept und dem gesamtstädtischen Freiraumkonzept), sowie dem Klimaschutzkonzept. Hierbei soll der zu erstellende Flächennutzungs- und Landschaftsplan als Leitlinie für die Verteilung verschiedener Nutzungen innerhalb des gesamten Stadtgebietes (40 km²), dienen und die Grundzüge der beabsichtigten räumlichen, städtebaulichen Entwicklung für das ganze Stadtgebiet darstellen. Insbesondere das gesamtstädtische Freiraumkonzept kann als Grundlage für den Landschaftsplan herangezogen werden. Der aktuelle Flächennutzungsplan gilt bereits seit 1984, der Landschaftsplan seit 2005. Der FNP wurde entsprechend der Erfordernisse der Stadtentwicklung in Teilbereichen geändert; eine gesamtstädtische Fortschreibung steht jedoch seit langer Zeit aus. Es ist daher nach über 40 Jahren notwendig, den FNP neu aufzustellen, weil er trotz Fortschreibung kaum mehr Hinweise zu anstehenden Aufgaben und Fragestellungen der Stadtentwicklung gibt. Terminschiene VgV- Verfahren Oktober 2025 - Januar 2026 Die Vergabeverhandlung wird voraussichtlich im Januar 2026 stattfinden. Beauftragung Januar/Februar 2026 Projektstart Februar 2026 Fertigstellung Dezember 2028 Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Stadtplanung gem. § 18 ff. HOAI 2021, LPH 1 bis 3, bei stufenweiser Beauftragung.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 20. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Gemeinde Karstädt.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.