STADTBAU MOERS Entwicklung Erschließung Verwaltungsgesellschaft mbHTED
Holzbauarbeiten Pausendächer - Umbau und Sanierung Realschule Heinrich-Pattberg
Die Realschule-Heinrich-Pattberg in Moers plant eine umfassende Sanierung und Erweiterung bei laufendem Schulbetrieb. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Holbauarbeiten für die Pausendächer. Die Ausführung erfolgt gemäß einer bauseits erstellten und bereits geprüften Statik. Das Projekt umfasst den Rückbau von Pavillon und Pausenhall...
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Inhalt auf einen Blick
Die Realschule-Heinrich-Pattberg in Moers plant eine umfassende Sanierung und Erweiterung bei laufendem Schulbetrieb. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Holbauarbeiten für die Pausendächer. Die Ausführung erfolgt gemäß einer bauseits erstellten und bereits geprüften Statik. Das Projekt umfasst den Rückbau von Pavillon und Pausenh...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- STADTBAU MOERS Entwicklung Erschließung Verwaltungsgesellschaft mbH
- Veröffentlicht:
- 16. März 2026
- Frist:
- 14. April 2026
- Bauobjekt:
- Schule
Bauobjekt-Klassifikation
- SchuleHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
Die Realschule-Heinrich-Pattberg in Moers plant eine umfassende Sanierung und Erweiterung bei laufendem Schulbetrieb. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Holbauarbeiten für die Pausendächer. Die Ausführung erfolgt gemäß einer bauseits erstellten und bereits geprüften Statik. Das Projekt umfasst den Rückbau von Pavillon und Pausenhalle sowie den Neubau einer Mensa mit Forum und Verwaltung.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Zugang zur Oskar-von-Miller-Straße besteht nicht. Im Jahr 2025 findet der Schulunterricht in fünf Gebäuden statt: - Dem Hauptgebäude - Dem Pavillon im Pausenhof - Der Mehrzweckhalle - Der Wittelsbacher Halle - Dem AOK-Pavillon Die zweigeschossige Containeranlage auf dem Schulgelände wird aktuell nicht durch die Realschule, sondern die naheliegende Berufsschule genutzt. Sie kann bei Bedarf um ein Geschoss aufgestockt werden, um während der Umbaumaßnahme temporär zusätzliche Klassenzimmer für die Realschule zu schaffen. Mit dem Ende des Projekts muss die gesamte Containeranlage abgebaut werden. In der Schule ist auch die Dienststelle des Ministerialbeauftragten (MB) für Realschulen in Oberbayern angesiedelt. Die Räume der Dienststelle sind im westlichen Gebäudeteil des Altbaus. Im Rahmen des Projekts wird von dem Planungsteam auch verlangt, für die Realisierung des Neubaus im Pausenhof zwei Varianten zu erarbeiten: Einmal in traditioneller Massivbauweise und einmal in Holz -oder Holzhybridbauweise. Bei beiden Varianten muss geprüft werden, ob eine Zertifizierung nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) von 50% - 65% (Bronze) oder höher innerhalb des Projektkostenrahmens erreicht werden kann. Das LRA Fürstenfeldbruck strebt für die Maßnahme die Förderung nach BayFAG Art. 10 an. Die projektbegleitende Arbeitsgruppe Ferdinand-von-Miller-Realschule FFB des Landkreises FFB verlangt die Prüfung beider Alternativen, um insbesondere die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit beider Bauweisen vergleichen zu können. Es sind daher beide Varianten für den Neubau bis einschließlich LPH 2 entwickeln, durch die Arbeitsgruppe wird dann diejenige Variante ausgewählt, die ab LPH 3 weiterbearbeitet wird. Außerdem muss im Rahmen der LPH 1 bis 3 geprüft werden, ob eine Förderung nach KFW für den Erweiterungsbau und den Nordanbau erreicht werden kann. Ein Nachhaltigkeitskoordinator und ein Energieeffizienzberater werden durch den AG ins Projekt eingebunden. Energetisch saniert werden muss der Altbau, hier sind vor allem Fassaden und Fenster zu erneuern, weitere Maßnahmen sind zu prüfen. Der genaue Umfang dieser Sanierung ist im Zuge der LPH 1 und 2 zu ermitteln, durch den AG wird entschieden, was ab LPH 3 weiterbearbeitet wird. Soweit möglich sollen auch hier Fördermittel für die Sanierung der Fassade erlangt werden. Die Projektanforderungen sind - Schaffung von zusätzlichen Klassenräumen und Räumen für den Fachunterricht gemäß Raumbedarf - Schaffung von Räumlichkeiten für Ganztagsunterricht und modernes Lernen gemäß Machbarkeitsstudie - Abbau des Containerbaus - Sanierung und Erweiterung der Büroräume im Bestand, Neuschaffung von Verwaltungsräumen, Neuaufteilung der Raumnutzung von Verwaltung und der MB-Dienststelle - Erarbeiten von zwei Planungsalternativen für den Neubau im Pausenhof (Holz- bzw. Holzhybridbau, Massivbau) - Förderfähigkeit der Maßnahmen nach BayFAG, Prüfung der Förderfähigkeit für Neubauten nach KFW - Energetische Sanierung im Bestand - Störungsfreie Fortführung des Unterrichts über die gesamte Projektlaufzeit Eine Machbarkeitsstudie und die detaillierte Projektbeschreibung sind der Ausschreibung als Anlage beigefügt. In ihr wird ein Lösungsvorschlag erörtert, der einen Anbau Nord, eine Erweiterung Süd mit Tiefgarage und eine partielle Neugestaltung und Umbau des Bestandes vorsieht. Diese Machbarkeitsstudie ist bereits umfangreich abgestimmt und die Basis für die notwendige Befreiung vom Bebauungsplan durch die Stadt Fürstenfeldbruck. Die Vorgaben der Machbarkeitsstudie müssen daher eingehalten werden. Gestaltungsspielraum besteht nur bei: - Der Raumzuordnung (z.B. können Fachunterrichtsräume alle im Nordanbau untergebracht werden) - Der Bauphasenplanung Sofern möglich soll das Projekt durch den Objektplaner so strukturiert werden, dass auf die Aufstockung des Containerbaus verzichtet werden kann. Jede Abweichung von der Machbarkeitsstudie muss mit dem AG abgestimmt werden. Das Projekt gliedert sich in 3 Teile: 1. Anbau Nord, Erweiterung Süd, Umbau Bestand, 2. Verbau Baugrube, 3. Containeranlage. Die Beauftragung findet stufenweise statt: Stufe 1: LPH 1-2, Stufe 2a: LPH 3, Stufe 2b: LPH4, Stufe 3: LPH 5-7, Stufe 4: LPH 8-9. Einige Leistungen sind als projektweite besondere Leistungen durch die Objektplanung zu erbringen: - Mitarbeit beim Erlangen von Fördergeldern (pauschal, alle Stufen, jeweils pro Stufe) - Übergeordnete Baulogistikkoordination (pauschal, alle Stufen, jeweils pro Stufe) - Detaillierte Bauablaufplanung unter Berücksichtigung des Gesamtprojektes (pauschal, alle Stufen, jeweils pro Stufe) - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (pauschal, Stufe 4, LPH 9) Das Architekturbüro, das die Machbarkeitsstudie erstellt hat, beteiligt sich voraussichtlich an dem Teilnahmewettbewerb. Der Leistungsbeginn erfolgt direkt nach Auftragserteilung mit der Einholung der notwendigen Unterlagen. - Stadt Hürth
Umbau und Erweiterung Martinusschule (Generalunternehmer)
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die schlüsselfertige, funktions-, betriebs- und bezugsbereite Erstellung des Erweiterungsneubaus von Bauteil C und des Umbaus der bestehenden Gebäude Bauteil A und B, Am Druvendriesch 19, 50354 Hürth. Zur vertragsgemäßen Herstellung des Projekts soll der Auftragnehmer alle erforderlichen Planungsleistungen, Lieferungen, Bauleistungen, auftragnehmerseitige Projektmanagementleistungen sowie alle sonstigen erforderlichen Leistungen im Sinne einer schlüsselfertigen Leistung erbringen. Ausgenommen hiervon sind lediglich folgende Leistungen: - Bauherrnseitige Interimscontainer für Klassenräume, während der Baumaßnahme. - Bauherrenseitiger Rückbau von Bäumen und Sträuchern, soweit dies für die Durchführung der Baufeldfreimachung des Erweiterungsbaus BT C notwendig ist. - Bauherrenseitiger Rückbau des 1-geschossigen Pavillons im Bereich des späteren Baufelds des Erweiterungsbaus BT C - Die Leistungen der Versorgungsträger gemäß den festgelegten Schnittstellen und Leistungsabgrenzungen für die Abwasseranlagen zwischen Übergabesammelschacht auf dem Schulgelände und öffentlichem Kanal sowie die Übergabestationen der weiteren Medien (Trinkwasser bis Wasserzähler, Fernwärme bis Übergabestation im HAR innerhalb des Gebäudes), Trinkwasserleitungen und Fernwärmeleitungen sowie Umverlegung der Fernwärmeleitung. - Das lose Mobiliar, das auftraggeberseitig zu liefern ist (Essbereich Mensa, Klassen- und Differenzierungsräume und Lernflure). - Beamer, Datenverarbeitungs-Endgeräte, Drucker und Medienwagen, - Telefonanlagen und -endgeräte, - Zentrale und dezentrale Serveranlagen (Lieferung und Inbetriebnahme aktiver Komponenten), Whiteboards, Tafeln und Smartboards, Leinwand mit Pylonen (Bühne Mensa / Veranstaltungsstätte) - Die flächendeckende W-Lan Versorgung erfolgt in Abstimmung mit Amt 10 und dem künftigen Generalunternehmer, die Beschaffung der Endgeräte (Access-Points) erfolgt über die Stadt Hürth. Der GU liefert die Versorgungsleitungen bis zu einem definierten Übergabepunkt in den einzelnen Räumen. Der Auftragnehmer soll sämtliche Planungsleistungen erbringen, die im Anschluss an die Baugenehmigung für eine nach Maßgabe dieses Vertrages anforderungsgerechte Realisierung des Projekts erforderlich sind. Insbesondere ist vom Auftragnehmer die Ausführungsplanung für alle notwendigen Gewerke zu erstellen. Der Auftragnehmer soll dabei seiner Planung die Planungsdokumente der Ausschreibungsunterlagen zugrunde legen und diese in Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung eigenverantwortlich fortentwickeln. Die in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenden Planungsdokumente haben die Planungstiefe einer Entwurfsplanung, Leistungsphase 3 im Sinne der HOAI. Aufbauend auf der Entwurfsplanung wurde durch die auftraggeberseitig beauftragten Architekten und Ingenieure eine Leitdetailplanung erstellt, die Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen ist. Diese Leitdetailplanung umfasst zeichnerische Detaildarstellungen, die die Entwurfsplanung im Hinblick auf die durch den Auftragnehmer zu leistende Ausführungsplanung präzisieren. Sie stellt jedoch die baulichen Details nicht im Sinne einer vollständigen und ausführungsreifen Planung dar, sondern diese ist durch den Auftragnehmer zu einer solchen fortzuentwickeln. Die Bauausführung muss bei laufendem Betrieb der Schule auf der Liegenschaft erfolgen. Der Auftragnehmer hat daher insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der Schulbetrieb zu keiner Zeit durch die Bauarbeiten behindert wird. Der Auftraggeber stellt im Rahmen des Vergabeverfahrens ein erstes Baulogistikkonzept zur Verfügung, das räumliche und zeitliche Vorschläge für den parallelen Betrieb und die Ausführung in 4 Phasen betrachtet. Das Konzept soll von den Bietern im Vergabeverfahren auf Umsetzbarkeit überprüft und fortentwickelt werden. Das im Vergabeverfahren überprüfte und vom jeweiligen Bieter fortentwickelte Konzept soll Gegenstand der Wertung (Zuschlagskriterium) werden. Nach Auftragserteilung ist es vom Auftragnehmer weiter zu detaillieren und entsprechend umzusetzen. Für den anfänglichen Betrieb des Gebäudes sind im Abgleich zu bereits bestehenden Verträgen die Wartungsleistungen vor GU-Abnahme mit Abgabe der Revisionsunterlagen anzubieten und zu erbringen. Im Anschluss an die Fertigstellung des Projekts soll der Auftragnehmer darüber hinaus auch die Wartung der technischen Anlagen in Übereinstimmung mit einer verlängerten Gewährleistungsfrist von 5 Jahren übernehmen. - Zweckverband Staatliche Realschule Vaterstetten
Staatliche Realschule Vaterstetten - Sanierung der Naturwissenschaftlichen Räume Fachplanung Technische Ausrüstung ELT LPH 1 – 9
Staatliche Realschule Vaterstetten - Sanierung der Naturwissenschaftlichen Räume Fachplanung Technische Ausrüstung ELT LPH 1 – 9 -- Der Zweckverband Staatliche Realschule Vaterstetten plant die Sanierung der bestehenden naturwissenschaftlichen Fachräume der Staatlichen Realschule Vaterstetten, Neue Poststraße 6, 85598 Baldham. Die naturwissenschaftlichen Fachräume sind seit der Errichtung der Schule im Jahr 1982 nahezu unverändert und insgesamt renovierungsbedürftig. Die Räume entsprechen nicht mehr den Anforderungen des aktuellen Lehrplans und bieten mit dem ansteigenden Gestühl und der unflexiblen Möblierung zu wenig Raum für praktische Übungen. Die Räume liegen im Erdgeschoß des Altbau-Südtrakts ein halbes Geschoß tiefer als die Flurebene und sind nicht barrierefrei erschlossen. Auch die Oberlichtverglasung ist energetisch veraltet und trägt zur Überhitzung der Räume bei. Die zentrale Lage der Naturwissenschaftlichen Räume innerhalb des Schulkomplexes erfordert zudem ein Konzept für einen möglichen Bauablauf im laufenden Schulbetrieb. Im Rahmen der Maßnahme der Sanierung der naturwissenschaftlichen Räume soll auch eine Erneuerung der Hauptlüftungszentrale im Untergeschoß direkt unter dem Haupteingangsbereich, die neben den Naturwissenschaftlichen Räumen auch die Aula und weitere Räume im Unter- und Erdgeschoß versorgt, untersucht werden. Zeitgleich zur Sanierung der naturwissenschaftlichen Fachräume soll eine Sanierung der schadhaften Dachsparren an der Traufe auf der Gebäudewestseite erfolgen. Eine Änderung der Gebäudekubatur ist durch die additive Fügung der Gebäudekomplexe Altbau und Erweiterung I nicht möglich, ebenso kann eine Erweiterung nach Süden in direktem Anschluss an den Naturwissenschaftlichen Trakt nicht erfolgen. – Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung ELT LPH 1 – 9 nach HOAI 2021. Die Beauftragung erfolgt nach den § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe 1, die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. Die Baukosten (KG 200 - 600) sind auf ca. 5,2 Mio. Euro geschätzt. -- Der Planungsbeginn soll zeitnah nach der Auftragserteilung, voraussichtlich im Februar 2026 erfolgen. Die Einrichtung der Baustelle könnte demnach im Januar 2027 beginnen, Inbetriebnahme geplant im März 2028. – Die besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist. -- Der Vertrag wird sich am Vertragsmuster Certiform/Boorberg orientieren. - Stadt Hürth
Umbau und Erweiterung Martinusschule (Generalunternehmer)
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die schlüsselfertige, funktions-, betriebs- und bezugsbereite Erstellung des Erweiterungsneubaus von Bauteil C und des Umbaus der bestehenden Gebäude Bauteil A und B, Am Druvendriesch 19, 50354 Hürth. Zur vertragsgemäßen Herstellung des Projekts soll der Auftragnehmer alle erforderlichen Planungsleistungen, Lieferungen, Bauleistungen, auftragnehmerseitige Projektmanagementleistungen sowie alle sonstigen erforderlichen Leistungen im Sinne einer schlüsselfertigen Leistung erbringen. Ausgenommen hiervon sind lediglich folgende Leistungen: - Bauherrnseitige Interimscontainer für Klassenräume, während der Baumaßnahme. - Bauherrenseitiger Rückbau von Bäumen und Sträuchern, soweit dies für die Durchführung der Baufeldfreimachung des Erweiterungsbaus BT C notwendig ist. - Bauherrenseitiger Rückbau des 1-geschossigen Pavillons im Bereich des späteren Baufelds des Erweiterungsbaus BT C - Die Leistungen der Versorgungsträger gemäß den festgelegten Schnittstellen und Leistungsabgrenzungen für die Abwasseranlagen zwischen Übergabesammelschacht auf dem Schulgelände und öffentlichem Kanal sowie die Übergabestationen der weiteren Medien (Trinkwasser bis Wasserzähler, Fernwärme bis Übergabestation im HAR innerhalb des Gebäudes), Trinkwasserleitungen und Fernwärmeleitungen sowie Umverlegung der Fernwärmeleitung. - Das lose Mobiliar, das auftraggeberseitig zu liefern ist (Essbereich Mensa, Klassen- und Differenzierungsräume und Lernflure). - Beamer, Datenverarbeitungs-Endgeräte, Drucker und Medienwagen, - Telefonanlagen und -endgeräte, - Zentrale und dezentrale Serveranlagen (Lieferung und Inbetriebnahme aktiver Komponenten), Whiteboards, Tafeln und Smartboards, Leinwand mit Pylonen (Bühne Mensa / Veranstaltungsstätte) - Die flächendeckende W-Lan Versorgung erfolgt in Abstimmung mit Amt 10 und dem künftigen Generalunternehmer, die Beschaffung der Endgeräte (Access-Points) erfolgt über die Stadt Hürth. Der GU liefert die Versorgungsleitungen bis zu einem definierten Übergabepunkt in den einzelnen Räumen. Der Auftragnehmer soll sämtliche Planungsleistungen erbringen, die im Anschluss an die Baugenehmigung für eine nach Maßgabe dieses Vertrages anforderungsgerechte Realisierung des Projekts erforderlich sind. Insbesondere ist vom Auftragnehmer die Ausführungsplanung für alle notwendigen Gewerke zu erstellen. Der Auftragnehmer soll dabei seiner Planung die Planungsdokumente der Ausschreibungsunterlagen zugrunde legen und diese in Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung eigenverantwortlich fortentwickeln. Die in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenden Planungsdokumente haben die Planungstiefe einer Entwurfsplanung, Leistungsphase 3 im Sinne der HOAI. Aufbauend auf der Entwurfsplanung wurde durch die auftraggeberseitig beauftragten Architekten und Ingenieure eine Leitdetailplanung erstellt, die Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen ist. Diese Leitdetailplanung umfasst zeichnerische Detaildarstellungen, die die Entwurfsplanung im Hinblick auf die durch den Auftragnehmer zu leistende Ausführungsplanung präzisieren. Sie stellt jedoch die baulichen Details nicht im Sinne einer vollständigen und ausführungsreifen Planung dar, sondern diese ist durch den Auftragnehmer zu einer solchen fortzuentwickeln. Die Bauausführung muss bei laufendem Betrieb der Schule auf der Liegenschaft erfolgen. Der Auftragnehmer hat daher insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der Schulbetrieb zu keiner Zeit durch die Bauarbeiten behindert wird. Der Auftraggeber stellt im Rahmen des Vergabeverfahrens ein erstes Baulogistikkonzept zur Verfügung, das räumliche und zeitliche Vorschläge für den parallelen Betrieb und die Ausführung in 4 Phasen betrachtet. Das Konzept soll von den Bietern im Vergabeverfahren auf Umsetzbarkeit überprüft und fortentwickelt werden. Das im Vergabeverfahren überprüfte und vom jeweiligen Bieter fortentwickelte Konzept soll Gegenstand der Wertung (Zuschlagskriterium) werden. Nach Auftragserteilung ist es vom Auftragnehmer weiter zu detaillieren und entsprechend umzusetzen. Für den anfänglichen Betrieb des Gebäudes sind im Abgleich zu bereits bestehenden Verträgen die Wartungsleistungen vor GU-Abnahme mit Abgabe der Revisionsunterlagen anzubieten und zu erbringen. Im Anschluss an die Fertigstellung des Projekts soll der Auftragnehmer darüber hinaus auch die Wartung der technischen Anlagen in Übereinstimmung mit einer verlängerten Gewährleistungsfrist von 5 Jahren übernehmen. - Stadt HürthFrist: 08. Juni
Umbau und Erweiterung Martinusschule (Generalunternehmer)
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die schlüsselfertige, funktions-, betriebs- und bezugsbereite Erstellung des Erweiterungsneubaus von Bauteil C und des Umbaus der bestehenden Gebäude Bauteil A und B, Am Druvendriesch 19, 50354 Hürth. Zur vertragsgemäßen Herstellung des Projekts soll der Auftragnehmer alle erforderlichen Planungsleistungen, Lieferungen, Bauleistungen, auftragnehmerseitige Projektmanagementleistungen sowie alle sonstigen erforderlichen Leistungen im Sinne einer schlüsselfertigen Leistung erbringen. Ausgenommen hiervon sind lediglich folgende Leistungen: - Bauherrnseitige Interimscontainer für Klassenräume, während der Baumaßnahme. - Bauherrenseitiger Rückbau von Bäumen und Sträuchern, soweit dies für die Durchführung der Baufeldfreimachung des Erweiterungsbaus BT C notwendig ist. - Bauherrenseitiger Rückbau des 1-geschossigen Pavillons im Bereich des späteren Baufelds des Erweiterungsbaus BT C - Die Leistungen der Versorgungsträger gemäß den festgelegten Schnittstellen und Leistungsabgrenzungen für die Abwasseranlagen zwischen Übergabesammelschacht auf dem Schulgelände und öffentlichem Kanal sowie die Übergabestationen der weiteren Medien (Trinkwasser bis Wasserzähler, Fernwärme bis Übergabestation im HAR innerhalb des Gebäudes), Trinkwasserleitungen und Fernwärmeleitungen sowie Umverlegung der Fernwärmeleitung. - Das lose Mobiliar, das auftraggeberseitig zu liefern ist (Essbereich Mensa, Klassen- und Differenzierungsräume und Lernflure). - Beamer, Datenverarbeitungs-Endgeräte, Drucker und Medienwagen, - Telefonanlagen und -endgeräte, - Zentrale und dezentrale Serveranlagen (Lieferung und Inbetriebnahme aktiver Komponenten), Whiteboards, Tafeln und Smartboards, Leinwand mit Pylonen (Bühne Mensa / Veranstaltungsstätte) - Die flächendeckende W-Lan Versorgung erfolgt in Abstimmung mit Amt 10 und dem künftigen Generalunternehmer, die Beschaffung der Endgeräte (Access-Points) erfolgt über die Stadt Hürth. Der GU liefert die Versorgungsleitungen bis zu einem definierten Übergabepunkt in den einzelnen Räumen. Der Auftragnehmer soll sämtliche Planungsleistungen erbringen, die im Anschluss an die Baugenehmigung für eine nach Maßgabe dieses Vertrages anforderungsgerechte Realisierung des Projekts erforderlich sind. Insbesondere ist vom Auftragnehmer die Ausführungsplanung für alle notwendigen Gewerke zu erstellen. Der Auftragnehmer soll dabei seiner Planung die Planungsdokumente der Ausschreibungsunterlagen zugrunde legen und diese in Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung eigenverantwortlich fortentwickeln. Die in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenden Planungsdokumente haben die Planungstiefe einer Entwurfsplanung, Leistungsphase 3 im Sinne der HOAI. Aufbauend auf der Entwurfsplanung wurde durch die auftraggeberseitig beauftragten Architekten und Ingenieure eine Leitdetailplanung erstellt, die Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen ist. Diese Leitdetailplanung umfasst zeichnerische Detaildarstellungen, die die Entwurfsplanung im Hinblick auf die durch den Auftragnehmer zu leistende Ausführungsplanung präzisieren. Sie stellt jedoch die baulichen Details nicht im Sinne einer vollständigen und ausführungsreifen Planung dar, sondern diese ist durch den Auftragnehmer zu einer solchen fortzuentwickeln. Die Bauausführung muss bei laufendem Betrieb der Schule auf der Liegenschaft erfolgen. Der Auftragnehmer hat daher insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der Schulbetrieb zu keiner Zeit durch die Bauarbeiten behindert wird. Der Auftraggeber stellt im Rahmen des Vergabeverfahrens ein erstes Baulogistikkonzept zur Verfügung, das räumliche und zeitliche Vorschläge für den parallelen Betrieb und die Ausführung in 4 Phasen betrachtet. Das Konzept soll von den Bietern im Vergabeverfahren auf Umsetzbarkeit überprüft und fortentwickelt werden. Das im Vergabeverfahren überprüfte und vom jeweiligen Bieter fortentwickelte Konzept soll Gegenstand der Wertung (Zuschlagskriterium) werden. Nach Auftragserteilung ist es vom Auftragnehmer weiter zu detaillieren und entsprechend umzusetzen. Für den anfänglichen Betrieb des Gebäudes sind im Abgleich zu bereits bestehenden Verträgen die Wartungsleistungen vor GU-Abnahme mit Abgabe der Revisionsunterlagen anzubieten und zu erbringen. Im Anschluss an die Fertigstellung des Projekts soll der Auftragnehmer darüber hinaus auch die Wartung der technischen Anlagen in Übereinstimmung mit einer verlängerten Gewährleistungsfrist von 5 Jahren übernehmen. - Zweckverband Staatliche Realschule Vaterstetten
Staatliche Realschule Vaterstetten - Sanierung der Naturwissenschaftlichen Räume Fachplanung Technische Ausrüstung Fachraumausstattung der naturwissenschaftlicher Räume LPH 1-9
Staatliche Realschule Vaterstetten - Sanierung der Naturwissenschaftlichen Räume Fachplanung Technische Ausrüstung Fachraumausstattung LPH 1-9 -- Der Zweckverband Staatliche Realschule Vaterstetten plant die Sanierung der bestehenden naturwissenschaftlichen Fachräume der Staatlichen Realschule Vaterstetten, Neue Poststraße 6, 85598 Baldham. Die naturwissenschaftlichen Fachräume sind seit der Errichtung der Schule im Jahr 1982 nahezu unverändert und insgesamt renovierungsbedürftig. Die Räume entsprechen nicht mehr den Anforderungen des aktuellen Lehrplans und bieten mit dem ansteigenden Gestühl und der unflexiblen Möblierung zu wenig Raum für praktische Übungen. Die Räume liegen im Erdgeschoß des Altbau-Südtrakts ein halbes Geschoß tiefer als die Flurebene und sind nicht barrierefrei erschlossen. Auch die Oberlichtverglasung ist energetisch veraltet und trägt zur Überhitzung der Räume bei. Die zentrale Lage der Naturwissenschaftlichen Räume innerhalb des Schulkomplexes erfordert zudem ein Konzept für einen möglichen Bauablauf im laufenden Schulbetrieb. Im Rahmen der Maßnahme der Sanierung der naturwissenschaftlichen Räume soll auch eine Erneuerung der Hauptlüftungszentrale im Untergeschoß direkt unter dem Haupteingangsbereich, die neben den Naturwissenschaftlichen Räumen auch die Aula und weitere Räume im Unter- und Erdgeschoß versorgt, untersucht werden. Zeitgleich zur Sanierung der naturwissenschaftlichen Fachräume soll eine Sanierung der schadhaften Dachsparren an der Traufe auf der Gebäudewestseite erfolgen. Eine Änderung der Gebäudekubatur ist durch die additive Fügung der Gebäudekomplexe Altbau und Erweiterung I nicht möglich, ebenso kann eine Erweiterung nach Süden in direktem Anschluss an den Naturwissenschaftlichen Trakt nicht erfolgen. – Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung Fachraumausstattung LPH 1-9 nach HOAI 2021. Die Beauftragung erfolgt nach den § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe 1, die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. Die Baukosten (KG 200 - 600) sind auf ca. 5,2 Mio. Euro geschätzt. -- Der Planungsbeginn soll zeitnah nach der Auftragserteilung, voraussichtlich im April 2026 erfolgen. Die Einrichtung der Baustelle könnte demnach im Januar 2027 beginnen, Inbetriebnahme geplant im März 2028. – Die besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist. -- Der Vertrag wird sich am Vertragsmuster Certiform/Boorberg orientieren. - Stadt Grevenbroich
Erweiterung GGS Erich-Kästner-Schule | Fachplanung (Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung) nach § 55 HOAI
Die Stadt Grevenbroich plant die Erweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Erich-Kästner-Schule an der Hebbelstraße 1 in Grevenbroich, um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 sicherzustellen. Das Projekt sieht eine Kombination aus Neubaumaßnahmen (ca. 1.100 m² BGF) und Sanierungs- sowie Umbaumaßnahmen im Bestand (insgesamt ca. 5.060 m² BGF) vor. Die Maßnahme dient im Wesentlichen der wirtschaftlichen Schaffung von Unterrichtsräumen in Clusterstruktur, Differenzierungs- und Gruppenräumen, Lagerräumen, Mehrzweckräumen, Sanitärräumen, einer Mensa mit 3-Schicht-Betrieb, Vollküche und mit anschließendem Speiseraum, Garderoben und einem Aufzug. Für die Planung der Räume ist von einer Zielkapazität der kompletten Ganztagsschule von bis zu 390 Kindern auszugehen. Aktuell werden ca. 330 Schüler in 16 Klassen beschult, was einer ca. 3,5- bis 4-Zügigkeit entspricht. Ein Teil des Raumprogramms soll durch die bauliche Umnutzung und energetische sowie akustische Sanierung der Bestandsgebäude A und B (Baujahre 1960er) realisiert werden, während die weiteren Flächen durch Neubauten ergänzt werden. Im Zuge dessen ist auch der Rückbau des vorhandenen Pavillons vorgesehen. Ziel ist die Umsetzung einer modernen Ganztagsschule im Rahmen eines Gesamtkonzeptes, das Nachhaltigkeit und Energieeffizienz optimiert. Das gesamte Schulgelände ist barrierefrei zu erschließen (inkl. Aufzugsanlagen und Rampen). Da die Baumaßnahmen unter Aufrechterhaltung des laufenden Schulbetriebs stattfinden, ist eine detaillierte Bauphasenplanung unter Berücksichtigung notwendiger Interimsmaßnahmen zwingend erforderlich. Die geschätzten Gesamtkosten für die Erweiterung umfassen die Kostengruppen 200 bis 700 nach DIN 276 und belaufen sich derzeit auf ca. 4.010.000 EUR (netto). Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen der Fachplanung (Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung) nach § 55 HOAI (Grundleistungen der LPH 1-9 sowie bestimmte besondere Leistungen). - Stadt Grevenbroich
Erweiterung GGS Erich-Kästner-Schule | Fachplanung (Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung) nach § 55 HOAI
Die Stadt Grevenbroich plant die Erweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Erich-Kästner-Schule an der Hebbelstraße 1 in Grevenbroich, um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 sicherzustellen. Das Projekt sieht eine Kombination aus Neubaumaßnahmen (ca. 1.100 m² BGF) und Sanierungs- sowie Umbaumaßnahmen im Bestand (insgesamt ca. 5.060 m² BGF) vor. Die Maßnahme dient im Wesentlichen der wirtschaftlichen Schaffung von Unterrichtsräumen in Clusterstruktur, Differenzierungs- und Gruppenräumen, Lagerräumen, Mehrzweckräumen, Sanitärräumen, einer Mensa mit 3-Schicht-Betrieb, Vollküche und mit anschließendem Speiseraum, Garderoben und einem Aufzug. Für die Planung der Räume ist von einer Zielkapazität der kompletten Ganztagsschule von bis zu 390 Kindern auszugehen. Aktuell werden ca. 330 Schüler in 16 Klassen beschult, was einer ca. 3,5- bis 4-Zügigkeit entspricht. Ein Teil des Raumprogramms soll durch die bauliche Umnutzung und energetische sowie akustische Sanierung der Bestandsgebäude A und B (Baujahre 1960er) realisiert werden, während die weiteren Flächen durch Neubauten ergänzt werden. Im Zuge dessen ist auch der Rückbau des vorhandenen Pavillons vorgesehen. Ziel ist die Umsetzung einer modernen Ganztagsschule im Rahmen eines Gesamtkonzeptes, das Nachhaltigkeit und Energieeffizienz optimiert. Das gesamte Schulgelände ist barrierefrei zu erschließen (inkl. Aufzugsanlagen und Rampen). Da die Baumaßnahmen unter Aufrechterhaltung des laufenden Schulbetriebs stattfinden, ist eine detaillierte Bauphasenplanung unter Berücksichtigung notwendiger Interimsmaßnahmen zwingend erforderlich. Die geschätzten Gesamtkosten für die Erweiterung umfassen die Kostengruppen 200 bis 700 nach DIN 276 und belaufen sich derzeit auf ca. 4.010.000 EUR (netto). Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen der Fachplanung (Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung) nach § 55 HOAI (Grundleistungen der LPH 1-9 sowie bestimmte besondere Leistungen). - Stadt Pforzheim
Projektsteuerungsleistungen - Insel-Campus Pforzheim - gemäß AHO Schriftenreihe Nr.9, 6.Auflage
Gegenstand der Ausschreibung sind Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO Heft Nr. 9 (6. Auflage) für die Gesamtmaßnahme auf dem Insel-Areal der Stadt Pforzheim. Das Gesamtprojekt umfasst ein Investitionsvolumen von ca. 150 Mio. EUR Brutto. 1.AUFGABENSTELLUNG UND PROJEKTBESCHREIBUNG: Die Stadt Pforzheim möchte das Insel Areal, auf dem derzeit eine Grundschule, eine Werkrealschule, eine Realschule, eine Sporthalle samt außenliegender Sportfläche sowie drei denkmalgeschützte Pavillons untergebracht sind, im Zuge einer Neustrukturierungs- und Modernisierungsmaßnahme gänzlich erneuern. Die bestehenden Gebäude, die in den 50ern und 60ern gebaut wurden, haben das Ende ihres Lebenszyklus erreicht und müssen größtenteils ersetzt werden. Die Idee des Insel-Campus reicht bis ins Jahr 2013 zurück, auf Basis der Nutzungsüberlegungen resultierte ein architektonisch-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb im Jahr 2019. Ziel des Wettbewerbs war es, für den Standort "Insel-Areal" eine Lösung für ein qualitätvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäudeensemble zu erhalten, die auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel und angemessen antwortet. Nachzuweisen waren eine vierzügige Grundschule, eine sechszügige Sekundarstufe (Werkrealschule und Realschule) jeweils als Ganztagsschule mit Mensa, ein Sporthallenkomplex mit 4 Sporthallenteilen, eine Kindertagesstätte und zusätzliche Räume für Jugendarbeit. Die im Osten gelegenen als Pavillonschule konzipierten denkmalgeschützten Gebäude sind nach Abstimmung mit dem Denkmalschutz zu erhalten, wobei die anderen Gebäude zur Disposition standen. Mit der Würdigung des Beitrags des Architekturbüros Bruno/ Fioretti/ Marquez, Berlin, mit dem Landschaftsarchitekturbüro Atelier Loidl, Berlin, liegt ein erster Preis zum Planungswettbewerb vor, der nun in die weitere Planungsphase überführt werden soll. Der Beitrag sieht anstelle der Bestandsbauten Holzhybrid-Gebäude vor, die denkmalgeschützten Gebäude werden dabei erhalten. Die Realisierung des Insel-Campus ist in 5 Bauabschnitten mit einem Zeithorizont von 10 bis maximal 15 Jahren geplant. Bei günstigen Interimslösungen und entsprechender Haushaltslage ist eine Beschleunigung möglich. Der Gesamtkostenrahmen beläuft sich auf circa 150 mio. . Die Leistung wird stufenweise von der Verwaltung abgerufen in Abhängigkeit vom Projektfortschritt und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen. 2.BAUABSCHNITTE: Wesentliche Bauabschnitte des Insel-Campus sind: -Bauabschnitt 0: Übergreifende Betrachtung des gesamten Insel-Areals, im Hinblick auf die infrastrukturellen Maßnahmen (Versorgung/Medien), Logistik, Baustelleneinrichtung, Zuwege und Erschließung, Feuerwehrzufahrten und Bauausführung im Betrieb. Betrachtung der erforderlichen Interimsmaßnahmen bis zum Abschluss der Baumaßnahme. Die übergreifende Betrachtung des Areals soll von den Objekt- und Fachplanern bis zur Leistungsphase 2 (HOAI), erstellt werden. -Bauabschnitt 1: Versetzen der bestehenden Containeranlage, Abriss und Rückbau der Sporthalle, Neubau der Grundschule. -Bauabschnitt 2: Rückbau der Werkrealschule sowie des Hausmeisterwohngebäudes und Neubau einer Dreifeldsporthalle als Versammlungsstätte mit zusätzlichem Hallenteil und Mensa. -Bauabschnitt 3: Rückbau der Realschule und Neubau des Schulgebäudes für die Sekundarstufe (Werkrealschule und Realschule). -Bauabschnitt 4: Sanierung und Umbau der denkmalgeschützten Pavillongebäude zur Kindertagesstätte sowie Räumlichkeiten für den Jugend- und Sozialraum. -Bauabschnitt 5: Rückbau bestehendes Grundschulgebäude und Neubau der schulischen Außenflächen sowie der Sportanlagen. Hinweis: Bauabschnitt 5 stellt kein eigenständiges Bauwerk dar, sondern umfasst die Außenanlagen der Bauabschnitte 1 und 3. Das bestehende Grundschulgebäude soll als Interimsfläche genutzt werden, weshalb der Rückbau und die Herstellung der Außenanlagen erst nach Fertigstellung der anderen Bauabschnitte erfolgen kann. Daher erfolgt die separate Ausweisung. Das Honorar und jegliche Kosten sind in die Bauabschnitte 1 und 3 zu integrieren. 3.BAULICHE UMSETZUNG Das gesamte Areal soll im laufenden Betrieb, schrittweise erneuert werden. Die Bedürfnisse der Schüler und Lehrer sollen durch die bauliche Umsetzung möglichst wenig gestört werden. Hierfür sind geeignete Interimsmaßnahmen und sichere Zuwegungen zu den Bestandsgebäuden zu berücksichtigen. Schulgebäude und Sporthalle sind untereinander mit unterirdischen, z.T. begehbaren, gemauerten Kanälen verbunden, in denen Versorgungsleitungen (Fernwärmeleitungen, Trinkwasser, Strom) verlaufen. Es bestehen Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Gebäuden hinsichtlich der Medienversorgung, die bei der Bauabschnittsbildung und beim Abbruch zu berücksichtigen sind. Für die Dauer der baulichen Umsetzung ist zu gewährleisten, dass die Bestandsgebäude in ihrer Funktion als Schulgebäude nicht beeinträchtigt werden. 4.PLANUNGSORT/ GELÄNDE Das Baufeld befindet sich auf dem Grundstück, Gemarkung Pforzheim, Flurstück Nr.952, zwischen Altstädter Kirchenweg und Emma-Jaeger-Straße. Die Baufeldgröße beträgt insgesamt ca. 26.700 m² (weitere Angaben entnehmen Sie bitte der Projektbeschreibung) 5.RAHMENTERMINE Dem Verfahren ist ein vorläufiger Rahmenterminplan (Anlage 01) beigefügt, der die zeitliche Zielvorstellung der Auftraggeberin für das Projekt abbildet. Dieser Terminplan dient ausschließlich zur Orientierung im Vergabeverfahren und stellt keine verbindliche Vorgabe für die späteren Leistungen dar (weitere Angaben entnehmen Sie bitte der Projektbeschreibung) Detailierte Angaben zum Gesamtprojekt finden Sie in der ausfühlichen Projektbeschreibung und der Teilnahmeantragsunterlagen. - Solestadt Bad DürrenbergBad DürrenbergFrist: 09. Juni
Einbau eines Klappschotts an der Eingangstür zum Mehrzweckraum Siedlungsgrundschule - allgemeine Bauleistungen
Kurzbeschreibung: Die Siedlungsgrundschule ist eine von drei Grundschulen der Stadt Bad Dürrenberg. Das Grundstück der Siedlungsgrundschule Bad Dürreberg befindet sich im Nordosten der Stadt Bad Dürrenberg. Seine umgebende Bebauung ist geprägt von Wohnbebauung und kleineren Gewerbeeinrichtungen. Es befindet sich in der „Alten Siedlung“, in der Richard-Wagner- Straße 2a, unweit der Kindertagesstätte „Bummi“. Das zweigeschossige Gebäude wurde im Jahr 1993 erbaut und verfügt über ein ausgebautes Erd- und Obergeschoss. Im Nebengebäude ist der Hort untergebracht. Es ist davon auszugehen, dass der Schulstandort langfristig erhalten bleibt. Das Schulgebäude verfügt über einen Mehrzweckraum mit angeschlossenem Geräteraum, der auch für den Schul- und Vereinssport genutzt wird.Um die Sportnutzung im Mehrzweckraum weiterhin aufrechtzuerhalten, wurden 2024 Umkleideräume errichtet sowie der Sanitärtrakt im EG saniert. Die Schule hat einen kindgerechten Pausenhof mit Sportflächen. Das Gelände vor der Schule wird vormittags von den Kindergartenkindern und nachmittags auch von den Hortkindern genutzt. Im Gebäude stehen 8 Klassenräume und diverse Nebenräume zur Verfügung. Im Jahr 2015 wurde das Gebäude bereits brandschutztechnisch aufgerüstet. Das jetztige Projekt verfolgt das Ziel, das Gebäude der Siedlungsgrundschule, hier den Eingangsbereich zum Mehrzweckraum, wirksam gegen die zunehmenden Risiken infolge von Starkregenereignissen zu schützen. Bereits in den vergangenen Jahren entstanden erhebliche Schäden durch das Eindringen von Regenwasser bei starken Niederschlägen. Das Parkett und der Sockelbereich wurden bereits mehrfach beschädigt, eine Nutzung des Raumes musste durch Absperrung eingeschränkt werden, der Sportunterricht konnte teilweise nicht mehr erfolgen. Die geplante Maßnahme zielt darauf ab, die entsprechende Eintrittsstelle baulich abzusichern und Schäden an der Gebäudesubstanz zu verhindern. Gleichzeitig können die künftigen Schadenskosten reduziert bzw. ausgeschlossen werden. Der Hochwasserschott ist eine dauerhafte und effiziente Schutzmaßnahme, die in die bestehende Gebäudestruktur integriert wird. Es handelt sich um eine investive Maßnahme, die in Zusammenhang mit der Klimaanpassungsfähigkeit steht und sich durch ihre Nachhaltigkeit und hohe Wirksamkeit auszeichnet. Im folgenden Leistungsverzeichnis sind die für den Einbau des Klappschotts notwendigen Allgemeinen Bauleistungen beschrieben. Diese gliedern sich in Arbeiten vor und nach dem Einbau des Schottes in zwei zeitliche Einheiten. Die Arbeiten sollen bei laufenden Betrieb der Einrichtung durchgeführt werden. Der Zugang zum Mehrzwecksraum erfolgt während der Bauausführung über den Schulhof. Strom sowie Wasseranschluss stehen im Hausanschlussraum zur Verfügung (Entfernung bis zu 50 m). Lagerräume bzw. Aufenthaltsräume können durch den AG nicht zur Verfügung gestellt werden. --- Nachfolgend beschriebene wesentliche Leistungen sind zu erbringen: · Baustelleneinrichtung und -sicherung · Erd- und Fundamentarbeiten · Entwässerungskanalarbeiten · Pflasterarbeiten · Elektroinstallationsarbeiten (bauseits) · Einbau des Schotts (bauseits) --- Das Klappschott soll im Juli 2026 eingebaut werden. Die Ausführung erfolgt in Abstimmung mit der Bauleitung und dem Nutzer sowie den am Bau beteiligten Gewerken. Die Umbauleistungen sind so vorzubereiten und auszuführen, dass möglichst geringe Beeinträchtigungen durch Lärm, Schmutz, Staub u. ä. im Schulbereich auftritt. --- Zur besonderen Beachtung: 1. Die Arbeiten sind bei laufendem Schul-/Hortbetrieb im Objekt und in den Nachbargebäuden durch zu führen. Die Sicherheit der Kinder und des Personals ist jederzeit zu gewährleisten. 2. Der Auftragnehmer hat sich grundsätzlich täglich vor Arbeitsauf nahme an- und zum Feierabend abzu melden. 3. Vor Angebotsabgabe ist eine Baustellenbesichtigung durch zuführen. Nachforderungen aus Nichtkenntnis der Baustel len gegebenheiten werden nicht anerkannt. 4. Im Objekt besteht ein striktes Rauchverbot. --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 14. April 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist STADTBAU MOERS Entwicklung Erschließung Verwaltungsgesellschaft mbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.