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Hochbaulicher Realisierungswettbewerb Kultur- und Sportzentrum / FW Wallstadt, Stadt Mannheim
Die Stadt Mannheim plant einen Neubau eines Kultur- und Sportzentrums in Kombination mit Freiwilliger Feuerwehr. Das Raumprogramm der Feuerwehr umfasst eine Nutzfläche von ca. 878m2. Das Raumprogramm des Kultur- und Sportzentrums geht von vier Multifunktionsräumen aus und umfasst eine Nutzfläche von insg. ca. 1.769 m2. Die Räume weisen ve...
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Mannheim
- Veröffentlicht:
- 15. März 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Die Stadt Mannheim plant einen Neubau eines Kultur- und Sportzentrums in Kombination mit Freiwilliger Feuerwehr. Das Raumprogramm der Feuerwehr umfasst eine Nutzfläche von ca. 878m2. Das Raumprogramm des Kultur- und Sportzentrums geht von vier Multifunktionsräumen aus und umfasst eine Nutzfläche von insg. ca. 1.769 m2. Die Räume weisen verschiedene Größen zur Abbildung der unterschiedlichen Bedarfe auf. Entsprechende Ausstattungsmerkmale und die Möglichkeit der Trennung bzw. Verbindung einzelner
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Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Gebäudeplanung gemäß dem Leistungsbild §§ 33 ff. HOAI der HOAI 2021, für die Erweiterung der Grundschule Kroppacher Schweiz in Hachenburg, sowie die zu der Erweiterung erforderliche Freianlagenplanung §§ 38 ff. HOAI. Für die Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Das Raumprogramm sowie alle Anforderungen in rechtlicher und technischer Hinsicht sind ausführlich in Anlage 10 zur Auftragsbekanntmachung beschrieben und sind Gegenstand dieses Aufforderungsschreibens. Die Genehmigungsplanung Leistungsphasen 1-4 liegt bereits vor. Die Erweiterung der Grundschule soll in energetischer Hinsicht als klimafreundliches Nichtwohngebäude (KFN) mit Erfüllung der Anforderungen an ein Effizienzgebäude 55 geplant und ausgeführt werden. Weiter sind die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Die weiteren Anforderungen ergeben sich aus Anlage 10 zur Auftragsbekanntmachung, Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9, die dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 zu § 34 Abs. 4 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 7 beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 8 und 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Hinsichtlich eventuell erforderlicher besonderer Leistungen wird auf den Vertragsentwurf verwiesen. Des Weiteren sind Auftragsgegenstand die notwendigen Leistungen der Freianlagenplanung gem. § 39 Abs. 3 HOAI Leistungsphasen 5 – 9, wobei die Auftraggeberin diese als vom Objektplaner „mit zu erbringende“ Leistungen ansieht. Auch diese Leistungen werden, wie vor beschrieben stufenweise beauftragt, wobei die erste Stufe die Leistungsphasen 5 – 7. Die Ausschreibung von Objektplanung und dazu gehörender Freianlagenplanung erfolgt, um damit ein einheitliches planerisches und pädagogisches Konzept aus einer Hand zu erhalten. Die Vergabestelle führt wegen Erreichens/Überschreitens des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen die Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung (im Unterschwellenbereich) und der Technischen Ausrüstung. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Der Baubeginn ist für Herbst 2026 geplant (Fertigstellung soll ca. 18 Monate dauern, Phase von 6 Monaten für Nutzungsübergang, Fertigstellung des Baus spätestens nach 24 Monaten). Die Fertigstellung bzw. die Abrechnung von Zuschüssen muss spätestens am 31.12.2029 erfolgen.Multifunktionsgebäude Pavillon Objektplanung Architektur
Vergabe von Objektplanungsleistungen gemäß § 34 HOAI (2021), Leistungsphasen 2 bis 8. Die Beauftragung erfolgt in einem Zuge ohne stufenweise Abwicklung. Eine Reduzierung der Teilleistungen innerhalb der Phasen ist nicht zulässig. Die Verteilung der Leistungsphasen ist wie folgt festgelegt: Lph 2 (7%), Lph 3 (15%), Lph 4 (3%), Lph 5 (25%), Lph 6 (10%), Lph 7 (4%) und Lph 8 (32%).Vergabe freiberuflicher Planungsleistungen (VgV) mit vorgeschaltetem Planungswettbewerb (RPW)
Die Ausloberin ThüringenForst - AöR wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einem der Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen stufenweise übertragen. Diese sind: - die Objektplanung für die Gebäude (mindestens Leistungsphasen 1 bis 5 gem. § 34 HOAI) - die Objektplanung für die Freianlagen (mindestens Leistungsphasen 1 bis 5 gem. § 39 HOAI). Die weitere Beauftragung steht unter dem Vorbehalt einer abgesicherten Finanzierung des Bauvorhabens und einer positiven Entscheidung der Gremien von ThüringenForst zum Bauvorhaben. Unter diesen Voraussetzungen ist beabsichtigt, die weitere Planung unmittelbar im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren zu beauftragen. Die erste Beauftragungsstufe beinhaltet die Leistungsphasen 1 bis 5 unter Vorbehalt der Genehmigung. Die Beauftragung weiterer Stufen erfolgt in Schriftform nach Fertigstellung und Freigabe der ursprünglich beauftragten Leistung. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen besteht nicht.Erweiterung der Förderschule Eickhorst - Objektplanung Gebäude
Kreis Minden-LübbeckeDie Schule in Hille-Eickhorst ist eine Förderschule des Kreises Minden-Lübbecke für Schüler mit dem Förderschwerpunkt Sprache in der Sekundarstufe I. Beabsichtigt wird das in den 1990-Jahren massiv erbaute Schulgebäude zu erweitern, um den steigenden Bedarf an inklusivem und förderorientiertem Unterricht gerecht zu werden. Durch die Erweiterung sollen zusätzliche Klassenräume, spezialisierte Lernbereiche und barrierefreie Einrichtungen geschaffen werden, um eine optimale Lernumgebung für alle Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. In den letzten Jahren ist die Schülerzahl an der Förderschule Eickhorst kontinuierlich gestiegen. Die aktuellen Räumlichkeiten reichen nicht mehr aus, um den Bedürfnissen aller Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden. Insbesondere besteht Bedarf für das Angebot der Ganztagsbe-treuung. Ziel ist es mehr Platz und bessere Infrastruktur für Schülerinnen und Schüler, eine erhöhte Kapazität für den inklusiven Unterricht sowie verbesserte Lern- und Förderbedingungen zu schaffen. Es soll eine langfristige Stärkung der Schulqualität und des inklusiven Bildungsangebots erreicht werden. Für die Erweiterung der Förderschule wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt. Die Umsetzung der Maßnahme muss nicht strikt nach der Machbarkeitsstudie umgesetzt werden, da diese lediglich als Grundlage dient. In den ersten Leistungsphasen sollen neue Entwürfe seitens der Architektur erstellt werden, was ausdrücklich erwünscht ist. Die voraussichtlichen Baukosten (KG 300+400) werden derzeit auf ca. 3,4 Mio. Euro brutto geschätzt. In diesem Verfahren wird die Planungsleistung Objektplanung – Gebäude ausgeschrieben.Erweiterung Grundschule I am Jahnweg, Neufahrn b. Freising_Objektplanung Gebäude
Gemeinde NeufahrnGegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-9 für den Erweiterungsbau und die Umstrukturierung der angrenzenden Bestandsbereiche. Die mit zu beauftragenden besonderen Leistungen sind dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Vertragsentwurf zu entnehmen._____ Die Beauftragung erfolgt nach § 33 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphase 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet die Auftraggeberin im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. _____Die Objektplanung Gebäude wird nach derzeitigem Kenntnisstand entsprechend HOAI Anlage 10 „Objektliste Gebäude“ in die Honorarzone III eingestuft. Nach derzeitigem Kenntnisstand geht die Auftraggeberin von folgenden Kostenansätzen (netto) aus: KGr 300 ca. 3.380.000 EUR / KGr 400 ca. 950.000 EUR.Projekt: Betriebshof Technik - Objektplanung
Hamburger Energiewerke GmbHObjektplanung für einen neuen Betriebshof Technik. Der Standort umfasst Werkstätten für Wartung, Instandhaltung und Prüfung von Fernwärmeanlagen sowie Lagerwirtschaft, Abfalllogistik, Büroflächen und Außenlager. Fokus liegt auf der funktionalen Verzahnung der Bereiche, logistischen Abläufen, Arbeitssicherheit, Ergonomie und technischer Infrastruktur. Die Planung muss wirtschaftliche, betriebliche und flexible Nutzungsanforderungen berücksichtigen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Mannheim.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.