Berg- und Universitätsstadt Clausthal-ZellerfeldClausthal-Zellerfeld
Herstellung und Lieferung von Mittagessen an Kitas und Grundschulen - Konzession
Die Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld vergibt eine Konzession für die tägliche Herstellung und Lieferung von Mittagessen. Der Auftrag umfasst die Versorgung von insgesamt 4 Kindertagesstätten und 2 Grundschulen. Details zum genauen Umfang und den Anforderungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Kantinenbetrieb, Essen auf Rädern
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Inhalt auf einen Blick
Die Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld vergibt eine Konzession für die tägliche Herstellung und Lieferung von Mittagessen. Der Auftrag umfasst die Versorgung von insgesamt 4 Kindertagesstätten und 2 Grundschulen. Details zum genauen Umfang und den Anforderungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
- Veröffentlicht:
- 26. März 2026
- Frist:
- 28. April 2026
- Thema:
- Kantinenbetrieb
Ausschreibungsbeschreibung
Die Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld vergibt eine Konzession für die tägliche Herstellung und Lieferung von Mittagessen. Der Auftrag umfasst die Versorgung von insgesamt 4 Kindertagesstätten und 2 Grundschulen. Details zum genauen Umfang und den Anforderungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- CSX 21 - Bekanntmachung.pdf
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10- Stadt BückeburgN/A
Stadt Bückeburg - Vergabe der Mittagessenverpflegung für vier städtische KiTas und vier Grundschulen
Gegenstand des vergebenen Auftrags ist die Herstellung/Zubereitung der Mittagessen und zudem die Anlieferung/Lieferung der Mittagessen in den genannten Kindertagesstätten (Los 1) und Grundschulen (Los 2) durch eigenes Personal des Auftragnehmers. - Landkreis Altenburger LandFrist: 31. März
Los 9 - Grundschule Nobitz und Grundschule Windischleuba; Versorgung von Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land mit Mittagessen als Dienstleistungskonzession
Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Versorgung der Grundschule Nobitz und der Grundschule Windischleuba mit Mittagessen. Die Schulen befinden sich in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land. Die Vergabe erfolgt in mehreren Losen; Angebote können für ein oder mehrere Lose eingereicht werden. Details zum Umfang und den Anforderungen sind gemäß Punkt 5.1 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. - Stadt BückeburgBückeburg
Stadt Bückeburg - Vergabe der Mittagessenverpflegung für vier städtische KiTas und vier Grundschulen
Herstellung, Zubereitung und Anlieferung von Mittagessen für städtische Einrichtungen in Bückeburg. Los 1: Kindertagesstätten (Straußweg 15, Südring 4, Hinüberstraße 12, Hannoversche Straße 10). Los 2: Grundschulen (Ulmenallee 3, Eveser Straße 61, Am Weidenhof 5, Petzer Straße 43). Die Lieferung erfolgt durch eigenes Personal des Auftragnehmers gemäß den definierten Qualitätsanforderungen. - Gemeinde Wennigsen
Grundschule Bredenbeck
Gegenstand des Auftrags ist die Herstellung/Zubereitung der Mittagessen nach den in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen (Los 1 und Los 2) aufgezeigten Qualitätsanforderungen. Gegenstand des Auftrages ist zudem die Anlieferung/Lieferung der Mittagessen in der Grundschule Wennigsen (Los 1) und Grundschule Bredenbeck (Los 2) durch eigenes Personal des Auftragnehmers. Für die Umsetzung der Mittagsverpflegung sind insbesondere Verpflegungssysteme wie Cook & Hold, Cook & Chill oder vergleichbare Verpflegungssysteme denkbar. Das gewählte Verpflegungssystem ist so auszugestalten, dass es den baulichen, technischen und organisatorischen Gegebenheiten vor Ort entspricht. Insbesondere sind die vorhandenen Küchen-, Lager- und Ausgabeflächen zu berücksichtigen. Den Vergabeunterlagen sind die Lagepläne der Interimsmensen beigefügt. Es erfolgt eine Aufteilung in 2 Gebietslose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig: Los Nr. Grundschule Adresse 1 Grundschule Wennigsen Argestorfer Str. 4, 30974 Wennigsen (Deister) 2 Grundschule Bredenbeck Schulstraße 14, 30974 Wennigsen (Deister) Die Gemeinde Wennigsen (Deister) beabsichtigt die Vergabe der Mittagsverpflegung in Form der Zubereitung und Lieferung an zwei Grundschulen der Gemeinde. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst ein Jahr mit anschließender viermaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Vertragsbeginn ist der 01.08.2026. Der erste Tag der Belieferung ist Montag, der 03.08.2026.Es handelt sich um die Grundschule Wennigsen (Los 1) und die Grundschule Bredenbeck (Los 2). Ziel ist es, die Grundschüler*innen mit einem gesunden, ausgewogenen und abwechslungsreichen warmen Mittagessen in Anlehnung an die Anforderungen des DGE-Qualitätsstandards zu versorgen. Zurzeit besuchen rund 360 Schüler*innen die Grundschule Wennigsen (Los 1) und rund 220 Schüler*innen die Grundschule Bredenbeck (Los 2). Dabei wird in der Grundschule Wennigsen von 233 Verpflegungstagen und in der Grundschule Bredenbeck ebenfalls von 233 Verpflegungstagen ausgegangen. Während der Schulferien ist im Rahmen der jeweiligen Ferienbetreuung ebenfalls eine Mittagsverpflegung vorgesehen. Die Zubereitung und Belieferung der Grundschulen mit der Mittagessenverpflegung erfolgt in Eigenregie des Auftragnehmers. Das zur Anwendung kommende Verpflegungssystem des Auftragnehmers muss zwingend den örtlichen/räumlichen Gegebenheiten der jeweiligen Grundschule Rechnung tragen. Details zu den möglichen Verpflegungssystemen sowie aufgestellten Qualitätsanforderungen an die Zubereitung und Belieferung, Lieferzeiten, Anzahl von Mittagessen etc. sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung/den Leistungsbeschreibungen, deren Anlage/n sowie dem Speisebelieferungsvertrag zu entnehmen. - Gemeinde WennigsenN/AFrist: 29. Mai
Gemeinde Wennigsen - Mittagessenverpflegung in zwei Grundschulen in Wennigsen (Deister) - Vergabe der Mittagessenverpflegung
Gegenstand des Auftrags ist die Herstellung/Zubereitung der Mittagessen nach den in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen (Los 1 und Los 2) aufgezeigten Qualitätsanforderungen. Gegenstand des Auftrages ist zudem die Anlieferung/Lieferung der Mittagessen in der Grundschule Wennigsen (Los 1) und Grundschule Bredenbeck (Los 2) durch eigenes Personal des Auftragnehmers. Für die Umsetzung der Mittagsverpflegung sind insbesondere Verpflegungssysteme wie Cook & Hold, Cook & Chill oder vergleichbare Verpflegungssysteme denkbar. Das gewählte Verpflegungssystem ist so auszugestalten, dass es den baulichen, technischen und organisatorischen Gegebenheiten vor Ort entspricht. Insbesondere sind die vorhandenen Küchen-, Lager- und Ausgabeflächen zu berücksichtigen. Den Vergabeunterlagen sind die Lagepläne der Interimsmensen beigefügt. Es erfolgt eine Aufteilung in 2 Gebietslose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig: Los Nr. Grundschule Adresse 1 Grundschule Wennigsen Argestorfer Str. 4, 30974 Wennigsen (Deister) 2 Grundschule Bredenbeck Schulstraße 14, 30974 Wennigsen (Deister) Die Gemeinde Wennigsen (Deister) beabsichtigt die Vergabe der Mittagsverpflegung in Form der Zubereitung und Lieferung an zwei Grundschulen der Gemeinde. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst ein Jahr mit anschließender viermaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Vertragsbeginn ist der 01.08.2026. Der erste Tag der Belieferung ist Montag, der 03.08.2026.Es handelt sich um die Grundschule Wennigsen (Los 1) und die Grundschule Bredenbeck (Los 2). Ziel ist es, die Grundschüler*innen mit einem gesunden, ausgewogenen und abwechslungsreichen warmen Mittagessen in Anlehnung an die Anforderungen des DGE-Qualitätsstandards zu versorgen. Zurzeit besuchen rund 360 Schüler*innen die Grundschule Wennigsen (Los 1) und rund 220 Schüler*innen die Grundschule Bredenbeck (Los 2). Dabei wird in der Grundschule Wennigsen von 233 Verpflegungstagen und in der Grundschule Bredenbeck ebenfalls von 233 Verpflegungstagen ausgegangen. Während der Schulferien ist im Rahmen der jeweiligen Ferienbetreuung ebenfalls eine Mittagsverpflegung vorgesehen. Die Zubereitung und Belieferung der Grundschulen mit der Mittagessenverpflegung erfolgt in Eigenregie des Auftragnehmers. Das zur Anwendung kommende Verpflegungssystem des Auftragnehmers muss zwingend den örtlichen/räumlichen Gegebenheiten der jeweiligen Grundschule Rechnung tragen. Details zu den möglichen Verpflegungssystemen sowie aufgestellten Qualitätsanforderungen an die Zubereitung und Belieferung, Lieferzeiten, Anzahl von Mittagessen etc. sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung/den Leistungsbeschreibungen, deren Anlage/n sowie dem Speisebelieferungsvertrag zu entnehmen. - Magistrat der Stadt Bremerhaven - SchulamtBremerhavenFrist: 25. Juni
Los 2 Neue Grundschule Geestemünde
Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen geeigneten Auftragnehmer (AN) für die Lieferung von regenerationsfähigen Speisen (Cook & Chill) für das Mittagessen von Schülerinnen und Schülern (SuS) an zwei Bremerhavener Ganztagsgrundschulen zu vergeben. Los 2 Neue Grundschule Geestemünde: Es wird eine Lieferung von 108.013 Speisen für die Laufzeit von 4 Jahren (inkl. Verlängerungsoptionen) ausgeschrieben. Für weitere Einzelheiten allgemeiner Art bzw. spezifisch zu den einzelnen Losen ist die Leistungsbeschreibung mitsamt den Vertragsbedingungen und insbesondere die Ziffern 4 ff. zwingend zu beachten. Der AN erstellt einen Speiseplanvorschlag für die Grundschule. Ein Menüzyklus von 6 Wochen ist einzuhalten. Der Speiseplanvorschlag enthält 2 Menülinien (davon eine vegetarisch) sowie ein täglich wechselndes Speiseangebot und wird den Schulen spätestens 2 Wochen vor Beginn des Lieferzeitraumes als Auswahl zur Verfügung gestellt. Die Schule hat innerhalb von 1 Woche eine Auswahl der Speisen vorzunehmen. Nähere Informationen zum Speiseplanvorschlag entnehmen Sie bitte dem Pkt. 4.3 der Leistungsbeschreibung. Mit der Angebotsabgabe ist ein Speiseplanvorschlag über 4 Wochen einzureichen. - Magistrat der Stadt Bremerhaven - SchulamtBremerhavenFrist: 01. Juli
Los 2 Neue Grundschule Geestemünde
Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen geeigneten Auftragnehmer (AN) für die Lieferung von regenerationsfähigen Speisen (Cook & Chill) für das Mittagessen von Schülerinnen und Schülern (SuS) an zwei Bremerhavener Ganztagsgrundschulen zu vergeben. Los 2 Neue Grundschule Geestemünde: Es wird eine Lieferung von 108.013 Speisen für die Laufzeit von 4 Jahren (inkl. Verlängerungsoptionen) ausgeschrieben. Für weitere Einzelheiten allgemeiner Art bzw. spezifisch zu den einzelnen Losen ist die Leistungsbeschreibung mitsamt den Vertragsbedingungen und insbesondere die Ziffern 4 ff. zwingend zu beachten. Der AN erstellt einen Speiseplanvorschlag für die Grundschule. Ein Menüzyklus von 6 Wochen ist einzuhalten. Der Speiseplanvorschlag enthält 2 Menülinien (davon eine vegetarisch) sowie ein täglich wechselndes Speiseangebot und wird den Schulen spätestens 2 Wochen vor Beginn des Lieferzeitraumes als Auswahl zur Verfügung gestellt. Die Schule hat innerhalb von 1 Woche eine Auswahl der Speisen vorzunehmen. Nähere Informationen zum Speiseplanvorschlag entnehmen Sie bitte dem Pkt. 4.3 der Leistungsbeschreibung. Mit der Angebotsabgabe ist ein Speiseplanvorschlag über 4 Wochen einzureichen. - Markt Regenstauf
Kindergarten am Märchenbrunnen, Kinderkrippe am Märchenbrunnen, Kinderkrippe am Märchenbrunnen/Außenstelle, Grundschule Ramspau
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung und Lieferung von Mittagsverpflegung unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bedingungen. Der Auftragnehmer übernimmt auch die Entsorgung der anfallenden Speisereste und Abfälle. Übliche Nebenleistungen sind, soweit branchenüblich und erforderlich, auch wenn diese nicht ausdrücklich erwähnt sind, zu erbringen. Die Anzahl der täglich durchschnittlich herzustellenden und zu liefernden Essensportionen ist ein auf einer Prognose beruhender, geschätzter Richtwert und veränderbar. Die Hinweise auf den voraussichtlichen Lieferumfang begründen keinen Anspruch des Anbieters auf Ausschöpfung dieser Höhe. Die Anlieferung der Speisen an Kindertageseinrichtungen hat spätestens 15 Minuten vor Beginn der Essensausgabe und frühestens eine Stunde davor zu erfolgen. Die genauen Anlieferungszeiten sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber festzulegen. Für Grundschulen gelten die oben genannten Anlieferungszeiten verbindlich. Als Bewirtschaftungsform ist die Fremdbewirtschaftung gewählt. Die Bewirtschaftung erfolgt daher durch einen externen Auftragnehmer als Dienstleistungserbringer. Gewähltes Küchensystem: Ausgabeküche Die Küche ist bei der Lebensmittelüberwachung zu melden. Der Nachweis über die entsprechende Meldung ist beim Auftraggeber ohne weitere Aufforderung mit Leistungsbeginn bei diesem einzureichen. Folgende Verpflegungssysteme sind aufgrund der örtlichen Gegebenheiten möglich: Cook & Hold Standort der Produktion: Der Auftragnehmer hat mit Angebotsabgabe den Küchenstandort anzugeben, von dem aus die Belieferung erfolgt. Die Vergabe ist unterteilt in drei Teillose. Es können Angebote für eines, zwei oder drei Lose abgegeben werden. Eine Zuschlagslimitierung findet nicht statt, d.h. der Bieter kann grds. auf alle drei Lose den Zuschlag erhalten. Los 1 1. Kinderhaus Steinsberger Dorfzwerge, Pfalzgrafenstr. 2, 93128 Regenstauf/Steinsberg - tägliche Essensanzahl: 69 2. Kindergarten Eitlbrunner Dorfzwerge, Am Sportplatz 1, 93128 Regenstauf/Eitlbrunn - tägliche Essensanzahl: 35 3. Grundschule Steinsberg-Eitlbrunn, Pfalzgrafenstr. 4, 93128 Regenstauf/Steinsberg - tägliche Essensanzahl: 50-52 Insgesamt: 154 - 156 Essen täglich; ca. 33.880 - 34.320 Essen jährlich Los 2 1. Eckert Kinderhaus, Dr.-Robert-Eckert-Str. 1a, 93128 Regenstauf - tägliche Essensanzahl: 88 2. Kinderhaus Diesenbach, Sandstr. 19c, 93128 Regenstauf/Diesenbach - tägliche Essensanzahl: 87 3. Grundschule Diesenbach, Sandstr. 19 a, 93128 Regenstauf/Diesenbach - tägliche Essensanzahl: 35-45 Insgesamt: 210 - 220 Essen täglich; ca. 46.200 - 48.400 Essen jährlich Los 3 1. Kindergarten am Märchenbrunnen, Johann-Strauß-Str. 1, 93128 Regenstauf - tägliche Essensanzahl: 160 2. Kinderkrippe am Märchenbrunnen, Am Grasigen Weg 7, 93128 Regenstauf - tägliche Essensanzahl: 41 3. Kinderkrippe am Märchenbrunnen/Außenstelle, Kirchplatz 2, 93128 Regenstauf - tägliche Essensanzahl: 7 4. Grundschule Ramspau, Schulweg 1, 93128 Regenstauf/Ramspau - tägliche Essensanzahl: 70-91 Insgesamt: 278 - 299 Essen täglich; ca. 61.160 - 65.780 Essen jährlich Je Los wird ein Portionspreis pro Essensportion für Kindergärten, Kinderhäuser, Kinderkrippen und Grundschulen angeboten (vgl. Lose und das Preisblatt). Zeiten der Mittagsverpflegung Anzahl der Ausgabedurchgänge: 1 bis 2, durch Personal des Auftraggebers Anzahl der Verpflegungstage für die Mittagsverpflegung: Pro Woche: 5; Pro Schuljahr/Kitajahr: ca. 220 Vorgesehene Wochentage, an denen die Mittagsverpflegung stattfinden soll: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Verpflegung in den Ferien ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. - KfW Bankengruppe
Audiovisuelle Medientechnik
An ihren drei Standorten in Frankfurt a.M., Berlin und Bonn möchte die KfW jeweils Teile ihrer Räumlichkeiten mit Medientechnik neu ausstatten bzw. vorhandene Medientechnik modernisieren. Der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) wird auf rahmenvertraglicher Grundlage für die KfW tätig. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen. Beauftragt die KfW diese, vergibt sie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen entsprechenden Einzelauftrag an den AN, der dann verpflichtet ist, die beauftragte Leistung auszuführen: (1) Verkauf und Lieferung neuer audiovisueller Geräte (Insbesondere: Displays, Projektoren und/oder LED-Screens). (2) Verkauf und Lieferung neuer Audiogeräte (Insbesondere: Funk-Mikrofone, Mischpulte, Lautsprecher und Audiosignaltechnik). (3) Verkauf und Lieferung der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Hard- und Softwarekomponenten des Herstellers Crestron für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support der in Ziff. (1) bezeichneten audiovisuellen medientechnischen Geräte. (4) Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) und betriebsfertige Übergabe gelieferter neuer audiovisueller medientechnischer Geräte sowie etwaiger neuer Komponenten von Crestron in die vorhandene medientechnische Infrastruktur der KfW inklusive Aushändigung der zugehörigen Dokumentation. (5) Fallweise Prüfung, Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung der bereits in der KfW vorhandenen sowie der neu gelieferten medientechnischen Geräte und etwaigen Crestron-Komponenten. (6) Umrüstung oder Modernisierung von in den Räumlichkeiten der KfW bereits vorhandenen medientechnischen Geräten und Crestron-Komponenten (Planung und Durchführung). (7) Mit den vorbezeichneten Installations-, Wartungs- und Modernisierungstätigkeiten verbundene Projektkoordination und Abstimmung mit anderen Gewerken sowie technologiebezogene Beratung. Beides in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten der KfW - insbesondere aus der IT, dem Bau- und Gebäudemanagement sowie den Fachbereichen und dem externen Fachplanungsbüro Firma hmpartner, Düsseldorf. Einzelaufträge können einzelne oder mehrere der o.g. Leistungen umfassen und sowohl Einzelkomponenten als auch komplexe Systeme beinhalten. Für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support ihrer audiovisuellen Geräte nutzt die KfW ein MMS-System der Firma Crestron. Deshalb hat der AN, soweit er neue MMS-Komponenten für audiovisuelle Geräte liefert, ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Produkte des Herstellers Crestron zu verwenden und müssen zudem vom AN gelieferte neue audiovisuelle Geräte mit dem MMS-System von Crestron kompatibel sein. UHF-Mikrofonsysteme müssen in das Frequenzmanagement der KfW integrierbar und zur Betriebssicherheit untereinander (zwischen Räumen oder Gebäuden) austauschbar sein. Weitere Einzelheiten zur geschuldeten Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Das maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge über die o.g. Leistungen, welche auf Basis der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beauftragt werden, beträgt 6.500.000,-- € ohne Umsatzsteuer. Dieser Wert stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die KfW schätzt, dass sie Einzelaufträge im Umfang von insgesamt 4.510.000,-- € netto vergeben wird. Wie sich Obergrenze und geschätzter Bedarf jeweils im Detail auf die Leistungen (1) bis (7), auf die Vertragsjahre der Rahmenvereinbarung sowie auf die verschiedenen Standorte der KfW genau verteilen, lässt sich nicht vorab antizipieren. Weder das angegebene maximale Auftragsvolumen noch der mitgeteilte geschätzte Bedarf begründen eine Abnahmeverpflichtung der KfW. Der AN hat weder Anspruch darauf, dass die KfW die Obergrenze tatsächlich voll ausschöpft, noch kann er verlangen, dass die KfW ihn in einem bestimmten Mindestumfang mit Leistungen aus der Rahmenvereinbarung betraut. - KfW Bankengruppe
Audiovisuelle Medientechnik
An ihren drei Standorten in Frankfurt a.M., Berlin und Bonn möchte die KfW jeweils Teile ihrer Räumlichkeiten mit Medientechnik neu ausstatten bzw. vorhandene Medientechnik modernisieren. Der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) wird auf rahmenvertraglicher Grundlage für die KfW tätig. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen. Beauftragt die KfW diese, vergibt sie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen entsprechenden Einzelauftrag an den AN, der dann verpflichtet ist, die beauftragte Leistung auszuführen: (1) Verkauf und Lieferung neuer audiovisueller Geräte (Insbesondere: Displays, Projektoren und/oder LED-Screens). (2) Verkauf und Lieferung neuer Audiogeräte (Insbesondere: Funk-Mikrofone, Mischpulte, Lautsprecher und Audiosignaltechnik). (3) Verkauf und Lieferung der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Hard- und Softwarekomponenten des Herstellers Crestron für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support der in Ziff. (1) bezeichneten audiovisuellen medientechnischen Geräte. (4) Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) und betriebsfertige Übergabe gelieferter neuer audiovisueller medientechnischer Geräte sowie etwaiger neuer Komponenten von Crestron in die vorhandene medientechnische Infrastruktur der KfW inklusive Aushändigung der zugehörigen Dokumentation. (5) Fallweise Prüfung, Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung der bereits in der KfW vorhandenen sowie der neu gelieferten medientechnischen Geräte und etwaigen Crestron-Komponenten. (6) Umrüstung oder Modernisierung von in den Räumlichkeiten der KfW bereits vorhandenen medientechnischen Geräten und Crestron-Komponenten (Planung und Durchführung). (7) Mit den vorbezeichneten Installations-, Wartungs- und Modernisierungstätigkeiten verbundene Projektkoordination und Abstimmung mit anderen Gewerken sowie technologiebezogene Beratung. Beides in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten der KfW - insbesondere aus der IT, dem Bau- und Gebäudemanagement sowie den Fachbereichen und dem externen Fachplanungsbüro Firma hmpartner, Düsseldorf. Einzelaufträge können einzelne oder mehrere der o.g. Leistungen umfassen und sowohl Einzelkomponenten als auch komplexe Systeme beinhalten. Für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support ihrer audiovisuellen Geräte nutzt die KfW ein MMS-System der Firma Crestron. Deshalb hat der AN, soweit er neue MMS-Komponenten für audiovisuelle Geräte liefert, ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Produkte des Herstellers Crestron zu verwenden und müssen zudem vom AN gelieferte neue audiovisuelle Geräte mit dem MMS-System von Crestron kompatibel sein. UHF-Mikrofonsysteme müssen in das Frequenzmanagement der KfW integrierbar und zur Betriebssicherheit untereinander (zwischen Räumen oder Gebäuden) austauschbar sein. Weitere Einzelheiten zur geschuldeten Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Das maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge über die o.g. Leistungen, welche auf Basis der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beauftragt werden, beträgt 6.500.000,-- € ohne Umsatzsteuer. Dieser Wert stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die KfW schätzt, dass sie Einzelaufträge im Umfang von insgesamt 4.510.000,-- € netto vergeben wird. Wie sich Obergrenze und geschätzter Bedarf jeweils im Detail auf die Leistungen (1) bis (7), auf die Vertragsjahre der Rahmenvereinbarung sowie auf die verschiedenen Standorte der KfW genau verteilen, lässt sich nicht vorab antizipieren. Weder das angegebene maximale Auftragsvolumen noch der mitgeteilte geschätzte Bedarf begründen eine Abnahmeverpflichtung der KfW. Der AN hat weder Anspruch darauf, dass die KfW die Obergrenze tatsächlich voll ausschöpft, noch kann er verlangen, dass die KfW ihn in einem bestimmten Mindestumfang mit Leistungen aus der Rahmenvereinbarung betraut.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 28. April 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.