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Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Launzige in Bereich des Mühlteichs Fremdiswalde
Tiefbauarbeiten zur ökologischen Durchgängigkeit der Launzige: Ersatzneubau eines Straßendurchlasses (inkl. Asphaltwiederherstellung), Herstellung eines naturnahen Fließgewässers im Mühlteichbereich sowie ingenieurbiologische Strukturmaßnahmen. Umfang: 1250 m² Mahd, 22 Fällungen, 350 m² Abbruch, 450 m³ Erdarbeiten, 230 m Sicherungsbauweis...
Straßenbau, Ingenieurbauwerke, Abbruch, Wasserbau
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadtverwaltung Grimma
- Veröffentlicht:
- 24. April 2026
- Frist:
- 18. Mai 2026
- Thema:
- Straßenbau
Ausschreibungsbeschreibung
Tiefbauarbeiten zur ökologischen Durchgängigkeit der Launzige: Ersatzneubau eines Straßendurchlasses (inkl. Asphaltwiederherstellung), Herstellung eines naturnahen Fließgewässers im Mühlteichbereich sowie ingenieurbiologische Strukturmaßnahmen. Umfang: 1250 m² Mahd, 22 Fällungen, 350 m² Abbruch, 450 m³ Erdarbeiten, 230 m Sicherungsbauweisen, 200 m² Steinschüttungen, 590 Pflanzen, 1800 m² Ansaat, 120 m² Wegebau. Inkl. 1 Jahr Fertigstellungs- und 4 Jahre Entwicklungspflege.
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Gewässerunterhaltungsverband Obere Saale/OrlaNeustadt an der OrlaDie Orla ist ein ca. 35 langes Fließgewässer 2. Ordnung im südöstlichen Thüringen, der bei Triptis/Saale-Orla-Kreis entspringt und in Orlamünde/Saale-Holzland-Kreis als rechter Nebenfluss in die Saale mündet. Seit der 2019 erfolgten gesetzlichen Neuregelung für die Gewässer 2. Ordnung ist der durch 65 Mitgliedskommunen gegründete Gewässerunterhaltungsverband (GUV) Obere Saale – Orla u. a. für die Orla zuständig. Der Fluss ist vor ca. 90 Jahren vor allem in seinem Unterlauf zur Gewinnung von landwirtschaftlichen Nutzflächen und zur Verbesserung des Hochwasserschutzes begradigt, eingetieft und ausgebaut worden. Der dadurch entstandene naturferne Zustand der Orla entspricht nicht mehr den aktuellen Zielen und Vorgaben von EU, Bund und Freistaat Thüringen. Der GUV strebt entsprechend der EU-Wasserrahmenrichtlinie und des Landesprogramms Gewässerschutz gemeinsam mit der Gemeinde Langenorla eine Verbesserung der ökologischen Situation der Orla, die Herstellung ihrer ökologischen Durchgängigkeit und von naturnahen Gewässerstrukturen an. Der maßgebliche Gewässerrahmenplan soll dazu schrittweise umgesetzt werden. Im Auftrag des GUV wurde für den gesamten Ausbauabschnitt – insgesamt 4 Bauabschnitte - im Gemeindegebiet Langenorla im Jahr 2021 eine Objektplanung in den LPh 1 + 2 erstellt. erforderlich. An den BA 3 grenzen oberhalb der BA 4 und unterhalb die BA 1 und 2 an. Während die BA 1 und 4 bereits baulich realisiert wurden befindet sich der BA 2 derzeit in der Planung und soll 2026 baulich umgesetzt werden. Die dafür vorgegebenen Ziele sind insbesondere a) Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit, b) Verbesserung der ökologischen Gewässerstrukturen, c) Verbesserung der Abflussverhältnisse durch Profilaufweitungen, d) Reduzierung der Hochwasserrisiken für die bebauten Ortslagen. Entsprechend der Vorplanung für den gesamten Ausbauabschnitt im Gemeindegebiet Langenorla sind für den 3. Bauabschnitt folgende Maßnahmen vorgesehen: a) Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit an 3 Querbauwerken, b) Beseitigung von Engstellen zwischen Bahndamm und Gärten, c) Abtragung von beim früheren Ausbau geschaffenen Wällen, d) Verwertung überschüssiger Erdmassen durch neue Verwallung. Wesentlicher Auftragsgegenstand ist folgende, in Anlehnung an die Bestimmungen der HOAI 2021 beschriebene Grundleistung, die zum Erreichen der unter Nr. 2 formulierten Ziele und Maßnahmen erforderlich wird: - Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI, Grundleistungen LPh 3 + 4 (ggf. 5 – 9) / Anlage 12, Objektart: Einzelgewässer mit ungleichförmigem ungegliedertem Querschnitt und einigen Zwangspunkten, Deich- und Dammbauten Es ist davon auszugehen, dass die Grundleistung vollständig erbracht werden muss.Ökologische Durchgängigkeit an der Stauanlage Dreibachen
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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Der Auftraggeber ist Stadtverwaltung Grimma.
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