Ahrtal Marketing GmbHBad Neuenahr-Ahrweiler
Heilwasser-Ausstellung als Bestandteil der Heilwasser-Erlebniswelt
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen für Ausstellungsgestaltung in Anlehnung an HOAS 2.0 in folgenden Leistungsphasen: - LPH2 Konzept (16%) inkl. vertiefterer Kostenschätzung - LPH3 Entwurfsplanung (23%) - LPH4 Ausführungsplanung mit detaillierten Leistungsverzeichnissen (22%) - LPH5 Mitwirken beim Vergabeprozess (4%) - LPH6 Ba...
Architektur, Bauüberwachung, Projektsteuerung Bau
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Inhalt auf einen Blick
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen für Ausstellungsgestaltung in Anlehnung an HOAS 2.0 in folgenden Leistungsphasen: - LPH2 Konzept (16%) inkl. vertiefterer Kostenschätzung - LPH3 Entwurfsplanung (23%) - LPH4 Ausführungsplanung mit detaillierten Leistungsverzeichnissen (22%) - LPH5 Mitwirken beim Vergabeprozess (4%) - LPH6...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Ahrtal Marketing GmbH
- Veröffentlicht:
- 23. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen für Ausstellungsgestaltung in Anlehnung an HOAS 2.0 in folgenden Leistungsphasen: - LPH2 Konzept (16%) inkl. vertiefterer Kostenschätzung - LPH3 Entwurfsplanung (23%) - LPH4 Ausführungsplanung mit detaillierten Leistungsverzeichnissen (22%) - LPH5 Mitwirken beim Vergabeprozess (4%) - LPH6 Baulich-technische Überwachung und Realisierung (21%) - LPH7 Abnahme und Übergabeprozess, Dokumentation und Inbetriebnahme (5%) Für die Realisierung des Projektes steht der Auftraggeberin ein Gesamtbudget von 1,22 Millionen EUR netto zur Verfügung. Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen: Stufe 1: LPH 2 Stufe 2: LPH 3 Stufe 3: LPH 4-5 Stufe 4: LPH 6-7 Es soll zunächst die Leistungsstufe 1 beauftragt werden. Auf eine über die Leistungsstufe 1 hinausgehende Beauftragung besteht kein Rechtsanspruch. Leistungszeit: Der Förderantrag ist bis zum 15.04.2025 zu stellen. Insofern werden folgende verbindliche Vertragstermine bei Auftragsschluss vereinbart: - Start der Bearbeitung: 15.01.2025 - Vorstellung des Konzeptes 15.03.2025 - Fertigstellung der Kostenschätzung: 01.04.2025 Die Maßnahme wird aus öffentlichen Mitteln gefördert.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
Noch keine Datei gelistetDer Auftraggeber hat noch keine Anhänge veröffentlicht oder diese sind nur nach Registrierung zugänglich.
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10- Ahrtal Marketing GmbHBad Neuenahr-Ahrweiler
Heilwasser-Ausstellung als Bestandteil der Heilwasser-Erlebniswelt
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen für Ausstellungsgestaltung in Anlehnung an HOAS 2.0 in folgenden Leistungsphasen: - LPH2 Konzept (16%) inkl. vertiefterer Kostenschätzung - LPH3 Entwurfsplanung (23%) - LPH4 Ausführungsplanung mit detaillierten Leistungsverzeichnissen (22%) - LPH5 Mitwirken beim Vergabeprozess (4%) - LPH6 Baulich-technische Überwachung und Realisierung (21%) - LPH7 Abnahme und Übergabeprozess, Dokumentation und Inbetriebnahme (5%) Für die Realisierung des Projektes steht der Auftraggeberin ein Gesamtbudget von 1,22 Millionen EUR netto zur Verfügung. Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen: Stufe 1: LPH 2 Stufe 2: LPH 3 Stufe 3: LPH 4-5 Stufe 4: LPH 6-7 Es soll zunächst die Leistungsstufe 1 beauftragt werden. Auf eine über die Leistungsstufe 1 hinausgehende Beauftragung besteht kein Rechtsanspruch. Leistungszeit: Der Förderantrag ist bis zum 15.04.2025 zu stellen. Insofern werden folgende verbindliche Vertragstermine bei Auftragsschluss vereinbart: - Start der Bearbeitung: 15.01.2025 - Vorstellung des Konzeptes 15.03.2025 - Fertigstellung der Kostenschätzung: 01.04.2025 Die Maßnahme wird aus öffentlichen Mitteln gefördert. - Stadt Aachen - Zentrale Vergabestelle FB60/300Aachen
Architektenleistungen (Gebäude & Innenräume) gemäß HOAI Objektplanung §§ 33 ff. - KGS Karl-Kuck-Straße, Karl-Kuck-Straße 35, 52078 Aachen - Neubau einer Mensa und Umbau im Bestand
Folgende Leistungen sollen vergeben werden: Architektenleistungen (Gebäude und Innenräume) gemäß HOAI Objektplanung §§ 33 HOAI ff. (Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI § 34 i. V. m. Anlage 10). Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt in Leistungsstufen. Leistungsstufen für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 bis 2 2. Stufe: Leistungsphasen 3 bis 4 3. Stufe: Leistungsphasen 5 bis 9 Die Beauftragung der Folgestufe erfolgt in Abhängigkeit der Freigabe durch die Ausschüsse und politischen Gremien. Der AN hat keinen Anspruch auf weitere Beauftragung nach Stufe 1, er kann aus der stufenweisen Beauftragung keine weitergehenden Vergütungsansprüche oder Schadensersatzansprüche ableiten. Besondere Leistungen Leistungsbild Gebäude und lnnenräume gemäß Anlage 10 Ziffer 10.1 HOAI: - LPH 1: Bestandsaufnahme - LPH 2: Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke - LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist Ausführungsfristen: Bearbeitungszeitraum (Leistungsphasen 1-3): 1. Quartal 2026 - 3. Quartal 2026 Bearbeitungszeitraum (Leistungsphasen 4-7): 1. Quartal 2027 - 1. Quartal 2028 Bearbeitungszeitraum (Leistungsphase 8): 2. Quartal 2028 - 4. Quartal 2029 Abweichend zu den Leistungsstufen im Vertrag ist der Baubeschluss mit Abschluss LPH 3 (Entwurf, Kostenberechnung) relevant. Genauere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. - BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbHEssen
Gestaltung und Realisierung der Ausstellungen der BGZ-Informationshäuser in Ahaus und Gorleben sowie des Informationsbüros in Berlin in den Leistungsphasen 1 - 7 nach der Honorarordnung für Ausstellungsgestaltung HOAS - 2, Fassung (2) – 2022
Die Kommunikation mit der Öffentlichkeit ist wichtiger Teil der BGZ-Unternehmenspolitik und eine von sechs Unternehmensleitlinien. Die BGZ pflegt die ständige und konstruktive Kommunikation mit allen Stakeholder*innen. Themen werden proaktiv und transparent angesprochen. An den Standorten Ahaus und Gorleben verfügt die BGZ über eigene Informationshäuser (vgl. https://bgz.de/kontakt/) als Räume des Dialogs und der Begegnung mit den Bürger*innen vor Ort. In Berlin hat die BGZ ein Konferenz- und Dialogzentrum eingerichtet, zu dem ein Infobüro gehört. An den BGZ-Dialogorten sollen Menschen an die Themen der BGZ herangeführt werden. Dieses soll über Ausstellungen geschehen. Die Ausstellungen sollen möglichst interaktiv und, wo sinnvoll, durch digitale Anwendungen angereichert sein, so dass Besucher*innen sich Wissen selbst aktiv und ohne Hilfestellung „erarbeiten“ können. Digitale Anwendungen sorgen außerdem dafür, dass Inhalte schnell und flexibel überarbeitet bzw. auf neue Bedürfnisse zugeschnitten werden können. Mit den neuen Ausstellungen an den Zwischenlager-Standorten sollen die BGZ-Informationshäuser so in ihrer Attraktivität gesteigert werden, dass ein Besuch des Standorts auch dann lohnenswert erscheint, wenn keine Begehung des Lagers möglich ist. Die Leistungserbringung umfasst die vollständige Feinkonzeption, Gestaltung und Realisierung, also das vollständige Leistungsbild der Kernleistungen nach HOAS-2, 2022 in den Leistungsphasen 1 - 7 sowie besondere Leistungen. Als Ausstellungsbudget sind folgende Summen in EUR zzgl. USt. vorgegeben: Ahaus: 500.000,00 EUR Gorleben: 180.000,00 EUR Berlin: 75.000,00 EUR Die Projektentwicklung orientiert sich an den Leistungsphasen der Honorarordnung für Ausstellungsgestaltung (HOAS*), die vom Verband der Ausstellungsgestalter Deutschland herausgegeben wird, und fasst diese gemäß § 10 Kernleistungen, in 7 Phasen zusammen, deren Inhalte und Ziele im Folgenden kurz beschrieben sind. 1. Grundlagenermittlung/Konzeptskizze 2. Konzept 3. Entwurfsplanung 4. Ausführungsplanung mit detaillierten Leistungsverzeichnissen 5. Mitwirkung beim Vergabeprozess 6. Baulich-technische Überwachung und Koordinierung der Realisierung 7. Abnahme und Übergabeprozess, Dokumentation und Inbetriebnahme - Stadt Aachen - Zentrale Vergabestelle FB60/300Aachen
Architektenleistungen (Gebäude & lnnenräume) gemäß HOAI Objektplanung §§ 33 ff. und Architektenleistungen (Freianlagen) gemäß HOAI §§ 38 ff. - KGS Luisenstraße, Luisenstraße 42, 52070 Aachen - Neubau einer Mensa und Umbau im Bestand
Folgende Leistungen sollen vergeben werden: Architektenleistungen (Gebäude und Innenräume) gemäß HOAI Objektplanung §§ 33 HOAI ff. (Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI § 34 i. V. m. Anlage 10) Architektenleistungen (Freianlagen) gemäß HOAI Objektplanung §§ 38 ff. (Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI § 39 i. V. m. Anlage 11) Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt in Leistungsstufen. Der AG beabsichtigt, die ausgeschriebenen Architektenleistungen stufenweise zu beauftragen: Stufe 1: Leistungsphase 1-2 Stufe 2: Leistungsphase 3-4 Stufe 3: Leistungsphase 5-9 Die Beauftragung der Folgestufe erfolgt in Abhängigkeit der Freigabe durch die Ausschüsse und politischen Gremien. Der AN hat keinen Anspruch auf weitere Beauftragung nach Stufe 1, er kann aus der stufenweisen Beauftragung keine weitergehenden Vergütungsansprüche oder Schadenersatzansprüche ableiten. Besondere Leistungen Leistungsbild Gebäude und lnnenräume gemäß Anlage 10 Ziffer 10.1 HOAI: - LPH 1: Bestandsaufnahme - LPH 2: Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke - LPH 2-3: Erstellen eines Baustelleneinrichtungs-, Bauablaufs- und Baustellen-logistik-Konzepts - LPH 8: Überwachung und Koordinieren des Baustellen-einrichtungs-, Bauablaufs- und Baulogistik-Konzepts - LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist Ausführungsfristen: Bearbeitungszeitraum (Leistungsphasen 1-3): 2. Quartal 2026 - 4. Quartal 2026 Bearbeitungszeitraum (Leistungsphasen 4-7): 2. Quartal 2027 - 2. Quartal 2028 Bearbeitungszeitraum (Leistungsphase 8): 3. Quartal 2028 - 1. Quartal 2029 Genauere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. - Amt SpreenhagenSpreenhagenFrist: 14. Juli
Neugestaltung Schulgelände
Für die Neugestaltung des Schulgeländes sind folgende Inhalte als Bestandteile der zu vergebenden Planungsleistungen zu beachten: - Neugestaltung des Schulgeländes inkl. Ausstattung und Möblierung mit Spielmöglichkeiten, Sitzgelegenheiten, Fahrradständern, Abfallbehältern etc., wenn sinnvoll, dann Wiederverwendung vorhandener Elemente - Überprüfung/ Überarbeitung/ Neuordnung der Erschließung und Wegeverbindungen auf dem Schulgelände - Überarbeitung des bestehenden Bolzplatzes für die Pausennutzung - Aufwertung des Grundstücksbereichs zum Artur-Becker-Ring - Entwässerungsplanung unter Einbeziehung bestehender Dachflächenentwässerungsanlagen (Rigole/ Mulde/ Sickerschacht) - Die barrierefreie Erschließung der Gebäude und Freiflächen ist sicherzustellen - Planung mit Schülerbeteiligung Sich daraus ergebene Leistungsinhalte als Besondere Leistungen der Leistungsbeschreibung der Planungsaufgabe sind: 1. Bestandsaufnahme, Beurteilen und Bewerten der vorhandenen Substanz: Entwässerungsanlagen, Bauteile, Materialien, Einbauten und die zu schützenden und zu erhaltenden Gehölze und Vegetationsbestände 2. Begutachtung von bis zu 15 Bäumen mit Fällantrag 3. Erstellen LV zu Baugrunduntersuchung einschl. Analytik (für die Entsorgung und zur Vorbereitung der Planung des Regenwassermanagements) 4. Regenwassermanagement (Prüfung der Versickerung von Niederschlägen) 5. Erstellung Überflutungsprüfung (Nachweis) der Freianlagen (Ermitteln des anzusetzenden Bemessungsregens, des erforderlichen Rückhaltevolumens, des vorhandenen Rückhaltevolumens in Abstimmung mit dem Auftraggeber und nach den Vorgaben des Baugrundgutachtens, Nachweis und Empfehlungen von Maßnahmen zur Erhöhung der Überflutungssicherheit) 6. Leitkonzept mit Nachweis Barrierefreiheit 7. Beteiligungsverfahren Nutzer (Im Rahmen der Vorplanung ist ein Beteiligungsverfahren durchzuführen. Eine Auftaktveranstaltung zusammen mit Lehrern, Horterziehern und Kindern/ Jugendlichen vor Ort erfasst wesentliche Wünsche. In einer Abschlussveranstaltung informiert das Planungsbüro alle Beteiligten über das Resultat/ den Entwurf. Für die Veranstaltungen sind 5 Plakate in A1 und 100 Flyer in A5 zu gestalten, zu drucken und in der Schule/ im Hort auszuhängen bzw. auszulegen.) 8. Erstellen einer Fotodokumentation der Baumaßnahme. Die für eine Honorarermittlung der Planungsleistungen anzusetzenden anrechenbaren Baukosten werden entsprechend HOAI im Rahmen der Leistungsphase 3 Entwurfsplanung als Kostenberechnung und, solange diese nicht vorliegt, vorläufig entsprechend der Kostenschätzung der Leistungsphase 2 ermittelt. Die Leistungsphasen 2 und 3 für dieses Bauvorhaben können jedoch erst im Rahmen der Beauftragung nach der Ausschreibung der Planungsleistungen durch ein Planungsbüro erbracht werden. Entsprechend der Grobkostenschätzung ist von anrechenbaren Kosten in Höhe von 1.657.790,00 EUR netto auszugehen. Für die Vergütung der zu vergebenden Planungsleistungen wird das Bauvorhaben entsprechend der aktuellen HOAI in die Honorarzone IV (Mindestsatz) eingeordnet. Derzeit wird von folgendem Ablauf ausgegangen: Leistungsstufe 1: Beginn Planungsleistung 10.08.2026 Vorlage LPH 2 Vorplanung 6 Wochen nach Auftragserteilung (inkl. Schülerbeteiligung) Vorlage LPH 3 Entwurfsplanung: 6 Wochen 02.11.2026 Vorlage LPH 4 Genehmigungsplanung 30.11.2026 Leistungsstufe 2: Vorlage LPH 5 Ausführungsplanung 11.01.2027 Vorlage LPH 6 (LV) Vorbereitung der Vergabe 08.02.2027 Veröffentlichung der Ausschreibung 15.02.2027 LPH 7 Durchführung der Vergabe LPH 8 Objektüberwachung und Dokumentation, Beauftragung der ausführenden Firma. Baubeginn Ende April/ Anfang Mai 2027 Leistungsstufe 3: LPH 9 Objektbetreuung, im Anschluss an LPH 8. Der Auftragnehmer wird mit den Leistungsphasen 1 - 9 in Leistungsstufen beauftragt ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen oder Leistungsteile. Die Leistungsstufe 1 beinhaltet die Leistungsphasen 1, 2, 3 und 4. Die Vorlage der Entwurfsplanung mit der Kostenberechnung ist zwingend 3 Monate nach Auftragserteilung zu erbringen. Beauftragt werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe 1. Die Leistungsstufe 2 schließt sich im Falle einer weiteren Beauftragung mit den Leistungsphasen 5 bis 8 an. Dabei sollte die LPH 6 bis spätestens Mitte Februar 2027 abgeschlossen sein. Die Bauausführung soll ab April 2027 bis Dezember 2029 erfolgen. Die Leistungstufe 3 schließt sich im Falle einer weiteren Beauftragung mit der Leistungsphase 9 an. Wirtschaftliche Gesichtspunkte sind in der Planungs- und Ausführungsphase zu berücksichtigen. Die Bau- und zu erwartenden Betriebskosten sind zu optimieren, ohne dabei den Standard einzuschränken. Grundlage der Planung ist jeweils der Mindeststandard, der sich aus der Aufgabenstellung bzw. aus den einschlägigen Vorschriften ergibt. Der durch den Auftraggeber vorgegebene Kosten- und Zeitrahmen ist einzuhalten, alternativ zu unterschreiten. Im Rahmen der Objektüberwachung haben die exakte Bauablaufplanung und Termintreue, die Qualitätssicherung sowie die Kostensicherheit vorrangige Bedeutung. Das Gesamtobjekt ist entsprechend den Formvorgaben des Auftraggebers umfassend und revisionssicher zu dokumentieren und in Berichtsform an den Auftraggeber zu übergeben. Der Auftragnehmer wird nach Mängelfeststellung tätig und sichert die unverzügliche Mängelbeseitigung im Rahmen der entsprechenden Fristen zu. - Amt SpreenhagenSpreenhagenFrist: 14. Juli
Neugestaltung Schulgelände
Für die Neugestaltung des Schulgeländes sind folgende Inhalte als Bestandteile der zu vergebenden Planungsleistungen zu beachten: - Neugestaltung des Schulgeländes inkl. Ausstattung und Möblierung mit Spielmöglichkeiten, Sitzgelegenheiten, Fahrradständern, Abfallbehältern etc., wenn sinnvoll, dann Wiederverwendung vorhandener Elemente - Überprüfung/ Überarbeitung/ Neuordnung der Erschließung und Wegeverbindungen auf dem Schulgelände - Überarbeitung des bestehenden Bolzplatzes für die Pausennutzung - Aufwertung des Grundstücksbereichs zum Artur-Becker-Ring - Entwässerungsplanung unter Einbeziehung bestehender Dachflächenentwässerungsanlagen (Rigole/ Mulde/ Sickerschacht) - Die barrierefreie Erschließung der Gebäude und Freiflächen ist sicherzustellen - Planung mit Schülerbeteiligung Sich daraus ergebene Leistungsinhalte als Besondere Leistungen der Leistungsbeschreibung der Planungsaufgabe sind: 1. Bestandsaufnahme, Beurteilen und Bewerten der vorhandenen Substanz: Entwässerungsanlagen, Bauteile, Materialien, Einbauten und die zu schützenden und zu erhaltenden Gehölze und Vegetationsbestände 2. Begutachtung von bis zu 15 Bäumen mit Fällantrag 3. Erstellen LV zu Baugrunduntersuchung einschl. Analytik (für die Entsorgung und zur Vorbereitung der Planung des Regenwassermanagements) 4. Regenwassermanagement (Prüfung der Versickerung von Niederschlägen) 5. Erstellung Überflutungsprüfung (Nachweis) der Freianlagen (Ermitteln des anzusetzenden Bemessungsregens, des erforderlichen Rückhaltevolumens, des vorhandenen Rückhaltevolumens in Abstimmung mit dem Auftraggeber und nach den Vorgaben des Baugrundgutachtens, Nachweis und Empfehlungen von Maßnahmen zur Erhöhung der Überflutungssicherheit) 6. Leitkonzept mit Nachweis Barrierefreiheit 7. Beteiligungsverfahren Nutzer (Im Rahmen der Vorplanung ist ein Beteiligungsverfahren durchzuführen. Eine Auftaktveranstaltung zusammen mit Lehrern, Horterziehern und Kindern/ Jugendlichen vor Ort erfasst wesentliche Wünsche. In einer Abschlussveranstaltung informiert das Planungsbüro alle Beteiligten über das Resultat/ den Entwurf. Für die Veranstaltungen sind 5 Plakate in A1 und 100 Flyer in A5 zu gestalten, zu drucken und in der Schule/ im Hort auszuhängen bzw. auszulegen.) 8. Erstellen einer Fotodokumentation der Baumaßnahme. Die für eine Honorarermittlung der Planungsleistungen anzusetzenden anrechenbaren Baukosten werden entsprechend HOAI im Rahmen der Leistungsphase 3 Entwurfsplanung als Kostenberechnung und, solange diese nicht vorliegt, vorläufig entsprechend der Kostenschätzung der Leistungsphase 2 ermittelt. Die Leistungsphasen 2 und 3 für dieses Bauvorhaben können jedoch erst im Rahmen der Beauftragung nach der Ausschreibung der Planungsleistungen durch ein Planungsbüro erbracht werden. Entsprechend der Grobkostenschätzung ist von anrechenbaren Kosten in Höhe von 1.657.790,00 EUR netto auszugehen. Für die Vergütung der zu vergebenden Planungsleistungen wird das Bauvorhaben entsprechend der aktuellen HOAI in die Honorarzone IV (Mindestsatz) eingeordnet. Derzeit wird von folgendem Ablauf ausgegangen: Leistungsstufe 1: Beginn Planungsleistung 10.08.2026 Vorlage LPH 2 Vorplanung 6 Wochen nach Auftragserteilung (inkl. Schülerbeteiligung) Vorlage LPH 3 Entwurfsplanung: 6 Wochen 02.11.2026 Vorlage LPH 4 Genehmigungsplanung 30.11.2026 Leistungsstufe 2: Vorlage LPH 5 Ausführungsplanung 11.01.2027 Vorlage LPH 6 (LV) Vorbereitung der Vergabe 08.02.2027 Veröffentlichung der Ausschreibung 15.02.2027 LPH 7 Durchführung der Vergabe LPH 8 Objektüberwachung und Dokumentation, Beauftragung der ausführenden Firma. Baubeginn Ende April/ Anfang Mai 2027 Leistungsstufe 3: LPH 9 Objektbetreuung, im Anschluss an LPH 8. Der Auftragnehmer wird mit den Leistungsphasen 1 - 9 in Leistungsstufen beauftragt ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen oder Leistungsteile. Die Leistungsstufe 1 beinhaltet die Leistungsphasen 1, 2, 3 und 4. Die Vorlage der Entwurfsplanung mit der Kostenberechnung ist zwingend 3 Monate nach Auftragserteilung zu erbringen. Beauftragt werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe 1. Die Leistungsstufe 2 schließt sich im Falle einer weiteren Beauftragung mit den Leistungsphasen 5 bis 8 an. Dabei sollte die LPH 6 bis spätestens Mitte Februar 2027 abgeschlossen sein. Die Bauausführung soll ab April 2027 bis Dezember 2029 erfolgen. Die Leistungstufe 3 schließt sich im Falle einer weiteren Beauftragung mit der Leistungsphase 9 an. Wirtschaftliche Gesichtspunkte sind in der Planungs- und Ausführungsphase zu berücksichtigen. Die Bau- und zu erwartenden Betriebskosten sind zu optimieren, ohne dabei den Standard einzuschränken. Grundlage der Planung ist jeweils der Mindeststandard, der sich aus der Aufgabenstellung bzw. aus den einschlägigen Vorschriften ergibt. Der durch den Auftraggeber vorgegebene Kosten- und Zeitrahmen ist einzuhalten, alternativ zu unterschreiten. Im Rahmen der Objektüberwachung haben die exakte Bauablaufplanung und Termintreue, die Qualitätssicherung sowie die Kostensicherheit vorrangige Bedeutung. Das Gesamtobjekt ist entsprechend den Formvorgaben des Auftraggebers umfassend und revisionssicher zu dokumentieren und in Berichtsform an den Auftraggeber zu übergeben. Der Auftragnehmer wird nach Mängelfeststellung tätig und sichert die unverzügliche Mängelbeseitigung im Rahmen der entsprechenden Fristen zu. - Amt SpreenhagenSpreenhagenFrist: 14. Juli
Neugestaltung Schulgelände
Für die Neugestaltung des Schulgeländes sind folgende Inhalte als Bestandteile der zu vergebenden Planungsleistungen zu beachten: - Neugestaltung des Schulgeländes inkl. Ausstattung und Möblierung mit Spielmöglichkeiten, Sitzgelegenheiten, Fahrradständern, Abfallbehältern etc., wenn sinnvoll, dann Wiederverwendung vorhandener Elemente - Überprüfung/ Überarbeitung/ Neuordnung der Erschließung und Wegeverbindungen auf dem Schulgelände - Überarbeitung des bestehenden Bolzplatzes für die Pausennutzung - Aufwertung des Grundstücksbereichs zum Artur-Becker-Ring - Entwässerungsplanung unter Einbeziehung bestehender Dachflächenentwässerungsanlagen (Rigole/ Mulde/ Sickerschacht) - Die barrierefreie Erschließung der Gebäude und Freiflächen ist sicherzustellen - Planung mit Schülerbeteiligung Sich daraus ergebene Leistungsinhalte als Besondere Leistungen der Leistungsbeschreibung der Planungsaufgabe sind: 1. Bestandsaufnahme, Beurteilen und Bewerten der vorhandenen Substanz: Entwässerungsanlagen, Bauteile, Materialien, Einbauten und die zu schützenden und zu erhaltenden Gehölze und Vegetationsbestände 2. Begutachtung von bis zu 15 Bäumen mit Fällantrag 3. Erstellen LV zu Baugrunduntersuchung einschl. Analytik (für die Entsorgung und zur Vorbereitung der Planung des Regenwassermanagements) 4. Regenwassermanagement (Prüfung der Versickerung von Niederschlägen) 5. Erstellung Überflutungsprüfung (Nachweis) der Freianlagen (Ermitteln des anzusetzenden Bemessungsregens, des erforderlichen Rückhaltevolumens, des vorhandenen Rückhaltevolumens in Abstimmung mit dem Auftraggeber und nach den Vorgaben des Baugrundgutachtens, Nachweis und Empfehlungen von Maßnahmen zur Erhöhung der Überflutungssicherheit) 6. Leitkonzept mit Nachweis Barrierefreiheit 7. Beteiligungsverfahren Nutzer (Im Rahmen der Vorplanung ist ein Beteiligungsverfahren durchzuführen. Eine Auftaktveranstaltung zusammen mit Lehrern, Horterziehern und Kindern/ Jugendlichen vor Ort erfasst wesentliche Wünsche. In einer Abschlussveranstaltung informiert das Planungsbüro alle Beteiligten über das Resultat/ den Entwurf. Für die Veranstaltungen sind 5 Plakate in A1 und 100 Flyer in A5 zu gestalten, zu drucken und in der Schule/ im Hort auszuhängen bzw. auszulegen.) 8. Erstellen einer Fotodokumentation der Baumaßnahme. Die für eine Honorarermittlung der Planungsleistungen anzusetzenden anrechenbaren Baukosten werden entsprechend HOAI im Rahmen der Leistungsphase 3 Entwurfsplanung als Kostenberechnung und, solange diese nicht vorliegt, vorläufig entsprechend der Kostenschätzung der Leistungsphase 2 ermittelt. Die Leistungsphasen 2 und 3 für dieses Bauvorhaben können jedoch erst im Rahmen der Beauftragung nach der Ausschreibung der Planungsleistungen durch ein Planungsbüro erbracht werden. Entsprechend der Grobkostenschätzung ist von anrechenbaren Kosten in Höhe von 1.657.790,00 EUR netto auszugehen. Für die Vergütung der zu vergebenden Planungsleistungen wird das Bauvorhaben entsprechend der aktuellen HOAI in die Honorarzone IV (Mindestsatz) eingeordnet. Derzeit wird von folgendem Ablauf ausgegangen: Leistungsstufe 1: Beginn Planungsleistung 10.08.2026 Vorlage LPH 2 Vorplanung 6 Wochen nach Auftragserteilung (inkl. Schülerbeteiligung) Vorlage LPH 3 Entwurfsplanung: 6 Wochen 02.11.2026 Vorlage LPH 4 Genehmigungsplanung 30.11.2026 Leistungsstufe 2: Vorlage LPH 5 Ausführungsplanung 11.01.2027 Vorlage LPH 6 (LV) Vorbereitung der Vergabe 08.02.2027 Veröffentlichung der Ausschreibung 15.02.2027 LPH 7 Durchführung der Vergabe LPH 8 Objektüberwachung und Dokumentation, Beauftragung der ausführenden Firma. Baubeginn Ende April/ Anfang Mai 2027 Leistungsstufe 3: LPH 9 Objektbetreuung, im Anschluss an LPH 8. Der Auftragnehmer wird mit den Leistungsphasen 1 - 9 in Leistungsstufen beauftragt ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen oder Leistungsteile. Die Leistungsstufe 1 beinhaltet die Leistungsphasen 1, 2, 3 und 4. Die Vorlage der Entwurfsplanung mit der Kostenberechnung ist zwingend 3 Monate nach Auftragserteilung zu erbringen. Beauftragt werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe 1. Die Leistungsstufe 2 schließt sich im Falle einer weiteren Beauftragung mit den Leistungsphasen 5 bis 8 an. Dabei sollte die LPH 6 bis spätestens Mitte Februar 2027 abgeschlossen sein. Die Bauausführung soll ab April 2027 bis Dezember 2029 erfolgen. Die Leistungstufe 3 schließt sich im Falle einer weiteren Beauftragung mit der Leistungsphase 9 an. Wirtschaftliche Gesichtspunkte sind in der Planungs- und Ausführungsphase zu berücksichtigen. Die Bau- und zu erwartenden Betriebskosten sind zu optimieren, ohne dabei den Standard einzuschränken. Grundlage der Planung ist jeweils der Mindeststandard, der sich aus der Aufgabenstellung bzw. aus den einschlägigen Vorschriften ergibt. Der durch den Auftraggeber vorgegebene Kosten- und Zeitrahmen ist einzuhalten, alternativ zu unterschreiten. Im Rahmen der Objektüberwachung haben die exakte Bauablaufplanung und Termintreue, die Qualitätssicherung sowie die Kostensicherheit vorrangige Bedeutung. Das Gesamtobjekt ist entsprechend den Formvorgaben des Auftraggebers umfassend und revisionssicher zu dokumentieren und in Berichtsform an den Auftraggeber zu übergeben. Der Auftragnehmer wird nach Mängelfeststellung tätig und sichert die unverzügliche Mängelbeseitigung im Rahmen der entsprechenden Fristen zu. - Augustusburg/Scharfenstein/Lichtenwalde Schlossbetriebe gGmbH
Ausstellungsgestaltung „Konzeption, Gestaltung und Installation einer Dauerausstellung über die Schloss- und Parkgeschichte mit Berücksichtigung der Wasserkunst im Schloss Lichtenwalde (bei Chemnitz)“
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Augustusburg/Scharfenstein/Lichtenwalde Schlossbetriebe gGmbH; Straße, Hausnummer: Schloss 1; Postleitzahl: 09573; Ort: Augustusburg/Sachsen; Land: DE; Telefon: +49 372913800; Fax: +49 3729138024; Internet-Adresse: https://www.asl-schloesser.de Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb, Vergabenummer: LIWA 01/2026 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : In der 1. Phase des Verfahrens sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Nach Ablauf der Antragsfrist werden nach Maßgabe dieser Bedingungen sowie unter Beachtung der Anforderungen gemäß §§ 36, 41 UVgO mindestens drei, höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen der Verhandlungsphase aufgefordert. Das Format der einzureichenden Unterlagen darf DIN A4 nicht überschreiten. Für die geforderten Auskünfte, Nachweise und Erklärungen sind die nachstehend genannten Formblätter zu nutzen: - Teilnahmeantrag (Formblatt 1) - Formale Erklärungen und Nachweise (Formblatt 2) - Nachweis der fachlichen Eignung: Referenzliste (Formblatt 3) Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern bzw. Bietern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind die in der Anlage beigefügten Teilnahmeunterlagen (Formblätter 1 bis 3) auszufüllen. Die 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens wird wie folgt durchgeführt: Die Bieter müssen ein erstes Angebot, bestehend aus den Ausführungen zu den nachstehend genannten Kriterien sowie dem Honorarangebot, einreichen. Das erste Angebot muss bereits verbindlich sein. Diesem Angebot sind die Vorgaben für dieses Vergabeverfahren sowie der Anlagen unverändert zugrunde zu legen. Die Angebote, Erst- wie Schlussangebote, werden sodann auf Grundlage der vorgegebenen Zuschlagskriterien geprüft und bewertet. Für die Abgabe des Angebotes ist das Formblatt 4 (Honorar/Preis) zwingend zu verwenden. Dieses wird mit Aufforderung zur 2. Stufe veröffentlicht. Beauftragt werden Leistungen gemäß HOAS über die LPH 1 bis 7. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 7 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 10 HOAS. Dabei sind die Grundleistungen nach § 10 Abs. 2 HOAS auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt) Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 7 des § 10 HOAS. Dabei sind die Grundleistungen nach § 10 Abs. 2 HOAS auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt) Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster verwiesen, welches zum Beginn der 2. Stufe des Verfahrens allen Bietern zur Verfügung gestellt wird, die aufgefordert werden, ein Erstangebot abzugeben. Honorar: Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die zu erbringenden Leistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone: C Mitte Anrechenbare Kosten (netto): 600.000,00 Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAS zu berechnen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den - Projektleiter - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 15 HOAS. Vertragsmuster: Zum Beginn der Verhandlungsphase (2. Stufe) wird ein Planungsvertrag ausgeliefert. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B zu entnehmen. Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Schloss Lichtenwalde; Postleitzahl: 09577; Ort: Niederwiesa; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.10.2026, Ende: 31.12.2029 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3409766/zustellweg-auswaehlen. 10) Teilnahmefrist: 28.07.2026, 11:00 Uhr 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: Erklärung zur Haftpflichtversicherung (Formblatt 2, Punkt D): Eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und 1,0 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden, je mit zweifacher Maximierung pro Jahr, ist zu erklären. Alternativ kann der Bieter eine Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft vorlegen, wonach eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Es ist darüber hinaus zu erkären, dass dieser Versicherungsschutz während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten und auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Versicherung für jedes Mitglied zu führen. Die Erklärung bzw. die Nachweise dürfen frühestens am 30.05.2025 ausgestellt worden sein. 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Anlage B - Vertragsmuster (Auslieferung 2. Stufe) sowie den weiteren einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere HOAS und BGB. 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bewerbergemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen möglich. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach ‒ sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerber-gemeinschaft oder Unterauftragnehmer ‒ an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen. Bewerbergemeinschaften: Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Eignungsleihe / Unterauftragnehmer: Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen. Die Prüfung der geforderten Unterlagen erfolgt auf Vollständigkeit und Plausibilität i.V. mit § 41 UVgO: Teilnahmeantrag (Formblatt 1): Der Teilnahmeantrag ist vollständig ausgefüllt einzureichen. Formale Erklärungen und Nachweise (Formblatt 2): - Angaben zum Bieter (Formblatt 2, Punkt A) Bitte tragen Sie die Angaben zum Bieter/zur Bewerbergemeinschaft und/oder Eignungsleihe in das Angebotsformular ein. - Qualifikation (Formblatt 2, Punkt B): Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die als Fachplaner oder technische Fachkräfte berechtigt sind oder über sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet sind: - Die Planung der Innenräume erfolgt durch Personen, die folgende Berufsausbildung nachweisen können: Studium der Architektur oder Innenarchitektur, des Kommunikations- oder Ausstellungsdesigns, der Ausstellungsgestaltung oder Szenografie. - Die Lichtplanung erfolgt durch Personen, die lichttechnische und lichtplanerische Kenntnisse nachweisen können, beispielsweise von Architekten/Innenarchitekten mit entsprechender Spezialisierung. - Die Planung von Grafischen Leistungen für Ausstellungen kann erbracht werden durch ausgebildete Grafiker und Kommunikationsdesigner mit entsprechender Erfahrung im musealen Feld. - Medienplanungen erfordern spezielle Kenntnisse zu Medientechnik sowie über Erfahrung in der Entwicklung und im Einsatz von Medien in Ausstellungen. Darüber können Personen verfügen, die Informationsdesign, Interaction Design oder Medieninformatik studiert, vergleichbare Ausbildungen abgeschlossen oder als Quereinsteiger entsprechende Erfahrungen gesammelt haben. Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung einer der o. g. Berufsbezeichnung berechtigt ist. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Nachweis/die Nachweise sind beizulegen. - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formblatt 2, Punkt C): Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Ausstellungszubehör/ Galerieausstattung/ Museumseinrichtungen,Design/ Gestaltung,Entwurfsplanung,Planung (Innenräume/ Inneneinrichtung) - Stadt Offenbach am MainOffenbach am MainFrist: 10. Aug.
Anne-Frank-Schule Tragwerksplanung
Die Anne-Frank-Schule ist eine vierzügige Grundschule im Offenbacher Stadtteil Carl Ulrich-Siedlung. Derzeit werden 316 Schülerinnen auf einer Bruttogeschossfläche von etwa 5.818 m² BGF (incl. Turnhalle) unterrichtet. Davon nehmen 97 Schülerinnen am Ganztagsangebot der Schule teil. Laut Maximalprognose des Stadtschulamts Offenbach ist unter Berücksichtigung der erforderlichen Zügigkeit bis zum Schuljahr 2029/30 mit einer Schülerzahl von bis zu 452 Kindern zu rechnen (volle 4-Zügigkeit und 3 Sonderklassen). Davon nehmen voraussichtlich 80 % am Ganztagsangebot teil. Die hierfür benötigten Räumlichkeiten sind im Bestand nicht in ausreichendem Umfang vorhanden und müssen geschaffen werden. Darüber hinaus entsprechen die bestehenden Schulgebäude in ihrer räumlichen Struktur nicht mehr den heutigen bautechnischen und pädagogischen Anforderungen. Sie sind gesamtkonzeptionell neu zu betrachten, was einen wesentlichen Teil der Bauaufgabe ausmacht. Es wird davon ausgegangen, dass die Anne-Frank-Schule eine bauliche Erweiterung mit ca. 644 m² NUF benötigt. Außerdem sind an den Bestandsgebäuden sicherheitsrelevante Ertüchtigungen notwendig. Ziel der Planung ist es, eine auf die Schulgemeinde abgestimmte Entwurfs- und Ausführungsunterlage zu erarbeiten und in einer Baumaßnahme im laufenden Betrieb umzusetzen. Dazu ist es voraussichtlich erforderlich, auch eine Interimslösung baulich umzusetzen. Baubestand / Objektbeschreibung siehe FunktionaleLeistungsbeschreibung Aufgabenstellung und Zielsetzung Auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe wird ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung im Grundschulalter eingeführt, der bis zum Schuljahr 2029/30 vollständig umgesetzt sein soll. Die bestehenden Schulgebäude sollen die Anforderungen und Bedürfnisse an eine zeitgemäße Grundschule mit ganztägiger Bildung und Betreuung erfüllen. Hierzu ist es erforderlich, die innere Struktur der Bestandsgebäude gesamtkonzeptionell zu betrachten und den Umfang der baulichen Erweiterung zu definieren. Bei der Anne-Frank-Schule soll eine Cafeteria mit Regenerierküche und den erforderlichen Nebenräumen neu errichtet werden. Darüber hinaus sind Räume für den Ganztag zu schaffen, darunter ein Begegnungs- und Freizeitbereich, eine Bibliothek, Betreuungsräume, Räumlichkeiten für die Lehrkräfte und die Ganztagskoordination sowie notwendige Nebenräume. Die Lage der bestehenden Klassen- und Fachklassenräume sowie der Verwaltung ist zu prüfen und ggf. neu anzuordnen. Ziel ist es, eine zukunftsfähige Schule mit unterschiedlichen und individuell nutzbaren Lern- und Aufenthaltsmöglichkeiten zu schaffen, beispielsweise durch die Bildung von Lernclustern. Dabei ist mit der verfügbaren Fläche möglichst wirtschaftlich umzugehen, bei gleichzeitigem Wunsch nach großzügigen Gemeinschaftsflächen. Der Auftraggeber wünscht sich ausdrücklich ein Konzept, das den Gebäudebestand in seiner charakteristischen Struktur weitestgehend erhält und sinnvoll weiterentwickelt. Der Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude ist im Rahmen der Planung zu ermitteln und zu dokumentieren. Eine Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht verbindlich zugesichert werden. Der Tragwerksplaner hat sich eigenständig mit der bestehenden Tragstruktur des Gebäudes vertraut zu machen und die vom Architekten vorgesehenen baulichen Maßnahmen statisch zu bewerten. Dabei ist nachzuweisen, dass die geplanten Eingriffe und Umbaumaßnahmen aus tragwerksplanerischer Sicht grundsätzlich umsetzbar sind. Hierzu sind die tragenden Bauteile des Bestandsgebäudes in einem für die Bewertung erforderlichen Detaillierungsgrad zu erfassen und zu untersuchen. Auf dieser Grundlage ist das Tragwerk hinsichtlich seiner Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit für die zukünftige Nutzung zu beurteilen. Sofern Defizite festgestellt werden, sind geeignete Ertüchtigungsmaßnahmen vorzuschlagen und überschlägig vorzubemessen, um eine dauerhafte und sichere Nutzung des Gebäudes sicherzustellen. Die Ergebnisse sind in Form von statischen Berechnungen, erläuternden Berichten sowie Planunterlagen und Skizzen zu dokumentieren. Die Unterlagen müssen dem Architekten als Grundlage dienen, um die daraus erforderlichen baulichen Maßnahmen ableiten und in die weitere Planung integrieren zu können. Es ergeben sich insgesamt zwei Planungsbereiche, die jeweils separat mit Terminen und Kosten zu verfolgen sind: A) Gesamtkonzeption für den Schulstandort mit Erweiterung und ggf. Sanierung entsprechend vorläufigem Raumprogramm B) Temporäre Containeranlage zur Auslagerung des Schulbetriebs während der Baumaßnahme Leistungsstufen Die Planung und Ausführung der Baumaßnahme erfolgen in drei Leistungsstufen, die entsprechend dem Bedarf stufenweise beauftragt und abgerufen werden. Leistungsstufe I: LPH 1 und LPH 2 Leistungsstufe II: LPH 3 sowie LPH 4 anteilig und LPH 6 anteilig Leistungsstufe III: Rest von LPH 4, LPH 5, Rest von LPH 6 sowie LPH 7 und LPH 8. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden zunächst nur die Leistungen der Stufe I: LP 1 (100 %) und LP 2 (100 %) beauftragt. weitere Informationen siehe Funktionale Leistungsbeschreibung. - Stadt Offenbach am MainOffenbach am Main
Anne-Frank-Schule Tragwerksplanung
Die Anne-Frank-Schule ist eine vierzügige Grundschule im Offenbacher Stadtteil Carl Ulrich-Siedlung. Derzeit werden 316 Schülerinnen auf einer Bruttogeschossfläche von etwa 5.818 m² BGF (incl. Turnhalle) unterrichtet. Davon nehmen 97 Schülerinnen am Ganztagsangebot der Schule teil. Laut Maximalprognose des Stadtschulamts Offenbach ist unter Berücksichtigung der erforderlichen Zügigkeit bis zum Schuljahr 2029/30 mit einer Schülerzahl von bis zu 452 Kindern zu rechnen (volle 4-Zügigkeit und 3 Sonderklassen). Davon nehmen voraussichtlich 80 % am Ganztagsangebot teil. Die hierfür benötigten Räumlichkeiten sind im Bestand nicht in ausreichendem Umfang vorhanden und müssen geschaffen werden. Darüber hinaus entsprechen die bestehenden Schulgebäude in ihrer räumlichen Struktur nicht mehr den heutigen bautechnischen und pädagogischen Anforderungen. Sie sind gesamtkonzeptionell neu zu betrachten, was einen wesentlichen Teil der Bauaufgabe ausmacht. Es wird davon ausgegangen, dass die Anne-Frank-Schule eine bauliche Erweiterung mit ca. 644 m² NUF benötigt. Außerdem sind an den Bestandsgebäuden sicherheitsrelevante Ertüchtigungen notwendig. Ziel der Planung ist es, eine auf die Schulgemeinde abgestimmte Entwurfs- und Ausführungsunterlage zu erarbeiten und in einer Baumaßnahme im laufenden Betrieb umzusetzen. Dazu ist es voraussichtlich erforderlich, auch eine Interimslösung baulich umzusetzen. Baubestand / Objektbeschreibung siehe FunktionaleLeistungsbeschreibung Aufgabenstellung und Zielsetzung Auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe wird ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung im Grundschulalter eingeführt, der bis zum Schuljahr 2029/30 vollständig umgesetzt sein soll. Die bestehenden Schulgebäude sollen die Anforderungen und Bedürfnisse an eine zeitgemäße Grundschule mit ganztägiger Bildung und Betreuung erfüllen. Hierzu ist es erforderlich, die innere Struktur der Bestandsgebäude gesamtkonzeptionell zu betrachten und den Umfang der baulichen Erweiterung zu definieren. Bei der Anne-Frank-Schule soll eine Cafeteria mit Regenerierküche und den erforderlichen Nebenräumen neu errichtet werden. Darüber hinaus sind Räume für den Ganztag zu schaffen, darunter ein Begegnungs- und Freizeitbereich, eine Bibliothek, Betreuungsräume, Räumlichkeiten für die Lehrkräfte und die Ganztagskoordination sowie notwendige Nebenräume. Die Lage der bestehenden Klassen- und Fachklassenräume sowie der Verwaltung ist zu prüfen und ggf. neu anzuordnen. Ziel ist es, eine zukunftsfähige Schule mit unterschiedlichen und individuell nutzbaren Lern- und Aufenthaltsmöglichkeiten zu schaffen, beispielsweise durch die Bildung von Lernclustern. Dabei ist mit der verfügbaren Fläche möglichst wirtschaftlich umzugehen, bei gleichzeitigem Wunsch nach großzügigen Gemeinschaftsflächen. Der Auftraggeber wünscht sich ausdrücklich ein Konzept, das den Gebäudebestand in seiner charakteristischen Struktur weitestgehend erhält und sinnvoll weiterentwickelt. Der Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude ist im Rahmen der Planung zu ermitteln und zu dokumentieren. Eine Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht verbindlich zugesichert werden. Der Tragwerksplaner hat sich eigenständig mit der bestehenden Tragstruktur des Gebäudes vertraut zu machen und die vom Architekten vorgesehenen baulichen Maßnahmen statisch zu bewerten. Dabei ist nachzuweisen, dass die geplanten Eingriffe und Umbaumaßnahmen aus tragwerksplanerischer Sicht grundsätzlich umsetzbar sind. Hierzu sind die tragenden Bauteile des Bestandsgebäudes in einem für die Bewertung erforderlichen Detaillierungsgrad zu erfassen und zu untersuchen. Auf dieser Grundlage ist das Tragwerk hinsichtlich seiner Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit für die zukünftige Nutzung zu beurteilen. Sofern Defizite festgestellt werden, sind geeignete Ertüchtigungsmaßnahmen vorzuschlagen und überschlägig vorzubemessen, um eine dauerhafte und sichere Nutzung des Gebäudes sicherzustellen. Die Ergebnisse sind in Form von statischen Berechnungen, erläuternden Berichten sowie Planunterlagen und Skizzen zu dokumentieren. Die Unterlagen müssen dem Architekten als Grundlage dienen, um die daraus erforderlichen baulichen Maßnahmen ableiten und in die weitere Planung integrieren zu können. Es ergeben sich insgesamt zwei Planungsbereiche, die jeweils separat mit Terminen und Kosten zu verfolgen sind: A) Gesamtkonzeption für den Schulstandort mit Erweiterung und ggf. Sanierung entsprechend vorläufigem Raumprogramm B) Temporäre Containeranlage zur Auslagerung des Schulbetriebs während der Baumaßnahme Leistungsstufen Die Planung und Ausführung der Baumaßnahme erfolgen in drei Leistungsstufen, die entsprechend dem Bedarf stufenweise beauftragt und abgerufen werden. Leistungsstufe I: LPH 1 und LPH 2 Leistungsstufe II: LPH 3 sowie LPH 4 anteilig und LPH 6 anteilig Leistungsstufe III: Rest von LPH 4, LPH 5, Rest von LPH 6 sowie LPH 7 und LPH 8. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden zunächst nur die Leistungen der Stufe I: LP 1 (100 %) und LP 2 (100 %) beauftragt. weitere Informationen siehe Funktionale Leistungsbeschreibung.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Der Auftraggeber ist Ahrtal Marketing GmbH.
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