Tiefbauamt Stadt WinterthurWinterthurTED
Haldenstrasse, Rychenberg- bis Schickstrasse, Bauingenieurleistungen
Erneuerung der Misch- und Regenabwasserkanäle, Hausanschlüsse sowie Asphaltbeläge und Randabschlüsse in der Haldenstrasse (Abschnitt Rychenberg- bis Schickstrasse). Stadtwerk Winterthur erneuert Werkleitungen. Bauingenieurleistungen erforderlich.
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Inhalt auf einen Blick
Erneuerung der Misch- und Regenabwasserkanäle, Hausanschlüsse sowie Asphaltbeläge und Randabschlüsse in der Haldenstrasse (Abschnitt Rychenberg- bis Schickstrasse). Stadtwerk Winterthur erneuert Werkleitungen. Bauingenieurleistungen erforderlich.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Tiefbauamt Stadt Winterthur
- Veröffentlicht:
- 12. Mai 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Erneuerung der Misch- und Regenabwasserkanäle, Hausanschlüsse sowie Asphaltbeläge und Randabschlüsse in der Haldenstrasse (Abschnitt Rychenberg- bis Schickstrasse). Stadtwerk Winterthur erneuert Werkleitungen. Bauingenieurleistungen erforderlich.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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ZV Wasserversorgung Eifel-Mosel - Sanierungsmaßnahmen des Bürogebäudes, Los 2 - Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung HLS und Elektro
Der Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Mosel beabsichtigt die Sanierung seines Bürogebäudes. Geplant ist, das Bürogebäude sowohl energetisch als auch technisch zu sanieren. Vorgesehen ist zum einen die Sanierung der gesamten Außenhülle, zum anderen des Innenbereichs des Objekts. Hierfür hat der Auftraggeber bereits ein Sanierungskonzept erstellen lassen, welches Bestandteil der Vergabeunterlagen ist und zum Download zur Verfügung steht. Sollten in diesem Sanierungskonzept Konzepte oder Planungsvorschläge vorhanden sein, sind diese nicht verbindlich. Das Sanierungskonzept dient lediglich der Orientierung. Durch die Sanierung der Außenhülle soll das Gebäude den heutigen Standards entsprechen. Dazu soll u.a. eine Erneuerung der Außenfassade, der Fensteranlagen, der Lichtschächte, des Dachaufbaus inkl. Regenwasserentwässerung vorgenommen werden. Hinsichtlich der Einzelheiten, insbesondere zur Innensanierung wird Bezug genommen auf das beigefügte Sanierungskonzept. Dieses Sanierungskonzept geht davon aus, dass wirtschaftlich und technisch drei Abschnitte im Gebäude gebildet werden, und zwar zwei Mietflächen im Erdgeschoss und eine Nutzeinheit im Obergeschoss. Die Erschließung soll über einen zentralen Flur erfolgen. Durch die Sanierungsmaßnahmen im Innenbereich des Objekts soll dieses zukünftig komplett barrierefrei sein. Die WC-Anlagen sollen umgebaut und erneuert werden. Die Bodenbeläge und Deckenflächen sowie Innentürelemente sollen, sofern erforderlich, erneuert werden. Die Gebäudetechnik im gesamten Objekt einschließlich der Heizung soll den heutigen Standards entsprechen. Hinsichtlich der Einzelheiten wird Bezug genommen auf den beigefügten Erläuterungsbericht zu den TGA-Gewerken, welche ebenfalls Bestandteil der Vergabeunterlagen/Vertragsunterlagen ist. Die Wärmeversorgung des Gebäudes soll wirtschaftlich und zukunftssicher geplant werden. Hinsichtlich des Niveaus der Energieeinsparung wird auf die Konzeptplanung Bezug genommen. Das derzeitige Planungskonzept geht davon aus, dass keine aktive Lüftung ausgeführt werden soll. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die beigefügte Leistungsbeschreibung Bezug genommen, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen/Vertragsunterlagen ist. - Gemeinde Mönkeberg c/o Amt Schrevenborn
Ausbau der Straße Quedensweg
Die Gemeinde Mönkeberg plant den Straßenvollausbau der Straße Quedensweg von der Einmündung Gänsekrugredder bis zur Einmündung Alter Sportplatz. Der Straßenvollausbau beinhaltet die Aufnahmeder vorhandenen Oberflächenbefestigung und die Herstellung einer neuen Oberflächenbefestigung in Betonsteinpflaster (Titel 1 Allgemein und Titel 2 Oberflächen Straßenausbau). Aufgrund der Gefällesituation wird eine Straßenentwässerung mit Rinne und Straßenabläufen vorgesehen. Im Zuge des Straßenausbaus wird auch die Straßenbeleuchtung einschließlich Erdkabel erneuert (Titel 3 GemeindeMönkeberg). Der Abwasserzweckverband Ostufer Kieler Förde plant die Erneuerung der SW- und RW-Kanalisation (Hauptkanäle und Grundstücksanschlusskanäle) in der Straße Quedensweg in der Gemeinde Mönkeberg. Zusätzlich werden aus der Straße An den Baken und Schönkamp die Hauptkanäle mit angebunden. Für die Reihenhausanlage zwischen den Einmündungen An den Baken und Großer Hof erfolgt die Neuverlegung der Grundstücksentwässerung gemäß den Planunterlagen bis vor das Gebäude auch auf dem privaten Grundstück. Die übrige Erneuerung der SW- und RW-Kanalisationsanlagen beschränken sich auf den öffentlichen Bereich, d. h. die Umbindung der vorhandenen Grundstücksentwässerung erfolgt an der privaten Grundstücksgrenze (Titel 4 AZV Ostufer Kieler Förde). Die Leistungen für den AZV Ostufer Kieler Förde sind getrennt abzurechnen und werden auch direkt von dem AZV Ostufer Kieler Förde beauftragt und vergütet. Die Stadtwerke Kiel führt im Zuge des Straßenvollausbaus Erneuerungen an der Trinkwasser- Strom - und Gasversorgung aus. Teilweise liegen diese Leistungen außerhalb des Straßenvollausbaus in öffentlichen Bereich aber auch auf privaten Grundstücken. Die Erdarbeiten für die Trinkwasser- und Gasleitung bzw. die Stromkabel und die Wiederherstellung der Oberflächen außerhalb der geplanten neuen Straßenbefestigung wurden in dem gesonderten Titel 5 für die Stadtwerke ausgeschrieben. Diese Leistungen sind getrennt abzurechnen und werden auch direkt von der Stadtwerke Kiel beauftragt und vergütet. Die Verlegung der Versorgungsleitungen erfolgt durch ein Vertragsunternehmen der Stadtwerke Kiel selbst, die erforderlichen terminlichen Abstimmungen sind in dem Bauablauf zu koordinieren. Die TNG Stadtnetz GmbH plant im Zuge des Straßenvollausbaus die Verlegung eines Glasfasernetzes einschließlich Vorstreckung der Hausanschlüsse bis auf das private Grundstück. Die Erdarbeiten für die Verlegung des Glasfasernetzes wurden in dem gesonderten Titel 6 für die TNG Stadtnetz GmbH ausgeschrieben. Diese Leistungen sind getrennt abzurechnen und werden auch direkt von der TNG Stadtnetz GmbH beauftragt und vergütet. Die Verlegung der Glasfaserleitungen erfolgt durch ein Vertragsunternehmen der TNG selbst, die erforderlichen terminlichen Abstimmungen sind in dem Bauablauf zukoordinieren. Die Telekom plant im Zuge des Straßenvollausbaus die Umlegung des vorhandenen Telekommunikationsnetzes und ggfs. Reparaturen an den bestehenden Kabeln. Die Erdarbeiten für die Umlegung des Telekommunikationsnetzes und die Arbeiten für das Aufnehmen und wieder Verlegen der Kabel und Leerrohre wurden in dem gesonderten Titel 7 für die Telekom ausgeschrieben. Diese Leistungen sind getrennt abzurechnen und werden auch direkt von der Telekom beauftragt und vergütet. Die Umbindungen und Kabelverbindungen erfolgt durch die Telekom selbst, die erforderlichen terminlichen Abstimmungen sind in dem Bauablauf zu koordinieren. Die Vodafone plant im Zuge des Straßenvollausbaus die Umlegung Ihres vorhandenen Netzes. Die Erdarbeiten für die Umlegung wurden in dem gesonderten Titel 8 für die Vodafone ausgeschrieben. Diese Leistungen sind getrennt abzurechnen und werden auch direkt von der Vodafone beauftragt und vergütet. Die Umbindungen und Kabelverbindungen erfolgt durch die Vodafone selbst, die erforderlichen terminlichen Abstimmungen sind in dem Bauablauf zu koordinieren. Aufgrund der unterschiedlichen Auftraggeber sind die Leistungen in dem Titel zu erfassen, in dem sie angefallen sind und auf Weisung der Bauleitung getrennt abzurechnen. Erläuterungen zu den Bauleistungen: Straßenbau: 1.050 m³ Frostschutzschicht herstellen 600 m³ Schottertragschicht herstellen 2.700 m² Asphalt aufnehmen 800 m² Pflaster aufnehmen 3.500 m² Betonsteinpflaster herstellen Straßenentwässerung: 14 St Straßenabläufe mit Anschlussleitungen herstellen Straßenbeleuchtung: 12 St alte Wegelampen aufnehmen 580 m Beleuchtungskabel mit Erdarbeiten verlegen 15 St neue Straßenbeleuchtung setzen Kanalbau RW-Kanal: 127 m DN 300 PP SN 12 herstellen inkl. Erdarbeiten 219 m DN 400 PP SN 12 herstellen inkl. Erdarbeiten 163 m DN 500 PP SN 12 herstellen inkl. Erdarbeiten 10 St Kontrollschächte DN 1000 PP Kanalbau SW-Kanal: 480 m Kanalrohr DN 200 PEHD herstellen inkl. Erdarbeiten 9 St Kontrollschächte DN 1000 PE Kanalbau RW-Anschlussleitungen: 244 m Anschlusskanäle DN 150 PP auf die Grundstücke vorstrecken inkl. Erdarbeiten (43 St) 7 St Kunststoffsystemschächte DN 400 PP herstellen Kanalbau SW-Anschlussleitungen: 249 m Anschlusskanäle DN 150 PE auf die Grundstücke vorstrecken inkl. Erdarbeiten (39 St) 7 St Kunststoffsystemschächte DN 400 PP herstellen Stadtwerke Kiel: 1.520 m Schutzrohr bis DN 150 herstellen inkl. Erdarbeiten 600 m Wasserleitung DA 32 PE 100 m Wasserleitung DA 50 PE 30 m Wasserleitung DA 63 PE 450 m Wasserleitung DA 110 PE 300 m Kabel legen / einziehen TNG Stadtnetz: 1.040 m Graben mit Zwischensohle herstellen 50 St Kopflöcher 75 m Hausanschlussgraben herstellen Telekom: 986 m Graben herstellen 33 St Kopflöcher 780 m Kabel aufnehmen 830 m Kabel verlegen 997 m Rohre aufnehmen und sichern 997 m Rohre wieder verlegen 710 m Kabel aufnehmen und zerlegen Vodafone: 36 m³ Kabelgraben 18 St Kabel umlegen - Stadtwerke WaldkirchenWaldkirchen
TNW TWP Stadtwerke Waldkirchen Sanierung des Karoli-Badeparks Waldkirchen
Die Stadtwerke Waldkirchen, ein Eigenbetrieb der Stadt Waldkirchen, beabsichtigen die umfassende Sanierung des Karoli Badeparks am Standort VdK-Heim-Straße 3 in 94065 Waldkirchen. Der Karoli Badepark stellt eine bedeutende Freizeit-, Sport- und Gesundheitseinrichtung der Region dar und wird sowohl von der Bevölkerung als auch von Schulen, Vereinen und Gästen intensiv genutzt. Ziel der Maßnahme ist die langfristige Sicherung eines wirtschaftlichen, energieeffizienten und zukunftsfähigen Badebetriebes. Das Gesamtprojekt gliedert sich in zwei voneinander unabhängige Fördermaßnahmen. Der erste Projektabschnitt umfasst die technische und energetische Sanierung des Hallenbades und wird im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Der zweite Projektabschnitt beinhaltet die Modernisierung des Hallenbadbereiches mit Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität und Aufenthaltsqualität und wird über die Richtlinie zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE) gefördert. Die beiden Fördermaßnahmen sind über den gesamten Projektverlauf finanziell und bei der Abrechnung eindeutig voneinander zu trennen. Sämtliche Planungs-, Vergabe-, Bau- und Abrechnungsleistungen sind den jeweiligen Förderbereichen eindeutig zuzuordnen und entsprechend zu dokumentieren. Dies gilt insbesondere für Leistungen einzelner Auftragnehmer, sofern diese Arbeiten für beide Fördermaßnahmen erbringen. Eine förderrechtlich nachvollziehbare Kosten- und Leistungszuordnung ist während der gesamten Projektlaufzeit sicherzustellen. Der Schwerpunkt der Gesamtmaßnahme liegt auf der technischen und energetischen Erneuerung des Hallenbades. Ziel ist keine vollständige Neuerrichtung des Badeparks, sondern die nachhaltige Modernisierung der technischen Infrastruktur unter weitestgehender Einbindung der bestehenden Gebäudestrukturen. Das im Jahr 2006 errichtete Mediterraneum bleibt grundsätzlich bestehen und wird an die erneuerte technische Infrastruktur angepasst. Das Restaurant sowie die Umkleidebereiche sollen möglichst unverändert erhalten bleiben und lediglich insoweit angepasst werden, wie dies aus technischen, funktionalen oder baurechtlichen Gründen erforderlich wird. Die Maßnahme umfasst umfangreiche Eingriffe in die technische Gebäudeausrüstung einschließlich der Wasseraufbereitung, Wärmeversorgung, Lüftungs- und Klimatechnik, Elektrotechnik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie der Gebäudeautomation. Im Mittelpunkt stehen die Erhöhung der Energieeffizienz, die Verbesserung der Betriebssicherheit sowie die langfristige Sicherstellung eines wirtschaftlichen Anlagenbetriebes. Besondere Bedeutung kommt der Erneuerung des Blockheizkraftwerks (BHKW) zu. Dieses ist Bestandteil des steuerlichen Querverbundes zwischen dem Karoli Badepark, der Eishalle sowie der Sparte Strom der Stadtwerke Waldkirchen. Der steuerliche Querverbund ist vor, während und nach der Durchführung der Gesamtmaßnahme uneingeschränkt zu erhalten. Sämtliche Planungs- und Ausführungsentscheidungen sind so zu treffen, dass die Voraussetzungen für den Fortbestand des steuerlichen Querverbundes jederzeit gewährleistet bleiben. Ein wesentliches Projektziel ist die möglichst frühzeitige Wiederaufnahme des Badebetriebes. Daher ist bereits in der Planungsphase ein Bauablauf zu entwickeln, der eine abschnittsweise Inbetriebnahme ermöglicht. Insbesondere sollen das Mediterraneum sowie die technisch an das Hallenbad angebundenen Außenbecken des Freibades nach Abschluss der hierfür erforderlichen Arbeiten möglichst frühzeitig wieder genutzt werden können, auch wenn weitere Bauabschnitte der Gesamtmaßnahme noch andauern. Aufgrund der EFRE-Förderung bestehen besondere Anforderungen an Terminsteuerung, Dokumentation und Nachweisführung. Die Maßnahmen des ersten Förderabschnittes sind entsprechend den Vorgaben des Fördermittelgebers vollständig umzusetzen und spätestens im Jahr 2029 schlusszurechnen. Die Einhaltung sämtlicher förderrechtlicher Anforderungen stellt eine wesentliche Rahmenbedingung des Gesamtprojektes dar. Beauftragt werden Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 6 sowie Besondere Leistungen in Lph. 8. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Im Auftragsfall werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 beauftragt. Über die Beauftragung weiterer Leistungsphasen entscheidet der Auftraggeber entsprechend dem Projektfortschritt (stufenweise Beauftragung). Als Besondere Leistungen werden vergeben: - Ingenieurtechnische Kontrolle - Stadtwerke WaldkirchenWaldkirchenFrist: 11. Aug.
TNW TWP Stadtwerke Waldkirchen Sanierung des Karoli-Badeparks Waldkirchen
Die Stadtwerke Waldkirchen, ein Eigenbetrieb der Stadt Waldkirchen, beabsichtigen die umfassende Sanierung des Karoli Badeparks am Standort VdK-Heim-Straße 3 in 94065 Waldkirchen. Der Karoli Badepark stellt eine bedeutende Freizeit-, Sport- und Gesundheitseinrichtung der Region dar und wird sowohl von der Bevölkerung als auch von Schulen, Vereinen und Gästen intensiv genutzt. Ziel der Maßnahme ist die langfristige Sicherung eines wirtschaftlichen, energieeffizienten und zukunftsfähigen Badebetriebes. Das Gesamtprojekt gliedert sich in zwei voneinander unabhängige Fördermaßnahmen. Der erste Projektabschnitt umfasst die technische und energetische Sanierung des Hallenbades und wird im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Der zweite Projektabschnitt beinhaltet die Modernisierung des Hallenbadbereiches mit Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität und Aufenthaltsqualität und wird über die Richtlinie zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE) gefördert. Die beiden Fördermaßnahmen sind über den gesamten Projektverlauf finanziell und bei der Abrechnung eindeutig voneinander zu trennen. Sämtliche Planungs-, Vergabe-, Bau- und Abrechnungsleistungen sind den jeweiligen Förderbereichen eindeutig zuzuordnen und entsprechend zu dokumentieren. Dies gilt insbesondere für Leistungen einzelner Auftragnehmer, sofern diese Arbeiten für beide Fördermaßnahmen erbringen. Eine förderrechtlich nachvollziehbare Kosten- und Leistungszuordnung ist während der gesamten Projektlaufzeit sicherzustellen. Der Schwerpunkt der Gesamtmaßnahme liegt auf der technischen und energetischen Erneuerung des Hallenbades. Ziel ist keine vollständige Neuerrichtung des Badeparks, sondern die nachhaltige Modernisierung der technischen Infrastruktur unter weitestgehender Einbindung der bestehenden Gebäudestrukturen. Das im Jahr 2006 errichtete Mediterraneum bleibt grundsätzlich bestehen und wird an die erneuerte technische Infrastruktur angepasst. Das Restaurant sowie die Umkleidebereiche sollen möglichst unverändert erhalten bleiben und lediglich insoweit angepasst werden, wie dies aus technischen, funktionalen oder baurechtlichen Gründen erforderlich wird. Die Maßnahme umfasst umfangreiche Eingriffe in die technische Gebäudeausrüstung einschließlich der Wasseraufbereitung, Wärmeversorgung, Lüftungs- und Klimatechnik, Elektrotechnik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie der Gebäudeautomation. Im Mittelpunkt stehen die Erhöhung der Energieeffizienz, die Verbesserung der Betriebssicherheit sowie die langfristige Sicherstellung eines wirtschaftlichen Anlagenbetriebes. Besondere Bedeutung kommt der Erneuerung des Blockheizkraftwerks (BHKW) zu. Dieses ist Bestandteil des steuerlichen Querverbundes zwischen dem Karoli Badepark, der Eishalle sowie der Sparte Strom der Stadtwerke Waldkirchen. Der steuerliche Querverbund ist vor, während und nach der Durchführung der Gesamtmaßnahme uneingeschränkt zu erhalten. Sämtliche Planungs- und Ausführungsentscheidungen sind so zu treffen, dass die Voraussetzungen für den Fortbestand des steuerlichen Querverbundes jederzeit gewährleistet bleiben. Ein wesentliches Projektziel ist die möglichst frühzeitige Wiederaufnahme des Badebetriebes. Daher ist bereits in der Planungsphase ein Bauablauf zu entwickeln, der eine abschnittsweise Inbetriebnahme ermöglicht. Insbesondere sollen das Mediterraneum sowie die technisch an das Hallenbad angebundenen Außenbecken des Freibades nach Abschluss der hierfür erforderlichen Arbeiten möglichst frühzeitig wieder genutzt werden können, auch wenn weitere Bauabschnitte der Gesamtmaßnahme noch andauern. Aufgrund der EFRE-Förderung bestehen besondere Anforderungen an Terminsteuerung, Dokumentation und Nachweisführung. Die Maßnahmen des ersten Förderabschnittes sind entsprechend den Vorgaben des Fördermittelgebers vollständig umzusetzen und spätestens im Jahr 2029 schlusszurechnen. Die Einhaltung sämtlicher förderrechtlicher Anforderungen stellt eine wesentliche Rahmenbedingung des Gesamtprojektes dar. Beauftragt werden Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 6 sowie Besondere Leistungen in Lph. 8. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Im Auftragsfall werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 beauftragt. Über die Beauftragung weiterer Leistungsphasen entscheidet der Auftraggeber entsprechend dem Projektfortschritt (stufenweise Beauftragung). Als Besondere Leistungen werden vergeben: - Ingenieurtechnische Kontrolle - Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von BerlinBerlinFrist: 14. Juli
Fachplanung Elektrotechnische Anlagen
Das Grundstück liegt im Bezirk Steglitz-Zehlendorf von Berlin, im Ortsteil Lichterfelde auf dem Flurstück 4395 (16,549 m²), Flur 1, Gemarkung Lichterfelde. Die Grundschule wird südlich von der Haydnstraße und westlich von der Undinestraße begrenzt. Auf dem Schulgrundstück befinden sich neben dem Hauptgebäude eine Dreifeldsporthalle, eine Garage und ein Betriebsraum. Gegenstand ist die vollständige Fachplanung für die Erneuerung/den Einbau der Aufzugsanlage. Um alle Geschosse barrierefrei erreichen zu können, soll ein Aufzug neben dem südlichen Treppenhauskern nachgerüstet werden. Die Planung und spätere Vergabe der Aufzugsanlage erfolgt typenoffen und produktneutral. Flur- und Türbreiten entsprechen Mindestens den Anforderungen der DIN 18040-1, Schwellen werden vermieden. Im 1. Obergeschoss befindet sich ein Sanitär- und Pflegeraum, mindestens ein barrierefreies WC befindet sich im Erdgeschoss. Es wird von einem vollständigen Rückbau aller technischen Anlagen bis zum Übergabepunkt Hausanschluss ausgegangen. Die Wärmeversorgung über den bestehenden Fernwärmeanschluss soll voraussichtlich beibehalten werden. Die Beheizung der Räume soll über Heizkörper im Brüstungsbereich erfolgen. Auf dem Dach des Schulgebäudes ist eine Photovoltaikanlage zur Teilabdeckung des Strombedarfs vorgesehen. Die Planungsleistung ELT umfasst die vollständige technische Vorhaltung. Dies beinhaltet die Dimensionierung von Leitungswegen und Platzreserven in der Hauptverteilung sowie die technische und formelle Abstimmung der Schnittstellen mit den Stadtwerken des geplanten Pachtmodells. Im weiteren Planungsverlauf ist auf eine hocheffiziente Gebäudetechnik zu achten. Das Lüftungskonzept des Gebäudes wird im weiteren Planungsverlauf geprüft. Sollten mechanische Lüftungsanlagen zum Einsatz kommen, gehört die energetische und infrastrukturelle Erschließung zum Leistungsumfang der ELT-Planung. Ebenso sind die erforderlichen Sicherheitsbeleuchtungs-, Brandmelde- und Alarmierungssysteme sowie eine zukunftsfähige IT-Infrastruktur (LAN/WAN/WLAN) bedarfsgerecht und nach Abstimmung mit den Behörden und Fachkonzepten mit zu planen. Die Auflagen des Prüfvermerkes zur technischen Ausrüstung - SenStadt VI MI 3 vom 08.08.2024 (siehe Anlage) sind zu beachten und den weiteren Planungen zugrunde zu legen. Zusätzlich hat die Planung unter Beachtung des jeweils gültigen „Leitfadens für die Sanierung von Schulen“ sowie des „Leitfadens für den Neubau von Schulen“ des Landes Berlin zu erfolgen (insbesondere hinsichtlich der technischen Zielausstattung). Leistungsumfang sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 gemäß § 53/55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zur HOAI für die Anlagengruppen: - ALG 4: Elektrische Anlagen - ALG 5: Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen - ALG 6: Förderanlagen - Stadtwerke WaldkirchenWaldkirchenFrist: 11. Aug.
TNW ARCH Stadtwerke Waldkirchen Sanierung des Karoli-Badeparks Waldkirchen
Die Stadtwerke Waldkirchen, ein Eigenbetrieb der Stadt Waldkirchen, beabsichtigen die umfassende Sanierung des Karoli Badeparks am Standort VdK-Heim-Straße 3 in 94065 Waldkirchen. Der Karoli Badepark stellt eine bedeutende Freizeit-, Sport- und Gesundheitseinrichtung der Region dar und wird sowohl von der Bevölkerung als auch von Schulen, Vereinen und Gästen intensiv genutzt. Ziel der Maßnahme ist die langfristige Sicherung eines wirtschaftlichen, energieeffizienten und zukunftsfähigen Badebetriebes. Das Gesamtprojekt gliedert sich in zwei voneinander unabhängige Fördermaßnahmen. Der erste Projektabschnitt umfasst die technische und energetische Sanierung des Hallenbades und wird im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Der zweite Projektabschnitt beinhaltet die Modernisierung des Hallenbadbereiches mit Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität und Aufenthaltsqualität und wird über die Richtlinie zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE) gefördert. Die beiden Fördermaßnahmen sind über den gesamten Projektverlauf finanziell und bei der Abrechnung eindeutig voneinander zu trennen. Sämtliche Planungs-, Vergabe-, Bau- und Abrechnungsleistungen sind den jeweiligen Förderbereichen eindeutig zuzuordnen und entsprechend zu dokumentieren. Dies gilt insbesondere für Leistungen einzelner Auftragnehmer, sofern diese Arbeiten für beide Fördermaßnahmen erbringen. Eine förderrechtlich nachvollziehbare Kosten- und Leistungszuordnung ist während der gesamten Projektlaufzeit sicherzustellen. Der Schwerpunkt der Gesamtmaßnahme liegt auf der technischen und energetischen Erneuerung des Hallenbades. Ziel ist keine vollständige Neuerrichtung des Badeparks, sondern die nachhaltige Modernisierung der technischen Infrastruktur unter weitestgehender Einbindung der bestehenden Gebäudestrukturen. Das im Jahr 2006 errichtete Mediterraneum bleibt grundsätzlich bestehen und wird an die erneuerte technische Infrastruktur angepasst. Das Restaurant sowie die Umkleidebereiche sollen möglichst unverändert erhalten bleiben und lediglich insoweit angepasst werden, wie dies aus technischen, funktionalen oder baurechtlichen Gründen erforderlich wird. Die Maßnahme umfasst umfangreiche Eingriffe in die technische Gebäudeausrüstung einschließlich der Wasseraufbereitung, Wärmeversorgung, Lüftungs- und Klimatechnik, Elektrotechnik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie der Gebäudeautomation. Im Mittelpunkt stehen die Erhöhung der Energieeffizienz, die Verbesserung der Betriebssicherheit sowie die langfristige Sicherstellung eines wirtschaftlichen Anlagenbetriebes. Besondere Bedeutung kommt der Erneuerung des Blockheizkraftwerks (BHKW) zu. Dieses ist Bestandteil des steuerlichen Querverbundes zwischen dem Karoli Badepark, der Eishalle sowie der Sparte Strom der Stadtwerke Waldkirchen. Der steuerliche Querverbund ist vor, während und nach der Durchführung der Gesamtmaßnahme uneingeschränkt zu erhalten. Sämtliche Planungs- und Ausführungsentscheidungen sind so zu treffen, dass die Voraussetzungen für den Fortbestand des steuerlichen Querverbundes jederzeit gewährleistet bleiben. Ein wesentliches Projektziel ist die möglichst frühzeitige Wiederaufnahme des Badebetriebes. Daher ist bereits in der Planungsphase ein Bauablauf zu entwickeln, der eine abschnittsweise Inbetriebnahme ermöglicht. Insbesondere sollen das Mediterraneum sowie die technisch an das Hallenbad angebundenen Außenbecken des Freibades nach Abschluss der hierfür erforderlichen Arbeiten möglichst frühzeitig wieder genutzt werden können, auch wenn weitere Bauabschnitte der Gesamtmaßnahme noch andauern. Aufgrund der EFRE-Förderung bestehen besondere Anforderungen an Terminsteuerung, Dokumentation und Nachweisführung. Die Maßnahmen des ersten Förderabschnittes sind entsprechend den Vorgaben des Fördermittelgebers vollständig umzusetzen und spätestens im Jahr 2029 schlusszurechnen. Die Einhaltung sämtlicher förderrechtlicher Anforderungen stellt eine wesentliche Rahmenbedingung des Gesamtprojektes dar. Beauftragt werden Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Im Auftragsfall werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 beauftragt. Über die Beauftragung weiterer Leistungsphasen entscheidet der Auftraggeber entsprechend dem Projektfortschritt (stufenweise Beauftragung). Als Besondere Leistungen werden vergeben: - Energetische Nachweise sowie Zuarbeit zum Energieoptimierungsgutachten gemäß Anforderungen der EFRE-Förderung - Zuarbeit zur Erstellung der notwendigen Unterlagen und Berechnungen für beihilferechtliche Bewertungen - Unterstützung bei der Fördermittelbeantragung (für EFRE und RÖFE) - Unterstützung bei der Fördermittelabrechnung inklusive Verwendungsnachweis (für EFRE und RÖFE) - Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist - Stadtwerke WaldkirchenWaldkirchen
TNW ARCH Stadtwerke Waldkirchen Sanierung des Karoli-Badeparks Waldkirchen
Die Stadtwerke Waldkirchen, ein Eigenbetrieb der Stadt Waldkirchen, beabsichtigen die umfassende Sanierung des Karoli Badeparks am Standort VdK-Heim-Straße 3 in 94065 Waldkirchen. Der Karoli Badepark stellt eine bedeutende Freizeit-, Sport- und Gesundheitseinrichtung der Region dar und wird sowohl von der Bevölkerung als auch von Schulen, Vereinen und Gästen intensiv genutzt. Ziel der Maßnahme ist die langfristige Sicherung eines wirtschaftlichen, energieeffizienten und zukunftsfähigen Badebetriebes. Das Gesamtprojekt gliedert sich in zwei voneinander unabhängige Fördermaßnahmen. Der erste Projektabschnitt umfasst die technische und energetische Sanierung des Hallenbades und wird im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Der zweite Projektabschnitt beinhaltet die Modernisierung des Hallenbadbereiches mit Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität und Aufenthaltsqualität und wird über die Richtlinie zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE) gefördert. Die beiden Fördermaßnahmen sind über den gesamten Projektverlauf finanziell und bei der Abrechnung eindeutig voneinander zu trennen. Sämtliche Planungs-, Vergabe-, Bau- und Abrechnungsleistungen sind den jeweiligen Förderbereichen eindeutig zuzuordnen und entsprechend zu dokumentieren. Dies gilt insbesondere für Leistungen einzelner Auftragnehmer, sofern diese Arbeiten für beide Fördermaßnahmen erbringen. Eine förderrechtlich nachvollziehbare Kosten- und Leistungszuordnung ist während der gesamten Projektlaufzeit sicherzustellen. Der Schwerpunkt der Gesamtmaßnahme liegt auf der technischen und energetischen Erneuerung des Hallenbades. Ziel ist keine vollständige Neuerrichtung des Badeparks, sondern die nachhaltige Modernisierung der technischen Infrastruktur unter weitestgehender Einbindung der bestehenden Gebäudestrukturen. Das im Jahr 2006 errichtete Mediterraneum bleibt grundsätzlich bestehen und wird an die erneuerte technische Infrastruktur angepasst. Das Restaurant sowie die Umkleidebereiche sollen möglichst unverändert erhalten bleiben und lediglich insoweit angepasst werden, wie dies aus technischen, funktionalen oder baurechtlichen Gründen erforderlich wird. Die Maßnahme umfasst umfangreiche Eingriffe in die technische Gebäudeausrüstung einschließlich der Wasseraufbereitung, Wärmeversorgung, Lüftungs- und Klimatechnik, Elektrotechnik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie der Gebäudeautomation. Im Mittelpunkt stehen die Erhöhung der Energieeffizienz, die Verbesserung der Betriebssicherheit sowie die langfristige Sicherstellung eines wirtschaftlichen Anlagenbetriebes. Besondere Bedeutung kommt der Erneuerung des Blockheizkraftwerks (BHKW) zu. Dieses ist Bestandteil des steuerlichen Querverbundes zwischen dem Karoli Badepark, der Eishalle sowie der Sparte Strom der Stadtwerke Waldkirchen. Der steuerliche Querverbund ist vor, während und nach der Durchführung der Gesamtmaßnahme uneingeschränkt zu erhalten. Sämtliche Planungs- und Ausführungsentscheidungen sind so zu treffen, dass die Voraussetzungen für den Fortbestand des steuerlichen Querverbundes jederzeit gewährleistet bleiben. Ein wesentliches Projektziel ist die möglichst frühzeitige Wiederaufnahme des Badebetriebes. Daher ist bereits in der Planungsphase ein Bauablauf zu entwickeln, der eine abschnittsweise Inbetriebnahme ermöglicht. Insbesondere sollen das Mediterraneum sowie die technisch an das Hallenbad angebundenen Außenbecken des Freibades nach Abschluss der hierfür erforderlichen Arbeiten möglichst frühzeitig wieder genutzt werden können, auch wenn weitere Bauabschnitte der Gesamtmaßnahme noch andauern. Aufgrund der EFRE-Förderung bestehen besondere Anforderungen an Terminsteuerung, Dokumentation und Nachweisführung. Die Maßnahmen des ersten Förderabschnittes sind entsprechend den Vorgaben des Fördermittelgebers vollständig umzusetzen und spätestens im Jahr 2029 schlusszurechnen. Die Einhaltung sämtlicher förderrechtlicher Anforderungen stellt eine wesentliche Rahmenbedingung des Gesamtprojektes dar. Beauftragt werden Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Im Auftragsfall werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 beauftragt. Über die Beauftragung weiterer Leistungsphasen entscheidet der Auftraggeber entsprechend dem Projektfortschritt (stufenweise Beauftragung). Als Besondere Leistungen werden vergeben: - Energetische Nachweise sowie Zuarbeit zum Energieoptimierungsgutachten gemäß Anforderungen der EFRE-Förderung - Zuarbeit zur Erstellung der notwendigen Unterlagen und Berechnungen für beihilferechtliche Bewertungen - Unterstützung bei der Fördermittelbeantragung (für EFRE und RÖFE) - Unterstützung bei der Fördermittelabrechnung inklusive Verwendungsnachweis (für EFRE und RÖFE) - Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
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