Forschungsinstitut für Wasserwirtschaft und Klimazukunft an der RWTH Aachen e.V.Aachen
Gutachten Hitze & Gesundheit
Gutachten zu den Themen Klimawandel, Hitzevorsorge und Gesundheit Genaue Beschreibung gemäß Leistungsverzeichnis
Umweltforschung
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Forschungsinstitut für Wasserwirtschaft und Klimazukunft an der RWTH Aachen e.V.
- Veröffentlicht:
- 26. Mai 2026
- Frist:
- 29. Juni 2026
- Thema:
- Umweltforschung
Ausschreibungsbeschreibung
Gutachten zu den Themen Klimawandel, Hitzevorsorge und Gesundheit Genaue Beschreibung gemäß Leistungsverzeichnis
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Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und VertragsmanagementDresdenDer Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, beabsichtigt einen Neubau zur Unterbringung der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA) in der Großen Kreisstadt Bischofswerda im Landkreis Bautzen. In dem Neubau sollen hochtechnologisch ausgerüstete nutzerspezifische Labore mit verschiedenen Sicherheitsstufen und dazugehörige Büros für drei Fachabteilungen sowie Servicebereiche entstehen. Das zu realisierende Raumprogramm umfasst eine Gesamtnutzungsfläche (NUF) von ca. 15.800 m². Das Baugrundstück befindet sich am nordöstlichen Stadtrand von Bischofswerda im Gewerbegebiet Bischofswerda Nord 2, ca. 1,8 km vom Stadtzentrum entfernt. Das Grundstück liegt auf einer zuvor unbebauten Landwirtschaftsfläche. Die Verkehrs- und Medienerschließung des Grundstücks wird aktuell realisiert. Vom Bauvolumen her handelt es sich für den Freistaat Sachsen um eine der größten Baumaßnahmen in den kommenden Jahren mit entsprechender Ausstrahlung in Bezug auf die Einhaltung von Kosten, das Setzen energetischer und ökologischer Standards sowie in Bezug auf nachhaltiges Planen, Bauen und Bewirtschaften. Der für die Baumaßnahme veranschlagte Gesamtkostenrahmen beträgt 243 Mio. Euro brutto für die KG 200 - 500 (Stand 01/2026). Gegenstand der geplanten Beauftragung sind die Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGe-Koordination) nach § 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - BaustellV -. Einzelheiten zum Leistungsumfang sind dem Vertrag und dessen Anlagen zu entnehmen. Der Leistungsabruf erfolgt stufenweise. Weiterführende Beschreibungen siehe Vergabeunterlagen - ProjektbeschreibungSpeiseversorgung Rehazentrum Gesundheit Nordhessen GmbH
Rehazentrum Gesundheit Nordhessen GmbHKassel1. Gegenstand der Leistung Gegenstand der Leistung ist die Sicherstellung einer kontinuierlichen, qualitätsgesicherten und organisatorisch in den rehabilitativen Tagesablauf integrierten Speiseversorgung für Patient*innen der Rehazentrum Gesundheit Nordhessen GmbH am Standort Wilhelmshöher Allee 91, 34121 Kassel. Die Leistung betrifft insbesondere Patient*innen der: - ganztägig ambulanten orthopädischen Rehabilitation, - ganztägig ambulanten kardiologischen Rehabilitation, - ganztägig erweiterten ambulanten Physiotherapie - sowie des Präventionsprogramms RV Fit der Deutschen Rentenversicherung. Beschafft wird ausschließlich die Dienstleistung der Speiseversorgung. Eine Anmietung von Räumlichkeiten durch die Rehazentrum Gesundheit Nordhessen GmbH ist nicht Gegenstand der Beschaffung. Die Speiseversorgung erfolgt vielmehr innerhalb bereits vorhandener gastronomischer Räumlichkeiten des Leistungserbringers innerhalb der Liegenschaft Wilhelmshöher Allee 91. 2. Leistungsort und strukturelle Anforderungen Die Leistungserbringung hat zwingend innerhalb der Liegenschaft Wilhelmshöher Allee 91, 34121 Kassel, zu erfolgen. Die Patient*innen dürfen zur Inanspruchnahme der Speiseversorgung die Liegenschaft nicht verlassen müssen. Hintergrund hierfür sind insbesondere: - die eingeschränkte Mobilität eines Teils der Rehabilitand*innen, - die Anforderungen an Patientensicherheit und durchgängigen Versicherungsschutz, - die organisatorische Einbindung der Speiseversorgung in den Rehabilitationsablauf, - die zeitlich eng getakteten Therapie- und Pausenstrukturen, - sowie die Struktur- und Qualitätsanforderungen der Kostenträger. Die Speiseversorgung muss barrierefrei erreichbar sein. Eine Anbindung an die Räumlichkeiten des Rehazentrums über bestehende Erschließungssysteme, insbesondere Aufzüge, muss gewährleistet sein. Nicht geschuldet ist eine Lieferung von Speisen in Räumlichkeiten des Reha-Zentrums. Eine solche Lösung ist aufgrund fehlender geeigneter Flächen für Ausgabe, Lagerung, Logistik und Bewirtschaftung nicht Gegenstand dieser Beschaffung. 3. Art und Umfang der Leistung Der Leistungserbringer stellt an den vereinbarten Versorgungstagen täglich eine Mahlzeit je teilnehmender Patientin beziehungsweise je teilnehmendem Patienten bereit. Die Leistung umfasst insbesondere: - Bereitstellung frisch zubereiteter Mahlzeiten, - Vorhaltung einer bedarfsgerechten Menüauswahl, - Berücksichtigung besonderer Ernährungsanforderungen, - Organisation und Durchführung der Essensausgabe, - Bereitstellung der erforderlichen Räumlichkeiten, - Bereitstellung von Geschirr, Besteck und sonstiger gastronomischer Infrastruktur, - Reinigung der eingesetzten Infrastruktur im Verantwortungsbereich des Leistungserbringers, - Einhaltung der einschlägigen Hygiene- und Lebensmittelstandards, - organisatorische Abstimmung mit den Therapie- und Zeitstrukturen des Reha-Zentrums. Die gesamte für die Verköstigung erforderliche gastronomische Infrastruktur wird durch den Leistungserbringer gestellt. Hierzu zählen insbesondere Gastraum, Küche, Ausgabe, Geschirr, Besteck, Möblierung, Personal und betriebliche Abläufe. 4. Zeitliche Einbindung in den Rehabilitationsablauf Die Speiseversorgung muss in die bestehenden Therapie- und Ablaufstrukturen der ambulanten Rehabilitation integrierbar sein. Die Verköstigung erfolgt grundsätzlich innerhalb eines täglichen Zeitfensters von circa zwei bis vier Stunden. Innerhalb dieses Zeitfensters werden Patient*innengruppen in abgestimmten Intervallen zur Speiseversorgung entsendet. Als Orientierungsgröße ist von Gruppen mit etwa 15 bis 30 Personen auszugehen, die jeweils innerhalb eines Zeitfensters von circa 30 Minuten versorgt werden müssen. Der Leistungserbringer muss sicherstellen, dass diese Taktung organisatorisch abbildbar ist und die Patient*innenversorgung ohne relevante Verzögerung des rehabilitativen Tagesablaufs erfolgen kann. 5. Mengenrahmen Die konkrete Anzahl der täglich zu versorgenden Patient*innen ist abhängig von Belegung, Auslastung, saisonalen Schwankungen sowie der jeweiligen Programmstruktur. Als Orientierungsrahmen ist von circa 60 bis 150 Mahlzeiten pro Versorgungstag auszugehen. Die genaue tägliche Anzahl wird durch das Rehazentrum nach den jeweiligen organisatorischen Möglichkeiten vorab mitgeteilt beziehungsweise abgestimmt. Ein Anspruch auf eine feste Mindestabnahmemenge besteht nicht. 6. Inhaltliche Anforderungen an die Speiseversorgung Die angebotenen Mahlzeiten müssen ernährungsphysiologisch ausgewogen, patientengerecht und für den rehabilitativen Kontext geeignet sein. Der Leistungserbringer hat mindestens folgende Kostformen beziehungsweise Angebotsoptionen vorzuhalten: - Normalkost, - vegetarische Kost, - vegane Kost, - laktosefreie Kost, - glutenfreie Kost. Weitere bedarfsgerechte Anpassungen sollen im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten berücksichtigt werden, sofern sie im Einzelfall erforderlich und organisatorisch umsetzbar sind. Die Speisen müssen in Qualität, Temperatur, Darreichung und Zusammensetzung geeignet sein, eine verlässliche Patient*innenversorgung im Rahmen der ganztägig ambulanten Rehabilitation sicherzustellen. 7. Hygiene, Lebensmittelrecht und Qualitätssicherung Der Leistungserbringer ist verpflichtet, sämtliche für seinen Betrieb einschlägigen lebensmittelrechtlichen, hygienerechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben eigenverantwortlich einzuhalten. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung der jeweils geltenden Anforderungen an: - Lebensmittelhygiene, - sachgerechte Lagerung und Verarbeitung von Lebensmitteln, - Allergenkennzeichnung, - Temperaturführung, - Personalhygiene, - Reinigung und Desinfektion, - sowie Dokumentationspflichten im gastronomischen Betrieb. Der Leistungserbringer gewährleistet eine gleichbleibend hohe Qualität der Speisen und der organisatorischen Abläufe. *Ergänzende Angaben zum Leistungsverzeichnis unter "Zusätzliche Angaben" zu sichten.Praxisbezogenes Verfahren zur Beurteilung von Gefährdungen durch Hitze bei Arbeit im Freien – Hitzegefährdung bei Außenarbeit
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und ArbeitsmedizinBerlinÜberprüfung, Anpassung und Feldtest eines vereinfachten Verfahrens zur Beurteilung von Hitzebelastungen bei Arbeiten im Freien (z. B. Bau, Landwirtschaft, Schulen/Kitas). Berücksichtigt Faktoren wie Temperatur, Luftfeuchte, Sonneneinstrahlung, Arbeitsschwere, Kleidung. Ziel: Praxistauglichkeit und Akzeptanz durch betriebliche Akteure. Laufzeit max. 24 Monate.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 29. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Forschungsinstitut für Wasserwirtschaft und Klimazukunft an der RWTH Aachen e.V..
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
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