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GU-Baumeisterarbeiten Gleichrichterstation Oberfeldstraße
Baumeisterleistungen für die Errichtung einer Gleichrichterstation in der Oberfeldstraße in Linz. Für die Errichtung der Gleichrichterstation ist vorgesehen, die Räumlichkeiten im Bauteil K entsprechend umzubauen. Dies umfasst insbesondere den Abbruch bestehender Wände und Decken sowie die anschließende Neuerrichtung der Räumlichkeiten, Z...
Mauerarbeiten, Rohbauarbeiten
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Inhalt auf einen Blick
Baumeisterleistungen für die Errichtung einer Gleichrichterstation in der Oberfeldstraße in Linz. Für die Errichtung der Gleichrichterstation ist vorgesehen, die Räumlichkeiten im Bauteil K entsprechend umzubauen. Dies umfasst insbesondere den Abbruch bestehender Wände und Decken sowie die anschließende Neuerrichtung der Räumlichkeiten...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- LINZ NETZ GmbH
- Veröffentlicht:
- 16. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Mauerarbeiten
- Bauobjekt:
- Umspannwerk / Trafostation
Bauobjekt-Klassifikation
- Umspannwerk / TrafostationHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
Baumeisterleistungen für die Errichtung einer Gleichrichterstation in der Oberfeldstraße in Linz. Für die Errichtung der Gleichrichterstation ist vorgesehen, die Räumlichkeiten im Bauteil K entsprechend umzubauen. Dies umfasst insbesondere den Abbruch bestehender Wände und Decken sowie die anschließende Neuerrichtung der Räumlichkeiten, Zwischenböden, Trafoschienen, Türanlagen usw. Die baulichen Maßnahmen erfolgen in angepasster Form, um die spezifischen Anforderungen für die Installation und den Betrieb einer Gleichrichterstation zu erfüllen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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Neubau einer sechsgruppigen Kindertagesstätte in 67598 Gundersheim - Stark- und Schwachstrominstallation
Die Ortsgemeinde Gundersheim beabsichtigt gemeinsam mit den Ortsgemeinden Bermersheim, Hangen-Weiseheim und Hochborn die Errichtung einer sechsgruppigen Kindertagesstätte. Die Ortsgemeinde Gundersheim hat von der evangelischen Kirchengemeinde die derzeitige Einrichtung nebst dazugehörigen Grundstücken erworben. Zur Verbesserung der baulichen Flexibilität wurden durch die Ortsgemeinde Gundersheim weitere angrenzende Gartengrundstücke erworben. Insgesamt steht somit ein Baugrundstück von 4.783m² zur Verfügung. Zur Schaffung von Baurecht entwickelte die Ortsgemeinde Gundersheim einen entsprechenden Bebauungsplan. Aufgrund des Zusammenschlusses und den Vorgaben der Kitaplatzbedarfsplanung des Kreisjugendamtes, ist die Errichtung einer sechsgruppigen Kindertagesstätte erforderlich. Diese soll im rückwärtigen Bereich der aktuellen Kita errichtet werden. Bis zur Fertigstellung der neuen Einrichtung soll die momentane Kita in Betrieb bleiben und erst anschließend, nach einem Umzug in die neuen Räume, zurück gebaut werden. Anschließend wird der Bereich als Außenanlage hergerichtet. Vorgesehen ist ein Gebäude, welches über alle notwendigen Räumlichkeiten verfügt, die für einen modernen und zeitgemäßen Kitabetrieb notwendig sind und die Flexibilität für eine Erweiterung aufweist. Eine Erweiterung um eine Gruppe ist zum einen organisatorisch möglich, dieses Potential wurde seitens der Vertreterin des Landesjugendamtes aufgezeigt und zum anderen um weitere zwei Gruppen durch eine bauliche Erweiterung des Obergeschosses. Die baulichen Erweiterungsmöglichkeiten sind bereits im jetzigen Bauvorhaben berücksichtigt (Fundamente, Decken Brandschutz, Statik usw.). Das bauliche Vorhaben wird in seiner Kubatur zweigeschossig mit Flachdach werden. Nach dem Eingangsbereich, welcher sich auf der Ostseite befindet, schließen sich das Leitungsbüro sowie die Gemeinschaftsräume wie Mehrzweckraum, Mensa, Küche, dazugehörige Nebenräume, wie Lager, Personaltoiletten sowie das zentrale offene Treppe - Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöRKielFrist: 02. Juli
Jürgen-Schumann-Kaserne, Geb. 28, Umsetzung Brandschutzkonzept - Objektplanung Gebäude und Innenräume
Das Gebäude 28 erhält eine umfassende bauliche Sanierung und Umstrukturierung im laufenden Betrieb. Ziel der Maßnahme ist die funktionale, gestalterische und brandschutztechnische Erneuerung bei gleichzeitiger Berücksichtigung des Denkmalschutzes. Der Schwerpunkt liegt auf dem Rückbau veralteter Bauteile und Oberflächen sowie auf dem Neuaufbau zeitgemäßer Raum- und Nutzungskonzepte. Im Gebäudeinneren werden Böden, Decken, Wände und Türen vollständig erneuert. Bestehende Bodenaufbauten und Beläge werden entfernt und durch neue, langlebige und stark beanspruchbare Beläge ersetzt, insbesondere in Lehrsälen, Fluren und Sanitärräumen. Doppelböden werden zurückgebaut und durch neue Unterkonstruktionen ersetzt. In Sanitärbereichen kommen robuste, pflegeleichte Oberflächen zum Einsatz, ergänzt durch neue Trennwandsysteme und Sanitäreinbauten. Die Innenwände werden teilweise neu errichtet, angepasst oder geschlossen, um geänderte Raumzuschnitte zu ermöglichen. Dazu gehören neue Leichtbau- und Trockenbauwände sowie punktuelle Eingriffe in tragende Bauteile, die statisch abgesichert werden. Risse und Schadstellen im Bestand werden instandgesetzt, Oberflächen gespachtelt und einheitlich neu beschichtet. Decken werden vollständig erneuert und erhalten neue abgehängte Konstruktionen mit akustischen und brandschutzrelevanten Eigenschaften. Fenster und Außentüren werden überarbeitet oder ersetzt, wobei Gestaltung, Abmessungen und Farbgebung an den Bestand angepasst bleiben. Im Treppenhaus werden feuerhemmende Fenster eingebaut und Rauch- und Wärmeabzugsöffnungen modernisiert. Im Eingangsbereich wird die Barrierefreiheit durch den Einbau eines elektrischen Türöffners verbessert. Zusätzlich wird an der Süd-fassade ein Sonnenschutz vorgesehen. Ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahme ist der umfangreiche Rückbau bestehender Bauteile. Dazu zählen Decken, Innenwände, Türen, Bodenbeläge und Trennwandsysteme. Alle Abbrucharbeiten erfolgen fachgerecht mit entsprechender Entsorgung, einschließlich möglicher schadstoffbelasteter Materialien. Nach Abschluss der Bauarbeiten ist eine abschnittsweise Bauendreinigung vorgesehen. Auch die Dach- und Brandschutzanforderungen werden angepasst, insbesondere im Zusammenhang mit neuen Durchdringungen. Eine neue Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und Klimatisierung wird eingebaut. Im Außenbereich werden Erd- und Tiefbauarbeiten durchgeführt, vor allem zur Herstellung von Leitungsgräben. Wege, Straßen und Grünflächen, die durch die Bauarbeiten betroffen sind, werden nach Abschluss wiederhergestellt. Pflasterflächen und Asphaltbeläge werden aufgenommen und fachgerecht neu eingebaut, Grünflächen werden mit Oberboden versehen und neu angesät. Beschreibung der zu vergebenden Leistungen Anrechenbare Kosten nach relevanten Kostengruppen Kostengruppe 300 ca. 2.363.687,73 € netto Kostengruppe 400 ca. 7.096.056,60 € netto Termine Baubeginn 11.11.2027 Ende der Bauzeit 31.12.2031 - HB Gemeinde BrunnthalBrunnthalFrist: 14. Juli
Erweiterung Grundschule Brunnthal
Projektbeschreibung: Für die Gemeinde Brunnthal ist die Erweiterung der Grundschule geplant. Die Grundschule besteht aus mehreren Gebäuden, die in mehreren Bauabschnitten errichtet wurde. Da sich die Schule im Dorfbereich auf einem engen Grundstück befindet, wird versucht, so wenig zusätzliche Fläche wie möglich zu bebauen, was wiederum zu reduzierten Außenflächen führt. Zudem sind die statischen Gegebenheiten der Bestandsbauten zu berücksichtigen. Das Projekt teilt sich in zwei Bauabschnitte. Gliederung baulicher Maßnahmen: Bauteil Norden: Die nördliche Bebauung im Bereich des Haupteingangs der Schule. Zwischenbau: Der Knotenpunkt der Bestandsgebäude, erfolgt durch Rückbau und Neubau. Bauteil Innenhof: Seitlicher Anbau im Bereich des Innenhofs. Bauteil Süden – Gebäude „C“: Umbauarbeiten im Bestandsgebäude. Erläuterung Bauteil Norden: Untergeschoss: Im Neubau entstehen ein Heizraum und ein Pelletbunker in Stahlbetonbauweise. Im Bestand werden Fenster aus brandschutztechnischen Gründen ausgemauert, der Töpferofenraum angepasst und der bestehende Heizraum zurückgebaut, um einen barrierefreien Zugang zu schaffen. Dafür sind neue Brandschutzwände, Türen und ein neuer Bodenaufbau erforderlich. Zudem wird die Lüftung im Flur ergänzt, weshalb die abgehängte Decke erneuert werden muss. Erdgeschoss: Im Neubau entstehen neue Flächen für Sekretariat sowie Direktor- und Konrektorbüro. Tragende Wände werden überwiegend in Massivholzbauweise erstellt, ergänzt durch Stahlbeton und Trockenbau. Fenster und Türen werden als Holz-Alu- bzw. hochgedämmte Metallkonstruktionen ausgeführt. Im Bestand werden Klassenräume durch Trockenbauwände ergänzt, neue Sanitär- und Nebenräume geschaffen sowie Flur, Lüftung und Treppengeländer erneuert. Die Fassade erhält eine hinterlüftete Holzfassade mit mineralischer Dämmung. Obergeschoss: Im Neubau entstehen zwei Klassenräume in Massivholzbauweise mit Holzkastendecken und integrierter Akustik. Im Bestand wird die Belichtung eines Klassenzimmers nach Westen verlegt. Dafür werden bestehende Fenster geschlossen und neue Fenster eingebaut. Zusätzlich entstehen neue Türöffnungen mit Schallschutztüren zur Sicherstellung des zweiten Rettungswegs. Auch hier wird die Fassade gedämmt und mit Holz verkleidet. Dachgeschoss: Ein bestehendes Giebelfenster wird aufgrund eines neuen Abgaskamins geschlossen. Erläuterung Bauteil Zwischenbau: Abbruch und Neubau: Der bestehende Zwischenbau wird vollständig abgebrochen und neu errichtet. Zwischen Turnhalle und Gebäude „A“ entstehen neue Fundamente, Stahlbetonstützen und Decken. Der ehemalige Innenhof wird zu einem Atrium umgestaltet und erweitert die Aufenthaltsflächen. Erd- und Obergeschoss: Durch den Rückbau bestehender Wände entfallen bisherige Direktions- und Garderobenflächen. Stattdessen werden neue Sanitär- und Garderobenbereiche mit Trockenbauwänden, neuen Türen und Oberlichtern geschaffen. Erläuterung Bauteil Innenhof Untergeschoss: Ein unterirdischer Verbindungsbau aus Stahlbeton ermöglicht den barrierefreien Zugang zwischen den Gebäuden A und C. Zusätzlich wird ein Aufzugsschacht angebaut und bestehende Wände erhalten neue Brandschutztüren. Erd- und Obergeschoss:Der südliche Verbindungsgang wird abgebrochen und in Holzbauweise neu errichtet. Im Neubau entstehen Räume für Musik, Mittagsbetreuung, Gruppen und Garderoben in Massivholzbauweise mit Holzkastendecken und integrierter Akustik. Fenster und Türen werden als Holz-AluKonstruktionen ausgeführt. Dachgeschoss: Durch ein neues Satteldach kann die Dachfläche gedämmt werden. Der Aufzugsschacht wird bis in den Dachraum geführt. Giebelwände entstehen in Massivholzbauweise, Brandwand und Aufzugskopf in Stahlbeton. Eine Brandschutzwand trennt den Treppenhausbereich. Erläuterung Bauteil Süden – Gebäude „C“ Untergeschoss: Zur brandschutztechnischen Trennung werden neue Trockenbauwände mit Brandschutztüren errichtet. Der bestehende Einbringschacht wird geschlossen und neue Durchbrüche erhalten Brandschutztüren. Erdgeschoss: Für notwendige Brandabschnitte werden Teile der Decken geöffnet und anschließend wieder geschlossen. Fenster- und Türöffnungen zum Innenhof werden teilweise ausgemauert und neue Öffnungen hergestellt. Zusätzlich entsteht ein neues Lehrer-WC. Obergeschoss: Neue Garderobenflächen werden geschaffen und durch eine zusätzliche Schallschutztür ergänzt. Eine neue Stahltreppe verbindet Ober- und Dachgeschoss. Aufgrund der Dachverlängerung werden bestehende RWA-Fenster zurückgebaut und neue Öffnungen in die Dachfläche integriert. Lage und Erschließung: Allgemein: Über Haupteingangsseitig (Nord) entlang der Kirchstockacher Straße über die Schulstraße. Die Grundstücksgrenze reicht von der Kirchstockacher Straße bis an alle anliegenden Flurstücke. Die Schule muss in weiten Teilen weiterhin voll funktionsfähig sein. Es sind entsprechende Vorsichtsmaßnahmen vorzusehen und einzuplanen! Bauabschnitt 1: (Innenhof - südlicher Teil) Zufahrt erfolgt über die Haupteingangsseitig (Nord) an der Schulstraße. Eine Zufahrt der Baufahrzeuge ist entlang der Grundstücksgrenze (West) vorgesehen und ermöglicht während der Bauphase die Nutzung. Stellflächen für Baucontainer, Fahrzeuge und Kran sind im Innenhof vorgesehen. Ein entsprechender Bauzaun wird vorgesehen. Die Kranabstellplätze sind mit ca. 6x6m vorgesehen. Bauabschnitt 2: (Innenhof - nördlicher Teil) Zufahrt erfolgt über die Haupteingangsseitig (Nord) an der Schulstraße. Die Zufahrt der Baufahrzeuge ist entlang der Grundstücksgrenze (Nord) vorgesehen und ermöglicht während der Bauphase die Nutzung. Stellflächen für Baucontainer, Fahrzeuge und bis zu zwei Kränen sind auf dem nördlich gegenüberliegenden Parkflächen eingeplant. Ein entsprechender Umbau des Bauzaunes wird vorgesehen. Die Kranabstellplätze sind mit ca. 6x6m vorgesehen. - Landkreis Dahme-SpreewaldLübbenFrist: 29. Juni
Generalsanierung - Planung Elektrotechnik / Informations- und Kommunikationstechnik KG 440, 450
Aufgabenstellung Fachplanung Der Landkreis LDS plant die Generalsanierung des Friedrich-Wilhelm-Gymnasiums in Königs Wusterhausen.Der Schulkomplex befindet sich nördlich des Stadtkerns und liegt im Geltungsbereich des ausgewiesenen Sanierungsgebietes. Das u-förmige, historisch gewachsene Ensemble liegt auf einem dreieckigen Grundstück und wird von den Straßen Alte Plantage, Weg am Krankenhaus und der Köpenicker Straße begrenzt. Die sehr klein bemessenen Freiflächen des Grundstückes sind neugestaltet und dienen den Schülern und Lehrer zum Pausenaufenthalt. Das traufständig zur Köpenicker Straße stehende alte Schulhaus (Bauteil A) aus dem Ende des 19. Jh. und der östlich anschließende und über die Ecke führende Erweiterungsbau (Bauteil B) von 1912 stehen als Einzeldenkmale unter Denkmalschutz. Traufständig am Weg am Krankenhaus schließt sich ein so genannter Neubau (Bauteil C) von 1993 an. Die gegenüberliegende westliche Seite des Geländes schließt das bereits aufwändig sanierte Turnhallen-Feuerwehrgebäude ab. Im Erdgeschoss kommt es in Bauteil B zu erheblichen Eingriffen, um hier einen zusammenhängenden Bereich für Küche und Mensa zu schaffen. Die Mensa wird nicht mehr durch Wände getrennt, sondern durch variierende Sitzgruppen zoniert. Die Bibliothek zieht von Bauteil C in Bauteil A und wird um PC-Arbeitsplätze und Sitznischen ergänzt. Zwischen Mensa und Bibliothek erhält die Schule eine Cafeteria, die das Entspannen auf Sesseln oder Sitzstufen ermöglicht. Cafeteria und Bibliothek werden durch Glastüren getrennt. Einige Einbauten funktionieren nach dem Prinzip der Box. So sind die Sitznischen der Bibliothek als ein separater Baukörper in den Bestand geschoben. Nach dem gleichen Prinzip funktionieren die Umbaumaßnahmen für das Lehrerzimmer im 1. Obergeschoss. Auch hier gibt es eingeschobene Funktionsboxen mit Teeküche, Garderobe, Schließfächern und abgetrennte Sitzbereiche. Durch Öffnung zum Flur mittels Glaswand erhält das Lehrerzimmer größtmögliche Transparenz und fördert so den Kontakt zwischen Schülern und Lehrern. Der Gebäudekomplex erhält mit den geplanten Eingriffen neben der gewonnenen Nutzfläche punktuell besondere Highlights, die das Potenzial haben den Schulalltag für Schüler und Lehrer gleichermaßen aufzuwerten. Es liegt eine Baugenehmigung v. 2019 mit Baufreigabe vom 25.03.2020 vor, die für den 2. Bauabschnitt nicht mehr gelten wird. Ein Bauantrag muss erneut eingereicht werden. Es liegenEntwurfs- und Ausführungsplanung und entsprechende Berechnungen für die Anlagengruppen 4 und 5 zu dem gesamten Bauvorhaben mit Bearbeitungsstand 2019 vor. Geringfügige Planungsanpassungen werden aufgrund geänderter Anforderungen noch erforderlich werden. Der barrierefreie Gebäudeteil C ist nach abgeschlossener Sanierung bereits wieder in Nutzung. Die äußeren Fassaden- und Dacharbeiten an den Bauteilen A und B (2. Bauabschnitt) sind ebenfalls abgeschlossen. Bauteile A und B sind aktuell entkernt, statisch aufgewertet, der bautechnische und gewerktechnische Wiederausbau steht an. Auf dem Schulhof wurde ein Gerüsttreppenturm als 2. Rettungsweg für die Entfluchtung Bauteil C installiert. Ansonsten sind die Bautätigkeiten aus diversen Gründen aktuell unterbrochen. Die Sanierungsarbeiten sollen im laufenden Betrieb des fertiggestellten Bauteils C fortgeführt werden. In den Bauteilen A und B werden die Schulverwaltung, Lehrerzimmer, Aula, Mensa,Lehrküche und Ausgabeküche und einige Klassenräume und Fachräume untergebracht. Nach Fertigstellung Bauteil A und B muss die provisorische Schulverwaltung aus Bauteil C umziehen und die Räume wieder zu den geplanten Klassenräumen zurückgebaut werden.Es ist vorgesehen, die Fachplanungsleistung der Leistungsphasen 3-9 für die Sanierung der Bauteile A und B zu vergeben, wobei die Anteile an den einzelnen HOAI-Leistungsphasen der aktuell vorliegenden und zur Verfügung stehenden Plansituation aus Sicht des AG angepasst wurde. Die vorliegende Fachplanung (AP Lph 5) ist an die aktuelle Objektplanung anzupassen. Eine grundsätzlich neue Planung ist nicht erforderlich. Eine Einarbeitung und fachliche Überprüfung der bisherigen Planung wird jedoch vergütet. Insbesondere ist der aktuelle Zustand der sicherheitstechnischen Anlagenteile im Bauteil C (z.B. Sicherheitsbeleuchtung, Hausalarmierung, Notfall- Gefahren- System usw.) unter anderem für die bauliche Fortführung der Schnittstellen zwischen Bauteil C zu den Bauteilen A und B aufzunehmen (Besondere Leistung). Im Bauteil C sind noch einzelne Mängel vorhanden. Hier werden Beratungsleistungen zu einzelnen Problemstellungen durch den AG konkret angefragt. Es ist ein Teilgeneralplaner gebunden, der die Koordinierung übernimmt und die Objektplanungsunterlagen zur Verfügung stellt. Außerdem ist ein Fachplaner für die ALG 1 bis 3 und 7 gebunden. Es wird der Zugang zu einer Austauschplattform (Server) für den Datenaustausch durch den AG zur Verfügung gestellt. Besondere Leistungen - Simulation des Energiebedarfes als Lastgang über das gesamte Jahr - Raumbuch für technische Ausstattung ab Lph 2 erstellen - 3D-Planung für komplexinstallierte Bereiche (u.a. Technikzentralen, Steigeschächte) und Übergabe der Quelldateien als *.ifc (Version 4) oder *.rvt (24) - Mitwirken beim Aufstellen der gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix - Prüfen und Werten von Nebenangeboten - Ausschreibung von Wartungsleistungen nach Vorgaben vom Landkreis DahmeSpreewald fortschreibend im Bezug zu bestehenden Regelwerken - Planung der technischen Anlagen über den Lebenszyklus mit Berücksichtigung von Qualitäten, Ausfall und Wartung - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsrist (Gewährleistungszeit) - Erstellung Objektordner nach Vorlage AG (Handbuch für alle Gebäude der Liegenschaft) als Revisionsakte für die weitere Gebäudenutzung sowohl in Papier als auch digital (pdf, dwg usw.) - hier ein Wartungshandbuch mit Wartungszyklen- und Umfang als auch ein Bedienhandbuch für alle Anlagenteile - Stadt Offenbach am MainOffenbach am MainFrist: 10. Aug.
Anne-Frank-Schule Tragwerksplanung
Die Anne-Frank-Schule ist eine vierzügige Grundschule im Offenbacher Stadtteil Carl Ulrich-Siedlung. Derzeit werden 316 Schülerinnen auf einer Bruttogeschossfläche von etwa 5.818 m² BGF (incl. Turnhalle) unterrichtet. Davon nehmen 97 Schülerinnen am Ganztagsangebot der Schule teil. Laut Maximalprognose des Stadtschulamts Offenbach ist unter Berücksichtigung der erforderlichen Zügigkeit bis zum Schuljahr 2029/30 mit einer Schülerzahl von bis zu 452 Kindern zu rechnen (volle 4-Zügigkeit und 3 Sonderklassen). Davon nehmen voraussichtlich 80 % am Ganztagsangebot teil. Die hierfür benötigten Räumlichkeiten sind im Bestand nicht in ausreichendem Umfang vorhanden und müssen geschaffen werden. Darüber hinaus entsprechen die bestehenden Schulgebäude in ihrer räumlichen Struktur nicht mehr den heutigen bautechnischen und pädagogischen Anforderungen. Sie sind gesamtkonzeptionell neu zu betrachten, was einen wesentlichen Teil der Bauaufgabe ausmacht. Es wird davon ausgegangen, dass die Anne-Frank-Schule eine bauliche Erweiterung mit ca. 644 m² NUF benötigt. Außerdem sind an den Bestandsgebäuden sicherheitsrelevante Ertüchtigungen notwendig. Ziel der Planung ist es, eine auf die Schulgemeinde abgestimmte Entwurfs- und Ausführungsunterlage zu erarbeiten und in einer Baumaßnahme im laufenden Betrieb umzusetzen. Dazu ist es voraussichtlich erforderlich, auch eine Interimslösung baulich umzusetzen. Baubestand / Objektbeschreibung siehe FunktionaleLeistungsbeschreibung Aufgabenstellung und Zielsetzung Auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe wird ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung im Grundschulalter eingeführt, der bis zum Schuljahr 2029/30 vollständig umgesetzt sein soll. Die bestehenden Schulgebäude sollen die Anforderungen und Bedürfnisse an eine zeitgemäße Grundschule mit ganztägiger Bildung und Betreuung erfüllen. Hierzu ist es erforderlich, die innere Struktur der Bestandsgebäude gesamtkonzeptionell zu betrachten und den Umfang der baulichen Erweiterung zu definieren. Bei der Anne-Frank-Schule soll eine Cafeteria mit Regenerierküche und den erforderlichen Nebenräumen neu errichtet werden. Darüber hinaus sind Räume für den Ganztag zu schaffen, darunter ein Begegnungs- und Freizeitbereich, eine Bibliothek, Betreuungsräume, Räumlichkeiten für die Lehrkräfte und die Ganztagskoordination sowie notwendige Nebenräume. Die Lage der bestehenden Klassen- und Fachklassenräume sowie der Verwaltung ist zu prüfen und ggf. neu anzuordnen. Ziel ist es, eine zukunftsfähige Schule mit unterschiedlichen und individuell nutzbaren Lern- und Aufenthaltsmöglichkeiten zu schaffen, beispielsweise durch die Bildung von Lernclustern. Dabei ist mit der verfügbaren Fläche möglichst wirtschaftlich umzugehen, bei gleichzeitigem Wunsch nach großzügigen Gemeinschaftsflächen. Der Auftraggeber wünscht sich ausdrücklich ein Konzept, das den Gebäudebestand in seiner charakteristischen Struktur weitestgehend erhält und sinnvoll weiterentwickelt. Der Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude ist im Rahmen der Planung zu ermitteln und zu dokumentieren. Eine Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht verbindlich zugesichert werden. Der Tragwerksplaner hat sich eigenständig mit der bestehenden Tragstruktur des Gebäudes vertraut zu machen und die vom Architekten vorgesehenen baulichen Maßnahmen statisch zu bewerten. Dabei ist nachzuweisen, dass die geplanten Eingriffe und Umbaumaßnahmen aus tragwerksplanerischer Sicht grundsätzlich umsetzbar sind. Hierzu sind die tragenden Bauteile des Bestandsgebäudes in einem für die Bewertung erforderlichen Detaillierungsgrad zu erfassen und zu untersuchen. Auf dieser Grundlage ist das Tragwerk hinsichtlich seiner Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit für die zukünftige Nutzung zu beurteilen. Sofern Defizite festgestellt werden, sind geeignete Ertüchtigungsmaßnahmen vorzuschlagen und überschlägig vorzubemessen, um eine dauerhafte und sichere Nutzung des Gebäudes sicherzustellen. Die Ergebnisse sind in Form von statischen Berechnungen, erläuternden Berichten sowie Planunterlagen und Skizzen zu dokumentieren. Die Unterlagen müssen dem Architekten als Grundlage dienen, um die daraus erforderlichen baulichen Maßnahmen ableiten und in die weitere Planung integrieren zu können. Es ergeben sich insgesamt zwei Planungsbereiche, die jeweils separat mit Terminen und Kosten zu verfolgen sind: A) Gesamtkonzeption für den Schulstandort mit Erweiterung und ggf. Sanierung entsprechend vorläufigem Raumprogramm B) Temporäre Containeranlage zur Auslagerung des Schulbetriebs während der Baumaßnahme Leistungsstufen Die Planung und Ausführung der Baumaßnahme erfolgen in drei Leistungsstufen, die entsprechend dem Bedarf stufenweise beauftragt und abgerufen werden. Leistungsstufe I: LPH 1 und LPH 2 Leistungsstufe II: LPH 3 sowie LPH 4 anteilig und LPH 6 anteilig Leistungsstufe III: Rest von LPH 4, LPH 5, Rest von LPH 6 sowie LPH 7 und LPH 8. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden zunächst nur die Leistungen der Stufe I: LP 1 (100 %) und LP 2 (100 %) beauftragt. weitere Informationen siehe Funktionale Leistungsbeschreibung. - Stadt Offenbach am MainOffenbach am Main
Anne-Frank-Schule Tragwerksplanung
Die Anne-Frank-Schule ist eine vierzügige Grundschule im Offenbacher Stadtteil Carl Ulrich-Siedlung. Derzeit werden 316 Schülerinnen auf einer Bruttogeschossfläche von etwa 5.818 m² BGF (incl. Turnhalle) unterrichtet. Davon nehmen 97 Schülerinnen am Ganztagsangebot der Schule teil. Laut Maximalprognose des Stadtschulamts Offenbach ist unter Berücksichtigung der erforderlichen Zügigkeit bis zum Schuljahr 2029/30 mit einer Schülerzahl von bis zu 452 Kindern zu rechnen (volle 4-Zügigkeit und 3 Sonderklassen). Davon nehmen voraussichtlich 80 % am Ganztagsangebot teil. Die hierfür benötigten Räumlichkeiten sind im Bestand nicht in ausreichendem Umfang vorhanden und müssen geschaffen werden. Darüber hinaus entsprechen die bestehenden Schulgebäude in ihrer räumlichen Struktur nicht mehr den heutigen bautechnischen und pädagogischen Anforderungen. Sie sind gesamtkonzeptionell neu zu betrachten, was einen wesentlichen Teil der Bauaufgabe ausmacht. Es wird davon ausgegangen, dass die Anne-Frank-Schule eine bauliche Erweiterung mit ca. 644 m² NUF benötigt. Außerdem sind an den Bestandsgebäuden sicherheitsrelevante Ertüchtigungen notwendig. Ziel der Planung ist es, eine auf die Schulgemeinde abgestimmte Entwurfs- und Ausführungsunterlage zu erarbeiten und in einer Baumaßnahme im laufenden Betrieb umzusetzen. Dazu ist es voraussichtlich erforderlich, auch eine Interimslösung baulich umzusetzen. Baubestand / Objektbeschreibung siehe FunktionaleLeistungsbeschreibung Aufgabenstellung und Zielsetzung Auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe wird ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung im Grundschulalter eingeführt, der bis zum Schuljahr 2029/30 vollständig umgesetzt sein soll. Die bestehenden Schulgebäude sollen die Anforderungen und Bedürfnisse an eine zeitgemäße Grundschule mit ganztägiger Bildung und Betreuung erfüllen. Hierzu ist es erforderlich, die innere Struktur der Bestandsgebäude gesamtkonzeptionell zu betrachten und den Umfang der baulichen Erweiterung zu definieren. Bei der Anne-Frank-Schule soll eine Cafeteria mit Regenerierküche und den erforderlichen Nebenräumen neu errichtet werden. Darüber hinaus sind Räume für den Ganztag zu schaffen, darunter ein Begegnungs- und Freizeitbereich, eine Bibliothek, Betreuungsräume, Räumlichkeiten für die Lehrkräfte und die Ganztagskoordination sowie notwendige Nebenräume. Die Lage der bestehenden Klassen- und Fachklassenräume sowie der Verwaltung ist zu prüfen und ggf. neu anzuordnen. Ziel ist es, eine zukunftsfähige Schule mit unterschiedlichen und individuell nutzbaren Lern- und Aufenthaltsmöglichkeiten zu schaffen, beispielsweise durch die Bildung von Lernclustern. Dabei ist mit der verfügbaren Fläche möglichst wirtschaftlich umzugehen, bei gleichzeitigem Wunsch nach großzügigen Gemeinschaftsflächen. Der Auftraggeber wünscht sich ausdrücklich ein Konzept, das den Gebäudebestand in seiner charakteristischen Struktur weitestgehend erhält und sinnvoll weiterentwickelt. Der Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude ist im Rahmen der Planung zu ermitteln und zu dokumentieren. Eine Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht verbindlich zugesichert werden. Der Tragwerksplaner hat sich eigenständig mit der bestehenden Tragstruktur des Gebäudes vertraut zu machen und die vom Architekten vorgesehenen baulichen Maßnahmen statisch zu bewerten. Dabei ist nachzuweisen, dass die geplanten Eingriffe und Umbaumaßnahmen aus tragwerksplanerischer Sicht grundsätzlich umsetzbar sind. Hierzu sind die tragenden Bauteile des Bestandsgebäudes in einem für die Bewertung erforderlichen Detaillierungsgrad zu erfassen und zu untersuchen. Auf dieser Grundlage ist das Tragwerk hinsichtlich seiner Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit für die zukünftige Nutzung zu beurteilen. Sofern Defizite festgestellt werden, sind geeignete Ertüchtigungsmaßnahmen vorzuschlagen und überschlägig vorzubemessen, um eine dauerhafte und sichere Nutzung des Gebäudes sicherzustellen. Die Ergebnisse sind in Form von statischen Berechnungen, erläuternden Berichten sowie Planunterlagen und Skizzen zu dokumentieren. Die Unterlagen müssen dem Architekten als Grundlage dienen, um die daraus erforderlichen baulichen Maßnahmen ableiten und in die weitere Planung integrieren zu können. Es ergeben sich insgesamt zwei Planungsbereiche, die jeweils separat mit Terminen und Kosten zu verfolgen sind: A) Gesamtkonzeption für den Schulstandort mit Erweiterung und ggf. Sanierung entsprechend vorläufigem Raumprogramm B) Temporäre Containeranlage zur Auslagerung des Schulbetriebs während der Baumaßnahme Leistungsstufen Die Planung und Ausführung der Baumaßnahme erfolgen in drei Leistungsstufen, die entsprechend dem Bedarf stufenweise beauftragt und abgerufen werden. Leistungsstufe I: LPH 1 und LPH 2 Leistungsstufe II: LPH 3 sowie LPH 4 anteilig und LPH 6 anteilig Leistungsstufe III: Rest von LPH 4, LPH 5, Rest von LPH 6 sowie LPH 7 und LPH 8. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden zunächst nur die Leistungen der Stufe I: LP 1 (100 %) und LP 2 (100 %) beauftragt. weitere Informationen siehe Funktionale Leistungsbeschreibung. - Schulverband DietenhofenDietenhofenFrist: 01. Sept.
TNW HLS Schulverband Dietenhofen Neubau der Grundschule in Dietenhofen
Der Schulverband Dietenhofen plant den Neubau der Grundschule Dietenhofen auf dem bestehenden Schulgelände an der Pestalozzistraße 2 in Dietenhofen. Die derzeit genutzten Gebäude - zwei eingeschossige Pavillons (Baujahr ca. 1965) u. eine zweigeschossige "Wabe" - sind dringend sanierungsbedürftig, nicht barrierefrei und über die Räumlichkeiten der Mittelschule erschlossen, was städtebaulich u. organisatorisch unbefriedigend ist. Eine Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie aus dem Jahr 2024 kam zu dem Ergebnis, dass eine Sanierung der Pavillons unwirtschaftlich wäre u. die für den künftigen Ganztagsbetrieb erforderlichen Räumlichkeiten im Bestand nicht untergebracht werden können. Sie empfahl daher den Neubau an anderer Stelle auf dem Schulgrundstück mit anschließendem Abbruch der Bestandsgebäude. Um eine Interimslösung während der Bauzeit zu vermeiden, sollen die Bestandsbauten bis zur Fertigstellung des Neubaus weitergenutzt werden. Der neue Baukörper soll sich an der vorhandenen Topografie des um ca. 6 Meter von Nord nach Süd terrassenartig abfallenden Grundstücks sowie an den angrenzenden Bestandsgebäuden orientieren. Er soll die bereits vorhandene platzförmige Situation zwischen Mittelschule, Schulturnhalle/Musiksaal/Mensa u. Hallenbad von Süden her abschließen und so einen zusammenhängenden Schulcampus bilden. Die bestehenden Wegverbindungen zwischen den verschiedenen Nutzungen sowie die fußläufige Anbindung an den nördlichen Parkplatz sollen dabei aufgewertet u. weiterhin genutzt werden. Der Zugang zum Hauptgebäude soll von Norden über eine rollstuhlgerechte Rampe erfolgen, die den halben Geschossversatz überbrückt. Der eingeschossige Eingangsbereich soll in die zentrale Aula führen, die als Pausenfläche dient u. über die Haupttreppe Ober- und Untergeschoss erschließt. Als offene Galerie zur untenliegenden Pausenhalle soll sie eine großzügige Hallensituation mit Blick auf den Pausenhof schaffen. Westlich der Aula soll der Verwaltungsbereich mit Lehrerzimmer verortet sein, östlich soll das "Lernhaus" mit Klassenräumen und Nebenräumen anschließen. Die Räume sollen sich um eine zentrale offene Erschließungszone gruppieren, die zugleich als Treffpunkt und Lernfläche dient; alle Bereiche sollen über einen Zugang zu einem umlaufenden Laubengang verfügen, der auch als Rettungsweg fungiert. Das Lernhauskonzept soll sich im Obergeschoss analog fortsetzen. Im Untergeschoss soll die Ganztagsbetreuung als eigenständige Einheit mit separater Garderobe untergebracht werden, um Durchgangsverkehr durch die Klassenbereiche zu vermeiden. Die Pausenhalle soll über mobile Trennwände mit dem Mehrzweckraum zur Großfläche zusammengeschaltet werden können; ergänzt werden soll das Untergeschoss durch Werkraum, Musiksaal und Textilarbeitsraum mit zugehörigen Nebenräumen. Der Neubau soll als Hybridkonstruktion aus Massiv- und Holzbauweise ausgeführt werden: Erdberührende Bauteile, Decken, tragende Elemente u. Treppenhauskerne in Massivbauweise, die Außenwände in Holzbauweise mit verputzter Fassade. Ein konstruktives Rastermaß von 1,25 Metern soll eine modulare Bauweise mit hohem Vorfertigungsgrad ermöglichen; die Tragkonstruktion soll zudem für eine mögliche spätere Aufstockung des Klassentrakts ausreichend dimensioniert werden. Der energetische Standard soll sich nach den Vorgaben des GEG richten. Die Beheizung soll primär über das bestehende Nahwärmenetz eines Hackschnitzelheizwerks erfolgen, alternativ über Wärmepumpen. Das Gebäude soll vollständig barrierefrei gemäß DIN 18040-1 hergestellt werden; für die vertikale Erschließung ist ein Aufzug in der Aula vorgesehen. Die Gestaltung der Freianlagen ist integraler Bestandteil des Gesamtvorhabens u. soll in zwei BA realisiert werden. Der 1. BA soll die Außenanlagen im unmittelbaren Umfeld des Neubaus umfassen - insbesondere Pausenhof- und Aufenthaltsflächen, Wegeverbindungen sowie voraussichtlich die Laufbahn - u. soll zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Neubaus Ende 2029 / Anfang 2030 funktionsfähig hergestellt sein. Der 2. BA betrifft die Flächen, die erst nach dem Abbruch der Bestandsgebäude (Pavillons und Verbindungsflure) verfügbar werden. Da parallel geprüft wird, ob diese als Interimsstandort für eine mögliche Sanierung der Mittelschule genutzt werden können, ist der Abbruchzeitpunkt derzeit nicht bestimmbar; ein verbindlicher Zeitrahmen für diesen BA kann daher noch nicht festgelegt werden. Auf den freiwerdenden Flächen sollen ein Allwetterplatz, eine Kugelstoßanlage sowie ein Schulgarten angelegt werden. Der Auftragnehmer hat diese Abhängigkeit bei Planung und Kalkulation zu berücksichtigen. Die Freianlagenplanung soll die Topografie des Geländes mit einem Höhenunterschied von ca. 6 Metern zwischen Nord und Süd gestalterisch aufgreifen, die Außensportanlagen in die Gesamtkonzeption des Schulcampus integrieren und die Mitnutzung durch die benachbarte Mittelschule berücksichtigen. Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) beläuft sich auf ca. 18,3 Mio. EUR netto, davon entfallen ca. 8,8 Mio. EUR auf die KG 300, ca. 2,8 Mio. EUR auf die KG 400 und ca. 1,5 Mio. EUR auf die KG 500. Fördermittel sollen im Rahmen des FAG sowie des bayerischen Landesförderprogramms Ganztagsausbau (StMAS) beantragt werden. Der Auftragnehmer soll den Auftraggeber entsprechend bei der Fördermittelgenerierung sowie der späteren Abrechnung einschließlich Verwendungsnachweis unterstützen. Der Neubau soll in einem Bauabschnitt realisiert werden. Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung fortgeführt und zügig bearbeitet werden. Der Baubeginn soll Ende 2027 erfolgen, die Übergabe und der Bezug des Neubaus sind für Ende 2029 / Anfang 2030 vorgesehen. Die Abbruchmaßnahmen sind nicht Gegenstand der Beauftragung. Es werden stufenweise die Grundleistungen der Lph. 1-9 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 8 gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 sowie Besondere Leistungen vergeben. - Schulverband DietenhofenDietenhofen
TNW ELT Schulverband Dietenhofen Neubau der Grundschule in Dietenhofen
Der Schulverband Dietenhofen plant den Neubau der Grundschule Dietenhofen auf dem bestehenden Schulgelände an der Pestalozzistraße 2 in Dietenhofen. Die derzeit genutzten Gebäude - zwei eingeschossige Pavillons (Baujahr ca. 1965) u. eine zweigeschossige "Wabe" - sind dringend sanierungsbedürftig, nicht barrierefrei und über die Räumlichkeiten der Mittelschule erschlossen, was städtebaulich u. organisatorisch unbefriedigend ist. Eine Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie aus dem Jahr 2024 kam zu dem Ergebnis, dass eine Sanierung der Pavillons unwirtschaftlich wäre u. die für den künftigen Ganztagsbetrieb erforderlichen Räumlichkeiten im Bestand nicht untergebracht werden können. Sie empfahl daher den Neubau an anderer Stelle auf dem Schulgrundstück mit anschließendem Abbruch der Bestandsgebäude. Um eine Interimslösung während der Bauzeit zu vermeiden, sollen die Bestandsbauten bis zur Fertigstellung des Neubaus weitergenutzt werden. Der neue Baukörper soll sich an der vorhandenen Topografie des um ca. 6 Meter von Nord nach Süd terrassenartig abfallenden Grundstücks sowie an den angrenzenden Bestandsgebäuden orientieren. Er soll die bereits vorhandene platzförmige Situation zwischen Mittelschule, Schulturnhalle/Musiksaal/Mensa u. Hallenbad von Süden her abschließen und so einen zusammenhängenden Schulcampus bilden. Die bestehenden Wegverbindungen zwischen den verschiedenen Nutzungen sowie die fußläufige Anbindung an den nördlichen Parkplatz sollen dabei aufgewertet u. weiterhin genutzt werden. Der Zugang zum Hauptgebäude soll von Norden über eine rollstuhlgerechte Rampe erfolgen, die den halben Geschossversatz überbrückt. Der eingeschossige Eingangsbereich soll in die zentrale Aula führen, die als Pausenfläche dient u. über die Haupttreppe Ober- und Untergeschoss erschließt. Als offene Galerie zur untenliegenden Pausenhalle soll sie eine großzügige Hallensituation mit Blick auf den Pausenhof schaffen. Westlich der Aula soll der Verwaltungsbereich mit Lehrerzimmer verortet sein, östlich soll das "Lernhaus" mit Klassenräumen und Nebenräumen anschließen. Die Räume sollen sich um eine zentrale offene Erschließungszone gruppieren, die zugleich als Treffpunkt und Lernfläche dient; alle Bereiche sollen über einen Zugang zu einem umlaufenden Laubengang verfügen, der auch als Rettungsweg fungiert. Das Lernhauskonzept soll sich im Obergeschoss analog fortsetzen. Im Untergeschoss soll die Ganztagsbetreuung als eigenständige Einheit mit separater Garderobe untergebracht werden, um Durchgangsverkehr durch die Klassenbereiche zu vermeiden. Die Pausenhalle soll über mobile Trennwände mit dem Mehrzweckraum zur Großfläche zusammengeschaltet werden können; ergänzt werden soll das Untergeschoss durch Werkraum, Musiksaal und Textilarbeitsraum mit zugehörigen Nebenräumen. Der Neubau soll als Hybridkonstruktion aus Massiv- und Holzbauweise ausgeführt werden: Erdberührende Bauteile, Decken, tragende Elemente u. Treppenhauskerne in Massivbauweise, die Außenwände in Holzbauweise mit verputzter Fassade. Ein konstruktives Rastermaß von 1,25 Metern soll eine modulare Bauweise mit hohem Vorfertigungsgrad ermöglichen; die Tragkonstruktion soll zudem für eine mögliche spätere Aufstockung des Klassentrakts ausreichend dimensioniert werden. Der energetische Standard soll sich nach den Vorgaben des GEG richten. Die Beheizung soll primär über das bestehende Nahwärmenetz eines Hackschnitzelheizwerks erfolgen, alternativ über Wärmepumpen. Das Gebäude soll vollständig barrierefrei gemäß DIN 18040-1 hergestellt werden; für die vertikale Erschließung ist ein Aufzug in der Aula vorgesehen. Die Gestaltung der Freianlagen ist integraler Bestandteil des Gesamtvorhabens u. soll in zwei BA realisiert werden. Der 1. BA soll die Außenanlagen im unmittelbaren Umfeld des Neubaus umfassen - insbesondere Pausenhof- und Aufenthaltsflächen, Wegeverbindungen sowie voraussichtlich die Laufbahn - u. soll zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Neubaus Ende 2029 / Anfang 2030 funktionsfähig hergestellt sein. Der 2. BA betrifft die Flächen, die erst nach dem Abbruch der Bestandsgebäude (Pavillons und Verbindungsflure) verfügbar werden. Da parallel geprüft wird, ob diese als Interimsstandort für eine mögliche Sanierung der Mittelschule genutzt werden können, ist der Abbruchzeitpunkt derzeit nicht bestimmbar; ein verbindlicher Zeitrahmen für diesen BA kann daher noch nicht festgelegt werden. Auf den freiwerdenden Flächen sollen ein Allwetterplatz, eine Kugelstoßanlage sowie ein Schulgarten angelegt werden. Der Auftragnehmer hat diese Abhängigkeit bei Planung und Kalkulation zu berücksichtigen. Die Freianlagenplanung soll die Topografie des Geländes mit einem Höhenunterschied von ca. 6 Metern zwischen Nord und Süd gestalterisch aufgreifen, die Außensportanlagen in die Gesamtkonzeption des Schulcampus integrieren und die Mitnutzung durch die benachbarte Mittelschule berücksichtigen. Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) beläuft sich auf ca. 18,3 Mio. EUR netto, davon entfallen ca. 8,8 Mio. EUR auf die KG 300, ca. 2,8 Mio. EUR auf die KG 400 und ca. 1,5 Mio. EUR auf die KG 500. Fördermittel sollen im Rahmen des FAG sowie des bayerischen Landesförderprogramms Ganztagsausbau (StMAS) beantragt werden. Der Auftragnehmer soll den Auftraggeber entsprechend bei der Fördermittelgenerierung sowie der späteren Abrechnung einschließlich Verwendungsnachweis unterstützen. Der Neubau soll in einem Bauabschnitt realisiert werden. Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung fortgeführt und zügig bearbeitet werden. Der Baubeginn soll Ende 2027 erfolgen, die Übergabe und der Bezug des Neubaus sind für Ende 2029 / Anfang 2030 vorgesehen. Die Abbruchmaßnahmen sind nicht Gegenstand der Beauftragung. Es werden stufenweise die Grundleistungen der Lph. 1-3 und 5-9 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5, 6 (ELT) gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 sowie Besondere Leistungen vergeben. - Schulverband DietenhofenDietenhofenFrist: 01. Sept.
TNW TWP Schulverband Dietenhofen Neubau der Grundschule in Dietenhofen
Der Schulverband Dietenhofen plant den Neubau der Grundschule Dietenhofen auf dem bestehenden Schulgelände an der Pestalozzistraße 2 in Dietenhofen. Die derzeit genutzten Gebäude - zwei eingeschossige Pavillons (Baujahr ca. 1965) u. eine zweigeschossige "Wabe" - sind dringend sanierungsbedürftig, nicht barrierefrei und über die Räumlichkeiten der Mittelschule erschlossen, was städtebaulich u. organisatorisch unbefriedigend ist. Eine Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie aus dem Jahr 2024 kam zu dem Ergebnis, dass eine Sanierung der Pavillons unwirtschaftlich wäre u. die für den künftigen Ganztagsbetrieb erforderlichen Räumlichkeiten im Bestand nicht untergebracht werden können. Sie empfahl daher den Neubau an anderer Stelle auf dem Schulgrundstück mit anschließendem Abbruch der Bestandsgebäude. Um eine Interimslösung während der Bauzeit zu vermeiden, sollen die Bestandsbauten bis zur Fertigstellung des Neubaus weitergenutzt werden. Der neue Baukörper soll sich an der vorhandenen Topografie des um ca. 6 Meter von Nord nach Süd terrassenartig abfallenden Grundstücks sowie an den angrenzenden Bestandsgebäuden orientieren. Er soll die bereits vorhandene platzförmige Situation zwischen Mittelschule, Schulturnhalle/Musiksaal/Mensa u. Hallenbad von Süden her abschließen und so einen zusammenhängenden Schulcampus bilden. Die bestehenden Wegverbindungen zwischen den verschiedenen Nutzungen sowie die fußläufige Anbindung an den nördlichen Parkplatz sollen dabei aufgewertet u. weiterhin genutzt werden. Der Zugang zum Hauptgebäude soll von Norden über eine rollstuhlgerechte Rampe erfolgen, die den halben Geschossversatz überbrückt. Der eingeschossige Eingangsbereich soll in die zentrale Aula führen, die als Pausenfläche dient u. über die Haupttreppe Ober- und Untergeschoss erschließt. Als offene Galerie zur untenliegenden Pausenhalle soll sie eine großzügige Hallensituation mit Blick auf den Pausenhof schaffen. Westlich der Aula soll der Verwaltungsbereich mit Lehrerzimmer verortet sein, östlich soll das "Lernhaus" mit Klassenräumen und Nebenräumen anschließen. Die Räume sollen sich um eine zentrale offene Erschließungszone gruppieren, die zugleich als Treffpunkt und Lernfläche dient; alle Bereiche sollen über einen Zugang zu einem umlaufenden Laubengang verfügen, der auch als Rettungsweg fungiert. Das Lernhauskonzept soll sich im Obergeschoss analog fortsetzen. Im Untergeschoss soll die Ganztagsbetreuung als eigenständige Einheit mit separater Garderobe untergebracht werden, um Durchgangsverkehr durch die Klassenbereiche zu vermeiden. Die Pausenhalle soll über mobile Trennwände mit dem Mehrzweckraum zur Großfläche zusammengeschaltet werden können; ergänzt werden soll das Untergeschoss durch Werkraum, Musiksaal und Textilarbeitsraum mit zugehörigen Nebenräumen. Der Neubau soll als Hybridkonstruktion aus Massiv- und Holzbauweise ausgeführt werden: Erdberührende Bauteile, Decken, tragende Elemente u. Treppenhauskerne in Massivbauweise, die Außenwände in Holzbauweise mit verputzter Fassade. Ein konstruktives Rastermaß von 1,25 Metern soll eine modulare Bauweise mit hohem Vorfertigungsgrad ermöglichen; die Tragkonstruktion soll zudem für eine mögliche spätere Aufstockung des Klassentrakts ausreichend dimensioniert werden. Der energetische Standard soll sich nach den Vorgaben des GEG richten. Die Beheizung soll primär über das bestehende Nahwärmenetz eines Hackschnitzelheizwerks erfolgen, alternativ über Wärmepumpen. Das Gebäude soll vollständig barrierefrei gemäß DIN 18040-1 hergestellt werden; für die vertikale Erschließung ist ein Aufzug in der Aula vorgesehen. Die Gestaltung der Freianlagen ist integraler Bestandteil des Gesamtvorhabens u. soll in zwei BA realisiert werden. Der 1. BA soll die Außenanlagen im unmittelbaren Umfeld des Neubaus umfassen - insbesondere Pausenhof- und Aufenthaltsflächen, Wegeverbindungen sowie voraussichtlich die Laufbahn - u. soll zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Neubaus Ende 2029 / Anfang 2030 funktionsfähig hergestellt sein. Der 2. BA betrifft die Flächen, die erst nach dem Abbruch der Bestandsgebäude (Pavillons und Verbindungsflure) verfügbar werden. Da parallel geprüft wird, ob diese als Interimsstandort für eine mögliche Sanierung der Mittelschule genutzt werden können, ist der Abbruchzeitpunkt derzeit nicht bestimmbar; ein verbindlicher Zeitrahmen für diesen BA kann daher noch nicht festgelegt werden. Auf den freiwerdenden Flächen sollen ein Allwetterplatz, eine Kugelstoßanlage sowie ein Schulgarten angelegt werden. Der Auftragnehmer hat diese Abhängigkeit bei Planung und Kalkulation zu berücksichtigen. Die Freianlagenplanung soll die Topografie des Geländes mit einem Höhenunterschied von ca. 6 Metern zwischen Nord und Süd gestalterisch aufgreifen, die Außensportanlagen in die Gesamtkonzeption des Schulcampus integrieren und die Mitnutzung durch die benachbarte Mittelschule berücksichtigen. Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) beläuft sich auf ca. 18,3 Mio. EUR netto, davon entfallen ca. 8,8 Mio. EUR auf die KG 300, ca. 2,8 Mio. EUR auf die KG 400 und ca. 1,5 Mio. EUR auf die KG 500. Fördermittel sollen im Rahmen des FAG sowie des bayerischen Landesförderprogramms Ganztagsausbau (StMAS) beantragt werden. Der Auftragnehmer soll den Auftraggeber entsprechend bei der Fördermittelgenerierung sowie der späteren Abrechnung einschließlich Verwendungsnachweis unterstützen. Der Neubau soll in einem Bauabschnitt realisiert werden. Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung fortgeführt und zügig bearbeitet werden. Der Baubeginn soll Ende 2027 erfolgen, die Übergabe und der Bezug des Neubaus sind für Ende 2029 / Anfang 2030 vorgesehen. Die Abbruchmaßnahmen sind nicht Gegenstand der Beauftragung. Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 für die Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 14 HOAI 2021 - Besondere Leistungen
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