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Stadtverwaltung BurgstädtBurgstädt

Grundhafter Ausbau der Friedhofstraße in Burgstädt

Art und Umfang der Leistung: Grundhafter Ausbau der Friedhofstraße in Burgstädt Die Stadtverwaltung Burgstädt plant den grundhaften Ausbau der Friedhofstraße als verkehrsberuhigten Bereich. Gegenstand der Maßnahme sind der Straßen- und Tiefbau einschließlich Entwässerung, Oberbau, Pflasterbauweisen, Anpassungen an Ver- und Entsorgungsleit...

Angebotsfrist: 09. Juli 2026 (abgelaufen)Typ: Ausschreibung

Erdarbeiten, Straßenbau, Leitungsbau, Kanalbau, Pflasterarbeiten

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Ausschreibungstyp:
Ausschreibung
Auftraggeber:
Stadtverwaltung Burgstädt
Veröffentlicht:
19. Juni 2026
Frist:
09. Juli 2026
Thema:
Erdarbeiten
Bauobjekt:
Straße / Fahrbahn

Bauobjekt-Klassifikation

  • Straße / FahrbahnHauptobjekt

Ausschreibungsbeschreibung

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Art und Umfang der Leistung: Grundhafter Ausbau der Friedhofstraße in Burgstädt Die Stadtverwaltung Burgstädt plant den grundhaften Ausbau der Friedhofstraße als verkehrsberuhigten Bereich. Gegenstand der Maßnahme sind der Straßen- und Tiefbau einschließlich Entwässerung, Oberbau, Pflasterbauweisen, Anpassungen an Ver- und Entsorgungsleitungen sowie die erforderlichen Nebenleistungen. Die Friedhofstraße dient als wichtige Erschließung für Anwohner, Schule, Friedhof, ÖPNV sowie Ver- und Entsorgungsverkehre. Die Baufirma hat die Ausführung in enger Abstimmung mit Auftraggeber, Bauüberwachung und den beteiligten Leitungsträgern vorzunehmen. Besondere Aufmerksamkeit gilt den beengten örtlichen Verhältnissen, den notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen, der Beweissicherung des Bestands und den parallel verlaufenden Leitungsarbeiten. Besondere Anforderungen des Denkmalschutzes und Baumschutzes Die Friedhofstraße steht unter Denkmalschutz als Gartendenkmal. Damit sind die denkmalrechtlichen Vorgaben während der gesamten Bauausführung verbindlich einzuhalten. Dies betrifft insbesondere den sensiblen Umgang mit dem historischen Straßenraum und dem vorhandenen Baumbestand. Die im Baufeld befindlichen Bestandsbäume sind Bestandteil des denkmalgeschützten Gartendenkmals. Stamm-, Kronen- und Wurzelbereiche sind konsequent zu schützen. Lagerung von Material und Geräten, das Einrichten von Baustellenflächen sowie das Befahren oder Abstellen von Maschinen im Wurzelbereich sind unzulässig. Schutzmaßnahmen sind vor Ausführung mit der Bauüberwachung abzustimmen und während der Bauzeit dauerhaft aufrechtzuerhalten. Eine dendrologische Baubegleitung ist bereits extern durch den Auftraggeber beauftragt. Deren fachliche Vorgaben sind durch den Auftragnehmer vollständig zu beachten. Für die Angebotsabgabe ist außerdem eine einschlägige Fachkunde bei Straßen- und Tiefbaumaßnahmen im Umfeld von Bestandsbäumen nachzuweisen; hierfür ist mindestens eine Referenz aus den vergangenen fünf Jahren

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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung

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Bis wann läuft die Angebotsfrist?
Die Angebotsfrist endet am 09. Juli 2026.
Wer ist der Auftraggeber?
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