Hamburg Port Authority AöRTED
Grünrückschnitt- und Mäharbeiten im Bereich der Gleisanlagen der Hamburger Hafenbahn
Jahresleistung für Vegetationsarbeiten im Bereich der Gleisanlagen der Hamburger Hafenbahn: Grünrückschnitt- und Mäharbeiten im Gleisbereich sowie auf angrenzenden Flächen. Ziel ist die nachhaltige Sicherstellung von Leistungsfähigkeit und Betriebssicherheit der Gleisanlagen durch präzise, fachkompetente Ausführung unter Berücksichtigung ...
Grünpflege, Baumpflege
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Inhalt auf einen Blick
Jahresleistung für Vegetationsarbeiten im Bereich der Gleisanlagen der Hamburger Hafenbahn: Grünrückschnitt- und Mäharbeiten im Gleisbereich sowie auf angrenzenden Flächen. Ziel ist die nachhaltige Sicherstellung von Leistungsfähigkeit und Betriebssicherheit der Gleisanlagen durch präzise, fachkompetente Ausführung unter Berücksichtigu...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Hamburg Port Authority AöR
- Veröffentlicht:
- 29. April 2026
- Frist:
- 27. Mai 2026
- Thema:
- Grünpflege
Ausschreibungsbeschreibung
Jahresleistung für Vegetationsarbeiten im Bereich der Gleisanlagen der Hamburger Hafenbahn: Grünrückschnitt- und Mäharbeiten im Gleisbereich sowie auf angrenzenden Flächen. Ziel ist die nachhaltige Sicherstellung von Leistungsfähigkeit und Betriebssicherheit der Gleisanlagen durch präzise, fachkompetente Ausführung unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, qualitativer und organisatorischer Anforderungen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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Grünrückschnitt- und Mäharbeiten an Gleisanlagen der Hamburger Hafenbahn
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Modernisierung Großmarkt Hamburg - Planungsleistungen Baufeldfreimachung - 1. Angebot
Gegenstand der Leistung ist die Erbringung der erforderlichen Gutachter- und Planungsleistungen zur Baufeldfreimachung in Bezug auf die drei zu erarbeitenden Varianten der Machbarkeitsstudie (MBS) sowie in enger Koordination und Abstimmung mit den Planern der Machbarkeitsstudie und dem Ersteller der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Dazu sind technisch und wirtschaftlich funktionsfähige Konzepte zu entwickeln sowie für die Varian-ten entsprechende Kosten- und Terminrahmen aufzustellen. Besonderes Augenmerk liegt auf den im Untergeschoss befindlichen, hohlraumüberbrückenden Bauteilen, die aus Resten der ehemaligen Hochwasserschutzwände bestehen. Diese Bauteile müssen nach dem neuesten Stand der Technik und unter Berücksichtigung aktueller Anforderungen aufgewertet werden. Es ist eine wirtschaftliche, technisch umsetzbare Planung zu erstellen, welche eine spätere Genehmigungsfähigkeit dieser Planung sicherstellt. Die Leistung beinhaltet insbesondere folgende Teilbereiche bzw. Leistungsdisziplinen: - Rückbau und Freimachung des Bestandes (Baufeldfreimachung), - Altlastensanierung, - Erdarbeiten und Geländemodellierung, - Kampfmittelsondierung In einem gesonderten Projekt (nicht Planungsbestandteil) soll die westlich des Großmarktes gelegene "Fläche Hammerbrook-Schleuse (ca. 1,25 ha)" zu einem Übergangsbereich entwickelt werden, der eine stärkere Öffnung des Areals zur Stadt ermöglicht. Diese Fläche soll jedoch in einer Variante nur als eine mögliche Zusatzoption mitbetrachtet werden. Ziel der vertieften Machbarkeitsstudie ist es, die Durchführbarkeit einer Modernisierung des Groß-marktes für Obst, Gemüse und Blumen samt einer Flächen- und Sortimentserweiterung Fleisch unter Einbeziehung der bisherigen Magnus-Hall Fläche umfassend zu analysieren und zu untersuchen, entsprechende Varianten dafür auszuarbeiten sowie fundierte Entscheidungsgrundlagen für eine Realisierung zu liefern. Dabei sollen sowohl technisch-funktionale Aspekte untersucht werden als auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt und im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsstudie unter-sucht werden. Neben der Planung der Freimachung und Herrichtung des Geländes zur Realisierung des modernisierten Großmarkts ist ein wesentliches Ziel die Entwicklung einer wirtschaftlichen und ökologisch nachhaltigen Lösung für den Umgang mit der vorhandenen Bausubstanz und den Altlasten. Der Auftragnehmer (AN) hat sich im Zuge seiner Leistungserbringung mit dem Planungsteam Machbarkeitsstudie (MBS) zur zeitlich parallelen Variantenentwicklung eng abzustimmen und die Ergebnisse in seine eigene Planung zu berücksichtigen sowie eigene Ergebnisse für die MBS und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Um die vielzähligen baulichen und infrastrukturellen Maßnahmen der avisierten Modernisierung des Großmarkts Hamburg vorzubereiten und im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mitzuplanen, wird eine umfassende Betrachtung einer abschnittsweisen Baufeldfreimachung erforderlich werden. Sowohl die Neustrukturierung als auch die dafür erforderliche Baufeldfreimachung erfolgen abschnittsweise im laufenden Betrieb (Zug-um-Zug-Verfahren). Der laufende Betrieb ist dabei so gering wie möglich einzuschränken. Im Zuge der angedachten Neustrukturierung der Bauwerke, wird voraussichtlich ein Großteil der Bestandsbauten rückgebaut werden. Die unter Denkmalschutz stehenden Objekte (z.B. Großmarkthalle) sind möglichst zu erhalten. Weiter sind die freiwerdenden Baufelder für die anschließen-de Neubebauung vorzubereiten. Die Baufeldfreimachung bildet somit einen zentralen Baustein für die Realisierung eines zukunftsfähigen Großmarkts und sollen im Rahmen der Machbarkeitsstudie und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung parallel mitbetrachtet und vorgeplant werden. Als übergeordnete Aufgaben sind u.a. die Verifizierung und erforderlichenfalls Vervollständigung der vorliegenden Planungsgrundlagen zu verstehen (vgl. Anlagen). Hierbei sind insbesondere die heterogenen Baugrundverhältnisse, Leitungsbestände und Bestandsbebauung (über- und unterirdisch) mit uneinheitlichem Umfang an Bestandsdokumenten zu beachten. Innerhalb seines Leistungspaketes ist der AN für die Terminplanung und Koordination seiner Gutachter- und Planungsleistungen verantwortlich. Unter Berücksichtigung übergeordneter Rahmentermine und Meilensteine der Machbarkeitsstudie (Fremdleistung) hat er zu Beginn seiner Tätigkeit einen Planungsterminplan zu entwickeln, der auf den übergebenen Terminplan (siehe Vertragsanlage) des AG aufbaut. Für die Ausführungsphase der Maßnahmen zur Baufeldfreimachung im laufen-den Betrieb (Zug-um-Zug-Verfahren) ist ein Grobterminkonzept im Austausch mit den Planern der Machbarkeitsstudie (MBS) zu entwickeln. Für die Maßnahmen der Baufeldfreimachung ermittelt der AN für die drei erarbeiteten Varianten BE-Flächenkonzepte sowie zugehörige Kosten- und Terminrahmen aufgeteilt nach Bauwerken sowohl für das Großmarktgelände als auch separat für die Magnus-Hall-Fläche. Die Planungsergebnisse und Konzepte für die möglichen drei Varianten der MBS sind durch den AN in einem abschließenden Bericht mit dazugehörigen Unterlagen zusammenfassend an den Auftraggeber (AG) zu übergeben. - Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation c/o ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbHHamburg
Modernisierung Großmarkt Hamburg - Planungsleistungen Baufeldfreimachung - 1. Angebot
Gegenstand der Leistung ist die Erbringung der erforderlichen Gutachter- und Planungsleistungen zur Baufeldfreimachung in Bezug auf die drei zu erarbeitenden Varianten der Machbarkeitsstudie (MBS) sowie in enger Koordination und Abstimmung mit den Planern der Machbarkeitsstudie und dem Ersteller der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Dazu sind technisch und wirtschaftlich funktionsfähige Konzepte zu entwickeln sowie für die Varian-ten entsprechende Kosten- und Terminrahmen aufzustellen. Besonderes Augenmerk liegt auf den im Untergeschoss befindlichen, hohlraumüberbrückenden Bauteilen, die aus Resten der ehemaligen Hochwasserschutzwände bestehen. Diese Bauteile müssen nach dem neuesten Stand der Technik und unter Berücksichtigung aktueller Anforderungen aufgewertet werden. Es ist eine wirtschaftliche, technisch umsetzbare Planung zu erstellen, welche eine spätere Genehmigungsfähigkeit dieser Planung sicherstellt. Die Leistung beinhaltet insbesondere folgende Teilbereiche bzw. Leistungsdisziplinen: - Rückbau und Freimachung des Bestandes (Baufeldfreimachung), - Altlastensanierung, - Erdarbeiten und Geländemodellierung, - Kampfmittelsondierung In einem gesonderten Projekt (nicht Planungsbestandteil) soll die westlich des Großmarktes gelegene "Fläche Hammerbrook-Schleuse (ca. 1,25 ha)" zu einem Übergangsbereich entwickelt werden, der eine stärkere Öffnung des Areals zur Stadt ermöglicht. Diese Fläche soll jedoch in einer Variante nur als eine mögliche Zusatzoption mitbetrachtet werden. Ziel der vertieften Machbarkeitsstudie ist es, die Durchführbarkeit einer Modernisierung des Groß-marktes für Obst, Gemüse und Blumen samt einer Flächen- und Sortimentserweiterung Fleisch unter Einbeziehung der bisherigen Magnus-Hall Fläche umfassend zu analysieren und zu untersuchen, entsprechende Varianten dafür auszuarbeiten sowie fundierte Entscheidungsgrundlagen für eine Realisierung zu liefern. Dabei sollen sowohl technisch-funktionale Aspekte untersucht werden als auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt und im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsstudie unter-sucht werden. Neben der Planung der Freimachung und Herrichtung des Geländes zur Realisierung des modernisierten Großmarkts ist ein wesentliches Ziel die Entwicklung einer wirtschaftlichen und ökologisch nachhaltigen Lösung für den Umgang mit der vorhandenen Bausubstanz und den Altlasten. Der Auftragnehmer (AN) hat sich im Zuge seiner Leistungserbringung mit dem Planungsteam Machbarkeitsstudie (MBS) zur zeitlich parallelen Variantenentwicklung eng abzustimmen und die Ergebnisse in seine eigene Planung zu berücksichtigen sowie eigene Ergebnisse für die MBS und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Um die vielzähligen baulichen und infrastrukturellen Maßnahmen der avisierten Modernisierung des Großmarkts Hamburg vorzubereiten und im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mitzuplanen, wird eine umfassende Betrachtung einer abschnittsweisen Baufeldfreimachung erforderlich werden. Sowohl die Neustrukturierung als auch die dafür erforderliche Baufeldfreimachung erfolgen abschnittsweise im laufenden Betrieb (Zug-um-Zug-Verfahren). Der laufende Betrieb ist dabei so gering wie möglich einzuschränken. Im Zuge der angedachten Neustrukturierung der Bauwerke, wird voraussichtlich ein Großteil der Bestandsbauten rückgebaut werden. Die unter Denkmalschutz stehenden Objekte (z.B. Großmarkthalle) sind möglichst zu erhalten. Weiter sind die freiwerdenden Baufelder für die anschließen-de Neubebauung vorzubereiten. Die Baufeldfreimachung bildet somit einen zentralen Baustein für die Realisierung eines zukunftsfähigen Großmarkts und sollen im Rahmen der Machbarkeitsstudie und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung parallel mitbetrachtet und vorgeplant werden. Als übergeordnete Aufgaben sind u.a. die Verifizierung und erforderlichenfalls Vervollständigung der vorliegenden Planungsgrundlagen zu verstehen (vgl. Anlagen). Hierbei sind insbesondere die heterogenen Baugrundverhältnisse, Leitungsbestände und Bestandsbebauung (über- und unterirdisch) mit uneinheitlichem Umfang an Bestandsdokumenten zu beachten. Innerhalb seines Leistungspaketes ist der AN für die Terminplanung und Koordination seiner Gutachter- und Planungsleistungen verantwortlich. Unter Berücksichtigung übergeordneter Rahmentermine und Meilensteine der Machbarkeitsstudie (Fremdleistung) hat er zu Beginn seiner Tätigkeit einen Planungsterminplan zu entwickeln, der auf den übergebenen Terminplan (siehe Vertragsanlage) des AG aufbaut. Für die Ausführungsphase der Maßnahmen zur Baufeldfreimachung im laufen-den Betrieb (Zug-um-Zug-Verfahren) ist ein Grobterminkonzept im Austausch mit den Planern der Machbarkeitsstudie (MBS) zu entwickeln. Für die Maßnahmen der Baufeldfreimachung ermittelt der AN für die drei erarbeiteten Varianten BE-Flächenkonzepte sowie zugehörige Kosten- und Terminrahmen aufgeteilt nach Bauwerken sowohl für das Großmarktgelände als auch separat für die Magnus-Hall-Fläche. Die Planungsergebnisse und Konzepte für die möglichen drei Varianten der MBS sind durch den AN in einem abschließenden Bericht mit dazugehörigen Unterlagen zusammenfassend an den Auftraggeber (AG) zu übergeben. - Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle
Erweiterung E. T. A.-Hoffmann-Gymnasium Bamberg - Objektplanung Gebäude und Innenräume II
Der Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg plant die Erweiterung des E.T.A.-Hoffmann-Gymnasiums in Bamberg. Das E.T.A.-Hoffmann-Gymnasium ist ein staatliches Gymnasium mit musischer Ausrichtung. Derzeit werden hier rund 900 Schüler und Schülerinnen unterrichtet. Das E.T.A.-Hoffmann-Gymnasium ist Mitglied im Netzwerk der UNESCO Projektschulen, Inklusionsschule und nimmt an der Pilotphase „Mittelstufe Plus“ teil. Das ca. 2,4 Hektar große Areal des E.T.A.-HoffmannGymnasium befindet sich am Rande des UNESCO Weltkulturerbes und liegt oberhalb der Regnitz auf dem Stephansberg in exponierter Stufenlage. Einzigartig ist diese Lage auf einem der sieben Hügel Bamberg, weithin über die Stadt sichtbar. Der über die Jahre gewachsene Schulstandort setzt sich aus Gebäudeteilen unterschiedlicher Bauzeiten (19. – 21. Jhdt.) zusammen. Das inzwischen denkmalgeschützte Gebäudeensemble aus dem Königlichen Schullehrer Seminar 1871-1872, der zeitgleich entstandenen ehemaligen Turnhalle heute Kapelle St. Nikolaus, der oberen Turnhalle [heute Werkräume], sowie der villenartigen Seminarübungsschule wurde ab 1970 um den Fachklassentrakt mit Einfachsporthalle und ab 1980 durch die obere Turnhalle samt Nebenräumen erweitert. Aufgrund der Raumnot wurde 2007-2008 bereits eine Containeranlage mit 4 Klassenräumen als Interimslösung errichtet. 20162017 wurde die Mittagsbetreuung mit Klassenräumen und Bibliothek errichtet. Weitere Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung und zum baulichen Brandschutz erfolgten in den Jahren 2019 – 2020. In Abstimmung mit der Schulleitung soll zur Kompensation der aktuell an anderen Standorten untergebrachten Klassen sowie die zur kurzfristigen Deckung der vermehrten Schülerzahl durch die Abiturjahrgänge des G9 ab dem Schuljahr 2024/25 auf die Errichtung eines freistehenden Schulgebäudes mit 16 Klassen in nachhaltiger, wertiger Bauweise im oberen Bereich des Schulgrundstückes zurückgegriffen werden. Ferner wurde im Zuge der Umsetzung der Erstmaßnahmen baulicher Brandschutz/Barrierefreiheit 2019-2020 festgestellt, dass die sog. „Untere Turnhalle“ den aktuellen Anforderungen an Sporthallen im gymnasialen Bereich (Normgröße) und an die technische Ausstattung nicht mehr erfüllt. Eine Sanierung ist aufgrund fehlender Förderfähigkeit nicht wirtschaftlich umzusetzen. Daher wurde beschlossen, die Sporthalle rückzubauen und ebenfalls neu zu errichten. Der bestehende Fachraumtrakt ist zu erhalten. Ebenso ist die „Obere Turnhalle“ stark sanierungsbedürftig und soll ebenfalls abgebrochen werden. Als Ersatz für die beiden abzubrechenden Turnhallen soll eine neue 2-fach Sporthalle errichtet werden. Es wird davon ausgegangen, dass ein Abbruch beider Turnhallen und der Neubau einer 2-fach Sporthalle wirtschaftlicher ist, als eine Generalsanierung der „Oberen Turnhalle“ bei gleichzeitigem Abriss und Neubau der „Unteren Turnhalle“ (im Folgende nur „Variante Teilsanierung“). Der Abriss beider Turnhallen inkl. Neubau einer 2-fach Sporthalle ist vorab auf Wirtschaftlichkeit und somit Förderfähigkeit zu prüfen. In der Untersuchung ist der geplante Neubau der 2-fach Sporthalle der Variante Teilsanierung gegenüberzustellen. Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sind mit Abschluss der Planungsleistungen der Stufe 1 gem. Ziffer 3.2.2.1 des Architektenvertrages den Entscheidungsgremien des Vorhabensträgers in einem Abschlussbericht inkl. einer Handlungsempfehlung vorzulegen. Sollte sich wider Erwarten die Variante Teilsanierung auch unter dem Gesichtspunkt der Fördermittelfähigkeit als wirtschaftlicher herausstellen, behält sich der Vorhabenträger nach den Regelungen des Architektenvertrages vor, die Planung des Abrisses der beiden Turnhallen inkl. Neubau einer 2-fach Sporthalle aufzugeben und den Projekt/Planungsumfang für die noch ausstehenden bereits beauftragten Planungsleistungen und bei der Beauftragung weiterer Stufen entsprechend zu reduzieren. Neben einem zukunftsfähigen und flexiblen städtebaulichen Gesamtkonzept und der Gebäudetypologie sind die Maßstäblichkeit, der Umgang mit der Topographie sowie der Auftritt der Schule zum Stadtraum essentiell. Aus funktionaler Sicht müssen die pädagogischen und organisatorischen Anforderungen bei der baulichen Umsetzung des pädagogischen Konzepts Berücksichtigung finden. Neben dem städtebaulichen Entwurf und der Ausbildung der Gebäude liegt das Augenmerk auch auf der Gestaltung der vorhandenen Außenanlagen, deren Nutzung als Freifläche, Aufenthaltsbereich, sowie als Sportanlage betrachtet werden muss. Die verkehrstechnische Erschließung mit An/Einbindung, Busanfahrt, Elternandienung und Parkplätzen muss unbedingt mit in weitere Überlegungen einfließen. Für den evtl. späteren Abbruch und Neubau des Fachklassentraktes sind mögliche Flächen zu integrieren und vorzuhalten. Ggf. lässt das neue Schulgebäude eine Erweiterung diesbezüglich zu. Ziel ist es für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäudeensemble zu entwickeln, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel und angemessen antwortet und mit den besonderen Ansätzen der Schulpädagogik korrespondiert. - Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle
Erweiterung des E. T. A.-Hoffmann-Gymnasium Bamberg - Fachplanerleistungen ELT und HLS
Der Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg plant die Erweiterung des E.T.A Hoffmann-Gymnasiums in Bamberg. Das E.T.A. Hoffmann-Gymnasium ist ein staatliches Gymnasium mit musischer Ausrichtung. Derzeit werden hier rund 900 Schüler und Schülerinnen unterrichtet. Das E.T.A. Hoffmann-Gymnasium ist Mitglied im Netzwerk der UNESCO-Projektschulen, Inklusionsschule und nimmt an der Pilotphase "Mittelstufe Plus" teil. Das ca. 2,4 Hektar große Areal des E.T.A. Hoffmann-Gymnasiums befindet sich am Rande des UNESCO Weltkulturerbes und liegt oberhalb der Regnitz auf dem Stephansberg in exponierter Stufenlage. Einzigartig ist diese Lage auf einem der sieben Hügel Bamberg, weithin über die Stadt sichtbar. Der über die Jahre gewachsene Schulstandort setzt sich aus Gebäudeteilen unterschiedlicher Bauzeiten (19. - 21. Jhdt.) zusammen. Das inzwischen denkmalgeschützte Gebäudeensemble aus dem Königlichen Schullehrer Seminar 1871-1872, der zeitgleich entstandenen ehemaligen Turnhalle heute Kapelle St. Nikolaus, der oberen Turnhalle [heute Werkräume], sowie der villenartigen Seminarübungsschule wurde ab 1970 um den Fachklassentrakt mit Einfachsporthalle und ab 1980 durch die obere Turnhalle samt Nebenräumen erweitert. Aufgrund der Raumnot wurde 2007-2008 bereits eine Containeranlage mit 4 Klassenräumen als Interimslösung errichtet. 2016-2017 wurde die Mittagsbetreuung mit Klassenräumen und Bibliothek errichtet. Weitere Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung und zum baulichen Brandschutz erfolgten in den Jahren 2019-2020. In Abstimmung mit der Schulleitung soll zur Kompensation der aktuell an anderen Standorten untergebrachten Klassen sowie die zur kurzfristigen Deckung der vermehrten Schülerzahl durch die Abiturjahrgänge des G9 ab dem Schuljahr 2024/25 auf die Errichtung eines freistehenden Schulgebäudes mit 16 Klassen in nachhaltiger, wertiger Bauweise im oberen Bereich des Schulgrundstückes zurückgegriffen werden. Ferner wurde im Zuge der Umsetzung der Erstmaßnahmen baulicher Brandschutz/Barrierefreiheit 2019-2020 festgestellt, dass die sog. "Untere Turnhalle" den aktuellen Anforderungen an Sporthallen im gymnasialen Bereich (Normgröße) und an die technische Ausstattung nicht mehr erfüllt. Eine Sanierung ist aufgrund fehlender Förderfähigkeit nicht wirtschaftlich umzusetzen. Daher wurde beschlossen, die Sporthalle rückzubauen und ebenfalls neu zu errichten. Der bestehende Fachraumtrakt ist zu erhalten. Ebenso ist die "obere Turnhalle" stark sanierungsbedürftig und soll ebenfalls abgebrochen werden. Als Ersatz für die beiden abzubrechenden Turnhallen soll eine neue 2-fach Sporthalle errichtet werden. Es wird davon ausgegangen, dass ein Abbruch beider Turnhallen und der Neubau einer 2-fach Sporthalle wirtschaftlicher ist, als eine Generalsanierung der "Oberen Turnhalle" bei gleichzeitigem Abriss und Neubau der "Unteren Turnhalle" (im Folgende nur "Variante Teilsanierung"). Der Abriss beider Turnhallen inkl. Neubau einer 2-fach Sporthalle wird vorab vom von dem mit der Objektplanung für Gebäude beauftragten Architekten auf Wirtschaftlichkeit und somit Förderfähigkeit geprüft. In der Untersuchung wird der geplante Neubau der 2-fach Sporthalle der Variante Teilsanierung gegenübergestellt. Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung werden mit Abschluss der Planungsleistungen des mit der Objektplanung für Gebäude beauftragten Architekten für die LPH 1 (Grundlagenermittlung) und die LPH 2 (Vorplanung) den Entscheidungsgremien des Vorhabenträgers in einem Abschlussbericht inkl. einer Handlungsempfehlung vorgelegt. Sollte sich wider Erwarten die Variante Teilsanierung auch unter dem Gesichtspunkt der Fördermittelfähigkeit als wirtschaftlicher herausstellen, behält sich der Vorhabenträger nach den Regelungen des Ingenieur-/ bzw. Architektenvertrages vor, die entsprechenden Planungsleistungen für den des Abrisses der beiden Turnhallen inkl. Neubau einer 2- fach Sporthalle aufzugeben und den Projekt-/Planungsumfang für die noch ausstehenden bereits beauftragten Planungsleistungen und bei der Beauftragung weiterer Stufen entsprechend zu reduzieren. Neben einem zukunftsfähigen und flexiblen städtebaulichen Gesamtkonzept und der Gebäudetypologie sind die Maßstäblichkeit, der Umgang mit der Topographie sowie der Auftritt der Schule zum Stadtraum essentiell. Aus funktionaler Sicht müssen die pädagogischen und organisatorischen Anforderungen bei der baulichen Umsetzung des pädagogischen Konzepts Berücksichtigung finden. Neben dem städtebaulichen Entwurf und der Ausbildung der Gebäude liegt das Augenmerk auch auf der Gestaltung der vorhandenen Außenanlagen, deren Nutzung als Freifläche, Aufenthaltsbereich, sowie als Sportanlage betrachtet werden muss. Die verkehrstechnische Erschließung mit An/Einbindung, Busanfahrt, Elternandienung und Parkplätzen muss unbedingt mit in weitere Überlegungen einfließen. Für den evtl. späteren Abbruch und Neubau des Fachklassentraktes sind mögliche Flächen zu integrieren und vorzuhalten. Ggfls. lässt das neue Schulgebäude eine Erweiterung diesbezüglich zu. Ziel ist es für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäudeensemble zu entwickeln, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel und angemessen antwortet und mit den besonderen Ansätzen der Schulpädagogik korrespondiert. - Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle
Erweiterung E. T. A.-Hoffmann-Gymnasium - Freianlagenplaner
Der Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg plant die Erweiterung des E.T.A Hoffmann-Gymnasiums in Bamberg. Das E.T.A. Hoffmann-Gymnasium ist ein staatliches Gymnasium mit musischer Ausrichtung. Derzeit werden hier rund 900 Schüler und Schülerinnen unterrichtet. Das E.T.A. Hoffmann-Gymnasium ist Mitglied im Netzwerk der UNESCO-Projektschulen, Inklusionsschule und nimmt an der Pilotphase "Mittelstufe Plus" teil. Das ca. 2,4 Hektar große Areal des E.T.A.-Hoffmann-Gymnasiums befindet sich am Rande des UNESCO Weltkulturerbes und liegt oberhalb der Regnitz auf dem Stephansberg in exponierter Stufenlage. Einzigartig ist diese Lage auf einem der sieben Hügel Bamberg, weithin über die Stadt sichtbar. Der über die Jahre gewachsene Schulstandort setzt sich aus Gebäudeteilen unterschiedlicher Bauzeiten (19. - 21. Jhdt.) zusammen. Das inzwischen denkmalgeschützte Gebäudeensemble aus dem Königlichen Schullehrer Seminar 1871-1872, der zeitgleich entstandenen ehemaligen Turnhalle heute Kapelle St. Nikolaus, der oberen Turnhalle [heute Werkräume], sowie der villenartigen Seminarübungsschule wurde ab 1970 um den Fachklassentrakt mit Einfachsporthalle und ab 1980 durch die obere Turnhalle samt Nebenräumen erweitert. Aufgrund der Raumnot wurde 2007-2008 bereits eine Containeranlage mit 4 Klassenräumen als Interimslösung errichtet. 2016-2017 wurde die Mittagsbetreuung mit Klassenräumen und Bibliothek errichtet. Weitere Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung und zum baulichen Brandschutz erfolgten in den Jahren 2019-2020. In Abstimmung mit der Schulleitung soll zur Kompensation der aktuell an anderen Standorten untergebrachten Klassen sowie die zur kurzfristigen Deckung der vermehrten Schülerzahl durch die Abiturjahrgänge des G9 ab dem Schuljahr 2024/25 auf die Errichtung eines freistehenden Schulgebäudes mit 16 Klassen in nachhaltiger, wertiger Bauweise im oberen Bereich des Schulgrundstückes zurückgegriffen werden. Ferner wurde im Zuge der Umsetzung der Erstmaßnahmen baulicher Brandschutz/Barrierefreiheit 2019-2020 festgestellt, dass die sog. "Untere Turnhalle" den aktuellen Anforderungen an Sporthallen im gymnasialen Bereich (Normgröße) und an die technische Ausstattung nicht mehr erfüllt. Eine Sanierung ist aufgrund fehlender Förderfähigkeit nicht wirtschaftlich umzusetzen. Daher wurde beschlossen, die Sporthalle rückzubauen und ebenfalls neu zu errichten. Der bestehende Fachraumtrakt ist zu erhalten. Ebenso ist die "obere Turnhalle" stark sanierungsbedürftig und soll ebenfalls abgebrochen werden. Als Ersatz für die beiden abzubrechenden Turnhallen soll eine neue 2-fach Sporthalle errichtet werden. Es wird davon ausgegangen, dass ein Abbruch beider Turnhallen und der Neubau einer 2-fach Sporthalle wirtschaftlicher ist, als eine Generalsanierung der "Oberen Turnhalle" bei gleichzeitigem Abriss und Neubau der "Unteren Turnhalle" (im Folgende nur "Variante Teilsanierung"). Der Abriss beider Turnhallen inkl. Neubau einer 2-fach Sporthalle wird vorab vom von dem mit der Objektplanung für Gebäude beauftragten Architekten auf Wirtschaftlichkeit und somit Förderfähigkeit geprüft. In der Untersuchung wird der geplante Neubau der 2-fach Sporthalle der Variante Teilsanierung gegenübergestellt. Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung werden mit Abschluss der Planungsleistungen des mit der Objektplanung für Gebäude beauftragten Architekten für die LPH 1 (Grundlagenermittlung) und die LPH 2 (Vorplanung) den Entscheidungsgremien des Vorhabenträgers in einem Abschlussbericht inkl. einer Handlungsempfehlung vorgelegt. Sollte sich wider Erwarten die Variante Teilsanierung auch unter dem Gesichtspunkt der Fördermittelfähigkeit als wirtschaftlicher herausstellen, behält sich der Vorhabenträger nach den Regelungen des Ingenieur-/ bzw. Architektenvertrages vor, die entsprechenden Planungsleistungen für den des Abrisses der beiden Turnhallen inkl. Neubau einer 2-fach Sporthalle aufzugeben und den Projekt-/Planungsumfang für die noch ausstehenden bereits beauftragten Planungsleistungen und bei der Beauftragung weiterer Stufen entsprechend zu reduzieren. Neben einem zukunftsfähigen und flexiblen städtebaulichen Gesamtkonzept und der Gebäudetypologie sind die Maßstäblichkeit, der Umgang mit der Topographie sowie der Auftritt der Schule zum Stadtraum essentiell. Aus funktionaler Sicht müssen die pädagogischen und organisatorischen Anforderungen bei der baulichen Umsetzung des pädagogischen Konzepts Berücksichtigung finden. Neben dem städtebaulichen Entwurf und der Ausbildung der Gebäude liegt das Augenmerk auch auf der Gestaltung der vorhandenen Außenanlagen, deren Nutzung als Freifläche, Aufenthaltsbereich, sowie als Sportanlage betrachtet werden muss. Die verkehrstechnische Erschließung mit An/Einbindung, Busanfahrt, Elternandienung und Parkplätzen muss unbedingt mit in weitere Überlegungen einfließen. Für den evtl. späteren Abbruch und Neubau des Fachklassentraktes sind mögliche Flächen zu integrieren und vorzuhalten. Ggfls. lässt das neue Schulgebäude eine Erweiterung diesbezüglich zu. Ziel ist es für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäudeensemble zu entwickeln, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel und angemessen antwortet und mit den besonderen Ansätzen der Schulpädagogik korrespondiert. - Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle
Erweiterung E.T.A.-Hoffmann-Gymnasium - Tragwerksplanung
Der Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg plant die Erweiterung des E.T.A Hoffmann-Gymnasiums in Bamberg. Das E.T.A. Hoffmann-Gymnasium ist ein staatliches Gymnasium mit musischer Ausrichtung. Derzeit werden hier rund 900 Schüler und Schülerinnen unterrichtet. Das E.T.A. Hoffmann-Gymnasium ist Mitglied im Netzwerk der UNESCO-Projektschulen, Inklusionsschule und nimmt an der Pilotphase "Mittelstufe Plus" teil. Das ca. 2,4 Hektar große Areal des E.T.A. Hoffmann-Gymnasiums befindet sich am Rande des UNESCO Weltkulturerbes und liegt oberhalb der Regnitz auf dem Stephansberg in exponierter Stufenlage. Einzigartig ist diese Lage auf einem der sieben Hügel Bamberg, weithin über die Stadt sichtbar. Der über die Jahre gewachsene Schulstandort setzt sich aus Gebäudeteilen unterschiedlicher Bauzeiten (19. - 21. Jhdt.) zusammen. Das inzwischen denkmalgeschützte Gebäudeensemble aus dem Königlichen Schullehrer Seminar 1871-1872, der zeitgleich entstandenen ehemaligen Turnhalle heute Kapelle St. Nikolaus, der oberen Turnhalle [heute Werkräume], sowie der villenartigen Seminarübungsschule wurde ab 1970 um den Fachklassentrakt mit Einfachsporthalle und ab 1980 durch die obere Turnhalle samt Nebenräumen erweitert. Aufgrund der Raumnot wurde 2007-2008 bereits eine Containeranlage mit 4 Klassenräumen als Interimslösung errichtet. 2016-2017 wurde die Mittagsbetreuung mit Klassenräumen und Bibliothek errichtet. Weitere Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung und zum baulichen Brandschutz erfolgten in den Jahren 2019-2020. In Abstimmung mit der Schulleitung soll zur Kompensation der aktuell an anderen Standorten untergebrachten Klassen sowie die zur kurzfristigen Deckung der vermehrten Schülerzahl durch die Abiturjahrgänge des G9 ab dem Schuljahr 2024/25 auf die Errichtung eines freistehenden Schulgebäudes mit 16 Klassen in nachhaltiger, wertiger Bauweise im oberen Bereich des Schulgrundstückes zurückgegriffen werden. Ferner wurde im Zuge der Umsetzung der Erstmaßnahmen baulicher Brandschutz/Barrierefreiheit 2019-2020 festgestellt, dass die sog. "Untere Turnhalle" den aktuellen Anforderungen an Sporthallen im gymnasialen Bereich (Normgröße) und an die technische Ausstattung nicht mehr erfüllt. Eine Sanierung ist aufgrund fehlender Förderfähigkeit nicht wirtschaftlich umzusetzen. Daher wurde beschlossen, die Sporthalle rückzubauen und ebenfalls neu zu errichten. Der bestehende Fachraumtrakt ist zu erhalten. Ebenso ist die "obere Turnhalle" stark sanierungsbedürftig und soll ebenfalls abgebrochen werden. Als Ersatz für die beiden abzubrechenden Turnhallen soll eine neue 2-fach Sporthalle errichtet werden. Es wird davon ausgegangen, dass ein Abbruch beider Turnhallen und der Neubau einer 2-fach Sporthalle wirtschaftlicher ist, als eine Generalsanierung der "Oberen Turnhalle" bei gleichzeitigem Abriss und Neubau der "Unteren Turnhalle" (im Folgende nur "Variante Teilsanierung"). Der Abriss beider Turnhallen inkl. Neubau einer 2-fach Sporthalle wird vorab vom von dem mit der Objektplanung für Gebäude beauftragten Architekten auf Wirtschaftlichkeit und somit Förderfähigkeit geprüft. In der Untersuchung wird der geplante Neubau der 2-fach Sporthalle der Variante Teilsanierung gegenübergestellt. Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung werden mit Abschluss der Planungsleistungen des mit der Objektplanung für Gebäude beauftragten Architekten für die LPH 1 (Grundlagenermittlung) und die LPH 2 (Vorplanung) den Entscheidungsgremien des Vorhabenträgers in einem Abschlussbericht inkl. einer Handlungsempfehlung vorgelegt. Sollte sich wider Erwarten die Variante Teilsanierung auch unter dem Gesichtspunkt der Fördermittelfähigkeit als wirtschaftlicher herausstellen, behält sich der Vorhabenträger nach den Regelungen des Ingenieur-/ bzw. Architektenvertrages vor, die entsprechenden Planungsleistungen für den des Abrisses der beiden Turnhallen inkl. Neubau einer 2-fach Sporthalle aufzugeben und den Projekt-/Planungsumfang für die noch ausstehenden bereits beauftragten Planungsleistungen und bei der Beauftragung weiterer Stufen entsprechend zu reduzieren. Neben einem zukunftsfähigen und flexiblen städtebaulichen Gesamtkonzept und der Gebäudetypologie sind die Maßstäblichkeit, der Umgang mit der Topographie sowie der Auftritt der Schule zum Stadtraum essentiell. Aus funktionaler Sicht müssen die pädagogischen und organisatorischen Anforderungen bei der baulichen Umsetzung des pädagogischen Konzepts Berücksichtigung finden. Neben dem städtebaulichen Entwurf und der Ausbildung der Gebäude liegt das Augenmerk auch auf der Gestaltung der vorhandenen Außenanlagen, deren Nutzung als Freifläche, Aufenthaltsbereich, sowie als Sportanlage betrachtet werden muss. Die verkehrstechnische Erschließung mit An/Einbindung, Busanfahrt, Elternandienung und Parkplätzen muss unbedingt mit in weitere Überlegungen einfließen. Für den evtl. späteren Abbruch und Neubau des Fachklassentraktes sind mögliche Flächen zu integrieren und vorzuhalten. Ggfls. lässt das neue Schulgebäude eine Erweiterung diesbezüglich zu. Ziel ist es für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäudeensemble zu entwickeln, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel und angemessen antwortet und mit den besonderen Ansätzen der Schulpädagogik korrespondiert. - Evangelischer Regionalverband Frankfurt und Offenbach
Fachplanung Technische Ausrüstung HLS Neubau Kindertagesstätte Raiffeisenstraße Frankfurt am Main
Leistungsbeschreibung: Am südlichen Ende der Schäfflestraße im Frankfurter Stadtteil Riederwald befindet sich das Gebäudeensemble aus der Philippuskirche mit dem Kinder- und Familienzentrum Philippus sowie weiteren Gemeinde- und Wohnnutzungen. Das Anfang der 1960er Jahre errichtete Kirchengebäude ist seit Ende 2023 geschlossen, da die Dachkonstruktion als einsturzgefährdet gilt. Der Evangelische Regionalverband Frankfurt am Main und Offenbach hat sich infolgedessen sowie aufgrund weiterführender Überlegungen entschlossen, anstelle der Kirche sowie der weiteren Bestandsgebäude auf dem Grundstück eine neue sechsgruppige Kindertagesstätte mit angeschlossenem Familienzentrum zu errichten. Die Bestandsgebäude sollen nach sorgfältiger Prüfung aufgrund konstruktiver Mängel und weiterer schwerwiegender Gründe zurückgebaut werden. Die zur Verfügung stehende Fläche ist bei kompakter Anordnung größer als für die Bedarfe von Kindertagesstätte/Familienzentrum erforderlich. Die nicht benötige Fläche soll so geschnitten sein, dass sie aus den vorhandenen Parzellen herausgeteilt und zur Errichtung eines Wohngebäudes genutzt werden kann. Kindertagesstätte mit Familienzentrum: Die geplante Kindertagesstätte umfasst eine Krabbelstube (u3) mit 11 Kindern, einen Kindergarten (ü3) mit 3 Gruppen für jeweils 21 Kinder sowie einen Hort mit 2 Gruppen für jeweils 20 Kinder, sodass insgesamt in der Einrichtung 114 Kinder betreut werden können. Das Familienzentrum umfasst ein Familiencafé, einen Betreuungsraum, einen Kursraum sowie einen Beratungsraum, der auch als Büro genutzt wird. Die Kindertagesstätte mit Familienzentrum soll maximal zwei Geschosse umfassen; auch im Sinne einer leichten Beaufsichtigung aller Bereiche. Der Haupteingang soll adressbildend nach Norden in Richtung des Cäcilie-Breckheimer-Platzes bzw. der Raiffeisenstraße angeordnet werden. Der Neubau soll eine ähnliche städtebauliche Wirkung zum Platz und zur Straße entfalten wie die zurückzubauende Kirche. Pädagogische Nutzfläche 734 qm: u.a. 6 Gruppenräume/Spielräume, 6 Intensivräume/Schlafräume, 1 Mehrzweckraum/Bewegungsraum; Nebenräume; Kinder- und Familienzentrum mit Familiencafé, Betreuungsraum, Kursraum und Beratungsraum. Betriebsflächen 86 qm: Sanitärräume, Abstellräume, Hauswirtschaftsräume. Gesamtsumme Nutzungsflächen KiTa: 820 qm. Projektziele: Technische Anforderungen - In den nach der Auftragsvergabe folgenden Planungsphasen sind die Inhalte der Bau- und Ausstattungsbeschreibung des Sachgebiets Bau von Kindertagesstätten und Krabbelstuben des Evangelischen Regionalverbands Frankfurt und Offenbachs zu beachten. Wirtschaftlichkeit - Bei der Planung und Ausführung der Kindertagesstätte wird besonderer Wert auf die Ausarbeitung einer wirtschaftlichen Gesamtlösung gelegt. Es ist in erhöhtem Maße auf eine wirtschaftliche, zweckentsprechende und einfache Planung und Bauausführung zu achten. Dabei sollen im Sinne eines nachhaltigen Gesamtprojekts die gesamten Lebenszykluskosten als Summe aus einmaligen Investitionskosten und Investitionsfolgekosten betrachtet werden. Konstruktion - Angestrebt wird eine Minimierung des Massen- und Energieaufwands zur Erstellung der Tragstruktur sowie des für die Gebäudeerstellung insgesamt erforderlichen Werkstoffeinsatzes. Ziel ist die Einsparung von "Grauer Energie". Grundsätzlich sinnvoll sind durchgängige, direkte Lastabtragungswege, effiziente, regelmäßige Spannweitenverhältnisse sowie einfache, bauphysikalisch klare Schnittstellen zur Fassadenkonstruktion. Zugleich sollen die eingesetzten Konstruktionen möglichst weitgehend rückbaufähig gewählt werden. Im Sinne eines langlebigen Gebäudekonzepts soll auch die Gebäudekonstruktion eine hohe Nutzungsflexibilität und Anpassungsfähigkeit des Gebäudes unterstützen. Varianten zur Konstruktionsweise (Massivbau, Holz- oder Holzhybridbauweise) sollen in den ersten Planungsphasen durch das Planungsteam vergleichend geprüft und dem AG zur Entscheidung vorgelegt werden. Gebäudehülle/Fassade - Die Qualität der Gebäudehülle trägt maßgeblich zur Minimierung des Wärmebedarfs für die Raumkonditionierung und gleichzeitig zur Sicherstellung einer hohen thermischen Behaglichkeit bei. Sinnvoll sind fassadenbezogene Vorschläge für eine natürliche Kühlung des Gebäudes. Dauerhaftigkeit und Wartungsarmut - Im Sinne der Nachhaltigkeit der Gebäudekonzeption sind auch die Langlebigkeit der Materialien sowie einfache Wartungs- und Reinigungsmöglichkeiten von Bedeutung. Materialien - Bei der Wahl der Baumaterialien sollen Aspekte der Kreislauffähigkeit bzw. des zirkulären Bauens beachtet werden. Im Sinne der Nutzergesundheit sind für den Auftraggeber Themen der Baubiologie von hoher Bedeutung und sollen bei der Materialauswahl berücksichtigt werden. Klimaschutz/Klimaanpassung - Im Zuge des Klimawandels werden Maßnahmen zur Begrünung und Beschattung an Bedeutung gewinnen. Neben der Hitzebelastung zählen auch Starkregenereignisse zu den zukünftigen Herausforderungen. Baukosten nach aktuellem Kenntnisstand: 4,62 Mio. EUR netto KG 300 75 % = 3,465 Mio. EUR netto KG 400 25 % = 1,155 Mio. EUR netto KG 400 Bauwerk-Technische Anlagen EUR 1,155 Mio. EUR netto darin enthalten 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 289.000 EUR netto; 420 Wärmeversorgungsanlagen 254.000 EUR netto; 430 Raumlufttechnische Anlagen 75.000 EUR netto; 480 Gebäude- und Anlagenautomation 29.000 EUR netto; Rahmentermine: Der Projektstart soll unmittelbar nach Auftragsvergabe erfolgen. - Planungsbeginn im zweiten Quartal 2026; - schnellstmögliche Einreichung des Bauantrages 2026; - Baubeginn 2027; - Fertigstellung 2028/29.
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