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Große Kreisstadt Meißen, Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
Planungsleistungen für die Änderung und Ergänzung eines Flächennutzungsplans gem. § 18 HOAI. Grundlage bildet u. a. der bestehende Flächennutzungs- und Landschaftsplan.
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Inhalt auf einen Blick
Planungsleistungen für die Änderung und Ergänzung eines Flächennutzungsplans gem. § 18 HOAI. Grundlage bildet u. a. der bestehende Flächennutzungs- und Landschaftsplan.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Große Kreisstadt Meißen
- Veröffentlicht:
- 14. Mai 2026
- Frist:
- 12. Juni 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Planungsleistungen für die Änderung und Ergänzung eines Flächennutzungsplans gem. § 18 HOAI. Grundlage bildet u. a. der bestehende Flächennutzungs- und Landschaftsplan.
Weiterführende Details
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Dokumente und Anhänge
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Große Kreisstadt Meißen, Planungsleistungen für die Änderung und Ergänzung eines Flächennutzungsplans gem. § 18 HOAI (Grundlage bildet u. a. der bestehende Flächennutzungs- und Landschaftsplan) - Verbandsgemeinde Langenlonsheim-StrombergLangenlonsheimFrist: 14. Juli
VG Langenlonsheim-Stromberg - Los 1: Planungsleistungen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
Planungsleistungen für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans und Landschaftsplans gemäß HOAI-Leistungsphasen 1-3/4 sowie ergänzende Besonderheiten (AHO-Heft 42). Los 1: Flächennutzungsplan, Los 2: Landschaftsplan. Frist: 01.01.2028. - Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöRKiel
FG 2884 26 083 Neuaufstellung Flächennutzungsplan inkl. Landschaftsplan
Erstellung eines Flächennutzungsplans nach § 18 HOAI sowie eines Landschaftsplans nach § 23 HOAI. - Stadt Bad Oldesloe
Stadt Bad Oldesloe - Neuaufstellung Flächennutzungsplan Bad Oldesloe
Aufgrund der Änderung von wesentlichen Anforderungen und Rahmenbedingungen sieht die Stadt Bad Oldesloe die Erforderlichkeit nach § 1 Abs. 3 BauGB ihren Flächennutzungsplan neu aufzustellen. Mit der Neuaufstellung sollen die sektoralen Themen Baulandentwicklung, Klimaanpassung und -Schutz, Flächen für Erneuerbare Energien und die Anforderungen der Regional- und Landesplanung auf kommunaler Ebene gesteuert werden. Die strategische und fachliche Grundlage zur Flächennutzungsplanung liefert das integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) und der Landschaftsplan der Stadt Bad Oldesloe. Das ISEK welches im Jahr 2024 begonnen wurde und sich aktuell in der Vorbereitung zum Beschluss befindet, beinhaltet die strategischen Leitlinien der Stadt Bad Oldesloe. Der seit April 2025 beauftragte Landschaftsplans soll Erkenntnisse zu den Themen der Landschaftsplanung, des Hochwasserschutzes und des naturschutzrechtlichen Ausgleiches liefern. Auf Grundlage des vorbereitenden ISEK und in Abstimmung mit der begleitenden Landschaftsplanung soll der Flächennutzungsplan flächenbezogene Darstellungen über die langfristigen Planungsabsichten und Planungsziele der Stadt Bad Oldesloe aufzeigen. Der Umfang der Planungsleistungen für die Maßnahme beinhaltet die Flächenplanung FNP. Es ist eine stufenweise Beauftragung der LPH 1-3 gem. § 18 HOAI vorgesehen. Für die Erbringung von „Besonderen Leistungen“ ist jeweils vorab die Zustimmung des AG einzuholen. Der FNP der Stadt Bad Oldesloe umfasst eine Fläche von 5.259 ha. - Verbandsgemeinde Langenlonsheim-StrombergLangenlonsheimFrist: 14. Juli
VG Langenlonsheim-Stromberg - Los 1: Planungsleistungen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
Die Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg ist zum 01.01.2020 aus der Fusion der Verbandsgemeinde Langenlonsheim und der Verbandsgemeinde Stromberg hervorgegangen. Die Verbandsgemeinde hat ca. 24.000 Einwohner in 17 angehörigen Ortsgemeinden. Das Gesamtplangebiet hat eine Größe von 129 km². Für die ehemals eigenständigen Verbandsgemeinden existieren jeweils eigene rechtswirksame Flächennutzungs- und Landschaftspläne, die im Laufe der Jahre durch Teil Fortschreibungen und Einzeländerungen ergänzt wurden. Mit der Fusion ergibt sich die Notwendigkeit, die städtebauliche Entwicklung der neuen Verbandsgemeinde in einem einheitlichen, übergeordneten Planwerk zusammenzuführen. Bis zur Wirksamkeit dieses neuen Planwerkes gelten die bisherigen Flächennutzungspläne der beiden ehemaligen Verbandsgemeinden fort. Die für die beiden ehemaligen Verbandsgemeinden bestehenden Flächennutzungspläne sind digitalisiert. Die Landschaftspläne hingegen nicht. Es existiert eine redaktionelle Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, der in der zweiten Stufe des Verfahrens bereitgestellt wird. Der Auftraggeber beabsichtigt die Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans für das Gebiet der Verbandsgemeinde unter Berücksichtigung der vorhandenen Flächennutzungspläne. Ein ebenfalls neu zu erstellender Landschaftsplan ist einzuarbeiten. - Stadt Bad Oldesloe
Stadt Bad Oldesloe - Neuaufstellung Flächennutzungsplan Bad Oldesloe
Die Stadt Bad Oldesloe schreibt die Neuaufstellung ihres Flächennutzungsplans (FNP) für eine Fläche von 5.259 ha aus. Ziel ist die Steuerung von Baulandentwicklung, Klimaschutz, Erneuerbaren Energien sowie Regional- und Landesplanung auf Basis des ISEK und des Landschaftsplans. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise gemäß LPH 1-3 nach § 18 HOAI. Besondere Leistungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. - Stadt Kaufbeuren
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan
Die Stadt Kaufbeuren beabsichtigt die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) mit integriertem Landschaftsplan (LSP) als Leitplanung für die Erfordernisse der städtebaulichen Innenentwicklung. Kernaufgabe des Flächennutzungsplans ist es, die verbindliche Bauleitplanung vorzubereiten. Als kreisfreie Stadt im bayerischen Allgäu, am Rande der Europäischen Metropolregion München gelegen, ist die Stadt Kaufbeuren nicht nur ein prosperierendes Oberzentrum mit ca. 46.000 Einwohnern, sondern auch die viertgrößte Stadt im Regierungsbezirk Schwaben. Die verkehrsgünstige, überregionale Erschließung über die Bahnstrecke München Lindau, sowie über die B 12 und B 16 an die A 96, sowie nach Kempten und Füssen stellen einen bedeutenden Standortvorteil dar. Kaufbeuren ist eine Stadt mit hoher Lebensqualität und großem Freizeitwert. Neben einer intakten historischen Altstadt in reizvoller Lage, zeichnet sich Kaufbeuren auch durch ein gutes Angebot im kulturellen Bereich, im Sport, sowie durch eine attraktive Lage im Voralpengebiet aus. In Zeiten des Wandels und Wachstums gilt es diese Qualitäten zu bewahren. Ebenso sollen künftige Veränderungen wie beispielsweise die demographische Entwicklung, das Mobilitätsverhalten, sowie die Siedlungs- und Wirtschaftsstrukturen aktiv gestaltet werden. Um der Stadt Kaufbeuren hervorragende Zukunftschancen zu gewährleisten, ist zudem sicherzustellen, dass die Ziele des Klimaschutzes, der Klimaanpassung und der Erhalt und die Förderung der Biodiversität erreicht werden. Eine besondere Bedeutung kommt dem Flächennutzungs- mit integriertem Landschaftsplan bei der Steuerung der Zulässigkeit von bestimmten Vorhaben im Außenbereich, insbesondere der erneuerbaren Energien, zu. Diese Vorhaben sind gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch im Außenbereich grundsätzlich zulässig, ihnen stehen jedoch in der Regel öffentliche Belange entgegen, soweit hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan (oder als Ziele der Raumordnung) eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist. Grundlage der Darstellung solcher Flächen muss eine nachvollziehbare und begründete planerische Konzeption sein. Bei der Erstellung des LSP sollen auch die Ziele der EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (W-VO) berücksichtigt werden. All dies zu gewährleisten bedarf sorgfältiger planerischer Vorbereitung durch strategische und langfristige Konzeptplanungen, unter Einbeziehung von Fachplanungen, wie dem Innenentwicklungskonzept (mit dessen Bestandteilen Nachverdichtungskonzept, Mobilitätskonzept und dem gesamtstädtischen Freiraumkonzept), sowie dem Klimaschutzkonzept. Hierbei soll der zu erstellende Flächennutzungs- und Landschaftsplan als Leitlinie für die Verteilung verschiedener Nutzungen innerhalb des gesamten Stadtgebietes (40 km²), dienen und die Grundzüge der beabsichtigten räumlichen, städtebaulichen Entwicklung für das ganze Stadtgebiet darstellen. Insbesondere das gesamtstädtische Freiraumkonzept kann als Grundlage für den Landschaftsplan herangezogen werden. Der aktuelle Flächennutzungsplan gilt bereits seit 1984, der Landschaftsplan seit 2005. Der FNP wurde entsprechend der Erfordernisse der Stadtentwicklung in Teilbereichen geändert; eine gesamtstädtische Fortschreibung steht jedoch seit langer Zeit aus. Es ist daher nach über 40 Jahren notwendig, den FNP neu aufzustellen, weil er trotz Fortschreibung kaum mehr Hinweise zu anstehenden Aufgaben und Fragestellungen der Stadtentwicklung gibt. Terminschiene VgV- Verfahren Oktober 2025 - Januar 2026 Die Vergabeverhandlung wird voraussichtlich im Januar 2026 stattfinden. Beauftragung Januar/Februar 2026 Projektstart Februar 2026 Fertigstellung Dezember 2028 Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Stadtplanung gem. § 18 ff. HOAI 2021, LPH 1 bis 3, bei stufenweiser Beauftragung. - Große Kreisstadt MeißenMeissenFrist: 12. Juni
Große Kreisstadt Meißen, Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
ie Teilnahme am Vergabeverfahren ist gemäß § 75 VgV einem bestimmten Berufsstand vorbehalten. Teilnahmeberechtigt ist, wer nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Stadtplaner / Stadtplanerin zu führen (Eintragung in die Stadtplanerliste einer Architektenkammer) oder die Berufsbezeichnung Architekt / Architektin zu führen mit dem Schwerpunkt Städtebau (Eintragung in die Architekten einer Architektenkammer). Weiterhin sind Diplom-Ingenieure (Univ./FH/Master) teilnahmeberechtigt, mit Fachrichtungen Stadt- und Regionalplanung oder Raumplanung Entsprechende Nachweise sind zu führen. Bewerber aus dem EU-Ausland sind teilnahmeberechtigt, wenn eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG (geändert durch Richtlinie 2013/55/EU) nachgewiesen wird. Juristische Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Bearbeiter benannt werden kann, der die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt. Die Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die Anforderungen müssen bei Bietergemeinschaften durch alle Mitglieder erfüllt werden. - Stadt MünchebergFrist: 26. Mai
Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes für das Gebiet der Stadt Müncheberg
Neuaufstellung eines Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan und Umweltbericht für das gesamte Stadtgebiet von Müncheberg (ca. 152 km², acht Ortsteile). Ziel ist die Schaffung eines städtebaulichen Entwicklungsrahmens zur Steuerung von Wohnbauflächen, sozialer Infrastruktur, ÖPNV-Sicherung sowie der Flächennutzung für erneuerbare Energien unter Berücksichtigung der Lage im Naturpark Märkische Schweiz und der regionalen Entwicklung der Metropolenregion Berlin-Brandenburg. - Stadt Bad Oldesloe
Stadt Bad Oldesloe - Neuaufstellung Flächennutzungsplan Bad Oldesloe
Die Stadt Bad Oldesloe schreibt die Neuaufstellung ihres Flächennutzungsplans (FNP) für eine Fläche von 5.259 ha aus. Ziel ist die Steuerung von Baulandentwicklung, Klimaschutz, Erneuerbaren Energien sowie Regional- und Landesplanung auf Basis des ISEK und des Landschaftsplans. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise gemäß LPH 1-3 nach § 18 HOAI. Besondere Leistungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 12. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Große Kreisstadt Meißen.
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