Donatsch + Partner AG Landquart
GM Fanas, 10. Etappe, Baumeisterarbeiten
Kulturerdarbeiten auf 11.000 m², Aushub von 5.000 m³ Material, Fundationsmaterial 1.300 m³, Betonspuren auf 2.500 m², Sicker- und Transportleitungen 1.000 m, Blocksteinmauer 950 to, permanente BGS 150 m².
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Inhalt auf einen Blick
Kulturerdarbeiten auf 11.000 m², Aushub von 5.000 m³ Material, Fundationsmaterial 1.300 m³, Betonspuren auf 2.500 m², Sicker- und Transportleitungen 1.000 m, Blocksteinmauer 950 to, permanente BGS 150 m².
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Donatsch + Partner AG
- Veröffentlicht:
- 19. Februar 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Kulturerdarbeiten auf 11.000 m², Aushub von 5.000 m³ Material, Fundationsmaterial 1.300 m³, Betonspuren auf 2.500 m², Sicker- und Transportleitungen 1.000 m, Blocksteinmauer 950 to, permanente BGS 150 m².
Weiterführende Details
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Dokumente und Anhänge
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Bodenmanagement für die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Annahme, Lagerung, Beprobung, Verwertung sowie Beseitigung von Bodenaushubmaterial der Klassen BM-0, BM-0*, BM-F0*, BM-F1, BM-F2, BM-F3 sowie der Deponieklassen DK 0, DK 1, DK 2, DK 3. Der Beschaffungsgegenstand umfasst auch die Annahme, Verwertung oder Beseitigung von bituminösem Straßenaufbruch. Im Weiteren wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Leistungen beinhalten jeweils insbesondere die Annahme des Materials, das Ein- und Auswiegen mittels geeichter Waage einschließlich der Dokumentation der Wiegeergebnisse, die Separation von BM-0-Boden sowie das Ab- und Verladen mittels geeigneter Ladegeräte. Darüber hinaus sind die ordnungsgemäße Lagerung auf flüssigkeitsdichtem Untergrund, der Schutz des Materials vor Witterungseinflüssen sowie die Entnahme von Bodenproben nach PN 98 Bestandteil der Leistung. Die erforderlichen Bodenanalysen sind durch ein akkreditiertes Labor durchzuführen. Die Annahmestelle/n für das Bodenaushubmaterial und den bituminösen Straßenaufbruch muss/ müssen im Gebiet der Stadt Leverkusen liegen. Dies ist erstens aus wirtschaftlichen Gründen sachlich gerechtfertigt. Die das Bodenaushubmaterial anliefernden Tiefbauunternehmen fahren bislang ausschließlich Annahmestellen im Stadtgebiet Leverkusen an. Eine Verpflichtung zur Anlieferung bei weiter entfernt gelegenen Annahmestellen wäre ihnen nicht oder jedenfalls nicht ohne Weiteres zumutbar, da hierdurch erhebliche zusätzliche Transportkosten entstünden. Hintergrund ist, dass die Tiefbauunternehmen eine pauschale Vergütung erhalten, die ausschließlich auf Anlieferungen zu Deponien im Gebiet der Stadt Leverkusen kalkuliert ist. Zweitens ist die örtliche Beschränkung aus ökologischen Gründen geboten. Durch kurze Transportwege werden Transportemissionen reduziert, was zu einer Verringerung der Umweltbelastung beiträgt. Die Berücksichtigung solcher umweltbezogenen Aspekte ist vergaberechtlich zulässig und geboten (vgl. OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 29.03.2018, 11 Verg 16/17). Die Auftraggeberin sagt die folgenden Mindestabnahmemengen pro Jahr aus der Rahmenvereinbarung verbindlich zu: - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-0 5.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-0* 5.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F0* 5.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F1 3.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F2 1.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F3 5.000 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 0 250 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 1 250 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 2 250 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 3 50 Tonnen (t) - Separation von BM-0 Bodenaushubmaterial 5.000 Tonnen (t) - Zwischenlagerung 8.000 Tonnen (t) - Umschlagslagerung 20.000 Tonnen (t) - Verwertung/Beseitigung bituminöser Straßenaufbruch 4.000 Tonnen (t) - Container An-& Abfahrt 75 Touren - Umlagerung Sammelmiete 1.200 Tonnen (t) Im Weiteren begründet die Rahmenvereinbarung keinen Anspruch der Auftragnehmerin auf Abruf einer bestimmten Jahresmenge. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen pro Jahr lautet wie folgt: - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-0 6.250 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-0* 6.250 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F0* 6.250 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F1 3.750 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F2 1.250 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F3 6.250 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 0 750 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 1 2.500 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 2 1.250 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 3 500 Tonnen (t) - Separation von BM-0 Bodenaushubmaterial 6.250 Tonnen (t) - Zwischenlagerung 10.500 Tonnen (t) - Umschlagslagerung 24.500 Tonnen (t) - Verwertung/Beseitigung bituminöser Straßenaufbruch 5.000 Tonnen (t) - Container An-& Abfahrt 96 Touren - Umlagerung Sammelmiete 25 Tonnen (t) Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge werden folgende verbindlichen Höchstabnahmegrenzen festgelegt (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten): - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-0 60.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-0* 60.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F0* 60.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F1 36.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F2 12.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F3 60.000 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 0 7.200 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 1 24.000 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 2 12.000 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 3 4.800 Tonnen (t) - Separation von BM-0 Bodenaushubmaterial 60.000 Tonnen (t) - Zwischenlagerung 100.000 Tonnen (t) - Umschlagslagerung 235.000 Tonnen (t) - Verwertung/Beseitigung bituminöser Straßenaufbruch 48.000 Tonnen (t) - Container An-& Abfahrt 950 Touren - Umlagerung Sammelmiete 11.500 Tonnen (t) Es ist mit Schadstoffbelastungen und Bandbreiten zu rechnen, wie diese in innerstädtischen Böden und Auffüllungsböden üblicherweise vorkommen. Hinweise auf aktuelle, konkrete Schadenereignisse der betroffenen Böden liegen derzeit nicht vor, können sich aber jederzeit während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ergeben. Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Versorgungsgebiet ausgewiesene Altlastengebiete befinden. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Donatsch + Partner AG .
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