Landkreis Anhalt-BitterfeldKöthen (Anhalt)TED
Gigabitausbauprojekt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit anschließenden Netzbetrieb für 84 Monate
Im Anschluss an den Branchendialog sowie das Markterkundungsverfahren des Landkreises Anhalt-Bitterfeld unter Berücksichtigung von Eigenausbauzusagen privater Telekommunikationsunternehmen sowie auf der Grundlage - der aktuellen Leitlinien der EU für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen vom 31.1.2023, - der Rahmenregelun...
Glasfaserausbau, Internetdienste
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Im Anschluss an den Branchendialog sowie das Markterkundungsverfahren des Landkreises Anhalt-Bitterfeld unter Berücksichtigung von Eigenausbauzusagen privater Telekommunikationsunternehmen sowie auf der Grundlage - der aktuellen Leitlinien der EU für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen vom 31.1.2023, - der Rahmenrege...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landkreis Anhalt-Bitterfeld
- Veröffentlicht:
- 01. Juli 2026
- Frist:
- 31. Juli 2026
- Thema:
- Glasfaserausbau
Ausschreibungsbeschreibung
Im Anschluss an den Branchendialog sowie das Markterkundungsverfahren des Landkreises Anhalt-Bitterfeld unter Berücksichtigung von Eigenausbauzusagen privater Telekommunikationsunternehmen sowie auf der Grundlage - der aktuellen Leitlinien der EU für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen vom 31.1.2023, - der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen vom 31.7.2024 (Gigabit-Rahmenregelung samt Anlage), - der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.3.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 sowie - der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des flächendeckenden Ausbaus von Gigabitnetzen (Gigabit-RL LSA) vom 28. Oktober 2025 (Az.: 46-79100) beabsichtigt der Landkreis Anhalt-Bitterfeld eine Versorgung noch unterversorgter Adresspunkte im Gebiet des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zu erreichen. Ziel ist eine Verbesserung des flächendeckenden gigabitfähigen Breitbandnetzes im Landkreisgebiet. Der Landkreis übernimmt diese Aufgabe im Auftrag der Stadt Köthen (Anhalt) aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Im Anschluss an den Branchendialog sowie das Markterkundungsverfahren des Landkreises Anhalt-Bitterfeld unter Berücksichtigung von Eigenausbauzusagen privater Telekommunikationsunternehmen sowie auf der Grundlage - der aktuellen Leitlinien der EU für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen vom 31.1.2023, - der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen vom 31.7.2024 (Gigabit-Rahmenregelung samt Anlage), - der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.3.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 sowie - der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des flächendeckenden Ausbaus von Gigabitnetzen (Gigabit-RL LSA) vom 28. Oktober 2025 (Az.: 46-79100) beabsichtigt der Landkreis Anhalt-Bitterfeld eine Versorgung noch unterversorgter Adresspunkte im Gebiet des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zu erreichen. Ziel ist eine Verbesserung des flächendeckenden gigabitfähigen Breitbandnetzes im Landkreisgebiet. Der Landkreis übernimmt diese Aufgabe im Auftrag der Stadt Südliches Anhalt aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung. - Landkreis Anhalt-BitterfeldKöthen (Anhalt)Frist: 31. Juli
Gigabitausbauprojekt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit anschließenden Netzbetrieb für 84 Monate
Errichtung gigabitfähiger Anschlüsse in unterversorgten Ortsteilen (Los 1: Köthen (Anhalt), Los 2: Südliches Anhalt) sowie anschließender Netzbetrieb für 84 Monate. Vergabe als Dienstleistungskonzession mittels Auswahlverfahren zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeitslücke. - Stadt MarktoberdorfMarktoberdorf
Marktoberdorf - Ausschreibung Wirtschaftlichkeitslückenmodell - 2.0
Ein Branchendialog und eine Markterkundung hat / haben ergeben, dass für den Teilbereich der Gebietskörperschaft derzeit keine leistungsfähige Gigabitinfrastruktur mit einem Angebot entsprechender Telekommunikationsdienste flächendeckend gemäß den Zielen der Gigabit-Rahmenregelung 2.0 verfügbar ist und in den nächsten Jahren verfügbar sein wird. Die Gebietskörperschaft hat daher Fördermittel für einen flächendeckenden Gigabitausbau - bezogen auf den unterversorgten Teilbereich im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 31. März 2023 in der Fassung der Änderung vom 13.01.2025 ("Gigabit-Richtlinie 2.0") beantragt und bewilligt erhalten. Die in diesem Förderprogramm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell bereitgestellten Fördermittel (im Folgenden: Mittel) sollen durch Gebietskörperschaften an Telekommunikationsunternehmen im EU-beihilfenrechtlichen Sinne als Investitionskostenbeihilfe für den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen weitergeleitet werden. - Stadt MarktoberdorfMarktoberdorfFrist: 24. Aug.
Marktoberdorf - Ausschreibung Wirtschaftlichkeitslückenmodell - 2.0
Ein Branchendialog und eine Markterkundung hat / haben ergeben, dass für den Teilbereich der Gebietskörperschaft derzeit keine leistungsfähige Gigabitinfrastruktur mit einem Angebot entsprechender Telekommunikationsdienste flächendeckend gemäß den Zielen der Gigabit-Rahmenregelung 2.0 verfügbar ist und in den nächsten Jahren verfügbar sein wird. Die Gebietskörperschaft hat daher Fördermittel für einen flächendeckenden Gigabitausbau - bezogen auf den unterversorgten Teilbereich im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 31. März 2023 in der Fassung der Änderung vom 13.01.2025 ("Gigabit-Richtlinie 2.0") beantragt und bewilligt erhalten. Die in diesem Förderprogramm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell bereitgestellten Fördermittel (im Folgenden: Mittel) sollen durch Gebietskörperschaften an Telekommunikationsunternehmen im EU-beihilfenrechtlichen Sinne als Investitionskostenbeihilfe für den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen weitergeleitet werden. - Zweckverband Gigabit Landkreis GöppingenGöppingen
EX-POST BEKANNTMACHUNG: Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Landkreises Göppingen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Der Zweckverband Gigabit Landkreis Göppingen hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte, Gewerbetreibende, Schulen und sonstige institutionelle Nachtrage leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen abgeschlossen werden.13 Städte und Gemeinden im Landkreis Göppingen haben dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie der "Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)" Förderanträge gestellt und den Zweckverband im Wege einer Aufgabenübertragung u.a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt. - Markt BuchbachBuchbachFrist: 10. Aug.
Markt Buchbach - Vergabe Breitband
Ein Branchendialog und eine Markterkundung hat / haben ergeben, dass in der Gebietskörperschaft derzeit keine leistungsfähige Gigabitinfrastruktur mit einem Angebot entsprechender Telekommunikationsdienste flächendeckend gemäß den Zielen der Gigabit-Rahmenregelung 2.0 verfügbar ist und in den nächsten Jahren verfügbar sein wird. Die Gebietskörperschaft hat daher Fördermittel für einen flächendeckenden Gigabitausbau im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 31. März 2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 ("Gigabit-Richtlinie 2.0") beantragt und den Bescheid über die abschließende Höhe der Zuwendung erhalten. Die in diesem Förderprogramm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell bereitgestellten Fördermittel (im Folgenden: Mittel) sollen durch Gebietskörperschaften an Telekommunikationsunternehmen im EU-beihilfenrechtlichen Sinne als Investitionskostenbeihilfe für den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen weitergeleitet werden. - IKZ EchingEchingFrist: 05. Aug.
Eching IKZ - Ausschreibung Wirtschaftlichkeitslückenmodell - 2.0
Ein Branchendialog und eine Markterkundung hat / haben ergeben, dass für den Teilbereich der Gebietskörperschaft derzeit keine leistungsfähige Gigabitinfrastruktur mit einem Angebot entsprechender Telekommunikationsdienste flächendeckend gemäß den Zielen der Gigabit-Rahmenregelung 2.0 verfügbar ist und in den nächsten Jahren verfügbar sein wird. Die Gebietskörperschaft hat daher Fördermittel für einen flächendeckenden Gigabitausbau - bezogen auf den unterversorgten Teilbereich im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 31. März 2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 ("Gigabit-Richtlinie 2.0") beantragt und bewilligt erhalten. Die in diesem Förderprogramm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell bereitgestellten Fördermittel (im Folgenden: Mittel) sollen durch Gebietskörperschaften an Telekommunikationsunternehmen im EU-beihilfenrechtlichen Sinne als Investitionskostenbeihilfe für den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen weitergeleitet werden. - Gemeinde HohenthannHohenthann
Hohenthann - Ausschreibung Wirtschaftlichkeitslückenmodell - Lückenschluss - 2
Ein Branchendialog und eine Markterkundung hat / haben ergeben, dass für den Teilbereich der Gebietskörperschaft derzeit keine leistungsfähige Gigabitinfrastruktur mit einem Angebot entsprechender Telekommunikationsdienste flächendeckend gemäß den Zielen der Gigabit-Rahmenregelung 2.0 verfügbar ist und in den nächsten Jahren verfügbar sein wird. Die Gebietskörperschaft hat daher Fördermittel für einen flächendeckenden Gigabitausbau - bezogen auf den unterversorgten Teilbereich im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 31. März 2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 ("Gigabit-Richtlinie 2.0") beantragt und bewilligt erhalten. Die in diesem Förderprogramm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell bereitgestellten Fördermittel (im Folgenden: Mittel) sollen durch Gebietskörperschaften an Telekommunikationsunternehmen im EU-beihilfenrechtlichen Sinne als Investitionskostenbeihilfe für den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen weitergeleitet werden. - Gemeinde Wurmsham in der Verwaltungsgemeinschaft VeldenWurmsham
Wurmsham
Ein Branchendialog und eine Markterkundung hat / haben ergeben, dass für den Teilbereich der Gebietskörperschaft derzeit keine leistungsfähige Gigabitinfrastruktur mit einem Angebot entsprechender Telekommunikationsdienste flächendeckend gemäß den Zielen der Gigabit-Rahmenregelung 2.0 verfügbar ist und in den nächsten Jahren verfügbar sein wird. Die Gebietskörperschaft hat daher Fördermittel für einen flächendeckenden Gigabitausbau - bezogen auf den unterversorgten Teilbereich im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 31. März 2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 ("Gigabit-Richtlinie 2.0") beantragt und bewilligt erhalten. Die in diesem Förderprogramm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell bereitgestellten Fördermittel (im Folgenden: Mittel) sollen durch Gebietskörperschaften an Telekommunikationsunternehmen im EU-beihilfenrechtlichen Sinne als Investitionskostenbeihilfe für den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen weitergeleitet werden. - Gemeinde Wurmsham in der Verwaltungsgemeinschaft VeldenWurmshamFrist: 24. Juni
IKZ Wurmsham - Neufraunhofen - Ausschreibung Wirtschaftlichkeitslückenmodell - WL 2.0
Ein Branchendialog und eine Markterkundung hat / haben ergeben, dass für den Teilbereich der Gebietskörperschaft derzeit keine leistungsfähige Gigabitinfrastruktur mit einem Angebot entsprechender Telekommunikationsdienste flächendeckend gemäß den Zielen der Gigabit-Rahmenregelung 2.0 verfügbar ist und in den nächsten Jahren verfügbar sein wird. Die Gebietskörperschaft hat daher Fördermittel für einen flächendeckenden Gigabitausbau - bezogen auf den unterversorgten Teilbereich im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 31. März 2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 ("Gigabit-Richtlinie 2.0") beantragt und bewilligt erhalten. Die in diesem Förderprogramm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell bereitgestellten Fördermittel (im Folgenden: Mittel) sollen durch Gebietskörperschaften an Telekommunikationsunternehmen im EU-beihilfenrechtlichen Sinne als Investitionskostenbeihilfe für den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen weitergeleitet werden.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 31. Juli 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landkreis Anhalt-Bitterfeld.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.