Landkreis WesermarschBrake
Gigabitausbau im Landkreis Wesermarsch – Lückenschluss Brake - Neuausschreibung
Im Rahmen der Ausschreibung wird ein privatwirtschaftlicher Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze für die Errichtung und den Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Gigabit-Netz) im Sinne von Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 im Rahmen des „Lückenschluss-Programmes“ nach Nr. 9.1 d...
Glasfaserausbau
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landkreis Wesermarsch
- Veröffentlicht:
- 28. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Auftragswert:
- 50.000.000 €
- Thema:
- Glasfaserausbau
Ausschreibungsbeschreibung
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Im Rahmen der Ausschreibung wird ein privatwirtschaftlicher Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze für die Errichtung und den Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Gigabit-Netz) im Sinne von Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 im Rahmen des „Lückenschluss-Programmes“ nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 gesucht. Nach Ende der Maßnahme werden alle Teilnehmer an 82 Adresspunkten mit FTTB/H-Technologie ausgebaut und zuverlässig mit Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt. Mit dem Ausbau des Lückenschluss-Gebietes sind alle förderfähigen Adressen der Gemeinde bzw. abgrenzbaren erwaltungsbezirke/Ortsteile gemäß den Bedingungen des vorgenannten Förderprogramms gigabitfähig zu erschließen. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Wesermarsch gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei soll der Anschluss an das Gigabitnetz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen. Die Gesamtwirtschaftlichkeitslücke darf nicht mehr als 500.000,00 Euro betragen.
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Zweckverband Kreisbreitband Ludwigsburg für die Stadt Ditzingen und die Gemeinde HemmingenLudwigsburgBereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen der Stadt Ditzingen sowie der Gemeinde Hemmingen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0. ================================================== Vorliegend handelt es sich um die Ergebnisbekanntmachung. ================================================== Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der für Konzessionen, hierbei auch für Dienstleistungskonzessionen, maßgebliche EU-Schwellenwert wird dabei unterschritten. Das LTMG Baden-Württemberg gilt nach § 1 Abs. 1 nur für öffentliche Aufträge, nicht für Konzessionen. Da das Vergabeportal ein entsprechendes Veröffentlichungsformular für Konzessionen nicht vorsieht, wurde hilfsweise auf die VO "Sonstige" zurückgegriffen. Dies ändert aber nichts an der tatsächlichen Einordnung des Beschaffungsgegenstandes. ================================================== Die Gemeinde Hemmingen und die Stadt Ditzingen (nachfolgend: "Konzessionsgeber") haben das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgen die Konzes-sionsgeber das Ziel, ihren Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unter-nehmen sicherzustellen. Daher wurde jeweils mit einem Telekommunikationsunternehmen ein Konzessionsvertrag über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen abgeschlossen. Die Konzessionsgeber haben im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstüt-zung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus haben die Konzessionsgeber eine Kofi-nanzierung nach der "Verwaltungsvorschrift Gigabitmitfinanzierung" (VwV Gigabitmitfinanzierung) des Landes Baden-Württemberg beantragt und ebenfalls Fördermittel bewilligt bekommen. Der Zweckverband Kreisbreitband Ludwigsburg führt das vorliegende Vergabeverfahren und die dazu-gehörigen Förderverfahren für die Konzessionsgeber durch. Der Zweckverband Kreisbreitband Ludwigsburg tritt daher als Vergabestelle auf. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebskosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht.Breitenbach am Herzberg: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Breitenbach am Herzberg im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss- Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0.
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Gemeinde MettlachMettlachGegenstand ist die Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten der Gemeinde Mettlach (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Der Konzessionsvertrag umfasst Bau und Betrieb von Gigabitnetzen sowie Endkundendienstleistungen. Die Förderung erfolgt über das Bundesprogramm Gigabit-Richtlinie 2.0 und die Kofinanzierungsrichtlinie Saarland als Investitionsbeihilfe in Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke.Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Lenningen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
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Zweckverband Kreisbreitband Ludwigsburg (KBL)LudwigsburgDie vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der für Konzessionen, hierbei auch für Dienstleistungskonzessionen, maßgebliche EU-Schwellenwert wird dabei unterschritten. Das LTMG Baden-Württemberg gilt nach § 1 Abs. 1 nur für öffentliche Aufträge, nicht für Konzessionen. ================================================== Die Gemeinde Hemmingen und die Stadt Ditzingen (nachfolgend: "Konzessionsgeber") haben das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgen die Konzessionsgeber das Ziel, ihren Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen sicherzustellen. Daher wurde jeweils mit einem Telekommunikationsunternehmen ein Konzessionsvertrag über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen abgeschlossen. Die Konzessionsgeber haben im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus haben die Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Verwaltungsvorschrift Gigabitmitfinanzierung" (VwV Gigabitmitfinanzierung) des Landes Baden-Württemberg beantragt und ebenfalls Fördermittel bewilligt bekommen. Der Zweckverband Kreisbreitband Ludwigsburg führt das vorliegende VerStadt Tettnang- Konzessionsvergabe zur Planung, Errichtung und Betrieb eines Giga-Breitbandnetzes durch Gewährung einer Zuwendung zur Schließung einer Wirtschaftlichen Deckungslücke
Stadt TettnangTettnangFrist: 05. Aug.Die Stadt Tettnang beabsichtigt, den Bau eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten durch Gewährung eines beantragten und bereits in vorläufiger Höhe gewährten Zuschusses nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0") vom 31.03.2023 in der Änderungsfassung von 2025 und der "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächen-deckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" (nachfolgend "Gigabit-RR") sowie durch eine bereits gewährte Zuwendung nach der VwV Gigabitmitfinanzierung vom 27. Juli 2023 des Landes Baden-Württemberg an den Konzessionsnehmer zu för-dern. Die endgültigen Förderanträge sollen nach erfolgreichem Abschluss des Verga-beverfahrens und auf Grundlage der Ausschreibungsergebnisse gestellt werden. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die "dunkelgrauen Flecken" auf dem Stadtgebiet gemäß Gigabitrichtlinie über ein Gigabit-Netz zu erschließen. Gegenstand der Vergabe ist die Gewährung einer Zuwendung (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Errichtung und den Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur durch einen privatwirtschaftlichen Betreiber für die Dauer von sieben Jahren.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landkreis Wesermarsch.
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