Pensionskasse des Kantons NidwaldenStansTED
Gesamtleister-Submission BKP 1-9, Ersatzneubau "Matt18", Hergiswil NW
Die Auftraggeberin beabsichtigt, das Projekt «Matt18» ab SIA-Teilphase 32 Bauprojekt mit einem Gesamtleister weiter zu entwickeln und anschliessend schlüsselfertig zu realisieren.
Architektur, Bauüberwachung, Projektsteuerung Bau, Nichtwohnungsbau
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Pensionskasse des Kantons Nidwalden
- Veröffentlicht:
- 26. Juli 2026
- Frist:
- 11. September 2026
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
Die Auftraggeberin beabsichtigt, das Projekt «Matt18» ab SIA-Teilphase 32 Bauprojekt mit einem Gesamtleister weiter zu entwickeln und anschliessend schlüsselfertig zu realisieren.
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Auftraggeber
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Lose
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Ausführungsorte
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Veröffentlichungsstelle
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Kanton St.Gallen, Bau- und Umweltdepartement, HochbauamtSt.GallenDie geplanten baulichen Massnahmen sichern den langfristigen Betrieb der Liegenschaft und decken den Instandsetzungsbedarf für mindestens die nächsten 25 Jahre ab. Die Renovation verfolgt den Anspruch, im Erscheinungsbild kein neues Schulhaus zu schaffen, sondern die bestehenden Qualitäten zu stärken. Im Rahmen der Erneuerung werden die Nutzungs-, Brandschutz- und Erdbebensicherheit auf den aktuellen Stand der gesetzlichen Anforderungen gebracht. Die technische Infrastruktur wird zielgerichtet modernisiert, ergänzt, erneuert oder bedarfsgerecht umgebaut. BKP 29 GeneralplanerEs wird ein geeignetes Generalplaner-Team gesucht, welches das Projekt in den SIA-Teilphasen 32-53 plant und in Etappen ausführt.Neubau Kinderkrippe sowie Sanierung oder Ersatzneubau Kindergarten in Neubäu - Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI
Caritasverband für die Diözese Eichstätt e. V.EichstättDie Stadt Roding plant in dem Ortsteil Neubäu den Neubau einer zweigruppigen Kinderkrippe sowie die Sanierung oder den Ersatzneubau des bestehenden Kindergartens. Durch die Konzentration beider Einrichtungen an einem gemeinsamen Standort sollen betriebliche und infrastrukturelle Synergien genutzt und langfristig wirtschaftliche Strukturen geschaffen werden. Der Neubau der Kinderkrippe ist unmittelbar neben dem bestehenden Kindergarten vorgesehen. Die vorliegende Variantenstudie enthält erste funktionale Überlegungen, darunter Gruppen-, Ruhe- und Nebenräume, Sanitärbereiche, Personal- und Technikflächen sowie Freianlagen. Die beigefügten Pläne und Kostenschätzungen dienen ausschließlich der Orientierung und stellen keine verbindlichen oder planerisch festgelegten Vorgaben dar; alternative technische, funktionale oder gestalterische Lösungen im Einklang mit den Anforderungen der Stadt sind ausdrücklich zugelassen. Während der Planung ist zu prüfen, ob für das bestehende Kindergartengebäude eine Sanierung oder ein Abriss mit anschließendem Neubau die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Auf Grundlage dieser Bewertung soll die wirtschaftlich sinnvollste Variante umgesetzt werden. Die Planung der beiden Gebäude soll zeitgleich erfolgen. Allerdings sollen die Gebäude in zwei zeitversetzten Bauabschnitten errichtet werden. Es ist zudem zu beachten, dass die Umsetzung im laufenden Betrieb erfolgen wird. Für den Neubau der Kinderkrippe wird von Kosten (KG 300+400, Stand Dezember 2024) in Höhe von ca. 1,65 Mio. € brutto ausgegangen. Die Kosten für die Sanierung oder den Ersatzneubau des Kindergartens werden mit ca. 1,52 Mio. € brutto (KG 300+400, Stand Februar 2026, Ableitung nach BKI Altbau) geschätzt. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor, dass der Planungsbeginn im Juli 2026 erfolgt. Für den ersten Bauabschnitt, den Neubau der Kinderkrippe, ist vorgesehen, die Ausschreibung im Herbst 2027 durchzuführen, den Baubeginn Anfang 2028 zu starten und die FertigstelNeubau Kinderkrippe sowie Sanierung oder Ersatzneubau Kindergarten in Neubäu - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Caritasverband für die Diözese Eichstätt e. V.EichstättDie Stadt Roding plant in dem Ortsteil Neubäu den Neubau einer zweigruppigen Kinderkrippe sowie die Sanierung oder den Ersatzneubau des bestehenden Kindergartens. Durch die Konzentration beider Einrichtungen an einem gemeinsamen Standort sollen betriebliche und infrastrukturelle Synergien genutzt und langfristig wirtschaftliche Strukturen geschaffen werden. Der Neubau der Kinderkrippe ist unmittelbar neben dem bestehenden Kindergarten vorgesehen. Die vorliegende Variantenstudie enthält erste funktionale Überlegungen, darunter Gruppen-, Ruhe- und Nebenräume, Sanitärbereiche, Personal- und Technikflächen sowie Freianlagen. Die beigefügten Pläne und Kostenschätzungen dienen ausschließlich der Orientierung und stellen keine verbindlichen oder planerisch festgelegten Vorgaben dar; alternative technische, funktionale oder gestalterische Lösungen im Einklang mit den Anforderungen der Stadt sind ausdrücklich zugelassen. Während der Planung ist zu prüfen, ob für das bestehende Kindergartengebäude eine Sanierung oder ein Abriss mit anschließendem Neubau die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Auf Grundlage dieser Bewertung soll die wirtschaftlich sinnvollste Variante umgesetzt werden. Die Planung der beiden Gebäude soll zeitgleich erfolgen. Allerdings sollen die Gebäude in zwei zeitversetzten Bauabschnitten errichtet werden. Es ist zudem zu beachten, dass die Umsetzung im laufenden Betrieb erfolgen wird. Für den Neubau der Kinderkrippe wird von Kosten (KG 300+400, Stand Dezember 2024) in Höhe von ca. 1,65 Mio. € brutto ausgegangen. Die Kosten für die Sanierung oder den Ersatzneubau des Kindergartens werden mit ca. 1,52 Mio. € brutto (KG 300+400, Stand Februar 2026, Ableitung nach BKI Altbau) geschätzt. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor, dass der Planungsbeginn im Juli 2026 erfolgt. Für den ersten Bauabschnitt, den Neubau der Kinderkrippe, ist vorgesehen, die Ausschreibung im Herbst 2027 durchzuführen, den Baubeginn Anfang 2028 zu starten und die FertigstelErsatzneubau OGTS Parkschule Stadtbergen, Technische Ausrüstung ALG 1-3, 7 und 8 (HLS), gem. §§ 53 ff. HOAI 2021, LPH 1-9, stufenweise Beauftragung
Stadt StadtbergenStadtbergenGegenstand des Auftrags sind Leistungen der Technische Ausrüstung ALG 1-3, 7 und 8 (HLS), gem. §§ 53 . HOAI 2021, LPH 1 bis 9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. - - -Die Stadt Stadtbergen plant einen Ersatzneubau für den Pavillon 7 der Parkschule Stadtbergen (Sonnenstraße 7, 86391 Stadtbergen) zu errichten. Es soll eine neue Offene Ganztagesschule (OGTS) für bis zu ca. 160 Kinder entstehen. Hierfür werden ca. 1.141 m² NUF bzw. ca. 1.826 m² BGF vorgesehen. Zu Beginn muss das Bestandsgebäude, bestehend aus 3 Gruppenräumen, Verbindungsfluren, Garderoben und Sanitäranlagen, abgebrochen werden. Das Bestandsgebäude ist mindestens 35 Jahre alt und wurde als gedämmte Holzständerbauweise mit Teilunterkellerung konstruiert. Am Bestandsgebäude wurde ein vierter Gruppenraum angebaut, welcher in Containerbauweise, bestehend aus 3 Containern, errichtet wurde. Diese Container müssen vor Beginn der Neubaumaßnahme umgelagert werden. Die Betreuung der derzeit 110 Kinder findet während der Baumaßnahme optional in der Schule bzw. in den Containern statt. Es müssen voraussichtlich weitere Containerbauten für die übergangsweise Betreuung der Kinder errichtet werden. - - -Der Neubau soll nachfolgende Räume umfassen: 4 Gruppenräume, 4 Hausaufgabenräume, 2 Mehrzweckräume, 1 Mensa + Spülküche, 1 Leitungsbüro, 1 Personlaraum, 1 Sportraum sowie Nebenräume (Reinigung, Lager, Sanitäranlagen Schüler und Betreuer). Alle nicht im Raumprogramm erwähnten Flächen (z. B. Flure, Technikräume, etc.) müssen in einer wirtschaftlichen Größe geplant werden. Der AG bevorzugt eine Lösung mit einem mindestens zweigeschossigen Gebäude, welches langlebig, umweltfreundlich und ressourcenschonend zu errichten ist. Die Barrierefreiheit ist u. a. durch den Einbau eines Aufzuges zu realisieren. Es wird ein hoher Energiestandard angestrebt. Die Maßnahme soll kosteneffizient, wirtschaftlich und nachhaltig ausgeführt werden. Das Gebäude soll wartungsarm sein und die Lebenszykluskosten sind mit zu berücksichtigen. Das Dach sollte für eine Dachbegrünung und Photovoltaik-Anlage geeignet sein. Laut Stellplatzsatzung sind mindestens 6 PKW-Stellplätze notwendig (je 30 Kinder ein Stellplatz) sowie 20 Fahrradstellplätze (5 Stellplätze je Gruppe). - - - Bei diesem Projekt werden Förderungen gem. der Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter, Stand 23.08.2023, beantragt. - - - Die Technische Ausrüstung ALG 1-3, 7 und 8 (HLS) beinhaltet u. a. folgende besondere Leistungen: - in LPH 1: ggf. Mitwirkung bei der Vorbereitung, Ausschreibung sowie Begleitung der Abbrucharbeiten - - -- in LPH 1: Containerbauten für Übergangsnutzung: ggf. Mitwirken beim Versetzen dreier bestehender Containerbauten mit einer Fläche von insgesamt 54m² sowie einer Erweiterung um zusätzliche Containerbauten, einschließlich Sanitärcontainer, mit einer Fläche von ca. 200 m² - - -- in LPH 2: ggf. Mitwirken bei einer vertieften, qualifizierten Kostenschätzung - - -- in LPH 2-3: ggf. Erstellen und Fortschreiben des technischen Teils ALG 1-3, 7 und 8 eines Raumbuches - - -- in LPH 3: ggf. Mitwirken beim Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung - - -- in LPH 3-8: ggf. Zuarbeit für die Erstellung des Verwendungsnachweises - - -in LPH 9: ggf. Überwachen der Mängelbeseitigung - - - Zeitlicher Ablauf: Die Fertigstellung inkl. Schlussrechnung muss bis Ende Dezember 2027 und die Inbetriebnahme zum Januar 2028 erfolgen. Der Projektabschluss (abgeschlossene Mängelbeseitigung) muss bis April 2028 erfolgen.Neubau Kinderkrippe sowie Sanierung oder Ersatzneubau Kindergarten in Neubäu - Technische Ausrüstung, Anlagegruppen 4 und 5, Leistungsphasen 1-3 und 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Stadt RodingDie Stadt Roding plant in dem Ortsteil Neubäu den Neubau einer zweigruppigen Kinderkrippe sowie die Sanierung oder den Ersatzneubau des bestehenden Kindergartens. Durch die Konzentration beider Einrichtungen an einem gemeinsamen Standort sollen betriebliche und infrastrukturelle Synergien genutzt und langfristig wirtschaftliche Strukturen geschaffen werden. Der Neubau der Kinderkrippe ist unmittelbar neben dem bestehenden Kindergarten vorgesehen. Die vorliegende Variantenstudie enthält erste funktionale Überlegungen, darunter Gruppen-, Ruhe- und Nebenräume, Sanitärbereiche, Personal- und Technikflächen sowie Freianlagen. Die beigefügten Pläne und Kostenschätzungen dienen ausschließlich der Orientierung und stellen keine verbindlichen oder planerisch festgelegten Vorgaben dar; alternative technische, funktionale oder gestalterische Lösungen im Einklang mit den Anforderungen der Stadt sind ausdrücklich zugelassen. Während der Planung ist zu prüfen, ob für das bestehende Kindergartengebäude eine Sanierung oder ein Abriss mit anschließendem Neubau die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Auf Grundlage dieser Bewertung soll die wirtschaftlich sinnvollste Variante umgesetzt werden. Die Planung der beiden Gebäude soll zeitgleich erfolgen. Allerdings sollen die Gebäude in zwei zeitversetzten Bauabschnitten errichtet werden. Es ist zudem zu beachten, dass die Umsetzung im laufenden Betrieb erfolgen wird. Für den Neubau der Kinderkrippe wird von Kosten (KG 300+400, Stand Dezember 2024) in Höhe von ca. 1,65 Mio. € brutto ausgegangen. Die Kosten für die Sanierung oder den Ersatzneubau des Kindergartens werden mit ca. 1,52 Mio. € brutto (KG 300+400, Stand Februar 2026, Ableitung nach BKI Altbau) geschätzt. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor, dass der Planungsbeginn im Juli 2026 erfolgt. Für den ersten Bauabschnitt, den Neubau der Kinderkrippe, ist vorgesehen, die Ausschreibung im Herbst 2027 durchzuführen, den Baubeginn Anfang 2028 zu starten und die FertigstErsatzneubau und Sanierung Kindergarten Eschlkam - Technische Ausrüstung, Anlagegruppen 4, 5 und 6, Leistungsphasen 1-3 und 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Markt EschlkamDer bestehende Kindergarten in Eschlkam befindet sich in einem insgesamt sanierungsbedürftigen Zustand. Das sogenannte Marienheim, ursprünglich ein ehemaliges Wirtshaus aus den 1930er Jahren, wurde über die Jahrzehnte mehrfach umgebaut, ist jedoch aufgrund seiner kleinteiligen Raumstruktur für eine weitere Nutzung als Kindergarten ungeeignet. Auch das Hauptgebäude des Kindergartens, das 1968 errichtet wurde, weist deutliche Renovierungsbedarfe auf. Der Eingangsbereich ist nur über eine Freitreppe zugänglich, wodurch ein barrierefreier Zugang derzeit nicht gegeben ist. Eine Erweiterung aus dem Jahr 1988, die ursprünglich als Gymnastik- und Schlafraum sowie für Lagerräume gedacht war, wird aktuell provisorisch als Gruppenraum genutzt, befindet sich jedoch ebenfalls in einem renovierungsbedürftigen Zustand. Das Nebengebäude ist baulich stark überaltert, weshalb ein Abbruch zur Bereinigung des Grundstücks angedacht ist. Das Grundstück selbst bietet nur sehr begrenzte Stellplatzmöglichkeiten (2–3 Parkplätze) und weist ein leicht erhöhtes Geländeniveau auf. Drei große, erhaltenswerte Bäume prägen den Gartenbereich. Das bestehende Raumangebot umfasst derzeit rund 690 m². Das angestrebte Raumprogramm sieht eine Fläche von 735 m² für vier Gruppen mit insgesamt 100 Betreuungsplätzen vor. Zur Vorbereitung des Projekts hat die Gemeinde Eschlkam eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen, die als Grundlage für die weitere Planung dient. Geplant ist eine Umsetzung in drei Schritten: Zunächst wird der Altbau abgebrochen, um Platz für die neuen Bauflächen zu schaffen. Danach entsteht ein Neubau, der den aktuellen Anforderungen gerecht werden soll. Abschließend soll ein Teil des bestehenden Gebäudes saniert und in das Gesamtkonzept eingebunden werden. Wie genau die einzelnen Bauabschnitte gestaltet werden, soll im weiteren Planungsprozess entschieden werden. Dabei sollen sowohl funktionale und wirtschaftliche Aspekte als auch die Möglichkeit einer späteren Aufstockung berücksichtigt werden. Die Gesamtkosten für diese Variante belaufen sich laut Kostenprognose (Stand März 2023) auf rund 4,59 Mio. € brutto (KG 200-700). Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Juni 2026 - Baubeginn und Bauende: - 1. BA - Abriss Altbau (= Marienheim), unterkellert: Juni 2027 - September 2027 - 2. BA - Neubau: Oktober 2027 - März 2029 - 3. BA - Sanierung Bestand: April 2029 - April 2030 Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagegruppen 4, 5 und 6, Leistungsphasen 1-3 und 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1+2 gemäß §§ 55 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3 und 5-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.Ersatzneubau der KiTa St. Otto in Heilsbronn - TGA, ALG 4-6, LPH 1-9
Katholische Kindertageseinrichtungen Altmühlfranken-Nordschwaben gGmbHWeißenburgFrist: 31. Aug.Ersatzneubau der KiTa St. Otto in Heilsbronn - Technische Gebäudeausrüstung nach Teil 4, Abschn. 2, §§ 53 ff. HOAI 2021, Anlagegruppen 4 bis 6, Leistungsphasen 1 bis 9 Beschreibung: Die Katholische Kindertageseinrichtungen Altmühlfranken-Nordschwaben gGmbH plant einen Ersatzneubau der Kindertagesstätte St. Otto in Heilsbronn. Der nord-westliche Teil des Bestandsgebäude (Kinderkrippe) ist zu erhalten und in den Ersatzneubau zu integrieren. Auf der verbleibenden Grundstücksfläche ist der Ersatzneubau für 3 Kindergartengruppen unter Berücksichtigung des förderfähigen Raumprogramms der Regierung für Mittelfranken vorzusehen. Das im Bereich des Ersatzneubaus befindliche Kellergeschoss soll erhalten bleiben. Die im Gruppenraum III und Nebenraum vorhandene Gebäudestruktur muss aufgrund einer laufenden Fördermittelbindung erhalten bleiben. Der Auslober hat im Vorfeld des Vergabeverfahrens eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen, die als grundsätzlicher Ansatz zur Lösung der Aufgabe zu verstehen ist und die vorgenannten Vorgaben berücksichtigt. Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung nach Teil 4, Abschn. 2, §§ 53 ff. HOAI 2021, Anlagegruppen 4 bis 6, Leistungsphasen 1 bis 9.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 11. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Pensionskasse des Kantons Nidwalden.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.