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Generalsanierung und Erweiterung Dolmetschanlage (Gymnasiumstraße 50, HS1)
Gegenstand des Auftrages ist das Konferenz- und Dolmetschsystem im Zentrum für Translationswissenschaft der Universität Wien, Gymnasiumstraße 50, 1090 Wien (Hörsaal 1) technisch generalzusanieren bzw zu erneuern und zu erweitern. Der Auftrag umfasst die Planung, Lieferung, Installation sowie die Wartung des Systems gemäß Leistungsbeschrei...
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Inhalt auf einen Blick
Gegenstand des Auftrages ist das Konferenz- und Dolmetschsystem im Zentrum für Translationswissenschaft der Universität Wien, Gymnasiumstraße 50, 1090 Wien (Hörsaal 1) technisch generalzusanieren bzw zu erneuern und zu erweitern. Der Auftrag umfasst die Planung, Lieferung, Installation sowie die Wartung des Systems gemäß Leistungsbesch...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Universität Wien
- Veröffentlicht:
- 16. Februar 2026
- Frist:
- 23. März 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand des Auftrages ist das Konferenz- und Dolmetschsystem im Zentrum für Translationswissenschaft der Universität Wien, Gymnasiumstraße 50, 1090 Wien (Hörsaal 1) technisch generalzusanieren bzw zu erneuern und zu erweitern. Der Auftrag umfasst die Planung, Lieferung, Installation sowie die Wartung des Systems gemäß Leistungsbeschreibung.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
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- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Lieferung, Installation und Wartung eines Patientenüberwachungssystems
Gegenstand der Vergabe ist die Beschaffung eines Patientenüberwachungssystems für die Standorte des Auftraggebers in Bad Homburg und Usingen. Der Leistungsumfang umfasst die vollständige Lieferung, Einbringung, Montage, Installation, Konfiguration, Integration, Inbetriebnahme sowie die betriebsbereite Übergabe des Systems einschließlich aller erforderlichen Komponenten, Zubehörteile, Softwarelösungen und Schnittstellen. Darüber hinaus umfasst der Auftrag Schulungsleistungen für Anwender und technisches Personal sowie Wartungs- und Serviceleistungen zur Sicherstellung eines sicheren und ordnungsgemäßen Betriebs. Die konkreten Anforderungen und Leistungsinhalte ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis. Der Auftraggeber behält sich vor, optionale Erweiterungen, zusätzliche Komponenten sowie ergänzende Wartungs- und Serviceleistungen gemäß den Vergabeunterlagen zu beauftragen. Die Vergabe erfolgt in einem Los. Eine losweise Vergabe ist nicht vorgesehen. - Hochtaunus Kliniken gGmbHBad Homburg
Lieferung, Installation und Wartung eines Patientenüberwachungssystems
Gegenstand der Vergabe ist die Beschaffung eines Patientenüberwachungssystems für die Standorte des Auftraggebers in Bad Homburg und Usingen. Der Leistungsumfang umfasst die vollständige Lieferung, Einbringung, Montage, Installation, Konfiguration, Integration, Inbetriebnahme sowie die betriebsbereite Übergabe des Systems einschließlich aller erforderlichen Komponenten, Zubehörteile, Softwarelösungen und Schnittstellen. Darüber hinaus umfasst der Auftrag Schulungsleistungen für Anwender und technisches Personal sowie Wartungs- und Serviceleistungen zur Sicherstellung eines sicheren und ordnungsgemäßen Betriebs. Die konkreten Anforderungen und Leistungsinhalte ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis. Der Auftraggeber behält sich vor, optionale Erweiterungen, zusätzliche Komponenten sowie ergänzende Wartungs- und Serviceleistungen gemäß den Vergabeunterlagen zu beauftragen. Die Vergabe erfolgt in einem Los. Eine losweise Vergabe ist nicht vorgesehen. Sanierung BT B/C Fachklassentrakt, hier Elektroarbeiten
Im Zuge der Sanierung des Fachklassentraktes (Bauteile B/C) werden die bestehenden elektro-, sicherheits- und informationstechnischen Anlagen vollständig erneuert. Die Ausführung der elektrotechnischen Anlagen erfolgt gemäß DIN 18382. Hierzu zählen insbesondere die Erneuerung der Energieversorgungs-, Installations-, Verteiler- sowie informationstechnischen Anlagen einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen. Die sicherheitstechnischen Anlagen werden normgerecht neu errichtet und umfassen unter anderem: • Brandmeldeanlage (BMA) • Elektroakustische Alarmierungsanlage (ELA) • Einbruchmeldeanlage (EMA) • Sicherheitsbeleuchtungsanlage Die Planung und Ausführung erfolgen entsprechend den jeweils gültigen Normen, technischen Regeln und behördlichen Anforderungen. Die Blitzschutz- und Überspannungsschutzanlagen werden gemäß DIN 18384 erneuert bzw. angepasst. Dies umfasst den äußeren und inneren Blitzschutz einschließlich Potentialausgleichs- und Überspannungsschutzmaßnahmen. Für die Dauer der Bauphase werden eine provisorische Baustromversorgung sowie eine temporäre Baubeleuchtung eingerichtet, um einen sicheren und unterbrechungsfreien Bauablauf zu gewährleisten. Folgende überschlägige Anlagen und Massen sind zu berücksichtigen : • ca. 1 Stk. Sicherheitsbeleuchtungsanlage • ca. 1 Stk. Niederspannungshauptverteilung, ca. 5 Unterverteilungen • ca. 37 km Kabel- und Leitungen, ca. 0,8 km Verlegesysteme (Trassen, C-Profilschiene, Kanal, Leerrohre, Brüstungskanal) • ca. 450 Installationsgeräte • ca. 520 Beleuchtungskörper • ca. 1 Baustromverteiler und ca. 30 Baubeleuchtungen • ca. 2 Datenschrank (EDV) mit ca. 280 Datenanschlüssen • ca. 1 Lichtrufanlagen (WC-Anlagen) • ca. 1 ELA - Anlage mit ca. 60 Lautsprechern • ca. 1 EMA - Anlage mit ca. 100 Teilnehmern • ca. 1 Brandmeldeanlage mit ca. 200 Meldern • ca. 1 innere und 1 äußere Blitzschutzanlage (ohne HVI) Die Leistungen umfassen Planung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der genannten Systeme sowie die erforderliche Koordination mit den angrenzenden Gewerken.Kreis Offenbach, Sanierung und Neubau der Dreieichschule in Langen Leistungen der Ausstattungsplanung nach dem Leistungsbild Planung Innenraum gemäß §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9
Diese Beschreibung taucht bei der Los-Beschreibung auf, hier also Infos das Los bzw. den Auftrag betreffend, als Ergänzung zum Feld ganz oben. Vergeben werden die Leistungen der Ausstattungsplanung nach dem Leistungsbild Planung Innenraum gemäß §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9 mit teilweise angepassten Teilleistungssätzen sowie besondere Leistungen. Für die Ausstattungsplanung werden drei Objekte gebildet. Objekt 1 umfasst die Fachklassenräume. Hier wird vom Auftraggeber eine umfassende Fachklassenplanung (lose und feste Möblierung) erwartet, inkl. der Planung für die technische Ausrüstung ab zu definierenden Übergabepunkten. Die anrechenbaren Kosten sind mit 300.000 € kalkuliert worden. Das Objekt wird in die Honorarzone IV eingeordnet. Objekt 2 umfasst die Ausstattungsplanung für die Bestandsmöbel aus dem Bestandsbau und den Containeranlagen sowie die Umzugsplanung für die Objekte. Als anrechenbaren Kosten für die Honorierung werden 50% des Neubeschaffungswert pro Klassenraum definiert. Aktuell wird von schätzungsweise 506.250,00 € anrechenbaren Kosten für den Bestand ausgegangen. Die Leistungen für das Objekt 2 werden in HZ III eingeordnet. Als Objekt 3 sind Ersatzbeschaffungen von loser Möblierung sowie die Planung von Bau- und Montageleistungen für festverbaute Einrichtung erfasst, soweit diese gemäß Schnittstellenabstimmung zur Ausstattungsplanung gehört. Aktuell wird hier von anrechenbaren Kosten von 158.760 € ausgegangen. Das Objekt 3 wird in HZ III eingeordnet. Die Leistungen der Ausstattungsplanung sind in intensiver Abstimmung und Kooperation mit dem Schulbetreiber und der Schulleitung zu erbringen. Zudem wird ein intensiver Austausch mit der Objektplanung Gebäude und den weiteren Fachplanungs-/Beratungsleistungen (insb. Technische Ausrüstung) - die separat ausgeschrieben wurden - erwartet. Die Schnittstellen sind gemeinsam abzustimmen. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die einzelnen Projektstufen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt oder einzelne Objekte nach Abschluss einer Projektstufe beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf weiterer Projektstufen besteht nicht. Die Nutzungsfläche umfasst insgesamt etwa 10.000 qm (NUF Bestandsgebäude und NUF Erweiterungsgebäude). Es soll die Planung der Ausstattung erfolgen, in den Bestandsgebäuden u.a. für Unterrichts-/Schulungs-/Verwaltungs-/Sozialräume, sowie für den Mensabereich, unter Weiterverwendung vorhandene (technischer) Ausstattung. Die Planung der losen Ausstattung soll allen Anforderungen an eine moderne Schule gerecht werden. Gültige Vorschriften in Bezug auf Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Ergonomie sind zu berücksichtigen (insb. bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen). Es sind sowohl (Teil-)Ausstattungen für den allgemeinen als auch für den Fachunterricht (u.a. im Bereich Chemie, Physik, Biologie wie auch Musik und Kunst) abzustimmen und auszuschreiben. Die Lieferung und Aufstellung neu angeschaffter Möbel im Objekt (ggf. zunächst im neu zu errichtenden Interimsstandort, nach Abschluss der baulichen Maßnahmen dann in den sanierten/umgebauten Bestandgebäuden oder in den Erweiterungsbau) sind zu koordinieren sowie das Raumbuch fortzuschreiben. Die Umzugsplanung für das von Auslagerungen betroffene Mobiliar/Gegenstände (zum Interimsstandort sowie zurück in die sanierten Bestandsgebäude) ist Bestandteil der beauftragten Leistungen. Die Schnittstelle zwischen Ausstattungsplanung und Planung Interim (Teil der Leistung der Objektplanung Gebäude) ist mit Leistungsbeginn festzulegen. Grundsätzlich sind die Einbaumöbel (zB. Teeküchen) und sonstige fest installierte Ausstattungen außerhalb der naturwissenschaftlichen Fachklassen bereits als Grundleistungen bei der Objektplanung Gebäude beauftragt. Sollten Konzept bedingt Montage oder Bauleistungen von Baukonstruktive Einbauten (KG381) durch die Ausstattungsplanung erfolgen, ist dies frühzeitig mit der Objektplanung Gebäude abzustimmen und entsprechende Möblierungspläne mit farblicher Kennzeichnung der Zuständigkeiten dem Auftraggeber vorzulegen.- Frist: 28. Apr.
Comeniusschule Georgsmarienhütte / Sanierung und Erweiterung - Generalplanerleistungen
Der Landkreis Osnabrück plant die Sanierung und die Erweiterung der Comeniusschule, Johannes-Möller-Str. 3 in 49124 Georgsmarienhütte. An der Förderschule wurde der Raumbedarf überprüft und ein zusätzlicher Bedarf festgestellt. Um diesen darzustellen, ist vorgesehen, die Bestandgebäude zu erweitern, umzubauen und zu sanieren. Die Schule wurde in zwei Bauabschnitten in den Jahren 1974-1979 errichtet. Das Grundstück der Comeniusschule ist mit 15.310 m2 bemessen. Optionen der Grundstückserweiterung sind nicht möglich. Aktuell umfasst das Bestandsgebäude der Comeniusschule eine Bruttogrundfläche (BGF) von 4.378 m2. Neben der Schule ist im aktuellen Gebäude auch ein sozialpädagogischer Hort untergebracht, welcher zehn Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren aufnimmt. Die Anforderungen des Raumprogramms für Förderschulen und die Bedarfe des Hortes zzgl. der erforderlichen Verkehrsflächen ergeben eine zukünftig benötigte BGF von insgesamt etwa 8.300 m2. Die BGF muss im Vergleich zum bestehenden Gebäude nahezu verdoppelt werden. Es ist davon auszugehen, dass das Bestandsgebäude bis auf den Rohbau inkl. der technischen Gebäudeausstattung zu entkernen ist und anschließend vollständig saniert werden muss. Dabei sind die vorhandenen Versorgungsanschlüsse ebenfalls zu überprüfen und in die Planung mit einzubeziehen. Der Bauherr legt hohen Wert auf die Wirtschaftlichkeit des Neubaus insbesondere in der Bauphase als auch im Betrieb, also bei der Betrachtung der Bau- und Lebenszykluskosten. Aktuell wird von folgenden Kosten ausgegangen: * KG 300 + 400: ca. 12.500.000,- EUR (netto * KG 500: ca. 800.000,- EUR (netto) Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die für die beschriebene Baumaßnahme erforderlichen Generalplanerleistungen, die die nachfolgenden Leistungsbilder umfassen: * Objektplanung Gebäude und Innenräume: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 33 ff HOAI 2021 i.V. m. Anlage 10) 1.Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt. 3.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 5-8 werden separat beauftragt. 4.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 9 wird separat beauftragt. * Freianlagen: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 38 ff HOAI 2021 i.V. m. Anlage 11.1) 1.Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt. 3.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 5-8 werden separat beauftragt. 4.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 9 wird separat beauftragt. * Verkehrsanlagen: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 45 ff HOAI 2021 i.V. m. Anlage 13.1) 1.Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt. 3.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 5-8 werden separat beauftragt. 4.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 9 wird separat beauftragt. * Technische Ausrüstung ALG 1-8: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 53-56 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 15) 1.Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt. 3.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 5-8 werden separat beauftragt. 4.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 9 wird separat beauftragt. * Tragwerksplanung: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4 (gem. §§ 49-52 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 14) 1.Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt. * Brandschutzsachverständigenleistungen Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 5 + 8. 1.Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt. 3.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 5 wird separat beauftragt. 4.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 8 wird separat beauftragt. * Bauphysik (gem. Anlage 1.2 HOAI) ) - Wärmeschutz und Energiebilanzierung (§ 3 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.2.1, Abs. 2, Ziffer 1.2.2), Leistungsphasen 1 bis 4, - Bauakustik gemäß § 3 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.2.1 Abs. 3, Ziffer 1.2.2), Leistungsphasen 1 bis 4, 1.Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt. * SiGeKo (gem. AHO Heft Nr. 15) Leistungen zum SiGeKo gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 15 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 8. 1.Stufe: Die Leistungsphase Planung wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase Ausführung wird separat beauftragt. Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme ist der Planungsprozess sehr detailliert und zeitlich konzentriert durchzuführen. Der Planungsbeginn der Maßnahme ist für Mitte 2026 geplant. Vorgesehen ist die Erstellung einer Entwurfsunterlage Bau und anschließend die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung für eine sich anschließende Generalunternehmerbeauftragung für die Sanierung und Erweiterung der Comeniusschule in Georgsmarienhütte. - KfW Bankengruppe
Audiovisuelle Medientechnik
An ihren drei Standorten in Frankfurt a.M., Berlin und Bonn möchte die KfW jeweils Teile ihrer Räumlichkeiten mit Medientechnik neu ausstatten bzw. vorhandene Medientechnik modernisieren. Der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) wird auf rahmenvertraglicher Grundlage für die KfW tätig. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen. Beauftragt die KfW diese, vergibt sie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen entsprechenden Einzelauftrag an den AN, der dann verpflichtet ist, die beauftragte Leistung auszuführen: (1) Verkauf und Lieferung neuer audiovisueller Geräte (Insbesondere: Displays, Projektoren und/oder LED-Screens). (2) Verkauf und Lieferung neuer Audiogeräte (Insbesondere: Funk-Mikrofone, Mischpulte, Lautsprecher und Audiosignaltechnik). (3) Verkauf und Lieferung der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Hard- und Softwarekomponenten des Herstellers Crestron für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support der in Ziff. (1) bezeichneten audiovisuellen medientechnischen Geräte. (4) Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) und betriebsfertige Übergabe gelieferter neuer audiovisueller medientechnischer Geräte sowie etwaiger neuer Komponenten von Crestron in die vorhandene medientechnische Infrastruktur der KfW inklusive Aushändigung der zugehörigen Dokumentation. (5) Fallweise Prüfung, Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung der bereits in der KfW vorhandenen sowie der neu gelieferten medientechnischen Geräte und etwaigen Crestron-Komponenten. (6) Umrüstung oder Modernisierung von in den Räumlichkeiten der KfW bereits vorhandenen medientechnischen Geräten und Crestron-Komponenten (Planung und Durchführung). (7) Mit den vorbezeichneten Installations-, Wartungs- und Modernisierungstätigkeiten verbundene Projektkoordination und Abstimmung mit anderen Gewerken sowie technologiebezogene Beratung. Beides in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten der KfW - insbesondere aus der IT, dem Bau- und Gebäudemanagement sowie den Fachbereichen und dem externen Fachplanungsbüro Firma hmpartner, Düsseldorf. Einzelaufträge können einzelne oder mehrere der o.g. Leistungen umfassen und sowohl Einzelkomponenten als auch komplexe Systeme beinhalten. Für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support ihrer audiovisuellen Geräte nutzt die KfW ein MMS-System der Firma Crestron. Deshalb hat der AN, soweit er neue MMS-Komponenten für audiovisuelle Geräte liefert, ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Produkte des Herstellers Crestron zu verwenden und müssen zudem vom AN gelieferte neue audiovisuelle Geräte mit dem MMS-System von Crestron kompatibel sein. UHF-Mikrofonsysteme müssen in das Frequenzmanagement der KfW integrierbar und zur Betriebssicherheit untereinander (zwischen Räumen oder Gebäuden) austauschbar sein. Weitere Einzelheiten zur geschuldeten Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Das maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge über die o.g. Leistungen, welche auf Basis der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beauftragt werden, beträgt 6.500.000,-- € ohne Umsatzsteuer. Dieser Wert stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die KfW schätzt, dass sie Einzelaufträge im Umfang von insgesamt 4.510.000,-- € netto vergeben wird. Wie sich Obergrenze und geschätzter Bedarf jeweils im Detail auf die Leistungen (1) bis (7), auf die Vertragsjahre der Rahmenvereinbarung sowie auf die verschiedenen Standorte der KfW genau verteilen, lässt sich nicht vorab antizipieren. Weder das angegebene maximale Auftragsvolumen noch der mitgeteilte geschätzte Bedarf begründen eine Abnahmeverpflichtung der KfW. Der AN hat weder Anspruch darauf, dass die KfW die Obergrenze tatsächlich voll ausschöpft, noch kann er verlangen, dass die KfW ihn in einem bestimmten Mindestumfang mit Leistungen aus der Rahmenvereinbarung betraut. BERICHTIGUNG_Klinikverbund Allgäu GmbH - Klinikum Kempten, BA 8, Errichtung Ersatzneubau, Gebäudeteil F; Technische Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT) gem. §§ 53 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung.
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT) gem. §§ 53 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung. Die Klinikverbund Allgäu GmbH plant die Errichtung des Ersatzneubaus, Gebäudeteil F am Klinikum Kempten.------ Das Klinikum Kempten ist ein Schwerpunktkrankenhaus mit 11 Haupt-abteilungen, 5 Belegabt. und mehr. zertifiz.n, interdisz. Zentren. Es werden jährl. ca. 30.000 stationäre Pat. behandelt. Das Klinikum Kempten sichert die wohnortnahe, med. Versorgung der Bevölkerung, von der Grund- und Regelversorgung bis hin zur Hochleistungsmedizin mit Alleinstellungsmerkmalen wie:-Überregionale Stroke Unit-Schwerverletztenartenversorgung der BG-9 zertifiz. Organkrebszentren-Thrombektomie. Der Klinik Campus liegt zentrumnah auf einer Anhöhe und grenzt an das Rottach-Tal an. Die Geografie des Standorts schafft freie Blickbezüge ins Umland, stellt jedoch zugleich erhöhte Anforderungen an die Gründung. Der bestehende F-Bau im Norden des Medizincampus weist die Bausubstanz der Baujahre 1960 – 1965 mit verschiedenen jüngeren Umbauten, Einbauten und Erweiterungen auf. Eine durchgängige Sanierung wurde nicht durchgeführt. Der Flachdachbau hat eine kammartige Struktur mit drei Innenhöfen und Außenabmessungen von ca. 84 x 40 m. Es bestehen bis zu drei UGs verschiedener Ausdehnung sowie ein OGs über dem 2. Zinken. Das Gebäude ist an die Eingangshalle angebunden und weist neben der Ost-West-Magistrale zwei Verbindungsbrücken zum B- und C-Bau auf. Der Baukörper entspricht in seiner Substanz und Nutzung den heutigen Anforderungen sowie dem benötigten Platzbedarf nicht. Darüber hinaus geben bauliche, funktionale und hygienische Mängel Anlass zur Planung eines Neubaukörpers. ------ Die Bauteile im Bestand: Der F-Bau wurde in mehreren aufeinanderfolg. Bauabschnitten realisiert. In den Bestandsunterlagen werden die Bauteile von West nach Ost folgendermaßen bezeichnet:- 1. und 2. Zinken, Baujahr ca. 1960- 3. Zinken, Baujahr ca. 1962- 4. Zinken und gesamte Nordspange, Baujahr ca. 1964------ Bauprogr. / Funktionsstellen: Das Bauprogr. wurde mit Beschluss vom 15.05.2024 durch das Ministerium für Gesundheit und Pflege bewilligt. Die Bettenmehrung von 510 auf 538 Planbetten berücksichtigt dabei den Wegfall der bish. 3-Bett-Zi.-Struktur hin zu einer 2-Bett- bzw. 1-Bett-Zi.-Struktur.Folgende Funktionsstellen befinden sich im bestehenden F-Bau und sind im Ersatzneubau unterzubringen: Zentrale Pat.aufnahme (ZPA), Untersuchung, Behandlung (U+B), Arztdienst, Zentrale Arztdiensträume / Telemedizin, Computertomographie (PET-CT), Physiotherapie / Ergotherapie, Prosektur, Allg. Station / Stroke Unit (Neurologie u. Stroke Unit), Allgemein Station, Allgemein Station (Chirurgie), Infektionskrankenpflege (Onkologie, Iso-Station), Palliativmedizin, Übergeordnete Räume, Eingangshalle / Information, Sanitäre Anlagen, Kommunikation & Interaktion, Seelsorge und Sozialdienst, Personalspeisenversorgung, Personalumkleiden, Bereitschaftsdienst, Leitung und Administration, Dienste und Technik, Archiv, Bibliothek, Allgemeine Lager, Apothekengüterübergabe, Speisenversorgungsübergabe, Wäschelogistik, Med. Servicezentrum, Dezentrale Bettenaufbereitung, Wartung und Reparatur, Wertstofftrennung und Abfallentsorgung, Reinigungsdienst, Material- und Pat.transport.------ Bauweise: Eine Gründung auf dem Gelände ist nur mit erh. Aufwand umsetzbar. Der vorh. Felsrücken sowie das abfallende Gelände machen eine Bohrpfahlgründung und Hangsicherungsmaßn. unumgänglich. Der Neubau könnte als Stb-Skelettbau errichtet werden. Somit ist das Gebäude auch zukünftigen Nutzungsänderungen gegenüber flexibel gestaltbar.Der Ausbau erfolgt überw. in konv. Trockenbauw. Wo erforderlich, wird mit Mauerwerk ergänzt. Aufgr. der geringen einleitbaren Regenwassermenge in die Kanalisation wird das Dach als Retentionsdach vorgesehen. Zudem ist eine Regenrückh.vorgesehen.------ Die Umsetzung zur Sicherung der Energieversorgung, Teilabbruch Bestandsgebäude „F-Bau“, Errichtung des Ersatzneubaus und Herstellung der Anschlüsse an den Gebäudekomplex erfolgt in mehreren Bauphasen. ------Die Gesamtkosten (KG 200-700) werden derzeit auf ca. 140 Mio. Euro brutto (inkl. Abbruch) geschätzt.------ Bestandteil der Beauftragung sind z.B. auch: Sicherheits- und Ersatzstromversorgung, Photovoltaikanlage, Aufzugsanlagen, Rohrpostanlage, Brandschutzmaßnahmen etc. - siehe dazu auch die Leistungsbeschreibung in der Anlage "Erläuterungsbericht_ELT".Evtl. werden auch besondere Leistungen abgefragt - siehe Anlage "Vertragsentwurf".Die KG 460 - Förderanlagen AMR sowie die KG 470 - Medizintechnik sind nicht Bestandteil der Beauftragung.------ Für die Leistungsphase 2 wurde seitens des Auftraggebers derzeit trotz bereits erbrachter Leistungen keine festgelegte Reduzierung des angesetzten Leistungsumfangs vorgenommen. Eine mögliche Optimierung der Leistungsphase 2 ist vorgesehen------------Bei dem Projekt werden Fördermittel i. S. einer Einzelförderung gemäß Art. 11 des Bay. Krankenhausgesetzes beantragt. Bei der Fördermittelbeschaffung soll mitgewirkt werden.------ Das Büro, welches die Förderantragsunterlagen erstellt hat, gilt als vorbefasster Bewerber. Die bereits erstellten Planunterlagen werden allen Teilnehmern mit den Verfahrensunterlagen (siehe 5.1.11) zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zubringen. ------ Zeitschiene: Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im Juli 2026 statt. Die Auftragsvergabe und der unmittelbar darauffolgende Projektstart ist für August 2026 vorgesehen. Der Förderantrag soll im April 2027 eingereicht werden. Die Vorabmaßnahmen sind für 2028 geplant. Daran anschließend soll der Abbruch des Bestandes und dann der Neubau erfolgen. Die Fertigstellung und anschließende Inbetriebnahme (inkl. abgeschlossener Mängelbeseitigung) soll bis Q1 2034 erfolgen.------ Hinweis: Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 23. März 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Universität Wien.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.