Stadt BruchsalBruchsal
Generalplanerauswahl: Ingenieurbauwerk, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung
Planung Ersatzneubau Altenbergbrücke Bruchsal-Heidelsheim Planung, Vorbereitung und Überwachung des Abbruchs und Neubau Im Rahmen des Ersatzneubaus sind umfangreiche Planungsleistungen erforderlich: -Ingenieurbauwerke, Lph 1-9 und örtl. Bauüberwachung -Tragwerksplanung, Lph 1-6 -Verkehrsanlagen, Lph 1-9 inkl örtl. Bauüberwachung In dieser...
Architektur, Tragwerksplanung, Tiefbauplanung, Bauüberwachung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Bruchsal
- Veröffentlicht:
- 07. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
Planung Ersatzneubau Altenbergbrücke Bruchsal-Heidelsheim Planung, Vorbereitung und Überwachung des Abbruchs und Neubau Im Rahmen des Ersatzneubaus sind umfangreiche Planungsleistungen erforderlich: -Ingenieurbauwerke, Lph 1-9 und örtl. Bauüberwachung -Tragwerksplanung, Lph 1-6 -Verkehrsanlagen, Lph 1-9 inkl örtl. Bauüberwachung In dieser Ausschreibung wird ein Generalplaner für die drei genannten Planungsdisziplinen gesucht. Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Die Planung muss dabei den besonderen Anforderungen der Deutschen Bahn gerecht werden, insbesondere im Hinblick auf die Abstimmung mit den zuständigen Stellen der DB und die Einhaltung der Regelwerke.
Weiterführende Details
Mit dem kostenlosen Zugang stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
30 Tage kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit kündbar
Alle Vergabedetails
Auftraggeber, Lose, Beteiligte, Orte, Unterlagen und Verfahrensdaten sind bereits erfasst. Öffnen Sie einen Bereich, um die vollständigen Angaben im Workspace zu sehen.
7 Datenbereiche verfügbar
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Unterlagen
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Auftraggeber
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Lose
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Verfahrensdaten
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Ausführungsorte
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Bieter und Auftragnehmer
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Veröffentlichungsstelle
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Magistrat der Kreisstadt Hofheim am TaunusHofheim am TaunusGegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Planungsleistungen: Objektplanung - Ingenieurbauwerke gem. § 41ff HOAI 2021 sowie Verkehrsanlagen gem. § 45ff HOAI 2021 zzgl. besonderer Leistungen u.a. Bauvermessung nach Anlage 1 Nr. 1.4.5 bis 1.4.7 HOAI 2021 Im Hinblick auf die Planungsziele wird eine enge Zusammenarbeit und Kooperation im Sinne eines ganzheitlichen Projekterfolgs (integrale Planung) zwischen allen Planungsdisziplinen vorausgesetzt. Basis der zu erbringenden Leistungen ist das Leistungsbild in Anlehnung an die HOAI (2021): - Objektplanung - Ingenieurbauwerke: Leistungsphasen 5-9 gemäß § 41 i.V.m. Anlage 12 Nr. 12.1 HOAI sowie - Objektplanung - Verkehrsanlagen: Leistungsphasen 5-9 gemäß § 45 i.V.m. Anlage 13 Nr. 13.1 HOAI Nähere Details sind den Vergabeunterlagen (A-Projektbeschreibung und B-Leistungsbild zu entnehmen.Grundhafte Erneuerung Sonnenweg und Birkenstraße in Marburg; Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke (Kanal, Wasser, Strom)
Stadt Marburg, Stadtwerke Marburg, Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg (DBM)MarburgProjektbeschreibung: Die beiden Sammelstraßen "Sonnenweg" und "Birkenstraße" befindet sich im Marburger Stadtteil Michelbach. Der Sonnenweg ist ca. 420 m lang und 8 m breit. Es sind zwei Anliegerstraßen Fliederstraße und Grünschiebel angeschlossen. Die Einmündungsbereiche sowie ca. 90 m der Birkenstraße und ca. 40 m der Straße "Stümpelstal" sind ebenfalls Bestandteil dieser Maßnahme. Der Planungsbereich ist in den Vergabeunterlagen (Projekt- und Leistungsbeschreibung sowie den dazugehörigen Anlagen) aufgeführt. --- Leistungsumfang Verkehrsanlagen: - Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß §§ 45 ff. HOAI für die LPH 1-9 (ausgenommen Genehmigungsplanung) inkl. örtlicher Bauüberwachung; - Prüfen von Nachträgen - Detaillierte topographische Geländeaufnahme des Sonnenwegs (Länge ca. 420 m) und der südlichen Birkenstraße (Länge ca. 90 m) im für die Planung erforderlichen Umfang --- Leistungsumfang Ingenieurbauwerke: - Objektplanung Ingenieurbauwerke für Kanal gemäß §§ 41 ff. HOAI für die LPH 1-8 (mit reduziertem Leistungsbild) inkl. örtlicher Bauüberwachung - Objektplanung Ingenieurbauwerke für Wasser und Strom gemäß §§ 41 ff. HOAI für die LPH 1-8 (mit reduziertem Leistungsbild) inkl. örtlicher Bauüberwachung - Erarbeitung eines Trassensummenplans unter Berücksichtigung aller vorhandenen Gewerke und Medien --- Die Beauftragung Erneuerung der Verkehrsanlagen erfolgt durch die Stadt Marburg, die Beauftragung der Ingenieurleistungen Kanal durch die Stadtwerke Marburg GmbH im Namen und auf Rechnung des DBM (Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg) und die Beauftragung der Ingenieurleistungen Versorgung (Wasser und Strom) durch die Stadtwerke Marburg GmbH. --- Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht. --- Projektzeitraum: Die Bearbeitungsdauer wird auf zwei Jahre geschätzt. Es wird ein Büro gesucht, das direkt nach der Beauftragung beginnen kann. --- Projektkosten: Die Gesamtkosten für die grundhafteNeubau Bauhof Marktsteinach– Objektplanungen Freianlagen + Verkehrsanlagen + Ingenieurbauwerke
Gemeinde SchonungenSchonungenVerfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung der a) Objektplanung Freianlagen (nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 2, §§ 38 ff)-stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9,-vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen-weitere Stufen gem. Vertragsmuster-spezifische Besondere Leistung: okeineb) Objektplanung Verkehrsanlagen (nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 4, §§ 45 ff)-stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9,-vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen-weitere Stufen gem. Vertragsmuster-spezifische Besondere Leistung: oLPH 8: Örtliche Bauüberwachung nach Anlage 13 zu §§ 47 Abs. 2, 48 Abs. 5 HOAIc) Objektplanung Ingenieurbauwerke (nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 4, §§ 45 ff)-stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9,-vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen-weitere Stufen gem. Vertragsmuster-spezifische Besondere Leistung: oLPH 8: Örtliche Bauüberwachung nach den Anlagen 12 und 13 HOAI sowie ZVB-Ing. Ziff. 8.10 und Ziffer 10 (Fassung 2021)oLPH 8: Hauptachsen für das Objekt von objektnahen Festpunkten abstecken sowie Höhenpunkte im Objektbereich herstellend) Übergeordnete Leistungen / Sonstiges-Allgemeine Besondere Leistung: oLPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der VerjährungsfristDie Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanungen Freianlagen / Verkehrsanlagen / Ingenieurbauwerke erbracht. Der AG geht davon aus, dass die Zielfindungsphase nach BGB / LPH 0 mit den im VgV vorliegenden Unterlagen abgeschlossen ist.Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden.Weitere Unterlagen werden den ausgNeubau Bauhof Marktsteinach Objektplanungen Freianlagen + Verkehrsanlagen + Ingenieurbauwerke
Gemeinde SchonungenSchonungenVerfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung der a) Objektplanung Freianlagen (nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 2, §§ 38 ff)-stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9,-vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen-weitere Stufen gem. Vertragsmuster-spezifische Besondere Leistung: okeineb) Objektplanung Verkehrsanlagen (nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 4, §§ 45 ff)-stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9,-vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen-weitere Stufen gem. Vertragsmuster-spezifische Besondere Leistung: oLPH 8: Örtliche Bauüberwachung nach Anlage 13 zu §§ 47 Abs. 2, 48 Abs. 5 HOAIc) Objektplanung Ingenieurbauwerke (nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 4, §§ 45 ff)-stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9,-vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen-weitere Stufen gem. Vertragsmuster-spezifische Besondere Leistung: oLPH 8: Örtliche Bauüberwachung nach den Anlagen 12 und 13 HOAI sowie ZVB-Ing. Ziff. 8.10 und Ziffer 10 (Fassung 2021)oLPH 8: Hauptachsen für das Objekt von objektnahen Festpunkten abstecken sowie Höhenpunkte im Objektbereich herstellend) Übergeordnete Leistungen / Sonstiges-Allgemeine Besondere Leistung: oLPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der VerjährungsfristDie Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanungen Freianlagen / Verkehrsanlagen / Ingenieurbauwerke erbracht. Der AG geht davon aus, dass die Zielfindungsphase nach BGB / LPH 0 mit den im VgV vorliegenden Unterlagen abgeschlossen ist.Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden.Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.2026-22_B436_ENB_über_Roßbergstr_und_DB_Objekt-_und_Tragwerksplanung_Verkehrsanlage_ex-post Bekanntmachung
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich 3, Dez. 32HannoverGrundlage der Vergabe ist die "Vergabeverordnung" (VgV) in Verbindung mit dem "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau" (HVA F-StB), Ausgabe März 2022. Die Ingenieurleistungen werden nach der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAI), Ausgabe Januar 2021, vergeben. Grundlage für die Abwicklung der Ingenieurleistungen im Teil 3 Objektplanung der HOAI sind die §§ 43 (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) und im Teil 4 Fachplanung die §§ 51 (Leistungsbild Tragwerksplanung). Als Leistungen gemäß HVA F-StB, 2022-03, Abschnitt 1.5 sind zu erbringen: - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Ersatzneubau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Ersatzneubau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Rückbau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Rückbau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Verbau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Verbau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke LSW & ISW (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung LSW & ISW (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanung Verkehrsanlagen - Besondere Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Besondere Leistungen DB-Belange Für die Planung des Ersatzneubaus ist eine Variantenuntersuchung durchzuführen. Die Herstellung des Ersatzneubaus ist in der Trassierung des Bestandes geplant. Der neue Straßenquerschnitt soll um einen gemeinsamen Geh- und Radweg auf beiden Seiten erweitert werden. Es sind die in Kapitel 2.2.4 genannten Randbedingungen zu beachten. Im Vorfeld der Herstellung des Ersatzneubaus ist das Bestandsbauwerk zurückzubauen. Hierzu ist eine entsprechende Planung aufzustellen. Es sind eventuelle Auflagen der DB bezüglich des Rückbauverfahrens zu beachten. An den Stellen, an denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendigen Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen. Im Zuge der Planung wird geprüft, ob Lärm- bzw. Irritationsschutzwände notwendig werden. Gegebenenfalls sind diese zu beplanen. Im Zuge der Planung sind die Anschlussbereiche von der Strecke zum Bauwerk sowie die Anschlüsse an die vorhandenen Radwege zu berücksichtigen. Im Zuge der geplanten Baumaßnahme am Brückenbauwerk "Große Roßbergstraße" ist zur Sicherstellung eines reibungslosen Verkehrsablaufs während der Bauzeit die Erstellung von verkehrsrechtlichen Umleitungs- und Beschilderungsplänen erforderlich. Die Ingenieurleistungen umfassen alle notwendigen Arbeiten zur Konzeption, Abstimmung und Ausarbeitung von Umleitungsführungen für den motorisierten Verkehr sowie Rad- und Fußgängerverkehr. Dabei sind sowohl die baustellenbedingten Verkehrseinschränkungen als auch die örtlichen Gegebenheiten und bestehenden Verkehrsströme zu berücksichtigen. Auswirkungen auf die unter dem Bauwerk verlaufende DB-Strecke sowie die Roßbergstraße sind auf ein Minimum zu reduzieren. Das Bauwerk ist für Einwirkungen nach DIN EN 1991-2 und DIN EN 1991-2/NA zu bemessen, sowie, je nach Vorgabe der Bundeswehr, für Militärlastenklassen nach STANAG zu bemessen oder einzustufen. Bei dem Entwurf ist das Gestaltungskonzept des Auftraggebers vrsl. ab LPH 3 zu berücksichtigen. Die Planung erfolgt BIM-basiert (LPH 3, für die Variantenuntersuchung ist die Planungsmethode frei wählbar) und richtet sich nach den Anlagen 4.1-4.8 (AIA, Muster-BAP, etc.) Für das Abfall- und Entsorgungskonzept ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu beachten. Die Klassifizierung der anfallenden Stoffe hat nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) zu erfolgen. Darüber hinaus sind die entsprechenden "Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)" zu berücksichtigen. In unmittelbarer Nähe zur Bauwerksaußenkante (< 10,00 m) befinden sich mehrere Wohngebäude. Besonders im Hinblick auf Gründungsarbeiten (z. B. Ramm-, Bohr- oder Vibrationsarbeiten) sind erschütterungsarme Einbringverfahren zu untersuchen. Die vorhandene lichte Höhe über den Gleisanlagen darf sich gegenüber dem Bestand nicht verringern. Ebenso ist die Konstruktionshöhe des Überbaus möglichst zu optimieren. Notwendige Anpassungen der Gradiente sind auf das technisch zwingend erforderliche Maß einzuschränken. Die zulässige Durchfahrtsbreite, gemessen an der Unterkante der Überbaukonstruktion parallel zur Gleisachse, darf 15,00 m nicht überschreiten und ist bei der Ausarbeitung aller Entwurfsvarianten als Planungsparameter zu berücksichtigen. Bahntechnische Belange sind einzuhalten und in die Planung zu integrieren. Dabei sind insbesondere die erforderlichen Abstimmungen mit den zuständigen Stellen der Bahn rechtzeitig zu initiieren und fortlaufend sicherzustellen.Salzlandkreis, Wipperradweg Güsten, Planungsleistungen
SalzlandkreisBernburg (Saale)Zur Verbesserung des Radwegenetzes und insbesondere der Ortsverbindung für Radfahrer zwischen den Nachbarorten Güsten, Amesdorf, Warmsdorf und Giersleben soll der Wipperradweg abschnittsweise neu- und ausgebaut werden. Der aktuelle Fahrbahnuntergrund ist als mangelhaft einzustufen, da es sich teilweise um eine ungleichmäßige und beschädigte Oberfläche handelt. Der Untergrund ist uneben und weist Auswaschungen und lose Bereiche auf, welche eine Gefahr für den Radfahrer bedeutet. An anderen Stellen besteht der Untergrund aus Schotter und stark abgenutztem Belag in einer sehr geringen Breite. Der Salzlandkreis, die Stadt Güsten sowie die Gemeinde Saale-Wipper bilden eine planungsbegleitende Arbeitsgruppe. Für die Ergebnisse der einzelnen Planungsphasen gilt ein Zustimmungsvorbehalt durch die Stadt Güsten. Bei der Einholung von Genehmigungen etc. unterstützen sich der Salzlandkreis und die Stadt Güsten gegenseitig. Auch während der Bauphase wird die Stadt eng beteiligt. Nach Fertigstellung des Neu- und Ausbaus übernimmt die Stadt Güsten die Baulastträgerschaft. Die Planung der Verkehrsanlage hat unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie der einschlägigen Regelwerke zu erfolgen. Hierzu zählen insbesondere die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie für den außerörtlichen Bereich die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL). Sichtweiten, Linienführung, Querschnitte, Zufahrten und Entwässerungseinrichtungen sind regelkonform, sicher und wirtschaftlich auszubilden. Kurztext der Maßnahme: Salzlandkreis, Planungsleistungen Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke nach HOAI, LPH 1-9 + vom Gesamtvorhaben losgelöste separate Planung Baugrunderkundungen, chemische Analyse nach LAGA und Entwurfsvermessungsleistungen für den Wipperradweg Güsten, örtliche Bauüberwachung, ökologische Baubegleitung, Landschaftspflegerischer Begleitplan nach HOAI, LPH 1-4, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag inkl. Kartierung, FFH-Salzlandkreis, Wipperradweg Güsten, Planungsleistungen
SalzlandkreisBernburg/SaaleZur Verbesserung des Radwegenetzes und insbesondere der Ortsverbindung für Radfahrer zwischen den Nachbarorten Güsten, Amesdorf, Warmsdorf und Giersleben soll der Wipperradweg abschnittsweise neu- und ausgebaut werden. Der aktuelle Fahrbahnuntergrund ist als mangelhaft einzustufen, da es sich teilweise um eine ungleichmäßige und beschädigte Oberfläche handelt. Der Untergrund ist uneben und weist Auswaschungen und lose Bereiche auf, welche eine Gefahr für den Radfahrer bedeutet. An anderen Stellen besteht der Untergrund aus Schotter und stark abgenutztem Belag in einer sehr geringen Breite. Der Salzlandkreis, die Stadt Güsten sowie die Gemeinde Saale-Wipper bilden eine planungsbegleitende Arbeitsgruppe. Für die Ergebnisse der einzelnen Planungsphasen gilt ein Zustimmungsvorbehalt durch die Stadt Güsten. Bei der Einholung von Genehmigungen etc. unterstützen sich der Salzlandkreis und die Stadt Güsten gegenseitig. Auch während der Bauphase wird die Stadt eng beteiligt. Nach Fertigstellung des Neu- und Ausbaus übernimmt die Stadt Güsten die Baulastträgerschaft. Die Planung der Verkehrsanlage hat unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie der einschlägigen Regelwerke zu erfolgen. Hierzu zählen insbesondere die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie für den außerörtlichen Bereich die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL). Sichtweiten, Linienführung, Querschnitte, Zufahrten und Entwässerungseinrichtungen sind regelkonform, sicher und wirtschaftlich auszubilden. Kurztext der Maßnahme: Salzlandkreis, Planungsleistungen Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke nach HOAI, LPH 1-9 + vom Gesamtvorhaben losgelöste separate Planung Baugrunderkundungen, chemische Analyse nach LAGA und Entwurfsvermessungsleistungen für den Wipperradweg Güsten, örtliche Bauüberwachung, ökologische Baubegleitung, Landschaftspflegerischer Begleitplan nach HOAI, LPH 1-4, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag inkl. Kartierung, FFH-Verträglichkeitsprüfung.A1, VKE D113, 6-streifiger Ausbau zwischen Münster und Osnabrück - BOL/BÜ, Baulos 2 und 3
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlinFrist: 12. Aug.Projektbeschreibung Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES, Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, beabsichtigt die BAB 1 von der Anschlussstelle (AS) Münster/Nord bis zum Autobahnkreuz (AK) Lotte/Osnabrück auf einer Länge von ca. 40,7 km 6-streifig auszubauen. Der auszubauende Streckenabschnitt der A 1 ist in insgesamt sechs Planfeststellungsabschnitte (PFA 1 bis 5) unterteilt worden. Die Planfeststellungsabschnitte 3, 5 und ein Teilbereich (3 Talbrücken; km 7+120 bis km 9+900) des Planfeststellungsabschnittes 1 sind bereits fertiggestellt. Es sind Leistungen der Bauoberleitung und Bauüberwachung (BOL/BÜ) , Leistungsphase 9 gemäß HOAI sowie die notwendigen SiGeKo-Leistungen im Zusammenhang mit den Bauleistungen im Bereich der A 1 durchzuführen. Eine detaillierte Übersicht über die geplanten Maßnahmen, einschließlich der im Rahmen dieser Ausschreibung zu überwachenden Lose, ist im Abschnitt 2.1 näher beschrieben und dargestellt. Ein Baubüro, das ca. 15 bis 30 Autominuten (je nach Brücke) von den Baustellen entfernt liegt, kann von der BOL-BÜ genutzt werden. Leistungsumfang Der Leistungsumfang dieser Ausschreibung (Los 1) umfasst die Leistungen der Bauoberleitung (BOL) und Bauüberwachung (BÜ) (Lph.8) gemäß den einschlägigen Regelwerken sowie der Leistungsphase 9 gemäß HOAI, ebenso wie die Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) nach der Baustellenverordnung. Die Leistungen beziehen sich auf die Umsetzung der in Kapitel 2.3 beschriebenen Lose im Zuge des Ersatzneubaus von 6 Überführungsbauwerken (Ü-Bauwerke) im Bereich der Bundesautobahn A 1. Im Rahmen der Bauüberwachung ist sicherzustellen, dass die Bauleistungen der einzelnen Lose fachtechnisch überwacht, koordiniert und terminlich aufeinander abgestimmt werden. Hierzu gehört insbesondere die Koordination der parallellaufenden Baumaßnahmen, um einen reibungslosen Bauablauf sowie die Einhaltung der vertraglichen, technischen und terminlichen Vorgaben zu gewährleisten. Die Bauoberleitung übernimmt hierbei die übergeordnete Steuerung und Kontrolle der Bauausführung, während die Bauüberwachung die laufende Überwachung der Bauleistungen auf der Baustelle sicherstellt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Prüfung der durch den AN (Bau) zu erstellenden Planungsaufgaben (z.B. Lph.3 Ingenieurbauwerke, RAB-ING) Teil der BOL-BÜ Leistung sind. 6-streifiger Ausbau der BAB A1 zwischen Münster und Osnabrück, BOL/BÜ für die Baulose 2 und 3: Gesamtvertragslaufzeit 51 Monate Für weitere Details siehe Anlage C_02, Leistungsbeschreibung.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Bruchsal.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.