Gemeinde TeutschenthalTeutschenthal OT Angersdorf
Gemeinde Teutschenthal - Neubau Kita Angersdorf, Los 11 – Fassade
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 3...
Fassade & Putz
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Inhalt auf einen Blick
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach ...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Gemeinde Teutschenthal
- Veröffentlicht:
- 12. Juni 2026
- Frist:
- 14. Juli 2026
- Thema:
- Fassade & Putz
- Bauobjekt:
- Kindergarten / Kita
Bauobjekt-Klassifikation
- Kindergarten / KitaHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)"
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123 GWB Der Bewerber erklärt, dass ihm bekannt ist, dass ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen ist, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. Den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im oben genannten Sinne stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Dem Bewerber ist zudem bekannt, dass öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Dies gilt nicht, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 124 GWB Dem Bewerber ist weiterhin bekannt, dass unter Berücksichti - Landkreis Görlitz, Jobcenter Landkreis GörlitzGörlitzFrist: 21. Juli
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1. Nichtvorlage von Gründen im Zusammenhang mit Straftaten. Ich versichere, dass keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) meinem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein Unternehmen selbst keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer der nachfolgenden Straftaten:1.1 Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129, 129a, 129b Strafgesetzbuch (StGB)),1.2 Terrorismusfinanzierung nach § 89c StGB oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen,1.3 Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erworbener Vermögenswerte nach § 261 StGB,1.4 Betrug nach § 263 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, auch insoweit sich die Straftat gegen öffentliche Haushalte richtet,1.5 Subventionsbetrug nach § 264 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, auch insoweit sich die Straftat gegen öffentliche Haushalte richtet,1.6 Bestechlichkeit oder Bestechung im geschäftlichen Verkehr nach § 299 StGB,1.7 Bestechlichkeit oder Bestechung von Mandatsträgern nach § 108e StGB,1.8 Vorteilsgewährung und Bestechung nach §§ 333 und 334 StGB, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB hinsichtlich ausländischer und internationaler Bediensteter,1.9 Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfu - Stadtverwaltung GörlitzFrist: 16. Juni
Bildungscampus - Neue Oberschule in Görlitz | Los 3104 – Schlosserarbeiten/ Stahlbau | Offenes Verfahren gemäß § 3 Nr. 1 VOB/A EU
Ausschlussgründe gemäß § 6e VOB/A EU: Bildung krimineller Vereinigungen; Bildung terroristischer Vereinigungen; krimineller undterroristischer Vereinigungen im Ausland; Terrorismusfinanzierung; Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte; Betrug; Subventionsbetrug; Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr; Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen;Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern; Vorteilsgewährung und Bestechung i. V. m. Ausländische und internationale Bedienstete; Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr; Menschenhandel; Zwangsprostitution;Zwangsarbeit; Ausbeutung der Arbeitskraft; Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung; Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des vorgenannten; Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person; Verstoß gegen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern,Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung; Nachweislicher Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen;Zahlungsunfähigkeit; Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit; Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung desWettbewerbs; ein Interessenkonflikt bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens besteht; Wettbewerbsverzerrung; wesentlicheAnforderung bei der Ausführung Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft; SchwerwiegendeTäuschung; Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens sowie die Zugehörigkeit zum in der Vorschrift Artikel 5k desEU Sanktionspaketes (Verordnung EU 2022/576) genannten Personenkreises bzw. Unternehmen. - Stadtverwaltung GörlitzGörlitzFrist: 26. Mai
Gesamtsanierung Stadthalle Görlitz | Los 57 - Gebäudeautomation | Offenes Verfahren gemäß § 3 Nr. 1 VOB/A EU
Ausschlussgründe gemäß § 6e VOB/A EU: Bildung krimineller Vereinigungen; Bildung terroristischer Vereinigungen; krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland; Terrorismusfinanzierung; Geldwäsche;Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte; Betrug; Subventionsbetrug; Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr; Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen;Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern; Vorteilsgewährung und Bestechung i. V. m. Ausländische und internationale Bedienstete; Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr; Menschenhandel; Zwangsprostitution; Zwangsarbeit; Ausbeutung der Arbeitskraft; Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung; Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne desvorgenannten; Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person; Verstoß gegen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung; Nachweislicher Verstoß gegen geltende umwelt-,sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen; Zahlungsunfähigkeit; Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit; Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs; ein Interessenkonflikt bei derDurchführung eines Vergabeverfahrens besteht; Wettbewerbsverzerrung; wesentliche Anforderung bei der Ausführung Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft; SchwerwiegendeTäuschung; Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens sowie die Zugehörigkeit zum in der Vorschrift Artikel 5k des EU Sanktionspaketes (Verordnung EU 2022/576) genannten Personenkreises bzw. Unternehmen. - Stadtverwaltung GörlitzGörlitzFrist: 10. Juli
Bildungscampus - Neue Oberschule in Görlitz | Los 8001 - Tiefbau | Offenes Verfahren gemäß § 3 Nr. 1 VOB/A EU
Ausschlussgründe gemäß § 6e VOB/A EU: Bildung krimineller Vereinigungen; Bildung terroristischer Vereinigungen; krimineller undterroristischer Vereinigungen im Ausland; Terrorismusfinanzierung; Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte; Betrug; Subventionsbetrug; Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr; Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen;Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern; Vorteilsgewährung und Bestechung i. V. m. Ausländische und internationale Bedienstete; Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr; Menschenhandel; Zwangsprostitution;Zwangsarbeit; Ausbeutung der Arbeitskraft; Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung; Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des vorgenannten; Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person; Verstoß gegen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern,Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung; Nachweislicher Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen;Zahlungsunfähigkeit; Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit; Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung desWettbewerbs; ein Interessenkonflikt bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens besteht; Wettbewerbsverzerrung; wesentlicheAnforderung bei der Ausführung Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft; SchwerwiegendeTäuschung; Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens sowie die Zugehörigkeit zum in der Vorschrift Artikel 5k desEU Sanktionspaketes (Verordnung EU 2022/576) genannten Personenkreises bzw. Unternehmen. - Stadtverwaltung GörlitzGörlitzFrist: 13. Juli
Bildungscampus - Neue Oberschule in Görlitz | Los 4201 - Sanitärinstallation | Offenes Verfahren gemäß § 3 Nr. 1 VOB/A EU
Ausschlussgründe gemäß § 6e VOB/A EU: Bildung krimineller Vereinigungen; Bildung terroristischer Vereinigungen; krimineller undterroristischer Vereinigungen im Ausland; Terrorismusfinanzierung; Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte; Betrug; Subventionsbetrug; Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr; Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen;Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern; Vorteilsgewährung und Bestechung i. V. m. Ausländische und internationale Bedienstete; Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr; Menschenhandel; Zwangsprostitution;Zwangsarbeit; Ausbeutung der Arbeitskraft; Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung; Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des vorgenannten; Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person; Verstoß gegen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern,Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung; Nachweislicher Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen;Zahlungsunfähigkeit; Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit; Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung desWettbewerbs; ein Interessenkonflikt bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens besteht; Wettbewerbsverzerrung; wesentlicheAnforderung bei der Ausführung Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft; SchwerwiegendeTäuschung; Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens sowie die Zugehörigkeit zum in der Vorschrift Artikel 5k desEU Sanktionspaketes (Verordnung EU 2022/576) genannten Personenkreises bzw. Unternehmen. - Stadtverwaltung GörlitzGörlitzFrist: 17. Aug.
Gesamtsanierung Stadthalle Görlitz | Los 74 - Bauheizung | Offenes Verfahren gemäß § 3 Nr. 1 VOB/A EU
Ausschlussgründe gemäß § 6e VOB/A EU: Bildung krimineller Vereinigungen; Bildung terroristischer Vereinigungen; krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland; Terrorismusfinanzierung; Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte; Betrug; Subventionsbetrug; Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr; Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen; Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern; Vorteilsgewährung und Bestechung i. V. m. Ausländische und internationale Bedienstete; Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr; Menschenhandel; Zwangsprostitution; Zwangsarbeit; Ausbeutung der Arbeitskraft; Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung; Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des vorgenannten; Verhalten einer rechtskräftigverurteilten Person; Verstoß gegen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung; Nachweislicher Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen; Zahlungsunfähigkeit; Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit; Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs; ein Interessenkonflikt bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens besteht; Wettbewerbsverzerrung; wesentliche Anforderung bei der Ausführung Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft; Schwerwiegende Täuschung; Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens sowie die Zugehörigkeit zum in der Vorschrift Artikel 5k des EU Sanktionspaketes (Verordnung EU 2022/576) genannten Personenkreises bzw. Unternehmen. - Stadtverwaltung GörlitzFrist: 09. Juni
Gesamtsanierung Stadthalle Görlitz | Los 27 Sonnenschutz Anbau | Offenes Verfahren gemäß § 3 Nr. 1 VOB/A EU
Ausschlussgründe gemäß § 6e VOB/A EU: Bildung krimineller Vereinigungen; Bildung terroristischer Vereinigungen; krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland; Terrorismusfinanzierung; Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte; Betrug; Subventionsbetrug; Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr; Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen; Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern; Vorteilsgewährung und Bestechung i. V. m. Ausländische und internationale Bedienstete; Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr; Menschenhandel; Zwangsprostitution; Zwangsarbeit; Ausbeutung der Arbeitskraft; Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung; Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des vorgenannten; Verhalten einer rechtskräftigverurteilten Person; Verstoß gegen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung; Nachweislicher Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen; Zahlungsunfähigkeit; Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit; Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs; ein Interessenkonflikt bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens besteht; Wettbewerbsverzerrung; wesentliche Anforderung bei der Ausführung Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft; Schwerwiegende Täuschung; Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens sowie die Zugehörigkeit zum in der Vorschrift Artikel 5k des EU Sanktionspaketes (Verordnung EU 2022/576) genannten Personenkreises bzw. Unternehmen. - Stadtverwaltung GörlitzFrist: 15. Juni
Bildungscampus - Neue Oberschule in Görlitz | Los 5001 - Elektroinstallation | Offenes Verfahren gemäß § 3 Nr. 1 VOB/A EU
Ausschlussgründe gemäß § 6e VOB/A EU: Bildung krimineller Vereinigungen; Bildung terroristischer Vereinigungen; krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland; Terrorismusfinanzierung; Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte; Betrug; Subventionsbetrug; Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr; Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen; Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern; Vorteilsgewährung und Bestechung i. V. m. Ausländische und internationale Bedienstete; Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr; Menschenhandel; Zwangsprostitution; Zwangsarbeit; Ausbeutung der Arbeitskraft; Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung; Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des vorgenannten; Verhalten einer rechtskräftigverurteilten Person; Verstoß gegen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung; Nachweislicher Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen; Zahlungsunfähigkeit; Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit; Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs; ein Interessenkonflikt bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens besteht; Wettbewerbsverzerrung; wesentliche Anforderung bei der Ausführung Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft; Schwerwiegende Täuschung; Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens sowie die Zugehörigkeit zum in der Vorschrift Artikel 5k des EU Sanktionspaketes (Verordnung EU 2022/576) genannten Personenkreises bzw. Unternehmen. - Stadtverwaltung GörlitzFrist: 22. Juni
Bildungscampus - Neue Oberschule in Görlitz | Los 7504 - Gebäude- und Anlagenautomation | Offenes Verfahren gemäß § 3 Nr. 1 VOB/A EU
Ausschlussgründe gemäß § 6e VOB/A EU: Bildung krimineller Vereinigungen; Bildung terroristischer Vereinigungen; krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland; Terrorismusfinanzierung; Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte; Betrug; Subventionsbetrug; Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr; Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen; Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern; Vorteilsgewährung und Bestechung i. V. m. Ausländische und internationale Bedienstete; Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr; Menschenhandel; Zwangsprostitution; Zwangsarbeit; Ausbeutung der Arbeitskraft; Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung; Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des vorgenannten; Verhalten einer rechtskräftigverurteilten Person; Verstoß gegen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung; Nachweislicher Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen; Zahlungsunfähigkeit; Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit; Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs; ein Interessenkonflikt bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens besteht; Wettbewerbsverzerrung; wesentliche Anforderung bei der Ausführung Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft; Schwerwiegende Täuschung; Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens sowie die Zugehörigkeit zum in der Vorschrift Artikel 5k des EU Sanktionspaketes (Verordnung EU 2022/576) genannten Personenkreises bzw. Unternehmen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 14. Juli 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Gemeinde Teutschenthal.
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