Zweckverband Gewerbepark Hunsrück-MoselMorbachTED
Gemeinde Morbach - Umbau und Erweiterung der Kita Gonzerath, Los 1 - Leistungen der Objektplanung Gebäude und Freianlagen
Die Gemeinde Morbach beabsichtigt die umfassende Sanierung eines Teilbereichs und die Erweiterung der Kindertagesstätte Gonzerath. Ausgangspunkt der Maßnahme ist ein im Jahr 2024 festgestellter Leitungswasserschaden im Erweiterungsbau der Kindertagesstätte aus dem Jahr 2011. Im Zuge der Schadensbeseitigung wurde festgestellt, dass aufgrun...
Architektur, Landschaftsarchitektur
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Zweckverband Gewerbepark Hunsrück-Mosel
- Veröffentlicht:
- 03. August 2026
- Frist:
- 19. August 2026
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
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Die Gemeinde Morbach beabsichtigt die umfassende Sanierung eines Teilbereichs und die Erweiterung der Kindertagesstätte Gonzerath. Ausgangspunkt der Maßnahme ist ein im Jahr 2024 festgestellter Leitungswasserschaden im Erweiterungsbau der Kindertagesstätte aus dem Jahr 2011. Im Zuge der Schadensbeseitigung wurde festgestellt, dass aufgrund der Kontamination der im Bodenaufbau befindlichen Dämmung ein vollständiger Rückbau des betroffenen Gebäudeteils erforderlich ist. Während der Rückbauarbeiten wurde zudem ein weiterer erheblicher Baumangel entdeckt, der nicht auf den Wasserschaden zurückzuführen war. Eine bloße Wiederherstellung des bisherigen Gebäudebestandes ist daher weder technisch noch wirtschaftlich sinnvoll. Gleichzeitig besteht aufgrund der Vorgaben des Kindertagesstättengesetzes Rheinland-Pfalz (KiTa-Zukunftsgesetz) zusätzlicher räumlicher Anpassungs- und Erweiterungsbedarf. Die vorhandenen Flächen erfüllen die heutigen funktionalen Anforderungen an den Betrieb einer dreigruppigen Kindertagesstätte nicht mehr vollständig. Erforderlich sind insbesondere zusätzliche Flächen für eine Küche mit Versorgung von bis zu 60 Kindern, Lebensmittel- und Hauswirtschaftsräume, ein Bistro- bzw. Multifunktionsbereich, weitere Ruhe- und Nebenräume, Abstellflächen sowie ergänzende Verkehrsflächen. Zur Schaffung der erforderlichen Erweiterungsflächen hat die Gemeinde ein unmittelbar angrenzendes Grundstück erworben. Damit bestehen nunmehr die planungsrechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen, den Kindertagesstättenstandort langfristig weiterzuentwickeln und den zukünftigen Flächenbedarf zu decken. Gegenstand der Maßnahme ist daher nicht lediglich die Sanierung des bestehenden Wasserschadens, sondern die ganzheitliche bauliche und funktionale Neuordnung des Standortes. Vorgesehen ist die Sanierung eines Teils des Bestandsgebäudes einschließlich der Beseitigung der vorhandenen Schäden sowie die Errichtung eines Erweiterungsbaus auf den neu erworbenen Flächen. Darüber hina
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Zweckverband Gewerbepark Hunsrück-MoselMorbachGegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen der Objektplanung nach § 34 HOAI i.V.m Anlage 10 HOAI in den Leistungsphasen 1-9 und in einem untergeordneten Umfang die Freianlagenplanung der Kita nach § 39 HOAI i.V.m Anlage 11 HOAI in den Leistungsphasen 1-9. Die Baukosten für die Gesamtmaßnahme (netto) werden erwartet: KG 300 - Bauwerk - Baukonstruktion - 460.000 EUR; KG 400 - Bauwerk - Technische Anlagen - 185.000 EUR; KG 410 - Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen - 25.000 EUR; KG 420 - Wärmeversorgungsanlagen - 30.000 EUR; KG 430 - Raumlufttechnische Anlagen - 48.000 EUR; KG 440 - Elektrische Anlagen - 40.000 EUR; KG 450 - Kommunikationsanlagen - 7.000 EUR; KG 470 - Nutzungsspezifische Anlagen - 35.000 EUR; KG 500 - Außenanlagen und Freiflächen - 168.000 EUR. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Erbringung der dafür erforderlichen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen. Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es sollen zunächst die Leistungsphasen 1-4, also bis zur Genehmigungsplanung beauftragt werden und anschließend die Leistungsphasen 5-9. Auf eine Weiterbeauftragung besteht kein Rechtsanspruch. Die Leistungen werden losweise ausgeschrieben wie folgt: Los 1 - Objektplanungsleistungen für Gebäude nach § 34 HOAI in den Leistungsphasen 1-9 und in einem untergeordneten Umfang die Freianlagenplanung der Kita nach § 39 HOAI in den Leistungsphasen 1-9 Los 2 - Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung Elektro und HLS nach § 55 HOAI in LP 1-9 Leistungszeit: Genehmigungsplanung (Gesamtmaßnahme) und Baugenehmigung 6 Monate (bis Ende März 2027). Durchführung der ersten Vergabeverfahren (Ausschreibungen) bis Ende März 2027 Das Vorhaben wird aus öffentlichen Mitteln gefördert. Die Einhaltung der Fördervoraussetzungen ist zu jeder Zeit zu gewährleisten. Bezüglich der Beschreibung der Leistung orientiert sich die Auftraggeberin an den Leistungsbildern der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag.Gemeinde Morbach - Umbau und Erweiterung der Kita Gonzerath, Los 1 - Leistungen der Objektplanung Gebäude und Freianlagen
Zweckverband Gewerbepark Hunsrück-MoselMorbachFrist: 19. Aug.Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen der Objektplanung nach § 34 HOAI i.V.m Anlage 10 HOAI in den Leistungsphasen 1-9 und in einem untergeordneten Umfang die Freianlagenplanung der Kita nach § 39 HOAI i.V.m Anlage 11 HOAI in den Leistungsphasen 1-9. Die Baukosten für die Gesamtmaßnahme (netto) werden erwartet: KG 300 - Bauwerk - Baukonstruktion - 460.000 EUR; KG 400 - Bauwerk - Technische Anlagen - 185.000 EUR; KG 410 - Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen - 25.000 EUR; KG 420 - Wärmeversorgungsanlagen - 30.000 EUR; KG 430 - Raumlufttechnische Anlagen - 48.000 EUR; KG 440 - Elektrische Anlagen - 40.000 EUR; KG 450 - Kommunikationsanlagen - 7.000 EUR; KG 470 - Nutzungsspezifische Anlagen - 35.000 EUR; KG 500 - Außenanlagen und Freiflächen - 168.000 EUR. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Erbringung der dafür erforderlichen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen. Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es sollen zunächst die Leistungsphasen 1-4, also bis zur Genehmigungsplanung beauftragt werden und anschließend die Leistungsphasen 5-9. Auf eine Weiterbeauftragung besteht kein Rechtsanspruch. Die Leistungen werden losweise ausgeschrieben wie folgt: Los 1 - Objektplanungsleistungen für Gebäude nach § 34 HOAI in den Leistungsphasen 1-9 und in einem untergeordneten Umfang die Freianlagenplanung der Kita nach § 39 HOAI in den Leistungsphasen 1-9 Los 2 - Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung Elektro und HLS nach § 55 HOAI in LP 1-9 Leistungszeit: Genehmigungsplanung (Gesamtmaßnahme) und Baugenehmigung 6 Monate (bis Ende März 2027). Durchführung der ersten Vergabeverfahren (Ausschreibungen) bis Ende März 2027 Das Vorhaben wird aus öffentlichen Mitteln gefördert. Die Einhaltung der Fördervoraussetzungen ist zu jeder Zeit zu gewährleisten. Bezüglich der Beschreibung der Leistung orientiert sich die Auftraggeberin an den Leistungsbildern der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag.Realisierungswettbewerb "Erweiterung des Phoenix-Gymnasiums in Dortmund-Hörde" - Objektplanung Gebäude / Innenräume und Objektplanung Freianlagen
Vergabe und Beschaffungszentrum DortmundDortmundDie Stadt Dortmund plant die Erweiterung des Phoenix-Gymnasiums in Hörde um einen weiteren Zug, wodurch künftig fünf Züge geführt werden. Durch die Rückkehr zu G9 ist zusätzlicher Raumbedarf entstanden, der bislang nur durch mobile Raumeinheiten abgedeckt wurde. Da das Bestandsgrundstück keine Erweiterungsflächen bietet, soll ein Neubau auf einer unbebauten Fläche an der Faßstraße entstehen. Geplant ist ein 4-5-geschossiger Gebäuderiegel mit ca. 3.700 m² BGF, der Unterrichts-, Fach- und Gemeinschaftsräume umfasst. Das bestehende Schulgebäude bleibt unberührt; der Neubau soll zugleich einen städtebaulich wichtigen Akzent im Quartier setzen. Das Umfeld am Phoenix-See und Phoenix-West prägt die Lage mit hoher Aufenthaltsqualität. Ziel ist eine architektonisch, städtebaulich und funktional überzeugende Lösung, die Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit und eine gelungene Verzahnung von Architektur und Freiraum vereint. Auch die Gestaltung der Außenanlagen ist integraler Bestandteil der Aufgabe. Der verbindliche Kostenrahmen liegt für die Kostengruppen 300 und 400 bei 12.500.000 EUR brutto; für die Kostengruppe 500 bei 400.000 EUR brutto. Der Wettbewerb ist auf 15 Teilnehmende beschränkt. Er wird anonym und in deutscher Sprache durchgeführt. Das Wettbewerbsverfahren richtet sich an Arbeitsgemeinschaften aus Architektinnen und Landschaftsarchitektinnen. Im Anschluss an das Verfahren ist beabsichtigt, die erforderlichen Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an einen Generalplaner bzw. eine Generalplanergemeinschaft zu vergeben. Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens und des Verhandlungsverfahrens ist vorgesehen, die Bauleistungen im Rahmen einer Generalunternehmervergabe (GU-Vergabe) zu vergeben. Das Auftragsversprechen umfasst die LPH 1-4 vollständig und LPH 5 und 6 anteilig, da die Bauleistung im Rahmen einer GU-Vergabe erfolgen soll. Durch die anteilige Beauftragung der LPH 5 und 6 wird die Qualität des Wettbewerbsentwurfs in derSanierung, Umbau und Erweiterung zu einem Weiterbildungscampus IHK zu Coburg - Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI - LPH 1-9
IHK zu CoburgCoburgDie Industrie- und Handelskammer zu Coburg (IHK) beabsichtigt die Erweiterung und Weiterentwicklung ihres bestehenden Weiterbildungszentrums zu einem zukunftsfähigen Weiterbildungscampus. Ziel des Vorhabens ist die Stärkung der regionalen Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur sowie die Schaffung moderner, flexibel nutzbarer Lern- und Veranstaltungsräume für unterschiedliche Qualifizierungsformate der beruflichen Bildung. Die IHK zu Coburg nimmt als Einrichtung der wirtschaftlichen Selbstverwaltung eine zentrale Rolle bei der Qualifizierung von Fachkräften und der Förderung lebenslangen Lernens ein. Entsprechend besteht ein kontinuierlicher Bedarf an qualitätsgesicherten, praxisnahen Weiterbildungsangeboten, die räumlich und technisch zeitgemäß abgebildet werden müssen. Projektgegenstand und Bauaufgabe Die Kernsanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes, dessen Umbau und funktionale Anpassung an die Anforderungen eines modernen Weiterbildungszentrums, sowie die bauliche und funktionale Verbindung mit dem bestehenden Weiterbildungszentrum (ober- und unterirdisch). Weiterhin ist Ziel der Maßnahme die funktionale und bauliche Anbindung des bestehenden Weiterbildungszentrums an das neu zu errichtende Gebäude herzustellen, um einen zusammenhängenden „Weiterbildungscampus“ zu schaffen. Hierzu ist im Bestandsgebäude – vorbehaltlich der erforderlichen denkmalrechtlichen Genehmigung – ein Wanddurchbruch vorgesehen, über den die direkte Verbindung hergestellt wird. Die äußere Erschließung zwischen den Gebäuden erfolgt über neu herzustellende Wegeanlagen inklusive Pflasterarbeiten sowie der erforderlichen Beleuchtung und Beschilderung. Darüber hinaus ist eine umfassende Sanierung des bestehenden Sanitärbereichs erforderlich. Aufgrund des Alters und des baulichen Zustands sind sämtliche wasserführenden Leitungen sowie die kompletten Sanitäranlagen zu erneuern, um den aktuellen technischen und hygienischen Anforderungen zu entsprechen In der Stadt Coburg besteht aufgrund des umfangreichen historischen Baubestands ein besonderer Fokus auf die Wahrung baukultureller und denkmalpflegerischer Belange, die in Planung und Umsetzung entsprechend zu berücksichtigen sind. Die ausschreibungsgegenständliche Maßnahme erfolgt unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen des Denkmalschutzes. Das Vorhaben wird durch öffentliche Fördermittel (u. a. BAFA und Freistaat Bayern) unterstützt. Das Raumprogramm für das Projekt wurde bereits abgestimmt und bestätigt. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Okt 2026 - Baubeginn: 3. Quartal 2027 - Abhängig von der Fördermittelzusage - Fertigstellung: 2. Quartal 2028 Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-600) werden auf 2,08 Mio € Brutto prognostiziert, und gliedert sich in folgende Aufteilung der KG: - KG 200 ca. 38.000€ - KG 300 ca. 1.171.000€ - KG 400 ca. 605.000€ - KG 500 ca. 169.000€ - KG 600 ca. 90.000€ Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI LPH 1-9 Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1+2 gemäß § 33 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Freianlagen
Ortsgemeinde KlidingKliding1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes.VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
Ortsgemeinde KlidingKliding1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
Ortsgemeinde KlidingKliding1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.Sanierung, Umbau und Erweiterung Grundschule Schelmengraben, Wiesbaden; Objektplanung Gebäude und Innenräume und Interimscontaineranlage, LPH 1 - 9
Landeshauptstadt Wiesbaden - Der Magistrat - HochbauamtWiesbadenAusgangssituation / Aufgabenstellung Die Grundschule Schelmengraben ist eine 4-zügige Grundschule mit Eingangsstufe. Das Gebäude besteht aus 2 Bauteilen, welche in den Jahren 1973 und 1975 errichtet wurden. Die vorhandenen räumlichen Kapazitäten der Grundschule Schelmengraben reichen nicht aus, um den künftigen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung zu erfüllen. Des Weiteren befindet sich das Bestandsgebäude in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Die Grundschule Schelmengraben soll deshalb saniert und um ca. 600 m² HNF gemäß Raumprogrammvorgabe erweitert werden. Eine Mensa für ca. 450 Essen in drei Schichten soll gebaut werden. Es ist vorgesehen den Bestand zu einer "Clusterschule" umzubauen. Aus diesen Gründen wurde im Jahr 2022 eine Machbarkeitsstudie erstellt. In dieser Studie wurden zwei Varianten untersucht. Im Zuge der Machbarkeitsstudie wurden auch Baumgutachten, statische Untersuchungen, der konstruktive Brandschutz sowie die Schadstoffbelastung untersucht. Es ist vorgesehen während der Umbaumaßnahmen den Schulbetrieb und die erforderliche Mensa in eine Containeranlage auszulagern bzw. zu errichten. Die anzubietenden Planungsleistungen beinhalten die Planungsleistungen Sanierung, Umbau und Erweiterung und die Planungsleistungen der Containerstellung (1.ter und 2.ter Bauabschnitt). Detaillierte und ausführliche Angaben sind der beigefügten Leistungsbeschreibung samt zugehörigen Anlagen (Anlage 02a) zu entnehmen. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Objektplanung Gebäude und Innenräume für Interimscontaineranlagen gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021, Teil 3, Abschnitt 1, § 33-37, Leistungsphasen 1-9 Grundleistungen. Darüber hinaus die im Vertragsentwurf (Anlage 02d) aufgeführten Besonderen Leistungen. Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beauftragenden Leistungen sind der beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (Anlagen 02a) zu entnehmen. Weitere Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. Bei der Angebotserstellung ist die bereits erfolgte planerische Abstimmung / Vorleistung aus der Machbarkeitsstudie sowie eine reduzierte Ausführungsplanung aufgrund der Container-Bauweise zu berücksichtigen. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten einer Fachfirma für Container-Modulbauten zu vergeben. Eine funktionale Leistungsbeschreibung für die geplante Containeranlage als Interimsmaßnahme in Zusammenarbeit mit den Fachplanern wird erforderlich sein. Optionen Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf: Sanierung, Umbau und Erweiterung: Stufe I: LPH 1-3, Stufe II: LPH 4, Stufe III: LPH 5-7, Stufe IV: LPH 8-9 Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst folgende Leistungen abgerufen: Stufe I: LPH 1-3 Containeranlage: 2. Bauabschnitt Schulcontainer Stufe I: LPH 1-3, Stufe II: LPH 4, Stufe III: LPH 5-7, Stufe IV: LPH 8-9 Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst folgende Leistungen abgerufen: Stufe I: LPH 1-3 Optional Containeranlage: 1. Bauabschnitt Mensacontainer Stufe I: LPH 1-3, Stufe II: LPH 4, Stufe III: LPH 5-7, Stufe IV: LPH 8-9 Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst folgende Leistungen abgerufen: keine Der Auftragnehmer sichert zu, die weiteren Leistungen zu erbringen, wenn seit der Fertigstellung der letzten übertragenen Leistung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind und der Auftraggeber die Übertragung rechtzeitig, d. h. mindestens 4 Wochen vorher, angekündigt hat. Die Beauftragung der weiteren Stufen oder Abschnitte erfolgt in schriftlicher Form. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten. Projekttermine: Sanierung, Umbau und Erweiterung: Beginn der Leistungserbringung: ca. Juli 2025 Abschluss Leistungsphase 3:ca. Februar 2026 ( = Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. Ende Juni 2026 Abschluss LPH 4:ca. Juli 2026 (= Einreichung Bauantrag) Abschluss LPH 5:ca. Juli 2027 Abschluss LPH 6/7:ca. August 2028 Baubeginn:11.08.2028 Bezugsfertige Fertigstellung:ca. August 2030 Containeranlage: (1.Bauabschnitt Mensacontainer (optional), 2. Bauabschnitt Schulcontainer) Beginn der Leistungserbringung: ca. Juli 2025 Abschluss Leistungsphase 3:ca. Februar 2026 ( = Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. Ende Juni 2026 Abschluss LPH 4:ca. Juli 2026 (= Einreichung Bauantrag) Abschluss LPH 5:ca. August 2026 Abschluss LPH 6/7:ca. März 2027 Baubeginn Container Mensa (1.BA):ca. April 2027 Bezugsfertige Fertigstellung Container Mensa (1.BA):06.08.2027 Baubeginn Container Schule (2.BA):ca. Januar 2028 Bezugsfertige Fertigstellung Container Schule (2.BA):03.07.2028 Bei den angegebenen Daten der Leistungserbringung handelt es sich um Richtwerte. Es ist im Einzelnen zu prüfen, ob der Baubeginn früher als angegeben erfolgen kann.Fritz-Haber-Institut der Max-Planck-Gesellschaft, Berlin Umbau und Erweiterung Gebäude T: Objektplanung Gebäude
Max-Planck-Gesellschaft , GV-BauabteilungMünchenFrist: 14. Aug.Das Fritz-Haber-Institut (FHI) wurde im Jahr 1911 als Kaiser-Wilhelm-Institut für Physikalische Chemie und Elektrochemie in Berlin-Dahlem gegründet und 1953 in die MPG eingegliedert. Im Zentrum der Forschungsaktivitäten steht das fundamentale Verständnis elementarer Prozesse in der physikalischen Chemie und damit des Zusammenhangs von Struktur, Reaktivität und Dynamik an Oberflächen, Grenzflächen, Nanostrukturen, Molekülen und Clustern. Aktuell besteht ein erhebliches Defizit an hochinstallierten, nass-chemischer Laborflächen mit für den robotisierten Betrieb geeignetem Aufbau. Zur Bedarfsdeckung soll das Gebäude T zu einem Laborbau umgebaut und erweitert werden. Die auf der Nordseite des sechseckigen Gebäudes angeordneten Bürokuben und die Mittelhalle sollen anteilig abgebrochen und die technische Ausrüstung komplett zurückgebaut werden. In die frei werdenden Flächen, zwischen den zwei teilabgebrochenen Kuben, soll der Erweiterungsbau in das bestehende Gebäude „eingeschoben“ werden. In diesem neu zu errichtenden Teilgebäude sollen sämtliche hochinstallierte Räume, wie Labore und Gefahrstofflager, sowie der Großteil der zentralen Technik und technischen Erschließung auf drei Geschossen, davon ein Kellergeschoss, untergebracht werden. Das „Kernstück“ des neuen Bereichs stellt dabei das KI-gesteuerten automatisierte Labor dar, dass im Erdgeschoss entstehen soll. Im darüber liegenden Geschoss sollen Nasschemie-Labore mit Auswerteplätzen entstehen, die in mehrere Laborräume unterteilbar sein sollen. Das zukünftige Gebäude T soll eine NUF von ca. 1.400 m² (ca. 3.370 m² BGF) umfassen, wobei sich die geplanten Nutzungsflächen wie folgt verteilen: - 80m² großen Chemielager, jeweils etwa 440 m² roboterbetriebenes KI-gestütztes Chemie-Großraumlabor, ca. 440 m² Nass-Chemielabore, ca. 340 m² Büroflächen, ca. 100 m² Lagerflächen. Für die NUF 7 wurden ein Raumbedarf von ca. 100 m² ermittelt, für die Technikflächen ca. 500 m². Die veranschlagten Gesamtbaukosten (KG 200 bis 700) belaufen sich für den Um- und Erweiterungsbau auf ca. 22.800.000 € netto. Im Laufe der Planungsphase zu erstellende Kostenermittlungen sind getrennt nach Kosten für den Erweiterungsbau sowie den Umbau / Sanierung des Bestandes zu ermitteln und in einer Gesamtaufstellung zusammen zu führen. Weitere Details sind der Maßnahmen- und Leistungsbeschreibung in Anlage 07 sowie den Planunterlagen in Anlage 08 zu entnehmen. Darüber hinausgehende Projektdetails werden in der zweiten Stufe des Verfahrens zur Verfügung gestellt. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe wird das Projektbuch an die ausgewählten Bieter übermittelt. Gegenstand dieses VgV-Vergabeverfahrens sind die erforderlichen Leistungen der „Objektplanung Gebäude“ gem. § 34 in Verbindung mit Anlage 10 der HOAI 2021 in den LPH 1 bis 9, zzgl. Besondere Leistungen. Eine differenzierte Leistungsbeschreibung ist der Anlage 04 zu entnehmen. Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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