Landkreis Oder-Spree - Der LandratTED
Geförderter Gigabitnetzausbau im Landkreis Oder-Spree (GFP)
Ausbau von Gigabitnetzen in sogenannten grauen Flecken im Landkreis Oder-Spree. Ziel ist die flächendeckende Versorgung von 886 Adresspunkten (Haushalte, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen) mit symmetrischen Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s. Die Ausschreibung richtet sich an private TK-Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlic...
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Inhalt auf einen Blick
Ausbau von Gigabitnetzen in sogenannten grauen Flecken im Landkreis Oder-Spree. Ziel ist die flächendeckende Versorgung von 886 Adresspunkten (Haushalte, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen) mit symmetrischen Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s. Die Ausschreibung richtet sich an private TK-Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaft...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landkreis Oder-Spree - Der Landrat
- Veröffentlicht:
- 12. Mai 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Ausbau von Gigabitnetzen in sogenannten grauen Flecken im Landkreis Oder-Spree. Ziel ist die flächendeckende Versorgung von 886 Adresspunkten (Haushalte, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen) mit symmetrischen Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s. Die Ausschreibung richtet sich an private TK-Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke, um eine bedarfsgerechte Gigabit-Infrastruktur aufzubauen und zu betreiben. Die Förderquote beträgt 100 %.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
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- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Geförderter Gigabitnetzausbau im Landkreis Oder-Spree (GFP)
Aufbau von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ im Landkreis Oder-Spree mit 1 Gbit/s symmetrisch. Förderquote 100%, umfasst 886 Adresspunkte. Ziel: Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke für TK-Netzbetreiber zur flächendeckenden Versorgung von Haushalten, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. - Landkreis WesermarschFrist: 19. Juni
Gigabitausbau im Landkreis Wesermarsch – Lückenschluss Brake - Neuausschreibung
Gesucht wird ein privater Betreiber für Errichtung und Betrieb eines Glasfasernetzes im Landkreis Wesermarsch (Lückenschluss Brake) per Gigabit-Richtlinie 2.0. 82 Adresspunkte werden mit FTTB/H erschlossen, mindestens 1 Gbit/s symmetrisch. Ziel: 100% Versorgung aller unterversorgten Teilnehmer im Ausbaugebiet. Wirtschaftlichkeitslücke ≤ 500.000 Euro. - Landkreis Stade
Geförderter Gigabitausbau im Landkreis Stade
Im Rahmen der Ausschreibung wird ein privatwirtschaftlicher Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze für die im Wirtschaftlichkeitslückenmodell geförderte Errichtung und den Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Gigabit-Netz) im Sinne von Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 für rund 5.400 unterversorgte Adressen im Landkreis Stade gesucht. zuverlässig mit Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell zu ermöglichen, die im Landkreis Stade gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei soll der Anschluss an das Gigabitnetz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen. - Landkreis Wesermarsch
Gigabitausbau im Landkreis Wesermarsch – Lückenschluss Brake - Neuausschreibung
Im Rahmen der Ausschreibung wird ein privatwirtschaftlicher Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze für die Errichtung und den Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Gigabit-Netz) im Sinne von Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 im Rahmen des „Lückenschluss-Programmes“ nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 gesucht. Nach Ende der Maßnahme werden alle Teilnehmer an 82 Adresspunkten mit FTTB/H-Technologie ausgebaut und zuverlässig mit Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt. Mit dem Ausbau des Lückenschluss-Gebietes sind alle förderfähigen Adressen der Gemeinde bzw. abgrenzbaren erwaltungsbezirke/Ortsteile gemäß den Bedingungen des vorgenannten Förderprogramms gigabitfähig zu erschließen. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Wesermarsch gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei soll der Anschluss an das Gigabitnetz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen. Die Gesamtwirtschaftlichkeitslücke darf nicht mehr als 500.000,00 Euro betragen. - Landkreis Wesermarsch
Gigabitausbau im Landkreis Wesermarsch – Lückenschluss Brake - Neuausschreibung
Im Rahmen der Ausschreibung wird ein privatwirtschaftlicher Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze für die Errichtung und den Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Gigabit-Netz) im Sinne von Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 im Rahmen des „Lückenschluss-Programmes“ nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 gesucht. Nach Ende der Maßnahme werden alle Teilnehmer an 82 Adresspunkten mit FTTB/H-Technologie ausgebaut und zuverlässig mit Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt. Mit dem Ausbau des Lückenschluss-Gebietes sind alle förderfähigen Adressen der Gemeinde bzw. abgrenzbaren erwaltungsbezirke/Ortsteile gemäß den Bedingungen des vorgenannten Förderprogramms gigabitfähig zu erschließen. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Wesermarsch gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei soll der Anschluss an das Gigabitnetz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen. Die Gesamtwirtschaftlichkeitslücke darf nicht mehr als 500.000,00 Euro betragen. - Gemeinde Salem
Gemeinde Salem - Vergabe einer Dienstleistungskonzession zu Bau und Betrieb eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten der Gemeinde Salem nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Die Gemeinde Salem beabsichtigt, den Bau eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten durch Gewährung eines beantragten und bereits in vorläufiger Höhe gewährten Zuschusses nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (nachfolgend "Gigabit-RL") vom 26.04.2021 und der "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" (nachfolgend "Gigabit-RR") vom 15.09.2020 sowie durch eine bereits beantragte und noch nicht gewährte Zuwendung nach der VwV Gigabitmitfinanzierung vom 10.09.2021 des Landes Baden-Württemberg an den Konzessionsnehmer zu fördern. Die endgültigen Förderanträge sollen nach erfolgreichem Abschluss des Vergabeverfahrens und auf Grundlage der Ausschreibungsergebnisse gestellt werden. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die "Grauen Flecken" in der Gemeinde Salem über ein Gigabit-Netz zu erschließen. Gegenstand ist daher die Gewährung einer Zuwendung (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Errichtung und den Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur durch einen privatwirtschaftlichen Betreiber für die Dauer von sieben Jahren. Der private Netzbetreiber verpflichtet sich, die entsprechende Breitbandinfrastruktur auf eigene Kosten und auf eigene Rechnung zu planen, errichten und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden zu markt-üblichen Konditionen zur Verfügung zu stellen. Die eingesetzte FTTB-Technologie hat dabei eine Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle nicht ausreichend versorgte Teilnehmer zu gewährleisten. Zudem erklärt sich der Konzessionsnehmer bereit, an interessierte Drittanbieter entsprechende Dienstleistungen (u.a. Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie auch Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) bereitzustellen. Diese Zielversorgung soll mit dem Bundesförderprogramm sowie einer Kofinanzierung des Landes Baden-Württemberg gefördert werden und diesbezüglich folgender Technologie entsprechen: FTTB (Glasfaser bis zum Übergabepunkt im Gebäude). Der ausgewählte Netzbetreiber muss deshalb eine zuverlässige Versorgung aller nicht ausreichend versorgten Teilnehmer in den Ausbaugebieten mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch gewährleisten. Der Bieter plant, errichtet und betreibt die erforderliche passive und aktive Netzinfrastruktur, welche zur Erschließung der unterversorgten Adressen in Form von NGA-Diensten nötig ist. Der Konzessionsnehmer muss hierzu alle Leistungen erbringen, die notwendig sind, um die verlangte Breitbandversorgung herzustellen und deren Betrieb auf Dauer gewährleisten zu können. Dies umfasst unter anderem jegliche Leistungen zur Netzplanung (Genehmigungs- und Ausführungsplanung), zur Realisierung der erforderlichen passiven und aktiven Infrastrukturen und zum beständigen Betrieb. Vorhandene Leerrohre und Glasfaserkabel des Konzessionsnehmers sowie Dritter sind in die Planung und Umsetzung einzubeziehen, sodass der Tiefbauanteil minimiert wird. In diesem Zusammenhang wird zudem auf den Infrastrukturatlas des Bundes verwiesen. Verlegearten sind im Netzplankonzept detailliert darzustellen und im Auftragsfalle mit dem zuständigen Wegebaulastträger abzustimmen. Erforderliche Zustimmungen sind bei diesem im Einzelfall einzuholen. Zudem sollen neue Trassenabschnitte möglichst in erdverlegter Bauweise errichtet werden. Die Lage und Verlegeart der geplanten Trassen sind in Form von Karten und georeferenzierten GIS-Daten darzustellen. - Landkreis Anhalt-BitterfeldKöthen (Anhalt)Frist: 31. Juli
Gigabitausbauprojekt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit anschließenden Netzbetrieb für 84 Monate
Im Anschluss an den Branchendialog sowie das Markterkundungsverfahren des Landkreises Anhalt-Bitterfeld unter Berücksichtigung von Eigenausbauzusagen privater Telekommunikationsunternehmen sowie auf der Grundlage - der aktuellen Leitlinien der EU für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen vom 31.1.2023, - der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen vom 31.7.2024 (Gigabit-Rahmenregelung samt Anlage), - der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.3.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 sowie - der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des flächendeckenden Ausbaus von Gigabitnetzen (Gigabit-RL LSA) vom 28. Oktober 2025 (Az.: 46-79100) beabsichtigt der Landkreis Anhalt-Bitterfeld eine Versorgung noch unterversorgter Adresspunkte im Gebiet des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zu erreichen. Ziel ist eine Verbesserung des flächendeckenden gigabitfähigen Breitbandnetzes im Landkreisgebiet. Der Landkreis übernimmt diese Aufgabe im Auftrag der Stadt Köthen (Anhalt) aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung. - Kreis Recklinghausen, Der LandratRecklinghausenFrist: 17. Juli
Errichtung und Betrieb eines Gigabitnetzes im Kreis Recklinghausen (Graue Flecken)
Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten grauen Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Hierzu wird als Mindestvorgabe definiert, dass mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Teilnehmer, im Projektgebiet hergestellt werden. Das Angebot ist unter optimaler Ausnutzung von Synergieeffekten und der Prüfung bestehender mitnutzbarer Infrastruktur zu erstellen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind somit die unterversorgten Adressen (graue Flecken) in den vorgenannten Gebieten des Kreises Recklinghausen. Die Ausschreibung ist in insgesamt 6 Gebietslose unterteilt: Los 1: Castrop-Rauxel (525 Adressen) Los 2: Datteln (285 Adressen) Los 3: Haltern am See (443 Adressen) Los 4: Herten (145 Adressen) Los 5: Oer-Erkenschwick (252 Adressen) Los 6: Waltrop (708 Adressen) Die genaue Art und Lage der einzelnen Anschlüsse können der Adressliste (Anlage 09a) bzw. den Shape-Dateien (Anlage 09b) entnommen werden. Die Adressliste (Anlage 09a) sowie die Shape-Dateien (Anlage 09b) wird den Bietern im Rahmen der Angebotsphase nach Unterzeichnung und Einreichung der Vertraulichkeitserklärungen (Anlage 08) von der ausschreibenden Stelle zur Verfügung gestellt. Die Vertraulichkeitserklärung sind bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs mit dem Teilnahmeantrag losweise einzureichen. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung entnehmen. - Landkreis Zwickau - LandratsamtZwickauFrist: 30. Juni
Geförderte Errichtung und Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur im Sinne von Nr. 3.1 gem. Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes sowie DiOS 2023 im Landkreis Zwickau, hier Cluster 2
Der Landkreis Zwickau führt ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb für die Förderung des Ausbaus von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. Gigabitinfrastrukturen im Sinne der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 30. April 2024 (im Folgenden: Förderrichtlinie des Bundes) mit schnellen Internetanschlüssen für die förderfähigen Adressen im Cluster 2 des Landkreises Zwickau (auch Projektgebiet genannt) nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung KonzVgV) durch. Hinsichtlich näheren Angaben zu dem Projektgebiet wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Mit der Ausschreibung soll der Ausbau von zukunftsfähiger und konvergenter Gigabitnetze durch Telekommunikationsnetzbetreiber im vorgenannten Cluster 2/ Projektgebiet des Landkreises Zwickau erreicht und gefördert werden, damit eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Projektgebiet hergestellt wird und aufrechterhalten werden kann. Ziel ist die Schließung der sogenannte Wirtschaftlichkeitslücke im Sinne von Ziffer 3.1 der Förderrichtlinie des Bundes. Der Zuschlagsbieter erhält entsprechende Zuwendungen, trägt jedoch weiterhin das wesentliche unternehmerische Risiko für den Aufbau und Betrieb der entsprechenden Breibandinfrastruktur, insbesondere das Vermarktungsrisiko.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landkreis Oder-Spree - Der Landrat.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.