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Gebäudereinigung für 9 Schulen in Bremen, Immobilien Bremen - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen
Gebäudeinnenreinigung von 9 Schulen in Bremen ab 01.08.2026 Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen geeigneten Auftragnehmer je Los für die Gebäudeinnenreinigung der nachstehend genannten Schulen in Bremen zu finden. Dies beinhaltet die fachgerechte Gebäudeinnenreinigung der im Raumbuch jeweils enthaltenden Raumgruppen sowie erforderliche...
Gebäudereinigung
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Inhalt auf einen Blick
Gebäudeinnenreinigung von 9 Schulen in Bremen ab 01.08.2026 Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen geeigneten Auftragnehmer je Los für die Gebäudeinnenreinigung der nachstehend genannten Schulen in Bremen zu finden. Dies beinhaltet die fachgerechte Gebäudeinnenreinigung der im Raumbuch jeweils enthaltenden Raumgruppen sowie erforderli...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Gesundheit Nord gGmbH
- Veröffentlicht:
- 06. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Gebäudereinigung
Ausschreibungsbeschreibung
Gebäudeinnenreinigung von 9 Schulen in Bremen ab 01.08.2026 Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen geeigneten Auftragnehmer je Los für die Gebäudeinnenreinigung der nachstehend genannten Schulen in Bremen zu finden. Dies beinhaltet die fachgerechte Gebäudeinnenreinigung der im Raumbuch jeweils enthaltenden Raumgruppen sowie erforderliche Maßnahmen zur Pflege- und Werterhaltung. Die Bereitschaft für zusätzliche Sonderreinigung/-leistungen nach schriftlicher Anordnung. Los 1, 3 Schulen: Reinigungsfläche pro Jahr in m² gesamt: 2.905.287,91 m². Aufteilung: • Grundschule Am Wasser: Reinigungsfläche/J. m²: 512.708,35 m² • Gerhard-Rohlfs-Oberschule: Reinigungsfläche/J. m²: 1.268.361,96 m² • Oberschule an der Helsinkistraße: Reinigungsfläche/J. m²: 1.124.217,60 m² Los 2, 2 Schulen: Reinigungsfläche pro Jahr in m² gesamt: 1.842.104,58 m². Aufteilung: • Tami-Oelfken-Schule: Reinigungsfläche/J. m²: 974.085,74 m² • Oberschule an der Lehmhorster Straße: Reinigungsfläche/J. m²: 868.018,84 m² Los 3, 4 Schulen: Reinigungsfläche pro Jahr in m² gesamt: 1.787.208,87 m². Aufteilung: • Schule Rönnebeck, Helgenstr. 10-12: Reinigungsfläche/J. m²: 371.289,65 m² • Schule Rönnebeck Dependance, Hechelstr. 13: Reinigungsfläche/J. m²: 463.656,49 m² • Oberschule an der Egge Reinigungsfläche/J. m²: 175.047,69 m² • Schule Blomendal: Reinigungsfläche/J. m²: 777.215,04 m² Weitere Details zur Beschreibung der Beschaffung, finden Sie in den Vergabeunterlagen unter Leistungsbeschreibung und im Leistungsverzeichnis. Objektbegehungen sind nicht vorgegeben. Waschmaschineanschlüsse sind überall vorhanden. Die Vergabestelle behält sich vor, Angebote, deren Stundenverrechnungssatz unter 180% des derzeit gültigen Tariflohnes liegen und damit unauskömmlich erscheinen, vertieft zu prüfen. Angebote, deren Stundenverrechnungssatz unter 170% des derzeit gültigen Tariflohnes liegen, erscheinen automatisch unauskömmlich und werden direkt ohne weitere Prüfung ausgeschlossen. Die Vergabestelle fordert daher alle Bieter auf, den dem Angebot zu Grunde liegenden Stundenverrechnungssatz gemäß dem Schema des Bundesinnungsverbandes Gebäudereinigung darzustellen und die Auskömmlichkeit des Angebotes in den Einzelbestandteilen nachzuweisen. Dieses Schema ist dem Angebot beizufügen. Null-Stellen müssen plausibel begründet werden. Soweit die Zweifel an der Auskömmlichkeit hierdurch nicht vollständig ausgeräumt werden, wird die Vergabestelle das Angebot von der weiteren Wertung ausschließen. Für alle Objekte eines Loses ist ein einheitlicher Stundenverrechnungssatz zu kalkulieren, der entsprechend in allen Kalkulationsdateien des Loses in derselben Höhe Anwendung findet und im Dokument SVS nach BIV darzustellen ist.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Gebäudeinnenreinigung von 7 Schulen im Bremer Süden ab 26.10.2026 Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen geeigneten Auftragnehmer je Los für die Gebäudeinnenreinigung der nachstehend genannten Schulen in Bremen zu finden. Dies beinhaltet die fachgerechte Gebäudeinnenreinigung der im Raumbuch jeweils enthaltenden Raumgruppen sowie erforderliche Maßnahmen zur Pflege- und Werterhaltung. Außerdem wird die Bereitschaft für zusätzliche Sonderreinigung/-leistungen nach schriftlicher Anordnung vorausgesetzt. Los 1, 3 Schulen: Reinigungsfläche pro Jahr in m² gesamt: 3.017.200,63m². Aufteilung: • Gymnasium Links der Weser: Reinigungsfläche/J. m²: 1.729.692,68m² • Grundschule a. d. Alfred-Faust-Straße: Reinigungsfläche/J. m²: 815.783,17m² • Grundschule a. d. Stichnathstraße: Reinigungsfläche/J. m²: 471.734,78m² Los 2, 4 Schulen (Wilhelm-Kaisen-Oberschule, Helene-Kaisen-Schule, BS Steffensweg Dependance und Willkommensschule Bremen-Süd) auf einem Campus (Valckenburghstraße 1 - 9a, 28201 Bremen): Reinigungsfläche pro Jahr in m² gesamt: 2.639.986,97m². Eine Objektbegehung ist für die Gebäude von Los 2 verpflichtend vorgesehen und eine Nichtteilnahme führt andernfalls zum Ausschluss. Die Begehung findet am 22.06.2026 um 15:00 Uhr statt. Eine Anmeldung zum Termin ist nur bis zum 19.06.2026 um 12:00 Uhr möglich. Bitte melden Sie sich per Mail an: [email protected] Nach Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung mit weiteren Details zum Treffpunkt etc. Gemeinsame Objektbegehungen für Los 1 sind nicht geplant und vorgegeben. Eine Nichtteilnahme an der Begehung von Los 2 ermöglicht weiterhin die Angebotsabgabe für Los 1, da der entsprechende Ausschluss ausdrücklich ausschließlich für Los 2 gilt. Waschmaschinenanschlüsse von Los 1: Sowohl beim Gymnasium Links der Weser als auch bei der Grundschule a. d. Alfred-Faust-Straße sind keine Anschlüsse vorhanden. Bei der Grundschule a. d. Stichnathstraße ist zwar kein eigener Waschmaschinenanschluss vorhanden, aber eine Mitnutzung möglich. Waschmaschinenanschlüsse von Los 2 werden bei der Begehung am 22.06.2026 thematisiert. Weitere Details zur Beschreibung der Beschaffung finden Sie in den Vergabeunterlagen unter Leistungsbeschreibung und im Leistungsverzeichnis. Die Vergabestelle behält sich vor, Angebote, deren Stundenverrechnungssatz unter 180% des derzeit gültigen Tariflohnes liegen und damit unauskömmlich erscheinen, vertieft zu prüfen. Angebote, deren Stundenverrechnungssatz unter 170% des derzeit gültigen Tariflohnes liegen, erscheinen automatisch unauskömmlich und werden direkt ohne weitere Prüfung ausgeschlossen. Die Vergabestelle fordert daher alle Bieter auf, den dem Angebot zu Grunde liegenden Stundenverrechnungssatz gemäß dem Schema des Bundesinnungsverbandes Gebäudereinigung darzustellen und die Auskömmlichkeit des Angebotes in den Einzelbestandteilen nachzuweisen. Dieses Schema ist dem Angebot beizufügen. Null-Stellen müssen plausibel begründet werden. Soweit die Zweifel an der Auskömmlichkeit hierdurch nicht vollständig ausgeräumt werden, wird die Vergabestelle das Angebot von der weiteren Wertung ausschließen. Für alle Objekte eines Loses ist ein einheitlicher Stundenverrechnungssatz zu kalkulieren, der entsprechend in allen Kalkulationsdateien des Loses in derselben Höhe Anwendung findet und im Dokument SVS nach BIV darzustellen ist. - Gesundheit Nord gGmbHChemnitzFrist: 25. Juni
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Gebäudeinnenreinigung von 7 Schulen im Bremer Süden ab 26.10.2026 Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen geeigneten Auftragnehmer je Los für die Gebäudeinnenreinigung der nachstehend genannten Schulen in Bremen zu finden. Dies beinhaltet die fachgerechte Gebäudeinnenreinigung der im Raumbuch jeweils enthaltenden Raumgruppen sowie erforderliche Maßnahmen zur Pflege- und Werterhaltung. Außerdem wird die Bereitschaft für zusätzliche Sonderreinigung/-leistungen nach schriftlicher Anordnung vorausgesetzt. Los 1, 3 Schulen: Reinigungsfläche pro Jahr in m² gesamt: 3.017.200,63m². Aufteilung: • Gymnasium Links der Weser: Reinigungsfläche/J. m²: 1.729.692,68m² • Grundschule a. d. Alfred-Faust-Straße: Reinigungsfläche/J. m²: 815.783,17m² • Grundschule a. d. Stichnathstraße: Reinigungsfläche/J. m²: 471.734,78m² Los 2, 4 Schulen (Wilhelm-Kaisen-Oberschule, Helene-Kaisen-Schule, BS Steffensweg Dependance und Willkommensschule Bremen-Süd) auf einem Campus (Valckenburghstraße 1 - 9a, 28201 Bremen): Reinigungsfläche pro Jahr in m² gesamt: 2.639.986,97m². Eine Objektbegehung ist für die Gebäude von Los 2 verpflichtend vorgesehen und eine Nichtteilnahme führt andernfalls zum Ausschluss. Die Begehung findet am 22.06.2026 um 15:00 Uhr statt. Eine Anmeldung zum Termin ist nur bis zum 19.06.2026 um 12:00 Uhr möglich. Bitte melden Sie sich per Mail an: [email protected] Nach Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung mit weiteren Details zum Treffpunkt etc. Gemeinsame Objektbegehungen für Los 1 sind nicht geplant und vorgegeben. Eine Nichtteilnahme an der Begehung von Los 2 ermöglicht weiterhin die Angebotsabgabe für Los 1, da der entsprechende Ausschluss ausdrücklich ausschließlich für Los 2 gilt. Waschmaschinenanschlüsse von Los 1: Sowohl beim Gymnasium Links der Weser als auch bei der Grundschule a. d. Alfred-Faust-Straße sind keine Anschlüsse vorhanden. Bei der Grundschule a. d. Stichnathstraße ist zwar kein eigener Waschmaschinenanschluss vorhanden, aber eine Mitnutzung möglich. Waschmaschinenanschlüsse von Los 2 werden bei der Begehung am 22.06.2026 thematisiert. Weitere Details zur Beschreibung der Beschaffung finden Sie in den Vergabeunterlagen unter Leistungsbeschreibung und im Leistungsverzeichnis. Die Vergabestelle behält sich vor, Angebote, deren Stundenverrechnungssatz unter 180% des derzeit gültigen Tariflohnes liegen und damit unauskömmlich erscheinen, vertieft zu prüfen. Angebote, deren Stundenverrechnungssatz unter 170% des derzeit gültigen Tariflohnes liegen, erscheinen automatisch unauskömmlich und werden direkt ohne weitere Prüfung ausgeschlossen. Die Vergabestelle fordert daher alle Bieter auf, den dem Angebot zu Grunde liegenden Stundenverrechnungssatz gemäß dem Schema des Bundesinnungsverbandes Gebäudereinigung darzustellen und die Auskömmlichkeit des Angebotes in den Einzelbestandteilen nachzuweisen. Dieses Schema ist dem Angebot beizufügen. Null-Stellen müssen plausibel begründet werden. Soweit die Zweifel an der Auskömmlichkeit hierdurch nicht vollständig ausgeräumt werden, wird die Vergabestelle das Angebot von der weiteren Wertung ausschließen. Für alle Objekte eines Loses ist ein einheitlicher Stundenverrechnungssatz zu kalkulieren, der entsprechend in allen Kalkulationsdateien des Loses in derselben Höhe Anwendung findet und im Dokument SVS nach BIV darzustellen ist. - Immobilien Bremen - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde BremenBremenFrist: 25. Juni
4 Schulen auf einem Campus
4 Schulen (Wilhelm-Kaisen-Oberschule, Helene-Kaisen-Schule, BS Steffensweg Dependance und Willkommensschule Bremen-Süd) auf einem Campus (Valckenburghstraße 1 - 9a, 28201 Bremen): Reinigungsfläche pro Jahr in m² gesamt: 2.639.986,97m². Reinigungsfenster: Jeweils außerhalb der Kernunterrichtszeit in den zuschlagsfreien Zeiten. Eine Objektbegehung ist für die Gebäude von Los 2 verpflichtend vorgesehen und eine Nichtteilnahme führt andernfalls zum Ausschluss. Die Begehung findet am 22.06.2026 um 15:00 Uhr statt. Eine Anmeldung zum Termin ist nur bis zum 19.06.2026 um 12:00 Uhr möglich. Bitte melden Sie sich per Mail an: [email protected] Nach Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung mit weiteren Details zum Treffpunkt etc. Waschmaschinenanschlüsse von Los 2 werden bei der Begehung am 22.06.2026 thematisiert. - Kreis Plön, Der Landrat, Zentrale VergabestellePlön
Planungs- und Bauleistungen sowie Leistungen der Zwischenfinanzierung und der Wartung für den Neubau der Heinrich-Heine-Schule in Heikendorf
Titel: Planungs- und Bauleistungen sowie Leistungen der Zwischenfinanzierung und der Wartung für den Neubau der Heinrich-Heine-Schule in Heikendorf im Kreis Plön Beschreibung: Der Kreis Plön plant in der Gemeinde Heikendorf auf dem Grundstück "Am Krischansbarg" den Neubau eines fünfzügigen Gymnasiums. Das Baugrundstück in unmittelbarer Nähe zum bisherigen Standort wird verfügbar. Die zur Verfügung stehende Grundstücksfläche umfasst ca. 21.000 m². Die Gebäude werden voraussichtlich eine Größe von insgesamt ca. 13.905 m² BGF erreichen. In Anbetracht des erheblichen Sanierungsbedarfs des bisherigen Altbaus, des wachsenden Raumbedarfs und der ansteigenden Zahl der Schülerinnen und Schüler - auch wegen der G9 Umstellung im Schuljahr 2026/2027 - auf mind. 1.100, soll das Projekt zeit- und kostenoptimiert beschafft werden. Es ist das Ziel des Kreises, das Projekt "Neubau der Heinrich-Heine-Schule Heikendorf" in Bezug auf die Lebenszykluskosten wirtschaftlich zu optimieren und unter maximaler Kosten- und Termintreue umzusetzen. Auch aus technischer Sicht bietet der Neubau Vorteile: Barrierefreiheit, Brandschutz und Schadstofffreiheit lassen sich vollständig umsetzen. Zudem ist eine BNB-Zertifizierung mindestens in Silber verbindlich vorgesehen. Unter dieser Maßgabe soll das Projekt in alternativer Beschaffungsvariante als Totalunternehmer-Modell (TU) umgesetzt werden. Das Projekt muss bis zum 22.07.2030 fertiggestellt sein. Die TU-Gesamtmaßnahme umfasst die Planung, den Bau, die Bauzwischenfinanzierung und Wartungsleistungen für 5 Jahre. Die Endfinan-zierung erfolgt über den Kreis, auch der spätere Gebäudebetrieb sowie Instandhaltungsleistungen, die nicht Teil der Mängelgewährleistung sind. Gegenstand des zur Ausschreibung stehenden Vertrags sind sämtliche Planungs- und Bauleistungen unter Anwendung der Planungsmethode Building Information Modeling (BIM) für den schlüsselfertigen Neubau der Heinrich-Heine-Schule in Heikendorf, ferner die gesamte Projektbegleitung und Projektbauleitung einschließlich Koordinierungsleistungen, die BIM-Gesamtkoordination sowie die Bauzwischenfinanzierung und Einregelungs- und Wartungsleistungen. Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens: Die Bewerber reichen einen Teilnahmeantrag ein, welcher die geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß der Auftragsbekanntmachung und der Verfahrensbedingungen enthält. Es sind die zur Verfügung stehenden Formulare zu verwenden und die geforderten Anlagen beizufügen. Die Vergabestelle behält sich vor, je nach Einzelfall weitere Nachweise als bloße Eigenerklärungen nachzufordern. Die Vergabestelle überprüft zunächst die eingegangenen Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die aufgeführten Mindeststandards einhalten. Diese sind unten im Einzelnen definiert. Bewerber, die diese Mindeststandards nicht erfüllen, scheiden aus. Sollten danach weiterhin mehr als drei Bewerber verbleiben, erfolgt die Auswahl anhand der bekannt gegebenen Eignungsmatrix. Es werden (sofern vorhanden) mindestens drei, maximal fünf geeignete Bewerber als Bieter für das anschließende Verhandlungsverfahren ausgewählt. Bei Punktegleichstand unter den schwächsten Bewerbungen findet eine Auswahl durch Los statt. Die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bieter erhalten gesonderte Angebotsaufforderungen zur Abgabe von ersten, indikativen Angeboten. Nach Eingang der ersten, indikativen Angebote erfolgt eine formale Prüfung auf Ausschlussgründe, ferner eine wirtschaftliche, technische und juristische Bewertung der ersten Angebote anhand der mitgeteilten Bewertungsmatrix. Sofern mehr als drei Angebote vorliegen sollten, die aus vergaberechtlichen Gründen nicht ausgeschlossen werden müssen, behält sich die ausschreibende Abteilung vor, gleichwohl nur die drei Bieter mit den bestplatzierten Angeboten gemäß Bewertung im weiteren Verfahren zu berücksichtigen und mit ihnen weiterzuverhandeln; die verbleibenden Bieter scheiden aus. Die ausschreibende Stelle macht mithin von der optionalen Möglichkeit des § 3b Abs. 3 Nr. 8 EU-VOB/A Gebrauch, wonach in einer Ausschreibung vorgesehen werden kann, dass das Verhandlungsverfahren in verschiedenen, aufeinander folgenden Phasen abgewickelt werden kann, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, zu verringern. Ob tatsächlich eine solche Abschichtung stattfinden wird, entscheidet die ausschreibende Abteilung nach Eingang der indikativen Angebote. Die erforderlichen Verhandlungsgespräche werden voraussichtlich ab Januar 2027 bis April 2027 im Kreis Plön geführt. Es sind mehrere Verhandlungstermine vorgesehen. Die Bieter sollten sich auf entsprechende Verhandlungstermine in diesem Zeitraum einstellen. Im Anschluss an die Verhandlungsgespräche erhalten die Bieter Gelegenheit, letztverbindliche Angebote abzugeben. Der Zuschlag (Vertragsbeginn) soll je nach Verlauf des Verhandlungsverfahrens im Juli 2027 erfolgen. - Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbHWinsen (Luhe)Frist: 30. Juli
Schlüsselfertige Errichtung und Betrieb eines Batteriespeichersystems "Alter Postweg " Buxtehude
0.1 Gegenstand und Ziel der Ausschreibung Die SWB Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „AG“) plant die Errichtung und den anschließenden Betrieb eines netzgekoppelten Stand-Alone-Batteriespeichersystems (BSS). Gegenstand dieser Ausschreibung ist die schlüsselfertige (Turnkey) Lieferung, Errichtung, Inbetriebnahme und Übergabe eines voll funktionsfähigen BSS. Das System soll für die Teilnahme an Energiemärkten (z.B. Arbitragehandel, Regelleistung) eingesetzt werden. Die Ausschreibung erfolgt EU-weit. Das Leistungsverzeichnis ist bewusst funktional gestaltet, um innovative und wirtschaftlich optimierte Lösungen zu ermöglichen, ohne auf spezifische Fabrikate vorzugreifen. 0.2 Projektstandort und Rahmenbedingungen • Standort: Das BSS soll in Buxtehude, Deutschland, errichtet werden. Details zum Grundstück werden in den Vergabeunterlagen bereitgestellt. • Verfügbare Fläche: Für die Aufstellung des gesamten Systems steht eine Fläche von maximal 500 m² zur Verfügung. Eine kompakte Bauweise wird angestrebt. • Netzanschlusspunkt (NAP): Der Netzanschluss erfolgt an das Mittelspannungsnetz des lokalen Netzbetreibers. Die Herstellung des Anschlusses vom öffentlichen Netz bis zur Schnittstelle der anzubietenden Übergabestation obliegt dem AG. 0.3 Geltungsbereich der Leistung (Turnkey) Der Auftragnehmer (AN) ist als Generalunternehmer für die vollständige, schlüsselfertige Errichtung des BSS verantwortlich. Der Leistungsumfang beginnt ab der Schnittstelle zum Mittelspannungsnetz (Kabelendverschluss in der Übergabestation) und umfasst insbesondere: • Lieferung aller Hard- und Softwarekomponenten • Vollständige Genehmigungsplanung inkl. Erstellung aller notwendigen Gutachten • Bau- und Tiefbauleistungen • Montage und Installation • Inbetriebnahme und Testbetrieb • Anlagenzertifizierung und Konformitätserklärung gemäß VDE-AR-N 4110 • Erstellung der vollständigen As-Built-Dokumentation • Schulung des Betriebspersonals des AG 0.4 Anzuwendende Normen und Vorschriften Das gesamte System ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie allen relevanten deutschen und europäischen Normen und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu planen und zu errichten. Hierzu zählen insbesondere: • VDE-Anwendungsregeln (insb. VDE-AR-N 4110) • Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung – NELEV • Technische Richtlinien für Erzeugungseinheiten und -anlagen, Teil 8: Zertifizierung der elektrischen Eigenschaften von Erzeugungseinheiten und -anlagen am Nieder-, Mittel-, Hoch- und Höchstspannungsnetz (TR 8), FGW e. V. • DIN-Normen • Technische Anschlussbedingungen MSP (TAB) des zuständigen Netzbetreibers • VDE-AR-E 2510-50 (Sicherheit von stationären Batteriespeichersystemen) • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und TA Lärm • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) 0.5 Anforderungen an den Bieter und seine Nachweise Der Bieter muss seine Eignung und Fachkunde für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung nachweisen. Hierzu sind mit dem Angebot Referenzen über mindestens drei vergleichbare, erfolgreich realisierte BSS-Projekte (> 1 MW) in den letzten fünf Jahren einzureichen. 1.1 Batteriespeichersystem (BSS) – Allgemeine Systemparameter Die folgenden Parameter sind am Netzanschlusspunkt (NAP) des BSS (AC-seitig) zu gewährleisten und nachzuweisen: • Maximale AC-Wirkleistung (Einspeisung/Bezug): 5,0 MW. Dieser Wert darf zu keinem Zeitpunkt überschritten werden. Systeme mit höherer Nennleistung sind dauerhaft auf 5,0 MW zu drosseln. • Nutzbare Speicherkapazität (AC, BoL): Zielgröße ist 15 MWh. Angebote sollen im Bereich von 12,5 MWh bis 17,5 MWh liegen. Die angebotene nutzbare Kapazität ist klar auszuweisen. • System-Wirkungsgrad (Round-Trip Efficiency, RTE): Der garantierte RTE (AC-zu-AC) am NAP ist für verschiedene Betriebspunkte anzugeben. • Lebensdauer/Zyklenfestigkeit: Das System muss für eine Lebensdauer von mindestens 15 Jahren ausgelegt sein. Die garantierte Zyklenlebensdauer (Vollzyklen) und die kalendarische Lebensdauer sind anzugeben. Begrenzungen (z.B. max. Zyklen pro Tag/Jahr) sind transparent darzustellen. • Verfügbarkeit: Die garantierte technische Verfügbarkeit des Gesamtsystems muss ≥ 98 % p.a. betragen. - Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbHWinsen (Luhe)
Schlüsselfertige Errichtung und Betrieb eines Batteriespeichersystems "Alter Postweg " Buxtehude
0.1 Gegenstand und Ziel der Ausschreibung Die SWB Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „AG“) plant die Errichtung und den anschließenden Betrieb eines netzgekoppelten Stand-Alone-Batteriespeichersystems (BSS). Gegenstand dieser Ausschreibung ist die schlüsselfertige (Turnkey) Lieferung, Errichtung, Inbetriebnahme und Übergabe eines voll funktionsfähigen BSS. Das System soll für die Teilnahme an Energiemärkten (z.B. Arbitragehandel, Regelleistung) eingesetzt werden. Die Ausschreibung erfolgt EU-weit. Das Leistungsverzeichnis ist bewusst funktional gestaltet, um innovative und wirtschaftlich optimierte Lösungen zu ermöglichen, ohne auf spezifische Fabrikate vorzugreifen. 0.2 Projektstandort und Rahmenbedingungen • Standort: Das BSS soll in Buxtehude, Deutschland, errichtet werden. Details zum Grundstück werden in den Vergabeunterlagen bereitgestellt. • Verfügbare Fläche: Für die Aufstellung des gesamten Systems steht eine Fläche von maximal 500 m² zur Verfügung. Eine kompakte Bauweise wird angestrebt. • Netzanschlusspunkt (NAP): Der Netzanschluss erfolgt an das Mittelspannungsnetz des lokalen Netzbetreibers. Die Herstellung des Anschlusses vom öffentlichen Netz bis zur Schnittstelle der anzubietenden Übergabestation obliegt dem AG. 0.3 Geltungsbereich der Leistung (Turnkey) Der Auftragnehmer (AN) ist als Generalunternehmer für die vollständige, schlüsselfertige Errichtung des BSS verantwortlich. Der Leistungsumfang beginnt ab der Schnittstelle zum Mittelspannungsnetz (Kabelendverschluss in der Übergabestation) und umfasst insbesondere: • Lieferung aller Hard- und Softwarekomponenten • Vollständige Genehmigungsplanung inkl. Erstellung aller notwendigen Gutachten • Bau- und Tiefbauleistungen • Montage und Installation • Inbetriebnahme und Testbetrieb • Anlagenzertifizierung und Konformitätserklärung gemäß VDE-AR-N 4110 • Erstellung der vollständigen As-Built-Dokumentation • Schulung des Betriebspersonals des AG 0.4 Anzuwendende Normen und Vorschriften Das gesamte System ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie allen relevanten deutschen und europäischen Normen und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu planen und zu errichten. Hierzu zählen insbesondere: • VDE-Anwendungsregeln (insb. VDE-AR-N 4110) • Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung – NELEV • Technische Richtlinien für Erzeugungseinheiten und -anlagen, Teil 8: Zertifizierung der elektrischen Eigenschaften von Erzeugungseinheiten und -anlagen am Nieder-, Mittel-, Hoch- und Höchstspannungsnetz (TR 8), FGW e. V. • DIN-Normen • Technische Anschlussbedingungen MSP (TAB) des zuständigen Netzbetreibers • VDE-AR-E 2510-50 (Sicherheit von stationären Batteriespeichersystemen) • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und TA Lärm • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) 0.5 Anforderungen an den Bieter und seine Nachweise Der Bieter muss seine Eignung und Fachkunde für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung nachweisen. Hierzu sind mit dem Angebot Referenzen über mindestens drei vergleichbare, erfolgreich realisierte BSS-Projekte (> 1 MW) in den letzten fünf Jahren einzureichen. 1.1 Batteriespeichersystem (BSS) – Allgemeine Systemparameter Die folgenden Parameter sind am Netzanschlusspunkt (NAP) des BSS (AC-seitig) zu gewährleisten und nachzuweisen: • Maximale AC-Wirkleistung (Einspeisung/Bezug): 5,0 MW. Dieser Wert darf zu keinem Zeitpunkt überschritten werden. Systeme mit höherer Nennleistung sind dauerhaft auf 5,0 MW zu drosseln. • Nutzbare Speicherkapazität (AC, BoL): Zielgröße ist 15 MWh. Angebote sollen im Bereich von 12,5 MWh bis 17,5 MWh liegen. Die angebotene nutzbare Kapazität ist klar auszuweisen. • System-Wirkungsgrad (Round-Trip Efficiency, RTE): Der garantierte RTE (AC-zu-AC) am NAP ist für verschiedene Betriebspunkte anzugeben. • Lebensdauer/Zyklenfestigkeit: Das System muss für eine Lebensdauer von mindestens 15 Jahren ausgelegt sein. Die garantierte Zyklenlebensdauer (Vollzyklen) und die kalendarische Lebensdauer sind anzugeben. Begrenzungen (z.B. max. Zyklen pro Tag/Jahr) sind transparent darzustellen. • Verfügbarkeit: Die garantierte technische Verfügbarkeit des Gesamtsystems muss ≥ 98 % p.a. betragen. - Stadt Frankenberg/Sa.Frankenberg/Sa.Frist: 13. Aug.
Produktion und Verteilung des Amtsblattes der Stadt Frankenberg/Sa. und ihren Ortsteilen
a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Los 1, Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften : Name des Auftraggebers: Stadt Frankenberg/Sa.; Straße, Hausnummer: Markt 15; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland; Telefonnummer: +49 37206641112; Los 2, Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. : Name des Auftraggebers: Stadt Frankenberg/Sa.; Straße, Hausnummer: Markt 15; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland; Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.; Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden; Anschrift, an die die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: www.evergabe.de d) Art und : Die Stadt Frankenberg/Sa. (ca. 14.083 Einwohner) schreibt die Produktion (Layout/Satz/Druck) sowie die Verteilung ihres Amtsblattes an alle Haushalte im Stadtgebiet neu aus. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Der Auftrag umfasst die Erstellung und den Druck von mindestens 6 und höchstens 12 Ausgaben des Amtsblattes je Kalenderjahr. Derzeit erscheint das Amtsblatt durchschnittlich monatlich mit einem regulären redaktionellen Umfang von 13 bis 15 Seiten zzgl. Deckblatt (ohne Anzeigenteil). Herausgeber des Mitteilungsblattes „Amtsblatt der Stadt Frankenberg/Sa.“ ist die Stadt Frankenberg/Sa. Erscheinungsort ist Frankenberg/Sa. Alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. erhalten das Amtsblatt kostenlos zugestellt. Die Redaktion für das städtische Mitteilungsblatt (ohne Anzeigenteil) erfolgt durch die Stadtverwaltung, die presserechtliche Verantwortung liegt bei der Stadt Frankenberg/Sa. Der Anzeigenverkauf obliegt dem Bieter in eigener Regie. Der Anzeigenteil ist stets am Ende und getrennt vom amtlichen Teil des Mitteilungsblattes anzuordnen. Ziel der Ausschreibung ist eine Vergabe eines Komplettpakets an einen Dienstleister. Derzeit erscheint das Amtsblatt sowohl als Print- sowie als Web-Ausgabe. Die Redaktionsschlusstermine sind mit der Stadtverwaltung abzustimmen. Für die in zwei Losen ausgeschriebenen Leistungen kann ein Gesamtangebot für beide Lose oder ein Angebot für jeweils ein Los abgegeben werden. Für alle Lose gilt: Die angebotenen Preise sind grundsätzlich für die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. optionaler einmaliger Verlängerung um ein Jahr) verbindlich. Die öffentliche Ausschreibung erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A).; Orte der Leistungserbringung: Los 1, Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften : Offizielle Bezeichnung: Stadt Frankenberg/Sa. und ihre Ortsteile; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland; Los 2, Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. : Offizielle Bezeichnung: Stadt Frankenberg/Sa. und ihre Ortsteile; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland e) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: Die Leistungen werden in zwei Lose aufgeteilt: LOS 1 – Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften und LOS 2 – Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. Produktion (LOS 1), unterteilt in o Arbeitspaket: Satz/Layout: - Satz, Layout und druckfertige Erstellung des Amtsblattes auf Grundlage der von der Stadt Frankenberg/Sa. bereitgestellten Texte (Word-Datei) sowie Bild- und Grafikdateien (z. B. JPG, PNG, PDF o.ä.) - Gestaltung des Deckblattes entsprechend den Vorgaben der Stadt Frankenberg/Sa. - Beibehaltung der bisherigen äußeren Gestaltung des Amtsblattes unter Umsetzung der Corporate-Design-Vorgaben der Stadt Frankenberg/Sa. - Koordination und Herausgabe der Anzeigen - Fortlaufende Nummerierung sämtlicher Regel- und Sonderausgaben sowie Angabe des jeweiligen Erscheinungsdatums - Bereitstellung von Korrekturfahnen zur abschließenden Freigabe durch die Stadt Frankenberg/Sa. - Erstellung einer barrierefreien digitalen Fassung des Amtsblattes im PDF-Format mit klickbaren Hyperlinks zur Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Frankenberg/Sa. - Abstimmung der Redaktionsschlusstermine mit der Stadt Frankenberg/Sa. - Mehrseiten werden gesondert in Rechnung gestellt; der Nettopreis je zusätzlicher Seite ist im Angebot gesondert auszuweisen. - Kostenlose Bereitstellung der Druckdaten nach Erscheinen jeder Ausgabe an die Stadt Frankenberg/Sa.; die hierfür entstehenden Kosten sind in den Angebotspreis einzukalkulieren. o Arbeitspaket: Drucken/Falzen/Heften: - Drucken des Amtsblattes in der jeweils erforderlichen Auflage und in entsprechender Druckqualität - Falzen und Heften der Druckerzeugnisse entsprechend den technischen Vorgaben (insbesondere Seitenumfang und Format) - Technische Herstellung des Amtsblattes gemäß den nachfolgenden Vorgaben: Merkmal Vorgabe Format DIN A4 Bindung Rückstichgeheftet Papierqualität 80 g/m², matt Farbe 4-farbig Druckverfahren Offsetdruck oder gleichwertiges Druckverfahren Auflage 7.600 Exemplare je Ausgabe - Mehrseiten werden gesondert in Rechnung gestellt; der Nettopreis je zusätzlicher Seite ist im Angebot gesondert auszuweisen. Mit dem Angebot ist ein Kurzkonzept einzureichen (maximal zwei DIN-A4-Seiten, Schriftgröße 12). Darin ist darzustellen, wie der Produktionsablauf einschließlich der Abstimmung mit dem Auftraggeber, des Korrektur- und Freigabeverfahrens sowie der Einhaltung der vereinbarten Termine sichergestellt wird. Darüber hinaus sind die technische Umsetzung der Leistung, insbesondere das vorgesehene Druckverfahren, die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die Sicherstellung einer gleichbleibend hohen Druckqualität sowie die Organisation der digitalen Bereitstellung (barrierefreie PDF-Fassung und Bereitstellung der Druckdaten), zu beschreiben. Das Kurzkonzept dient als Grundlage für die Bewertung des Qualitätskriteriums gemäß den Zuschlagskriterien. Verteilung und Zustellung (LOS 2): - Organisation und Durchführung der Verteilung des Amtsblattes im gesamten Stadtgebiet sowie in den Ortsteilen der Stadt Frankenberg/Sa., einschließlich der Bereitstellung von Exemplaren für interne und externe Verteilzwecke - Sicherstellung einer fristgerechten und ordnungsgemäßen Zustellung des Amtsblattes an die vorgesehenen Haushalte - Erbringung eines geeigneten Zustellnachweises über die ordnungsgemäße Durchführung der Verteilung - Gewährleistung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen im Zusammenhang mit der Verteilung durch die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer; die Auftraggeberin stellt hierfür keine personenbezogenen Daten zur Verfügung Für Vertrieb und Verteilung ist der Anbieter verantwortlich. Die Amtsblätter müssen rechtzeitig am festgelegten Erscheinungstag, gemäß vereinbarter Redaktionsschlusstermine, an alle Haushalte mit Briefkasten innerhalb der Stadt Frankenberg/Sa. und der Ortsteile zugestellt werden. Die Kosten für die Zustellung trägt die Stadt Frankenberg/Sa. Es ist nicht gestattet, das Mitteilungsblatt als Beilage in eine andere Zeitung einzulegen oder mit anderen Publikationen zusammenzuheften oder Werbebeilagen in das Mitteilungsblatt einzulegen. Das Mitteilungsblatt kann jedoch zusammen mit einem Anzeigenblatt (eigenständig, nicht eingelegt) verteilt werden. In Reklamationsfällen hat der Bieter für zeitnahe Nachlieferung zu sorgen, soweit eine solche notwendig ist. 200 Auslegeexemplare sind vom Bieter am Erscheinungstag kostenfrei ins Rathaus zu liefern. Für Reklamationen hinsichtlich der Zustellung sind barrierefreie Kontaktdaten (Telefon, Mail, WhatsApp o.ä.) zu benennen, die täglich von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar sind. Die Reklamationen sind durch den Bieter zu dokumentieren. Zusätzlich stellt der Bieter dem Auftraggeber quartalsweise eine Reklamationsstatistik zur Verfügung. Mit der Angebotsabgabe ist vom Bieter darzulegen, wie die zuverlässige und pünktliche Verteilung des Mitteilungsblattes an alle Haushalte in der Kernstadt sowie den Ortsteilen und der Umgang mit Reklamationen gewährleistet wird (mittels einzureichenden Konzepts, max. 3 Seiten, Schriftgröße 12). Für die in zwei Losen ausgeschriebenen Leistungen kann ein Gesamtangebot für beide Lose oder ein Angebot für jeweils ein Los abgegeben werden. Für alle Lose gilt: Die angebotenen Preise sind grundsätzlich für die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. optionaler einmaliger Verlängerung um ein Jahr) verbindlich. f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Ausführungsfrist: Los 1, Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften : Beginn: 01.01.2027; Ende: 31.12.2030; 4 Jahre (feste Laufzeit), beginnend ab dem 01. Januar 2027. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der festen Laufzeit einmalig um ein Jahr, wenn keine Kündigung erfolgt. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Jahresende. Werden die Leistungen nicht gemäß Leistungsbeschreibung erbracht, so steht dem Auftraggeber ein fristloses Sonderkündigungsrecht zu.; Los 2, Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. : Beginn: 01.01.2027; Ende: 31.12.2030; 4 Jahre (feste Laufzeit), beginnend ab dem 01. Januar 2027. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der festen Laufzeit einmalig um ein Jahr, wenn keine Kündigung erfolgt. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Jahresende. Werden die Leistungen nicht gemäß Leistungsbeschreibung erbracht, so steht dem Auftraggeber ein fristloses Sonderkündigungsrecht zu. h) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. i) Angebotsfrist: 13.08.2026, 11:00 Uhr; Bindefrist: 07.10.2026 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Das Angebot inkl. aller einzureichender Unterlagen muss in Deutsch abgefasst sein, die Preise, die geforderten Angaben und Erklärungen beinhalten und unterschrieben sein, andernfalls kann das Angebot ausgeschlossen werden. Die Angebote werden auf Vollständigkeit geprüft. Angebote, die die formalen Anforderungen nicht erfüllen und/oder die geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen nicht oder nicht vollständig enthalten, können ausgeschlossen werden. Angebote, bei denen wertungsrelevante Unterlagen (z. B. Preisblatt/Leistungsverzeichnis/Konzepte) fehlen, werden ausgeschlossen. Die Nachforderung von eignungsrelevanten Unterlagen ist möglich. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Mehrere Hauptangebote sind zugelassen. Der Auftraggeber behält sich, ohne hierzu verpflichtet zu sein, unter Einhaltung der Grund-sätze von Transparenz und der Gleichbehandlung vor, den Bieter aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht und das Recht des Auftraggebers zur Nachforderung begründet keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit des Angebotes. Hierfür bleibt allein der Bieter verantwortlich. Des Weiteren erfolgt eine Prüfung, ob Änderungen an den Unterlagen des Auftraggebers durchgeführt wurden (Ausschlussgrund). Anschließend wird geprüft, ob Ausschlussgründe vorliegen: - Inhaltliche Prüfung der Unterlagen u. a. auf Widersprüchlichkeiten und Ausschlusssachverhalte. - Änderungen an den Unterlagen des Auftraggebers führen zum Angebotsausschluss. - Die Verwendung eigener AGBs stellt grundsätzlich eine unzulässige Änderung der Bedingungen der Vergabeunterlagen dar. - Ggf. Prüfung der Angaben durch Forderung weiterer Nachweise und deren Prüfung. d) Eignungsprüfung – Einzureichende Unterlagen Folgende Unterlagen sind mit der Angebotsabgabe zur Beurteilung der Eignung des Unternehmens vorzulegen: 1) ausgefülltes Angebotsformular und Preisblatt (Anlage 1) 2) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen: Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage 2) 3) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 3).: Der Auftragnehmer verfügt über eine für die Ausführung der Leistung ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung einen entsprechenden Nachweis anzufordern. 4) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzstaates (Kopie, nicht älter als 1 Jahr). Sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist dies durch geeignete Unterlagen bzw. eine entsprechende Erklärung nachzuweisen. In diesem Fall ist die Abgabe des Angebotes unter Angabe der Steuernummer möglich. 5) Der Bieter hat seine fachliche Leistungsfähigkeit durch Referenzen (Vorlage Anlage 4) nachzuweisen. Je angebotenem Los sind mindestens zwei und höchstens vier Referenzen über in den letzten fünf Jahren erfolgreich erbrachte, vergleichbare Leistungen vorzulegen. Als vergleichbare Leistungen gelten: • Los 1: Satz, Layout und Druck eines periodisch erscheinenden Amtsblattes oder eines vergleichbaren Printprodukts. • Los 2: Verteilung eines periodisch erscheinenden Amtsblattes oder eines vergleichbaren Printprodukts an Haushalte. Für jede Referenz sind mindestens folgende Angaben zu machen: • Auftraggeber (öffentlicher oder privater Auftraggeber; soweit möglich mit Ansprechpartner), • Leistungsgegenstand, • Leistungszeitraum, • Leistungsumfang (z. B. Auflagenhöhe bzw. Verteilgebiet), • Auftragsvolumen, soweit einer Offenlegung keine vertraglichen Verpflichtungen entgegenstehen. 6) Ausschließlich für Los 1: Kurzkonzept zur Darstellung des Produktionsablaufs einschließlich Abstimmung, Korrekturverfahren und Terminsicherheit sowie zur technischen Umsetzung der Leistung gemäß Ausführungen von Seite 3 (max. 2 A4-Seiten, Schriftgröße 12). 7) Ausschließlich für Los 2: Ein Zustell- und Reklamationskonzept (max. 3 Seiten, Schriftgröße 12). Es ist vom Bieter darzulegen, wie die zuverlässige und pünktliche Verteilung des Mitteilungsblattes an alle Haushalte in der Kernstadt sowie den Ortsteilen gewährleistet sowie mit Reklamationen umgegangen wird. 8) optional: Vertragsentwurf Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass er zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen berechtigt und leistungsfähig ist. l) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: nicht angegeben m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Druck und Verarbeitung - Stadt LeipzigLeipzigFrist: 29. Juni
RV Verkehrssicherungsleistungen
Nationale Ausschreibung nach VOB/A Öffentliche Ausschreibung a) Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer sowie Emailadresse des Auftraggebers (Vergabestelle): Name und Anschrift: Stadt Leipzig Mobilitäts- und Tiefbauamt Martin-Luther-Ring 4-6 04092 Leipzig Deutschland b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung Vergabe-Nr.: L-66.71-2026-00218 c) ggf. Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel d) Art des Auftrages: Art: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: 04103 - 04357 Leipzig f) Art und : : Rahmenvereinbarung 2026 "Verkehrssicherungsleistungen" im gesamten Gebiet der Stadt Leipzig (04103 - 04357 Leipzig) : Absicherung des öffentlichen Verkehrs bei Gefahrenstellen durch: stationäre Verkehrszeichen außer Kraft setzen Zusatzzeichen fertigen Aufbau, Vorhalten und Abbau von mobilen Verkehrszeichen und -einrichtungen g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrages, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Zweck der baulichen Anlage: Zweck des Auftrags: h) Falls der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose einzureichen: Vergabe nach Losen: Nein i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen: Monate: Kalendertage: Beginn: 01.10.2026 Ende: 29.09.2028 j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind: nicht zugelassen k) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Mehrere Hauptangebote sind: nicht zugelassen l) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Email-Adresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können; bei Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung auf einem Internetportal die Angabe einer Internetadresse, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können; § 11 Absatz 7 VOB/A bleibt unberührt: Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt. unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19e1a9036bb-370806a803cf37a1 m) Gegebenenfalls Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu entrichten ist: Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben. o) Frist für den Eingang der Angebote und die Bindefrist: Ende der Angebotsfrist: 29.06.2026 24:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 25.08.2026 p) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: https://www.evergabe.de unter Nutzung der Software AI Bietercockpit. q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch r) Die Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden, und gegebenenfalls deren Gewichtung: Kriterium: 1 Preis, Gewichtung: 100,00 s) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: -entfällt- t) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: gem. VOB/B v) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: gesamtschuldnerisch haftend, mit bevollmächtigtem Vertreter w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: : Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien unter (URL): https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-19e1a9036bb-370806a803cf37a1 x) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Landesdirektion Sachsen, Referat 39 DD Stauffenbergallee 2 01099 Dresden weitere Angaben Zur Anfertigung der Urkalkulation sind die Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen zu beachten. Bitte beachten Sie die "Information für Teilnehmer an Vergabeverfahren der Stadt Leipzig nach VOB/A und VOL/A" wenn Sie an Vergabeverfahren der Stadt Leipzig teilnehmen möchten. Sie finden diese auf den Webseiten der Stadt Leipzig unter https://www.leipzig.de/wirtschaft-und-wissenschaft/unternehmensservice/vergaben-vobvol/". Für dieses Verfahren werden nur Angebote akzeptiert, die eine GAEB-Schnittstelle im xml-Format (X84) enthalten. Die Abgabe von GAEB-Schnittstellen im Standard 1990 (D84) oder Standard 2000 (P84) ist nicht zulässig. Angebote, die derartige veraltete Schnittstellen statt einer X84 enthalten, werden wegen Verstoß gegen die Formvorschriften der Vergabeunterlagen von der Wertung ausgeschlossen. Wir verweisen explizit auch auf die Hinweise zur Benutzung von Konverterprogrammen im o.g. Dokument "Information für Teilnehmer an Vergabeverfahren der Stadt Leipzig nach VOB/A und VOL/A". Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung oder den Besonderen Vertragsbedingungen genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und den jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen. Die Gesamtvertragslaufzeit kann max. 4 Jahre betragen. Die Einzelauftragsvergaben werden ausschließlich durch die in den Besonderen Vertragsbedingungen genannten berechtigten Stellen erteilt. Der geschätzte Höchstwert der RV insgesamt wird festgelegt auf 1.800.000,00 € . Der geschätzte Höchstwert ermittelt sich aus den voraussichtlichen Gesamtkosten unter Berücksichtigung der max. beabsichtigten Zuschlagserteilungen (geplante Anzahl der AN) und der möglichen Gesamtvertragslaufzeit. Das geschätzte Auftragsvolumen wird hiermit nach unten nicht festgelegt. D.h. es kann geringer ausfallen. Es ist beabsichtigt, die Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer abzuschließen. Verkehrszeichen/ Wegweiser,Verkehrssicherung - Stadtverwaltung Hohen NeuendorfHohen NeuendorfFrist: 21. Juli
Rahmenvertrag Baumkontrollen
Es ist beabsichtigt, die im nachfolgenden Leistungsverzeichnis bezeichneten Arbeiten zu vergeben. Die Stadt Hohen Neuendorf ist als Eigentümerin bzw. Baulastträgerin auf gewidmeten Verkehrsflächen für die Verkehrssicherheit der Bäume verantwortlich. Die ausgeschriebenen Baumkontrollen dienen dem Ziel, der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, Fehlentwicklungen zu korrigieren und Gefahren abzuwehren. Die Leistungen, für die mit dem ausgewählten Bieter diese Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, umfassen die Regelkontrolle in Form einer VTA- bzw. FLL-Sichtkontrolle von Bäumen sowie waldähnlichen Beständen. Es sind ca. 18.000 Bäume im Baumkataster der Stadt Hohen Neuendorf erfasst. Die Unterteilung erfolgt nach Zuständigkeit entsprechend Baumtyp (Fachbereich Bauen [lfd. Nr. 1, Stand 08.12.2025] und Fachbereich Stadtservice [lfd. Nr. 2 - 3, Stand 25.02.2026]). 1. Straße: 13.618 2. Grünflächen, Friedhöfe, Feuerwehr, Spielplätze: 3.036 3. Hort, Schule, Sportplätze, Pachtgrundstücke: 1.161 Summe: 17.815 Bäume Für die lfd. Nummer 3 (Horte, Schulen, Sportplätze und Pachtgrundstücke) ist vor der Kontrolle eine Anmeldung zwingend notwendig. Diese Anmeldung ist mit dem FB Stadtservice abzustimmen. Ein Führungszeugnis ist nicht notwendig. Es ist eine zuverlässige Leistungserbringung der jährlichen Kontrollen notwendig. Die Kontrollen sind über das Jahr verteilt durchzuführen. Für die lfd. Nummer 1 (Straße) erfolgt eine Abarbeitung nach Straßen, diese wurden im Vorfeld nach Effizienz sortiert. Das Angebot ist schriftlich in deutscher Sprache abzufassen. Dies gilt auch für alle geforderten zusätzlichen Unterlagen und Erklärungen. Der Schriftverkehr mit der ausschreibenden Stelle ist ebenfalls in deutscher Sprache zu führen. Die Rechnungslegung hat nach Einspielung eines mobilen Auftrages zu erfolgen. Dabei ist zwingend darauf zu achten, dass die Rechnungslegung für den Fachbereich Bauen getrennt von der Rechnungslegung für den Fachbereich Stadtservice erfolgt. Die Bäume sind mit Plaketten nummeriert und in der Karte verortet. Die Leistungen sind innerhalb von 3 Werktagen nach der Auftragserteilung zu beginnen und fortlaufend des entsprechenden Kontrollgebietes abzuarbeiten. Die ca. 18.000 Bäume sind kontinuierlich einmal im Jahr einer Sichtkontrolle zu unterziehen. Diese Sichtkontrollen sind mit Archikart mobile "Baum" zu dokumentieren. Eventuell entstehende Kosten und Aufwendungen, die durch die Bereitstellung der benötigten Kontrollsoftware anfallen, trägt grundsätzlich der Auftragnehmer (AN). Die zu begutachtenden Bäume befinden sich an mehreren örtlich voneinander getrennten Bereichen im Stadtgebiet von Hohen Neuendorf und den einzelnen Stadtteilen. Die Kontrollen finden an Bundes-, Landes-, Kreis und Kommunalstraßen, sowie an befestigten und unbefestigten Wegen und auf kommunalen, bebauten und unbebauten Grundstücken statt. Hinsichtlich der fachlichen Anforderungen gilt die ZTV-Baumpflege - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege 2017, der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. vollumfänglich und deren Vorgaben sind unbedingt einzuhalten. Die Stammdurchmesser wurden in 1,30 m Höhe ermittelt. Sofern der Kronenansatz tiefer als 1,30 m liegt, wurde direkt unterhalb gemessen. Bei mehrstämmigen Bäumen (Vergabelungen in < 0,5 m Höhe) wird jeder Stämmling getrennt angegeben. Es werden von der Stadt Hohen Neuendorf nur Baumkontrolleure für die Baumkontrollen zugelassen, die das FLL-Zertifikat "FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur" sowie Seminare in der VTA-Methode nachweisen können. Des Weiteren wird eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum European Tree Worker oder Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung vorausgesetzt. Alle Zertifizierungen und Abschlüsse müssen mit Einreichen des Angebots und während der gesamten Vertragslaufzeit gültig sein. Der Nachweis ist mit der Angebotsabgabe und jederzeit auf Verlangen des Auftraggebers (AG) vorzulegen. Über Gefährdungen der Verkehrssicherheit ist der AG unverzüglich zu unterrichten. Bei der Rahmenvereinbarung wird zwischen dem Bieter und dem AG für die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Punkte 1 - 4 insgesamt ein Vertrag abgeschlossen. Der Vertrag wird mit einer befristeten Laufzeit von 2 Jahren für die Leistungen der Punkte 1 - 4, (01.01.2027 bis 31.12.2028) abgeschlossen. Der Vertrag kann durch den AG 2 Mal um 1 Jahr verlängert werden (01.01.2029 bis 31. 12. 2029, 01.01.2030 bis 31.12. 2030), maximal bis zum 31.12.2030. Das Recht einer fristlosen Kündigung wird nicht ausgeschlossen. Diese ist aus besonderen Gründen bereits mit einer Frist von 14 Tagen zum jeweils folgenden Monatsende möglich. Zurzeit wird mit der Version 4.77 in Archikart gearbeitet. Für erforderliche Wartungsarbeiten bzw. zur Gewährleistung von Updates ist es notwendig, dass der AN-seitige Arbeitsprozess unterbrochen wird und alle Baumdatensätze an den AG zurückgespielt werden. Davon ist in einem zeitlichen Umfang von ca. 4 Stunden pro Monat nach gemeinsamer Abstimmung bzw. Ankündigung (7 Tage vorher) auszugehen. Der AG behält sich das Recht vor, die Fachanwendung Archikart zur Verwaltung des Baumkatasters gegen eine andere Fachanwendung auszutauschen. Sollte der AG die Fachanwendung für die Verwaltung des Baumkatasters wechseln, ist der AN verpflichtet, diesen Wechsel ebenfalls zu vollziehen. Der Wechsel kann eine Anpassung der Arbeitsweise zur Folge haben. Das Ziel des Wechsels ist eine Vereinfachung der Arbeitsweise für AN und AG. Der AG verpflichtet sich selbst, diesen Wechsel in einem zeitlich angemessenen Rahmen vorab anzukündigen sowie auch durchzuführen. Alle weiteren Details können Sie der Leistungsbeschreibung entnehmen. - Augustusburg/Scharfenstein/Lichtenwalde Schlossbetriebe gGmbH
Ausstellungsgestaltung „Konzeption, Gestaltung und Installation einer Dauerausstellung über die Schloss- und Parkgeschichte mit Berücksichtigung der Wasserkunst im Schloss Lichtenwalde (bei Chemnitz)“
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Augustusburg/Scharfenstein/Lichtenwalde Schlossbetriebe gGmbH; Straße, Hausnummer: Schloss 1; Postleitzahl: 09573; Ort: Augustusburg/Sachsen; Land: DE; Telefon: +49 372913800; Fax: +49 3729138024; Internet-Adresse: https://www.asl-schloesser.de Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb, Vergabenummer: LIWA 01/2026 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : In der 1. Phase des Verfahrens sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Nach Ablauf der Antragsfrist werden nach Maßgabe dieser Bedingungen sowie unter Beachtung der Anforderungen gemäß §§ 36, 41 UVgO mindestens drei, höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen der Verhandlungsphase aufgefordert. Das Format der einzureichenden Unterlagen darf DIN A4 nicht überschreiten. Für die geforderten Auskünfte, Nachweise und Erklärungen sind die nachstehend genannten Formblätter zu nutzen: - Teilnahmeantrag (Formblatt 1) - Formale Erklärungen und Nachweise (Formblatt 2) - Nachweis der fachlichen Eignung: Referenzliste (Formblatt 3) Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern bzw. Bietern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind die in der Anlage beigefügten Teilnahmeunterlagen (Formblätter 1 bis 3) auszufüllen. Die 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens wird wie folgt durchgeführt: Die Bieter müssen ein erstes Angebot, bestehend aus den Ausführungen zu den nachstehend genannten Kriterien sowie dem Honorarangebot, einreichen. Das erste Angebot muss bereits verbindlich sein. Diesem Angebot sind die Vorgaben für dieses Vergabeverfahren sowie der Anlagen unverändert zugrunde zu legen. Die Angebote, Erst- wie Schlussangebote, werden sodann auf Grundlage der vorgegebenen Zuschlagskriterien geprüft und bewertet. Für die Abgabe des Angebotes ist das Formblatt 4 (Honorar/Preis) zwingend zu verwenden. Dieses wird mit Aufforderung zur 2. Stufe veröffentlicht. Beauftragt werden Leistungen gemäß HOAS über die LPH 1 bis 7. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 7 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 10 HOAS. Dabei sind die Grundleistungen nach § 10 Abs. 2 HOAS auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt) Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 7 des § 10 HOAS. Dabei sind die Grundleistungen nach § 10 Abs. 2 HOAS auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt) Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster verwiesen, welches zum Beginn der 2. Stufe des Verfahrens allen Bietern zur Verfügung gestellt wird, die aufgefordert werden, ein Erstangebot abzugeben. Honorar: Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die zu erbringenden Leistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone: C Mitte Anrechenbare Kosten (netto): 600.000,00 Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAS zu berechnen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den - Projektleiter - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 15 HOAS. Vertragsmuster: Zum Beginn der Verhandlungsphase (2. Stufe) wird ein Planungsvertrag ausgeliefert. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B zu entnehmen. Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Schloss Lichtenwalde; Postleitzahl: 09577; Ort: Niederwiesa; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.10.2026, Ende: 31.12.2029 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3409766/zustellweg-auswaehlen. 10) Teilnahmefrist: 28.07.2026, 11:00 Uhr 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: Erklärung zur Haftpflichtversicherung (Formblatt 2, Punkt D): Eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und 1,0 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden, je mit zweifacher Maximierung pro Jahr, ist zu erklären. Alternativ kann der Bieter eine Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft vorlegen, wonach eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Es ist darüber hinaus zu erkären, dass dieser Versicherungsschutz während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten und auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Versicherung für jedes Mitglied zu führen. Die Erklärung bzw. die Nachweise dürfen frühestens am 30.05.2025 ausgestellt worden sein. 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Anlage B - Vertragsmuster (Auslieferung 2. Stufe) sowie den weiteren einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere HOAS und BGB. 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bewerbergemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen möglich. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach ‒ sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerber-gemeinschaft oder Unterauftragnehmer ‒ an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen. Bewerbergemeinschaften: Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Eignungsleihe / Unterauftragnehmer: Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen. Die Prüfung der geforderten Unterlagen erfolgt auf Vollständigkeit und Plausibilität i.V. mit § 41 UVgO: Teilnahmeantrag (Formblatt 1): Der Teilnahmeantrag ist vollständig ausgefüllt einzureichen. Formale Erklärungen und Nachweise (Formblatt 2): - Angaben zum Bieter (Formblatt 2, Punkt A) Bitte tragen Sie die Angaben zum Bieter/zur Bewerbergemeinschaft und/oder Eignungsleihe in das Angebotsformular ein. - Qualifikation (Formblatt 2, Punkt B): Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die als Fachplaner oder technische Fachkräfte berechtigt sind oder über sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet sind: - Die Planung der Innenräume erfolgt durch Personen, die folgende Berufsausbildung nachweisen können: Studium der Architektur oder Innenarchitektur, des Kommunikations- oder Ausstellungsdesigns, der Ausstellungsgestaltung oder Szenografie. - Die Lichtplanung erfolgt durch Personen, die lichttechnische und lichtplanerische Kenntnisse nachweisen können, beispielsweise von Architekten/Innenarchitekten mit entsprechender Spezialisierung. - Die Planung von Grafischen Leistungen für Ausstellungen kann erbracht werden durch ausgebildete Grafiker und Kommunikationsdesigner mit entsprechender Erfahrung im musealen Feld. - Medienplanungen erfordern spezielle Kenntnisse zu Medientechnik sowie über Erfahrung in der Entwicklung und im Einsatz von Medien in Ausstellungen. Darüber können Personen verfügen, die Informationsdesign, Interaction Design oder Medieninformatik studiert, vergleichbare Ausbildungen abgeschlossen oder als Quereinsteiger entsprechende Erfahrungen gesammelt haben. Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung einer der o. g. Berufsbezeichnung berechtigt ist. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Nachweis/die Nachweise sind beizulegen. - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formblatt 2, Punkt C): Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Ausstellungszubehör/ Galerieausstattung/ Museumseinrichtungen,Design/ Gestaltung,Entwurfsplanung,Planung (Innenräume/ Inneneinrichtung)
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
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- Der Auftraggeber ist Gesundheit Nord gGmbH.
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- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.