HafenCity Hamburg GmbH
GB: Moldauhafenbrücke - SiGeKo-Leistungen
Neubau der ca. 141 m langen Moldauhafenbrücke zur Verbindung des Moldauhafen- und Hafentorquartiers (Grasbrook). Die Brücke dient als Fuß- und Radweg sowie als hochwassergeschützter Rettungsweg. Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gemäß Baustellenverordnung. Dies umfasst...
SiGeKo
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Inhalt auf einen Blick
Neubau der ca. 141 m langen Moldauhafenbrücke zur Verbindung des Moldauhafen- und Hafentorquartiers (Grasbrook). Die Brücke dient als Fuß- und Radweg sowie als hochwassergeschützter Rettungsweg. Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gemäß Baustellenverordnung. Dies umfa...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- HafenCity Hamburg GmbH
- Veröffentlicht:
- 20. April 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- SiGeKo
Ausschreibungsbeschreibung
Neubau der ca. 141 m langen Moldauhafenbrücke zur Verbindung des Moldauhafen- und Hafentorquartiers (Grasbrook). Die Brücke dient als Fuß- und Radweg sowie als hochwassergeschützter Rettungsweg. Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gemäß Baustellenverordnung. Dies umfasst die Koordination der Sicherheitsbelange zwischen Planungsbeteiligten und während der gesamten Bauausführung gemäß § 4 ArbSchG und RAB.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
2 Dateien erfasst- Bekanntmachung
- 25260124
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BAB 7 ENB Talbrücke Welkers - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) Ausführungsphase - BMP
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) für die Ausführungsphase des Ersatzneubaus (ENB) der Talbrücke Welkers an der BAB 7. Die Leistungen umfassen die baubegleitende Koordination gemäß Baustellenverordnung zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit während der Bauausführung. - Flughafen München GmbHN/AFrist: 18. Juni
2026-1004969_Flughafen München_ Rahmenvertrag SiGeKo-Leistungen
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Leistungen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach §4 Baustellenverordnung (BaustellV). Die Auftraggeber beabsichtigen, die Ihnen hiernach obliegenden Aufgaben auf SiGeKos zu übertragen. Die Leistungen sind im Rahmen von Umbau- und Ausbauvorhaben regelmäßig ohne großen zeitlichen Vorlauf zu erbringen. Die zu bearbeitenden Bauwerke befinden sich teilweise im öffentlichen und teilweise im nicht-öffentlichen Bereich des Flughafens. Daher müssen die Bearbeiter zugangsberechtigt zum Sicherheitsbereich sein. Die SiGeKo-Leistungen sind in der Planungs- und Ausführungsphase des Bauvorhabens umzusetzen. Die Leistungen werden sowohl bei Neubauten als auch Bestandsgebäuden benötigt. - Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöRDuisburg
SiGeKo-Leistungen
Die Ausschreibung der zu erbringenden Leistungen beinhaltet sind Leistungen der Objektplanung §43 Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) und 9 sowie der Verkehrsanlagenplanung §47 Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) und 9 auf Grundlage der HOAI für die Baumaßnahme "Aufständerung der B288" in Duisburg Mündelheim (Los 1). Zudem sind folgende Leistungen für die Baumaßnahmen zur "Aufständerung der B288" Gegenstand dieser Ausschreibung: Sicherheits-und Gesundheitsschutzkoordination und -kontrolle gemäß BaustellV über den gesamten Ausführungszeitraum der o.g. Bauleistungen (Los 2). Der genaue Leistungsumfang ist in den losspezifischen Leistungsverzeichnissen (s. 2002_Leistungsbeschreibung für das jeweilige Los) aufgeführt. - Stiftung Preußischer Kulturbesitz, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und RaumordnungBerlin
Stiftung Preußischer Kulturbesitz - Grundinstandsetzung und Erweiterung Gipsformerei - Sicherheits- u. Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) - VgV-20-1544-25
1. Angaben zur Baumaßnahme Die Gipsformerei der Staatlichen Museen zu Berlin ist eine europaweit einzigartige Kunstmanufaktur mit musealer Nutzung und befindet sich in der Sophie-Charlotten-Straße 17-18 in Berlin-Charlottenburg. Die Liegenschaft ist im Eigentum der Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Auf dem 4.771 m² großen Grundstück befinden sich ein denkmalgeschütztes Bestandsgebäude, Baujahr 1891 und eine Modellhalle aus den 1960er Jahren. Die Liegenschaft soll um einen Neubau erweitert werden, der zur Aufnahme zeitgemäßer Werkstatt- und Depotnutzungen dienen wird. Der Bestand soll denkmalgerecht grundinstandgesetzt werden. Insgesamt wird die Liegenschaft nach Abschluss der Maßnahmen einen Umfang von ca. 12.600 m² BGF aufweisen. Neben der Schaffung einer zeitgemäßen Arbeitsumgebung unter Wahrung des historischen Bestands ist ein wesentliches Ziel des Bauherrn die Umsetzung eines beispielgebenden Nachhaltigkeitskonzeptes für Bau und Betrieb. Dieses Konzept hat zwei wesentliche Parameter: - Erreichen des BNB-Standards mind. „Silber“ - Realisierung des Bauwerks im Lowtech-Standard (Optimierung der Gebäudehülle, thermische Aktivierung der Bauteile, Minimierung des maschinentechnischen und steuerungstechnischen Aufwandes für Bau und Betrieb der technischen Anlagen, signifikante Reduktion des Primärenergiebedarfs unter Berücksichtigung konservatorischer und arbeitsschutzbezogener Anforderungen der Nutzung). - Auftraggeber/in, Nutzer/in: Stiftung Preußischer Kulturbesitz - Staatliche Museen zu Berlin - Gebäudenutzung: Kunstmanufaktur mit musealer Nutzung - Art der Baumaßnahme: Neubau und Sanierung. Altbau 4-geschossig, 1 Untergeschoss; Massivbauweise (Mauerwerk, Ziegelgewölbedecken), Dachkonstruktion in Holzbauweise. Neubau 5-geschossig, 1 Untergeschoss; Massivbauweise, Deckenkonstruktion evtl. aus Beton-Kappendecken. Die Baumaßnahme wird in fünf Bauabschnitten realisiert: 1. Baustellenzufahrt, Baufreimachung (inkl. Abriss), Baugrube, 2. bauvorbereitende Maßnahmen mit Sanierung des Untergeschosses des Altbaus und dortiger Einbringung der Technik als Voraussetzung für den Betrieb des Neubaus), 3. Neubau, 4. Altbausanierung, 5. Außenanlagen. - BGF/BRI: 12.590 m² / 52.489 m³ (Alt- und Neubau, gemäß genehmigter ES-Bau) - Projektkosten (netto) für KG 200-600 gem. DIN 276: KG 200 10.913.720,- € KG 300 44.252.800,- € KG 400 15.956.943,- € KG 500 3.278.455,- € KG 610 301.049,- € KG 200-600 74.702.967,- € - Projektdauer: voraussichtlich 10 Jahre Gegenstand des Auftrages - Leistungsbereich: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) - Leistungsbild: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) - Beschreibung: Für den im Rahmen eines im Jahr 2022 durchgeführten Planungswettbewerbs prämierten Hochbau-Entwurf soll ein geeigneter Planungspartner für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gefunden werden.Die zu vergebende Leistung umfasst Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gemäß BaustellV §3 und RAB 30 1. Leistungen während der Planungsphase des Bauvorhabens, hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Leistungen gemäß RAB 30 Nummer 3.1 i.V.m. §3 Abs. 2 BaustellV („Aufgaben des Koordinators während der Planung der Ausführung“) 2. Leistungen während der Ausführungsphase des Bauvorhabens, hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Leistungen gemäß RAB 30 Nummer 3.2 i.V.m. §3 Abs. 3 BaustellV (Aufgaben des Koordinators während der Ausführung) Bei der Auswahl des Planungspartners wird der Nachweis umfangreicher fachlicher Erfahrung als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gefordert. - Beginn/Ende der Leistungserbringung: I. Quartal 2026 – (Ende - I. Quartal 2034) Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht. - DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
SiGe-Leistungen
Die Rudolf-Wissell-Brücke (RWB) ist mit 933m die längste Einzelbrücke Berlins. Aufgrund ihres baulichen Zustandes sowie der zwischenzeitlich erheblich gestiegenen Verkehrsbelastung macht sich absehbar ein Ersatzneubau notwendig. Gegenstand des Vorhabens ist der Rückbau der Rudolf-Wissell-Brücke, der Rückbau des Au-tobahndreiecks Charlottenburg, einschließlich aller Anschlussrampen an das nachgeordnete Stadtstraßennetz, der Abbruch vorhandener Entwässerungsanlagen, die Umverlegung vor-handener Kabel und Leitungen, der Abbruch von 7 Brückenbauwerken im Autobahndreieck Charlottenburg, der Neubau der Rudolf-Wissell-Brücke mit zwei getrennten Bauwerken, der Umbau des Autobahndreiecks Charlottenburg in veränderter Geometrie einschließlich 6 Brückenbauwerken, 30 Lärmschutzwänden und 6 Stützbauwerken, aktive und passive Lärm-schutzmaßnahmen, die Anpassung der vorhandenen Bahnanlagen im Querungsbereich mit den Bundesautobahnen und Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes in Folge der Eingriffe in Natur und Landschaft sowie der Baustelleneinrichtungsflächen inkl. Zufahrten. Träger der Baulast ist die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung), Vorhabenträgerin ist die Autobahn GmbH. Die Autobahn GmbH wird vertreten durch die Deutsche Ein-heit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES). Mit dieser Ausschreibung werden Leistungen der SiGe-Koordination gem. Baustellenverordnung während der Planung, der Vorbereitung der Vergabe, der Bauvorbereitung sowie der Bauausführung vergeben. - Fraport AG
VE0014 SiGeKo
Die Fraport AG beabsichtigt das Terminal 2 (T2) in den kommenden Jahren grundlegend technisch zu sanieren. Das Terminal soll im Rahmen der technischen Sanierung in einem neuen Lebenszyklus gebracht werden. Ziel der Sanierung ist die Eliminierung aller Risiken des technischen Betriebs und die vollständige Erfüllung bauordnungsrechtlicher, brandschutztechnischer sowie arbeitsschutzrechtlicher Anforderungen einschließlich einer energetischen Optimierung auch in den folgenden Jahren nach der erneuten Nutzungsaufnahme. Mit der Sanierung des T2 soll auch eine funktionale Optimierung der Terminalanlage vorgenommen werden, um die Anlage in das Hub-System der Lufthansa Group und der Star Alliance integrieren zu können. Im Rahmen einer Voruntersuchung seitens IFM/ZIM wurden diverse Maßnahmen mit dem Schwerpunkt für die Sanierung des T2 identifiziert, um die Betriebssicherheit und den baugenehmigungsrechtlichen Betrieb einschließlich Brandschutz zu gewährleisten. Der Schwerpunkt der Bauleistungen liegt in der technischen Gebäudeausrüstung. Zur Sanierung wurden u. a. folgende Gewerke identifiziert: Wasser, Abwasser, Wärme/Kälte, RLT/Entrauchung, Allgemein- und Sicherheitsstromversorgung, BMA und ELA, Fahranlagen, Sprinklerung und sonstige Feuerlöschanlagen, GA, sonstige Gewerke. Es ist vorgesehen ab dem Jahr 2027 mit der Ausführung von einzelnen Vorabmaßnahmen zu beginnen. Die Hauptmaßnahmen der Sanierungs- und Umbauarbeiten sollen voraussichtlich im Zeitraum von Anfang 2030 bis Ende 2033 durchgeführt werden. Für diesen Zeitraum soll das T2 temporär für den Passagierbetrieb operativ außer Nutzung genommen werden. Einzelne Teilleistungen sollen nachlaufend, bis 2034 erbracht werden. Im Sinne des Bauordnungsrechts verbleibt das T2 in Betrieb. Andere Funktionen bleiben auch während der Baumaßnahmen in Nutzung (z. B. die Station des Passagiertransportsystems (PTS) T2 als Umsteigestation, Gepäckhandlingsflächen und Anlagen der Gepäckförderanlage, Bereiche für die Flugzeugabfertigung mit Einsatzleitungen, Parkierungsanlagen T2). Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß BaustellV im Rahmen der Hauptmaßnahmen. Der AN übernimmt die sich aus der BaustellV für die AG ergebende Gesamtverantwortung für das Bauvorhaben in arbeitssicherheitsrelevanter Hinsicht einschließlich einer umfassenden Unterstützung der AG zur bestmöglichen Gewährleistung der Arbeitssicherheit während Planung und Bauabwicklung der Hauptmaßnahmen. Auf Grund der Komplexität der Gesamtmaßnahme ist die Gliederung der Leistungen des AN wie folgt vorgesehen: - Die übergeordnete Koordination (Ü-SiGeKoordination) und die - projektspezifische Koordination (P-SiGeKoordination). Die Leistungen des SiGeKo beinhalten sowohl in der Planungsphase als auch in der Ausführungsphase eine enge Abstimmung mit dem Teil GP-OPL bzw. der HBO-Bauleitung. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, 1. Stufe (Leistungen zu LPH 3-4) 2. Stufe (Leistungen zu LPH 6-7) 3. Stufe (Leistungen zu LPH 5 und 8). Die Beauftragung erfolgt zunächst für Stufe 1. Ein Abruf von weiteren Stufen wird vorbehalten. Hierdurch kann sich eine zeitliche Parallelität der Leistungsphasen ergeben. Details sind in den informatorischen Vergabeunterlagen enthalten, die mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung elektronisch unter der Adresse www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt werden. Die Auftraggeberin hat im Rahmen der Bedarfsplanung umfangreiche Studien erstellen lassen, die als Grundlage für die Planung dienen. Die Planungsaufgabe wird im Wesentlichen von vier Teil-Generalplanern wahrgenommen. Auf Basis der Entwurfsplanung erfolgt für die Hauptmaßnahme eine funktionale Ausschreibung für sechs Teil-Generalunternehmer. Die Bauleistungen der Vorabmaßnahmen erfolgen voraussichtlich in separaten Ausschreibungen. Weitere Details sind in den informatorischen Vergabeunterlagen enthalten, die mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung elektronisch unter der Adresse www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt werden. Ausführungsdauer Leistungsbeginn: Start Q2/2027 Leistungsende: Abschluss Q4/2034 (plus Nachlauf/ Restleistungen). - Stadt Köthen (Anhalt)Köthen (Anhalt)Frist: 21. Juli
Neubau des Feuerwehrgerätehauses - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 140/26/65 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadt Köthen (Anhalt) Marktstr. 1-3 06366 Köthen (Anhalt) Deutschland Telefonnummer: +493496425153 Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: www.koethen-anhalt.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Menge und Umfang: Vergabe von Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gemäß Baustellenverordnung (BaustellV) und den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses Ort der Leistung: Stadt Köthen (Anhalt), Makrtstraße 1-3, 06366 Köthen (Anhalt) 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 05.10.2026 Ende der Ausführungsfrist: 15.03.2028 Bemerkung zur Ausführungsfrist: 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19eb6019913-92c788812703cba 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 21.07.2026 09:30 Ablauf der Bindefrist: 24.08.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : sofort zahlbar, ohne Abzug 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Einzureichende Unterlagen zur EignungBerufserfahrung und Qualifikation: o Mindestanforderung: Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter seit Erwerb des Ausbildungsabschlusses (Abschluss als Dipl.-Ing./Bachelor/Master mit Fachhochschul-/Universitätsabschluss der Architektur, des Bauingenieurwesens oder vergleichbare Fachrichtungen und Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als SiGeKo oZum Nachweis der Dauer der Berufserfahrung ist ein Lebenslauf des vorgesehenen Projektleiters vorzulegen. Persönliche Projektreferenzen: oMit dem Angebot sind mindestens 2 vergleichbare Hochbauprojekte des für den Auftrag vorgesehenen Projektleiters im Bereich des auftragsgegenständlichen Leistungsbildes "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator" einzureichen, die sämtliche der folgenden Mindestanforderungen erfüllen. Leistungsbeginn zwischen dem 01.01.2020 und dem 01.01.2025, das Projekt muss noch nicht abgeschlossen sein Leitungen im Bereich des auftragsgegenständlichen Leistungsbildes "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator" beim Neubau eines vergleichbaren Hochbauprojektes. Baukosten des Referenzprojektes von 5 Mio. EUR 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Arbeitstechnische Betreuung/ Arbeitssicherheit - Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, DS Frankfurt (Oder)Hoppegarten
B158 KP L31 Blumberg - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gem. Baustellenverordnung
Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Dienststätte Eberswalde, plant auf Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses vom 13.12.2024 (mit dem Geschäftszeichen 110-21-501010102/2024-002) den Umbau des Knotenpunktes B158/ L31 zu einem Kreisverkehr. Die vorhandenen Anschlüsse aus Richtung West (B158 nach Ahrensfelde) und aus Richtung Nord (L31 nach Bernau) werden aufgrund des geplanten Kreisverkehrs auf einer Länge von 224 m und ca. 185 m umverlegt. Die vorhandenen Anschlüsse aus Richtung Osten (B158 nach Werneuchen) und aus Richtung Süden (Berliner Straße) werden im Wesentlichen im Bestand umgebaut und angepasst. In Abstimmung mit der Gemeinde Ahrensfelde wird ein Gehweg an der westlichen Seite der L31 und weiterführend nördlich der B168 bis zur Bahnhofsstraße mit geplant. Der Knotenpunkt B158/ L31 befindet sich im Landkreis Barnim, in der Gemeinde Ahrensfelde, Ortsteil Blumberg. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gem. Baustellenverordnung. Die Ausführungsplanung für das Projekt wird im I. Quartal 2026 begonnen. Die Baumaßnahme wird voraussichtlich im III. Quartal 2027 begonnen. In der Planungsphase ist der gesamte Baustellenbereich einschließlich der bauzeitlichen Flächenbedarfe, der Flächen für Baustelleneinrichtungen, Arbeitsgerüste und Arbeitsräume usw. zu berücksichtigen. Die Baumaßnahme soll unter Vollsperrung durchgeführt werden. Die Bauzeit wird auf 14 Monate geschätzt. Folgende Leistungsbilder sind Gegenstand des Projektes und hinsichtlich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes einzubinden: Objektplanung Verkehrsanlage Umgestaltung Knotenpunkt zum Kreisverkehr B158/ L31 Die Planung umfasst den Ausbau der B 158 von Abschnitt 230, km 0,270 bis Abschnitt 220, km 4,115 und der L 31 von Abschnitt 010, km 0,000 bis Abschnitt 010, km 0,198 im Zuge der Umgestaltung des Knotenpunktes B 158/ L 31. Beschreibung der Verkehrsanlage - Damm von Bau km 0+110 bis km 0+280, im Durchschnitt 1,00 m Höhe - Keine S - Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale VergabestelleOffenburg
Planungsleistungen Verkehrsanlagen LPH 5 - 9 für Umgestaltung Moltkestraße
Die Stadt Offenburg beabsichtigt die Umgestaltung der Moltkestraße vom Kreisverkehr (KV) Ortenberger Straße bis zum KV Rammersweierstraße / Durbacher Straße auf einer Länge von 2,1 km. Hierzu liegen bereits die Planungsleistungen der Verkehrsplanung bis einschließlich der Genehmigungsplanung vor. Die weiteren Planungsleistungen - LPH 5 bis 9 - sind noch zu erbringen. Darüber hinaus besondere Leistungen wie die örtliche Bauüberwachung sowie die Koordination mit Trägern der Versorgungsinfrastruktur. Die benötigten Planungsleistungen werden hiermit ausgeschrieben. Ziel ist eine sichere Verkehrsführung aller Verkehrsteilnehmer. Es ist eine Verteilung der öffentlichen Verkehrsfläche auf alle Verkehrsarten (Fuß, Rad, ÖPNV, MIV, Rettungsdienst) vorgesehen. Besonderer Wert wurde auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer (Fuß, Rad) gelegt. Eine besondere Herausforderung liegt in dem meist vitalen großkronigen Baumbestand, der unbedingt geschützt und erhalten werden soll. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen der Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI mit den Leistungsphasen 5 bis 9 für die Umgestaltung der Moltkestraße in Offenburg. Hinzu kommen besondere Leistungen wie die örtliche Bauüberwachung sowie die Koordination der Arbeiten für verschiedene Leitungsträger im Bau- bzw. Planungsbereich. Die Leistungsphasen 1-4 HOAI inkl. Sicherheitsaudit wurden erbracht. Die Umgestaltung der Moltkestraße bezieht sich auf den gesamten Streckenabschnitt der Moltkestraße vom Kreisverkehr Ortenberger Straße bis zum Kreisverkehr Rammersweierstraße / Durbacher Straße. Die Länge der Strecke beträgt 2,1 km. Hinzu kommt der Carl-Blos-Stich, ein ca. 70 m langer neu zu erstellende Verbindungsweg für Radfahrende und Zufußgehende auf der Höhe der Erzberger Straße in Richtung Westen. Die Moltkestraße ist eine angebaute innerstädtische Hauptverkehrsstraße. Die Straße liegt innerhalb der OD-Grenze und somit in Straßenbaulast der Stadt Offenburg. Nach erfolgter breiter Bürgerbeteiligung und ausgiebiger Diskussion sowohl in der Bürgerschaft als auch in den politischen Gremien konnte ein Baubeschluss durch den Gemeinderat am 16.12.2024 gefasst werden, der eine sichere Verkehrsführung aller Verkehrsteilnehmer unter Beibehalt der erhaltenswerten Bestandsbäume beinhaltet. Es konnte ein Kompromiss in der Verteilung der öffentlichen Verkehrsfläche auf alle Verkehrsarten (Fuß, Rad, ÖPNV, MIV, Rettungsdienst) erreicht werden. Hierbei wurde besonderer Wert daraufgelegt, dass die schwächeren Verkehrsteilnehmer (Fuß, Rad) richtlinienkonforme Breiten ihrer Verkehrsanlagen erhalten. Die besondere Herausforderung für die Umsetzung der Planung liegt in dem meist vitalen großkronigen Baumbestand, der unbedingt geschützt und erhalten bleiben muss. Es ist vorgesehen, den 2,1 km langen Streckenabschnitt der Moltkestraße in 4 großen Umsetzungsbereichen zu realisieren. Jeder Umsetzungsbereich soll innerhalb eines Jahres realisiert werden. Die einzelnen Umsetzungsbereiche müssen in kleinere Bauabschnitte unterteilt werden. Der Bereich 1 beginnt an der Rammersweierstraße und geht bis zum Brünnlesweg. Er soll im Jahr 2027 realisiert werden. Der Bereich 2 beginnt an der Ortenberger Straße und geht bis zur Weingartenstraße. Er soll im Jahr 2028 realisiert werden. Der Bereich 3 beginnt an der Weingartenstraße und geht bis zur Zeller Straße. Er soll im Jahr 2029 realisiert werden. Der Bereich 4 beginnt an der Zeller Straße und geht bis zum Brünnlesweg. Er soll im Jahr 2030 (nach dem Umzug des Klinikums) realisiert werden. Für den Knotenpunkt Moltkestraße/Weingartenstraße wurde ein Deckblatt erarbeitet. Es zeigt den Zwischenzustand für die Zeit, in der die Moltkestraße bereits umgestaltet, die Weingartenstraße aber noch im Bestand verbleibt. Die Erarbeitung eines eventuellen Zwischenzustandes war notwendig, da die Umplanung der Weingartenstraße sich verzögert und der Zeitpunkt eines Baubeschlusses für die Weingartenstraße nicht terminiert werden kann. Die Planungsleistung endet mit Abrechnung und Dokumentation der Arbeiten Ende März 2031. Es ist davon auszugehen, dass im Zusammenhang mit den Gestaltungsmaßnahmen auch umfangreiche Arbeiten für verschiedene Leitungsträger (Fernwärme, Wasserversorgung, Gasversorgung, Kanalisation, Stromversorgung, Telekommunikation, Straßenbeleuchtung)im Bau-/ Planungsbereich stattfinden werden. Die Koordination und Bauablaufplanung aller Maßnahmen ist gleichfalls Teil der Ausschreibung. Dazu zählt auch die Bauablaufplanung, welche auf die Belange aller Anlieger und insbesondere der Andienung des Klinikums eingehen muss. / Die nach AKVS erstellte Kostenberechnung vom 01.07.2025 ergab für die Moltkestraße Gesamtkosten in Höhe von rund 8.642.000 € brutto. - DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlinFrist: 14. Juli
B83, VKE D194, Beverungen/Wehrden - Höxter/Godelheim, Objekt- und Tragwerksplanung BW 9 - Brücke im Zuge B 83 über die Nethe
Angaben zum Projekt und allgemeine Beschreibung der Planungsleistungen Die vorliegenden Vergabeunterlagen betreffen Planungsleistungen im Rahmen der Gesamtmaßnahme zum Neubau und Ausbau der Bundesstraßenverbindungen im Raum Brakel/Hembsen bis Höxter sowie der Verlegung der B 83 bis Beverungen/Wehrden. Die Gesamtmaßnahme umfasst den Neubau der B 64/B 83 zwischen Brakel/Hembsen und Höxter einschließlich der Verlegung der B 83 mit Anbindung an die neu zu errichtende B 64. Ziel des Vorhabens ist die leistungsfähige und zukunftssichere Einbindung der Verkehrsachsen in das überregionale Straßennetz. Dabei übernimmt die B 64 künftig eine zentrale Funktion als Hauptverkehrsachse, während die verlegte B 83 an diese angebunden und in ihrer Netzfunktion entsprechend angepasst wird. Durch die Maßnahme wird insbesondere die Verkehrsqualität in den Ortslagen Höxter/Ottbergen und Höxter/Godelheim verbessert sowie eine Entlastung der bestehenden Ortsdurchfahrten erreicht. Die Gesamtbaumaßnahme ist in vier Entwurfsabschnitte unterteilt: - Neubau der B64 Brakel / Hembsen - Höxter / Ottbergen (TA 1a) - Neubau der B64 Höxter / Ottbergen - Höxter / Godelheim (TA 1b) - Neubau der B64/B83Höxter / Godelheim - Höxter einschließlich des Anschlusses der B 83n an die B 64n (TA 2) - Neubau der B 83n Beverungen / Wehrden - Höxter / Godelheim (TA 3) Die Abschnitte TA 1b, TA 2 und TA 3 werden durch die DEGES geplant und realisiert, während der Abschnitt TA 1a durch Straßen.NRW betreut wird. Das vertragsgegenständliche Objekt BW 9 - Brücke im Zuge der B 83 über die Nethe - bei Bau-km 2+067 ist dem Abschnitt TA 3 zugeordnet. Es handelt sich um eine vorgezogene Einzelmaßnahme innerhalb des Gesamtprojekts und stellt das erste baulich umzusetzende Bauwerk im Projekt dar. Das vom AN zu realisierende Planungssoll umfasst folgende Fachplanungen - Ingenieursvermessung (für weitere Details siehe Anlage C_02) - Planung der Leistungsphasen 6, 8 und 9 gemäß §§ 41 ff. HOAI in Verbindung mit Anlage 12 (für weitere Details siehe Anlage C_03) - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gemäß Baustellenverordnung zu den Bau- und Planungsleistungen (für weitere Details siehe Anlage C_04) - Planung der Leistungsphasen 6, 8 und 9 gemäß §§ 49 ff. HOAI in Verbindung mit Anlage 14 (für weitere Details siehe Anlage C_05) BW 9 - Brücke im Zuge der B 83 über die Nethe Der neugeplante Streckenverlauf der Ortsumgehung B 83n verläuft im Bereich des geplanten Brücken-bauwerks in einer Geraden (R = ∞). Der Straßenquerschnitt setzt sich vor und hinter dem Bauwerk aus zwei jeweils 3,50 m breiten Fahrstreifen, beidseitigen 0,50 m breiten Randstreifen sowie angrenzenden Banketten zusammen. Auf dem Bauwerk selbst wird die Fahrbahnbreite mit insgesamt 8,00 m fortgeführt und beidseitig durch jeweils 2,225 m breite Randkappen ergänzt. Für die Fahrbahn ist eine Querneigung von 2,50 % in Richtung des östlichen Fahrbahnrandes vorgesehen. Die Kappen werden gemäß RiZ-ING Kap. 1, Blatt 1 mit einer Querneigung von jeweils 4,0 % zur Verkehrsfläche hin ausgebildet. Die Gradiente der Bundesstraße weist im Bereich des Tangentenschnittpunktes bei Bau-km 2+200 nördlich des Bauwerks Tangentenneigungen von 0,50 % beziehungsweise 0,60 % in Richtung Süden auf. Der Ausrundungshalbmesser beträgt 25.000 m. Da sich das geplante Brückenbauwerk außerhalb der Kuppenausrundung befindet, ergibt sich auf dem Bauwerk eine konstante Längsneigung von 0,60 %. Das geplante Brückenbauwerk dient der Unterführung der vorhandenen Nethe. Unterhalb des Bauwerks ist das Gewässer auf einer Breite von etwa 21,90 m als Tabuzone definiert, die während der gesamten Bauzeit freizuhalten ist. Zur Sicherung dieses Bereichs werden bauzeitliche Schutzzäune vorgesehen. Die lichte Weite zwischen den Widerlagerwänden beträgt 33,00 m, wodurch die Herstellung der Unterbauten außerhalb der Tabuzone möglich ist. Die erforderliche lichte Höhe über dem Gewässer beträgt 3,00 m bezogen auf das Hochwasserereignis HHW100. Für weitere Deatils siehe Vergabeunterlagen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Der Auftraggeber ist HafenCity Hamburg GmbH.
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