Stadt Neumünster - FD SchuleNeumünsterTED
Ganztagsförderungsangebot an der Johann-Hinrich-Fehrs-Schule, Neumünster
In der verlässlichen Ganztagsbetreuung sollen für Grundschulkinder 167 Betreuungsplätze im Schuljahr 2026/2027 und 199 Betreuungsplätze im Schuljahr 2027/2028 bereitgehalten werden. Die Angabe der Betreuungsplätze ist als Maximalstandard zu verstehen. Das tatsächliche Platzangebot und der damit notwendige Personaleinsatz richten sich jede...
Kindertagesbetreuung
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Neumünster - FD Schule
- Veröffentlicht:
- 15. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Kindertagesbetreuung
Ausschreibungsbeschreibung
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In der verlässlichen Ganztagsbetreuung sollen für Grundschulkinder 167 Betreuungsplätze im Schuljahr 2026/2027 und 199 Betreuungsplätze im Schuljahr 2027/2028 bereitgehalten werden. Die Angabe der Betreuungsplätze ist als Maximalstandard zu verstehen. Das tatsächliche Platzangebot und der damit notwendige Personaleinsatz richten sich jedes Schuljahr nach den gebuchten Betreuungsplätzen und -stunden. Die ergänzenden Ganztagsangebote sollen aus dem Bereich MINT-Förderung, Kulturelle Bildung, Musik, Sport, Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE), Lernen durch Engagement (ldE) oder Prävention oder ein Besuch eines außerschulischen Lernortes sein. Es muss mindestens ein Angebot pro Schulhalbjahr in Kooperation mit einem Netzwerkpartner/-in angeboten werden. Es soll grundsätzlich jedem Grundschulkind mit einem Rechtsanspruch der Schule ermöglicht werden an mindestens einem Ganztagsangebot teilnehmen zu können.
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Stadt Neumünster - FD SchuleNeumünsterGanztagsbetreuung für Grundschulkinder an der Vicelinschule, Neumünster: 130 Plätze (Schuljahr 2026/2027), 181 Plätze (2027/2028) als Maximalstandard, tatsächliches Angebot nach Buchungen. Ergänzende Ganztagsangebote (Hausaufgaben, Lernzeiten, Spiel, Sport, Kultur, Kreativ, Ernährung, freies Spiel, Prävention etc.) in Abstimmung mit Schulleitung, mindestens ein Angebot pro Halbjahr mit Netzwerkpartner. Mensabetrieb für alle Schüler: Abrechnung, Buchung, Annahme, Kontrolle, Vorbereitung, Ausgabe, Nachbereitung der Mittagsverpflegung sowie Reinigung der Räume und Arbeitsmittel.Ganztagsförderungsangebot sowie Essensausgabe und Mensabetrieb an der Grundschule an der Schwale, Neumünster
Stadt Neumünster - FD SchuleNeumünsterGanztagsbetreuung für Grundschulkinder an der Grundschule an der Schwale, Neumünster: 185 Plätze im Schuljahr 2026/2027, 199 Plätze im Schuljahr 2027/2028 (maximaler Standard, tatsächliches Platzangebot nach gebuchten Plätzen). Ergänzende Ganztagsangebote (AGs/Workshops) wie Hausaufgabenbetreuung, basale Kompetenzförderung, Spiel, Sport, Kultur, Musik, Kreativität, gesunde Ernährung, freies Spiel, gemeinschaftliche Aktivitäten, Prävention; Abstimmung mit Schulleitung und pädagogischem Konzept; mindestens ein Angebot pro Halbjahr in Kooperation mit Netzwerkpartner. Mensabetrieb für alle Schüler: Abrechnung, Buchung, Annahme, Kontrolle, Vorbereitung, Ausgabe, Nachbereitung der Mittagsverpflegung inkl. organisatorischer, personeller, hygienischer und abrechnungstechnischer Leistungen sowie Reinigung der Räume, Arbeitsmittel und -kleidung.Kreis Herford, OGS-Trägerschaft Förderschulen
Kreis HerfordHerfordAllgemeiner Hintergrund: Die kreiseigenen Förderschulen Arche (Emotionale und soziale Entwicklung mit Primarstufe in Kirchlengern), Wittekindschule (Sprache mit Primarstufe in Hiddenhausen) und die Pestalozzischule (Lernen mit Primar- und Sekundarstufe I mit Standorten in Bünde und Herford) bilden den Großteil der dezentralen und bedarfsgerechten Förderschullandschaft im Kreis Herford ab. An den benannten Förderschulen werden die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen gemäß ihren persönlichen Voraussetzungen zielgleich oder zieldifferent unterrichtet. Dabei können einzelne Kinder starke Entwicklungsverzögerungen aufweisen oder emotional derart instabil sein, dass die Unterrichtszeit dafür genutzt wird, die Beschulungsfähigkeit dieser Kinder (wieder-)herzustellen. Für andere Kinder bedeutet die sonderpädagogische Arbeit in Förderschulen, die u.a. durch klare Regeln, kleine Lerngruppen, feste Bezugspersonen, Verstärkersysteme und positive Stärkenorientierung geprägt ist, die Chance in ihrer Selbstwirksamkeit sowie Sozial- und Lernkompetenzen so gestärkt zu werden, dass der Besuch einer Regelschule perspektivisch möglich ist. Um den Bildungs- und Teilhabechancen der Förderkinder ausreichend Raum zu bieten, findet Förderung auch im Nachmittagsbereich statt. Für die Gestaltung der Förderangebote am Nachmittag liegen an den verschiedenen Förder-schulstandorten derzeit unterschiedliche Rahmenbedingungen vor. So wird die Wittekindschule schulorganisatorisch aktuell als Schule im Halbtag geführt. Ein eigenes Nachmittagsangebot wird nicht vorgehalten. Stattdessen besuchen einige Kinder über alle Jahrgänge hinweg wohnortnahe OGSen in ihren Heimatkommunen an bis zu fünf Tagen in der Woche. Ergänzend wird vor Ort eine Notbetreuungsgruppe für 15 Schülerinnen und Schüler angeboten. Die Förderschulen Arche und Pestalozzischule werden schulorganisatorisch im gebundenen Ganztag geführt. D.h. die Schulen bieten an drei Tagen in der Woche verpflichtenden Nachmittagsunterricht an. Diese langen Schultage werden durchgehend von Lehrkräften begleitet und sind über die Schulkonzepte, Stundentafeln sowie Lehrpläne fest in den jeweiligen Schulen verankert. Zur Ergänzung des gebundenen Ganztags werden im Rahmen der Schulsozial-arbeit am Standort Bünde der Pestalozzischule die sogenannten Pelo-Kids vorgehalten. Mit diesem Angebot werden diejenigen Schülerinnen und Schüler angesprochen, die auch an den beiden im gebundenen Ganztagsbetrieb vorgesehenen kurzen Schultagen Unterstützung benötigen. Zusätzlich zu den bisherigen Förderschulstandorten mit Primarstufe wird der Kreis Herford ab dem Schuljahr 2026/2027 aufwachsend eine kreiseigene Förderschule mit dem Förder-schwerpunkt Geistige Entwicklung errichten. Die Schule wird formal in der Organisationsform des erweiterten gebundenen Ganztags eingerichtet. In dessen Rahmen sind vier lange Schultage vorgesehen, die vollständig durch Lehrkräfte abgedeckt werden. Aufgrund der aktuellen Lehrkräfteunterversorgung können diese Schulbetriebszeiten für einen unbestimmten Zeitraum nicht gewährleistet werden. In allen Förderschulen werden I-Helfer zur Unterstützung einzelner Kinder eingesetzt. Ggfls. sollen Poollösungen geschaffen werden. Rechtliche Rahmenbedingungen und daraus resultierende Handlungsbedarfe an den kreiseigenen Förderschulen Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförde-rungsgesetz - GaFöG) hat die Bundesregierung im Oktober 2021 den Anspruch auf eine ganztägige Betreuung für Kinder der Jahrgangsstufen 1-4 rechtlich verankert. Mit dieser Ver-pflichtung zur Vorhaltung von Nachmittagsbetreuungsangeboten im schulischen Kontext ist fest das Ziel verbunden, den Lernerfolg der Kinder vom sozioökonomischen Status der Eltern zu entkoppeln und so einen Beitrag zur Förderung der Bildungsgerechtigkeit in Deutschland zu leisten. Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Primarbereich wird aufwach-send erfolgen. Demnach sollen ab dem 1. August 2026 zunächst Kinder der ersten Jahr-gangsstufe einen Anspruch darauf haben. In den Folgejahren wird dieser um je eine Klassenstufe ausgeweitet, sodass der Rechtsanspruch ab dem 1. August 2029 für alle Grundschulkinder - unabhängig von der besuchten Schulform - verbindlich gilt. Der Rechtsanspruch gilt an fünf Werktagen in der Woche für jeweils acht Stunden. Für die kreiseigenen Förderschulen mit Primarstufe (Wittekindschule, Arche, Pestalozzischule, neue Schule geistige Entwicklung) bedeutet der Rechtsanspruch im Einzelnen folgende Hand-lungsbedarfe: - an der Wittekindschule ist eine vollständige OGS aufwachsend ab Jahrgangstufe 1 einzurichten. Die Betriebszeiten enden täglich um 16 Uhr (Los A) - an der Arche ist aufwachsend ab Jahrgangsstufe 1 für die kurzen Unterrichtstage ein ergänzendes Angebot bis 16 Uhr zu schaffen (Los B) - an der Pestalozzischule ist aufwachsend ab Jahrgangsstufe 1 für die kurzen Unterrichtstage ein ergänzendes Angebot bis 16 Uhr zu schaffen (Los C) - an der neuen Förderschule Geistige Entwicklung ist ab Jahrgangstufe 1 an fünf Tagen in der Woche ein ergänzendes Angebot bis 16 Uhr zu schaffen (Los D) Die Anzahl oder die Kombination der losweisen Bewerbungen kann frei gewählt werden. Dem Kreis Herford ist bewusst, dass mit der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Leis-tungen abgefragt werden, die erstmals an den kreiseigenen Förderschulen angeboten werden. Zudem wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung ebenfalls erstmals in Kraft treten. D.h. einzelne Detailfragen in Bezug auf Betreuungszeiten oder die Einbindung des Transports der Schülerinnen und Schüler werden sich endgültig erst mit der praktischen Umsetzung klären. Aus diesem Grund wird das erste Vertragsjahr als Pilotphase gekennzeichnet, in dem in Abstimmung zwischen allen beteiligten Akteuren eventuelle Anpassungen vorgenommen werden können.Johann-August-Zeune-Schule
Landkreis OberhavelOranienburgDie Leistung umfasst die Beförderung von derzeit 1 Schüler/in mit Beeinträchtigungen an allen Schultagen von der Schule zur Wohnanschrift.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
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- Der Auftraggeber ist Stadt Neumünster - FD Schule.
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- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.