Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Dienststätte CottbusCottbus
Funktionale Ausschreibung von 3 ENB, Naturschutzfachliche PlanungNaturschutzfachliche Planung
Erstellung eines Artenschutzbeitrags und eines landschaftspflegerischen Begleitplanes für den Ersatzneubau der Bauwerke L 49 Krieschow, L 52 Casel und L 473 Neuendorf.
Umweltgutachten
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Dienststätte Cottbus
- Veröffentlicht:
- 08. Juni 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Umweltgutachten
Ausschreibungsbeschreibung
Erstellung eines Artenschutzbeitrags und eines landschaftspflegerischen Begleitplanes für den Ersatzneubau der Bauwerke L 49 Krieschow, L 52 Casel und L 473 Neuendorf.
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Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dienststätte CottbusFrist: 25. JuniFunktionale Ausschreibung für den Ersatzneubau der Brücke über das Bucholzer Fließ bei Greifenhain (L 522). Leistungen umfassen: SiGe-Koordination, ökologische Baubegleitung, Reptilienschutz (Zaun, Kontrolle, Umsiedlung), Baustelleneinrichtung, Baufeldfreimachung, Baumfällung, Kampfmittelbegleitung, Vermessung und Planung (Entwurf, Ausführung, Bestand) für Straße, Brücke und Rückhaltesysteme, Herstellung und Rückbau Behelfsumfahrung inkl. Verkehrssicherung, Rückbau des bestehenden Bauwerks und Straßenanschlüsse, Erdarbeiten (Oberboden, Baugrube, Hinterfüllung), Neubau Brücke, Straßenanschlüsse (Schichten ohne Bindemittel, Asphalt, Markierung), Errichtung Fahrzeugrückhaltesysteme, Landschaftsbau mit Ersatzpflanzungen und Pflege.2704300115 Rahmenvereinbarung Faunistische und Floristische Kartierungen, naturschutzfachliche Planungsleistungen sowie ökologische Baubegleitung - Los 5 Bereich Klare Spree
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbHSenftenbergFrist: 21. JuliEs werden insgesamt 5 Lose ausgeschrieben. Alle sind fachlich und hinsichtlich der inhaltlichen Leistung identisch. Lediglich die räumliche Zuständigkeit der jeweiligen Lose unterscheidet sich. Folgende Leistungen bilden den inhaltlichen Schwerpunkt: 1. Faunistische und floristische Kartierungsleistungen: Kartierungen entsprechend der methodischen Anforderungen der jeweiligen Naturschutzbehörden. Erstellung von Kartierberichten mit Bestandsdarstellungen und Kartendarstellungen. 2. Naturschutzfachliche Planungsleistungen: z. B. Erstellung von Gutachten wie Artenschutzfachbeitrag, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Natura2000 Prüfungen. 3. Ökologische Baubegleitung: Begleitung der Sanierungsmaßnahmen während der Realisierung, Kontrolle der Umsetzung von naturschutzfachlichenund -rechtlichen Nebenbestimmungen und Auflagen. Beratung der LMBV bzw. des AN auf der Baustelle. Dokumentation der Umsetzung von erbrachten Nebenbestimmungen. Die Angebotsabgabe ist nur "elektronisch in Textform" möglich. Nicht formgerechte Angebote müssen aus formalen Gründen von der Wertung ausgeschlossen werden. Anlagen, die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind (631-EU-Punkt C): - Formblatt 633 - Angebotsschreiben - Formblatt 221/222 - Angaben zur Preisermittlung - Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn zutreffend) - Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn zutreffend) - Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung - Formblatt LMBV-Aufsicht-Personal-L-DL - Formblatt LMBV-Eigenerklärung wg. Art. 5k EU-VO 2022-576_Sanktionen - Bieterinformationen während der Angebotsfrist (wenn zutreffend) . Folgende weitere Angaben und Erklärungen werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1): - Allgemeine Angabe des Wirtschaftsteilnehmers zu KMU: ja/nein (Kleinstunternehmen, kleineres Unternehmen oder mittleres Unternehmen gemäß Definition in Empfehlung 2003/361/EH der Kommission) . Bei fehlenden Nachweisen und Erklärungen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 56 Abs. 2 VgV mit einer von ihm gesetzten Frist nachzufordern. Bieter können aber nicht darauf vertrauen, dass eine Nachforderung erfolgt. . Anlagen, die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind (631-EU-Punkt D): - Urkalkulation - Formblatt 223 - Aufgliederung der Einheitspreise - Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (wenn zutreffend) - bei Nachunternehmereinsatz: Eignungsnachweise/Referenzen der Nachauftragnehmer - Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Krankenkasse(n) mit Angabe der Zahl der gemeldeten BeschäftigtenA5/A66/A648 Westkreuz Frankfurt-Nordwestkreuz Frankfurt, VKEC38.1 Ausbau Westkreuz Frankfurt (A5/A648)u VKEC38.2 (teilw.) Ausbau A5 Nordwestkreuz Frankfurt-Westkreuz Frankfurt - UVS,LBP,ASB,Boden,GIS
Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes die Modernisierung der Autobahnkreuze Westkreuz und Nordwestkreuz Frankfurt a. M. sowie die Anpassung der unmittelbar angrenzenden Streckenabschnitte der Autobahnen A 5, A 648 und A 66. Die vorliegende Planungsaufgabe umfasst die Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung des Westkreuzes Frankfurt und der sich anschließenden Autobahnabschnitte der A 5 und A 648 sowie erforderliche Anpassungen im nachgeordneten Netz. Im Zuge dieser Planungsebenen ist die Erstellung folgender umweltplanerischer Fachgutachten erforderlich und jeweils als eigenständige Unterlage zu erarbeiten: I. Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) s. separates Leistungsbild (UVS) II. Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) s. separates Leistungsbild (II) III. Besondere Leistungen zur UVS und LBP s. separates Leistungsbild (III) IV. Artenschutzbeitrag (ASB) s. separates Leistungsbild (IV) V. Bodenbewertung s. separates Leistungsbild (V) VI. Erstellung eines planungsbegleitenden GIS-Projektes s. separates Leistungsbild (VI) Aufgrund der geringen Raumbedeutsamkeit bzw. Abweichungen zur Bestandstrasse des Ausbauvorhabens ist davon auszugehen, dass weder ein Raumverträglichkeitsprüfung noch ein Linienbestimmungsverfahren durchzuführen sein wird. Abschließend muss dies jedoch noch mit den zuständigen Behörden geklärt werden. Für den o.g. Untersuchungsraum liegen bereits faunistische Kartierungen vor (PGNU 2021), welche auf Grundlage einer faun. Planungsraumanalyse (EGL, 2020) durchgeführt wurden. Aufgrund ihres Alters müssen diese ggf. in Abstimmung mit der zuständigen Behörde plausibilisiert bzw. aktualisiert werden. Des Weiteren liegt seit Ende 2021 die abgeschlossene Machbarkeitsstudie zu den Ausbauvarianten des Westkreuzes vor. Die darauf aufbauende Objektplanung zu 'Strecke und Bauwerken (Lph 2 bis 4) ist derzeit im Vergabeverfahren und wird planmäßig im 2.Quartal 2025 vergebenB1 Oderbrücke Küstrin - Landschaftspfleg. Begleitplan, Artenschutzbeitrag, 2 x FFH-Verträglichkeitsprüfung, Zuarbeiten zur Vor-/Genehmigungsplanung, Begleitende Leistungen zum Genehmigungsverfahren
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dienststätte CottbusCottbusFrist: 03. JuliDie Republik Polen plant gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland die Erneuerung der Oderbrücke Küstrin. Der Ersatzneubau soll in Verlängerung der Achse der B 1, OU Küstrin-Kietz, zwischen der alten Brücke und unmittelbar neben der Brücke der Deutschen Bahn erfolgen. Darüber hinaus umfasst die Planung die Anbindung an das bestehende Netz sowie den Rückbau des Altbestands. In diesem Zuge ist für das vom Projekt betroffene deutsche Hoheitsgebiet ein Landschaftspflegerischer Begleitplan zu erstellen. Als besondere Leistungen treten u.a. hinzu: - Zuarbeit zur Voruntersuchung im Rahmen der Vorplanung - Zuarbeit zum Feststellungsentwurf und Genehmigungsverfahren Darüber hinaus sind folgende Fachbeiträge sind zu erstellen und einzubinden: - Artenschutzbeitrag - 2 FFH-Verträglichkeitsprüfungen Für diese begleitenden Fachbeiträge liegen den Ausschreibungsunterlagen separate Leistungsbeschreibungen bei. Der Planungsraum (blaues Polygon) mit einer Größe von ca. 13 ha erstreckt sich in der Länge vom Kietzer Vorflutkanal bis zur Oder und in der Breite vom Bahndamm bis zur Detlefsenstraße. Mit roten Strichen ist die Lage der neuen Trasse dargestellt. Der Planungsraum weist Überschneidungen mit den umliegenden Schutzgebieten NSG bzw. FFH-Gebiet Oderinsel Küstrin-Kietz (rot eingefärbt) und SPA-Gebiet Mittlere Oderniederung (schraffiert) auf. 2. Beschreibung des Bauvorhabens Projektbezeichnung: B 1, Oderbrücke Küstrin Brückenbauwerk Die Vorzugsvariante sieht eine zweifeldrige Balkenbrücke über die gesamte Flussaue vor. Das Flussbett der Oder wird dabei vom Widerlager auf deutscher Seite bis zum Mittelpfeiler auf polnischer Seite durch ein Feld komplett überspannt. Der auf deutschem Hoheitsgebiet befindliche Anteil am Bauwerk umfasst ein Widerlager und 57 m Überbau. Fahrbahn Die B 1 ist im Planungsbereich der Verbindungsfunktionsstufe II nach den Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN) zugeordnet. Die Ausbauparameter erfolgen für den außerhalb einer Ortsdurchfahrt liegenden Straßenabschnitt nach der Entwurfsklasse 2 der Richtlinien für Landstraßen (RAL), hier mit einer Gesamtbreite von 11,50 m. Für die Trassierung der Rampe steht der Bereich zwischen den Zwangspunkten Bauwerk der B 1 über den Vorflutkanal und der geplanten Brücke zur Verfügung. Stützwand Wegen der Näherung zum Bahndamm soll der Straßendamm der B 1 auf der nördlichen Seite durch eine Stützwand begrenzt werden. Nebenanlagen Auf der südlichen Seite soll ein Geh-/Radweg in einer Ausbaubreite von 3,00 m über die Oderbrücke geführt werden. Die Weiterführung dieser Anlage bis zur kommunalen Detlefsenstraße ist ebenfalls Planungsbestandteil. Die zu planende Geh-/Radwegtrasse ist Teil des R1 Radweges mit Anbindung an den Oder-Neiße-Radweg. Zur Ermöglichung von Einreisekontrollen durch die Bundespolizei sollen Aufstellflächen angeordnet werden. Einmündungen, Zufahrten, Zugänge Der Knotenpunkt B 1/Detlefsenstraße soll in seiner Geometrie überprüft und gegebenenfalls als Planungsbestandteil angepasst werden, ebenso wie die Erschließung benachbarter Flächen z. B. der Wartungsweg der DB sowie einiger privater Nutzungen im Zusammenhang mit dem Rückbau von Teilen der bestehenden B 1. Entwässerung Die Entwässerung der gesamten Oderbrücke erfolgt gesondert zur polnischen Seite. Für die Verkehrsanlagen auf deutscher Seite werden im Rahmen der Entwurfsplanung Entwässe-rungslösungen erarbeitet. Rückbau/Abriss Im Zuge des Vorhabens soll die Bestandsbrücke zurückgebaut werden. Der auf deutschem Hoheitsgebiet befindliche Anteil umfasst ein Widerlager, einen Pfeiler und 52 m Überbau. Die zur Bestandsbrücke führende Fahrbahn soll ebenfalls zurückgebaut werden. Weitere Erläuterungen und Anforderungen entnehmen Sie bitte den Leistungsbeschreibungen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Dienststätte Cottbus.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.