Landratsamt Dillingen a.d.DonauDillingen a.d.DonauTED
Freigestellter Schülerverkehr Altenmünster - Dillingen a.d.Donau
Durchführung von Personensonderbeförderungsleistungen gemäß § 1 Nummer 4 Buchstabe d Freistellungs-Verordnung im Zeitraum vom 15.09.2026 bis 28.07.2028 (ca. 22,5 Monate) mit 1 Kraftomnibus und 3 Fahrten pro Schultag.
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Inhalt auf einen Blick
Durchführung von Personensonderbeförderungsleistungen gemäß § 1 Nummer 4 Buchstabe d Freistellungs-Verordnung im Zeitraum vom 15.09.2026 bis 28.07.2028 (ca. 22,5 Monate) mit 1 Kraftomnibus und 3 Fahrten pro Schultag.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landratsamt Dillingen a.d.Donau
- Veröffentlicht:
- 19. Februar 2026
- Frist:
- 24. März 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Durchführung von Personensonderbeförderungsleistungen gemäß § 1 Nummer 4 Buchstabe d Freistellungs-Verordnung im Zeitraum vom 15.09.2026 bis 28.07.2028 (ca. 22,5 Monate) mit 1 Kraftomnibus und 3 Fahrten pro Schultag.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr (§ 42 PBefG) als Nachunternehmer der Stadtbus GmbH auf den Linien 1, 2, 3 und 4 in Pfaffenhofen a. d. Ilm. Gesamtleistung: ca. 450.000 Fahrplan-Kilometer pro Jahr. Vertragslaufzeit: 01.08.2027 bis 31.12.2035, mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate. Linienbedarfsverkehre sind nicht Gegenstand dieses Auftrags. - Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR
Integrationsmaßnahme „Fit für die Zukunft“
Die BGW Berlin sucht einen Dienstleister für das Projekt 'Fit für die Zukunft' zur beruflichen (Re-)Integration von Versicherten nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Das Projekt umfasst 5 Zeiträume pro Jahr (3 im 1. Halbjahr, 2 im 2. Halbjahr) à ca. 2 Monate. Pro Maßnahme sind 316 Stunden (täglich 9-16 Uhr) für 2, in Ausnahmefällen bis zu 3 Teilnehmer vorgesehen. Ziel ist die individuelle Unterstützung bei der Teilhabe am Arbeitsleben gemäß SGB VII und SGB IX. - EWE AGOldenburgFrist: 30. Apr.
DGUV-Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel Konzern ab 2027
Prüfung elektrischer Betriebsmittel in Büros und Betriebsanlagen. Los 1-2: ca. 91.000 Geräte (24 Monate Frist). Los 3: ca. 3.800 Geräte (12/24 Monate Frist). Los 4: ca. 16.000 Geräte (6/12/24 Monate Frist). Endgültige Mengen folgen im Verhandlungsverfahren. Das jährliche Prüfvolumen ist variabel und kann je Los um bis zu 20 % von der Gesamtmenge abweichen. Die Zeiträume für die Prüfungen werden durch den Auftraggeber vorgegeben. - Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover
Beseitigung tierischer Nebenprodukte
1. Gemäß § 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (AGTierNebG) in Verbindung mit §§ 2, 3 Absatz 1 Satz 2 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) sind innerhalb Niedersachsens grundsätzlich die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, 1) tierische Nebenprodukte der Kategorie 1 im Sinne von Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, 2)tierische Nebenprodukte der Kategorie 2 im Sinne von Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, ausgenommen Gülle, Guano, Magen- und Darminhalt, Milch, Milcherzeugnisse, Kolostrum sowie Eier und Eiprodukte, sowie 3) Folgeprodukte aus den in den Nummern 1 oder 2 genannten tierischen Nebenprodukten, die in ihrem Gebiet anfallen, nach Maßgabe der in § 1 TierNebG genannten unmittelbar geltenden Rechtsakte, des TierNebG und der auf Grund des TierNebG erlassenen Rechtsvorschriften abzuholen, zu sammeln, zu kennzeichnen, zu befördern, zu lagern, zu behandeln, zu verarbeiten, zu verwenden und zu beseitigen. Für die Landkreise Goslar, Göttingen, Hildesheim, Holzminden, Northeim, Wolfenbüttel, die Region Hannover sowie die Städte Göttingen, Braunschweig und Salzgitter (gemeinsam Verbandsmitglieder) hat der Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover (Zweckverband) diese Aufgabe übernommen. 2. Der Auftragnehmer hat sämtliche 1) tierischen Nebenprodukte der Kategorie 1 im Sinne von Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, 2) tierischen Nebenprodukte der Kategorie 2 im Sinne von Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, ausgenommen Gülle, Guano, Magen- und Darminhalt, Milch, Milcherzeugnisse, Kolostrum sowie Eier und Eiprodukte, sowie 3) Folgeprodukte aus den in den Nummern 1 oder 2 genannten tierischen Nebenprodukten, (gemeinsam auch tierische Nebenprodukte) die in dem Verbandsgebiet anfallen, abzuholen, zu sammeln, zu kennzeichnen, zu befördern, zu lagern, zu behandeln, zu verarbeiten, zu verwenden und zu beseitigen, soweit keine Ausnahmen gemäß der VO (EG) Nr. 1069/2009, dem TierNebG, dem AG TierNebG Nds sowie allen weiteren einschlägigen Rechtsvorschriften und aufgrund dieser erlassenen Rechtsverordnungen bestehen. Die Verarbeitung hat dabei nach der Verarbeitungsmethode 1 gemäß Kapitel III Buchstabe A Ziffer 1 des Anhangs IV zu VO (EU) Nr. 142/2011 zu erfolgen. Der Fleischbrei ist im Anschluss grundsätzlich in derselben Anlage zu Tiermehl/Schilfer und Fett zu verarbeiten. Für den Tierseuchenkrisenfall kann das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) eine Ausnahme hiervon genehmigen. Zur Klarstellung: Im Einklang mit § 3 Absätze 1, 3 TierNebG umfasst die Pflicht des Auftragnehmers die Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung, Verwendung und Beseitigung (umfassend auch Beseitigung) der betreffenden tierischen Nebenprodukte/Pflichtmaterialien. Der Auftragnehmer hat die Beseitigung der betreffenden tierischen Nebenprodukte ausschließlich in einer Tierkörperbeseitigungseinrichtung vorzunehmen, deren Besitzer der Auftragnehmer selbst ist. Die Beseitigung hat ausschließlich in der vom Auftragnehmer in seinem Angebot benannten Tierkörperbeseitigungseinrichtung zu erfolgen. 3. Dem Auftragnehmer soll die Pflicht zur Beseitigung der betreffenden tierischen Nebenprodukte im Beleihungswege vollständig gemäß § 3 Absatz 3 TierNebG übertragen werden. 4. Einzelheiten zu den zu vergebenden Leistungen sind in den Vergabeunterlagen und insbesondere Teil B (Leistungsbeschreibung) und Teil C (Beseitigungsvertrag) der Vergabeunterlagen zu entnehmen. - 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion SachsenMalschwitz OT Baruth
Reinigung sowie Wäschebearbeitung in Kindertagesstätten und Horte-Verbund Nord 1, Nord 2, Zentrum 1 und Satelliten
Unterhalts-, Grund-, Sonder- und Baureinigung sowie Wäschebearbeitung in 6 Kindertagesstätten und Horten der Stadt Chemnitz (Verbund Nord 2). Vertragslaufzeit: 01.04.2026 bis 31.03.2032. Der Vertrag läuft zunächst bis 31.03.2028 und verlängert sich bei Nichtkündigung um jeweils 24 Monate. Zuschlagserteilung für maximal 1 Los pro Bieter gemäß Prioritätenreihenfolge (Lose 1, 2, 3, 4).
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 24. März 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landratsamt Dillingen a.d.Donau.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.