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Neubau von Freianlagen im Projekt 'Sprung über die Emscher', Rhein-Herne-Kanal
Neubau von Freianlagen im Rahmen des Projekts 'Sprung über die Emscher' (gefördert durch das Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus). Der Auftrag umfasst die Gestaltung der Freianlagen in vier Teilflächen westlich und östlich des Rhein-Herne-Kanals sowie die Errichtung einer Fuß- und Radwegeverbindung im Zusammenhang mit dem Brü...
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Neubau von Freianlagen im Rahmen des Projekts 'Sprung über die Emscher' (gefördert durch das Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus). Der Auftrag umfasst die Gestaltung der Freianlagen in vier Teilflächen westlich und östlich des Rhein-Herne-Kanals sowie die Errichtung einer Fuß- und Radwegeverbindung im Zusammenhang mit dem ...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Emschergenossenschaft
- Veröffentlicht:
- 17. März 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Neubau von Freianlagen im Rahmen des Projekts 'Sprung über die Emscher' (gefördert durch das Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus). Der Auftrag umfasst die Gestaltung der Freianlagen in vier Teilflächen westlich und östlich des Rhein-Herne-Kanals sowie die Errichtung einer Fuß- und Radwegeverbindung im Zusammenhang mit dem Brückenbauwerk.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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Neubau einer KITA mit Mensa in Zeitlofs - Freianlagen-Planung
Gegenstand des Bauvorhabens ist der Neubau einer Kinderbetreuungseinrichtung im Ort Zeitlofs (PLZ: 97799) auf den Flurstücken 562 und 764 der Gemarkung Zeitlofs. Die Fläche von ca. 7.100m² unterliegt keinem Bebauungsplan, im Flächennutzungsplan besteht für das ehemalige Bahngelände die Widmung als Fläche für die Bahn bzw. als Gewerbegebiet. Im Rahmen der Maßnahme sollen Mensaräume hergestellt werden, die durch die nahegelegene Grundschule mitgenutzt werden. Das Vorhaben umfasst außerdem die Gestaltung der Freianlage, die über die reine Gestaltung der Kindergartenfreifläche hinausgeht. Im Rahmen der Freianlagengestaltung des gesamten Flurstückes soll eine Fußgängerverbindung zwischen der ca. 50m entfernten Grundschule und der zukünftigen Mensa geschaffen werden. Die gesamte Freianlage setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Die Freianlage mit Spielbereich im direkten Umgriff des Kindergartens und die öffentliche Freianlage im Zusammenhang mit dem Fußweg zur Schule. Nördlich des Grundstückes befindet sich die Raiffeisenstraße, diese liegt an der Nordwestecke des Grundstücks ca. 8m tiefer als das Baufeld und steigt in Richtung Osten bis zur Kreuzung mit der Heilsbergstraße auf ungefähre Höhe des Baufeldes an. Südlich grenzt das Grundstück auf voller Länge an den Radweg „Rhönexpress Bahn-Radweg“. Geplant ist die Einrichtung eines oder mehrere Gebäude für voraussichtlich 2 Regelkindergarten- und voraussichtlich 3 Kleinkindgruppen sowie für Mensaräumen zur Mitnutzung durch die Grundschule bzw. den Hort. Es wird ein kompakter Baukörper mit optimierter Hüllfläche angestrebt. Bewertungskriterien sind: Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Energieeffizienz, insbesondere niedrige Unterhaltskosten und die Langlebigkeit der Konstruktionen. Hohe Komplexität ist bei technischen Einbauten zu vermeiden. Es ist vorgesehen, eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Neubaus zu errichten. Die Errichtung eines PV-Stromspeichers wird auch erwogen, soweit dies als wirtschaftliche Lösung dargestellt werden kann. Der Auftraggeber beabsichtigt öffentliche Fördermittel zu beantragen. Die Planung ist daraufhin zu optimieren. Der Auftraggeber erwägt eine Realisierung des Projektes in serieller Bauweise oder in herkömmlicher Bauweise. Die Entscheidung hierzu soll im Laufe des Planungsprozesses gefällt werden. Dies ist bei der Planung zu berücksichtigen. - BayernGrund Grundstücksbeschaffungs- und -erschließungs-GmbH
Neubau einer KITA mit Mensa in Zeitlofs: Objektplanung
Gegenstand des Bauvorhabens ist der Neubau einer Kinderbetreuungseinrichtung im Ort Zeitlofs (PLZ: 97799) auf den Flurstücken 562 und 764 der Gemarkung Zeitlofs. Die Fläche von ca. 7.100m²unterliegt keinem Bebauungsplan, im Flächennutzungsplan besteht für das ehemalige Bahngelände die Widmung als Fläche für die Bahn bzw. als Gewerbegebiet. Im Rahmen der Maßnahme sollen Mensaräume hergestellt werden, die durch die nahegelegene Grundschule mitgenutzt werden. Das Vorhaben umfasst außerdem die Gestaltung der Freianlage, die über die reine Gestaltung der Kindergartenfreifläche hinausgeht. Im Rahmen der Freianlagengestaltung des gesamten Flurstückes soll eine Fußgängerverbindung zwischen der ca. 50m entfernten Grundschule und der zukünftigen Mensa geschaffen werden. Die gesamte Freianlage setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Die Freianlage mit Spielbereich im direkten Umgriff des Kindergartens und die öffentliche Freianlage im Zusammenhang mit dem Fußweg zur Schule. Nördlich des Grundstückes befindet sich die Raiffeisenstraße, diese liegt an der Nordwestecke des Grundstücks ca. 8m tiefer als das Baufeld und steigt in Richtung Osten bis zur Kreuzung mit der Heilsbergstraße auf ungefähre Höhe des Baufeldes an. Südlich grenzt das Grundstück auf voller Länge an den Radweg „Rhönexpress Bahn-Radweg“. Geplant ist die Einrichtung eines oder mehrere Gebäude für voraussichtlich 2 Regelkindergarten- und voraussichtlich 3 Kleinkindgruppen sowie für Mensaräumen zur Mitnutzung durch die Grundschule bzw. den Hort. Es wird ein kompakter Baukörper mit optimierter Hüllfläche angestrebt. Bewertungskriterien sind: Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Energieeffizienz, insbesondere niedrige Unterhaltskosten und die Langlebigkeit der Konstruktionen. Hohe Komplexität ist bei technischen Einbauten zu vermeiden. Es ist vorgesehen, eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Neubaus zu errichten. Die Errichtung eines PV-Stromspeichers wird auch erwogen, soweit dies als wirtschaftliche Lösung dargestellt werden kann. Der Auftraggeber beabsichtigt öffentliche Fördermittel zu beantragen. Die Planung ist daraufhin zu optimieren. Der Auftraggeber erwägt eine Realisierung des Projektes in serieller Bauweise oder in herkömmlicher Bauweise. Die Entscheidung hierzu soll im Laufe des Planungsprozesses gefällt werden. Dies ist bei der Planung zu berücksichtigen. - LVR-Dezernat Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Umwelt, Energie, Bauen für Menschen GmbH
453/ Frieda-Kahlo-Schule Neubau, Freianlagenplanung
Der Landschaftsverband Rheinland beabsichtigt die Leistungen Freianlagenplanung für den Neubau für die 2,5-zügige Frida-Kahlo-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt körpermotorische Entwicklung (KME) für ca. 280 Schüler*innen am Standort Sankt Augustin zu vergeben. Das bestehende Schulgebäude am Standort Arnold-Janssen-Str. 25a wurde aufgrund der kontinuierlich steigenden Schülerzahlen mehrfach baulich erweitert, seit 2002 wird ein zusätzlicher Interim-Standort in Bonn-Vilich betrieben. Der Rückbau des Bestandsgebäudes und einen Zusammenführung der beiden Schulstandorte am Standort Sankt Augustin wurde von den Gremien beschlossen und die Verwaltung mit der Planung des Neubaus unter Zukauf des westlich anschließenden Grundstücks beauftragt. Mit der Planung des Neubaus wird im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ein Architekturbüro beauftragt. Die Beauftragung erfolgt im Sommer 2025, so dass zur Beauftragung der Freianlagen im Herbst 2025 erste Ideen zum Neubau vorliegen. Ziel des Projekts ist, das bestehende Schulgebäude abschnittsweise durch einen Neubau mit ca 7.500m² Nutzfläche für die gesamte Schulgemeinschaft am Standort Sankt Augustin zu ersetzen. Die Außenanlagen sind unter Einbeziehung der Zufahrt zur nördlich angrenzenden Heinrich-Hanselmann-Schule, die weiterhin über das Grundstück des LVR geführt werden muss komplett neu zu planen. Innerhalb des Geländes ist eine Höhendifferenz von ca. 5,00m. Die Barrierefreiheit der gesamten Außenanlagen und der Zugänge zu den Gebäuden ist zwingend, da viele Schüler*innen der Frida-Kahlo-Schule einen Rollstuhl oder Gehhilfen für ihre Mobilität nutzen. Brutto-Grundstücksfläche: ca. 32.650 m². Neu zu planende Freianlagen geschätzt: ca. 22.400 m² Die Umsetzung des Neubaus und der Freianlagen muss im laufenden Betrieb in mehreren Bauabschnitten erfolgen. Die Planung der Bauabschnitte in enger Abstimmung mit der Objekt- und der Rückbauplanung ist Bestandteil der Leistung. Die Zufahrt- und Parksituation des Schülerspezialverkehrs ist während der gesamten Bauzeit sicherzustellen, ebenso die Zufahrtsmöglichkeit zur Heinrich-Hanselmann-Schule. Zur Neubaumaßnahme wird ein Barrierefreikonzept und eine Fachplanung für Nachhaltigkeit beauftragt. Die sich daraus ergebenden Maßnahmen für den Außenbereich sind bei der Planung und Umsetzung der Freianlagen mit umzusetzen. Bei der Gestaltung sind ausdrücklich die Bedarfe der künftigen Nutzer*innen zu berücksichtigen. In der Frida-Kahlo-Schule werden Schüler*innen mit Körper- und Mehrfachbehinderungen unterrichtet, die teilweise einen hohen Bedarf an Pflege und Unterstützung im Alltag haben. Leistungsumfang Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen. Folgende Leistungen sollen vergeben werden: • Freianlagen (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 38 i. V. m. Anlage 10, siehe Vertragsentwurf in der Anlage) und Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Besondere Leistungen • Erstellung eines Überflutungsnachweises nach DIN 1986-100 • Erstellen von Rodungs- und Baumfällanträgen • Erarbeitung von Unterlagen für besondere technische Prüfverfahren (zum Beispiel Lastplattendruckversuche) - Stadt Marbach am Neckar
Stadt Marbach am Neckar - Europaweite Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung für den Neubau des Feuerwehrhauses Rielingshausen im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Die Stadt Marbach am Neckar plant im Stadtteil Rielingshausen die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses, da das bestehende Feuerwehrhaus in der Paul-Gerhard-Straße keine Entwicklungsmöglichkeiten für den dringenden Erweiterungsbedarf im räumlichen Kontext hat. Der Neubau an einem geeigneteren Standort soll das bestehende Feuerwehrhaus ersetzen. Es wurden verschiedene Standortalternativen für den Neubau geprüft. Der ausgewählte Standort am westlichen Ortseingang nach Rielingshausen wurde aufgrund seiner Lage in der Haupteinsatzrichtung zur Kernstadt Marbach, der günstigen verkehrlichen Anbindung und der möglichst geringen Beeinträchtigung von Wohngebieten und Gemeinbedarfseinrichtungen (Schulen, Kindergärten), sowie der zeitnahen Realisierungsmöglichkeiten bevorzugt. Das Gebiet "Neues Feuerwehrhaus Rielingshausen" befindet sich nordwestlich des Rielingshauser Ortskerns, angrenzend an eine Wohnbebauung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Das geplante Bauvorhaben soll auf den Flurstücken 2808, 2809, 2810 in Marbach-Rielingshausen sowie an den Verkehrsflächen der Hauptstraße L 1124 / Flurstück 417/0 entstehen. Geplant ist die Errichtung eines Feuerwehrhauses nach aktueller DIN 14092-1:2024-06 mit vier Fahrzeugboxen für 66 Feuerwehrmitglieder. Für das Bauvorhaben wurde bereits ein Bebauungsplan-Vorentwurf entwickelt, wodurch ein Zielabweichungsverfahren aufgrund der Lage in einem regionalen Grünzug abgewendet wurde. Dem Vorentwurf liegt eine Massenstudie zugrunde. Diese wird Teil der Planungsunterlagen bilden, ist jedoch nicht zwingend 1:1 umzusetzen. Folgende darin enthaltene Vor-gaben sind jedoch zu berücksichtigen und umzusetzen: Das Grundstück ist vergleichsweise schmal und lang. Nordöstlich befindet sich ein Heckenbiotop in Form eines Hohlwegs, der eine Hangkante vorgibt. Richtung westlichem Feldrain ist das Bauvorhaben als neuer Ortsrand einzugrünen. Getrennte Zufahrten für Alarmparkplätze und ausrückende Fahrzeuge auf die Landesstraße sind zu gewährleisten. Die östlich gelegene Wohnbebauung ist durch die Gebäudeanordnung von Lärmemissionen bestmöglich zu schützen. Das neue Feuerwehrhaus bildet den neuen Ortseingang für Rielingshausen. Die Platzierung in einem Grünzug und Einbettung im ländlich-dörflichen Kontext verlangen daher nach einer behutsamen, schlichten und angemessenen Gestaltung des Gebäudes. Eine moder-ne Interpretation landwirtschaftlich-scheunenartiger Gebäudetypologien ist ein möglicher, jedoch nicht zwingender Gestaltungsansatz. Neben den Vorgaben aus dem Bebauungsplan ist eine wirtschaftliche und sparsame Umsetzung wesentliches Kriterium der Bauaufgabe. Die Stadt Marbach am Neckar befindet sich wie derzeit viele Kommunen in einer wirtschaftlich angeschlagenen Verfassung. Ge-sucht wird daher ein Gebäude, das in allen Aspekten wie Materialität, Unterhalt und Raumprogramm effizient und wirtschaftlich ist. Die Stadt Marbach am Neckar erwartet von dem künftigen Auftragnehmer daher auch eine Kostenoptimierung im Rahmen der Planung. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist daher die Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume in den Leistungsphasen 1-8 nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1 zur HOAI für den Neubau des Feuerwehrhauses Rielingshausen der Stadt Marbach. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Stadt Marbach geht nach derzeitiger Planung von vorläufigen anrechenbaren Herstellkosten von insgesamt rund EUR 3,45 Mio. netto (KG 200 bis 700 nach DIN 276-1:2018-12) aus. Für die Maßnahme stehen der Stadt Marbach Fördergelder zur Verfügung. Bei den angegebenen anrechenbaren Herstellkosten handelt es sich um einen vorläufigen Stand zum Oktober 2025. Seitens der Stadt Marbach am Neckar ist eine Optimierung dieser Kosten angestrebt. Die Planungen sollen nach der Zuschlagserteilung schnellstmöglich begonnen werden. Der Baubeginn ist für das erste Quartal 2028 vorgesehen. Die Inbetriebnahme soll bis spätestens Anfang 2030 erfolgen. Zu den Projektzielen im Zuge des Neubaus des Feuerwehrhauses Rielingshausen der Stadt Marbach zählen insbesondere: - Wirtschaftlichkeit: Kosteneffiziente und funktionale Realisierung des Bauvorhabens unter Einhaltung des vorgesehenen Budgets - Kostenoptimierung im Laufe der Planung - Projektumfassende Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten (u.a. niedrige Betriebskosten, Langlebigkeit der Materialien etc.) - Projektumfassende Berücksichtigung der besonderen Belange wie bereits oben beschrieben hinsichtlich Bebauungsplan und Gestaltung etc. - Terminsicherheit: Termingerechte Fertigstellung der Planung und Bauausführung - Minimierung der Beeinträchtigungen der Nachbarn durch den Baustellenbetrieb so-wie im späteren Feuerwehrbetrieb (insb. unter Berücksichtigung der Vorgaben nach § 22 und § 23 BImSchG) - Nutzerspezifische Anforderungen: Umsetzung aller nutzerspezifischen Anforderungen an das Projekt auf Basis der AG-seitigen Vorgaben Die Stadtverwaltung Marbach wird in weiteren - separaten - Vergabeverfahren zudem folgende weitere Planungsdisziplinen europaweit ausschreiben: - TGA Elektro - TGA HLS - Tragwerksplanung Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe. - LVR-Dezernat Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Umwelt, Energie, Bauen für Menschen GmbHKöln
453 LVR-Frida-Kahlo-Schule St. Augustin, Neubau, Objektplanung Gebäude
Der Landschaftsverband Rheinland beabsichtigt die Objektplanungsleistungen für einen Ersatzbau für die 2,5-zügige Frida-Kahlo-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt körpermotorische Entwicklung (KME) für ca. 280 Schüler*innen am Standort Sankt Augustin zu vergeben. Das bestehende Schulgebäude am Standort Arnold-Janssen-Str. 25a wurde aufgrund der kontinuierlich steigenden Schülerzahlen mehrfach baulich erweitert, seit 2002 wird ein zusätzlicher Interim-Standort in Bonn-Vilich betrieben. Im Vorfeld wurde im Rahmen einer Machbarkeitsstudie nachgewiesen, dass die Flächen für den zukünftigen Schulstandort unter Berücksichtigung des Zukaufs eines westlich anschließenden Grundstücks ausreichend sind. Planungsrechtlich gilt für das Grundstück voraussichtlich § 34 BauGB. Ziel des Projekts ist, einen Neubau im Passivhausstandard mit ca 7.500m² Nutzfläche für die gesamte Schulgemeinschaft von derzeit 280 Schüler*innen am Standort Sankt Augustin zu errichten. Die Umsetzung des Projekts muss im laufenden Betrieb in mehreren Bauabschnitten erfolgen. Eine Auslagerung der Schüler*innen in einem zusätzlichen Interim ist nicht möglich. Im 1. Bauabschnitt, welcher auf dem erworbenen Grundstück westlich des jetzigen Standorts realisiert werden kann, sind zunächst die Klassentrakte zu schaffen, die im 2. Bauabschnitt abgerissen werden. In weiteren Bauabschnitten ist ebenso zu verfahren, so dass der Schulbetrieb kontinuierlich gewährleistet ist und am Ende der Bauzeit das Interim in Vilich aufgelöst werden kann. Dazu zählt nicht nur die Sicherstellung von Klassenräumen, sondern auch des Sport- und Therapiebereiches. Ein lückenloser Betrieb mit allen Funktionen muss während der Ausführung gewährleistet sein. Die Planung der Bauabschnitte ist Bestandteil der Leistung. Die Zufahrt- und Parksituation des Schülerspezialverkehrs ist während der gesamten Bauzeit sicherzustellen, ebenso die Zufahrtsmöglichkeit zur Heinrich-Hanselmann-Schule. Leistungsumfang Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen. Folgende Leistungen sollen vergeben werden: - Gebäude und Innenräume (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 34 i. V. m. Anlage 10, siehe Vertragsentwurf in der Anlage) Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Der Auftraggeber behält sich für beide Bauabschnitte jeweils eine stufenweise Beauftragung vor. Eine Weiterbeauftragung nach Abschluss der Leistungsphase 3 ist abhängig von den Beschlüssen der politischen Gremien. Bearbeitungszeitraum des gesamten Projekts beträgt 8 Jahre. Das Vergabeverfahren erfolgt in 2 Stufen: Stufe 1: Bewertung der wirtschaftlichen und fachlichen Leistungsfähigkeit des Büros nach beigefügter Matrix (Teilnahmeantrag und Referenzprojekte) Stufe 2: Bewertung des Stehgreifentwurfs und des städtebaulichen Lösungsansatzes, des Honorars sowie der Qualifikation des Projektteams nach beigefügter Matrix (Referenzen und Eignungsnachweise des Projektteams, Honorar-Angebot und Präsentation des Stehgreifentwurfs) Es werden 3 bis 5 Büros der Rangliste, die sich aus der Bewertung in Stufe 1 ergeben, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Nach Prüfung der Angebote werden die Bewerber zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Jedes Büro erhält bei fristgerechtem Eingang der für den Stehgreifentwurf geforderten Unterlagen eine Vergütung für die Bearbeitung von pauschal € 25.000,- netto. Die Bewertung der Stegreifentwürfe erfolgt durch ein Gremium bestehend aus Architekt*innen des LVR, Vertretung der Schule und dem Fachamt Schulen des LVR im Rahmen des Verhandlungsgesprächs voraussichtlich im Januar 2025. Der Termin wird mit Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt. Weitere Informationen zum Verfahrensablauf, zu den Bewertungskriterien und Wichtungen sowie dem System der Punktevergabe im gesamten Verfahren sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen, diese sind verbindlich. Leistungen Stehgreifentwurf • Lageplan im Maßstab 1:500 mit Nachweis der erforderlichen Stellplätze und Erhaltung der Zufahrtsstraße Grundrisse von allen ober- und unterirdischen Geschossen im Maßstab 1:200 mit eindeutiger Kennzeichnung der Funktionsbereiche gemäß Farbcodierung und Kurzbezeichnung der Einzelräume aus dem Raumprogramm, schematischer Freiraumgestaltung im Anschluss an das Erdgeschoss • Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:200 • Fassadenschnitt im Maßstab 1:20 im Detaillierungsgrad des Maßstabs 1:50 zur Darstellung eines typischen Fassadenbereichs als Schnitt, Ansicht und Grundrissausschnitt (3-Tafel-Projektion) mit Angaben zu Konstruktion, Material und Gestaltung • 1 Visualisierung des Gebäudes von außen • 1 Innenraum-Visualisierung • Erläuterungsbericht mit Konzept zur Nachhaltigkeit (Aussagen über Material, Rückbaubarkeit) • Weitere Darstellungen (Skizzen, Grafiken, Organigramme) zur Erläuterung der Entwurfsidee mit jeweils max. DIN A4-Größe • Übersichtsplan M 1:500 zur Darstellung der geplanten Bauabschnitte • Flächen- und Kubaturberechnungen zu Raumprogramm, Nutzfläche NUF, Verkehrsfläche VF, Bruttogeschossfläche BGF, Bruttorauminhalt BRI und Hüllflächen A Die Leistungen sind in folgender Form abzugeben: Analoge Unterlagen: • ein Satz Präsentationspläne, farbig, gerollt Digitale Unterlagen: • Präsentations- und Vorprüfpläne (inkl. Vermaßung) als jpg-Dateien mit 300 dpi im DIN A3-Format und als pdf-Dateien im DIN A0-Originalformat • Erläuterungsbericht im pdf-Format • Verzeichnis der eingereichten Unterlagen Die eingereichten Arbeiten werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt (ohne Rangfolge): • Städtebauliche Qualität • Architektonische Qualität • Freiraumplanerische Qualität • Einhaltung des Raum- und Funktionsprogramms • Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit (über den gesamten Lebenszyklus) • Realisierbarkeit Inhaltlich bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Emschergenossenschaft.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.