Fraunhofer ITEMHannover
Fraunhofer FHR - PR1261213 - Wartung Klimaanlage / Primärkühlanlage inkl. Ölwechsel
Fraunhofer FHR - PR1261213 - Wartung Klimaanlage / Primärkühlanlage inkl. Ölwechsel Auftragsgegenstand ist die Wartung der folgenden Komponenten mit mindestens jährlichem Wartungsintervall gemäß Wartungsplan
HLK-Wartung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Fraunhofer FHR - PR1261213 - Wartung Klimaanlage / Primärkühlanlage inkl. Ölwechsel Auftragsgegenstand ist die Wartung der folgenden Komponenten mit mindestens jährlichem Wartungsintervall gemäß Wartungsplan
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Fraunhofer ITEM
- Veröffentlicht:
- 28. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- HLK-Wartung
Ausschreibungsbeschreibung
Fraunhofer FHR - PR1261213 - Wartung Klimaanlage / Primärkühlanlage inkl. Ölwechsel Auftragsgegenstand ist die Wartung der folgenden Komponenten mit mindestens jährlichem Wartungsintervall gemäß Wartungsplan
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
Noch keine Datei gelistetDer Auftraggeber hat noch keine Anhänge veröffentlicht oder diese sind nur nach Registrierung zugänglich.
Alle Unterlagen im Workspace öffnenÄhnliche Bekanntmachungen
8- Fraunhofer ITEMHannoverFrist: 06. Juli
Fraunhofer FHR - PR1192661 - Beratungs- und Implementierungsleistungen inkl. Wartung und Support
Beratungs- und Implementierungsleistungen inklusive Wartung und Support für das Fraunhofer ITEM in 30625 Niedersachsen. - Kommunalbetriebe Bünde - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) - AbwasserBündeFrist: 15. Aug.
Kläranlage Bünde, Grabenstraße 88, 32257 Bünde; Wartungs- und Instandhaltungsvertrag Blockheizkraftwerk
Auftragsgegenstand: Kläranlage Bünde, Grabenstraße 88, 32257 Bünde; Vollwartungs- und Instandhaltungsvertrag Blockheizkraftwerk Aufgabenbeschreibung: Die Kommunalbetriebe Bünde betreiben auf der Kläranlage eine BHKW-Anlage mit einer elektrischen Leistung von 155 kW. Die Anlage wurde 2017 errichtet. Die Laufzeit beträgt auf Grund der guten Auslastung bereits über 70.000 Betriebsstunden. Der bestehende Wartungs- und Instandhaltungsauftrag beinhaltet die u.g. laufenden Arbeiten an folgendem Gerät: Aggregat Fabr.: Typ: 2G / agenitor(R) 404c Biogas ID-Nummer: G4824 Seriennummer Aggregat: SK1017C-BLLB-160033 Motorseriennummer: 404D1710BLH0141 Generator-Typ: LSA 46.3M7 C 6S/4 Generatorseriennummer: 347595 /2 und endet in Kürze. Es ist beabsichtigt, einen neuen Vollwartungs- und Instandhaltungsvertrag (= laufende Arbeiten) für die o.g. BHKW-Anlage, sowie eine Kleine Revision zu vergeben. Vertragslaufzeit für den Wartungs- und Instandhaltungsvertrag sind insgesamt ca. 5,5 Jahre á 8.600 Bh. Er endet am 31.12.2031. Die Arbeiten erstrecken sich insbesondere auf folgende Komponenten der Anlage: Hauptkomponenten: - Verbrennungsmotor - Generator - Steuerschaltschrank (ASF) - Modulschaltschrank (UV) - Gasregelstrecke Schnittstellen Hauptkomponenten, gemäß R+I - Schema - Abgasaustritt Verbrennungsmotor - Anschlussklemmen Generator - Klemmleiste / Anschlussklemme der externen Kabel und Leitungen im Schaltschrank - Plattenwärmetauscher Motorkühlwasserauskopplung - Übergabeflansch Gemischkühlkreislauf am Modul - Gasanschlussflansch am Modul, bzw. Gasregelstrecke (ohne Gaszähler) Zündanlage: - Zündkerzenwechsel nach Erfordernis - Zündkerzenpflege (Reinigen, Einstellen falls möglich) Abgasanlage: - Abgas-Katalysator (20 mg/Nm³ HCHO) - Austausch (liefern und montieren) des Abgaskatalysators nach Bedarf (max. einmal innerhalb von 8.000 Bh) - Abgasseitige Reinigung des Abgaswärmetauschers - Bei einer dauerhaften Überschreitung der Abgas- Temperatur von 120°C (nach AWT), um mehr als 30K. Bei Volllast ist eine Reinigung durchzuführen. Anlagenperipherie: - Gemischkühlkreislauf inkl. Tischkühler - Notkühlkreislauf inkl. Tischkühler - Integrierte Wärmeauskopplung - Lastschaltschrank (LS) - Zuluftventilator - Gasgebläse Schnittstellen Anlagenperipherie - Abgasaustritt nach AWT - Übergabeflansch Heizungsanschluss am Modul/Wärmeunit (ohne Wärmemengenzähler) Material: - Erforderliche Material- und Ersatzteilekosten des Aggregates nach den technischen Anleitungen des Herstellers - Wartungsplan G4824 (Bei Bedarf über [email protected] anzufordern.) - Entsorgung ausgebauter Teile - Ölfilter - Ölanalysesets mit Verpackung für den Versand (Entnahme der Öl-Proben bauseits) Die kleine Revision umfasst: 32.000-Betriebsstunden-Wartung Bei einer Laufzeit von 95.000 Betriebsstunden (Bh) erfolgt die kleine Revision. Die erforderlichen Instandhaltungsarbeiten sind gemäß Wartungsplan (M5; Wartungsplan G4824) der Fa. 2G auszuführen, incl. Ausbringung, Transport, Einbringung und Wiederinbetriebnahme. Zeitpunkt: Tätigkeit: 32.000 Betriebsstunden M5 Diese Arbeiten beinhalten neben den Lohn- und Reisekosten die gesamte Materiallieferung. Die Gewährleistungszeit beträgt 1 Jahr, bzw. 8.600 Bh, je nach dem, was zuerst eintritt. Zum Vollwartungsvertrag gehören: - Inspektion, Pflege und Wartung lt. Wartungsplan - Inklusive aller Arbeits- und Anfahrtskosten- Störungsbearbeitung über Ferneinwahl (24/7-Online-Service). Zugang über 2G Server ist zu bestätigen. - 24/7 Online-Service - Störungsübermittlung und -bearbeitung über Ferneinwahl - 24/7 Stunden Störungsannahme - Die Service-Firma steht 24 Stunden und 7 Tage rund um die Uhr telefonisch als Ansprechpartner zur Verfügung. Während dieser Zeit kann der AG eine eventuelle Störung telefonisch melden. Je nach Grad der Störung ist die schnellstmögliche Störungsbeseitigung zu veranlassen. - geforderte Reaktionszeit: - Störungsanalyse innerhalb von 8 Stunden nach gemeldeter Störung - Analyse der Störung über Fernweinwahl. Sofort wenn möglich über Ferneinwahl Behebung der Störung. - Störungsbeseitigung innerhalb von 48 Stunden nach der gemeldeten Störung Die Instandhaltungsarbeiten werden gemäß Wartungsplan der Fa. 2G und nach geleisteten Betriebsstunden ausgeführt. Auf Wunsch kann dieser zur Verfügung gestellt werden. - Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonnFrist: 04. Aug.
Vergabe von Wartungs- und Prüfleistungen für hand- und kraftbetätigte Anlagen, mit und ohne Feststellanlagen in Karlsruhe und Umgebung
Es sind folgende Leistungen - Wartung, Inspektion und Dokumentation der hand - und kraftbetätigten Anlagen (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung.) - Wartung, Inspektion und Dokumentation von Feststellanlagen (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung.) - Funktionsprüfung von Feststellanlagen (FSA) (Erfolgt durch die AN, im Intervall: gem. den Vorgaben der DIN 14677 (monatlich bzw. alle 3 Monate, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Eine der notwendigen Funktionsprüfung wird zeitgleich mit der Wartung durchgeführt.) - Sicherheitstechnische Prüfung (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Sie ist nach ASR A1.7 durchzuführen und muss mindestens den Leistungsinhalten der aktuell gültigen Muster- Prüflisten gemäß DGUV Grundsatz 308-006 entsprechen und ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen.) - Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 (Erfolgt durch die AN, im Intervall: alle 4 Jahre, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Jedoch nur für die Anlagen in diesem LV (d. h. für die jeweilige Anlage selbst, bis Anschlussklemme bzw. Steckdose). Die DGUV - Prüfung für die anderen elektrischen Anlagen wie z. B. Hauptverteilung, Unterverteilung, Lichtschalter, Steckdosen wird von einer anderen AN durchgeführt. Die Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen.) - zusätzliche Dokumentation (detaillierte Bestandslisten) (Die AN erstellt und pflegt nach Vorgabe der AG, die detaillierten Bestandslisten (gem. Beispiel, siehe Anlage C-04-Muster - Bestandsliste v. d. AN zu pflegen) für die hand - und kraftbetätigten Anlagen. Für jedes Gebäude in der WE, erstellt die AN eine separate, detaillierte Bestandsliste.) an insgesamt 173 Anlagen, davon 115 Türen, 58 Tore durchzuführen. --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: - zusätzliche Funktionsprüfung einer Feststellanlage für Türen - Erstellung von Betrieb - Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonnFrist: 04. Aug.
Vergabe von Wartungs- und Prüfleistungen für hand- und kraftbetätigte Anlagen, mit und ohne Feststellanlagen in Karlsruhe und Umgebung
Es sind folgende Leistungen - Wartung, Inspektion und Dokumentation der hand - und kraftbetätigten Anlagen (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung.) - Wartung, Inspektion und Dokumentation von Feststellanlagen (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung.) - Funktionsprüfung von Feststellanlagen (FSA) (Erfolgt durch die AN, im Intervall: gem. den Vorgaben der DIN 14677 (monatlich bzw. alle 3 Monate, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Eine der notwendigen Funktionsprüfung wird zeitgleich mit der Wartung durchgeführt.) - Sicherheitstechnische Prüfung (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Sie ist nach ASR A1.7 durchzuführen und muss mindestens den Leistungsinhalten der aktuell gültigen Muster- Prüflisten gemäß DGUV Grundsatz 308-006 entsprechen und ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen.) - Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 (Erfolgt durch die AN, im Intervall: alle 4 Jahre, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Jedoch nur für die Anlagen in diesem LV (d. h. für die jeweilige Anlage selbst, bis Anschlussklemme bzw. Steckdose). Die DGUV - Prüfung für die anderen elektrischen Anlagen wie z. B. Hauptverteilung, Unterverteilung, Lichtschalter, Steckdosen wird von einer anderen AN durchgeführt. Die Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen.) - zusätzliche Dokumentation (detaillierte Bestandslisten) (Die AN erstellt und pflegt nach Vorgabe der AG, die detaillierten Bestandslisten (gem. Beispiel, siehe Anlage C-04-Muster - Bestandsliste v. d. AN zu pflegen) für die hand - und kraftbetätigten Anlagen. Für jedes Gebäude in der WE, erstellt die AN eine separate, detaillierte Bestandsliste.) an insgesamt 173 Anlagen, davon 115 Türen, 58 Tore durchzuführen. --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: - zusätzliche Funktionsprüfung einer Feststellanlage für Türen - Erstellung von Betriebs/ Prüfbüchern - Bereitstellung von Hubarbeitsbühnen oder vergleichbare Arbeitsmittel - Stundenverrechnungssätze für Instandsetzungsleistungen - Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit - Fahrtkostenpauschale --- Weitere Angaben sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. - Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonnFrist: 08. Juli
Wartung von Sicherheitsbeleuchtungen in Sigmaringen - VOEK 281-26
Wartungs- und kleine Instandsetzungsleistungen während der betriebsüblichen Arbeitszeit für 18 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen: Hersteller Pfrommer: -9 St. Notlichtzentralen - Zentralbatterieanlage, 7 St. Typ D400 G216/2-IU, Baujahre 2010, 2013 und 2014, und 2 St. Typ LPS-230-500, Baujahr 2024 -2 St. Notlichtzentralen - Einzelbatterie Überwachungssystem, Typ PGH-BZ-4-2-99, Baujahr 2014 Hersteller Ceag: -2 St. Notlichtzentralen - Zentralbatterieanlage, Typ 400 71 347 103 ZB-S / 10C, Baujahr 2007 Hersteller GAZ: -5 St. Notlichtzentralen - Einzelbatterie Überwachungssystem, Typ Easy Control, Baujahre 2021 und 2023 -- Dem Auftragnehmer (AN) werden die in den Arbeitskarte beschriebenen Leistungen übertragen. Wartung und Instandsetzung erfolgen mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. Mit der Wartung sind diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte/Bestandsliste mit Preisblatt erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen. Andere Instandsetzungsarbeiten hat der AN auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Der AN ist auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit zu beseitigen. Für diese und andere zusätzliche, ungeplante Leistungen sind Bedarfspositionen zu verpreisen, diese kommen ausschließlich nach gesonderter Beauftragung durch die AG zur Ausführung. Der AN hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung der AG an Nachunternehmer übertragen. Er ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen. Der AN liefert und stellt alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge), Hilfsstoffe (z. B. Schmier- und Reinigungsmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern, Hubarbeitsbühnen) usw. Der AN plant die Termine für die Ausführung der Leistungen gemäß Bestandsliste mit Preisblatt für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld und erstellt innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens bzw. bis zur 4. Kalenderwoche des laufenden Geschäftsjahres einen Wartungsplan, den er sich mindestens 12 Werktage vorher nochmals von der Auftraggeberin (AG) bestätigen läßt. -- Die AG stellt dem AN zur Durchführung seiner Leistung die vorhandenen Einrichtungen, Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe (z. B. Strom, Wasser, Brennstoffe) kostenlos zur Verfügung und verschafft Zutritt zu den technischen Anlagen und Versorgungsanschlüssen. Die AG stellt keine Arbeitskräfte. -- Der AN hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-, Vermögens- und Personenschäden in folgender Höhe (pro Versicherungsjahr zweifach maximiert) abdeckt, und die auf Verlangen nachzuweisen ist. Sachschäden 1.000.000 € Vermögensschäden 500.000 € Personenschäden 2.000.000 €. -- Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer sicherzustellen. -- Die Vergütung erfolgt jährlich nach erbrachter, vertragsgemäßer Leistungserbringung und Vorlage eines Leistungsnachweises. Die elektronische Rechnungsstellung an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist gemäß E-Rechnungsverordnung verpflichtend. Hinweise dazu sind der Anlage C-01 zu entnehmen. Die Vergütung ist ausschließlich der Umsatzsteuer für eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten ein Festpreis ab Leistungsbeginn. Die Fahrtkosten sind Bestandteil der Vergütung. Nach Ablauf dieser Frist kann auf schriftliches Verlangen des AN die Vergütung angepasst werden. Eine Anpassung ist zulässig, wenn sich der maßgebliche Tarifvertrag ändert, und/oder im Falle von kostenrelevanten gesetzlichen Änderungen (im Bereich Mindestlohn, Lohnnebenkosten/Sozialabgaben). - Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonnFrist: 02. Sept.
Wartungs- und Prüfleistungen für hand- und kraftbetätigte Anlagen, mit und ohne Feststellanlagen, VOEK 174-25
An folgende Anlagen sind in Los 3 Leistungen zu erbringen: -543 St. Drehflügeltüren handbetätigt, 78 St. mit FSA und 465 St. ohne FSA -5 St. Drehflügeltüren kraftbetätigt, mit FSA -1 St. Schiebetor kraftbetätigt, ohne FSA -67 St. Faltflügeltore handbetätigt, ohne FSA -32 St. Sektionaltore kraftbetätigt -14 St. Kipptore handbetätigt -5 St. Drehflügeltore handbetätigt -1 St. Schiebetür kraftbetätigt -4 St. Schrankenanlagen, kraftbetätigt -9 St. Rolltore kraftbetätigt. Die weiteren Eigenschaften der Anlagen sind der den Vergabeunterlagen beiliegenden Bestandsliste zu entnehmen. -- Für die vorgenannten Türen sind einmal pro Jahr die Wartung und mit dieser, soweit zutreffend - es handelt sich um 84 St. Türen - bereits eine von vier Funktionsprüfungen an Festellanlagen pro Jahr durch den AN durchzuführen. Die Prüfung erfolgt gem. den Vorgaben der DIN 14677. Mit der Wartung erfolgt die Dokumentation der Anlagen. -- Für die kraftbetätigten Anlagen ist eine jährliche sicherheitstechnische Prüfung vorzunehmen - es handelt sich um 52 Anlagen. Die Prüfung ist nach ASR A1.7 durchzuführen und muss mindestens den Leistungsinhalten der aktuell gültigen Muster- Prüflisten gemäß DGUV Grundsatz 308-006 entsprechen. Die Prüfung ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen. -- Mit der Wartung ist zum festgestellten Zeitpunkt eine DGUV-Prüfung (V4, für ortsfeste Anlagen) alle 4 Jahre für 150 Anlagen durchzuführen. Die Prüfung der elektrischen Anlagenteile nach DGUV-V4 wurde für einige Anlagen bisher noch nicht durchgeführt, der AN hat die erste DGUV-Prüfung dieser Anlagen mit der ersten Wartung vorzunehmen. Zusätzlich ist ein/e geeignete/r Prüfplakette/ Prüfaufkleber an der Anlage anzubringen, mit Datum der nächsten Prüfung. -- Die Dokumentation aller Anlagen und Feststellanlagen wird mit der Wartung 1x jährlich durchgeführt und ist Bestandteil des Wartungspreises. Der AN erstellt und pflegt nach Vorgabe der AG die detaillierten Bestandslisten (gem. Anlage C-04-Musterbestandsliste) und beschafft alle erforderlichen Daten. Die Pflege der detaillierten Bestandslisten kann entweder im Büro der AN oder vor Ort in der Wirtschaftseinheit der AG erfolgen. -- Für den Bedarfsfall -sind zusätzliche monatliche Funktionsprüfungen für 8 FSA pro Jahr einzuplanen, eine während der Wartung -sind Betriebs- bzw. Prüfbücher zu liefern und zu erstellen -ist eine Hubarbeitsbühne oder ein vergleichbares Arbeitsmittel für die Vorhaltedauer von max. 3 Tagen pro Jahr vorzusehen, die Einsatzhöhe=die max. Höhe der Anlagen + 25 %. -sind außerplanmäßige Entstörungseinsätze, außerhalb betriebsüblicher und Wartungs- /Prüfzeiten vorzusehen; ein Stundenverrechnungssatz+Zuschläge und Fahrtkosten sind dafür anzugeben. -- Eine weitere Differenzierung der Anlagenbeschaffenheit als im LV/der Bestandsliste angegeben, wird nicht vorgenommen. Eine Pauschale ist anzubieten, die die aufgeführten Besonderheiten angemessen berücksichtigt. Weitere Angaben - siehe Vergabeunterlagen. - Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonnFrist: 02. Sept.
VOEK 174-25 Wartungs- und Prüfleistungen für hand- und kraftbetätigte Anlagen, mit und ohne Feststellanlagen (FSA) - Los 3
An folgende Anlagen sind in Los 3 Leistungen zu erbringen: -543 St. Drehflügeltüren handbetätigt, 78 St. mit FSA und 465 St. ohne FSA -5 St. Drehflügeltüren kraftbetätigt, mit FSA -1 St. Schiebetor kraftbetätigt, ohne FSA -67 St. Faltflügeltore handbetätigt, ohne FSA -32 St. Sektionaltore kraftbetätigt -14 St. Kipptore handbetätigt -5 St. Drehflügeltore handbetätigt -1 St. Schiebetür kraftbetätigt -4 St. Schrankenanlagen, kraftbetätigt -9 St. Rolltore kraftbetätigt. Die weiteren Eigenschaften der Anlagen sind der den Vergabeunterlagen beiliegenden Bestandsliste zu entnehmen. -- Für die vorgenannten Türen sind einmal pro Jahr die Wartung und mit dieser, soweit zutreffend - es handelt sich um 84 St. Türen - bereits eine von vier Funktionsprüfungen an Festellanlagen pro Jahr durch den AN durchzuführen. Die Prüfung erfolgt gem. den Vorgaben der DIN 14677. Mit der Wartung erfolgt die Dokumentation der Anlagen. -- Für die kraftbetätigten Anlagen ist eine jährliche sicherheitstechnische Prüfung vorzunehmen - es handelt sich um 52 Anlagen. Die Prüfung ist nach ASR A1.7 durchzuführen und muss mindestens den Leistungsinhalten der aktuell gültigen Muster- Prüflisten gemäß DGUV Grundsatz 308-006 entsprechen. Die Prüfung ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen. -- Mit der Wartung ist zum festgestellten Zeitpunkt eine DGUV-Prüfung (V4, für ortsfeste Anlagen) alle 4 Jahre für 150 Anlagen durchzuführen. Die Prüfung der elektrischen Anlagenteile nach DGUV-V4 wurde für einige Anlagen bisher noch nicht durchgeführt, der AN hat die erste DGUV-Prüfung dieser Anlagen mit der ersten Wartung vorzunehmen. Zusätzlich ist ein/e geeignete/r Prüfplakette/ Prüfaufkleber an der Anlage anzubringen, mit Datum der nächsten Prüfung. -- Die Dokumentation aller Anlagen und Feststellanlagen wird mit der Wartung 1x jährlich durchgeführt und ist Bestandteil des Wartungspreises. Der AN erstellt und pflegt nach Vorgabe der AG die detaillierten Bestandslisten (gem. Anlage C-04-Musterbestandsliste) und beschafft alle erforderlichen Daten. Die Pflege der detaillierten Bestandslisten kann entweder im Büro der AN oder vor Ort in der Wirtschaftseinheit der AG erfolgen. -- Für den Bedarfsfall -sind zusätzliche monatliche Funktionsprüfungen für 8 FSA pro Jahr einzuplanen, eine während der Wartung -sind Betriebs- bzw. Prüfbücher zu liefern und zu erstellen -ist eine Hubarbeitsbühne oder ein vergleichbares Arbeitsmittel für die Vorhaltedauer von max. 3 Tagen pro Jahr vorzusehen, die Einsatzhöhe=die max. Höhe der Anlagen + 25 %. -sind außerplanmäßige Entstörungseinsätze, außerhalb betriebsüblicher und Wartungs- /Prüfzeiten vorzusehen; ein Stundenverrechnungssatz+Zuschläge und Fahrtkosten sind dafür anzugeben. -- Eine weitere Differenzierung der Anlagenbeschaffenheit als im LV/der Bestandsliste angegeben, wird nicht vorgenommen. Eine Pauschale ist anzubieten, die die aufgeführten Besonderheiten angemessen berücksichtigt. Weitere Angaben - siehe Vergabeunterlagen. - Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-AnhaltMagdeburgFrist: 06. Juli
Betrieb, Hosting, Second-Level-Support, Pflege, Wartung sowie Weiterentwicklung von AFBG Digital
Das Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförde-rungsgesetz - AFBG) fördert Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und zum Lebensunterhalt. Die Gesetzgebung erfolgt auf Bundesebene, der Vollzug wird jedoch durch die Bundesländer wahrgenommen und auf unterschiedliche Art und Weise umgesetzt. Daher hat sich eine heterogene Fachver-fahrenslandschaft entwickelt, die jedoch an einen einheitlichen Onlinedienst anzubinden war. Seit November 2022 stellt das Land Sachsen-Anhalt den dazugehörigen webbasierten Onlinedienst AFBG Digital im Fit-Store der FITKO zur Nachnutzung zur Verfügung. Inzwischen sind alle Bewilligungsstellen der Bundesländer an den Onlinedienst angeschlossen, d. h. eine Application Programming Interface (API) – Anwendungsprogrammierschnittstelle – zu den jeweiligen Fachverfahren liegt vor. Die kontinuierliche Bereitstellung des Dienstes ist obligatorisch. Der Onlinedienst wird ergänzt durch eine Companion App, deren Bereitstellung ebenfalls Bestandteil dieser Beauftragung ist. Die im Weiteren genannten Leistungen betreffen daher immer den webbasierten Onlinedienst (inkl. API) und die Companion App. Die Beauftragung umfasst folgende Leistungen: 1. Managed Cloud Services (MCS) nach Ziffer 1.1 Cloud-AGB a. Betrieb (ggf. initiale Leistungen zur Herstellung der Betriebsbereitschaft), inkl. des Servers für die Benachrichtigungs-E-Mails an die Anwender des Onlinedienstes b. Hosting c. Second-Level-Support, inkl. Bereitstellung eines Ticketsystems zur Kommunikation mit dem First-Level-Support 2. Weitere Leistungen: a. Wartung b. Pflege c. Monitoring und Reporting in regelmäßigen Jour fixen d. Weiterentwicklung – erfolgt auf Abruf des Auftraggebers; hierfür bedarf es einer jährlichen Vereinbarung; die Beauftragung und der Umfang der Weiterentwicklung richten sich nach der Beschlussfassung des Steuerungskreises AFBG Digital e. Bereitstellung eines sog. Admin- und Support-Tools mit Zugriffsrechten (gemäß Rollenkonzept) für den Auftraggeber
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Fraunhofer ITEM.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.