Kreis Viersen
Fortführung und Ausweitung des Fahrradleasings
Der Kreisverwaltung Viersen sollen durch den Dienstleister alle Leistungen, wie das Leasinggeschäft, die Versicherung der Fahrräder, Serviceleistungen wie Wartung/Reparatur sowie die digitale Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensabwicklungsprozesse zur Verfügung gestellt werden. Der Dienstleister koordiniert und managt diese Bez...
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Inhalt auf einen Blick
Der Kreisverwaltung Viersen sollen durch den Dienstleister alle Leistungen, wie das Leasinggeschäft, die Versicherung der Fahrräder, Serviceleistungen wie Wartung/Reparatur sowie die digitale Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensabwicklungsprozesse zur Verfügung gestellt werden. Der Dienstleister koordiniert und managt diese ...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Kreis Viersen
- Veröffentlicht:
- 01. April 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Der Kreisverwaltung Viersen sollen durch den Dienstleister alle Leistungen, wie das Leasinggeschäft, die Versicherung der Fahrräder, Serviceleistungen wie Wartung/Reparatur sowie die digitale Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensabwicklungsprozesse zur Verfügung gestellt werden. Der Dienstleister koordiniert und managt diese Beziehungen und Leistungen und sorgt für die kontinuierliche Leistungserbringung. Umfassende Durchführung des Fahrradleasings für die Kreisverwaltung Viersen mit derzeit ca. 1.200 grundsätzlich berechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, davon 800 Tarifbeschäftigte und 400 Beamtinnen und Beamte.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
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Rahmenvertrag Fahrradleasing
Im Rahmen des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 01.03.2021 möchte die Stadt Euskirchen allen Beschäftigten und Beamten ein Dienstrad im Rahmen einer Leasingvereinbarung ermöglichen. Leasinggegenstand ist die Bereitstellung von Fahrrädern im Rahmen des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing zum Zweck der Überlassung an Beschäftigte und Beamte zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich der Versicherungs- und Serviceleistungen. Hier insbesondere die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensabwicklungsprozesse, Wartungen und Reparaturen sowie Störfallmanagement. Bei dem Leasinggegenstand darf es sich ausschließlich um neue, den Originalherstellerangaben entsprechende Fahrräder handeln. Die Rahmenvereinbarung umfasst soll eine Laufzeit von 36 Monaten umfassen, mit der Möglichkeit einer Optionsfrist um 1 Jahr. Die einzelnen Leasingverträge haben jeweils eine Laufzeit von 36 Monaten gem. TV-Leasing. Die Einzelleasingverträge sind auch nach Ablauf der Laufzeit der Rahmvereinbarung ordnungsgemäß zu erfüllen und dürfen nicht gekündigt werden. Geschätzte Abnahmemenge: 104 Fahrräder - Stadt Euskirchen - Fachbereich 4, Recht und OrdnungEuskirchenFrist: 09. Juli
Rahmenvertrag Fahrradleasing
Im Rahmen des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 01.03.2021 möchte die Stadt Euskirchen allen Beschäftigten und Beamten ein Dienstrad im Rahmen einer Leasingvereinbarung ermöglichen. Leasinggegenstand ist die Bereitstellung von Fahrrädern im Rahmen des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing zum Zweck der Überlassung an Beschäftigte und Beamte zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich der Versicherungs- und Serviceleistungen. Hier insbesondere die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensabwicklungsprozesse, Wartungen und Reparaturen sowie Störfallmanagement. Bei dem Leasinggegenstand darf es sich ausschließlich um neue, den Originalherstellerangaben entsprechende Fahrräder handeln. Die Rahmenvereinbarung umfasst soll eine Laufzeit von 36 Monaten umfassen, mit der Möglichkeit einer Optionsfrist um 1 Jahr. Die einzelnen Leasingverträge haben jeweils eine Laufzeit von 36 Monaten gem. TV-Leasing. Die Einzelleasingverträge sind auch nach Ablauf der Laufzeit der Rahmvereinbarung ordnungsgemäß zu erfüllen und dürfen nicht gekündigt werden. Geschätzte Abnahmemenge: 104 Fahrräder - Stadt Euskirchen - Zentrales Immobilienmanagement
Rahmenvertrag Fahrradleasing
Im Rahmen des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 01.03.2021 möchte die Stadt Euskirchen allen Beschäftigten und Beamten ein Dienstrad im Rahmen einer Leasingvereinbarung ermöglichen. Leasinggegenstand ist die Bereitstellung von Fahrrädern im Rahmen des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing zum Zweck der Überlassung an Beschäftigte und Beamte zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich der Versicherungs- und Serviceleistungen. Hier insbesondere die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensabwicklungsprozesse, Wartungen und Reparaturen sowie Störfallmanagement. Bei dem Leasinggegenstand darf es sich ausschließlich um neue, den Originalherstellerangaben entsprechende Fahrräder handeln. Die Rahmenvereinbarung umfasst soll eine Laufzeit von 36 Monaten umfassen, mit der Möglichkeit einer Optionsfrist um 1 Jahr. Die einzelnen Leasingverträge haben jeweils eine Laufzeit von 36 Monaten gem. TV-Leasing. Die Einzelleasingverträge sind auch nach Ablauf der Laufzeit der Rahmvereinbarung ordnungsgemäß zu erfüllen und dürfen nicht gekündigt werden. Geschätzte Abnahmemenge: 104 Fahrräder - Stadt Euskirchen - Fachbereich 4, Recht und OrdnungEuskirchenFrist: 02. Juli
Rahmenvertrag Fahrradleasing
Im Rahmen des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 01.03.2021 möchte die Stadt Euskirchen allen Beschäftigten und Beamten ein Dienstrad im Rahmen einer Leasingvereinbarung ermöglichen. Leasinggegenstand ist die Bereitstellung von Fahrrädern im Rahmen des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing zum Zweck der Überlassung an Beschäftigte und Beamte zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich der Versicherungs- und Serviceleistungen. Hier insbesondere die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensabwicklungsprozesse, Wartungen und Reparaturen sowie Störfallmanagement. Bei dem Leasinggegenstand darf es sich ausschließlich um neue, den Originalherstellerangaben entsprechende Fahrräder handeln. Die Rahmenvereinbarung umfasst soll eine Laufzeit von 36 Monaten umfassen, mit der Möglichkeit einer Optionsfrist um 1 Jahr. Die einzelnen Leasingverträge haben jeweils eine Laufzeit von 36 Monaten gem. TV-Leasing. Die Einzelleasingverträge sind auch nach Ablauf der Laufzeit der Rahmvereinbarung ordnungsgemäß zu erfüllen und dürfen nicht gekündigt werden. Geschätzte Abnahmemenge: 104 Fahrräder - Klinikum Fulda gAGFrist: 13. März
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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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