Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft BentheimOsnabrück
Fortbildungsprüfungsregelung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Berufsspezialistin und Geprüfter Berufsspezialist für Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen (IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim)"
Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim Fortbildungsprüfungsregelung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Berufsspezialistin und Geprüfter Berufsspezialist für Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen (IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim)“ Die Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland -...
Berufliche Qualifizierung, IT-Schulung
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim
- Veröffentlicht:
- 17. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Berufliche Qualifizierung
Ausschreibungsbeschreibung
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Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim Fortbildungsprüfungsregelung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Berufsspezialistin und Geprüfter Berufsspezialist für Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen (IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim)“ Die Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 3. Juni 2026, als zuständige Stelle nach § 54 in Verbindung mit § 79 Absatz 4 Berufsbildungsgesetz (BBIG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBI. S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. Oktober 2025 (BGBI. 2025 Nr. 259) folgende Fortbildungsprüfungsregelung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Berufsspezialistin und Geprüfter Berufsspezialist für Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen (IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim)“. § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses (1) Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten, die durch die berufliche Fortbildung zur Geprüften Berufsspezialistin und zum Geprüften Berufsspezialisten für Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 11 durchführen. (2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zur „Geprüften Berufsspezialistin und zum Geprüften Berufsspezialisten für Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen“ und damit die Befähigung, mit der erforderlichen beruflichen Handlungskompetenz zielgerichtet digitalisierte, datenbasierte und interdisziplinäre Prozesse und mögliche Einsatzbereiche von Künstlicher Intelligenz (KI) erkennen, beurteilen und Analyseerkenntnisse präsentieren zu können. Zudem ist durch die Prüfung festzustellen, ob die zu prüfende Person Kenntnisse und Kompetenzen zum Einsatz und zur Koordination von KI-Prozessen anwenden und bei der Optimierung bestehender und der Gestaltung neuer datenbasierter Prozesse mitwirken kann
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