Bayerische Staatsforsten AöRRegensburg
Forstbetrieb Berchtesgaden: Spezialbaumfällung im Rahmen von Verkehrssicherungsmaßnahmen entlang ...
Forstbetrieb Berchtesgaden: Spezialbaumfällung im Rahmen von Verkehrssicherungsmaßnahm en entlang der B305 Revier Bad Reichenhall: Spezialbaumfällung im Rahmen von Verkehrssicherungsmaßnahm en mit Hubschaubereinsatz
Baumpflege, Forstwirtschaft
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Bayerische Staatsforsten AöR
- Veröffentlicht:
- 17. Juli 2026
- Frist:
- 24. Juli 2026
- Thema:
- Baumpflege
Ausschreibungsbeschreibung
Forstbetrieb Berchtesgaden: Spezialbaumfällung im Rahmen von Verkehrssicherungsmaßnahm en entlang der B305 Revier Bad Reichenhall: Spezialbaumfällung im Rahmen von Verkehrssicherungsmaßnahm en mit Hubschaubereinsatz
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Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonnFrist: 20. Aug.Es werden Verkehrssicherungsmaßnahmen (Baumkontrolle und Baumpflege) auf Liegenschaften in Baden-Württemberg ausgeschrieben. --- Die Leistung ist in insgesamt 12 Lose aufgeteilt. --- Die Lose 1 bis 6 umfassen Baumkontrollen und die Lose 7 bis 12 Baumpflegemaßnahmen. --- Los 1 bis 6: 1. Die Direktion Freiburg verwaltet mit ihrer Sparte Facility Management bundeseigene Liegenschaften in Freiburg und nähere Umgebung und vergibt Leistungen zur Baumkontrolle (Verkehrssicherungsarbeiten). 2. Hierbei handelt es sich um einen Werkvertrag mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestmenge. Abgerechnet wird nach tatsächlich erfolgter Leistungserbringung. 3. Auf den einzelnen Liegenschaften sollen planmäßig jährlich, 1-mal je Vegetationszyklus, (jeweils einmal im belaubten und unbelaubten Zustand) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) stattfinden. 4. Auf den Liegenschaften, in denen in der WE-Liste (Anlage C-03) unter der Rubrik „Besonderheiten“ Zugangsbeschränkungen und ggf. Art der Überprüfung vermerkt ist, ist von der Auftragnehmerin das entsprechende Dokument auszufüllen bzw. vorzulegen. Dies geschieht über das jeweilige Objektteam und vor Aufnahme der Leistungen. Die jeweiligen Muster sind Bestandteile des Vertrages sofern zutreffend. 5. Folgende Maßnahmen sind, abhängig vom Los, auszuführen: -- Baumkatasterneuerstellung / Ersterfassung (einmalig zu Beginn der Vertragslaufzeit oder bei Neuaufnahme einer WE) -- Baumkatasterüberarbeitung (einmalig zu Beginn der Vertragslaufzeit) -- Regelkontrolle Einzelbäume, (1x mal je Vegetationszyklus (Wechsel belaubt/unbelaubt)) -- Flächige Regelkontrolle (1x mal je Vegetationszyklus (Wechsel belaubt/unbelaubt)) -- Baumplaketten / Neunummerierung -- Erstellung und Lieferung einer Übersichtskarte je WE inkl. Aktualisierung (1xjährlich) -- Anfahrtspauschale fachliche Kontrolle der Baumpflegarbeiten -- fachliche Kontrolle der Baumpflegearbeiten aus Regelkontrolle Einzelbaum -- fachliche Kontrolle der Baumpflegearbeiten aus der geschätzten flächigen Regelkontrolle -- Bedarfspositionen: --- Beantragung von Genehmigungen bei der jeweils zuständigen Behörde --- Wahrnehmung von Besprechungs-/Abstimmungsterminen --- Baumkatasterneuerstellung / Ersterfassung --- Baumplaketten / Neunummerierung --- Los 7 bis 12: 1. Die Direktion Freiburg verwaltet mit ihrer Sparte Facility Management bundeseigene Liegenschaften in Freiburg und nähere Umgebung und vergibt Leistungen zur Baumpflege (Verkehrssicherungsarbeiten). 2. Hierbei handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestmenge. Abgerechnet wird nach tatsächlich erfolgter Leistungserbringung. 3. Auf den einzelnen Liegenschaften sollen planmäßig jährlich, 1-mal je Vegetationszyklus, (jeweils einmal im belaubten und unbelaubten Zustand) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) statt, denen die geplanten Baumpflegearbeiten folgen. Der Abruf der einzelnen Leistungen erfolgt mittels Einzelauftrag. 4. Auf den Liegenschaften, in denen in der WE-Liste (Anlage C-03) unter der Rubrik „Besonderheiten“ Zugangsbeschränkungen und ggf. Art der Überprüfung vermerkt ist, ist von der Auftragnehmerin das entsprechende Dokument auszufüllen bzw. vorzulegen. Dies geschieht über das jeweilige Objektteam und vor Aufnahme der Leistungen. Die jeweiligen Muster sind Bestandteile des Vertrages. 5. Folgende Maßnahmen werden erwartet: - 1. Jungbaumpflege - 2. Kronenpflege - 3. Totholzentfernung - 4. Fällung - 5. Einkürzung - 6. Nachbehandlung geschädigter Bäumen mit Ständerbildung - 7. Entfernen von Stamm- und Stockaustrieben - 8. Lichtraumprofilschnitt - 9. Stubbenfräsen - 10. Formschnitt - 11. Fremdbewuchsentfernung - 12. Zusatzleistungen (z.B. Teilnahme an Besprechungen) - 13. BaustelleneinrichtungOffenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Dienstleistungen zur Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen (Baumkontrolle und Baumpflege) auf Liegenschaften in Baden-Württemberg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, VOEK 661-25
Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonnFrist: 20. Aug.Es werden Verkehrssicherungsmaßnahmen (Baumkontrolle und Baumpflege) auf Liegenschaften in Baden-Württemberg ausgeschrieben. --- Die Leistung ist in insgesamt 12 Lose aufgeteilt. --- Die Lose 1 bis 6 umfassen Baumkontrollen und die Lose 7 bis 12 Baumpflegemaßnahmen. --- Los 1 bis 6: 1. Die Direktion Freiburg verwaltet mit ihrer Sparte Facility Management bundeseigene Liegenschaften in Freiburg und nähere Umgebung und vergibt Leistungen zur Baumkontrolle (Verkehrssicherungsarbeiten). 2. Hierbei handelt es sich um einen Werkvertrag mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestmenge. Abgerechnet wird nach tatsächlich erfolgter Leistungserbringung. 3. Auf den einzelnen Liegenschaften sollen planmäßig jährlich, 1-mal je Vegetationszyklus, (jeweils einmal im belaubten und unbelaubten Zustand) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) stattfinden. 4. Auf den Liegenschaften, in denen in der WE-Liste (Anlage C-03) unter der Rubrik „Besonderheiten“ Zugangsbeschränkungen und ggf. Art der Überprüfung vermerkt ist, ist von der Auftragnehmerin das entsprechende Dokument auszufüllen bzw. vorzulegen. Dies geschieht über das jeweilige Objektteam und vor Aufnahme der Leistungen. Die jeweiligen Muster sind Bestandteile des Vertrages sofern zutreffend. 5. Folgende Maßnahmen sind, abhängig vom Los, auszuführen: -- Baumkatasterneuerstellung / Ersterfassung (einmalig zu Beginn der Vertragslaufzeit oder bei Neuaufnahme einer WE) -- Baumkatasterüberarbeitung (einmalig zu Beginn der Vertragslaufzeit) -- Regelkontrolle Einzelbäume, (1x mal je Vegetationszyklus (Wechsel belaubt/unbelaubt)) -- Flächige Regelkontrolle (1x mal je Vegetationszyklus (Wechsel belaubt/unbelaubt)) -- Baumplaketten / Neunummerierung -- Erstellung und Lieferung einer Übersichtskarte je WE inkl. Aktualisierung (1xjährlich) -- Anfahrtspauschale fachliche Kontrolle der Baumpflegarbeiten -- fachliche Kontrolle der Baumpflegearbeiten aus Regelkontrolle Einzelbaum -- fachliche Kontrolle der Baumpflegearbeiten aus der geschätzten flächigen Regelkontrolle -- Bedarfspositionen: --- Beantragung von Genehmigungen bei der jeweils zuständigen Behörde --- Wahrnehmung von Besprechungs-/Abstimmungsterminen --- Baumkatasterneuerstellung / Ersterfassung --- Baumplaketten / Neunummerierung --- Los 7 bis 12: 1. Die Direktion Freiburg verwaltet mit ihrer Sparte Facility Management bundeseigene Liegenschaften in Freiburg und nähere Umgebung und vergibt Leistungen zur Baumpflege (Verkehrssicherungsarbeiten). 2. Hierbei handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestmenge. Abgerechnet wird nach tatsächlich erfolgter Leistungserbringung. 3. Auf den einzelnen Liegenschaften sollen planmäßig jährlich, 1-mal je Vegetationszyklus, (jeweils einmal im belaubten und unbelaubten Zustand) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) statt, denen die geplanten Baumpflegearbeiten folgen. Der Abruf der einzelnen Leistungen erfolgt mittels Einzelauftrag. 4. Auf den Liegenschaften, in denen in der WE-Liste (Anlage C-03) unter der Rubrik „Besonderheiten“ Zugangsbeschränkungen und ggf. Art der Überprüfung vermerkt ist, ist von der Auftragnehmerin das entsprechende Dokument auszufüllen bzw. vorzulegen. Dies geschieht über das jeweilige Objektteam und vor Aufnahme der Leistungen. Die jeweiligen Muster sind Bestandteile des Vertrages. 5. Folgende Maßnahmen werden erwartet: - 1. Jungbaumpflege - 2. Kronenpflege - 3. Totholzentfernung - 4. Fällung - 5. Einkürzung - 6. Nachbehandlung geschädigter Bäumen mit Ständerbildung - 7. Entfernen von Stamm- und Stockaustrieben - 8. Lichtraumprofilschnitt - 9. Stubbenfräsen - 10. Formschnitt - 11. Fremdbewuchsentfernung - 12. Zusatzleistungen (z.B. Teilnahme an Besprechungen) - 13. BaustelleneinrichtungForstbetrieb Berchtesgaden: teilmechanisierte Holzernte mit Bodenzug GJ27
Bayerische Staatsforsten AöRRegensburgmotormanuelle Beifällung, seiluntersütztes Vorliefern, maschinelle Holzernte mit Harvester und Rückung mit Forwarder sowie LagerungForstbetrieb Berchtesgaden: teil- und hochmechanisierte Holzernte II GJ27
Bayerische Staatsforsten AöRRegensburgFrist: 14. Sept.motormanuelle Beifällung, seiluntersütztes Vorliefern, maschinelle Holzernte mit Harvester und Rückung mit Forwarder sowie LagerungForstbetrieb Pegnitz GJ27: Bankettpflege entlang der Forststraßen
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- Die Angebotsfrist endet am 24. Juli 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Bayerische Staatsforsten AöR.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.