Stadt Wittmund
Flügelspundwand Brücke Isums
Art der Leistung Die Stadt Wittmund plant den Ersatz der abgängigen Flügelwände des Brückenbauwerks Nr. 56 Isums. Die vorhandenen Betonplatten sollen durch neue Flügelwände in Spundwandbauweise ersetzt werden. Das Brückenbauwerk überquert den Dykschloot. Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Erstellung der neuen Flügelwände des Bauwer...
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Inhalt auf einen Blick
Art der Leistung Die Stadt Wittmund plant den Ersatz der abgängigen Flügelwände des Brückenbauwerks Nr. 56 Isums. Die vorhandenen Betonplatten sollen durch neue Flügelwände in Spundwandbauweise ersetzt werden. Das Brückenbauwerk überquert den Dykschloot. Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Erstellung der neuen Flügelwände des Bau...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Wittmund
- Veröffentlicht:
- 09. März 2026
- Frist:
- 08. April 2026
- Bauobjekt:
- Straßenbrücke
Bauobjekt-Klassifikation
- StraßenbrückeHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
Art der Leistung Die Stadt Wittmund plant den Ersatz der abgängigen Flügelwände des Brückenbauwerks Nr. 56 Isums. Die vorhandenen Betonplatten sollen durch neue Flügelwände in Spundwandbauweise ersetzt werden. Das Brückenbauwerk überquert den Dykschloot. Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Erstellung der neuen Flügelwände des Bauwerks. Umfang der Leistung siehe Leistungsbeschreibung
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- VVB 121 - Bekanntmachung Oeffentliche Ausschreibung.pdf
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10- Gemeinde AuerbachFrist: 08. Mai
Ersatzneubau BW 3a, Brücke Anton- Günther- Straße über den Auerbauer Dorfbach
Es handelt sich bei der Bauleistung um den Ersatzneubau des Bauwerks BW 3a, Brücke Anton-Gnther-Straße über den Auerbacher Dorfbach in Auerbach im Erzgebirge (Wellstahlrohr mit Maulquerschnitt L/H/B ca. 2,48 x 1,79 m, Querschnittsfläche ca. 3,47 m², Umfang ca. 6,72 m, Blechstärke ca. 3,50 mm). Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen den Rückbau des vorhandenen Brückenbauwerks, die Herstellung des neuen Brückenbauwerks mit Wellstahlrohr, selbsttragenden Stirnwänden aus Stahlbeton (Breite 0,50 m, Höhe Einlauf 2,79 m / Auslauf 2,96 m, Länge 2,53 m) und Flügelwänden (Wandschaft ca. 0,95 m, Breite am Wandfuß ca, 1,35 m, Längen ca. 1,02–6,21 m, Höhe ab OK Bachsohle ca. 1,55 m bis 1,80 m), die hydraulische und naturnahe Gestaltung der Gewässersohle sowie die erforderlichen Erd-, Wasserhaltungs-, Straßenbau- und Landschaftsbauarbeiten. Das neue Bauwerk wird als Wellstahlrohr mit Maulquerschnitt ausgeführt, welches den Auerbacher Dorfbach im Winkel von ca. 78 gon kreuzt. Die Ein- und Ausläufe des Wellstahlrohres schließen jeweils rechtwinklig an. Ober- und unterstrom sind Flügelwände und Stirnwände vorgesehen. Die unterstromigen Flügelwände erhalten, wie auch die Strinwände, eine ca. 30 cm starke. Die oberstromigen Flügelwände erhalten keine Natursteinverblendung. Der Querschnitt der Sohle wird muldenförmig ausgebildet. Auf den Boden des Wellstahlrohres werden Wasserbausteine in Frischbeton gesetzt. Ober- und unterstrom der Brücke wird eine Anschlusssteinschüttung ohne Beton in die Baugrube eingebracht, welche der Form und Struktur wie im Bereich der Brücke entspricht. Einzelne Spitzen der Steine werde dabei bis zur geplanten Gewässersohlhöhe reichen. Die Steinschüttung erfolgt auf einer Fläche von ca. 24 m² . Zwischen den gesetzten Steinen im Brückenbereich und den verfüllten Anschlussbereichen der ehem. Baugrube wird Flusssediment eingetragen. Diese wird ausschließlich vom Auerbacher Dorfbach verwenden. Das Flusssediment ist so einzubauen und ggf. durch größere Steine zu ergänzen, wie oberstrom und unterstrom charakteristisch erkennbar. Der Ein- und Auslaufbereich wird durch Kolkschutzriegel aus großformatigen und ortsüblichen Natursteinen begrenzt. Die Anton- Günther- Straße wird vom Kreuzungsbereich bis kurz hinter das Brückenbauwerk auf einer Fläche von ca. 130 m² neu asphaltiert. Während der Bauzeit ist die Zuwegung zu zwei Flurstücken nur über eine bauzeitliche Behelfsstraße möglich. Die ca. 260 m² große Fläche der Behelfsstraße besteht aus einer Schottertragschicht, die auf einem Geotextil verlegt wird. Zusätzlich wird in einem Kurvenbereich auf einer Fläche von ca. 75 m² Wirtschaftsewegepflaster verlegt, um ein Abrutschen bzw. Ausspülen des Schotters zu verhindern. - Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich AurichAurich
2026-11_RW_Oldersum-Riepe_OP_Verkehrsanlagen_Lph_1-5_Bes_Leistungen_expost Bekanntmachung
Aufgrund der beengten Verhältnisse in Riepe ist die anforderungsgerechte Anlage eines Radweges nicht ohne schwerwiegende Eingriffe in die bestehenden Anliegergrundstücke möglich bzw. wegen vorhandener Zwangspunkte wohl nicht realisierbar. Hier sind Varianten (z. B. eine geringfügige Verlegung der Fahrbahn der L 1) zur Anlage des Radweges zu prüfen. Bei der Gewässerkreuzung am "Fehntjer Tief" (Gewässer II. Ordnung) sowie an der Anschlussstelle (A 31) Riepe ist die Breite der vorhandenen Ingenieurbauwerke nicht ausreichend um den Radweg anlegen zu können. Aufgrund der Tatsache, dass beide Brücken in den 1960ern errichtet wurden, wird durch den Auftraggeber geprüft, ob diese durch ein neues Bauwerk ersetzt werden sollten. Die neuen Brücken würden dann so breit hergestellt werden, dass der Radweg mit überführt werden kann. Gegebenenfalls kommen auch separate Radwegbrücken in Betracht. Leistungen des Auftraggebers: Die Planungen der Brückenbauwerke werden vom Auftraggeber bereitgestellt und sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Die erforderlichen Vermessungsleistungen wurden durch den Auftraggeber erbracht. Die Vermessungsdaten werden dem Auftragnehmer zur Nutzung im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber übernimmt die Verantwortung für die Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Unterlagen. Etwaige erkennbare Unstimmigkeiten oder Widersprüche sind vom Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die ihm vorliegenden Eigentümerdaten der vom Projekt betroffenen Grundstücke zur Verfügung. Eine eigenständige Ermittlung, Beschaffung oder Aktualisierung der Eigentümerdaten durch den Auftragnehmer ist nicht Bestandteil der beauftragten Leistungen, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wird. Der Auftragnehmer verwendet die zur Verfügung gestellten Daten ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung. Leistungen des Auftragnehmers: - Grundleistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI 2021: Für den geplanten Radweg an der L 1 ist vom Auftragnehmer die Objektplanung Verkehrsanlagen mit folgenden Grundleistungen gemäß § 47 HOAI 2021 zu erbringen: - Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung - Leistungsphase 2: Vorplanung - Leistungsphase 3: Entwurfsplanung - Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung - Leistungsphase 5: Ausführungsplanung Die wesentlichen Leistungen sind im Einzelnen in Teil B der Leistungsbeschreibung aufgeführt. - Besondere Leistungen (nähere Information in der LB): 1. Erstellung von Leitungsbeständen 2. Koordinierung der fachlich Beteiligten - Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Aurich
2026-11_RW_Oldersum-Riepe_OP_Verkehrsanlagen_Lph_1-5_Bes_Leistungen_expost Bekanntmachung
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Die Stadt Bochum (nachfolgend "Auftraggeber") steht als Schulträger vor der Herausforderung, dem stetig wachsenden Raumbedarf aufgrund der steigenden Schulanmeldungen im Bochumer Stadtgebiet zu entsprechen. In diesem Zusammenhang herrscht - neben dem Erfordernis an Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen bereits bestehender Schulgebäude - ein erheblicher Bedarf an der Schaffung neuer Sport- und Lernräume. Dabei ist der Auftraggeber nach dem Schulgesetz verpflichtet, Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Zur Erfüllung dieser ihr gesetzlich obliegenden Pflicht plant der Auftraggeber dem wachsenden Raumbedarf im Rahmen eines umfassenden Schulbau- und Schulmodernisierungsprogramm zu begegnen. Dieses beinhaltet erforderliche Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen für 27 schulische Einrichtungen. Das Programm umfasst dabei alle Schularten und bezieht sich auf Grund-, Förder- und weiterführende Schulen. Erste Grobkostenschätzungen des Auftraggebers liegen inklusive Nebenkosten jeweils zwischen 4 und 145 Mio. EUR (brutto), gesamt bei rund 660 Mio. EUR (brutto). Nachdem die Vergabeverfahren zur Umsetzung der ersten drei Projekte begonnen haben, soll nunmehr die Planung der Projekte 4-6 beginnen. Es handelt sich um folgende schulische Einrichtungen: - Arnoldschule, Arnoldstr. 31, 44793 Bochum - Sonnenschule, Lange Malterse 18, 44795 Bochum - Grundschule an der Vöde, Castroper Str. 235, 44791 Bochum Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind Projektsteuerungsleistungen in Form der Projektstufen 1 bis 5 (Projektvorbereitung, Planung, Ausführungsvorbereitung, Ausführung, Projektabschluss) in den Handlungsbereichen: Organisation, Information, Koordination und Dokumentation (A), Qualitäten und Quantitäten (B), Kosten und Finanzierung (C), Termine, Kapazitäten und Logistik (D) sowie Verträge und Versicherungen (E) nach Maßgabe der AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (Stand: März 2020). Insbesondere hat der Auftragnehmer (funktionale) Leistungsbeschreibungen zur Umsetzung der jeweiligen Schulbaumaßnahmen zu erstellen. Die weiteren Leistungen zur Umsetzung der benannten Schulbauprojekte sollen nach der Erstellung der (funktionalen) Leistungsbeschreibungen jeweils an einen Totalunternehmer vergeben werden. Es gilt zu beachten, dass dem Auftragnehmer sowie den weiteren Projektsteuerern der bereits ausgeschrieben und der noch folgenden Schulbauprojekte ein einzelprojektübergreifender Multiprojektmanager im Sinne der AHO-Schriftenreihe Nr. 19 übergeordnet wird. Dieser soll alle Einzelprojekte im Wege einer übergeordneten organisatorischen Ebene managen. Der Umfang der vom Multiprojektmanager zu erbringenden Multiprojektmanagement-Leistungen orientiert sich dabei an den Vorgaben der AHO-Schriftenreihe Nr. 19 (Stand: Januar 2018). Insoweit ergeben sich für den Auftragnehmer im Rahmen der Auftragsdurchführung Abstimmungs-, Koordinierungs- und Vorlagepflichten im Hinblick auf eine Zusammenarbeit mit dem Multiprojektmanager. Um den Bietern dahingehend einen Überblick zu verschaffen, wird das Leistungsverzeichnis des Multiprojektmanagers den Bietern mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Mit einem voraussichtlichen Ende des Vergabeverfahrens ist im Oktober 2025 zu rechnen. Mit den Projektsteuerungsleistungen ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Der Nutzungsbeginn der drei Schulbauprojekte ist für das zweite Quartal 2030 vorgesehen. Mit dieser EU-weiten Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb eingeleitet. Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.L386 Netzergänzung, 2. und 3. BA - BOL (Strecke und BW), örtl. BÜ (Strecke und Sickerbecken), SiGeKo und sachliche Prüfung der Nachträge
1.1. Allgemeine Beschreibung Die Maßnahme befindet sich im Land Brandenburg, im Landkreis Oder-Spree, in der Gemeinde Grünheide (Mark). Der ansässige Automobilhersteller hat für die geplante Service- & Logistikerweiterung eine geänderte Straßenplanung in Auftrag gegeben. Diese nördliche Anbindung des Automobilherstellers soll über die geplante L 386 zwischen der Anschlussstelle Freienbrink Nord der Bundesautobahn A10 im Westen und der L23 im Osten als Netzergänzung erfolgen. Des Weiteren soll die heutige L23 höhenfrei über die Bahntrasse Berlin - Frankfurt (Oder) geführt werden. Auf Grund der prognostizierten Steigerung des Straßenverkehrs bei gleichzeitiger Erhöhung des Verkehrs auf der Schiene und der damit verbundenen Erhöhung der Schrankenschließzeiten ist eine Beseitigung des Bahnübergangs (BÜ) der L23 mit der Strecke Berlin -Frankfurt (Oder) am Haltepunkt Fangschleuse und einen Ersatz durch eine niveaufreie Querung erforderlich. Die vorliegende Unterlage umfasst den Neubau der L386 in drei Bauabschnitten. Die Baumaßnahme verläuft ab der A10 (ca. L386 Bau-km 0+000) in östlicher Richtung zum Anschluss der neu gebauten L386 Der 1.BA. (Bau-km 2+450 bis 2+850 ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Zur Vertragsleistung gehören der 2. BA von 2+450km bis 1+650km; Länge 800m und 3. BA von 1+650km bis 0km; Länge 1.650m. Im Zuge der Straßenbaumaßnahme ist die Errichtung der Brückenbauwerke BW 5 und BW 7 einschließlich der Stützwände für die Rampen. Das BW 8 "Bahnhofszugang Unterführung" bei km 0+494 wird im Vorfeld fertiggestellt und wird mit der neuen L386 überbaut. Das Bauwerk 3, neue Bahnquerung TESLA, wird durch dritte zeitgleich errichtet und kann ab 2027 überbaut werden. Die bestehende Baustraße stellt die Erreichbarkeit der parallellaufenden Projekte L386 sicher, bis das Vorhaben L386 Netzergänzung vollständig errichtet ist. Nach Fertigstellung der L386 verliert die Baustraße ihre Funktion bzw. übergibt die Erschließungsfunktion an die L386. Weiter wird die Phase 4 inklusive einer Mittelstreifenüberfahrt die Hauptfahrbahn L 386 mit einer temporären Verbindung die vorhandene Anschlussstelle A10 Freienbrink Nord verbinden. Die ausgeschriebene Bauleistung umfasst ebenfalls den Restrückbau der gemeinsam genutzten Baustraße von km 0+000 bis km 2+200 einschließlich Kanalbau, Wendestelle, Dammbau der Behelfsbrücke sowie den Rückbau des Stiches A der Baustraße. Der Grundwasserflurabstand befindet sich zwischen 5 und 7,5 m. Schutzgebiete wie FFH, NSG und §30-Biotope BNatSchG sind nicht betroffen. Gegenstand der Bauverträge sind folgende Leistungsteile: - Los 12 BW 5 einschließlich Stützwände für die Bauwerksrampen - Los 13.1 BW 7.1 Spundwand - Los 13.2 BW 7 einschließlich Stützwände für die Bauwerksrampen - Los 20 Strecke und Teilrückbau Baustraße.2.BA - Los 21 Fahrzeug-Rückhaltesystem (FRS) 2.BA - Los 22 Markierung und Beschilderung 2.BA - Los 23 Wegweisende Beschilderung 2.BA - Los 25 Verkehrssicherung Inbetriebnahme 2.BA - Los 30 Strecke und Teilrückbau Baustraße.3.BA - Los 31 Fahrzeug-Rückhaltesystem (FRS) 3.BA - Los 32 Markierung und Beschilderung 3.BA - Los 33 Wegweisende Beschilderung 3.BA Gegenstand des Vertrages der OBL, der öBÜ und dem SiGeKo sind die oben angegeben Lose und sachliche Prüfung von Nachträgen. 1.2. Aussagen zur überwachenden Baumaßnahme Die Baumaßnahmen umfassen den Bau des zweiten und dritten Bauabschnittes der L386 bis über das Bauwerk 3. Die Errichtung eines offenes Sicker-, Regenrückhaltebecken (Bauwerk 06), sowie der provisorischen Straßenanbindung AS Freienbrink Nord. 2. Bearbeitungsgrundlagen/ Planungsstand Art und Umfang der Baumaßnahme ist der beiliegenden Baubeschreibung zu entnehmen. Die Bauleistungen beginnen nach derzeitigem Planungsstand im Juni 2026 und sollen im November 2027 fertiggestellt sein. Bei der Erstellung Ihres Angebotes ist der vorgenannte Zeitraum zuzüglich der Zeit für die vorbehaltslose Annahme der Schlussrechnungen vom Auftragnehmer Bau zu berücksichtigen. Die Leistung ist bis zu 3 Monaten nach dem Bauende anzubieten. Weitergehende Angaben finden Sie aufgrund der Zeichenbegrenzung in der Leistungsbeschreibung.- Stadt Offenbach am Main
Objektplanung für den Umbau Sportanlagen Rosenhöhe und Eichwaldweg
Ziele& geplante Maßnahmen Rosenhöhe: Das Sportzentrum Rosenhöhe besteht derzeit aus einem Kunstrasenplatz, einem Naturrasen- Doppelfeld, einer Leichtathletikanlage und einer Tennisplatzanlage. Am Kunstrasenplatz sollen keine Veränderungen vorgenommen werden. Gleiches gilt für das Naturrasen-Doppelfeld, welches zukünftig auch für Rugby genutzt werden soll. Die Leichtathletikanlage soll grundlegend nach modernem Standard und damit einhergehenden neuen Abmessungen erneuert und um Sitzgelegenheiten am Rand erweitert werden. Der Tennenplatz im Süden soll in einen Kunstrasenplatz für den Rugbysport umgewandelt werden, welches auch für die Fußballabteilung als Großspielfeld bzw. für zwei E-Jugendfelder nutzbar sein soll. Auf der Fläche zwischen Doppelfeld und Leichtathletikanlage soll ein multifunktionaler Sportraum mit Angeboten für Crossover-Training und Freizeitsport entstehen ( z. B. Beachvolleyballfeld, Calisthenics-Anlage etc.) Das Umkleidegebäude und das Hausmeisterwohnhaus im nördlichen Grundstücksbereich sollen grundsätzlich belassen, mit Anbauten um den notwendigen Bedarf der Vereine erweitert und modernisiert werden. Der Umfang der Modernisierung der Bestandsgebäude ist im Laufe des Projekts noch abzustimmen. In einer gerade abgeschlossenen Machbarkeitsstudie wurden die benötigten Raumbedarf bereits abgebildet, verortet und befinden sich in Abstimmungen mit den Vereinen. Die Ergebnisse der vorliegenden Machbarkeitsstudie (Qualität ähnlich Vorentwurf) bilden die Grundlage für die anstehende Planung. Die Abstimmung mit der Freianlagenplanung und dem Fachplanerteam ist essenziell in diesem Projekt. Die Planung der Freiflächen umfasst auch die Bereiche um die Gebäude herum sowie deren Erschließung. Für die Bauphase sind gemeinsam mit dem Freiflächenplaner Pläne für die Baustelleninfrastruktur und -abwicklung zu entwickeln. Dies ist durch die während der Bauphasen in Nutzung befindlichen Flächen und die auch sonst sehr begrenzte Platzsituation unumgänglich. Eichwaldweg: Die Sportanlage Eichwaldweg besteht derzeit aus einem Kunstrasenplatz, der im Jahr 2023 saniert wurde, einem Naturrasen-Feld und einer separaten Tennisplatzanlage. Es sollen in der Gesamtplanung nach Möglichkeit folgende Spielfelder vorgesehen werden: - 1 großes Kunstrasenfeld (bereits vorhanden, wurde saniert, kein Handlungsbedarf) - 1 E-Jugend Kunstrasenfeld (im Bereich, der aktuell mit Tennisplätzen belegt ist) - 1 großes Naturrasenfeld (bereits vorhanden, muss ggf. etwas verschoben werden) - 1 E-Jugend Naturrasenfeld (im Bereich des großen Naturrasenfeldes) Die bestehenden Umkleidegebäude (städt. Gebäude im Süden und nördlicher Gebäudeteil des Vereinsgebäudes) sollen zum Großteil abgebrochen und durch neue, größere, bedarfsgerechte und moderne Infrastrukturgebäude ersetzt werden. Bestehenbleibende Gebäudeteile (südlicher Teil des Vereinsgebäudes mit Vereinsraum) sollen grundsaniert werden. In einer gerade abgeschlossenen Machbarkeitsstudie wurden die benötigten Raumbedarf bereits abgebildet, verortet und befinden sich in Abstimmungen mit den Vereinen. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie (Qualität ähnlich Vorentwurf) bilden die Grundlage für die anstehende Planung. Die Abstimmung mit der Freianlagenplanung und dem Fachplanerteam ist essenziell in diesem Projekt. Die Planung der Freiflächen umfasst auch die Bereiche um die Gebäude herum sowie deren Erschließung. Für die Bauphase sind gemeinsam mit dem Freiflächenplaner Pläne für die Baustelleninfrastruktur und -abwicklung zu entwickeln. Dies ist durch die während der Bauphasen in Nutzung befindlichen Flächen und die auch sonst sehr begrenzte Platzsituation unumgänglich. Flächenprogramm: Die in der Anlage befindlichen Machbarkeitsstudien für die Umbauten der jeweiligen Infrastrukturgebäude sind mit den Vereinen bereits abgestimmt und dem Grunde nach freigegeben. Sie dienen daher als abgestimmtes Raumprogramm und Planungsanforderung für die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen. Abstimmungen und Freigaben nach Abschluss der jeweiligen Leistungsphasen, v.a. LPH 2 und LPH 3, sind dennoch mit dem AG und den nutzenden Vereinen durchzuführen. weitere Maßnahmen: Siehe Datei "Leistungsbeschreibung.pdf". Mit der Erbringung der Leistung soll unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden. Der Auftraggeber legt hohen Wert auf eine enge Betreuung und Überwachung aller Arbeiten, sowie Koordination und Information aller Beteiligten, auch der Nutzer. Bei der Planbearbeitung ist die CAD-Richtlinie der "Immobilien Stadtwerke Offenbach" in der neuen Version zu beachten. Alle Unterlagen müssen in kompatiblen Austauschformaten vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden (Planunterlagen mindestens als DWG, DXF- und PDF-Dateien, Ausschreibungsunterlagen als GAEB- und PDF-Dateien, Programmdateien des Planungs- und Kalkulationssystems als Excel-Dokument und im PDF-Format). Um eine Nachvollziehbarkeit herzustellen ist bezüglich der Planreferenzierung in CAD eine Schnittstellenabstimmung mit dem Objektplaner Gebäude zu treffen und vom Projektsteuerer freigeben zu lassen. Der komplette Planaustausch wird zukünftig über den Planserver der Projektsoftware "PLANFRED" abgewickelt. Diese ist Web-basiert und es ist keine Lizenz seitens der Planer erforderlich. Die Verwendung der aktuellen CAD-Richtlinie sowie des Planservers ist Bestandteil der Planerleistungen und im angebotenen Honorar mit abzudecken. - Stadt Offenbach am Main
Umbau Sportanlagen Rosenhöhe & Eichwaldweg HLS
Ziele& geplante Maßnahmen Rosenhöhe: Das Sportzentrum Rosenhöhe besteht derzeit aus einem Kunstrasenplatz, einem Naturrasen-Doppelfeld, einer Leichtathletikanlage und einer Tennisplatzanlage. Am Kunstrasenplatz sollen keine Veränderungen vorgenommen werden. Gleiches gilt für das Naturrasen-Doppelfeld, welches zukünftig auch für Rugby genutzt werden soll. Die Leichtathletikanlage soll grundlegend nach modernem Standard und damit einhergehenden neuen Abmessungen erneuert und um Sitzgelegenheiten am Rand erweitert werden. Der Tennenplatz im Süden soll in einen Kunstrasenplatz für den Rugbysport umgewandelt werden, welches auch für die Fußballabteilung als Großspielfeld bzw. für zwei E-Jugendfelder nutzbar sein soll. Auf der Fläche zwischen Doppelfeld und Leichtathletikanlage soll ein multifunktionaler Sportraum mit Angeboten für Crossover-Training und Freizeitsport entstehen ( z. B. Beachvolleyballfeld, Calisthenics-Anlage etc.) Das Umkleidegebäude und das Hausmeisterwohnhaus im nördlichen Grundstücksbereich sollen grundsätzlich belassen, mit Anbauten um den notwendigen Bedarf der Vereine erweitert und modernisiert werden. Der Umfang der Modernisierung des Bestandsgebäudes A ist im Laufe des Projekts noch abzustimmen. In einer gerade abgeschlossenen Machbarkeitsstudie wurden die benötigten Raumbedarfe bereits abgebildet, verortet und befinden sich in Abstimmungen mit den Vereinen. Diese stellen die Erweiterungsneubauten an dem Bestandgebäude A dar und werden als Gebäude B bezeichnet. Ergänzend soll zudem ein Mehrzweckraum als eigenständiges Gebäude C errichtet werden. Eichwaldweg: Die Sportanlage Eichwaldweg besteht derzeit aus einem Kunstrasenplatz, der im Jahr 2023 saniert wurde, einem Naturrasen-Feld und einer separaten Tennisplatzanlage. Es sollen in der Gesamtplanung nach Möglichkeit folgende Spielfelder vorgesehen werden: - 1 großes Kunstrasenfeld (bereits vorhanden, wurde saniert, kein Handlungsbedarf) - 1 E-Jugend Kunstrasenfeld (im Bereich, der aktuell mit Tennisplätzen belegt ist) - 1 großes Naturrasenfeld (bereits vorhanden, muss ggf. etwas verschoben werden) - 1 E-Jugend Naturrasenfeld (im Bereich des großen Naturrasenfeldes) Die bestehenden Umkleidegebäude - Gebäude B - (städt. Gebäude im Süden und nördlicher Gebäudeteil des Vereinsgebäudes) sollen zum Großteil abgebrochen und durch neue, größere, bedarfsgerechte und moderne Infrastrukturgebäude ersetzt werden. Der bestehenbleibende Gebäudeteil A (südlicher Teil des Vereinsgebäudes mit Vereinsraum) soll grundsaniert werden. In einer gerade abgeschlossenen Machbarkeitsstudie wurden die benötigten Raumbedarf bereits abgebildet, verortet und befinden sich in Abstimmungen mit den Vereinen. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie (Qualität ähnlich Vorentwurf) bilden die Grundlage für die anstehende Planung. Flächenprogramm: Die in der Anlage befindlichen Machbarkeitsstudien für die Umbauten der jeweiligen Infrastrukturgebäude sind mit den Vereinen bereits abgestimmt und dem Grunde nach freigegeben. Sie dienen daher als abgestimmtes Raumprogramm und Planungsanforderung für die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen. Abstimmungen und Freigaben nach Abschluss der jeweiligen Leistungsphasen, v.a. LPH 2 und LPH 3, sind dennoch mit dem AG und den nutzenden Vereinen durchzuführen. Haustechnische Ausstattung: Der Aufwand für technische Anlagen und Installationen ist auf das unbedingt Notwendige zu beschränken. Das optimierte Zusammenwirken der technischen Anlagen und Einrichtungen aller Gewerke mit dem Ziel der Minimierung von Primärenergieverbrauch und CO2 - Emissionen ist bereits in der Planungsphase sicherzustellen. Bei der Energiebereitstellung sind erneuerbare Energien mit Vorrang zu berücksichtigen. Die Wärmeversorgung muss über regenerative Energien oder aus dem Fernwärmenetz der EVO erfolgen. Eventuell benötigte Warmwasserbereitung hat nach Möglichkeit unter Einbeziehung der solaren Wärmegewinnung zu erfolgen. Regenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Gelände zu versickern (Mulden, Rigolen etc.) bzw. zu sammeln (Zisternen). Grundsätzlich gilt, dass alle Möglichkeiten zur Trinkwassereinsparung auszuschöpfen sind. Für Freiflächenbewässerung soll das anfallende Regenwasser im Rahmen der technischen Möglichkeiten genutzt werden. Die Verwendung von Solarthermie- und Fotovoltaikanlagen und anderen Formen erneuerbarer Energien sind nach maximal möglichen baulichen Aspekten sowie unter Abwägung von Investions- und Betriebskosten zu berücksichtigen. Auch bei den Elektroanlagen ist auf die Energieeffizienz besonderes Augenmerk zu richten. Es ist seitens des Auftraggebers beabsichtigt, die Betriebsführung, Betriebsüberwachung und das Energiemanagement aller städt. Liegenschaften zentral beim Dienstleister GBM zusammenzuführen. Deshalb sind alle Gewerke so zu planen, dass sie auf eine gemeinsame Leitzentrale aufgeschaltet werden können. Die eingebauten Regelungen, Steuerungen und Fernauslesungen von Zählern/Unterzählern müssen über Schnittstellen verfügen, die eine Übertragung mittels eines offenen Protokolls zulassen. Sind Bussysteme vorgesehen, müssen diese über die entsprechenden Koppler verfügen. Alle Informationen sind an einer zentralen Stelle im Gebäude zusammenzuführen. Die Schnittstellen sind über die Projektsteuerung mit der Betreibergesellschaft GBM abzustimmen. Weitere Maßnahmen: Siehe Datei "Leistungsbeschreibung HLS.pdf". Mit der Erbringung der Leistung soll unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden. - Stadt Offenbach am Main
Umbau Sportanlagen Rosenhöhe & Eichwaldweg ELT
Ziele& geplante Maßnahmen Rosenhöhe: Das Sportzentrum Rosenhöhe besteht derzeit aus einem Kunstrasenplatz, einem Naturrasen-Doppelfeld, einer Leichtathletikanlage und einer Tennisplatzanlage. Am Kunstrasenplatz sollen keine Veränderungen vorgenommen werden. Gleiches gilt für das Naturrasen-Doppelfeld, welches zukünftig auch für Rugby genutzt werden soll. Die Leichtathletikanlage soll grundlegend nach modernem Standard und damit einhergehenden neuen Abmessungen erneuert und um Sitzgelegenheiten am Rand erweitert werden. Der Tennenplatz im Süden soll in einen Kunstrasenplatz für den Rugbysport umgewandelt werden, welches auch für die Fußballabteilung als Großspielfeld bzw. für zwei E-Jugendfelder nutzbar sein soll. Auf der Fläche zwischen Doppelfeld und Leichtathletikanlage soll ein multifunktionaler Sportraum mit Angeboten für Crossover-Training und Freizeitsport entstehen ( z. B. Beachvolleyballfeld, Calisthenics-Anlage etc.) Das Umkleidegebäude und das Hausmeisterwohnhaus im nördlichen Grundstücksbereich sollen grundsätzlich belassen, mit Anbauten um den notwendigen Bedarf der Vereine erweitert und modernisiert werden. Der Umfang der Modernisierung des Bestandsgebäudes A ist im Laufe des Projekts noch abzustimmen. In einer gerade abgeschlossenen Machbarkeitsstudie wurden die benötigten Raumbedarfe bereits abgebildet, verortet und befinden sich in Abstimmungen mit den Vereinen. Diese stellen die Erweiterungsneubauten an dem Bestandgebäude A dar und werden als Gebäude B bezeichnet. Ergänzend soll zudem ein Mehrzweckraum als eigenständiges Gebäude C errichtet werden. Eichwaldweg: Die Sportanlage Eichwaldweg besteht derzeit aus einem Kunstrasenplatz, der im Jahr 2023 saniert wurde, einem Naturrasen-Feld und einer separaten Tennisplatzanlage. Es sollen in der Gesamtplanung nach Möglichkeit folgende Spielfelder vorgesehen werden: - 1 großes Kunstrasenfeld (bereits vorhanden, wurde saniert, kein Handlungsbedarf) - 1 E-Jugend Kunstrasenfeld (im Bereich, der aktuell mit Tennisplätzen belegt ist) - 1 großes Naturrasenfeld (bereits vorhanden, muss ggf. etwas verschoben werden) - 1 E-Jugend Naturrasenfeld (im Bereich des großen Naturrasenfeldes) Die bestehenden Umkleidegebäude - Gebäude B - (städt. Gebäude im Süden und nördlicher Gebäudeteil des Vereinsgebäudes) sollen zum Großteil abgebrochen und durch neue, größere, bedarfsgerechte und moderne Infrastrukturgebäude ersetzt werden. Der bestehenbleibende Gebäudeteil A (südlicher Teil des Vereinsgebäudes mit Vereinsraum) soll grundsaniert werden. In einer gerade abgeschlossenen Machbarkeitsstudie wurden die benötigten Raumbedarf bereits abgebildet, verortet und befinden sich in Abstimmungen mit den Vereinen. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie (Qualität ähnlich Vorentwurf) bilden die Grundlage für die anstehende Planung. Flächenprogramm: Die in der Anlage befindlichen Machbarkeitsstudien für die Umbauten der jeweiligen Infrastrukturgebäude sind mit den Vereinen bereits abgestimmt und dem Grunde nach freigegeben. Sie dienen daher als abgestimmtes Raumprogramm und Planungsanforderung für die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen. Abstimmungen und Freigaben nach Abschluss der jeweiligen Leistungsphasen, v.a. LPH 2 und LPH 3, sind dennoch mit dem AG und den nutzenden Vereinen durchzuführen. Haustechnische Ausstattung: Der Aufwand für technische Anlagen und Installationen ist auf das unbedingt Notwendige zu beschränken. Das optimierte Zusammenwirken der technischen Anlagen und Einrichtungen aller Gewerke mit dem Ziel der Minimierung von Primärenergieverbrauch und CO2 - Emissionen ist bereits in der Planungsphase sicherzustellen. Bei der Energiebereitstellung sind erneuerbare Energien mit Vorrang zu berücksichtigen. Die Wärmeversorgung muss über regenerative Energien oder aus dem Fernwärmenetz der EVO erfolgen. Eventuell benötigte Warmwasserbereitung hat nach Möglichkeit unter Einbeziehung der solaren Wärmegewinnung zu erfolgen. Regenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Gelände zu versickern (Mulden, Rigolen etc.) bzw. zu sammeln (Zisternen). Grundsätzlich gilt, dass alle Möglichkeiten zur Trinkwassereinsparung auszuschöpfen sind. Für Freiflächenbewässerung soll das anfallende Regenwasser im Rahmen der technischen Möglichkeiten genutzt werden. Die Verwendung von Solarthermie- und Fotovoltaikanlagen und anderen Formen erneuerbarer Energien sind nach maximal möglichen baulichen Aspekten sowie unter Abwägung von Investions- und Betriebskosten zu berücksichtigen. Auch bei den Elektroanlagen ist auf die Energieeffizienz besonderes Augenmerk zu richten. Es ist seitens des Auftraggebers beabsichtigt, die Betriebsführung, Betriebsüberwachung und das Energiemanagement aller städt. Liegenschaften zentral beim Dienstleister GBM zusammenzuführen. Deshalb sind alle Gewerke so zu planen, dass sie auf eine gemeinsame Leitzentrale aufgeschaltet werden können. Die eingebauten Regelungen, Steuerungen und Fernauslesungen von Zählern/Unterzählern müssen über Schnittstellen verfügen, die eine Übertragung mittels eines offenen Protokolls zulassen. Sind Bussysteme vorgesehen, müssen diese über die entsprechenden Koppler verfügen. Alle Informationen sind an einer zentralen Stelle im Gebäude zusammenzuführen. Die Schnittstellen sind über die Projektsteuerung mit der Betreibergesellschaft GBM abzustimmen. weitere Maßnahmen: Siehe Datei "Leistungsbeschreibung ELT.pdf". Mit der Erbringung der Leistung soll unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden. - Stadt Offenbach am Main
Umbau Sportanlagen Rosenhöhe & Eichwaldweg ELT
Ziele& geplante Maßnahmen Rosenhöhe: Das Sportzentrum Rosenhöhe besteht derzeit aus einem Kunstrasenplatz, einem Naturrasen-Doppelfeld, einer Leichtathletikanlage und einer Tennisplatzanlage. Am Kunstrasenplatz sollen keine Veränderungen vorgenommen werden. Gleiches gilt für das Naturrasen-Doppelfeld, welches zukünftig auch für Rugby genutzt werden soll. Die Leichtathletikanlage soll grundlegend nach modernem Standard und damit einhergehenden neuen Abmessungen erneuert und um Sitzgelegenheiten am Rand erweitert werden. Der Tennenplatz im Süden soll in einen Kunstrasenplatz für den Rugbysport umgewandelt werden, welches auch für die Fußballabteilung als Großspielfeld bzw. für zwei E-Jugendfelder nutzbar sein soll. Auf der Fläche zwischen Doppelfeld und Leichtathletikanlage soll ein multifunktionaler Sportraum mit Angeboten für Crossover-Training und Freizeitsport entstehen ( z. B. Beachvolleyballfeld, Calisthenics-Anlage etc.) Das Umkleidegebäude und das Hausmeisterwohnhaus im nördlichen Grundstücksbereich sollen grundsätzlich belassen, mit Anbauten um den notwendigen Bedarf der Vereine erweitert und modernisiert werden. Der Umfang der Modernisierung des Bestandsgebäudes A ist im Laufe des Projekts noch abzustimmen. In einer gerade abgeschlossenen Machbarkeitsstudie wurden die benötigten Raumbedarfe bereits abgebildet, verortet und befinden sich in Abstimmungen mit den Vereinen. Diese stellen die Erweiterungsneubauten an dem Bestandgebäude A dar und werden als Gebäude B bezeichnet. Ergänzend soll zudem ein Mehrzweckraum als eigenständiges Gebäude C errichtet werden. Eichwaldweg: Die Sportanlage Eichwaldweg besteht derzeit aus einem Kunstrasenplatz, der im Jahr 2023 saniert wurde, einem Naturrasen-Feld und einer separaten Tennisplatzanlage. Es sollen in der Gesamtplanung nach Möglichkeit folgende Spielfelder vorgesehen werden: - 1 großes Kunstrasenfeld (bereits vorhanden, wurde saniert, kein Handlungsbedarf) - 1 E-Jugend Kunstrasenfeld (im Bereich, der aktuell mit Tennisplätzen belegt ist) - 1 großes Naturrasenfeld (bereits vorhanden, muss ggf. etwas verschoben werden) - 1 E-Jugend Naturrasenfeld (im Bereich des großen Naturrasenfeldes) Die bestehenden Umkleidegebäude - Gebäude B - (städt. Gebäude im Süden und nördlicher Gebäudeteil des Vereinsgebäudes) sollen zum Großteil abgebrochen und durch neue, größere, bedarfsgerechte und moderne Infrastrukturgebäude ersetzt werden. Der bestehenbleibende Gebäudeteil A (südlicher Teil des Vereinsgebäudes mit Vereinsraum) soll grundsaniert werden. In einer gerade abgeschlossenen Machbarkeitsstudie wurden die benötigten Raumbedarf bereits abgebildet, verortet und befinden sich in Abstimmungen mit den Vereinen. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie (Qualität ähnlich Vorentwurf) bilden die Grundlage für die anstehende Planung. Flächenprogramm: Die in der Anlage befindlichen Machbarkeitsstudien für die Umbauten der jeweiligen Infrastrukturgebäude sind mit den Vereinen bereits abgestimmt und dem Grunde nach freigegeben. Sie dienen daher als abgestimmtes Raumprogramm und Planungsanforderung für die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen. Abstimmungen und Freigaben nach Abschluss der jeweiligen Leistungsphasen, v.a. LPH 2 und LPH 3, sind dennoch mit dem AG und den nutzenden Vereinen durchzuführen. Haustechnische Ausstattung: Der Aufwand für technische Anlagen und Installationen ist auf das unbedingt Notwendige zu beschränken. Das optimierte Zusammenwirken der technischen Anlagen und Einrichtungen aller Gewerke mit dem Ziel der Minimierung von Primärenergieverbrauch und CO2 - Emissionen ist bereits in der Planungsphase sicherzustellen. Bei der Energiebereitstellung sind erneuerbare Energien mit Vorrang zu berücksichtigen. Die Wärmeversorgung muss über regenerative Energien oder aus dem Fernwärmenetz der EVO erfolgen. Eventuell benötigte Warmwasserbereitung hat nach Möglichkeit unter Einbeziehung der solaren Wärmegewinnung zu erfolgen. Regenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Gelände zu versickern (Mulden, Rigolen etc.) bzw. zu sammeln (Zisternen). Grundsätzlich gilt, dass alle Möglichkeiten zur Trinkwassereinsparung auszuschöpfen sind. Für Freiflächenbewässerung soll das anfallende Regenwasser im Rahmen der technischen Möglichkeiten genutzt werden. Die Verwendung von Solarthermie- und Fotovoltaikanlagen und anderen Formen erneuerbarer Energien sind nach maximal möglichen baulichen Aspekten sowie unter Abwägung von Investions- und Betriebskosten zu berücksichtigen. Auch bei den Elektroanlagen ist auf die Energieeffizienz besonderes Augenmerk zu richten. Es ist seitens des Auftraggebers beabsichtigt, die Betriebsführung, Betriebsüberwachung und das Energiemanagement aller städt. Liegenschaften zentral beim Dienstleister GBM zusammenzuführen. Deshalb sind alle Gewerke so zu planen, dass sie auf eine gemeinsame Leitzentrale aufgeschaltet werden können. Die eingebauten Regelungen, Steuerungen und Fernauslesungen von Zählern/Unterzählern müssen über Schnittstellen verfügen, die eine Übertragung mittels eines offenen Protokolls zulassen. Sind Bussysteme vorgesehen, müssen diese über die entsprechenden Koppler verfügen. Alle Informationen sind an einer zentralen Stelle im Gebäude zusammenzuführen. Die Schnittstellen sind über die Projektsteuerung mit der Betreibergesellschaft GBM abzustimmen. weitere Maßnahmen: Siehe Datei "Leistungsbeschreibung ELT.pdf". Mit der Erbringung der Leistung soll unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden. - Frist: 30. Apr.
Los 3 Lieferung elektrischer Geräte und Maschinen für die Ausbildung im Baugewerbe
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: Los 3-We-2026-21LX894I 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Bildungszentren des Baugewerbes e.V. Bökendonk 15-17 47809 Krefeld Deutschland Telefonnummer: 02151515520 Telefaxnummer: 02151515590 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: www.bzb.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: schriftlich elektronisch in Textform elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: Siehe oben 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: 4. Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Lieferung von elektrischen Geräten und Maschinen zur Ergänzung und Erneuerung vorhandener Ausstattung für die Modernisierung der praktischen Unterweisung von Lehrlingen in unterschiedlichen Ausbildungsberufen des Bauhandwerks. Menge und Umfang: Die Bildungszentren des Baugewerbes e.V. sind eine Organisation in der Aus- und Weiterbildung im Baugewerbe. Die originäre Aufgabe ist die Durchführung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung für 10 verschiedene Ausbildungsberufe des Bauhandwerks im Handwerkskammerbezirk Düsseldorf. Jährlich durchlaufen über 1.000 verschiedene Lehrlinge und Auszubildende überbetriebliche Lehrgänge und praktische Unterweisungskurse an den 3 Standorten Krefeld, Düsseldorf und Wesel. Mit der öffentlichen Ausschreibung werden neue Ausstattungsgegenstände als Ersatz oder als Ergänzung der bestehenden Ausstattung für die Durchführung der praktischen Unterweisungen mit Lehrlingen und weiteren Teilnehmenden im Rahmen einer Dualen Ausbildung und Qualifizierung an dem Standort BZB Krefeld ausgeschrieben. Die Ausschreibung umfasst mehrere Lose und Vergaben und sieht den Kauf und die Lieferung von neuen ungebrauchten Ausstattungsgegenständen vor. Anlieferung muss zum Standort BZB Krefeld, Bökendonk 15-17, 47809 Krefeld erfolgen. Die Beschaffung über die öffentliche Ausschreibung wird anteilig gefördert durch Finanzmittel des Landes NRW und des Bundes. Der BZB e.V. trägt einen Eigenanteil von 40%. Der Sitz der Geschäftsführung des BZB e.V. ist Krefeld. Die Geschäftsführung obliegt Herrn Thomas Murauer. Weitere Informationen sind unter www.bzb.de zu finden. Ort der Leistung: Bildungszentren des Baugewerbes e.V. BZB Wesel Am Schepersefeld 33a 46485 Wesel 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.07.2026 Ende der Ausführungsfrist: 17.08.2026 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Nach Vergabe und Beauftragung können die Ausstattungsgegenstände ab dem 01.07.2026 nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber an das BZB Krefeld geliefert werden. Die Lieferungen sollen, wenn nicht belastbare Gründe bestehen, bis spätenstens 17.08.2026 abgeschlossen sein. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d2e8ea268-6950bc7681b59e1f 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 30.04.2026 24:00 Ablauf der Bindefrist: 01.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Bei Vorlage einer prüffähigen und positionsgerechten Rechnung innerhalb von 21 Tagen ohne Abzug. 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : 1. Formelle Angebotsunterlagen (zwingend) Das ausgefüllte Angebotsschreiben: Das Angebotsschreiben ist der Kern des Angebots, der alle geforderten Preise und Angaben enthält. Es muss unterschrieben sein (bzw. bei elektronischer Abgabe die geforderte Signatur/Textform erfüllen). 2. Leistungsbeschreibung / Leistungsverzeichnis: Die ausgefüllten Unterlagen, in denen der Bieter seine Preise und technischen Parameter einträgt. 3. Eigenerklärungen zur Eignung 4. Produktbeschreibungen oder technische Datenblätter zu den zu liefernden Artikeln Es wird dringend empfohlen, alle in der Ausschreibung geforderten Unterlagen direkt mit dem Angebot einzureichen, um das Risiko eines Ausschlusses durch Ermessensentscheidung des Auftraggebers zu vermeiden. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1 Preis (80%) 15. Sonstiges: Werkzeugmaschinen,Ausstattung (Werkstatt)
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 08. April 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Wittmund.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.