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Fassadensanierung Rathaus Minden - 3. BA (Bestandsgebäude D, E und F) - Objektplanung Gebäude
Objektplanung Gebäude für die Fassadensanierung des 3. Bauabschnitts (Gebäude D, E und F) des Rathauses Minden am Kleiner Domhof 17. Der Rathauskomplex stammt aus den 1970er-Jahren. Die anderen Gebäudeteile sind bereits saniert. Die bauliche Umsetzung erfolgt in einem Bauabschnitt. Leistung: Planung der Sanierung der Außenhülle.
Architektur
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Minden über Kreis Minden-Lübbecke
- Veröffentlicht:
- 07. Mai 2026
- Frist:
- 09. Juni 2026
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
Objektplanung Gebäude für die Fassadensanierung des 3. Bauabschnitts (Gebäude D, E und F) des Rathauses Minden am Kleiner Domhof 17. Der Rathauskomplex stammt aus den 1970er-Jahren. Die anderen Gebäudeteile sind bereits saniert. Die bauliche Umsetzung erfolgt in einem Bauabschnitt. Leistung: Planung der Sanierung der Außenhülle.
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Das inzwischen denkmalgeschützte Gebäudeensemble aus dem Königlichen Schullehrer Seminar 1871-1872, der zeitgleich entstandenen ehemaligen Turnhalle heute Kapelle St. Nikolaus, der oberen Turnhalle [heute Werkräume], sowie der villenartigen Seminarübungsschule wurde ab 1970 um den Fachklassentrakt mit Einfachsporthalle und ab 1980 durch die obere Turnhalle samt Nebenräumen erweitert. Aufgrund der Raumnot wurde 2007-2008 bereits eine Containeranlage mit 4 Klassenräumen als Interimslösung errichtet. 20162017 wurde die Mittagsbetreuung mit Klassenräumen und Bibliothek errichtet. Weitere Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung und zum baulichen Brandschutz erfolgten in den Jahren 2019 – 2020. In Abstimmung mit der Schulleitung soll zur Kompensation der aktuell an anderen Standorten untergebrachten Klassen sowie die zur kurzfristigen Deckung der vermehrten Schülerzahl durch die Abiturjahrgänge des G9 ab dem Schuljahr 2024/25 auf die Errichtung eines freistehenden Schulgebäudes mit 16 Klassen in nachhaltiger, wertiger Bauweise im oberen Bereich des Schulgrundstückes zurückgegriffen werden. Ferner wurde im Zuge der Umsetzung der Erstmaßnahmen baulicher Brandschutz/Barrierefreiheit 2019-2020 festgestellt, dass die sog. „Untere Turnhalle“ den aktuellen Anforderungen an Sporthallen im gymnasialen Bereich (Normgröße) und an die technische Ausstattung nicht mehr erfüllt. Eine Sanierung ist aufgrund fehlender Förderfähigkeit nicht wirtschaftlich umzusetzen. Daher wurde beschlossen, die Sporthalle rückzubauen und ebenfalls neu zu errichten. Der bestehende Fachraumtrakt ist zu erhalten. Ebenso ist die „Obere Turnhalle“ stark sanierungsbedürftig und soll ebenfalls abgebrochen werden. Als Ersatz für die beiden abzubrechenden Turnhallen soll eine neue 2-fach Sporthalle errichtet werden. Es wird davon ausgegangen, dass ein Abbruch beider Turnhallen und der Neubau einer 2-fach Sporthalle wirtschaftlicher ist, als eine Generalsanierung der „Oberen Turnhalle“ bei gleichzeitigem Abriss und Neubau der „Unteren Turnhalle“ (im Folgende nur „Variante Teilsanierung“). Der Abriss beider Turnhallen inkl. Neubau einer 2-fach Sporthalle ist vorab auf Wirtschaftlichkeit und somit Förderfähigkeit zu prüfen. In der Untersuchung ist der geplante Neubau der 2-fach Sporthalle der Variante Teilsanierung gegenüberzustellen. Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sind mit Abschluss der Planungsleistungen der Stufe 1 gem. Ziffer 3.2.2.1 des Architektenvertrages den Entscheidungsgremien des Vorhabensträgers in einem Abschlussbericht inkl. einer Handlungsempfehlung vorzulegen. Sollte sich wider Erwarten die Variante Teilsanierung auch unter dem Gesichtspunkt der Fördermittelfähigkeit als wirtschaftlicher herausstellen, behält sich der Vorhabenträger nach den Regelungen des Architektenvertrages vor, die Planung des Abrisses der beiden Turnhallen inkl. Neubau einer 2-fach Sporthalle aufzugeben und den Projekt/Planungsumfang für die noch ausstehenden bereits beauftragten Planungsleistungen und bei der Beauftragung weiterer Stufen entsprechend zu reduzieren. Neben einem zukunftsfähigen und flexiblen städtebaulichen Gesamtkonzept und der Gebäudetypologie sind die Maßstäblichkeit, der Umgang mit der Topographie sowie der Auftritt der Schule zum Stadtraum essentiell. Aus funktionaler Sicht müssen die pädagogischen und organisatorischen Anforderungen bei der baulichen Umsetzung des pädagogischen Konzepts Berücksichtigung finden. Neben dem städtebaulichen Entwurf und der Ausbildung der Gebäude liegt das Augenmerk auch auf der Gestaltung der vorhandenen Außenanlagen, deren Nutzung als Freifläche, Aufenthaltsbereich, sowie als Sportanlage betrachtet werden muss. Die verkehrstechnische Erschließung mit An/Einbindung, Busanfahrt, Elternandienung und Parkplätzen muss unbedingt mit in weitere Überlegungen einfließen. Für den evtl. späteren Abbruch und Neubau des Fachklassentraktes sind mögliche Flächen zu integrieren und vorzuhalten. Ggf. lässt das neue Schulgebäude eine Erweiterung diesbezüglich zu. Ziel ist es für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäudeensemble zu entwickeln, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel und angemessen antwortet und mit den besonderen Ansätzen der Schulpädagogik korrespondiert.Sanierung Labor- und Bürogebäude Robert-Hooke-Str. 5 am Standort DLR Bremen-Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 3-8
Deutsches Zentrum für Luft-und Raumfahrt e. V. | TI-ZVMBraunschweigDie Einrichtungen des DLR am Standort Bremen sind gegenwärtig auf sieben Gebäude im Technologiepark verteilt. Hiervon sind lediglich zwei im Eigentum des DLR – die übrigen Liegenschaften am Standort sind angemietet. Somit ist weder eine einheitliche Zugangskontrolle, noch eine ausreichende Überwachung zur Gewährleistung der Sicherheit möglich. Darüber hinaus besteht seit einigen Jahren Platzbedarf, der sich insbesondere in fehlenden Laborkapazitäten und fehlendem Lagerraum bemerkbar macht. Die erforderlichen Lagerkapazitäten werden durch die Aufstellung von Containern im Außenbereich, sowie durch die Anmietung von externen Lagerkapazitäten provisorisch nur unzulänglich gelöst. Gegenwärtig ist das Nachbargebäude unmittelbar neben dem DLR-Institutsgebäude leerstehend, so dass sich zur Lösung der genannten Probleme aktuell eine sinnvolle Möglichkeit bietet. Da der Vormieter DFKI das Gebäude seit über 30 Jahren belegt hatte, sind alle Oberflächen zu erneuern und die technische Ausstattung zu aktualisieren. Die Brandschutzvorgaben werden baulich nicht mehr eingehalten. Hinzu kommen Anpassungsarbeiten für die Einrichtung von Laboren und Desk-Sharing-Arbeitsplätzen sowie der barrierefreien Zugänglichkeit. Es bietet sich aktuell die Möglichkeit, Doppelanmietungen zeitlich stark einzuschränken und die meisten angemieteten Liegenschaften nur für die noch benötigte Dauer im Bestand zu halten. Folgende Institute/ Abteilungen sind geplante Nutzer: 1. Institut für Raumfahrtsysteme - Abteilungen: Planetare Explorationssysteme, Planetare Infrastrukturen, Digital Clean Rooms 2. Institut für Satellitengeodäsie und Inertialsensorik – Abteilung: Relativistische Modellierung 3. Leitungsbereich LS Bremen / NF gem. DIN 277 = NUF 1-6 ca. 1.723m2; BGF ca. 2.602m2 / Planungsaufgabe: Das 1991 genehmigte und errichtete, sowie dreimal erweiterte dreigeschossige Gebäude Robert-Hooke-Str. 5 wurde in den letzten 20 Jahren vom „Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz“ genutzt. Das Gebäude wurde in Massivbauweise mit einer Ziegelfassade errichtet, wobei das zweite OG hinter dem Kopfbau zurückgesetzt und mit einer Fassade aus Zinkblech verkleidet wurde. Die Außenwände bestehen aus tragendem Mauerwerk, die Geschossdecken werden als horizontale Platten durch Stahlbeton-Innenstützen unterstützt. Tragende Innenwände sind nur im Bereich des Treppenhauses vorhanden. Der Sanitärkern besteht aus massiven, nichttragenden Wänden. Der weitere Innenausbau erfolgte im Trockenbau. Das Dach des 1. Bauabschnitts besteht aus einer flach geneigten, gedämmten Konstruktion mit einer Zinkblecheindeckung. Der Kopfbau besteht aus einem Flachdach. 1994 erfolgte die erste Erweiterung in Form einer Aufstockung des Bürobereichs. 2001 wurde der Haupteingang um eine offene, verglaste Eingangsüberdachung ergänzt. 2008 erfolgte der Anbau einer eingeschossigen, ca. zehn Meter hohen Explorationshalle als Werkhalle im rückwärtigen Bereich des Grundstücks. Diese besteht aus einer Stahlkonstruktion mit Metallsandwichelementen und einem flach geneigten Dach. Alle Oberflächen im Innenbereich des Gebäudes sind aufgrund der langen Nutzungszeit zu erneuern und die technische Ausstattung auf den Stand der Technik zu ertüchtigen. Die Anforderungen des baulichen Brandschutzes werden nicht mehr erfüllt. Hinzu kommen Umbaumaßnahmen für die Einrichtung von Laboren und Desk-Sharing-Arbeitsplätzen, sowie der barrierefreien Zugänglichkeit und Nutzung. Für die Umsetzung der neuen Grundrisse sind Trockenbauwände zurückzubauen und zum Teil zu erneuern. Nachhaltigkeit / energetische Sanierung der Gebäudehülle: In seiner 599. Vorstandssitzung hat der Vorstand beschlossen, dass DLR-Gebäude bis 2035 klimaneutral betrieben werden sollen. Des Weiteren sind auch Gebäude, die saniert werden, gemäß des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) mit dem Qualitätsstandard „Silber“ zu zertifizieren. Der Vorstand des DLR hatte jedoch den Kauf und die Sanierung des Gebäudes RHS5 in seiner 597. Vorstandssitzung beschlossen - also zwei Sitzungen zuvor. Das vorliegende PJK berücksichtigt daher keine energetische Sanierung nach GEG, da sich die Fassade und das Dach noch in einem sehr guten und nicht sanierungsbedürftigen Zustand befinden und demnach nicht verändert werden sollten. Daher sind die Kosten für eine energetische Ertüchtigung nicht im vorliegenden Kostenrahmen des PJK enthalten. Aufgrund der Entscheidung des Vorstands wird das Gebäude RHS5 nun auch energetisch saniert. Parallel zur Planungsphase der eigentlichen Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen, wird die sinnvolle energetische Ertüchtigung der Fassaden und das Dach, die Umsetzung einer PV-Anlage, sowie die Sanierung aller Haustechnik-Komponenten entsprechend den Erfordernissen, die aus der Anwendung des GEG und der BNB-Zertifizierung resultieren würden, geprüft. Für diese Prüfung wurde bereits ein Fachplaner beauftragt. Eine erste bauphysikalische Bewertung ist bereits erstellt worden. Wesentlich ist dabei jedoch, dass die Sanierung und Inbetriebnahme des Gebäudes RHS5 durch diese Maßnahmen nicht verzögert werden darf, da aufgrund bereits gekündigter Mietverträge anderer Liegenschaften die geplante Inbetriebnahme im Jahr 2029 erfolgen muss. / Entwurfsplanung: 08/2026-04/2027, Ausschreibung: ab Q1 2028, Ausführung: Q3 2028- Q4 2029 Start Gebäudebetrieb Q4 2029/ Abschluss Maßnahme Q1 2030 / Die Gesamtkosten gliedern sich in folgende Aufteilung: (Kostenrahmen netto) KG 300: 963.712 €; KG 400: 816.880 €, KG 500: 99.870 €; KG 600: 8.000 € / Es ist beabsichtigt folgende Leistungen zu beauftragen: Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff. HOAI, LPH 3-8 gem. §§ 33 ff. HOAI. Zunächst werden in der Stufe 1 die LPH 3+4 gem. § 33 HOAI beauftragt. Die LPH 5-8 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.NEU_65_Neues Rathaus Dresden_FL 3142 Natursteinarbeiten Block Nord Hof D, E, F
Landeshauptstadt Dresden, GB Bildung, Jugend und Sport, Amt für SchulenDresdenSanierung der Natursteinflächen an Fassaden (EG bis 4. OG) sowie Rückbau und Neuerrichtung von Außentreppen, Gesamtfläche ca. 200 m². Gerüst und Turmdrehkran bauseits gestellt. Baustelle in der Innenstadt, Rathaus teilweise in Nutzung. Urkalkulation nach Formblatt 223 und Entsorgungskonzept (14 Tage nach Zuschlag) erforderlich.Amt für Informationstechnik AIT Kiel, Haus E, Erneuerung der Lüftungsanlage Generalplanerleistungen mit den Leistungsbildern Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Fachplanung Technische Ausrüstung mit den Anlagengruppen 3, 4 und 8
Land Schleswig-Holstein vertreten durch Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöRGeneralplanerleistungen für die Erneuerung der Lüftungsanlage im Amt für Informationstechnik AIT Kiel, Haus E, mit Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 3, 4 und 8).
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- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Minden über Kreis Minden-Lübbecke.
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- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.