Stiftung Brandenburgisches Haupt- und LandgestütNeustadt/ Dosse
Fassaden-, Putz- und Malerarbeiten auf dem Gelände der Stiftung Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt Neustadt (Dosse) - Stiftung öffentlichen Rechts
Sanierung der denkmalgeschützten Gestütsanlage in 16845 Neustadt (Dosse) für das Jahr 2026. Los 1 umfasst Fassaden-, Putz- und Malerarbeiten an der äußeren Gebäudefassade sowie im Innenhof der Traineranstalt. Los 2 umfasst Putz- und Malerarbeiten in der Reithalle der Traineranstalt.
Fassade & Putz, Malerarbeiten
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Inhalt auf einen Blick
Sanierung der denkmalgeschützten Gestütsanlage in 16845 Neustadt (Dosse) für das Jahr 2026. Los 1 umfasst Fassaden-, Putz- und Malerarbeiten an der äußeren Gebäudefassade sowie im Innenhof der Traineranstalt. Los 2 umfasst Putz- und Malerarbeiten in der Reithalle der Traineranstalt.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stiftung Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt
- Veröffentlicht:
- 27. April 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Fassade & Putz
Ausschreibungsbeschreibung
Sanierung der denkmalgeschützten Gestütsanlage in 16845 Neustadt (Dosse) für das Jahr 2026. Los 1 umfasst Fassaden-, Putz- und Malerarbeiten an der äußeren Gebäudefassade sowie im Innenhof der Traineranstalt. Los 2 umfasst Putz- und Malerarbeiten in der Reithalle der Traineranstalt.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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Rahmenvertrag Bauliche Instandsetzung (bundesweit)Gruppe 01: Innenausbau/Malerarbeiten u Bodenbeläge
Die InfraGO AG und DB Services GmbH schreiben einen Rahmenvertrag für bauliche Instandsetzung (Gruppe 01: Innenausbau, Malerarbeiten, Bodenbeläge) aus. Das EU-weite Verfahren umfasst 34 Raumlose mit max. 3 Verträgen pro Los. Laufzeit: 2 Jahre (+1 Jahr Option). Leistungen: Baustelleneinrichtung, Mauerwerksarbeiten, Trockenbau, Putz, Fliesen, Estrich, Parkett, Malerarbeiten, Lackierungen, Tapezierarbeiten sowie Rückbau- und Demontagearbeiten an Bahnhöfen und DB-Liegenschaften bundesweit. - Caritasverband für die Diözese Speyer e.V.SpeyerFrist: 23. Juni
Malerarbeiten
In der Förderschule des Caritas Förderzentrums St. Laurentius und Paulus in der Queichheimer Hauptstraße 235 in Landau i.d. Pfalz werden zwei Drittel der derzeit 160 Schüler im Bildungsgang ganzheitliche Entwicklung unterrichtet, d. h. neben dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung besteht auch noch sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich ganzheitliche Entwicklung. Die Förderschule wurde im Jahr 1971 in Massivbauweise als Flachdachgebäude erbaut. 1990 wurde ein komplettes Walmdach aufgesetzt. Der Dachraum ist ungenutzt. Seither haben sich die (sonder-) pädagogischen Anforderungen an das Schulgebäude und die Einrichtung weitreichend verändert. Da beim Bau der Schule, damals für ca. 120 Schülerinnen und Schüler geplant, die heute gültigen pädagogischen Konzepte nicht berücksichtigt werden konnten und in den vergangenen Jahren keine größeren Maßnahmen durchgeführt wurden, befindet sich die Schule nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Somit werden die Durchführungen umfassender Baumaßnahmen am bestehenden Schulgebäude geplant. In den vergangenen Jahren wurden lediglich umfassende Brandschutzmaßnahmen sowie die Sanierung des Trinkwasseranlage des Gesamteinrichtung durchgeführt. Die Maßnahmen dieser Sanierung sind wie folgt geplant: Grundlegende Sanierungsmaßnahmen in Klassenräumen, Therapieräumen, Büros und Fluren Einbau einer Lüftungsanlage inklusive Einbau von Klimatisierungsgeräten Erneuerung von elektrischen Leitungsführungen Sanierung des Schwimmbades mit Umkleiden Sanierung der Aula und WC-Anlagen Sanierung der Pflegebäder, WC-Anlagen Umbau der Lehrküche Herstellung eines barrierefreien Pausenhofes Die Gebäudeteile, welche Gegenstand dieser Maßnahme sind, beinhalten folgende Nutzungen: Bauteil P: - UG (Teilunterkellerung): Schwimmbadbecken – Schwimmbadtechnik - EG: Schwimmbad mit zugehörigen Umkleiden, Klassen-, Therapie- und Verwaltungsräume, kleinere Sanitärbereiche - OG: Klassen-, Therapie- und Verwaltungsräume, großer Sanitärbereich für die Schüler*innen - Dachraum: Einbau einer Technikzentrale, Leitungsverzug der neuen Lüftungsanlage Bauteil R: - EG: Großküche (NICHT Gegenstand dieser Maßnahme) - OG: Mensa, Ausgabeküche, Klassen-, Therapie- und Verwaltungsräume - Dachraum: ungenutzt – lediglich Leitungsverzug der neuen Lüftungsanlage Bauteil O: - EG: Notwendiger Flur, Erschließung, Verwaltungsräume - OG: Notwendiger Flur, kleine Sanitärbereiche, Erschließung, Verwaltungsräume - Dachraum: ungenutzt – lediglich Leitungsverzug der neuen Lüftungsanlage Bauteil A: - EG: Gymnastikhalle mit zugehörigen Nebenräumen, Klassen-, Therapie- und Verwaltungsräume, großer Sanitärbereich für die Schüler*innen, Werkraum, Lehrküche - OG: Klassen-, Therapie- und Verwaltungsräume, großer Sanitärbereich für die Schüler*innen - Dachraum: Einbau einer Technikzentrale, Leitungsverzug der neuen Lüftungsanlage Bauteil B: - EG: Ambulanter Dienst Verwaltungsräume (NICHT Gegenstand dieser Maßnahme), Haupteingang - OG: Klassenräume, kleiner Sanitärbereich - Dachraum: ungenutzt – lediglich Leitungsverzug der neuen Lüftungsanlage Bauteil C: - EG: Klassen-, Therapie- und Verwaltungsräume, kleiner Sanitärbereich, Erschließung - OG 1: (NICHT Gegenstand dieser Maßnahme), Erschließung - OG 2: (NICHT Gegenstand dieser Maßnahme), Erschließung - OG 3: (NICHT Gegenstand dieser Maßnahme), Erschließung - OG 4: Klassen- und Therapieräume, kleiner Sanitärbereich, Erschließung - Dachraum: Einbau einer Technikzentrale Bauteil L: - EG: Notwendiger Flur, Erschließung, Rampe - OG: Notwendiger Flur, Erschließung, Rampe - Dachraum: ungenutzt – lediglich Leitungsverzug der neuen Lüftungsanlage Bauteil M: - EG: Notwendiger Flur, Erschließung, Rampe - OG: (NICHT Gegenstand dieser Maßnahme) - Dachraum: ungenutzt (NICHT Gegenstand dieser Maßnahme) Bauteil F: - EG: Aula mit Bühne, Sanitärbereich - OG: (NICHT Gegenstand dieser Maßnahme) - Dachraum: ungenutzt (NICHT Gegenstand dieser Maßnahme) Diese Gebäudeteile sind NICHT Gegenstand der Maßnahme: Bauteil D, Bauteil E, Bauteil U, Bauteil G, Bauteil N, Bauteil K, Bauteil H, Bauteil S, Bauteil T Die Sanierung erfolgt abschnittsweise in drei Bauabschnitten. BA 1: Gebäudeteil A, B, L BA 2: Gebäudeteile P, R, O BA 3: Gebäudeteil C, L, M, F und Pausenhöfe Die jeweiligen Bauabschnitte sind zeitlich wie folgt geplant: BA 1: 06.10.2025 - 10.2026 BA 2: 05.10.2026 - 10.2027 02.07.2026 - 08.2027 (P Schwimmhalle) BA 3: 04.10.2027 - 07.2028 Dachraum als Sonderabschnitt: Die Arbeiten erfolgen für diesen Bauabschnitt parallel zu den anderen Bauabschnitten in Absprache mit Bauleitung und AG. Der Auftrag wird in zwei Lose aufgeteilt: Los 1 umfasst die Arbeiten im Innenraum, die sowohl verschiedene Gipserarbeiten zur Ausbesserung des Bestandsputzes, als auch Tapezierarbeiten und Anstriche beinhalten. Eine Besonderheit sind die Naturtapeten und die Fototapeten in den Fluren. Los 2 ist für die Arbeiten an der Fassade im Außenbereich. Hier muss das bestehende WDVS ausgebessert und an die neu eingebauten Fenster angearbeitet werden. Zudem sollen um die Fenster Faschen gestrichen werden. - Zweckverband Grund- und Mittelschule HebertshausenHebertshausen
TNW_HLS_Zweckverband Grund- und Mittelschule Hebertshausen_Sanierung der Dreifachturnhalle
Der Zweckverband Grund- und Mittelschule Hebertshausen plant die umfassende Sanierung der Dreifachsporthalle aus dem Baujahr 1981 am Standort "Am Weinberg" in Hebertshausen. Ziel ist es, den baulichen Zustand, die energetische Qualität, den Brandschutz, die Barrierefreiheit sowie die technische Gebäudeausrüstung auf den aktuellen Stand zu bringen und die Halle damit langfristig für den Schul- und Vereinssport nutzbar zu erhalten. Das Gebäude umfasst neben der eigentlichen Dreifachsporthalle einen glasüberdachten Gang mit Tribüne, Umkleide- und Sanitärräume sowie eine Hausmeisterwohnung. Die Gesamtnutzfläche beträgt ca. 3.300 m², die Hausmeisterwohnung ca. 90 m². Das Gebäude ist als Sonderbau (Gebäudeklasse 3) eingestuft und gilt zugleich als Versammlungsstätte. Denkmalschutz besteht nicht. Die Hausmeisterwohnung ist seit Juni 2026 neu vermietet und wurde zuletzt vollständig saniert. Eine Innensanierung der Wohnung ist daher nicht Gegenstand der vorliegenden Beauftragung. In den Umgriff der Generalsanierung fallen lediglich die zur Wohnung gehörige Terrasse sowie die Fassade, soweit diese im Zusammenhang mit der Gesamtfassadensanierung des Gebäudes steht. Die Halle befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Wesentliche Bauteile - insbesondere Fassade, Verglasung, Glasdach, Tragwerk, Haustechnik und Innenausbau - entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und den geltenden gesetzlichen Anforderungen nach GEG, BayBO sowie der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO). Ziel der Sanierung ist die Herstellung eines dauerhaft nutzbaren, energetisch effizienten, brandschutzkonformen und barrierefreien Gebäudes für den Schul- und Vereinssport. Wesentliche Mängel und Sanierungsbedarf: - Gebäudehülle und Konstruktion Die Bodenplatte der Turnhalle ist unterhalb der Trittschalldämmung feucht; ein Schwingboden ist nicht vorhanden. Die Glasfassade sowie sämtliche Fenster stammen noch aus dem Baujahr und verfügen weder über eine thermische Entkoppelung noch über einen Sonnenschutz, sodass sie den heutigen Anforderungen nach GEG nicht entsprechen. Gleiches gilt für das Glasdach, das darüber hinaus undicht ist und keine Isolierverglasung aufweist. Die Knotenpunkte des hölzernen Dachtragwerks sind gemäß vorliegendem Gutachten sanierungsbedürftig. Die Außenfassade weist abgeplatzten Putz auf und ist nicht gedämmt. Hinweis zur Gebäudehülle und zum Dachtragwerk: Die Gebäudehülle soll im Rahmen der Sanierung möglichst in ihrer bestehenden Form erhalten und nicht grundlegend verändert werden. Das hölzerne Dachtragwerk soll in seiner baulichen Struktur erhalten bleiben; vorgesehen ist lediglich eine Instandsetzung der sanierungsbedürftigen Knotenpunkte. Das Flachdach wurde im Jahr 2012 erneuert. Es ist im Rahmen der Planung auf seinen aktuellen Zustand hin zu überprüfen. - Innenausbau Der Turnhallenboden ist großflächig beschädigt und weist Stolperkanten auf. Die Prallwand ist akustisch hart, nicht flächenbündig ausgeführt und die Holzoberfläche sanierungsbedürftig. Die Bodenhülsen der Sportgeräte sind korrodiert und nicht funktionstüchtig; die Basketballkörbe verfügen über keine Klappfunktion. In den Umkleiden sind die Wandverkleidungen und Einbauten abgenutzt, in den Nasszellen ist die Abdichtung zu überprüfen. Die Tribünenbestuhlung und die Geländer sind abgenutzt; Tragfähigkeit und Statik sind noch zu prüfen. - Brandschutz Gemäß Gutachten bestehen Mängel u. a. bei Blitzschutz, Alarmierungseinrichtungen, Sicherheitsbeleuchtung, Rettungswegbeleuchtung sowie fehlenden Brandschutztüren (T30RS) an Brandabschnittsübergängen. - Barrierefreiheit Das Gebäude erfüllt die Anforderungen nach Art. 48 BayBO derzeit nicht. Erforderliche Maßnahmen umfassen u. a. die Nachrüstung eines Aufzugs, barrierefreie Erschließung, angepasste Türdrückerhöhen sowie ein barrierefreies WC. - Haustechnik Heizung, Sanitär, Lüftung und Elektro entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand nach GEG; eine vollständige Strangsanierung ist erforderlich. - Schadstoffe Aufgrund des Baujahres 1981 ist das Gebäude auf Asbest, PCB, Schwermetalle und künstliche Mineralfasern (KMF) zu untersuchen. Grundsätzlich wird angestrebt, die Sanierung in einem einzigen Bauabschnitt durchzuführen, wobei die Turnhalle für diesen Zeitraum gegebenenfalls ausgelagert werden muss. Sollte dies nicht realisierbar sein, ist eine bauabschnittsweise Bearbeitung vorgesehen. Die finale Abstimmung zur Vorgehensweise ist derzeit noch ausstehend und soll im Zuge der weiteren Planung erarbeitet werden. Die bereits erarbeitete Machbarkeitsstudie sowie die vorhandenen Bestandsunterlagen werden den Vergabeunterlagen beigefügt. Kosten: Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) liegt bei ca. 7,8 Mio. EUR netto, wovon sich ca. 3,6 Mio. EUR netto auf die KG 300 und 2,4 Mio. EUR netto auf die KG 400 erstrecken. Es ist beabsichtigt Fördermittel zu beantragen. Dementsprechend erwartet der öffentliche Auftraggeber eine entsprechende Zuarbeit bei der Fördermittelgenerierung und sodann bei der Abrechnung der Fördermittel (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer. Termine: Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung beginnen und zügig bearbeitet werden. Die Bauphase soll 2028 beginnen. Die Fertigstellung ist im Jahr 2029 vorgesehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Leistungsumfang: Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 8 gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 vergeben. Zudem werden Besondere Leistungen vergeben. Hinweis: Die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) wird nur für solche Anlagen beauftragt, für die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften eine unmittelbare Genehmig - Zweckverband Grund- und Mittelschule HebertshausenHebertshausenFrist: 28. Juli
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In den Umgriff der Generalsanierung fallen lediglich die zur Wohnung gehörige Terrasse sowie die Fassade, soweit diese im Zusammenhang mit der Gesamtfassadensanierung des Gebäudes steht. Die Halle befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Wesentliche Bauteile - insbesondere Fassade, Verglasung, Glasdach, Tragwerk, Haustechnik und Innenausbau - entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und den geltenden gesetzlichen Anforderungen nach GEG, BayBO sowie der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO). Ziel der Sanierung ist die Herstellung eines dauerhaft nutzbaren, energetisch effizienten, brandschutzkonformen und barrierefreien Gebäudes für den Schul- und Vereinssport. Wesentliche Mängel und Sanierungsbedarf: - Gebäudehülle und Konstruktion Die Bodenplatte der Turnhalle ist unterhalb der Trittschalldämmung feucht; ein Schwingboden ist nicht vorhanden. Die Glasfassade sowie sämtliche Fenster stammen noch aus dem Baujahr und verfügen weder über eine thermische Entkoppelung noch über einen Sonnenschutz, sodass sie den heutigen Anforderungen nach GEG nicht entsprechen. Gleiches gilt für das Glasdach, das darüber hinaus undicht ist und keine Isolierverglasung aufweist. Die Knotenpunkte des hölzernen Dachtragwerks sind gemäß vorliegendem Gutachten sanierungsbedürftig. Die Außenfassade weist abgeplatzten Putz auf und ist nicht gedämmt. Hinweis zur Gebäudehülle und zum Dachtragwerk: Die Gebäudehülle soll im Rahmen der Sanierung möglichst in ihrer bestehenden Form erhalten und nicht grundlegend verändert werden. Das hölzerne Dachtragwerk soll in seiner baulichen Struktur erhalten bleiben; vorgesehen ist lediglich eine Instandsetzung der sanierungsbedürftigen Knotenpunkte. Das Flachdach wurde im Jahr 2012 erneuert. Es ist im Rahmen der Planung auf seinen aktuellen Zustand hin zu überprüfen. - Innenausbau Der Turnhallenboden ist großflächig beschädigt und weist Stolperkanten auf. Die Prallwand ist akustisch hart, nicht flächenbündig ausgeführt und die Holzoberfläche sanierungsbedürftig. Die Bodenhülsen der Sportgeräte sind korrodiert und nicht funktionstüchtig; die Basketballkörbe verfügen über keine Klappfunktion. In den Umkleiden sind die Wandverkleidungen und Einbauten abgenutzt, in den Nasszellen ist die Abdichtung zu überprüfen. Die Tribünenbestuhlung und die Geländer sind abgenutzt; Tragfähigkeit und Statik sind noch zu prüfen. - Brandschutz Gemäß Gutachten bestehen Mängel u. a. bei Blitzschutz, Alarmierungseinrichtungen, Sicherheitsbeleuchtung, Rettungswegbeleuchtung sowie fehlenden Brandschutztüren (T30RS) an Brandabschnittsübergängen. - Barrierefreiheit Das Gebäude erfüllt die Anforderungen nach Art. 48 BayBO derzeit nicht. Erforderliche Maßnahmen umfassen u. a. die Nachrüstung eines Aufzugs, barrierefreie Erschließung, angepasste Türdrückerhöhen sowie ein barrierefreies WC. - Haustechnik Heizung, Sanitär, Lüftung und Elektro entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand nach GEG; eine vollständige Strangsanierung ist erforderlich. - Schadstoffe Aufgrund des Baujahres 1981 ist das Gebäude auf Asbest, PCB, Schwermetalle und künstliche Mineralfasern (KMF) zu untersuchen. Grundsätzlich wird angestrebt, die Sanierung in einem einzigen Bauabschnitt durchzuführen, wobei die Turnhalle für diesen Zeitraum gegebenenfalls ausgelagert werden muss. Sollte dies nicht realisierbar sein, ist eine bauabschnittsweise Bearbeitung vorgesehen. Die finale Abstimmung zur Vorgehensweise ist derzeit noch ausstehend und soll im Zuge der weiteren Planung erarbeitet werden. Die bereits erarbeitete Machbarkeitsstudie sowie die vorhandenen Bestandsunterlagen werden den Vergabeunterlagen beigefügt. Kosten: Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) liegt bei ca. 7,8 Mio. EUR netto, wovon sich ca. 3,6 Mio. EUR netto auf die KG 300 und 2,4 Mio. EUR netto auf die KG 400 erstrecken. Es ist beabsichtigt Fördermittel zu beantragen. Dementsprechend erwartet der öffentliche Auftraggeber eine entsprechende Zuarbeit bei der Fördermittelgenerierung und sodann bei der Abrechnung der Fördermittel (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer. Termine: Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung beginnen und zügig bearbeitet werden. Die Bauphase soll 2028 beginnen. Die Fertigstellung ist im Jahr 2029 vorgesehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. 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In den Umgriff der Generalsanierung fallen lediglich die zur Wohnung gehörige Terrasse sowie die Fassade, soweit diese im Zusammenhang mit der Gesamtfassadensanierung des Gebäudes steht. Die Halle befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Wesentliche Bauteile - insbesondere Fassade, Verglasung, Glasdach, Tragwerk, Haustechnik und Innenausbau - entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und den geltenden gesetzlichen Anforderungen nach GEG, BayBO sowie der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO). Ziel der Sanierung ist die Herstellung eines dauerhaft nutzbaren, energetisch effizienten, brandschutzkonformen und barrierefreien Gebäudes für den Schul- und Vereinssport. Wesentliche Mängel und Sanierungsbedarf: - Gebäudehülle und Konstruktion Die Bodenplatte der Turnhalle ist unterhalb der Trittschalldämmung feucht; ein Schwingboden ist nicht vorhanden. Die Glasfassade sowie sämtliche Fenster stammen noch aus dem Baujahr und verfügen weder über eine thermische Entkoppelung noch über einen Sonnenschutz, sodass sie den heutigen Anforderungen nach GEG nicht entsprechen. Gleiches gilt für das Glasdach, das darüber hinaus undicht ist und keine Isolierverglasung aufweist. Die Knotenpunkte des hölzernen Dachtragwerks sind gemäß vorliegendem Gutachten sanierungsbedürftig. Die Außenfassade weist abgeplatzten Putz auf und ist nicht gedämmt. Hinweis zur Gebäudehülle und zum Dachtragwerk: Die Gebäudehülle soll im Rahmen der Sanierung möglichst in ihrer bestehenden Form erhalten und nicht grundlegend verändert werden. Das hölzerne Dachtragwerk soll in seiner baulichen Struktur erhalten bleiben; vorgesehen ist lediglich eine Instandsetzung der sanierungsbedürftigen Knotenpunkte. Das Flachdach wurde im Jahr 2012 erneuert. 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Erforderliche Maßnahmen umfassen u. a. die Nachrüstung eines Aufzugs, barrierefreie Erschließung, angepasste Türdrückerhöhen sowie ein barrierefreies WC. - Haustechnik Heizung, Sanitär, Lüftung und Elektro entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand nach GEG; eine vollständige Strangsanierung ist erforderlich. - Schadstoffe Aufgrund des Baujahres 1981 ist das Gebäude auf Asbest, PCB, Schwermetalle und künstliche Mineralfasern (KMF) zu untersuchen. Grundsätzlich wird angestrebt, die Sanierung in einem einzigen Bauabschnitt durchzuführen, wobei die Turnhalle für diesen Zeitraum gegebenenfalls ausgelagert werden muss. Sollte dies nicht realisierbar sein, ist eine bauabschnittsweise Bearbeitung vorgesehen. Die finale Abstimmung zur Vorgehensweise ist derzeit noch ausstehend und soll im Zuge der weiteren Planung erarbeitet werden. Die bereits erarbeitete Machbarkeitsstudie sowie die vorhandenen Bestandsunterlagen werden den Vergabeunterlagen beigefügt. 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In den Umgriff der Generalsanierung fallen lediglich die zur Wohnung gehörige Terrasse sowie die Fassade, soweit diese im Zusammenhang mit der Gesamtfassadensanierung des Gebäudes steht. Die Halle befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Wesentliche Bauteile - insbesondere Fassade, Verglasung, Glasdach, Tragwerk, Haustechnik und Innenausbau - entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und den geltenden gesetzlichen Anforderungen nach GEG, BayBO sowie der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO). Ziel der Sanierung ist die Herstellung eines dauerhaft nutzbaren, energetisch effizienten, brandschutzkonformen und barrierefreien Gebäudes für den Schul- und Vereinssport. Wesentliche Mängel und Sanierungsbedarf: - Gebäudehülle und Konstruktion Die Bodenplatte der Turnhalle ist unterhalb der Trittschalldämmung feucht; ein Schwingboden ist nicht vorhanden. 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Es ist im Rahmen der Planung auf seinen aktuellen Zustand hin zu überprüfen. - Innenausbau Der Turnhallenboden ist großflächig beschädigt und weist Stolperkanten auf. Die Prallwand ist akustisch hart, nicht flächenbündig ausgeführt und die Holzoberfläche sanierungsbedürftig. Die Bodenhülsen der Sportgeräte sind korrodiert und nicht funktionstüchtig; die Basketballkörbe verfügen über keine Klappfunktion. In den Umkleiden sind die Wandverkleidungen und Einbauten abgenutzt, in den Nasszellen ist die Abdichtung zu überprüfen. Die Tribünenbestuhlung und die Geländer sind abgenutzt; Tragfähigkeit und Statik sind noch zu prüfen. - Brandschutz Gemäß Gutachten bestehen Mängel u. a. bei Blitzschutz, Alarmierungseinrichtungen, Sicherheitsbeleuchtung, Rettungswegbeleuchtung sowie fehlenden Brandschutztüren (T30RS) an Brandabschnittsübergängen. - Barrierefreiheit Das Gebäude erfüllt die Anforderungen nach Art. 48 BayBO derzeit nicht. Erforderliche Maßnahmen umfassen u. a. die Nachrüstung eines Aufzugs, barrierefreie Erschließung, angepasste Türdrückerhöhen sowie ein barrierefreies WC. - Haustechnik Heizung, Sanitär, Lüftung und Elektro entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand nach GEG; eine vollständige Strangsanierung ist erforderlich. - Schadstoffe Aufgrund des Baujahres 1981 ist das Gebäude auf Asbest, PCB, Schwermetalle und künstliche Mineralfasern (KMF) zu untersuchen. Grundsätzlich wird angestrebt, die Sanierung in einem einzigen Bauabschnitt durchzuführen, wobei die Turnhalle für diesen Zeitraum gegebenenfalls ausgelagert werden muss. Sollte dies nicht realisierbar sein, ist eine bauabschnittsweise Bearbeitung vorgesehen. Die finale Abstimmung zur Vorgehensweise ist derzeit noch ausstehend und soll im Zuge der weiteren Planung erarbeitet werden. Die bereits erarbeitete Machbarkeitsstudie sowie die vorhandenen Bestandsunterlagen werden den Vergabeunterlagen beigefügt. Kosten: Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) liegt bei ca. 7,8 Mio. EUR netto, wovon sich ca. 3,6 Mio. EUR netto auf die KG 300 und 2,4 Mio. EUR netto auf die KG 400 erstrecken. Es ist beabsichtigt Fördermittel zu beantragen. Dementsprechend erwartet der öffentliche Auftraggeber eine entsprechende Zuarbeit bei der Fördermittelgenerierung und sodann bei der Abrechnung der Fördermittel (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer. Termine: Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung beginnen und zügig bearbeitet werden. Die Bauphase soll 2028 beginnen. Die Fertigstellung ist im Jahr 2029 vorgesehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Leistungsumfang: Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 und 5-9 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5, 6 (ELT) gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 vergeben. Zudem werden Besondere Leistungen vergeben.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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