Landkreis Breisgau-HochschwarzwaldFreiburg im BreisgauTED
Fahrradleasing mit Service für die Mitarbeiter des Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Abschluss eines Rahmenvertrages Fahrradleasing mit Service. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald ist Leasingnehmer. Die geleasten Fahrräder werden den Mitarbeitenden überlassen. Die Leasingrate wird im Rahmen einer Entgeltumwandlung von den Mitarbeitenden übernommen.
Leasing
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
- Veröffentlicht:
- 26. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Leasing
Ausschreibungsbeschreibung
Abschluss eines Rahmenvertrages Fahrradleasing mit Service. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald ist Leasingnehmer. Die geleasten Fahrräder werden den Mitarbeitenden überlassen. Die Leasingrate wird im Rahmen einer Entgeltumwandlung von den Mitarbeitenden übernommen.
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Auftraggeber
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Ausführungsorte
Freischalten2 Angaben erfasstAusführungsorte
Veröffentlichungsstelle
Freischalten6 Angaben erfasstVeröffentlichungsstelle · Anschrift · Kontakt
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Kreisausschuss des Landkreises Fulda - Zentrale VergabestelleFuldaFrist: 01. Sept.Der Landkreis Fulda beabsichtigt berechtigten Beschäftigten im Rahmen eines Dienstradleasingmodells Fahrräder oder Pedelecs zur dienstlichen und privaten Nutzung zu überlassen. Grundlage ist der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zweck des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25. Oktober 2020. Der Landkreis sucht einen zuverlässigen Leasingpartner, der im Rahmen des Fahrradleasings die administrative Abwicklung des Leasings und die Bereitstellung von Versicherungspaketen für die gesamte Vertragslaufzeit übernimmt. Der Landkreis Fulda schließt einen Leasingrahmenvertrag mit dem Auftragnehmer, in welchem die Rahmenbedingungen für alle künftigen Einzelleasingverträge festgelegt werden. Zudem schließt der Landkreis Fulda für jedes bestellte Fahrrad oder Pedelec einen Einzelleasingvertrag mit dem Leasinggeber.Rahmenvereinbarung zum Fahrradleasing für die Beschäftigten des Landkreises Fulda
Kreisausschuss des Landkreises Fulda - Zentrale VergabestelleFuldaFrist: 01. Sept.Der Landkreis Fulda beabsichtigt berechtigten Beschäftigten im Rahmen eines Dienstradleasingmodells Fahrräder oder Pedelecs zur dienstlichen und privaten Nutzung zu überlassen. Grundlage ist der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zweck des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25. Oktober 2020. Der Landkreis sucht einen zuverlässigen Leasingpartner, der im Rahmen des Fahrradleasings die administrative Abwicklung des Leasings und die Bereitstellung von Versicherungspaketen für die gesamte Vertragslaufzeit übernimmt. Der Landkreis Fulda schließt einen Leasingrahmenvertrag mit dem Auftragnehmer, in welchem die Rahmenbedingungen für alle künftigen Einzelleasingverträge festgelegt werden. Zudem schließt der Landkreis Fulda für jedes bestellte Fahrrad oder Pedelec einen Einzelleasingvertrag mit dem Leasinggeber.Rahmenvereinbarung zum Fahrradleasing für die Beschäftigten des Landkreises Fulda
Kreisausschuss des Landkreises Fulda - Zentrale VergabestelleFuldaFrist: 01. Sept.Beschreibung: Der Landkreis Fulda beabsichtigt berechtigten Beschäftigten im Rahmen eines Dienstradleasingmodells Fahrräder oder Pedelecs zur dienstlichen und privaten Nutzung zu überlassen. Grundlage ist der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zweck des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25. Oktober 2020. Der Landkreis sucht einen zuverlässigen Leasingpartner, der im Rahmen des Fahrradleasings die administrative Abwicklung des Leasings und die Bereitstellung von Versicherungspaketen für die gesamte Vertragslaufzeit übernimmt. Der Landkreis Fulda schließt einen Leasingrahmenvertrag mit dem Auftragnehmer, in welchem die Rahmenbedingungen für alle künftigen Einzelleasingverträge festgelegt werden. Zudem schließt der Landkreis Fulda für jedes bestellte Fahrrad oder Pedelec einen Einzelleasingvertrag mit dem Leasinggeber.Rahmenvereinbarung Fahrradleasing Stadtverwaltung Castrop-Rauxel
Stadt Castrop-RauxelCastrop-RauxelBei der Auftraggeberin sind rund 1400 Mitarbeitende beschäftigt. Pro mitarbeitender Person darf nur ein Fahrrad geleast werden. Die private Nutzung des Rades durch die Mitarbeitenden ist erlaubt. In diesem Rahmen darf der oder die Mitarbeitende die Führung und Nutzung des Fahrrades seinem oder ihrem Ehe- oder Lebenspartner überlassen. Nicht berechtigt zur Inanspruchnahme eines Fahrradleasing im Wege der Entgeltumwandlung sind Mitarbeitende, - die seitens der Auftraggeberin gekündigt worden sind, - die sich (als Tarifbeschäftigte) in der Probezeit befinden, - die in einem zeitlich begrenzten vertraglichen Arbeitsverhältnis stehen, welches kürzer als die Leasingdauer ist, - deren Entgelt/Bezüge von einer Pfändung, Abtretung oder Aufrechnung betroffen sind, - die Schuldner oder Schuldnerin in einem laufenden Insolvenzverfahren sind, - die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, - die geringfügig beschäftigt sind, - die sich in der Freistellungsphase des Altersteilzeitblockmodells befinden, - die sich in einer Ausbildung oder einem Studium befinden sowie Praktikanten und Praktikantinnen. Nach einer nicht repräsentativen Befragung der Mitarbeitenden im Juli 2025 bestand bei ca. 120 Personen ein Interesse, das hier ausgeschriebene Angebot in Anspruch zu nehmen. Die maximale Abnahmemenge innerhalb der Vertragslaufzeit beträgt 500 Fahrräder. Bei Erreichen der Abnahmemenge endet die Rahmenvereinbarung sofort, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Das auftragnehmende Unternehmen hat die Auftraggeberin auf das Erreichen der maximalen Abnahmemenge hinzuweisen. Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (Bestell-/Rückgabevorgang, Schadensabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement, Bereitstellung eines Online-Portals) sind Bestandteile des Leistungsgegenstandes.Rahmenvereinbarung Fahrradleasing Stadtverwaltung Castrop-Rauxel
Stadt Castrop-RauxelCastrop-RauxelBei der Auftraggeberin sind rund 1400 Mitarbeitende beschäftigt. Pro mitarbeitender Person darf nur ein Fahrrad geleast werden. Die private Nutzung des Rades durch die Mitarbeitenden ist erlaubt. In diesem Rahmen darf der oder die Mitarbeitende die Führung und Nutzung des Fahrrades seinem oder ihrem Ehe- oder Lebenspartner überlassen. Nicht berechtigt zur Inanspruchnahme eines Fahrradleasing im Wege der Entgeltumwandlung sind Mitarbeitende, - die seitens der Auftraggeberin gekündigt worden sind, - die sich (als Tarifbeschäftigte) in der Probezeit befinden, - die in einem zeitlich begrenzten vertraglichen Arbeitsverhältnis stehen, welches kürzer als die Leasingdauer ist, - deren Entgelt/Bezüge von einer Pfändung, Abtretung oder Aufrechnung betroffen sind, - die Schuldner oder Schuldnerin in einem laufenden Insolvenzverfahren sind, - die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, - die geringfügig beschäftigt sind, - die sich in der Freistellungsphase des Altersteilzeitblockmodells befinden, - die sich in einer Ausbildung oder einem Studium befinden sowie Praktikanten und Praktikantinnen. Nach einer nicht repräsentativen Befragung der Mitarbeitenden im Juli 2025 bestand bei ca. 120 Personen ein Interesse, das hier ausgeschriebene Angebot in Anspruch zu nehmen. Die maximale Abnahmemenge innerhalb der Vertragslaufzeit beträgt 500 Fahrräder. Bei Erreichen der Abnahmemenge endet die Rahmenvereinbarung sofort, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Das auftragnehmende Unternehmen hat die Auftraggeberin auf das Erreichen der maximalen Abnahmemenge hinzuweisen. Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (Bestell-/Rückgabevorgang, Schadensabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement, Bereitstellung eines Online-Portals) sind Bestandteile des Leistungsgegenstandes.Rahmenvertrag über das Leasing von Fahrrädern für die Mitarbeitenden
Stadt Sankt AugustinSankt AugustinDie Stadt Sankt Augustin beabsichtigt, ihren Mitarbeitenden durch Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern das sogenannte Fahrradleasing anzubieten. Zu diesem Zwecke plant die Stadt Sankt Augustin für ihre Mitarbeitenden den Abschluss eines Rahmenvertrags über das Leasing von Fahrrädern. Dieser Rahmenleasingvertrag gilt zunächst für die Dauer von 36 Monaten und soll zum 01.11.2026 beginnen. Er verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer der Vertragspartner drei Monate vor Ablauf des regulären Vertragsendes gekündigt wird. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages endet spätestens nach 48 Monaten. Derzeit wird den Mitarbeitenden bereits die Möglichkeit des Fahrradleasings durch Entgeltumwandlung angeboten. Der bestehende Rahmenleasingvertrag läuft zum 31.10.2026 aus.Rahmenvereinbarung Fahrradleasing Stadtverwaltung Castrop-Rauxel
Stadt Castrop-RauxelCastrop-RauxelBei der Auftraggeberin sind rund 1400 Mitarbeitende beschäftigt. Pro mitarbeitender Person darf nur ein Fahrrad geleast werden. Die private Nutzung des Rades durch die Mitarbeitenden ist erlaubt. In diesem Rahmen darf der oder die Mitarbeitende die Führung und Nutzung des Fahrrades seinem oder ihrem Ehe- oder Lebenspartner überlassen. Nicht berechtigt zur Inanspruchnahme eines Fahrradleasing im Wege der Entgeltumwandlung sind Mitarbeitende, - die seitens der Auftraggeberin gekündigt worden sind, - die sich (als Tarifbeschäftigte) in der Probezeit befinden, - die in einem zeitlich begrenzten vertraglichen Arbeitsverhältnis stehen, welches kürzer als die Leasingdauer ist, - deren Entgelt/Bezüge von einer Pfändung, Abtretung oder Aufrechnung betroffen sind, - die Schuldner oder Schuldnerin in einem laufenden Insolvenzverfahren sind, - die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, - die geringfügig beschäftigt sind, - die sich in der Freistellungsphase des Altersteilzeitblockmodells befinden, - die sich in einer Ausbildung oder einem Studium befinden sowie Praktikanten und Praktikantinnen. Nach einer nicht repräsentativen Befragung der Mitarbeitenden im Juli 2025 bestand bei ca. 120 Personen ein Interesse, das hier ausgeschriebene Angebot in Anspruch zu nehmen. Die maximale Abnahmemenge innerhalb der Vertragslaufzeit beträgt 500 Fahrräder. Bei Erreichen der Abnahmemenge endet die Rahmenvereinbarung sofort, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Das auftragnehmende Unternehmen hat die Auftraggeberin auf das Erreichen der maximalen Abnahmemenge hinzuweisen. Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (Bestell-/Rückgabevorgang, Schadensabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement, Bereitstellung eines Online-Portals) sind Bestandteile des Leistungsgegenstandes.Rahmenvertrag über das Leasing von Fahrrädern für die Mitarbeitenden
Stadt Sankt AugustinSankt AugustinDie Stadt Sankt Augustin beabsichtigt, ihren Mitarbeitenden durch Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern das sogenannte Fahrradleasing anzubieten. Zu diesem Zwecke plant die Stadt Sankt Augustin für ihre Mitarbeitenden den Abschluss eines Rahmenvertrags über das Leasing von Fahrrädern. Dieser Rahmenleasingvertrag gilt zunächst für die Dauer von 36 Monaten und soll zum 01.11.2026 beginnen. Er verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer der Vertragspartner drei Monate vor Ablauf des regulären Vertragsendes gekündigt wird. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages endet spätestens nach 48 Monaten. Derzeit wird den Mitarbeitenden bereits die Möglichkeit des Fahrradleasings durch Entgeltumwandlung angeboten. Der bestehende Rahmenleasingvertrag läuft zum 31.10.2026 aus.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.