Gesundheit Nord gGmbHChemnitzTED
Fahrdienstleistungen für Menschen mit Behinderung, Magistrat der Stadt Bremerhaven-Sozialamt
Ziel dieser Ausschreibung ist es, geeignete Auftragnehmer (AN) für die schultägliche Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit wesentlicher oder drohender geistiger und/oder körperlicher Behinderung zu beauftragen. Los 3: Schulstandort Außerhalb (Niedersachsen, Bremen (HB)) Schule 1: Seeparkschule (Geestland/Debstedt) ca. 3 SuS Schule...
Schülerbeförderung
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Gesundheit Nord gGmbH
- Veröffentlicht:
- 03. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Schülerbeförderung
Ausschreibungsbeschreibung
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Ziel dieser Ausschreibung ist es, geeignete Auftragnehmer (AN) für die schultägliche Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit wesentlicher oder drohender geistiger und/oder körperlicher Behinderung zu beauftragen. Los 3: Schulstandort Außerhalb (Niedersachsen, Bremen (HB)) Schule 1: Seeparkschule (Geestland/Debstedt) ca. 3 SuS Schule 2: Schule an der Markusallee (HB) ca. 2 SuS Schule 3: Georg-Droste-Schule (HB) ca. 4 SuS Gesamt ca. 9 Beförderungsfälle, davon (aktuell) ca. 2 Menschen mit Rollstuhlnutzung Die Anzahl der zu befördernden Schülerinnen und Schüler sowie deren Verteilung auf die Schulstandorte kann sich im Laufe des Schuljahres ändern; ebenso ist eine Veränderung der Anzahl der Schulstandorte (Erhöhung oder Verringerung) möglich. Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den beiden Schulstandorten in der Stadt Bremen, erfolgt gemeinsam. Der AN hat sicherzustellen, dass im Rahmen der Schülerbeförderung die Mitfahrt von persönlichen Assistenzen (pA) der zu befördernden Schülerinnen und Schüler jederzeit möglich ist. Die Mitfahrt weiterer Begleitpersonen, wie z.B. Eltern, ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Abstimmung der der Fahrdienstleitung zulässig. Eine Beförderungspflicht besteht grundsätzlich nur an Schultagen (siehe Ziffer 4.2 der Leistungsbeschreibung). Im kommenden Schuljahr 2026/2027 werden die Schultage ca. 185 Tage betragen. Von dieser Anzahl wird in der Angebotsabgabe ausgegangen. Die Anzahl der Schultage kann jedoch ebenfalls von Schuljahr zu Schuljahr variieren. Für weitere Einzelheiten allgemeiner Art bzw. spezifisch zu den einzelnen Losen ist die Leistungsbeschreibung mitsamt den Vertragsbedingungen und insbesondere die Ziffern 4 ff. zwingend zu beachten.
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Gesundheit Nord gGmbHChemnitzBeschreibung: Ziel dieser Ausschreibung ist es, geeignete Auftragnehmer (AN) für die schultägliche Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit wesentlicher oder drohender geistiger und/oder körperlicher Behinderung zu beauftragen. Los 3: Schulstandort Außerhalb (Niedersachsen, Bremen (HB)) Schule 1: Seeparkschule (Geestland/Debstedt) ca. 3 SuS Schule 2: Schule an der Markusallee (HB) ca. 2 SuS Schule 3: Georg-Droste-Schule (HB) ca. 4 SuS Gesamt ca. 9 Beförderungsfälle, davon (aktuell) ca. 2 Menschen mit Rollstuhlnutzung Die Anzahl der zu befördernden Schülerinnen und Schüler sowie deren Verteilung auf die Schulstandorte kann sich im Laufe des Schuljahres ändern; ebenso ist eine Veränderung der Anzahl der Schulstandorte (Erhöhung oder Verringerung) möglich. Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den beiden Schulstandorten in der Stadt Bremen, erfolgt gemeinsam. Der AN hat sicherzustellen, dass im Rahmen der Schülerbeförderung die Mitfahrt von persönlichen Assistenzen (pA) der zu befördernden Schülerinnen und Schüler jederzeit möglich ist. Die Mitfahrt weiterer Begleitpersonen, wie z.B. Eltern, ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Abstimmung der der Fahrdienstleitung zulässig. Eine Beförderungspflicht besteht grundsätzlich nur an Schultagen (siehe Ziffer 4.2 der Leistungsbeschreibung). Im kommenden Schuljahr 2026/2027 werden die Schultage ca. 185 Tage betragen. Von dieser Anzahl wird in der Angebotsabgabe ausgegangen. Die Anzahl der Schultage kann jedoch ebenfalls von Schuljahr zu Schuljahr variieren. Für weitere Einzelheiten allgemeiner Art bzw. spezifisch zu den einzelnen Losen ist die Leistungsbeschreibung mitsamt den Vertragsbedingungen und insbesondere die Ziffern 4 ff. zwingend zu beachten.Fahrdienstleistungen für Menschen mit Behinderung, Magistrat der Stadt Bremerhaven- Sozialamt
Magistrat der Stadt Bremerhaven, SozialamtBremerhavenVergabe von Fahrdienstleistungen für die schultägliche Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit wesentlicher oder drohender geistiger und/oder körperlicher Behinderung zwischen Wohnadresse und Schulstandorten in Bremerhaven, Geestland/Debstedt und Bremen. Aufteilung in 3 Teillose. Betrifft ca. 124 Schüler an 12 Standorten (9 in Bremerhaven, 1 in Geestland, 2 in Bremen). Ziel ist die Sicherstellung der uneingeschränkten Teilhabe am Schulleben.Emissionsfreie Beförderung im freigestellten Schülerverkehr von Schülern aus dem Stadtgebiet Kaufbeuren von und zur Josef-Landes-Schule, Prinzregentenstraße 2 und Schraderstraße 3, 87600 Kaufbeuren - ab Schuljahr 2026-2027
Stadt KaufbeurenKaufbeurenSchülerbeförderung im Stadtgebiet Kaufbeuren zur Josef-Landes-Schule unter Einsatz von Kraftomnibussen mit emissionsfreiem Antrieb (auf Grundlage des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes - SaubFahrzeugBeschG). Fahrzeug mit mind. 40 Fahrgastsitzplätzen. Bei durchschnittlich 185 Schultagen im Jahr ergeben sich, nach dem aktuellen Stand: - eine Gesamtkilometerleistung von ca. 7.400 Kilometer in 185 Schultagen pro Jahr, - für das Begleitpersonal 370 Arbeitsstunden pro Schuljahr. Die Stadt Kaufbeuren ist u. a. Sachaufwandsträger der Josef-Landes-Schule –sonderpädagogisches Förderzentrum- mit einem Hauptgebäude in der Prinzregentenstraße 2 und einer Nebenstelle an der benachbarten Schraderschule, Schraderstr. 3 (Haltestelle: Heinzelmannstr.) Kaufbeuren. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung der Kinder aus dem Stadtgebiet zu der Förderschule übernimmt. Die Schülerbeförderung zu der genannten Förderschule ist durch einige Besonderheiten geprägt, auf die der Auftraggeber keine oder nur eingeschränkte Einflussnahme hat. So ist über die Dauer der Vertragslaufzeit, mindestens zum Schuljahreswechsel, häufig aber auch während des laufenden Schuljahres, mit Änderungen in der Beförderungsleistung zu rechen. Diese sind u. a. durch Zu-, Weg- oder Umzug von Schülerinnen und Schülern, schulorganisatorisch bedingte Veränderungen der Abholzeiten an einzelnen Tagen gekennzeichnet. Die Ausschreibung erfolgt für ein Teilgebiet der Stadt Kaufbeuren, aus dem Kinder an die Förderschule zu befördern sind. Dem Teilgebiet wurde ein Musterbeförderungsplan, der sich an der aktuellen Beförderungssituation orientieren, zugrunde gelegt. Auf dieser Basis sowie der voraussichtlichen Schultage wurden die zu erwartenden Tages-/Jahreskilometerleistungen ermittelt, die als Kalkulationsgrundlage dienen. Die Vergütung erfolgt als Pauschale pro Einsatztag. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Leistungserbringung sowohl während eines laufenden Schuljahres als auch zum Schuljahresbeginn, insbesondere durch Änderungen in der Schülerzahl, den Weg- oder Zuzug von Schülern und anderer Vorgaben, die nicht in der Einflusssphäre des Auftraggebers liegen, ändern kann. Die vom Bieter zu erbringende Beförderungsleistung ist durch diese allgemeinen Rahmenbedingungen und die Vorgaben in der Leistungsbeschreibung definiert.VgV Werkstattplanung - Neubau Werkstätten der Ferdinand-von-Steinbeis Gewerbliche Schule, Tuttlingen
Landkreis TuttlingenTuttlingenAllgemein: Insgesamt 8 Berufstheorie Werkstätten (über alle Berufsfelder, je 100m² NUF): -Werkstätten für Lernfeldunterricht in unterschiedlichen Bereichen. - Stühle und Tische für 20 Schüler sowie unterschiedliche Maschinen und Gerätschaften, welche für Versuche notwendig sind. - Lehrerarbeitsplatz mit Multimedia-Pult und zwei digitalen Flipcharts. - vier Schränke für Lernmittelaufbewahrung, zwei Werkzeugschränke und eine fahrbare Werkbank. Zusätzliche Ausstattung siehe einzelne Berufsfelder. A | LERNFABRIK „Industrie 4.0“ / INFORMATIONSTECHNIK (ca. 300m² NUF): Im Förderantrag für einen Zuschuss vom Wirtschaftsministerium wurde die „Schaufenster- und Schulungsfunktion“ der Lernfabrik „Industrie 4.0“ für den Landkreis Tuttlingen unterstrichen. Diese Funktionen sollen durch eine sichtbare Platzierung dieses Kernstücks der Ferdinand-von-Steinbeis-Schule realisiert werden. Die Integration der Lernfabrik „Industrie 4.0“ in die Räumlichkeiten bzw. Werkstätten der Ferdinand-von-Steinbeis-Schule erfolgt durch ein integriertes Transportsystem und selbstfahrender Roboter. Die Lernfabrik „Industrie 4.0“ ist so konzipiert, dass sukzessive alle Gebäudeteile bzw. Werkstätten der Schule integriert werden. Ziel ist es Teilprozesse der Produktion an unterschiedlichen Lernorten zu platzieren. In der Endausbaustufe soll eine Schleife durch alle Werkstätten und eine weitere Schleife zum Elektrobereich in Bauteil B geplant werden. Dies erfolgt vorzugsweise in einer Höhe von 2,5m mit Absturzsicherung (z.B. Tunnel aus Plexiglas) und bedeutet, dass die Schiene durch alle betroffenen Räume führt. Hierfür gibt es feuerfeste Schleusen, die automatisch geöffnet werden, wenn ein Shuttle ankommt. Der selbstfahrende Roboter soll ohne (bzw. max. 1,5 cm) Schwellen die Werkstätten der Metalltechnik und die Räume der Elektrotechnik und Informationstechnik sowie Holz- und Medizintechnik erreichen. Dazu gehört ein steuerbarer Aufzug zu allen überirdischen Stockwerken und ein Übergang zum 1. OG von Bauteil B mit automatischen Türen oder Schleusen. So soll eine hohe Reichweite innerhalb der Schule entstehen. Netzwerklabor (Lernfabrik): - Lernfabrik 4.0 (ein im Gebäude integriertes, autonomes Transportsystem), welches momentan in Bauteil B existiert - Doppeltische entlang den Wänden für 17 Rechner. Klassenzimmer Berufsfachkompetenz (32 SuS): - ca. 3 m x 3 m Loop der Lernfabrik als Demonstrationsloop für Gäste, mit dem Monorail-System an die Lernfabrik angebunden. EDV Klassenraum: Lehrerarbeitsplätze, Desktop-PC's, Lüftungsanlage, Beamer, Smartboard. B | BERUFSFELD METALLTECHNIK (ca. 1.360m² NUF): Universalwerkstätten 1-4: - möglichst modulare Flexibilität und Nutzungsneutralität. - je Werkstatt: o mindestens 16 Schülerarbeitsplätze mit Werkbänken, zwölf Werkzeugschränke und fünf Lagerschränke. o Eine zusätzliche Werkbank, um vorbereitende Tätigkeiten vor der maschinellen Bearbeitung durchzuführen. o Lehrerarbeitsplatz mit Multimedia-Pult und zwei digitalen Flipcharts. - Zusätzlich Maschinenpark mit ca. 13 Maschinen inklusive Gerätschaften, welche für die Grundausbildung benötigt werden. - größte Maschine Aufstellfläche ca. 3,3 x 2,8 Meter, Gewicht ca. 2500 kg. Berufstheorie Werkstatt 1 Messtechnik: - Fachraum für Lernfeldunterricht im Bereich Messtechnik. - NC-Koordinatenmessmaschine mit einem Computerwagen und sechs Werkbanktischen. Berufstheorie Werkstatt 2 Werkstoffprüfung/Wärmebehandlung: - Fachraum für Lernfeldunterricht - verschiedene Prüfgeräte, 8 feste Werkbänke und eine fahrbare Werkbank. Berufstheorie Werkstatt 3 Grundstufe: - Fachraum für Lernfeldunterricht im Bereich Zerspanungstechnik. - u. a. Drehversuche. Berufstheorie Werkstatt 4 Additive Fertigungsverfahren: - Fachraum für Lernfeldunterricht im Bereich der additiven Fertigung. - mehrere Kunststoff-3D-Drucker, auf 6 Werkbänken angeordnet. - Boden geeignet für schwingungsarme Maschinenaufstellung. C | FACHBEREICH MEDIZINTECHNIK (ca. 460m² NUF): Reinräume werden nicht benötigt. Universalwerkstatt 5: - möglichst modulare Flexibilität und Nutzungsneutralität. - Chirurgie-Schraubstöcke benötigt. Berufstheorie Werkstatt 5: Schleifen/ Sandstrahlen: - Fachraum für Lernfeldunterricht im Bereich der Oberflächentechnik. - maximum 18 Arbeitsplätze. - u.a. Maschinen für Versuchszwecke und vier Strahlkabinen. Berufstheorie Werkstatt 6: Fachstufe Chirurgie 1: - Maschinen und Geräte für Versuchszwecke. FACHBEREICH ELEKTROTECHNIK (ca. 340m² NUF): Universalwerkstatt 6: - für 18 SchülerInnen auszulegen. - Montagekojen (für E-Installationen), im äußeren Bereich der Werkstatt angeordnet. Zusätzlich eine Werkbank/Arbeitsplatz mit Sitzgelegenheit je SchülerIn z.B. im Innenbereich der Werkstatt - Montagegitter Grundfläche BxHxT (140cm x 70cm x 40cm) in der Anzahl der SchülerInnen. Berufstheorie Werkstatt/ /Elektrolabor: - Plätze für 18 SchülerInnen verfügen. - Arbeitsplätze/Werkbänke sollen über Messbuchsen und Spannungsquellen verfügen - Montagegitter für Versuchsaufbauten (stationär oder mobil als „Laborwagen“). FACHBEREICH HOLZ- UND BAUTECHNIK (ca. 590m² NUF): - multifunktionale Nutzung ohne bauliche Veränderungen für andere Berufsfelder bzw. Schularten sollte möglich sein. - barrierefrei und Industrie 4.0-tauglich erreichbar. Universalwerkstatt 7 Holztechnik: - mindestens 16 Schülerarbeitsplätze mit Werkbank. - zwölf Werkzeugschränke, fünf Lagerschränke. - zusätzliche Werkbank, um vorbereitende Tätigkeiten vor der maschinellen Bearbeitung durchzuführen. - Lehrerarbeitsplatz mit Multimedia-Pult und zwei digitalen Flipcharts. - zwei stationären Ständerbohrmaschinen und Werkzeugschleifmaschinen Berufstheorie Werkstatt Holz- und Bautechnik: - Gefahrstoffschrank für Farben und Lacke. - Nassbereich für Maurer, Fußboden deshalb mit einer Rinne ausgestattet und nass abziehbar. Maschinenraum Holztechnik: - mehrere gängige Maschinen und Pressen der Holztechnik. Weitere Informationen siehe Ziffer 2.1VgV Werkstattplanung - Neubau Werkstätten der Ferdinand-von-Steinbeis Gewerbliche Schule, Tuttlingen
Landkreis TuttlingenTuttlingenAllgemein: Insgesamt 8 Berufstheorie Werkstätten (über alle Berufsfelder, je 100m² NUF): -Werkstätten für Lernfeldunterricht in unterschiedlichen Bereichen. - Stühle und Tische für 20 Schüler sowie unterschiedliche Maschinen und Gerätschaften, welche für Versuche notwendig sind. - Lehrerarbeitsplatz mit Multimedia-Pult und zwei digitalen Flipcharts. - vier Schränke für Lernmittelaufbewahrung, zwei Werkzeugschränke und eine fahrbare Werkbank. Zusätzliche Ausstattung siehe einzelne Berufsfelder. A | LERNFABRIK „Industrie 4.0“ / INFORMATIONSTECHNIK (ca. 300m² NUF): Im Förderantrag für einen Zuschuss vom Wirtschaftsministerium wurde die „Schaufenster- und Schulungsfunktion“ der Lernfabrik „Industrie 4.0“ für den Landkreis Tuttlingen unterstrichen. Diese Funktionen sollen durch eine sichtbare Platzierung dieses Kernstücks der Ferdinand-von-Steinbeis-Schule realisiert werden. Die Integration der Lernfabrik „Industrie 4.0“ in die Räumlichkeiten bzw. Werkstätten der Ferdinand-von-Steinbeis-Schule erfolgt durch ein integriertes Transportsystem und selbstfahrender Roboter. Die Lernfabrik „Industrie 4.0“ ist so konzipiert, dass sukzessive alle Gebäudeteile bzw. Werkstätten der Schule integriert werden. Ziel ist es Teilprozesse der Produktion an unterschiedlichen Lernorten zu platzieren. In der Endausbaustufe soll eine Schleife durch alle Werkstätten und eine weitere Schleife zum Elektrobereich in Bauteil B geplant werden. Dies erfolgt vorzugsweise in einer Höhe von 2,5m mit Absturzsicherung (z.B. Tunnel aus Plexiglas) und bedeutet, dass die Schiene durch alle betroffenen Räume führt. Hierfür gibt es feuerfeste Schleusen, die automatisch geöffnet werden, wenn ein Shuttle ankommt. Der selbstfahrende Roboter soll ohne (bzw. max. 1,5 cm) Schwellen die Werkstätten der Metalltechnik und die Räume der Elektrotechnik und Informationstechnik sowie Holz- und Medizintechnik erreichen. Dazu gehört ein steuerbarer Aufzug zu allen überirdischen Stockwerken und ein Übergang zum 1. OG von Bauteil B mit automatischen Türen oder Schleusen. So soll eine hohe Reichweite innerhalb der Schule entstehen. Netzwerklabor (Lernfabrik): - Lernfabrik 4.0 (ein im Gebäude integriertes, autonomes Transportsystem), welches momentan in Bauteil B existiert - Doppeltische entlang den Wänden für 17 Rechner. Klassenzimmer Berufsfachkompetenz (32 SuS): - ca. 3 m x 3 m Loop der Lernfabrik als Demonstrationsloop für Gäste, mit dem Monorail-System an die Lernfabrik angebunden. EDV Klassenraum: Lehrerarbeitsplätze, Desktop-PC's, Lüftungsanlage, Beamer, Smartboard. B | BERUFSFELD METALLTECHNIK (ca. 1.360m² NUF): Universalwerkstätten 1-4: - möglichst modulare Flexibilität und Nutzungsneutralität. - je Werkstatt: o mindestens 16 Schülerarbeitsplätze mit Werkbänken, zwölf Werkzeugschränke und fünf Lagerschränke. o Eine zusätzliche Werkbank, um vorbereitende Tätigkeiten vor der maschinellen Bearbeitung durchzuführen. o Lehrerarbeitsplatz mit Multimedia-Pult und zwei digitalen Flipcharts. - Zusätzlich Maschinenpark mit ca. 13 Maschinen inklusive Gerätschaften, welche für die Grundausbildung benötigt werden. - größte Maschine Aufstellfläche ca. 3,3 x 2,8 Meter, Gewicht ca. 2500 kg. Berufstheorie Werkstatt 1 Messtechnik: - Fachraum für Lernfeldunterricht im Bereich Messtechnik. - NC-Koordinatenmessmaschine mit einem Computerwagen und sechs Werkbanktischen. Berufstheorie Werkstatt 2 Werkstoffprüfung/Wärmebehandlung: - Fachraum für Lernfeldunterricht - verschiedene Prüfgeräte, 8 feste Werkbänke und eine fahrbare Werkbank. Berufstheorie Werkstatt 3 Grundstufe: - Fachraum für Lernfeldunterricht im Bereich Zerspanungstechnik. - u. a. Drehversuche. Berufstheorie Werkstatt 4 Additive Fertigungsverfahren: - Fachraum für Lernfeldunterricht im Bereich der additiven Fertigung. - mehrere Kunststoff-3D-Drucker, auf 6 Werkbänken angeordnet. - Boden geeignet für schwingungsarme Maschinenaufstellung. C | FACHBEREICH MEDIZINTECHNIK (ca. 460m² NUF): Reinräume werden nicht benötigt. Universalwerkstatt 5: - möglichst modulare Flexibilität und Nutzungsneutralität. - Chirurgie-Schraubstöcke benötigt. Berufstheorie Werkstatt 5: Schleifen/ Sandstrahlen: - Fachraum für Lernfeldunterricht im Bereich der Oberflächentechnik. - maximum 18 Arbeitsplätze. - u.a. Maschinen für Versuchszwecke und vier Strahlkabinen. Berufstheorie Werkstatt 6: Fachstufe Chirurgie 1: - Maschinen und Geräte für Versuchszwecke. FACHBEREICH ELEKTROTECHNIK (ca. 340m² NUF): Universalwerkstatt 6: - für 18 SchülerInnen auszulegen. - Montagekojen (für E-Installationen), im äußeren Bereich der Werkstatt angeordnet. Zusätzlich eine Werkbank/Arbeitsplatz mit Sitzgelegenheit je SchülerIn z.B. im Innenbereich der Werkstatt - Montagegitter Grundfläche BxHxT (140cm x 70cm x 40cm) in der Anzahl der SchülerInnen. Berufstheorie Werkstatt/ /Elektrolabor: - Plätze für 18 SchülerInnen verfügen. - Arbeitsplätze/Werkbänke sollen über Messbuchsen und Spannungsquellen verfügen - Montagegitter für Versuchsaufbauten (stationär oder mobil als „Laborwagen“). FACHBEREICH HOLZ- UND BAUTECHNIK (ca. 590m² NUF): - multifunktionale Nutzung ohne bauliche Veränderungen für andere Berufsfelder bzw. Schularten sollte möglich sein. - barrierefrei und Industrie 4.0-tauglich erreichbar. Universalwerkstatt 7 Holztechnik: - mindestens 16 Schülerarbeitsplätze mit Werkbank. - zwölf Werkzeugschränke, fünf Lagerschränke. - zusätzliche Werkbank, um vorbereitende Tätigkeiten vor der maschinellen Bearbeitung durchzuführen. - Lehrerarbeitsplatz mit Multimedia-Pult und zwei digitalen Flipcharts. - zwei stationären Ständerbohrmaschinen und Werkzeugschleifmaschinen Berufstheorie Werkstatt Holz- und Bautechnik: - Gefahrstoffschrank für Farben und Lacke. - Nassbereich für Maurer, Fußboden deshalb mit einer Rinne ausgestattet und nass abziehbar. Maschinenraum Holztechnik: - mehrere gängige Maschinen und Pressen der Holztechnik. Weitere Informationen siehe Ziffer 2.1Anne-Frank-Schule Tragwerksplanung
Stadt Offenbach am MainOffenbach am MainFrist: 10. Aug.Beschreibung: Die Anne-Frank-Schule ist eine vierzügige Grundschule im Offenbacher Stadtteil Carl Ulrich-Siedlung. Derzeit werden 316 Schülerinnen auf einer Bruttogeschossfläche von etwa 5.818 m² BGF (incl. Turnhalle) unterrichtet. Davon nehmen 97 Schülerinnen am Ganztagsangebot der Schule teil. Laut Maximalprognose des Stadtschulamts Offenbach ist unter Berücksichtigung der erforderlichen Zügigkeit bis zum Schuljahr 2029/30 mit einer Schülerzahl von bis zu 452 Kindern zu rechnen (volle 4-Zügigkeit und 3 Sonderklassen). Davon nehmen voraussichtlich 80 % am Ganztagsangebot teil. Die hierfür benötigten Räumlichkeiten sind im Bestand nicht in ausreichendem Umfang vorhanden und müssen geschaffen werden. Darüber hinaus entsprechen die bestehenden Schulgebäude in ihrer räumlichen Struktur nicht mehr den heutigen bautechnischen und pädagogischen Anforderungen. Sie sind gesamtkonzeptionell neu zu betrachten, was einen wesentlichen Teil der Bauaufgabe ausmacht. Es wird davon ausgegangen, dass die Anne-Frank-Schule eine bauliche Erweiterung mit ca. 644 m² NUF benötigt. Außerdem sind an den Bestandsgebäuden sicherheitsrelevante Ertüchtigungen notwendig. Ziel der Planung ist es, eine auf die Schulgemeinde abgestimmte Entwurfs- und Ausführungsunterlage zu erarbeiten und in einer Baumaßnahme im laufenden Betrieb umzusetzen. Dazu ist es voraussichtlich erforderlich, auch eine Interimslösung baulich umzusetzen. Baubestand / Objektbeschreibung siehe FunktionaleLeistungsbeschreibung Aufgabenstellung und Zielsetzung Auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe wird ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung im Grundschulalter eingeführt, der bis zum Schuljahr 2029/30 vollständig umgesetzt sein soll. Die bestehenden Schulgebäude sollen die Anforderungen und Bedürfnisse an eine zeitgemäße Grundschule mit ganztägiger Bildung und Betreuung erfüllen. Hierzu ist es erforderlich, die innere Struktur der Bestandsgebäude gesamtkonzeptionell zu betrachten und den Umfang der baulichen Erweiterung zu definieren. Bei der Anne-Frank-Schule soll eine Cafeteria mit Regenerierküche und den erforderlichen Nebenräumen neu errichtet werden. Darüber hinaus sind Räume für den Ganztag zu schaffen, darunter ein Begegnungs- und Freizeitbereich, eine Bibliothek, Betreuungsräume, Räumlichkeiten für die Lehrkräfte und die Ganztagskoordination sowie notwendige Nebenräume. Die Lage der bestehenden Klassen- und Fachklassenräume sowie der Verwaltung ist zu prüfen und ggf. neu anzuordnen. Ziel ist es, eine zukunftsfähige Schule mit unterschiedlichen und individuell nutzbaren Lern- und Aufenthaltsmöglichkeiten zu schaffen, beispielsweise durch die Bildung von Lernclustern. Dabei ist mit der verfügbaren Fläche möglichst wirtschaftlich umzugehen, bei gleichzeitigem Wunsch nach großzügigen Gemeinschaftsflächen. Der Auftraggeber wünscht sich ausdrücklich ein Konzept, das den Gebäudebestand in seiner charakteristischen Struktur weitestgehend erhält und sinnvoll weiterentwickelt. Der Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude ist im Rahmen der Planung zu ermitteln und zu dokumentieren. Eine Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht verbindlich zugesichert werden. Der Tragwerksplaner hat sich eigenständig mit der bestehenden Tragstruktur des Gebäudes vertraut zu machen und die vom Architekten vorgesehenen baulichen Maßnahmen statisch zu bewerten. Dabei ist nachzuweisen, dass die geplanten Eingriffe und Umbaumaßnahmen aus tragwerksplanerischer Sicht grundsätzlich umsetzbar sind. Hierzu sind die tragenden Bauteile des Bestandsgebäudes in einem für die Bewertung erforderlichen Detaillierungsgrad zu erfassen und zu untersuchen. Auf dieser Grundlage ist das Tragwerk hinsichtlich seiner Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit für die zukünftige Nutzung zu beurteilen. Sofern Defizite festgestellt werden, sind geeignete Ertüchtigungsmaßnahmen vorzuschlagen und überschlägig vorzubemessen, um eine dauerhafte und sichere Nutzung des Gebäudes sicherzustellen. Die Ergebnisse sind in Form von statischen Berechnungen, erläuternden Berichten sowie Planunterlagen und Skizzen zu dokumentieren. Die Unterlagen müssen dem Architekten als Grundlage dienen, um die daraus erforderlichen baulichen Maßnahmen ableiten und in die weitere Planung integrieren zu können. Es ergeben sich insgesamt zwei Planungsbereiche, die jeweils separat mit Terminen und Kosten zu verfolgen sind: A) Gesamtkonzeption für den Schulstandort mit Erweiterung und ggf. Sanierung entsprechend vorläufigem Raumprogramm B) Temporäre Containeranlage zur Auslagerung des Schulbetriebs während der Baumaßnahme Leistungsstufen Die Planung und Ausführung der Baumaßnahme erfolgen in drei Leistungsstufen, die entsprechend dem Bedarf stufenweise beauftragt und abgerufen werden. Leistungsstufe I: LPH 1 und LPH 2 Leistungsstufe II: LPH 3 sowie LPH 4 anteilig und LPH 6 anteilig Leistungsstufe III: Rest von LPH 4, LPH 5, Rest von LPH 6 sowie LPH 7 und LPH 8. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden zunächst nur die Leistungen der Stufe I: LP 1 (100 %) und LP 2 (100 %) beauftragt. weitere Informationen siehe Funktionale Leistungsbeschreibung.Anne-Frank-Schule Tragwerksplanung
Stadt Offenbach am MainOffenbach am MainFrist: 10. Aug.Die Anne-Frank-Schule ist eine vierzügige Grundschule im Offenbacher Stadtteil Carl Ulrich-Siedlung. Derzeit werden 316 Schülerinnen auf einer Bruttogeschossfläche von etwa 5.818 m² BGF (incl. Turnhalle) unterrichtet. Davon nehmen 97 Schülerinnen am Ganztagsangebot der Schule teil. Laut Maximalprognose des Stadtschulamts Offenbach ist unter Berücksichtigung der erforderlichen Zügigkeit bis zum Schuljahr 2029/30 mit einer Schülerzahl von bis zu 452 Kindern zu rechnen (volle 4-Zügigkeit und 3 Sonderklassen). Davon nehmen voraussichtlich 80 % am Ganztagsangebot teil. Die hierfür benötigten Räumlichkeiten sind im Bestand nicht in ausreichendem Umfang vorhanden und müssen geschaffen werden. Darüber hinaus entsprechen die bestehenden Schulgebäude in ihrer räumlichen Struktur nicht mehr den heutigen bautechnischen und pädagogischen Anforderungen. Sie sind gesamtkonzeptionell neu zu betrachten, was einen wesentlichen Teil der Bauaufgabe ausmacht. Es wird davon ausgegangen, dass die Anne-Frank-Schule eine bauliche Erweiterung mit ca. 644 m² NUF benötigt. Außerdem sind an den Bestandsgebäuden sicherheitsrelevante Ertüchtigungen notwendig. Ziel der Planung ist es, eine auf die Schulgemeinde abgestimmte Entwurfs- und Ausführungsunterlage zu erarbeiten und in einer Baumaßnahme im laufenden Betrieb umzusetzen. Dazu ist es voraussichtlich erforderlich, auch eine Interimslösung baulich umzusetzen. Baubestand / Objektbeschreibung siehe FunktionaleLeistungsbeschreibung Aufgabenstellung und Zielsetzung Auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe wird ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung im Grundschulalter eingeführt, der bis zum Schuljahr 2029/30 vollständig umgesetzt sein soll. Die bestehenden Schulgebäude sollen die Anforderungen und Bedürfnisse an eine zeitgemäße Grundschule mit ganztägiger Bildung und Betreuung erfüllen. Hierzu ist es erforderlich, die innere Struktur der Bestandsgebäude gesamtkonzeptionell zu betrachten und den Umfang der baulichen Erweiterung zu definieren. Bei der Anne-Frank-Schule soll eine Cafeteria mit Regenerierküche und den erforderlichen Nebenräumen neu errichtet werden. Darüber hinaus sind Räume für den Ganztag zu schaffen, darunter ein Begegnungs- und Freizeitbereich, eine Bibliothek, Betreuungsräume, Räumlichkeiten für die Lehrkräfte und die Ganztagskoordination sowie notwendige Nebenräume. Die Lage der bestehenden Klassen- und Fachklassenräume sowie der Verwaltung ist zu prüfen und ggf. neu anzuordnen. Ziel ist es, eine zukunftsfähige Schule mit unterschiedlichen und individuell nutzbaren Lern- und Aufenthaltsmöglichkeiten zu schaffen, beispielsweise durch die Bildung von Lernclustern. Dabei ist mit der verfügbaren Fläche möglichst wirtschaftlich umzugehen, bei gleichzeitigem Wunsch nach großzügigen Gemeinschaftsflächen. Der Auftraggeber wünscht sich ausdrücklich ein Konzept, das den Gebäudebestand in seiner charakteristischen Struktur weitestgehend erhält und sinnvoll weiterentwickelt. Der Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude ist im Rahmen der Planung zu ermitteln und zu dokumentieren. Eine Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht verbindlich zugesichert werden. Der Tragwerksplaner hat sich eigenständig mit der bestehenden Tragstruktur des Gebäudes vertraut zu machen und die vom Architekten vorgesehenen baulichen Maßnahmen statisch zu bewerten. Dabei ist nachzuweisen, dass die geplanten Eingriffe und Umbaumaßnahmen aus tragwerksplanerischer Sicht grundsätzlich umsetzbar sind. Hierzu sind die tragenden Bauteile des Bestandsgebäudes in einem für die Bewertung erforderlichen Detaillierungsgrad zu erfassen und zu untersuchen. Auf dieser Grundlage ist das Tragwerk hinsichtlich seiner Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit für die zukünftige Nutzung zu beurteilen. Sofern Defizite festgestellt werden, sind geeignete Ertüchtigungsmaßnahmen vorzuschlagen und überschlägig vorzubemessen, um eine dauerhafte und sichere Nutzung des Gebäudes sicherzustellen. Die Ergebnisse sind in Form von statischen Berechnungen, erläuternden Berichten sowie Planunterlagen und Skizzen zu dokumentieren. Die Unterlagen müssen dem Architekten als Grundlage dienen, um die daraus erforderlichen baulichen Maßnahmen ableiten und in die weitere Planung integrieren zu können. Es ergeben sich insgesamt zwei Planungsbereiche, die jeweils separat mit Terminen und Kosten zu verfolgen sind: A) Gesamtkonzeption für den Schulstandort mit Erweiterung und ggf. Sanierung entsprechend vorläufigem Raumprogramm B) Temporäre Containeranlage zur Auslagerung des Schulbetriebs während der Baumaßnahme Leistungsstufen Die Planung und Ausführung der Baumaßnahme erfolgen in drei Leistungsstufen, die entsprechend dem Bedarf stufenweise beauftragt und abgerufen werden. Leistungsstufe I: LPH 1 und LPH 2 Leistungsstufe II: LPH 3 sowie LPH 4 anteilig und LPH 6 anteilig Leistungsstufe III: Rest von LPH 4, LPH 5, Rest von LPH 6 sowie LPH 7 und LPH 8. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden zunächst nur die Leistungen der Stufe I: LP 1 (100 %) und LP 2 (100 %) beauftragt. weitere Informationen siehe Funktionale Leistungsbeschreibung.Anne-Frank-Schule Tragwerksplanung
Stadt Offenbach am MainOffenbach am MainDie Anne-Frank-Schule ist eine vierzügige Grundschule im Offenbacher Stadtteil Carl Ulrich-Siedlung. Derzeit werden 316 Schülerinnen auf einer Bruttogeschossfläche von etwa 5.818 m² BGF (incl. Turnhalle) unterrichtet. Davon nehmen 97 Schülerinnen am Ganztagsangebot der Schule teil. Laut Maximalprognose des Stadtschulamts Offenbach ist unter Berücksichtigung der erforderlichen Zügigkeit bis zum Schuljahr 2029/30 mit einer Schülerzahl von bis zu 452 Kindern zu rechnen (volle 4-Zügigkeit und 3 Sonderklassen). Davon nehmen voraussichtlich 80 % am Ganztagsangebot teil. Die hierfür benötigten Räumlichkeiten sind im Bestand nicht in ausreichendem Umfang vorhanden und müssen geschaffen werden. Darüber hinaus entsprechen die bestehenden Schulgebäude in ihrer räumlichen Struktur nicht mehr den heutigen bautechnischen und pädagogischen Anforderungen. Sie sind gesamtkonzeptionell neu zu betrachten, was einen wesentlichen Teil der Bauaufgabe ausmacht. Es wird davon ausgegangen, dass die Anne-Frank-Schule eine bauliche Erweiterung mit ca. 644 m² NUF benötigt. Außerdem sind an den Bestandsgebäuden sicherheitsrelevante Ertüchtigungen notwendig. Ziel der Planung ist es, eine auf die Schulgemeinde abgestimmte Entwurfs- und Ausführungsunterlage zu erarbeiten und in einer Baumaßnahme im laufenden Betrieb umzusetzen. Dazu ist es voraussichtlich erforderlich, auch eine Interimslösung baulich umzusetzen. Baubestand / Objektbeschreibung siehe FunktionaleLeistungsbeschreibung Aufgabenstellung und Zielsetzung Auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe wird ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung im Grundschulalter eingeführt, der bis zum Schuljahr 2029/30 vollständig umgesetzt sein soll. Die bestehenden Schulgebäude sollen die Anforderungen und Bedürfnisse an eine zeitgemäße Grundschule mit ganztägiger Bildung und Betreuung erfüllen. Hierzu ist es erforderlich, die innere Struktur der Bestandsgebäude gesamtkonzeptionell zu betrachten und den Umfang der baulichen Erweiterung zu definieren. Bei der Anne-Frank-Schule soll eine Cafeteria mit Regenerierküche und den erforderlichen Nebenräumen neu errichtet werden. Darüber hinaus sind Räume für den Ganztag zu schaffen, darunter ein Begegnungs- und Freizeitbereich, eine Bibliothek, Betreuungsräume, Räumlichkeiten für die Lehrkräfte und die Ganztagskoordination sowie notwendige Nebenräume. Die Lage der bestehenden Klassen- und Fachklassenräume sowie der Verwaltung ist zu prüfen und ggf. neu anzuordnen. Ziel ist es, eine zukunftsfähige Schule mit unterschiedlichen und individuell nutzbaren Lern- und Aufenthaltsmöglichkeiten zu schaffen, beispielsweise durch die Bildung von Lernclustern. Dabei ist mit der verfügbaren Fläche möglichst wirtschaftlich umzugehen, bei gleichzeitigem Wunsch nach großzügigen Gemeinschaftsflächen. Der Auftraggeber wünscht sich ausdrücklich ein Konzept, das den Gebäudebestand in seiner charakteristischen Struktur weitestgehend erhält und sinnvoll weiterentwickelt. Der Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude ist im Rahmen der Planung zu ermitteln und zu dokumentieren. Eine Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht verbindlich zugesichert werden. Der Tragwerksplaner hat sich eigenständig mit der bestehenden Tragstruktur des Gebäudes vertraut zu machen und die vom Architekten vorgesehenen baulichen Maßnahmen statisch zu bewerten. Dabei ist nachzuweisen, dass die geplanten Eingriffe und Umbaumaßnahmen aus tragwerksplanerischer Sicht grundsätzlich umsetzbar sind. Hierzu sind die tragenden Bauteile des Bestandsgebäudes in einem für die Bewertung erforderlichen Detaillierungsgrad zu erfassen und zu untersuchen. Auf dieser Grundlage ist das Tragwerk hinsichtlich seiner Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit für die zukünftige Nutzung zu beurteilen. Sofern Defizite festgestellt werden, sind geeignete Ertüchtigungsmaßnahmen vorzuschlagen und überschlägig vorzubemessen, um eine dauerhafte und sichere Nutzung des Gebäudes sicherzustellen. Die Ergebnisse sind in Form von statischen Berechnungen, erläuternden Berichten sowie Planunterlagen und Skizzen zu dokumentieren. Die Unterlagen müssen dem Architekten als Grundlage dienen, um die daraus erforderlichen baulichen Maßnahmen ableiten und in die weitere Planung integrieren zu können. Es ergeben sich insgesamt zwei Planungsbereiche, die jeweils separat mit Terminen und Kosten zu verfolgen sind: A) Gesamtkonzeption für den Schulstandort mit Erweiterung und ggf. Sanierung entsprechend vorläufigem Raumprogramm B) Temporäre Containeranlage zur Auslagerung des Schulbetriebs während der Baumaßnahme Leistungsstufen Die Planung und Ausführung der Baumaßnahme erfolgen in drei Leistungsstufen, die entsprechend dem Bedarf stufenweise beauftragt und abgerufen werden. Leistungsstufe I: LPH 1 und LPH 2 Leistungsstufe II: LPH 3 sowie LPH 4 anteilig und LPH 6 anteilig Leistungsstufe III: Rest von LPH 4, LPH 5, Rest von LPH 6 sowie LPH 7 und LPH 8. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden zunächst nur die Leistungen der Stufe I: LP 1 (100 %) und LP 2 (100 %) beauftragt. weitere Informationen siehe Funktionale Leistungsbeschreibung.Kompetenzanalyse & Job Interview
Landkreis Uckermark, Bildungsamt, Projekt "Türöffner: Zukunft Beruf 2022"PrenzlauFrist: 05. Aug.Die Kreisverwaltung Uckermark beabsichtigt, die in der unten genannten Leistungsbeschreibung bezeichnete Leistung im Rahmen eines Direktauftrages zu beschaffen. Sofern Sie diese Leistung erbringen können, wird um Ihre Interessenbekundung, mit Ihren Referenzen oder Nachweise über Ihre Geeignetheit gebeten. Vorbemerkung Schüler und Auszubildende des Oberstufenzentrums Uckermark (OSZ UM) sollen im Rahmen verschiedener Workshops in ihren persönlichen, sozialen und methodischen Kompetenzen gestärkt und unterstützt werden. Diese Veranstaltungen finden als Projekte des Landkreises Uckermark (Auftraggeber) im Rahmen des Lande-sprogramms "Türöffner: Zukunft Beruf 2022", gefördert aus Mitteln der Europäischen Union und Mitteln des Landes Brandenburg, statt. 1. Beschreibung des Workshops "Kompetenzanalyse & Job In-terview" 1.1 Leistungsgegenstand Der Workshop soll mit folgenden Inhalten umgesetzt werden: - Tag 1: o Ermitteln eigener Fähigkeiten und Fertigkeiten o Entdecken von Stärken und Vorlieben o Zuordnen zu Berufsfeldern o Entwickeln realistischer (Berufs)Ziele o Formulieren von passenden Stärken als Kompetenzen für den ge-wählten Berufszweig o Eigenbeispiele und Übungen - Tag 2: o Kleidung und Regeln für ein Vorstellungsgespräch o Körpersprache und Augenkontakt o Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche o Bekanntgeben möglicher Fragestellungen im Bewerbungsgespräch o Begründung der Berufswahl o Variantensuche: warum genau dieses Unternehmen/diese Einrich-tung o Fähigkeiten und Stärken für den Beruf zusammentragen o Fragen zum Unternehmen/zur Einrichtung o So und so-nicht Beispiele o Handreichung und Besprechung von erlaubten und unerlaubten Fragen o Eigenbeispiele und Übungen Die Inhalte sollen kurzweilig, textarm und spielerisch vermittelt werden. Verschiedene Elemente wie Gruppenarbeit, Brainstorming, Visualisierung sollen eingesetzt werden, sodass sich der Workshop vom sonst stattfindenden Frontalunterricht deutlich absetzt. Allen Teilnehmern soll dabei auf einer Ebene begegnet werden, auf der es ihnen leichtfällt, Lernprozesse zu durchlaufen und zu agieren. 1.2 Workshopziel Am Ende des Workshops verfügen die Schülerinnen und Schüler über eine realistische Einschätzung ihrer Stärken und Fertigkeiten, die als Grundlage für die Be-rufswahl dient. Die Berufswahl und die Bewerbungsgespräche orientieren sich an einem stärkenorientierten Ausgangspunkt, sodass das vorhandene Potenzial maßgeblich berücksichtigt wird. Die Teilnahme soll dazu beitragen, die Wahl des zu erlernenden Berufes an diesem Potenzial auszurichten. Zudem werden die Vorbereitungen auf Bewerbungsgespräche, der Gesprächsverlauf und die Verabschiedung bewusst geübt, damit die Schülerinnen und Schüler sicher und souverän auf ver-schiedene Fragestellungen eingehen können. Insgesamt soll der Workshop dazu beitragen, das Bewerbungsgespräch in seinem Ablauf zu kennen und die Berufswahl bewusst zu verankern. 1.3 Zielgruppe Teilnehmer sind Schüler der Berufsfachschule Grundbildung Plus des Oberstufenzentrum Uckermark (OSZ UM), am Standort Prenzlau. Sie stammen aus unterschiedlichen Nationalitäten und bringen entsprechend verschiedene sprachliche sowie kulturelle Erfahrungen und Kenntnisse mit. Die Deutschkenntnisse sind dabei teilweise noch gering (A1/A2-Niveau). Bei der Durchführung des Workshops ist darauf Rücksicht zu nehmen. 2. Organisation 2.1 Vertragslaufzeit und Leistungszeitraum Der Vertrag hat eine Laufzeit von 08.03.2027 bis zum 30.06.2027. Die Workshops sollen zwischen dem 05.04.2027 und 14.05.2027 durchgeführt werden. Da die Workshops während des Schuljahres am Standort Prenzlau des Oberstufenzentrums Uckermark durchgeführt werden, kann es zu terminlichen Verschiebungen des geplanten Durchführungszeitraums kommen. Gründe können u. a. andere schulische Veranstaltungen oder schulorganisatorische Gründe sein. Sollte dieser Fall eintreten, kann es zu einer Veränderung der Vertragslaufzeit kommen. 2.2 Durchführung der Workshops - Durchgeführt werden sollen insgesamt 2 identisch konzipierte zweitägige Workshops für a 5 Stunden in verschiedenen Klassen am OSZ UM, Standort Prenzlau, angeleitet durch je 2 Trainierende. - Terminabsprachen und Organisation der Workshops sind von dem Auftragnehmer mit dem Auftraggeber selbstständig vorzunehmen. - Zum Abschluss des Workshops erhalten alle Jugendlichen Teilnahmezertifikate vom Auftragnehmer. - Die Teilnahme am Workshop gilt als Unterricht. - Die Vorbereitungen und Absprachen sind möglichst umgehend zu beginnen und spätestens zwei Wochen vor Beginn beendet. Ansprechpersonen sind die Mitarbeiter der Lokalen Koordinierungsstelle "Türöffner: Zukunft Beruf 2022" am OSZ UM, Standort Prenzlau, Brüssower Allee 97, 17291 Prenzlau (Tel.: 03984 8656344; Mail: [email protected]). - Die Räumlichkeiten (inkl. Smartboard bzw. Beamer und Flipchart) werden gestellt. Für die erforderlichen Arbeitsmittel ist seitens des Auftragnehmers zu sorgen. 2.3 Projektumfang Der gesamte Projektumfang bezieht sich auf die Durchführung von 2 gleichen zweitägigen Workshops durch je 2 Trainierende, mit je 5 Zeitstunden in der Zeit von 07:30 bis 12.40 Uhr. Es ist von einer Teilnehmerzahl von ca. 25 Jugendlichen je Workshop auszugehen. 2.4 Hospitation Um die Wirkung des Projektes auf die Zielgruppe besser einschätzen zu können, behält sich der Auftraggeber vor, an den Workshops teilzunehmen. Auch die Teil-nahme der jeweiligen Lehrkraft ist zu ermöglichen. 3. Anforderungen an den Auftragnehmer Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Leistungen unter Anwendung größtmöglicher Sorgfalt eigenverantwortlich zu erbringen. Der Auftragnehmer hat bei der Durchführung die gesetzlichen Vorschriften sowie die einschlägigen Verwaltungs-vorschriften zu beachten. Der Auftragnehmer hat für die gesamte Projektumsetzung fachlich und persönlich qualifiziertes Personal zur Verfügung zu stellen. Von den Trainierenden wird erwartet, dass sie über Erfahrungen mit der Zielgruppe, sozialpädagogische Kompetenz sowie eine gute Kommunikationsfähigkeit verfügen. Der Auftragnehmer konzipiert die Workshops und bereitet sie so vor, dass die An-sprache sowie die verwendeten Arbeitsmaterialien der Altersgruppe angepasst und auf eine eventuelle Mehrsprachigkeit vorbereitet sind. Auf Gendergerechtigkeit ist zu achten. 3.2 Kommunikation Die Kommunikation erfolgt elektronisch oder postalisch, im Ausnahmefall auch fernmündlich. 3.3 Angebotsabgabe Die Angebote sind nur schriftlich zugelassen und können erst nach der Aufforde-rung zur Angebotsabgabe eingereicht werden. 3.3 Dokumentation Im Nachgang sind kurz die Umsetzung des Workshops und seine Wirkung auf die Teilnehmer einzuschätzen sowie die Anzahl der Teilnehmer zu dokumentieren. Diese Dokumentation ist innerhalb von 21 Tagen an den Auftraggeber zu übermitteln.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Gesundheit Nord gGmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.