Gemeinsamer Bundesausschuss
Externer Datenschutzbeauftragter und datenschutzrechtliche Beratung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) und der Innovationsausschuss (IA) suchen einen externen Datenschutzbeauftragten. Ziel ist die Erbringung regelmäßiger Betreuungs- und Beratungsleistungen zur Gewährleistung eines wirksamen Datenschutzmanagementsystems gemäß Art. 39 DS-GVO. Die Festlaufzeit des Auftrags beträgt mindestens 48 Monate.
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Gemeinsamer Bundesausschuss
- Veröffentlicht:
- 25. März 2026
- Frist:
- 15. April 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) und der Innovationsausschuss (IA) suchen einen externen Datenschutzbeauftragten. Ziel ist die Erbringung regelmäßiger Betreuungs- und Beratungsleistungen zur Gewährleistung eines wirksamen Datenschutzmanagementsystems gemäß Art. 39 DS-GVO. Die Festlaufzeit des Auftrags beträgt mindestens 48 Monate.
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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 15. April 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Gemeinsamer Bundesausschuss.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.