Nationalparkverwaltung Bayerischer WaldGrafenau
Externer Brandschutzbeauftragter 2027-2031 (Rahmenvereinbarung)
Der Nationalpark Bayerischer Wald beabsichtigt die Leistung eines Brandschutzbeauftragten, für einen Teil seiner Liegenschaften, extern auf Stundenbasis für den Zeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2031 über eine Rahmenvereinbarung zu vergeben. Externer Brandschutzbeauftragter 2027-2031 (Rahmenvereinbarung)
Unternehmensberatung
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald
- Veröffentlicht:
- 03. September 2026
- Frist:
- 30. September 2026
- Thema:
- Unternehmensberatung
Ausschreibungsbeschreibung
Der Nationalpark Bayerischer Wald beabsichtigt die Leistung eines Brandschutzbeauftragten, für einen Teil seiner Liegenschaften, extern auf Stundenbasis für den Zeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2031 über eine Rahmenvereinbarung zu vergeben. Externer Brandschutzbeauftragter 2027-2031 (Rahmenvereinbarung)
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4Rahmenvereinbarung zur Supervision für Polizeibedienstete in Hessen 2027 ff. (HöMS)
Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung-WiesbadenFrist: 23. Sept.Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Bildung eines Fachkräfte-Pools für die hessenweite Implementierung des Beratungsangebotes "Supervision" für Polizeibedienstete. Hierfür sollen Rahmenvereinbarungen mit Supervisorinnen und Supervisoren geschlossen werden (nachfolgend Auftragnehmer genannt). Bei der Ausschreibung geht es nicht um die Vergabe von konkreten Supervisionsaufträgen. Derzeit gehören der Organisation mehr als 20.000 Beschäftigte an, die sich in die Berufsgruppen der Polizeivollzugsbeamten, Fach- und Verwaltungsbeamten sowie der Tarifbeschäftigten (einschließlich der Wachpolizei) gliedern. Der Polizeiberuf geht mit einer hohen Komplexität an Aufgaben und Anforderungen an die Einzelnen einher. Dabei steigen nicht nur die Ansprüche an die fachliche Kompetenz, sondern auch an die persönlichen und sozialen Kompetenzen der Beschäftigten. In ihrem alltäglichen Dienst werden insbesondere Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte (PVB) mit unterschiedlichsten, oftmals potentiell belastenden Situationen und Anforderungen konfrontiert, die individuell verarbeitet und bewältigt werden müssen. Sie müssen damit umgehen, gesellschaftliche Spannungsfelder sowohl persönlich als auch aus der Rolle der Polizei heraus nicht lösen zu können. Das Angebot der Supervision verfolgt das Ziel, den besonderen psychischen Belastungen, die mit einer Beschäftigung bei der hessischen Polizei einhergehen, durch präventive Maßnahmen entgegenzuwirken. Dazu zählt, die Teilnehmenden für die individuelle Bewältigung der vielfältigen tätigkeitsbezogenen Anforderungen zu befähigen, um berufsbedingten Beanspruchungen entgegenzuwirken sowie zur kritischen Reflexion ihres beruflichen Handelns sowie ihrer beruflichen Rolle. Die Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) wird durch das ZPD, Hauptsachgebiet Gesundheit und Fürsorge (HSG 4), für die Umsetzung des Beratungsangebotes "Supervision" einen Pool von Supervisorinnen und Supervisoren in 7 Regionallosen zusammenstellen, die für die Bediensteten der hessischen Polizei sowie der HöMS, des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) und dem Hessischen Ministerium des Inneren, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) folgende Leistungen erbringen sollen: - Team-/Gruppensupervision - Einzelsupervision Die Leistungen sollen vorrangig in Team-/Gruppensitzungen erbracht werden. In Einzelfällen können auch Einzelsitzungen durchgeführt werden. Dabei sind die Termine grundsätzlich in Präsenz durchzuführen. Es handelt sich hierbei um freiberufliche Dienstleistungen. Die Leistung beginnt voraussichtlich zum 01.01.2027, spätestens jedoch mit Zuschlagserteilung, und endet am 31.12.2030. Die Zusammenarbeit im Sinne der Rahmenvereinbarung kann mit einer Frist von vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende beendet werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Kündigung der Rahmenvereinbarung bedarf der Schriftform. Im Fall der vorzeitigen Beendigung der Zusammenarbeit gemäß § 5 Abs. 2 sind alle laufenden Supervisionsprozesse angemessen zu beenden. Der Auftraggeber kann die Rahmenvereinbarung ohne Wahrung einer Frist außerordentlich kündigen, wenn die erforderlichen Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber hat diese Haushaltsmittel im Haushaltsjahr der Beauftragung beantragt und wird sich für deren Bewilligung einsetzen. Erstreckt sich die Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf weitere Haushaltsjahre, wird der Auftraggeber die erforderlichen Haushaltsmittel erneut beantragen. Auf Verlangen der externen Supervisionskraft hat sich der Auftraggeber einmal innerhalb des jeweils laufenden Haushaltsjahres zum Vorhandensein ausreichender Haushaltsmittel zu erklären. Der Auftraggeber schätzt den Gesamtauftragswert auf 300.000 Euro brutto pro Vertragsjahr und 1.200.000 Euro brutto für die maximale Vertragslaufzeit. In Hinsicht auf Umfang und Häufigkeit der Aufträge innerhalb dieser Rahmenvereinbarung werden jedoch keine Zusagen bezüglich der Beauftragungen bzw. Inanspruchnahme der Leistungen der Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer gemacht. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, das Höchstbudget aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch zu nehmen, weder ganz noch teilweise. Für diese Rahmenvereinbarung werden keinerlei Exklusivrechte vergeben.Externer Brandschutzbeauftragter, Regierungsbezirk Schwaben, ab 01.11.2026
Regierung von SchwabenAugsburgDer Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben, betreibt an verschiedenen Standorten im Regierungsbezirk Schwaben eine Vielzahl an ANKER-Dependancen, Gemeinschaftsunterkünften und Übergangswohnheimen. Die Einrichtungen dienen der Unterbringung und Versorgung von Asylbegehrenden. Gegenstand des vorliegenden Vertrags ist die Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter (m/w/d) für diese ANKER-Dependancen, Gemeinschaftsunterkünfte und Übergangswohnheime. Der Dienstleistungsvertrag beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.10.2027. Der Dienstleistungsvertrag verlängert sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate, wenn keiner der Vertragsparteien den Dienstleistungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer ordentlich kündigt. Der Auftrag endet spätestens am 31.10.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es ist ein Konzept mit einer aussagekräftigen Darstellung zu den qualitativen Zuschlagskriterien einzureichen. Bitte beachten Sie die Leistungskriterien, die anhand einer einfachen Richtwertmethode bewertete werden. Die Zuschlagserteilung ist zeitnah nach Auswertung der eingegangen Angebote geplant. Der beigefügte Dienstleistungsvertrag wird nach Zuschlagserteilung entsprechend übersandt und dient zum jetzigen Zeitpunkt lediglich Ihrer Information. Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel. Externer Brandschutzbeauftragter, Regierungsbezirk Schwaben, ab 01.11.2026Antennenwartung 2027 - 2031
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Kanton Glarus InformatikGlarusFrist: 27. Sept.Die Hauptabteilung Informatik ist das zentrale Kompetenz- und Servicezentrum für Informatik für die Kantonale Verwaltung, die Gerichte und die Gemeinden. Sie betreut unter anderem die Client-Flotte für die Kantonale Verwaltung, wie auch für die drei Politischen Gemeinden des Kanton Glarus und jene der Kantons- und Berufsschule.Mit der vorliegenden Ausschreibung bezweckt die Hauptabteilung Informatik die Bestimmung eines verlässlichen Vertrags- und Lieferpartners von Convertible und Clameshell Notebooks für die nächsten fünf Jahre. Die Lieferantin agiert als Generalunternehmerin.Es soll ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden, der sowohl technisch und logistisch wie auch finanziell vorgegebene Leitplanken definiert, um bei Bedarf die entsprechenden Geräte innerhalb der Vertragsdauer abzurufen. Des Weiteren sollen die ausgeschriebenen Produkte bestmöglich in die bestehende Umgebung integrierbar sein und einen reibungslosen Ablauf bei Inbetriebnahme neuer Produkte ermöglichen.Nachfolgende Hardware ist Bestandteil der vorliegenden Beschaffung.· Convertible Notebook für Schülerinnen und Schüler (SuS)· Convertible Notebook für Lehrpersonen (LP)· Clamshell Notebook für Lehrpersonen (LP)
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 30. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.