Aargauische PensionskasseAarau
Experte für berufliche Vorsorge
Der Experte für berufliche Vorsorge ist gemäss Art. 52a und 52e BVG sowie Art. 40, 41, 41a BVV2 zuständig für die versicherungstechnischen Fragestellungen der Vorsorgeeinrichtung. Er ist hierfür der zentrale Ansprechpartner für den Vorstand sowie der Ausschüsse und der Geschäftsleitung der APK. Der Experte für berufliche Vorsorge der APK ...
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Inhalt auf einen Blick
Der Experte für berufliche Vorsorge ist gemäss Art. 52a und 52e BVG sowie Art. 40, 41, 41a BVV2 zuständig für die versicherungstechnischen Fragestellungen der Vorsorgeeinrichtung. Er ist hierfür der zentrale Ansprechpartner für den Vorstand sowie der Ausschüsse und der Geschäftsleitung der APK. Der Experte für berufliche Vorsorge der A...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Aargauische Pensionskasse
- Veröffentlicht:
- 26. Februar 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Der Experte für berufliche Vorsorge ist gemäss Art. 52a und 52e BVG sowie Art. 40, 41, 41a BVV2 zuständig für die versicherungstechnischen Fragestellungen der Vorsorgeeinrichtung. Er ist hierfür der zentrale Ansprechpartner für den Vorstand sowie der Ausschüsse und der Geschäftsleitung der APK. Der Experte für berufliche Vorsorge der APK ist eine juristische Person mit einem leitenden Experten. Beide sind von der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK-BV) als Experte für berufliche Vor
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- Der Auftraggeber ist Aargauische Pensionskasse.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
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