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Ex-post: Soziale Beratung und Betreuung geflüchteter Personen in der Stadt Coesfeld
Die Stadt Coesfeld ist gemäß § 1 Abs. 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW für die Unterbringung von geflüchteten Personen zuständig. Hierfür betreibt die Stadt Coesfeld im gesamten Stadtgebiet Unterkünfte verschiedener Größe und Ausstattung. Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften ist für die betroffenen Personen häufig mit besonderen ...
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Coesfeld
- Veröffentlicht:
- 04. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
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Die Stadt Coesfeld ist gemäß § 1 Abs. 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW für die Unterbringung von geflüchteten Personen zuständig. Hierfür betreibt die Stadt Coesfeld im gesamten Stadtgebiet Unterkünfte verschiedener Größe und Ausstattung. Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften ist für die betroffenen Personen häufig mit besonderen sozialen Schwierigkeiten und Konflikten verbunden. Zudem bedürfen Geflüchtete regelmäßig Orientierung und Hilfen zur Integration in den 1. Wohnungsmarkt und in die Gesellschaft. Aufgrund von Sprachbarrieren fällt es den Betroffenen häufig schwer, die unterschiedlichen Angebote des Hilfesystems aufzusuchen und anzunehmen. Der Rat der Stadt Coesfeld hat daher in seiner Sitzung am 07.05.2026 beschlossen, die soziale Beratung und Betreuung geflüchteter Personen in der Stadt Coesfeld an einen externen Dienstleister zu vergeben. Hierzu wurde die vorliegende Leistungsbeschreibung erstellt, die bei Zuschlagserteilung verbindlich für die Stadt Coesfeld und den externen Dienstleister gilt.
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Stadt HennigsdorfHennigsdorfMit der BV0027/2022 der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hennigsdorf wurde die Verwaltung beauftragt, das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK) der Stadt Hennigsdorf fortzuschreiben und neu aufzulegen. Hierbei sind die städtischen Gesellschaften, die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung sowie die Bewohnerschaft und externe Akteure zu bestimmten Fachthemen einzubeziehen. Zu berücksichtigende Themenfelder des INSEKs sollen u.a. sein: > Regionale Einbindung und Verflechtungen > Siedlungs- und Freiraumstruktur > Wohnen > Wirtschaft, Handel und Arbeit > Mobilität > Klimaschutz und Klimaanpassung > Grün- und Freiflächen > Daseinsvorsorge > Soziale Infrastruktur und gesellschaftliche Teilhabe > Kultur, Freizeit und Tourismus Weitere Themenkomplexe, Digitalisierung, Kleingärten und besonders erhaltenswerte Bausubstanz sind ebenfalls einzubeziehen. Zum Thema Nachhaltigkeit ist ein Nachhaltigkeitskonzept in Arbeit. Die Inhalte sind in das INSEK zu übernehmen. Im Rahmen von Beteiligungsprozessen und in Fachgesprächen mit der Bevölkerung, der Politik, der Verwaltung, externen Akteuren und Trägern öffentlicher Belange können weitere Themenbereiche hinzukommen. Das Ziel ist eine ganzheitliche und interdisziplinäre Betrachtung der einzelnen Stadtbereiche, des gesamten Stadtgebiets und der Region auf all seinen Maßstabsebenen. Nach einer umfangreichen Bestandserfassung und Analyse zur Erfassung der Stärken und Defizite ist ein integriertes Planungswerkzeug zu erstellen, welches als Leitfaden für die zukünftige städtische Entwicklung dienen soll. Neben der Entwicklung eines Leitbildes, der Ausarbeitung von Zielen und Handlungsempfehlungen, sollen zusätzlich Maßnahmen und Förderbedarfe und Umsetzungszeiträume festgelegt werden. Diese sollen dann in einem Zeitrahmen von 15 Jahren ggf. unter Inanspruchnahme von Fördermitteln umgesetzt werden. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist daher die "Vergabe von freiberuflichen Dienstleistungen zur Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für die Stadt Hennigsdorf".Vorläufige Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in der GU David-Gilly-Str. 5 und dem WV Peter-Huchel-Str. 4, 14469 Potsdam (Los 1) und in der GU Handelshof 20, 14478 Potsdam (Los 2)
Landeshauptstadt Potsdam, Bereich VergabemanagementPotsdamFrist: 14. Sept.1. Vorbemerkungen Gemäß des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) sind die Aufnahme, vor-läufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 LAufnG genannten Personenkreise sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes öffentliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Rahmenbedingungen hierzu sind in der Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes (Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung - LAufnGDV) sowie der Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Landesaufnahmegesetz für die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen (Landesaufnahmegesetz-Erstattungsverordnung - LAufnGErstV) geregelt. Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) beabsichtigt, für die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben der vorläufigen Unterbringung auf der Grundlage von § 10 Absatz 2 LAufnG und der allgemeinen sozialen Betreuung auf der Grundlage von § 12 Absatz 2 LAufnG einen externen Auftragnehmer (AN) mit den nachfolgend beschriebenen Leistungen zu beauftragen. 2. Personenkreise Der vorliegende Auftrag zur Unterbringung und Betreuung bezieht sich hauptsächlich auf den Personenkreis nach § 4 LAufnG. Darüber hinaus kann die LHP der Unterkunft in Einzelfällen Personen aus anderen einschlägigen Personenkreisen zuweisen. 3. Beschreibung der Unterkunft Für eine ausführliche Beschreibung der Unterkünfte zu Los 1 und Los 2 wird auf die losspezifischen Angaben sowie auf die Leistungsbeschreibung zu Los 1 und Los 2 verwiesen. 4. Leistungsumfang Die LHP erwartet vom AN die Übernahme und Erfüllung der Organisation und Durchführung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Betreuung an den Standorten David-Gilly-Str. 5 und Peter-Huchel-Str. 4 in 14469 Potsdam (Los 1) sowie am Standort Handelshof 20 in 14478 Potsdam (Los 2) (im Folgenden Unterkunft genannt) ab dem 01.01.2027 auf Grundlage der im Folgenden dargestellten Leistungsbausteine. Die Leistungserbringung gemäß dieser Leistungsbeschreibung stellt die Mindestanforderung dar. Die Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen des Angebots darüber hinaus gehende Leistungszusagen entsprechend der Bewertungsmatrix zur zusätzlichen Leistungsqualität zu machen, die Teil der Vergabeunterlagen ist. Diese zusätzlichen Leistungszusagen sind in einem gesonderten Qualitätskonzept festzuhalten, welches verbindlicher Bestandteil des Angebotes ist und den Angebotsunterlagen beizulegen ist. Bieter müssen sich bei der Zusage zusätzlicher Leistungsqualität in einem Qualitätskonzept an der Bewertungsmatrix zur Bewertung der Leistungsqualität orientieren. Nur dann kann die zusätzlich angebotene Leistungsqualität im Rahmen der Wertung der Qualität der Angebote berücksichtigt werden. Angaben im Qualitätskonzept, die keine verbindliche Leistungserbringung erkennen lassen, werden bei der Wertung der zusätzlichen Leistungsqualität nicht berücksichtigt. 4.1 Leistungsbaustein Unterbringung Eine ausführliche Beschreibung des v. g. Leistungsbausteines ist aufgrund begrenzter Darstellungsmöglichkeiten nicht möglich. Daher sind die betreffenden Inhalte der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Los 1 und zum Los 2 zu entnehmen. 4.2 Leistungsbaustein Sicherheitsdienstleistungen a.) Die Unterkunft ist durch den AN von außen und innen durch geeignete organisatorische Maßnahmen gegen unbefugtes Betreten, Vandalismus, Anschläge und Konfliktsituationen sowie gegen Brand, Unfall und Unwetter zu schützen. Hierüber sind in einem polizeilich bestätigten Sicherheitskonzept Aussagen zu treffen. Der AN ist für die Erstellung, Umsetzung und Aktualisierung des polizeilich bestätigten Sicherheitskonzeptes für die gesamte Unterkunft zuständig und trägt die dabei anfallenden Kosten. Das polizeilich bestätigte Sicherheitskonzept muss den Umfang der notwendigen Bewachung der Gebäude der Unterkunft klar benennen und der LHP binnen 3 Monaten nach Betriebsbeginn vorliegen. b.) Der AN hat sicherzustellen, dass die Gebäude der Unterkunft gemäß des polizeilich bestätigten Sicherheitskonzeptes durch geeignetes Sicherheitspersonal besetzt sind. Als geeignet gilt ausschließlich Sicherheitspersonal, das den Anforderungen des § 34a Gewerbeordnung sowie des § 72a Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) Abs. 1 Satz 1 genügt. Eine entsprechende Bestätigung über den Einsatz geeigneten Sicherheitspersonals ist durch den AN mit Vertragsbeginn sowie jährlich zum 31.03. vorzulegen. Der AN hat der LHP auf erstes Anfragen unverzüglich einen Nachweis über die Eignung des tatsächlich eingesetzten Sicherheitspersonals schriftlich vorzulegen. Der AN verpflichtet sich, zur Auftragserfüllung ausschließlich Sicherheitspersonal einzusetzen, dass den Anforderungen des § 34a Absatz 1a der Gewerbeordnung und der Bewachungsverordnung (BewachV) an Wachpersonen genügt. Insbesondere dürfen nur Wachpersonen eingesetzt werden, die im Bewacherregister registriert sind und abschließend auf Zuverlässigkeit geprüft wurden. Alle eingesetzten Wachpersonen müssen über eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder einen gleichwertigen, amtlich anerkannten Nachweis verfügen, dass sie über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet worden sind. Immer mindestens eine der jeweils eingesetzten Wachpersonen muss darüber hinaus über einen Sachkundenachweis der IHK oder einen gleichwertigen, amtlich anerkannten Nachweis verfügen. Jede Wachperson, die leitend in der Unterkunft tätig ist, muss während der Tätigkeit sichtbar ein Schild mit dem Namen oder einer Kennnummer sowie der Bezeichnung des Gewerbebetriebs tragen. Hilfsweise kann der Dienstausweis sichtbar getragen werden.Ex-Post-Bekanntmachung: Technische Beratung SBSNS-II
Landesanstalt Schienenfahrzeuge Berlin AöRBerlinDie Landesanstalt Schienenfahrzeuge Berlin (LSFB) wurde 2021 als Anstalt öffentlichen Rechts gegründet. Die Hauptaufgabe der LSFB ist die Finanzierungen des Fahrzeugkaufpreises der neuen, in dem am 7. August 2020 im Supplement zum Amtsblatt der EU (2020/S 152-371803) vom Land Berlin bekanntgemachten Vergabever-fahren SBSNS-II zu erwerbenden, S-Bahnen sowie die Überwachung der Herstellung und der anschließenden Instandhaltung dieser S-Bahnen. Mit Zuschlag im Vergabeverfahren SBSNS-II tritt die LSFB in den zwischen dem künftigen auftragnehmenden Unternehmen und dem Land Berlin geschlossenen Fahrzeugkaufvertrag und den Instandhaltungsvertrag ein und übernimmt die Rechte und Pflichten als Auftraggeber. Im Rahmen der Durchführung des gesetzlichen Auftrags der LSFB ist diese zum Teil darauf angewiesen, fachkundige Beratung durch externe Sachverständige hinzuzuziehen. Dies betrifft insbesondere Beratungsleistungen im Bereich ingenieurstechnischer Expertise.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Coesfeld.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.