Gemeinde Mönkeberg c/o Amt SchrevenbornHeikendorf
Betreuung und Beratung geflüchteter Menschen
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 109/26-IV-A 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Amt Schrevenborn Dorfplatz 2 24226 Heikendorf Deutschland Telefonnummer: +49 4312409119 Telefaxnummer: +49 4312409600 E-Mail-Adresse: [email protected] Int...
Soziale Dienste
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Gemeinde Mönkeberg c/o Amt Schrevenborn
- Veröffentlicht:
- 20. Juli 2026
- Frist:
- 09. September 2026
- Thema:
- Soziale Dienste
Ausschreibungsbeschreibung
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Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 109/26-IV-A 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Amt Schrevenborn Dorfplatz 2 24226 Heikendorf Deutschland Telefonnummer: +49 4312409119 Telefaxnummer: +49 4312409600 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: https://www.amt-schrevenborn.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: schriftlich elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: Siehe oben 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: 4. Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Soziale Betreuungs- und Beratungsleistungen für geflüchtete Menschen im Amtsgebiet Schrevenborn Menge und Umfang: Die Vermittlung von Informationen zu formal und informal geltenden Regeln des Zusammenlebens in den Unterkünften, die Hilfestellung und Begleitung bei Behördengängen in den Phasen der Erstorientierung, die Unterstützung bei der Beantragung von Gesundheitsleistungen, die Durchführung von Betreuungsgesprächen im Rahmen individueller Gespräche, offener Sprechstunden und durch das Aufsuchen der Geflüchteten in den Unterkünften, die Unterstützung der Amtsverwaltung bei der Unterbringung und Eingewöhnung der Geflüchteten in den vom Amt bereitgestellten Unterkünften im Ausnahmefall, d. h. bei Personalengpässen im Sachgebiet Sozialwesen oder bei einer die Personalkapazitäten des Sachgebietes Sozialwesen übersteigenden Anzahl von Zuweisungen. Dazu gehören dann insbesondere das Verbringen der Geflüchteten in die zugewiesenen Unterkünfte sowie die Vermittlung von Informationen zu Möglichkeiten der Umsetzung bei Vorlegen eines triftig
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Gemeinde HeekHeekFrist: 01. Sept.Errichtung einer Unterkunft für Geflüchtete mit einer Belegung von ca. 40-45 Personen. Umfang der Leistung siehe Leistungsverzeichnis.Ex-post: Soziale Beratung und Betreuung geflüchteter Personen in der Stadt Coesfeld
Stadt CoesfeldCoesfeldDie Stadt Coesfeld ist gemäß § 1 Abs. 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW für die Unterbringung von geflüchteten Personen zuständig. Hierfür betreibt die Stadt Coesfeld im gesamten Stadtgebiet Unterkünfte verschiedener Größe und Ausstattung. Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften ist für die betroffenen Personen häufig mit besonderen sozialen Schwierigkeiten und Konflikten verbunden. Zudem bedürfen Geflüchtete regelmäßig Orientierung und Hilfen zur Integration in den 1. Wohnungsmarkt und in die Gesellschaft. Aufgrund von Sprachbarrieren fällt es den Betroffenen häufig schwer, die unterschiedlichen Angebote des Hilfesystems aufzusuchen und anzunehmen. Der Rat der Stadt Coesfeld hat daher in seiner Sitzung am 07.05.2026 beschlossen, die soziale Beratung und Betreuung geflüchteter Personen in der Stadt Coesfeld an einen externen Dienstleister zu vergeben. Hierzu wurde die vorliegende Leistungsbeschreibung erstellt, die bei Zuschlagserteilung verbindlich für die Stadt Coesfeld und den externen Dienstleister gilt.Vergabe der Beratungs- und Betreuungsleistungen für Geflüchtete und Asylbegehrende in einer Gemeinschaftsunterkunft
Landkreis HildesheimHildesheimVergabe der Beratungs- und Betreuungsleistungen für Geflüchtete und Asylbegehrende in der Gemeinschaftsunterkunft Hotel Messehof Ummeln in Algermissen. Weitere Details siehe Leistungsbeschreibung und Vertragsentwurf.Vorläufige Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in der GU David-Gilly-Str. 5 und dem WV Peter-Huchel-Str. 4, 14469 Potsdam (Los 1) und in der GU Handelshof 20, 14478 Potsdam (Los 2)
Landeshauptstadt Potsdam, Bereich VergabemanagementPotsdamFrist: 14. Sept.Fortführung von 4.2 Sicherheitsdienstleistungen Jede eingesetzte Wachperson muss das im Bewacherregister hinterlegte Ausweisdokument mit sich führen. Weiterhin muss das eingesetzte Bewachungsunternehmen jeder Wachperson einen Dienstausweis nach den Mindestanforderungen gemäß § 18 Abs. 1 (BewachV) ausstellen. Der Dienstausweis muss bei der Ausübung von Bewachungsaufgaben stets mitgeführt werden. Die Dienstkleidung der Wachpersonen muss sich deutlich von den Uniformen und Abzeichen der Angehörigen von Streitkräften oder behördlichen Vollzugsorganen unterscheiden. c.) Die LHP geht auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen von folgendem Bedarf an Sicherheitsdienstleistungen in der Unterkunft aus: Los 1: Standort 1 - David-Gilly-Str. 5: - An Werktagen montags bis donnerstags 0:00 bis 8:00 Uhr und 17:00 bis 0:00 Uhr 2 Sicherheitskräfte (SK) sowie freitags 0:00 bis 8:00 Uhr und 15:00 bis 0:00 Uhr 2 SK. - An gesetzlichen Feiertagen, am 24.12., am 31.12. sowie an Wochenenden 2 SK rund um die Uhr. In einer Woche ohne gesetzliche Feiertage ergeben sich so 250 notwendige Bewachungsstunden. Standort 2 - Peter-Huchel-Str. 4: - An Werktagen montags bis donnerstags 0:00 bis 8:00 Uhr und 17:00 bis 0:00 Uhr 1 SK sowie freitags 0:00 bis 8:00 Uhr und 15:00 bis 0:00 Uhr 1 SK. - An gesetzlichen Feiertagen, am 24.12., am 31.12. sowie an Wochenenden 1 SK rund um die Uhr. In einer Woche ohne gesetzliche Feiertage ergeben sich so 125 notwendige Bewachungsstunden. Los 2: Standort - Handelshof 20: - An Werktagen montags bis freitags 0:00 bis 8:00 Uhr und 17:00 bis 0:00 Uhr 2 SK. - An Werktagen montags bis freitags 8:00 bis 17:00 Uhr 1 SK. - An gesetzlichen Feiertagen, am 24.12., am 31.12. sowie an Wochenenden 2 SK rund um die Uhr. In einer Woche ohne gesetzliche Feiertage ergeben sich so 291 notwendige Bewachungsstunden. Die Kostenkalkulation für das Angebot ist auf Grundlage der dargestellten Bewachungsbedarfe vorzunehmen. Bei Änderungen des polizeilich bestätigten Sicherheitskonzeptes, die gegenüber dem Angebot einen Minderaufwand an Sicherheitsdienstleistungen für den AN zur Folge haben, erstattet der AN der LHP anteilig die zu viel gezahlte Vergütung entsprechend des geltenden Preisblattes. Bei Änderungen des polizeilich bestätigten Sicherheitskonzeptes, die gegenüber dem Angebot einen Mehraufwand an Sicherheitsdienstleistungen zur Folge haben, beauftragt die LHP die zusätzlich benötigten Sicherheitsdienstleistungen gesondert. 4.3 Unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit Eine ausführliche Beschreibung des v. g. Leistungsbausteines ist aufgrund begrenzter Darstellungsmöglichkeiten nicht möglich. Daher sind die betreffenden Inhalte der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Los 1 und zum Los 2 zu entnehmen. 5. Leistungszeitraum Die Leistungserbringung erfolgt ab dem 01.01.2027 und endet mit Ablauf des 31.12.2028. Sollte die Zuschlagserteilung erst nach dem 01.01.2027 erfolgen, beginnt die Leistung am Tag nach der Zuschlagserteilung. Die LHP erhält ein Optionsrecht zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um ein Jahr bis längstens zum 31.12.2029. Die Option wird spätestens 4 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem AN ausgeübt. 6. Personelle Voraussetzungen und 7. Unterbringung / Sachausstattung und Inventar Eine ausführliche Beschreibung des v. g. Leistungsbausteines ist aufgrund begrenzter Darstellungsmöglichkeiten nicht möglich. Daher sind die betreffenden Inhalte der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Los 1 und zum Los 2 zu entnehmen. 8. Versicherungen Der AN hat bei Vertragsbeginn und fortlaufend pro Kalenderjahr bis jeweils zum 31.1. Nachweise über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme mind. 5.000.000 Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden) sowie einer Inventarversicherung, die Schäden an der Ausstattung der Unterkunft auf Grund von Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus sowie böswilliger Beschädigung in ausreichender Höhe abdeckt (Deckungssumme mind. 50.000 Euro) beim Auftraggeber schriftlich einzureichen. 9. Dokumentationspflichten und Datenschutz Über die bereits genannten Dokumentationspflichten hinaus ist der AN verpflichtet, der LHP bis zum 31.03. eines jeden Jahres für das vergangene Jahr einen Leistungsbericht vorzulegen, der die Erfüllung der Leistungsverpflichtungen aus dieser Leistungsbeschreibung dokumentiert. Zwingend vorzulegender Teil des Leistungsberichtes ist der strukturierte Sachbericht (siehe Anlage C). Der Betreiber hat sicher zu stellen, dass die von ihm erhobenen personenbezogenen Daten der Bewohner und Bewohnerinnen gemäß den Anforderungen der DS-GVO verarbeitet und geschützt werden. Die LHP geht davon aus, dass im Zusammenhang mit der Leistungserbringung keine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag der LHP gemäß Art. 28 DS-GVO erfolgt. Sollte sich im Verlauf des Auftrags Gegenteiliges herausstellen, ist durch den AN eine ergänzende Vereinbarung im Sinne des Art. 28 DS-GVO mit der LHP abzuschließen. Der AN trägt die aus dieser Vereinbarung in seinem Verantwortungsbereich resultierenden Kosten. 10. Vergütungsregelung und Kalkulationshinweise Die Vergütung der Leistungen des Auftraggebers erfolgt auf der Basis von belegungsabhängigen Tagessatzabrechnungen und monatlichen Pauschalzahlungen. Alle Zahlungen erfolgen unbar an eine vom AN zu benennende Bankverbindung. Die belegungsabhängige Vergütung nach Tagessatz soll die belegungsabhängigen Kostenschwankungen abbilden. Der belegungsabhängige Tagessatz wird auf 0,30 Euro (brutto) pro Person und Tag festgesetzt. Tagessatzabrechnungen sind bis zum 10. des Folgemonats bei der LHP einzureichen und werden somit nachträglich für Vormonate gezahlt. Die monatlichen Pauschalen werden zum 5. eines laufenden Monats im Voraus gezahlt. Einzelheiten zur Ermittlung der monatlichen Pauschalvergütung sowie losbezogene fiktive Rechnungsbeispiele finden sich jeweils in der entsprechenden Leistungsbeschreibung zu Los 1 und zu Los 2.Beratung und Betreuung in der Landesunterkunft Boostedt
Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöRNeumünsterDie BewohnerInnen sollen von einem Betreuungsverband / Unternehmen beraten und betreut werden. Das Selbstverständnis und die Verpflichtung des LaZuF als Träger und Hausherr der LUK zu einer Willkommenskultur und dem Ziel der integrationsorientierten Verteilung der BewohnerInnen mit Bleibeperspektive sowie der Unterstützung nachhaltiger Rückkehr von den BewohnerInnen ohne Bleibeperspektive, muss konzeptionell wie in der Umsetzung vom Leistungserbringer gelebt und mitgetragen werden. Bei der Gestaltung der Unterbringung, Beratung und Betreuung ist die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern und anderen vulnerablen Personengruppen zu berücksichtigen. Die Leistungen umfassen u.a. eine Sozialberatung, Kinder- und Freizeitbetreuung, Perspektiv- und psychosoziale Beratung sowie die Hausbetreuung der BewohnerInnen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 09. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Gemeinde Mönkeberg c/o Amt Schrevenborn.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.