Gemeinde Zachenberg in der VGem RuhmannsfeldenRuhmannsfelden
EX-POST-BEKANNTMACHUNG: Gemeinde Zachenberg - Graue Flecken (Lückenschlussprogramm)
EX-POST-BEKANNTMACHUNG Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten der Gemeinde Zachenberg (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0. ===========...
Glasfaserausbau, Internetdienste
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Gemeinde Zachenberg in der VGem Ruhmannsfelden
- Veröffentlicht:
- 11. Mai 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Glasfaserausbau
Ausschreibungsbeschreibung
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EX-POST-BEKANNTMACHUNG Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten der Gemeinde Zachenberg (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0. ============================================================================================================ Die Gemeinde Zachenberg (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus beabsichtigt der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie über die Kofinanzierung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern 2.0" (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 - KofGibitR 2.0) zu beantragen. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebskosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht. Förderfähig sind Finanzierungskosten hingegen grundsätzlich dann, wenn diese der (Zwischen-)Finanzierung der Sachkosten dienen, die zur Errichtung des geförderten Netzes anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Bauzeitzinsen.
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Stadt Bad Neustadt a. d. SaaleBad Neustadt a. d. SaaleDie Stadt Bad Neustadt a. d. Saale (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus beabsichtigt der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie über die Kofinanzierung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern 2.0" (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 - KofGibitR 2.0) zu beantragen. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebskosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht. Förderfähig sind Finanzierungskosten hingegen grundsätzlich dann, wenn diese der (Zwischen- )Finanzierung der Sachkosten dienen, die zur Errichtung des geförderten Netzes anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Bauzeitzinsen. Eine Erhöhung der im Förderbescheid benannten maximalen Fördersumme ist nicht möglich. Angebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als 500.000,00 EUR (netto) können im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden.Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen - Graue Flecken (Lückenschlussprogramm/Gemeinde Köngen)
Gemeinde KöngenKöngenBereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen der Gemeinde Köngen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0. Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen wickelt das Förder- und Vergabeverfahren für die Gemeinde Köngen in dem vorliegenden Projekt ab. ================================================== Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Aus-baugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der für Konzessionen, hierbei auch für Dienstleistungskonzessionen, gültige Vergabeschwellenwert ist deutlich unterschritten. Ergänzend wird in diesem Zusammenhang auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Das LTMG Baden-Württemberg gilt nach § 1 Abs. 1 nur für öffentliche Aufträge, nicht für Konzessionen. Das Verfahren wurde einstufig als Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 KonzVgV durchgeführt. Da das Vergabeportal ein entsprechendes Veröffentlichungsformular öffentliche Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb für Konzessionen nicht vorsieht, wurde hilfsweise auf die VO "Sonstige" und die Vergabeart "Öffentliche Ausschreibung" zurückgegriffen. Dies ändert aber nichts an der tatsächlichen Einordnung des Beschaffungsgegenstandes und der Durchführung als Verhandlungsverfahren. ================================================== Die Gemeinde Köngen (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandorte zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher wurde mit einem Telekommunikationsunternehmen ein Konzessionsvertrag über den Bau und den Betrieb eines Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Un-terstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 Förder-anträge gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Verwaltungsvorschrift Gigabitmitfinanzierung" (VwV Gigabitmitfinanzierung) des Landes Baden-Württemberg beantragt und ebenfalls Fördermittel bewilligt bekommen. Die Förderung umfasst jeweils grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitions-kosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb erfolgt nicht.EX-POST-BEKANNTMACHUNG: Bad Neustadt a. d. Saale - Graue Flecken (Lückenschlussprogramm)
Bad Neustadt a.d. SaaleDie Stadt Bad Neustadt a. d. Saale beabsichtigt, ein flächendeckendes Gigabit-Breitbandnetz in unterversorgten Ortsgebieten zu errichten. Dazu sollen Konzessionsverträge mit Telekommunikationsunternehmen über den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen abgeschlossen werden. Die Förderung umfasst die angegebenen Investitionskosten, die aus den Erlösen für mindestens sieben Jahre und den Kosten des Netzaufbaus ermittelt werden. Die Maßnahme soll den Wirtschaftsstandort stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sicherstellen.EX-POST-BEKANNTMACHUNG Langquaid: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten des Markts Langquaid (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0.
Markt LangquaidLangquaidDer Markt Langquaid plant den Aufbau eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Ortsgebieten (dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0. Konzessionsverträge für Bau, Betrieb und Endkundendienstleistungen sollen geschlossen werden. Die Förderung durch den Bund (Gigabit-Richtlinie 2.0) sowie eine bayerische Kofinanzierung (KofGibitR 2.0) sind beantragt bzw. vorgesehen. Förderfähig sind Investitionskosten (ermittelt aus Barwert über mind. 7 Jahre), nicht jedoch Betriebskosten. Bauzeitzinsen sind förderfähig.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Gemeinde Zachenberg in der VGem Ruhmannsfelden.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.