FB StiftungsprojektePotsdam
ex ante: Planung Amphibienleiteinrichtung Mellnsdorf
Erarbeitung der Planung einer Amphibienleiteinrichtung in Mellnsdorf für die Leistungsphasen 1‑4 nach HOAI Gruppe 6 (konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen). Optional können die Phasen 5‑9 zusätzlich beauftragt werden, abhängig von Mittelbewilligung; ein Anspruch besteht nicht. Neben den Grundleistungen nach HOAI §44 Anlage 12...
Architektur, Tragwerksplanung, Tiefbauplanung, Umweltgutachten
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- FB Stiftungsprojekte
- Veröffentlicht:
- 24. Juni 2026
- Frist:
- 25. Juli 2026
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
Erarbeitung der Planung einer Amphibienleiteinrichtung in Mellnsdorf für die Leistungsphasen 1‑4 nach HOAI Gruppe 6 (konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen). Optional können die Phasen 5‑9 zusätzlich beauftragt werden, abhängig von Mittelbewilligung; ein Anspruch besteht nicht. Neben den Grundleistungen nach HOAI §44 Anlage 12 sind besondere Leistungen enthalten. Ziel ist die Verbindung von Land‑ und Laichhabitat der Amphibien sowie des Biotopverbunds für weitere Arten.
Weiterführende Details
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4 Datenbereiche verfügbar
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Auftraggeber
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Verfahrensdaten
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Ausführungsorte
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10Sanierung & Erweiterung Bauhof Kall, Tragwerksplanung Gebäude
Gemeinde KallKall1. Tragwerksplanung Grundleistungen Leistungsphasen 1-6 gemäß HOAI § 51 (Teil 4 Abschnitt 1) für die Erweiterung und Sanierung des Bauhofs der Gemeinde Kall. Die Honorarermittlung erfolgt objektweise (§ 11 HOAI) für folgende Objekte: Objekt A+B: Neubau Verwaltungs- und Sozialgebäude mit angebauter Werkhalle (Grundauftrag; die Bauweise wird im Zuge der Planung festgelegt) Objekt C: Sanierung und statisch-konstruktive Ertüchtigung Bestandsgebäude (Option 1) Objekt D: Sanierung und statisch-konstruktive Ertüchtigung Bestandsgebäude (Option 2) Objekt E: Umbau und Erweiterung Fahrzeughalle in Stahlrahmenbauweise (Option 3) Besondere Randbedingungen: setzungsempfindliche, heterogene Auffüllungen (Geotechnische Kategorie 3), Sondergründung mittels Spezialtiefbau (z. B. CMC-Säulen oder Bohrpfähle), Erdbebeneinwirkungen gemäß DIN EN 1998/NA, historische bergbauliche Nutzung des Standorts, Rückbau- und Baugrubenplanung im Bestand. Besondere Leistungen: LP 3: Nachweis der Erdbebensicherung LP 4: Nachweis der Erdbebensicherung Nachweise zum konstruktiven Brandschutz (Nachweise der Feuerwiderstandsdauer) LP 5-6: Ortstermine inkl. Mitwirken bei der Baustellenkontrolle (als Pauschale) Zusätzliche Leistungen (auf Stundensatzbasis) Besondere Leistungen bzgl. des vorstehend genannten Leistungsbilds und zusätzliche Leistungen, die vom Auftraggeber im Laufe der Planung nach Bedarf ggf. noch beauftragt werden Der Planerauftrag wird stufenweise beauftragt. Mit Vertragsabschluss werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 für das Objekt A+B (Grundauftrag) beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen sollen optional (stufenweise) später beauftragt werden. Aufgrund der aktuellen haushaltsrechtlichen Situation der Gemeinde Kall ist derzeit nur die Finanzierung der Wiederaufbaumaßnahme (Objekt A+B) gesichert. Die Tragwerksplanungsleistungen für die Objekte C, D und E werden als optionale Leistungen ausgeschrieben; ihr Abruf steht unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Sicherung der Finanzierung. Der Auftraggeber ist berechtigt, die optionalen Leistungen innerhalb von 24 Monaten ab Vertragsschluss ganz oder objektweise abzurufen; ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf besteht nicht.Nacherhöhung Hochwasserschutz Stadt Hitzacker (Elbe) - Ex-Post
NLWKN Betriebsstelle CloppenburgN/AEine ausführliche Darstellung ist der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen! Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen zur Nacherhöhung der bestehenden Hochwasserschutzanlage in der Stadt Hitzacker (Elbe), die aus Siel-Bauwerk, Hochwasserschutzwand und Schöpfwerk besteht, zu vergeben. Die Leistungen umfassen die folgenden Leistungsbilder gemäß HOAI 2021 (Achtung: in Teilen handelt es sich um optionale Leistungen!): Grundleistungen: - Teil 2: Flächenplanung o Abschnitt 2: Landschaftsplanung (§ 26 HOAI 2021) - Teil 3: Objektplanung o Abschnitt 1: Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI 2021) o Abschnitt 2: Freianlagen (§ 39 HOAI 2021) o Abschnitt 3: Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI 2021) - Teil 4: Fachplanung o Abschnitt 1: Tragwerksplanung (51 HOAI 2021) o Abschnitt 2: Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI 2021) Weitere Fachplanungs- und Beratungsleistungen: o Geotechnik (Anlage 1.3 HOAI 2021) o Planungsbegleitende Vermessung (Anlage 1.4 HOAI 2021) o Bauvermessung (Anlage 1.4 HOAI 2021) LPH 1-3, 5 o Umweltverträglichkeitsstudie (Anlage 1.1 HOAI 2021) Hinzu kommen unter anderem die folgenden Besonderen Leistungen: o Berechnung des CO2-Schattenpreises für Vorplanungsvarianten in Leistungsphase 2 o Durchführung einer Lebenszykluskostenberechnung bis zum Abschluss der Ausführungsplanung (LPH 5) o Erstellen der Vergabeunterlagen für Aufschlussarbeiten o Erstellen einer Leistungsbeschreibung sowie Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe für Aufschlussarbeiten o Koordinieren, Überwachen und geotechnische Begleitung der Aufschlussarbeiten vor Ort o Aufstellen geotechnischer Berechnungen zur Standsicherheit oder Gebrauchstauglichkeit (z.B. Setzungs-, Grundbruch- und Geländebruchberechnungen) o Vorbereitung und Mitwirkung an Terminen zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung (gemäß § 26 VwVfG) o Vorbereitung und Mitwirkung an Erörterungsterminen o Nachtragsmanagement nach Aufwand o Überarbeitung/Erstellung Brandschutzkonzept o Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung o Verfahrensbegleitung für Planfeststellung o Prüfen und Werten von Nebenangeboten o Örtliche Bauüberwachung o Schadstoffgutachten o Allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht o FFH-Verträglichkeitsprüfung o Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag o Erfassung Biotoptypen und FFH-Lebensräume (nach Drachenfels) o Erfassung gefährdeter Pflanzenarten (nach Garve) o Erfassung Brutvögel o Erfassung Gastvögel o Erfassung Fledermäuse, Detektorerfassungen als Transektbegehung o Einsatz von Horchboxen (über Nacht) o Erfassung Reptilien (primär Sichtbeobachtung), Einsatz künstlicher Versteckhilfen o Erfassung Amphibien, zweimaliger Einsatz von Reusen o Erfassung Fischotter und Biber o Erfassung Rundmäuler und Fische o Scoping (Unterlage und Termin) o Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie o Unterrichtung Europäischen Kommission Richtlinie 92/43/EWG o Umweltbaubegleitung In Teilen werden Leistungsphasen der genannten Grundleistungen, die aufgelisteten weiteren Fachplanungs- und Beratungsleistungen sowie die Besondere Leistungen lediglich optional vergeben! Eine ausführliche Darstellung welche Leistungen optional sind und welche nicht ist der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen! Ein Abruf der optionalen Leistungen erfolgt leistungsphasenweise für jede Leistung gesondert schriftlich durch den Auftraggeber. Hierbei behält sich der Auftraggeber die Option vor, die optionalen Leistungen einzeln oder nicht abzurufen. Ein Anspruch auf Abschluss weiterführender Verträge nach Beendigung einer Leistungsphase für die folgende Leistungsphase besteht nicht. Zudem behält sich der Auftraggeber vor (optional), dem Auftragnehmer mit den in der HOAI 2021 aufgeführten Besonderen Leistungen der jeweiligen Leistungsphasen zu beauftragen, wenn diese erforderlich sind um das Planungsziel zu erreichen. Das Vergabeverfahren wird im Amtsblatt der Europäischen Union und auf dem Vergabeportal des Landes Niedersachsen unter https://vergabe.niedersachsen.de veröffentlicht. Es wird ein voll-elektronisches zweistufiges EU-Vergabeverfahren durchgeführt. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes (Bewerbungsphase) sind von den Bewerbern der beigefügte Bewerbungsbogen (Anlage 2) und Referenzdatenblatt (Anlage 3) ausgefüllt vorzulegen. Hiermit weisen die Unternehmen das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und ihre Eignung nach. Mit Angebotsaufforderung sind die einschlägigen Nachweise durch den Bieter beizubringen, für die zum Teilnahmewettbewerb nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt wurde. Die Auswahl unter den Bewerbern findet durch die Aus- und Bewertung der im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs vorgelegten Unterlagen (Bewerbungsbogen und Referenzdatenblätter) anhand einer Bewertungsmatrix (Anlage 4) statt. Ausgehend von einer hinreichenden Anzahl von Bewerbern, werden im Nachgang zum Teilnahmewettbewerb gemäß § 51 VgV drei geeignete Bewerber mit den höchsten Punktzahlen ausgewählt und zur Angebotsabgabe und ggf. zur Verhandlung aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich die mögliche Beauftragung eines Erstangebotes (ohne Verhandlungen) gemäß § 17 Abs. 11 VgV vor. Die Bewertungsergebnisse der Bewerber aus dem Teilnahmewettbewerb werden bei den späteren Angebotsbewertungen nicht herangezogen.„Verbandsgemeinde Wethautal, KoMoNa – Nachhaltiger Kulturlandschaftswandel in Wassereinzugsgebieten am Beispiel der Renaturierung des Steinbachs, Los 2: Verkehrsanlagenplanung Radweg LP 1-9, Freianlagenplanung LP 1-9, Ingenieurbauwerke LP 1-9, Besondere Leistungen“
Verbandsgemeinde WethautalOsterfeldDiese Ausschreibung umfasst das Leistungsbild § 47 HOAI für die: -Herstellung eines gewässerbegleitenden Radweges Die Lage des herzustellenden Radweges muss zwingend in 2 bis 3 Varianten erarbeitet werden, da die Trassenführung noch offen ist. Die Planung ist auf den Touristischen Nutzen durch die Anbindung an die Saale-Unstrut Rad Acht auszurichten, der Freizeit- und Erholungswert soll dadurch in der Region gesteigert werden, bei der Planung wird aber stets ein Zusammenspiel mit einer Fließgewässerrenaturierung aus dem bereits vergebenen Los 1 notwendig werden. Des Weiteren gehen wir davon aus, dass sicherlich aufgrund des naturschutzrechtlichen Eingriffs durch den Bau des Radweges einige Besondere Leistungen in diesem Zusammenhang zu erbringen sind. Auf jeden Fall benötigt wird eine baubegleitende Vermessung, als auch Bestandsvermessung nach Bauende, eine Bestandsaufnahme, ebenso ein Baugrundgutachten + fachliches Artenschutzgutachten. Mitarbeit bei der Fördermittelabrechnung. Eine Besondere Leistung ist die Örtliche Bauüberwachung (Baubesprechungen mit Protokoll (1x/Woche), sind durch den AN zu realisieren und im Preis enthalten, ebenfalls die Anfahrt). Sollten zusätzliche Termine aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen anfallen, sind diese ebenfalls mit im Preis enthalten (Notfall). Darüber hinaus gehende Extra Termine sind nach Bestätigung durch AG abzurechnen. Optional oder verpflichtend (ersichtlich in der Anlage Honorarangebot) sind noch weitere Besondere Leistungen preislich anzubieten, falls diese notwendig werden, insbesondere: -Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung genehmigten Unterlagen, dem Bauvertrag sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften; -Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen; -Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen, -Rechnungsprüfung; -Mitwirken bei behördlichen Abnahmen; -Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlageteile der Gesamtanlage; -Überwachen der Beseitigung der bei der Leistung festgestellten Mängel -Kartieren und Untersuchen des Bestandes, Floristische oder faunistische Kartierungen (optional) -Begutachtung des Standortes mit besonderen Methoden zum Beispiel Boden-analysen (Bodengutachten), Baugrundgutachten -Beschaffen bzw. Aktualisieren bestehender Planunterlagen, (optional) -Erstellen von Bestandskosten (optional) -Umweltfolgenabschätzung (optional) -Beurteilen und Bewerten der zu schützenden oder zu erhaltenden Gehölze oder Vegetationsbestände -Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicher Zustimmungen (optional) -Beantragung und Planung naturschutzrechtlicher Eingriffe, Erstellung der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung -Erstellen und Zusammenstellen von Unterlagen für die Beauftragung von Dritten (Sachverständigenbeauftragung) - optional -Aufstellen und Berechnen von Lebenszykluskosten (optional) -Erstellen von Rodungs- und Baumfällanträgen -Erstellen eines Überflutungsnachweises für Grundstücke (optional) -Erarbeitung von Unterlagen für besondere technische Prüfverfahren (z.B. Lastplattendruckversuche)-optional -Erstellen einer Bestandsdokumentation der Verkehrsanlage -Landschaftspflegerischer Begleitplan (optional) für den Radweg - Abarbeitung der Eingriffsregelung nach dem Bewertungsmodell des Landes Sachsen-Anhalt mit Aussagen zu ggf. notwendigen Vermeidungs-, Minimierungsmaßnahmen und Kompensationsmaßnahmen - Abklärung Betroffenheit gesetzlich geschützter Biotope/Ausgleichsmaßnahmen für ggf. notwendige Ausnahmeregelung -Fachliches Artenschutzgutachten (optional) (über Potentialanalyse) - Die Erarbeitung der Artenschutzfachbeiträge erfolgt über die Habitatpotentialanalyse für folgende Maßnahmen: Radweg -Beratung und Überwachung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege -Planung Ingenieurbauwerke LP1-9 (optional) mit 100% der Grundleistungen ist mit anrechenbaren Baukosten von 60.000 € anzubieten für 1 Durchlassbauwerk.„Verbandsgemeinde Wethautal, KoMoNa – Nachhaltiger Kulturlandschaftswandel in Wassereinzugsgebieten am Beispiel der Renaturierung des Steinbachs, Los 2: Verkehrsanlagenplanung Radweg LP 1-9, Freianlagenplanung LP1-9, Ingenieurbauwerke LP1-9, Besondere Leistungen“
Verbandsgemeinde WethautalOsterfeldDiese Ausschreibung umfasst das Leistungsbild § 47 HOAI für die: -Herstellung eines gewässerbegleitenden Radweges Die Lage des herzustellenden Radweges muss zwingend in 2 bis 3 Varianten erarbeitet werden, da die Trassenführung noch offen ist. Die Planung ist auf den Touristischen Nutzen durch die Anbindung an die Saale-Unstrut Rad Acht auszurichten, der Freizeit- und Erholungswert soll dadurch in der Region gesteigert werden, bei der Planung wird aber stets ein Zusammenspiel mit einer Fließgewässerrenaturierung aus dem bereits vergebenen Los 1 notwendig werden. Des Weiteren gehen wir davon aus, dass sicherlich aufgrund des naturschutzrechtlichen Eingriffs durch den Bau des Radweges einige Besondere Leistungen in diesem Zusammenhang zu erbringen sind. Auf jeden Fall benötigt wird eine baubegleitende Vermessung, als auch Bestandsvermessung nach Bauende, eine Bestandsaufnahme, ebenso ein Baugrundgutachten + fachliches Artenschutzgutachten. Mitarbeit bei der Fördermittelabrechnung. Eine Besondere Leistung ist die Örtliche Bauüberwachung (Baubesprechungen mit Protokoll (1x/Woche), sind durch den AN zu realisieren und im Preis enthalten, ebenfalls die Anfahrt). Sollten zusätzliche Termine aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen anfallen, sind diese ebenfalls mit im Preis enthalten (Notfall). Darüber hinaus gehende Extra Termine sind nach Bestätigung durch AG abzurechnen. Optional oder verpflichtend (ersichtlich in der Anlage Honorarangebot) sind noch weitere Besondere Leistungen preislich anzubieten, falls diese notwendig werden, insbesondere: -Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung genehmigten Unterlagen, dem Bauvertrag sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften; -Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen; -Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen, -Rechnungsprüfung; -Mitwirken bei behördlichen Abnahmen; -Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlageteile der Gesamtanlage; -Überwachen der Beseitigung der bei der Leistung festgestellten Mängel -Kartieren und Untersuchen des Bestandes, Floristische oder faunistische Kartierungen (optional) -Begutachtung des Standortes mit besonderen Methoden zum Beispiel Boden-analysen (Bodengutachten), Baugrundgutachten -Beschaffen bzw. Aktualisieren bestehender Planunterlagen, (optional) -Erstellen von Bestandskosten (optional) -Umweltfolgenabschätzung (optional) -Beurteilen und Bewerten der zu schützenden oder zu erhaltenden Gehölze oder Vegetationsbestände -Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicher Zustimmungen (optional) -Beantragung und Planung naturschutzrechtlicher Eingriffe, Erstellung der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung -Erstellen und Zusammenstellen von Unterlagen für die Beauftragung von Dritten (Sachverständigenbeauftragung) - optional -Aufstellen und Berechnen von Lebenszykluskosten (optional) -Erstellen von Rodungs- und Baumfällanträgen -Erstellen eines Überflutungsnachweises für Grundstücke (optional) -Erarbeitung von Unterlagen für besondere technische Prüfverfahren (z.B. Lastplattendruckversuche)-optional -Erstellen einer Bestandsdokumentation der Verkehrsanlage -Landschaftspflegerischer Begleitplan (optional) für den Radweg - Abarbeitung der Eingriffsregelung nach dem Bewertungsmodell des Landes Sachsen-Anhalt mit Aussagen zu ggf. notwendigen Vermeidungs-, Minimierungsmaßnahmen und Kompensationsmaßnahmen - Abklärung Betroffenheit gesetzlich geschützter Biotope/Ausgleichsmaßnahmen für ggf. notwendige Ausnahmeregelung -Fachliches Artenschutzgutachten (optional) (über Potentialanalyse) - Die Erarbeitung der Artenschutzfachbeiträge erfolgt über die Habitatpotentialanalyse für folgende Maßnahmen: Radweg -Beratung und Überwachung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege -Planung Ingenieurbauwerke LP1-9 (optional) mit 100% der Grundleistungen ist mit anrechenbaren Baukosten von 60.000 € anzubieten für 1 Durchlassbauwerk.Nacherhöhung Hochwasserschutz Stadt Hitzacker (Elbe) - Ex-Post
NLWKN Betriebsstelle CloppenburgN/AEine ausführliche Darstellung ist der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen! Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen zur Nacherhöhung der bestehenden Hochwasserschutzanlage in der Stadt Hitzacker (Elbe), die aus Siel-Bauwerk, Hochwasserschutzwand und Schöpfwerk besteht, zu vergeben. Die Leistungen umfassen die folgenden Leistungsbilder gemäß HOAI 2021 (Achtung: in Teilen handelt es sich um optionale Leistungen!): Grundleistungen: - Teil 2: Flächenplanung o Abschnitt 2: Landschaftsplanung (§ 26 HOAI 2021) - Teil 3: Objektplanung o Abschnitt 1: Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI 2021) o Abschnitt 2: Freianlagen (§ 39 HOAI 2021) o Abschnitt 3: Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI 2021) - Teil 4: Fachplanung o Abschnitt 1: Tragwerksplanung (51 HOAI 2021) o Abschnitt 2: Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI 2021) Weitere Fachplanungs- und Beratungsleistungen: o Geotechnik (Anlage 1.3 HOAI 2021) o Planungsbegleitende Vermessung (Anlage 1.4 HOAI 2021) o Bauvermessung (Anlage 1.4 HOAI 2021) LPH 1-3, 5 o Umweltverträglichkeitsstudie (Anlage 1.1 HOAI 2021) Hinzu kommen unter anderem die folgenden Besonderen Leistungen: o Berechnung des CO2-Schattenpreises für Vorplanungsvarianten in Leistungsphase 2 o Durchführung einer Lebenszykluskostenberechnung bis zum Abschluss der Ausführungsplanung (LPH 5) o Erstellen der Vergabeunterlagen für Aufschlussarbeiten o Erstellen einer Leistungsbeschreibung sowie Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe für Aufschlussarbeiten o Koordinieren, Überwachen und geotechnische Begleitung der Aufschlussarbeiten vor Ort o Aufstellen geotechnischer Berechnungen zur Standsicherheit oder Gebrauchstauglichkeit (z.B. Setzungs-, Grundbruch- und Geländebruchberechnungen) o Vorbereitung und Mitwirkung an Terminen zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung (gemäß § 26 VwVfG) o Vorbereitung und Mitwirkung an Erörterungsterminen o Nachtragsmanagement nach Aufwand o Überarbeitung/Erstellung Brandschutzkonzept o Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung o Verfahrensbegleitung für Planfeststellung o Prüfen und Werten von Nebenangeboten o Örtliche Bauüberwachung o Schadstoffgutachten o Allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht o FFH-Verträglichkeitsprüfung o Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag o Erfassung Biotoptypen und FFH-Lebensräume (nach Drachenfels) o Erfassung gefährdeter Pflanzenarten (nach Garve) o Erfassung Brutvögel o Erfassung Gastvögel o Erfassung Fledermäuse, Detektorerfassungen als Transektbegehung o Einsatz von Horchboxen (über Nacht) o Erfassung Reptilien (primär Sichtbeobachtung), Einsatz künstlicher Versteckhilfen o Erfassung Amphibien, zweimaliger Einsatz von Reusen o Erfassung Fischotter und Biber o Erfassung Rundmäuler und Fische o Scoping (Unterlage und Termin) o Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie o Unterrichtung Europäischen Kommission Richtlinie 92/43/EWG o Umweltbaubegleitung In Teilen werden Leistungsphasen der genannten Grundleistungen, die aufgelisteten weiteren Fachplanungs- und Beratungsleistungen sowie die Besondere Leistungen lediglich optional vergeben! Eine ausführliche Darstellung welche Leistungen optional sind und welche nicht ist der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen! Ein Abruf der optionalen Leistungen erfolgt leistungsphasenweise für jede Leistung gesondert schriftlich durch den Auftraggeber. Hierbei behält sich der Auftraggeber die Option vor, die optionalen Leistungen einzeln oder nicht abzurufen. Ein Anspruch auf Abschluss weiterführender Verträge nach Beendigung einer Leistungsphase für die folgende Leistungsphase besteht nicht. Zudem behält sich der Auftraggeber vor (optional), dem Auftragnehmer mit den in der HOAI 2021 aufgeführten Besonderen Leistungen der jeweiligen Leistungsphasen zu beauftragen, wenn diese erforderlich sind um das Planungsziel zu erreichen. Das Vergabeverfahren wird im Amtsblatt der Europäischen Union und auf dem Vergabeportal des Landes Niedersachsen unter https://vergabe.niedersachsen.de veröffentlicht. Es wird ein voll-elektronisches zweistufiges EU-Vergabeverfahren durchgeführt. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes (Bewerbungsphase) sind von den Bewerbern der beigefügte Bewerbungsbogen (Anlage 2) und Referenzdatenblatt (Anlage 3) ausgefüllt vorzulegen. Hiermit weisen die Unternehmen das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und ihre Eignung nach. Mit Angebotsaufforderung sind die einschlägigen Nachweise durch den Bieter beizubringen, für die zum Teilnahmewettbewerb nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt wurde. Die Auswahl unter den Bewerbern findet durch die Aus- und Bewertung der im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs vorgelegten Unterlagen (Bewerbungsbogen und Referenzdatenblätter) anhand einer Bewertungsmatrix (Anlage 4) statt. Ausgehend von einer hinreichenden Anzahl von Bewerbern, werden im Nachgang zum Teilnahmewettbewerb gemäß § 51 VgV drei geeignete Bewerber mit den höchsten Punktzahlen ausgewählt und zur Angebotsabgabe und ggf. zur Verhandlung aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich die mögliche Beauftragung eines Erstangebotes (ohne Verhandlungen) gemäß § 17 Abs. 11 VgV vor. Die Bewertungsergebnisse der Bewerber aus dem Teilnahmewettbewerb werden bei den späteren Angebotsbewertungen nicht herangezogen.Nacherhöhung Hochwasserschutz Stadt Hitzacker (Elbe) - Ex-Post
NLWKN Betriebsstelle CloppenburgN/AEine ausführliche Darstellung ist der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen! Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen zur Nacherhöhung der bestehenden Hochwasserschutzanlage in der Stadt Hitzacker (Elbe), die aus Siel-Bauwerk, Hochwasserschutzwand und Schöpfwerk besteht, zu vergeben. Die Leistungen umfassen die folgenden Leistungsbilder gemäß HOAI 2021 (Achtung: in Teilen handelt es sich um optionale Leistungen!): Grundleistungen: - Teil 2: Flächenplanung o Abschnitt 2: Landschaftsplanung (§ 26 HOAI 2021) - Teil 3: Objektplanung o Abschnitt 1: Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI 2021) o Abschnitt 2: Freianlagen (§ 39 HOAI 2021) o Abschnitt 3: Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI 2021) - Teil 4: Fachplanung o Abschnitt 1: Tragwerksplanung (51 HOAI 2021) o Abschnitt 2: Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI 2021) Weitere Fachplanungs- und Beratungsleistungen: o Geotechnik (Anlage 1.3 HOAI 2021) o Planungsbegleitende Vermessung (Anlage 1.4 HOAI 2021) o Bauvermessung (Anlage 1.4 HOAI 2021) LPH 1-3, 5 o Umweltverträglichkeitsstudie (Anlage 1.1 HOAI 2021) Hinzu kommen unter anderem die folgenden Besonderen Leistungen: o Berechnung des CO2-Schattenpreises für Vorplanungsvarianten in Leistungsphase 2 o Durchführung einer Lebenszykluskostenberechnung bis zum Abschluss der Ausführungsplanung (LPH 5) o Erstellen der Vergabeunterlagen für Aufschlussarbeiten o Erstellen einer Leistungsbeschreibung sowie Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe für Aufschlussarbeiten o Koordinieren, Überwachen und geotechnische Begleitung der Aufschlussarbeiten vor Ort o Aufstellen geotechnischer Berechnungen zur Standsicherheit oder Gebrauchstauglichkeit (z.B. Setzungs-, Grundbruch- und Geländebruchberechnungen) o Vorbereitung und Mitwirkung an Terminen zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung (gemäß § 26 VwVfG) o Vorbereitung und Mitwirkung an Erörterungsterminen o Nachtragsmanagement nach Aufwand o Überarbeitung/Erstellung Brandschutzkonzept o Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung o Verfahrensbegleitung für Planfeststellung o Prüfen und Werten von Nebenangeboten o Örtliche Bauüberwachung o Schadstoffgutachten o Allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht o FFH-Verträglichkeitsprüfung o Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag o Erfassung Biotoptypen und FFH-Lebensräume (nach Drachenfels) o Erfassung gefährdeter Pflanzenarten (nach Garve) o Erfassung Brutvögel o Erfassung Gastvögel o Erfassung Fledermäuse, Detektorerfassungen als Transektbegehung o Einsatz von Horchboxen (über Nacht) o Erfassung Reptilien (primär Sichtbeobachtung), Einsatz künstlicher Versteckhilfen o Erfassung Amphibien, zweimaliger Einsatz von Reusen o Erfassung Fischotter und Biber o Erfassung Rundmäuler und Fische o Scoping (Unterlage und Termin) o Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie o Unterrichtung Europäischen Kommission Richtlinie 92/43/EWG o Umweltbaubegleitung In Teilen werden Leistungsphasen der genannten Grundleistungen, die aufgelisteten weiteren Fachplanungs- und Beratungsleistungen sowie die Besondere Leistungen lediglich optional vergeben! Eine ausführliche Darstellung welche Leistungen optional sind und welche nicht ist der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen! Ein Abruf der optionalen Leistungen erfolgt leistungsphasenweise für jede Leistung gesondert schriftlich durch den Auftraggeber. Hierbei behält sich der Auftraggeber die Option vor, die optionalen Leistungen einzeln oder nicht abzurufen. Ein Anspruch auf Abschluss weiterführender Verträge nach Beendigung einer Leistungsphase für die folgende Leistungsphase besteht nicht. Zudem behält sich der Auftraggeber vor (optional), dem Auftragnehmer mit den in der HOAI 2021 aufgeführten Besonderen Leistungen der jeweiligen Leistungsphasen zu beauftragen, wenn diese erforderlich sind um das Planungsziel zu erreichen. Das Vergabeverfahren wird im Amtsblatt der Europäischen Union und auf dem Vergabeportal des Landes Niedersachsen unter https://vergabe.niedersachsen.de veröffentlicht. Es wird ein voll-elektronisches zweistufiges EU-Vergabeverfahren durchgeführt. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes (Bewerbungsphase) sind von den Bewerbern der beigefügte Bewerbungsbogen (Anlage 2) und Referenzdatenblatt (Anlage 3) ausgefüllt vorzulegen. Hiermit weisen die Unternehmen das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und ihre Eignung nach. Mit Angebotsaufforderung sind die einschlägigen Nachweise durch den Bieter beizubringen, für die zum Teilnahmewettbewerb nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt wurde. Die Auswahl unter den Bewerbern findet durch die Aus- und Bewertung der im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs vorgelegten Unterlagen (Bewerbungsbogen und Referenzdatenblätter) anhand einer Bewertungsmatrix (Anlage 4) statt. Ausgehend von einer hinreichenden Anzahl von Bewerbern, werden im Nachgang zum Teilnahmewettbewerb gemäß § 51 VgV drei geeignete Bewerber mit den höchsten Punktzahlen ausgewählt und zur Angebotsabgabe und ggf. zur Verhandlung aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich die mögliche Beauftragung eines Erstangebotes (ohne Verhandlungen) gemäß § 17 Abs. 11 VgV vor. Die Bewertungsergebnisse der Bewerber aus dem Teilnahmewettbewerb werden bei den späteren Angebotsbewertungen nicht herangezogen.Mindener Parkhaus GmbH - Neubau Parkhaus Marienwall
Mindener Parkhaus GmbHMindenGegenstand des Auftrags sind die Leistungen und Leistungsbilder der HOAI für folgende Planungsleistungen an einen Generalplaner: - Objektplanung für Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 - Fachplanung der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 6 - Fachplanung der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 - Objektplanung für Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI einschließlich erforderlicher Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff HOAI und Verkehrsanlagen gem. § 45 ff. HOAI Leistungsphasen 1 bis 9 - Bauakustik (Schallschutz) gemäß Anlage 1.2.4, Leistungsphase 1 bis 8 sowie Schallschutzgutachten - Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17, Leistungsphasen 1 bis 8 - Lichtgutachten für den Außen- und Innenraum des Geltungsbereichs - Projektorganisation Vorgesehen ist die Erstellung einer Entwurfsunterlage Bau und anschließend die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung für eine sich anschließende Generalunternehmerbeauftragung. Leistungsphasen 1 - 3 - Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung In Bezug auf die Planungsleistungen sind grundsätzlich alle Teilleistungen der Leistungsphasen 1 - 3 zu erbringen. Da die systembedingten Konstruktionsarten noch nicht bekannt sind, ist in Bezug auf die Fachplanung Tragwerksplanung eine Vorstatik zu erstellen, auf deren Grundlage der Generalunternehmer (GU), die Statik für seine Konstruktionsart erstellt, sofern die Konstruktionsart offengelassen wird. Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung Die Genehmigungsplanung soll durch den Generalplaner erstellt werden. Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung Die Ausführungsplanung wird grundsätzlich durch den mit der Errichtung des Parkhauses beauftragten Generalunternehmer erbracht. Nach der Beauftragung erstellt der Generalunternehmer (GU) die Werk- und Detailplanung aller Planungsbereiche (Hochbau, Statik, TGA usw.) im angeforderten beziehungsweise notwendigen Umfang. Dabei über-nimmt er grundsätzlich die der Beauftragung zugrundeliegende Entwurfsplanung und passt diese an sein angebotenes System an. Aus diesem Grund sollte im Entwurf Spiel-raum für die systembedingten Konstruktionsunterschiede gelassen werden, um keine in dieser Hinsicht unlösbaren Probleme zu bekommen. Für die bautechnisch richtige und normgerechte Ausführung steht der Generalunternehmer als Werkplaner und gleichzeitig ausführendes Bauunternehmen vollumfänglich in der Verantwortung. Eine Beauftragung mit den Grundleistungen der Leistungsphase 5 mit Ausnahme der Fortschreibung des Terminplans gemäß des Leistungsbilds nach HOAI ist somit nicht erforderlich. Als besondere Leistung sind stattdessen eine funktionale Leistungsbeschreibung (FLB). Die FLB wird auf Basis der Entwurfsplanung erstellt. Da jeder Generalunternehmer abhängig von der Konstruktionsart mit anderen Bauteilaufbauten, Leitungsführungen, Detailausbildungen etc. plant, sind in der funktionalen Leistungsbeschreibung die gewünschte Funktion und Qualität der Bauteile zu beschreiben und fordern. Die FLB ist um die Planung ausgewählter gestalterischer oder konstruktiver Leitdetails zu ergänzen. Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe Die Vergabe erfolgt auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) sowie Darstellung und Visualisierung der Materialien und Ausstattung, so dass die Grundleistungen der Leistungsphase 6 im Wesentlichen entfallen. Leistungsphase 7 - Vergabe Auf Basis der FLB geben die Bieter für ihre Generalunternehmerleistung Festpreisangebote ab. Zusätzlich sollte bereits mit Angebotsabgabe eine Beschreibung vorgelegt und auf Übereinstimmung mit den Anforderungen des konkreten Projektes sowie der FLB überprüft werden. Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt durch den Auftraggeber, der Auftragnehmer hat an der Vergabe mitzuwirken und insbesondere die fachliche Prüfung der Angebote vorzunehmen. Leistungsphase 8 - Objektüberwachung Die Koordination der seitens des GU beteiligten Planer und Firmen (Nachunternehmer) sowie die Überwachung der richtigen und normgerechten Ausführung im Werk und auf der Baustelle obliegt allein dem Generalunternehmer. Die Begleitung der Bauausführung und Sicherstellung der Erfüllung der in der FLB beschriebenen funktionalen und qualitativen Anforderungen, erfolgt durch den Auftragnehmer. Leistungsphase 9 - Objektbetreuung Im Rahmen der Objektbetreuung des Gebäudes sind im Falle der Beauftragung alle Teilleistungen der Leistungsphase 9 zu erbringen. Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise zu erbringen.Erhöhung des Pollhorner Hauptdeichs Nord
Landesbetrieb Straßen, Brücken und GewässerHamburgDer Landesbetrieb Straßen Brücken und Gewässer baut, erhält und betreibt einen Großteil der Hamburger Verkehrsinfrastruktur und verantwortet den gesamten Life-Cycle dieses städtischen Infrastrukturvermögens. Dazu gehören Brücken und andere konstruktive Ingenieurbauwerke (z.B. Lärmschutzwände und Fußgängertunnel) sowie wasserwirtschaftliche Anlagen (z.B. Schleusen, Sperrwerke und Schöpfwerke), Uferbefestigungen und der schiffbare Teil der Gewässer Alster, Bille und deren Kanäle. Darüber hinaus ist er ein wichtiger Akteur für den Hochwasser- und Gewässerschutz in Hamburg. Projektbeschreibung Pollhorner Hauptdeich Nord Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer beabsichtigt die Erhöhung des Pollhorner Hauptdeichs. Dieser Deichabschnitt liegt entlang des Reiherstiegs im Süd-Westen der Hamburger Elbinsel Wilhelmsburg. Der vorgesehene Ausbauabschnitt ist rund 1000 m lang und erstreckt sich im nördlichen Teil des Pollhorner Hauptdeichs von Deichkilometer (Dkm) 18+655 bis Dkm 19+700. Beim auszubauenden Deich handelt es sich um einen Deich mit einer Kleiabdeckung und Sandkern. Die Kronenhöhe beträgt derzeit zwischen +7,91 m NHN und +8,30 m NHN und soll im Zuge des neuen Bauprogramms Hochwasserschutz einheitlich auf +8,70 m NHN erhöht werden. Im Rahmen der Erhöhung ist zusätzlich eine Ausbaureserve vorzusehen, die die Möglichkeit der Umsetzung eines Vorsorgemaß für das Jahr 2100 auf +9,50 m NHN zulässt. Der Deichabschnitt ist land- und wasserseitig durch eine intensive Nutzung verschiedener Industrie- und Gewerbeflächen sowie eines hohen Straßenverkehrsaufkommen geprägt. Zusätzlich befinden sich einige Gleise der Hafenbahn, die "Gleisgruppe Pollhornweg" und die ehemalige "Deponie Pollhornweg" im Projektgebiet. Insgesamt sind diverse Abstimmungsgespräche mit den Anliegern, Eigentümern, betroffenen Institutionen und Träger öffentlicher Belange durchzuführen, um die fachlichen Beiträge in die Planung zu integrieren. Auf Grund der beschränkten Platzverhältnisse und gegebenen Randbedingungen sind Varianten abseits des Deichregelprofils und des aktuellen Deichverlaufs mitzudenken. Die Leistung ist in drei Stufen eingeteilt, die nacheinander beauftragt werden sollen. Diese beginnen mit der Vorplanung (Leistungsphase 2) gemäß HOAI und enden mit der Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6). Das Projekt ist über alle Stufen als BIM-Projekt zu bearbeiten. Grundsätzlich werden in allen Leistungsphasen sämtliche Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes abgefordert. Dabei sind die phasenbezogenen Leistungen mit der BIM-Methode abzuwickeln. Die Vorplanung, Entwurfsplanung und Ausführungsplanung wird modellbasiert erarbeitet. Planungsvarianten sollen mit der BIM-Methode betrachtet, bewertet und gegeneinander abgewogen werden. Hierbei sollen insbesondere die unterschiedlich zur Verfügung stehenden Platzbedarfe, aber auch technisch und rechtliche Aspekte betrachtet und samt modellbasierter Mengen- und Kostenermittlungen dargestellt werden. Zur Projektbearbeitung wird der vollständige Bericht zur Grundlagenermittlung, die verfügbaren Bestandsunterlagen sowie ein umfangreiches Bestandsmodell gemäß den beiliegenden Auftraggeberinformationsanforderungen zur Verfügung gestellt. Insgesamt ist für den Hochwasserschutz am Pollhorner Hauptdeich die bestmögliche Variante herauszuarbeiten und diese planerisch bis zur Ausführungsreife zu führen. Folgende Leistungen sind zu erbringen: Objektplanung (Deichbauwerk) gem. HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke: Leistungsbild Ingenieurbauwerke § 43 Absatz 1; Objektplanung (Verkehrsanlagen) gem. HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 4 Verkehrsanlagen; Nutzung der Projektplattform PlanTeam-SPACE (PTS) der Firma WeltWeitBau; Besondere Leistungen und BIM-Leistungen gemäß AIA (anzuwenden in den Leistungsbildern gemäß HOAI §§ 43 und 47)Objekt- und Tragwerksplanung
Stadt HaßfurtHaßfurtGegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen für den Ersatzneubau des Brückenbauwerks „Nassachbrücke Nordtangente“ in der Stadt Haßfurt, Landkreis Haßberge. Das Bauwerk befindet sich im Zuge der Staatsstraße St 2447, einer überörtlichen Hauptverkehrsstraße mit bedeutender Verbindungsfunktion zwischen Bamberg und Schweinfurt sowie als Autobahnbedarfsumleitungsstrecke.Das bestehende Brückenbauwerk wurde im Jahr 1976 errichtet und weist erhebliche bauliche Schäden, insbesondere im Bereich des Überbaus, auf. Im Rahmen einer objektbezogenen Schadensanalyse wurden schwerwiegende chloridinduzierte Korrosionsschäden mit ausgeprägten Querschnittsminderungen festgestellt. Zur Aufrechterhaltung der Nutzung wurden bereits verkehrliche Einschränkungen sowie bauliche Sicherungsmaßnahmen umgesetzt. Die weitere Nutzung ist von zusätzlichen Untersuchungen und gegebenenfalls weiteren Ertüchtigungsmaßnahmen abhängig; eine dauerhafte Sperrung kann nicht ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund ist der Rückbau des bestehenden Bauwerks sowie der Ersatzneubau vorgesehen. Im Rahmen der Planung sind insbesondere die hohen verkehrlichen Anforderungen, die eingeschränkten Platzverhältnisse sowie die Lage im Bereich eines Gewässers II. Ordnung („Nassach“) und innerhalb eines Überschwemmungsgebiets zu berücksichtigen. Zusätzlich bestehen Randbedingungen durch angrenzende Infrastruktur, unter anderem eine parallel verlaufende Geh- und Radwegführung sowie eine benachbarte Geh- und Radwegbrücke, die in die Planung einzubeziehen sind.Der Leistungsumfang umfasst:- die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2021 für die Leistungsphasen 1 bis 4 sowie 6 bis 9 einschließlich Besonderer Leistungen,- die Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2021 für die Leistungsphasen 2 bis 4 sowie 6 einschließlich Besonderer Leistungen der Leistungsphasen 7 bis 9 sowie- die Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI 2021 für die Leistungsphasen 1 bis 4 sowie 6 bis 9.Die Leistungen umfassen sowohl die Planung des Rückbaus des bestehenden Bauwerks als auch die Planung des Ersatzneubaus einschließlich erforderlicher Verbaumaßnahmen sowie der Anpassung der angrenzenden Verkehrsanlagen und der bauzeitlichen Verkehrsführung. Im Rahmen der Planung sind bis zu drei Varianten für den Ersatzneubau zu entwickeln und hinsichtlich technischer, wirtschaftlicher und baubetrieblicher Aspekte zu bewerten. Ziel ist die Erarbeitung einer gesamtwirtschaftlich optimalen Lösung unter Berücksichtigung einer möglichst kurzen Bauzeit sowie der Aufrechterhaltung des Verkehrs. Besonderes Augenmerk ist auf die Planung der Bauzustände, der Baustelleneinrichtung sowie der Verkehrsführung während der Bauzeit zu legen, da eine vollständige Sperrung der Staatsstraße aufgrund ihrer übergeordneten Verkehrsfunktion auf ein Minimum zu beschränken ist. Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Schweinfurt als künftigem Baulastträger sowie mit den zuständigen Genehmigungs- und Fachbehörden, insbesondere der Regierung von Unterfranken und dem Wasserwirtschaftsamt.Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ein Anspruch auf Beauftragung sämtlicher Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist im Falle einer Beauftragung verpflichtet, die jeweils übertragenen Leistungsstufen vollständig zu erbringen. Die Vergütung erfolgt entsprechend dem jeweils beauftragten Leistungsumfang. Die Leistungen der Leistungsphasen 6 und 7 sind vorgezogen zu erbringen, da die Ausführungsplanung im weiteren Projektverlauf durch das zu beauftragende Bauunternehmen erstellt werden soll.Objektplanung- und Tragwerksplanung
Stadt HaßfurtHaßfurtFrist: 11. JuniGegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen für den Ersatzneubau des Brückenbauwerks „Nassachbrücke Nordtangente“ in der Stadt Haßfurt, Landkreis Haßberge. Das Bauwerk befindet sich im Zuge der Staatsstraße St 2447, einer überörtlichen Hauptverkehrsstraße mit bedeutender Verbindungsfunktion zwischen Bamberg und Schweinfurt sowie als Autobahnbedarfsumleitungsstrecke.Das bestehende Brückenbauwerk wurde im Jahr 1976 errichtet und weist erhebliche bauliche Schäden, insbesondere im Bereich des Überbaus, auf. Im Rahmen einer objektbezogenen Schadensanalyse wurden schwerwiegende chloridinduzierte Korrosionsschäden mit ausgeprägten Querschnittsminderungen festgestellt. Zur Aufrechterhaltung der Nutzung wurden bereits verkehrliche Einschränkungen sowie bauliche Sicherungsmaßnahmen umgesetzt. Die weitere Nutzung ist von zusätzlichen Untersuchungen und gegebenenfalls weiteren Ertüchtigungsmaßnahmen abhängig; eine dauerhafte Sperrung kann nicht ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund ist der Rückbau des bestehenden Bauwerks sowie der Ersatzneubau vorgesehen. Im Rahmen der Planung sind insbesondere die hohen verkehrlichen Anforderungen, die eingeschränkten Platzverhältnisse sowie die Lage im Bereich eines Gewässers II. Ordnung („Nassach“) und innerhalb eines Überschwemmungsgebiets zu berücksichtigen. Zusätzlich bestehen Randbedingungen durch angrenzende Infrastruktur, unter anderem eine parallel verlaufende Geh- und Radwegführung sowie eine benachbarte Geh- und Radwegbrücke, die in die Planung einzubeziehen sind.Der Leistungsumfang umfasst:- die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2021 für die Leistungsphasen 1 bis 4 sowie 6 bis 9 einschließlich Besonderer Leistungen,- die Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2021 für die Leistungsphasen 2 bis 4 sowie 6 einschließlich Besonderer Leistungen der Leistungsphasen 7 bis 9 sowie- die Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI 2021 für die Leistungsphasen 1 bis 4 sowie 6 bis 9.Die Leistungen umfassen sowohl die Planung des Rückbaus des bestehenden Bauwerks als auch die Planung des Ersatzneubaus einschließlich erforderlicher Verbaumaßnahmen sowie der Anpassung der angrenzenden Verkehrsanlagen und der bauzeitlichen Verkehrsführung. Im Rahmen der Planung sind bis zu drei Varianten für den Ersatzneubau zu entwickeln und hinsichtlich technischer, wirtschaftlicher und baubetrieblicher Aspekte zu bewerten. Ziel ist die Erarbeitung einer gesamtwirtschaftlich optimalen Lösung unter Berücksichtigung einer möglichst kurzen Bauzeit sowie der Aufrechterhaltung des Verkehrs. Besonderes Augenmerk ist auf die Planung der Bauzustände, der Baustelleneinrichtung sowie der Verkehrsführung während der Bauzeit zu legen, da eine vollständige Sperrung der Staatsstraße aufgrund ihrer übergeordneten Verkehrsfunktion auf ein Minimum zu beschränken ist. Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Schweinfurt als künftigem Baulastträger sowie mit den zuständigen Genehmigungs- und Fachbehörden, insbesondere der Regierung von Unterfranken und dem Wasserwirtschaftsamt.Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ein Anspruch auf Beauftragung sämtlicher Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist im Falle einer Beauftragung verpflichtet, die jeweils übertragenen Leistungsstufen vollständig zu erbringen. Die Vergütung erfolgt entsprechend dem jeweils beauftragten Leistungsumfang. Die Leistungen der Leistungsphasen 6 und 7 sind vorgezogen zu erbringen, da die Ausführungsplanung im weiteren Projektverlauf durch das zu beauftragende Bauunternehmen erstellt werden soll.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 25. Juli 2026.
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- Der Auftraggeber ist FB Stiftungsprojekte.
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