BWB - Energie Controlling
Erstellung von Lernkonzepten und digitalen Lernmedien EK-L EC-2026-0052
Entwicklung und Erstellung von Lernkonzepten sowie digitalen Lernmedien (max. 36 Webbased Trainings und max. 10 Tutorials) Die Die genaue Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte den beigefügten Unterlagen, Laufzeit: vorraussichtlich 01.01.2027 - 31.12.208 mit der Option zur Verlängerung um weitere 12 Monate.
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- BWB - Energie Controlling
- Veröffentlicht:
- 03. August 2026
- Frist:
- 04. September 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Entwicklung und Erstellung von Lernkonzepten sowie digitalen Lernmedien (max. 36 Webbased Trainings und max. 10 Tutorials) Die Die genaue Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte den beigefügten Unterlagen, Laufzeit: vorraussichtlich 01.01.2027 - 31.12.208 mit der Option zur Verlängerung um weitere 12 Monate.
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Hamburger Stadtentwässerung AöRHamburgDie Einkaufsgemeinschaft HAMBURG WASSER, bestehend aus der Hamburger Wasserwerke GmbH (HWW) und der Hamburger Stadtentwässerung AöR (HSE), sucht unter der Federführung der HSE, eine erfahrene Social-Media-Agentur zur ganzheitlichen und kontinuierlichen Unterstützung ihrer digitalen Kommunikationsaktivitäten, sowie für die Erstellung von Videoproduktionen für die in- und externe Kommunikation. Nach Zuschlagserteilung treten die Häuser HWW und HSE an die Stelle der Einkaufsgemeinschaft und übernehmen deren Rechte und Pflichten. Die Einkaufsgemeinschaft löst sich wieder auf. Als Kalkulationsorientierung des Gesamtbudget dient die gewählte Verfahrensart. Der Ausschreibungsgegenstand umfasst: Gruppe 1: Monatlicher Social-Media-Retainer: strategische, redaktionelle und operative Betreuung und Content-Produktion für unsere primären, video-orientierten Social-Media-Kanäle. Die Social‑Media‑Aktivitäten folgen dabei einem klaren Video‑first‑Ansatz und bedienen vorrangig Instagram, TikTok und YouTube Shorts. Gruppe 2 (Optional): 2.1. Operative Betreuung weiterer Kanäle; Zusätzliche Content-Produktion; Strategische Leistungen 2.2 Kreativleistung Kampagne 2.3. Einsatz Mediabudget Gruppe (Optional): Zur Gewährleistung eines einheitlichen Auftritts gemäß der HAMBURG WASSER CI wird darüber hinaus auch eine projektbasierte Produktion von Videos für die in- und externe Kommunikation (intern: bereichsübergreifend) benötigt. Weitere Informationen zur Leistungsbeschreibung/-spezifikation entnehmen Sie bitte aus den Ausschreibungsunterlagen. Vertragslaufzeit: Der abzuschließende Vertrag hat eine feste Laufzeit von zwei Jahren (geplanter Vertragsstart 01.10.2026). Der Vertrag endet ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es ist möglich, dass der Vertrag einmalig um weitere zwei Jahre verlängert wird. Über die Nutzung dieser Option entscheidet der Auftraggeber 1,5 Jahre nach der regulären Vertragslaufzeit und unterrichtet im erforderlichen Fall den Auftragnehmer hierüber. Das Verfahren beinhaltet einen vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb! ___________________________________________________________________ ACHTUNG: Das Verfahren wird mit vorherigem öffentlichen Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben! Die fünf aussichtsreichsten Bewerber des Teilnahmewettbewerbes erhalten im Anschluss die vollständigen Ausschreibungsunterlagen und die konkrete Aufforderung zur Angebotsabgabe. Erste Stufe: Im Teilnahmewettbewerb werden die Agenturen u.a. gebeten, zu einer praxisbezogenen Aufgabenstellung ein Grobkonzept zu erarbeiten. Anhand dessen, sowie mittels weiterer festgelegter Eignungskriterien (Ausschluss- u. auch Bewertungskriterien), sollen die (max. 5) aussichtsreichsten Bewerber ermittelt werden. Zweite Stufe: Im Zuge des Verfahrens (nach Zulassung zur Angebotsabgabe als einer der fünf aussichtsreichsten Bewerber) erhalten diese fünf Bewerber mit Zusendung der finalen Ausschreibungsunterlagen, zudem zwei weitere Aufgabenstellungen. Zu diesen Aufgabenstellungen sollen die Bieter ebenfalls ein Konzept erstellen und dieses via MS-Teams einer Fachjury präsentieren. Weiterführende Angaben dazu entnehmen Sie bitte -im Falle der Freischaltung- aus den Ausschreibungsunterlagen). Der Termin hierzu erfolgt kurz vor dem Submissionstermin, die Ausschreibende wird hierzu unaufgefordert auf Sie zukommen. Es ist ein Pitch-Honorar in der Höhe von 2.000 Euro/netto für die unterlegenden Bieter der zweiten Stufe vorgesehen. Angebote und Teilnahmeanträge sind elektronisch über die Internetseite von HAMBURG WASSER (Bietercockpit) einzureichen.HPE Aruba Networking
Sana-Krankenhaus Hürth GmbHHürthFrist: 18. Aug.Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmen-vereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 21 Abs. 3 VgV zur Beschaffung von HPE Aruba Networking Komponenten für Einrichtungen der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftragge-ber. Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung ge-nannte Laufzeit (24+12 Monate) abgeschlossener Vertrag, der den Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leis-tungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Ein-zelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen. Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Ver-tragsanlage 3 "Verzeichnis Auftraggeber" genannten Auftraggeber an das Unternehmen erteilt, das zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist. Die abrufberechtigten Auftraggeber rufen jeweils die benötigten Leis-tungen über Einzelaufträge entsprechend den Bedingungen der Rahmenvereinbarung ab. Der geschätzte Bedarf ist der Vertragsanlage 4 zu entnehmen. Das Gesamtauftragsvolumen aller während der Laufzeit anfallenden Ein-zelaufträge wird damit nicht verbindlich festgelegt. Eine Abnahme-verpflichtung besteht nicht. Mit Zuschlagserteilung wird die Rahmenvereinbarung für alle abrufbe-rechtigten Auftraggeber abgeschlossen. Die Einzelabrufe hingegen erfolgen gesondert für jeden abrufberechtigten Auftraggeber. Der Auftraggeber nimmt zwecks Spezifizierung der Produkte und Services sowie des etwaigen Zubehörs auf die jeweils gültigen Lan-despreislisten (country price list in EUR) des Herstellers Bezug. Die Laufzeit der jeweiligen Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate mit der Option der einmaligen Vertragsverlängerung um weitere 12 Monate auf maximal 36 Monate. Sie beginnt jeweils mit dem 1. Ka-lendertag des nächsten Monats, ausgehend von dem Monat, in dem der Zuschlag auf das Angebot des Bestbieters erteilt wird. Es bleibt dem einzelnen Auftraggeber und dem Auftragnehmer vorbehalten, nach Zuschlagserteilung einen geringfügig abweichenden Beginn der Laufzeit zu vereinbaren. Die Entscheidung über eine Verlängerung liegt alleine bei der Sana Einkauf & Logistik GmbH als Vertreterin aller teilnehmenden Einrichtungen. Der Rahmenvereinbarung soll mit einem Wirtschaftsteilnehmer abge-schlossen werden und endet automatisch entweder durch das Er-schöpfen des maximalen Abnahmevolumens für den gesamten Ver-trag oder durch das Erreichen der geltenden Vertragslaufzeit (maxi-mal 36 Monate). Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Ver-tragsanlage 3 "Verzeichnis Auftraggeber" genannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind). Die abrufberechtigten Auftraggeber sind Empfänger von Fördermit-teln und durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergabe-rechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftrag-geber im Sinne des GWB an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden. Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leis-tungsbeschreibung (Vertragsanlage 4).HPE Aruba Networking
Sana-Krankenhaus Hürth GmbHHürthFrist: 18. Aug.Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmen-vereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 21 Abs. 3 VgV zur Beschaffung von HPE Aruba Networking Komponenten für Einrichtungen der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftragge-ber. Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung ge-nannte Laufzeit (24+12 Monate) abgeschlossener Vertrag, der den Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leis-tungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Ein-zelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen. Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Ver-tragsanlage 3 "Verzeichnis Auftraggeber" genannten Auftraggeber an das Unternehmen erteilt, das zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist. Die abrufberechtigten Auftraggeber rufen jeweils die benötigten Leis-tungen über Einzelaufträge entsprechend den Bedingungen der Rahmenvereinbarung ab. Der geschätzte Bedarf ist der Vertragsanlage 4 zu entnehmen. Das Gesamtauftragsvolumen aller während der Laufzeit anfallenden Ein-zelaufträge wird damit nicht verbindlich festgelegt. Eine Abnahme-verpflichtung besteht nicht. Mit Zuschlagserteilung wird die Rahmenvereinbarung für alle abrufbe-rechtigten Auftraggeber abgeschlossen. Die Einzelabrufe hingegen erfolgen gesondert für jeden abrufberechtigten Auftraggeber. Der Auftraggeber nimmt zwecks Spezifizierung der Produkte und Services sowie des etwaigen Zubehörs auf die jeweils gültigen Lan-despreislisten (country price list in EUR) des Herstellers Bezug. Die Laufzeit der jeweiligen Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate mit der Option der einmaligen Vertragsverlängerung um weitere 12 Monate auf maximal 36 Monate. Sie beginnt jeweils mit dem 1. Ka-lendertag des nächsten Monats, ausgehend von dem Monat, in dem der Zuschlag auf das Angebot des Bestbieters erteilt wird. Es bleibt dem einzelnen Auftraggeber und dem Auftragnehmer vorbehalten, nach Zuschlagserteilung einen geringfügig abweichenden Beginn der Laufzeit zu vereinbaren. Die Entscheidung über eine Verlängerung liegt alleine bei der Sana Einkauf & Logistik GmbH als Vertreterin aller teilnehmenden Einrichtungen. Der Rahmenvereinbarung soll mit einem Wirtschaftsteilnehmer abge-schlossen werden und endet automatisch entweder durch das Er-schöpfen des maximalen Abnahmevolumens für den gesamten Ver-trag oder durch das Erreichen der geltenden Vertragslaufzeit (maxi-mal 36 Monate). Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Ver-tragsanlage 3 "Verzeichnis Auftraggeber" genannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind). Die abrufberechtigten Auftraggeber sind Empfänger von Fördermit-teln und durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergabe-rechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftrag-geber im Sinne des GWB an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden. Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leis-tungsbeschreibung (Vertragsanlage 4).HPE Aruba Networking
Sana-Krankenhaus Hürth GmbHHürthFrist: 18. Aug.Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmen-vereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 21 Abs. 3 VgV zur Beschaffung von HPE Aruba Networking Komponenten für Einrichtungen der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftragge-ber. Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung ge-nannte Laufzeit (24+12 Monate) abgeschlossener Vertrag, der den Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leis-tungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Ein-zelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen. Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Ver-tragsanlage 3 "Verzeichnis Auftraggeber" genannten Auftraggeber an das Unternehmen erteilt, das zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist. Die abrufberechtigten Auftraggeber rufen jeweils die benötigten Leis-tungen über Einzelaufträge entsprechend den Bedingungen der Rahmenvereinbarung ab. Der geschätzte Bedarf ist der Vertragsanlage 4 zu entnehmen. Das Gesamtauftragsvolumen aller während der Laufzeit anfallenden Ein-zelaufträge wird damit nicht verbindlich festgelegt. Eine Abnahme-verpflichtung besteht nicht. Mit Zuschlagserteilung wird die Rahmenvereinbarung für alle abrufbe-rechtigten Auftraggeber abgeschlossen. Die Einzelabrufe hingegen erfolgen gesondert für jeden abrufberechtigten Auftraggeber. Der Auftraggeber nimmt zwecks Spezifizierung der Produkte und Services sowie des etwaigen Zubehörs auf die jeweils gültigen Lan-despreislisten (country price list in EUR) des Herstellers Bezug. Die Laufzeit der jeweiligen Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate mit der Option der einmaligen Vertragsverlängerung um weitere 12 Monate auf maximal 36 Monate. Sie beginnt jeweils mit dem 1. Ka-lendertag des nächsten Monats, ausgehend von dem Monat, in dem der Zuschlag auf das Angebot des Bestbieters erteilt wird. Es bleibt dem einzelnen Auftraggeber und dem Auftragnehmer vorbehalten, nach Zuschlagserteilung einen geringfügig abweichenden Beginn der Laufzeit zu vereinbaren. Die Entscheidung über eine Verlängerung liegt alleine bei der Sana Einkauf & Logistik GmbH als Vertreterin aller teilnehmenden Einrichtungen. Der Rahmenvereinbarung soll mit einem Wirtschaftsteilnehmer abge-schlossen werden und endet automatisch entweder durch das Er-schöpfen des maximalen Abnahmevolumens für den gesamten Ver-trag oder durch das Erreichen der geltenden Vertragslaufzeit (maxi-mal 36 Monate). Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Ver-tragsanlage 3 "Verzeichnis Auftraggeber" genannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind). Die abrufberechtigten Auftraggeber sind Empfänger von Fördermit-teln und durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergabe-rechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftrag-geber im Sinne des GWB an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden. Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leis-tungsbeschreibung (Vertragsanlage 4).2. Stufe (Angebotsphase) Ausschreibung Vertrag gemäß § 140a SGB V "Videosprechstunde in den digitalen Versicherten-Services der Auftraggeberin"
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und ThüringenErfurtGegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens war die Bereitstellung eines Zugangs zur ambulanten ärztlichen Versorgung via Videosprechstunde innerhalb der digitalen Anwendung der Auftraggeberin. Hierfür sollte ein Vertrag zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V geschlossen werden. Im Rahmen seines Angebotes bietet der Auftragnehmer eine technische Gesamtlösung zur Vorbereitung und technischen Durchführung einer Videosprechstunde für die nutzungsberechtigten Versicherten an. Das Angebot des Auftragnehmers besteht aus einer vorgelagerten Abfrage zur Bedarfsgerechtigkeit mittels einer Software, einer digitalen Terminvereinbarung sowie der Organisation und technischen Durchführung der Videosprechstunde (nachfolgend "Videosprechstundenprozess"). Die Organisation und Einbindung von Vertragsärzten, welche die Nutzer im Rahmen der Videosprechstunde fernbehandeln, ist des Weiteren Gegenstand des Angebotes. Der Auftragnehmer hat hierfür eine ausreichende Anzahl von Vertragsärzten für die Durchführung von Videosprechstunden gemäß der Leistungsbeschreibung (Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) vertraglich zu binden. Die Videosprechstunde wird im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erbracht und auf Basis der dafür geltenden Bestimmungen durchgeführt. Die medizinische Behandlung, insbesondere die ärztliche Behandlung im Rahmen der Videosprechstunde, ist ausdrücklich nicht Bestandteil der Leistungen des besonderen Versorgungsangebotes dieser Ausschreibung. Die ärztliche Behandlung wird von den Vertragsärzten im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erbracht und abgerechnet. Unabhängig davon, hat der gesamte "Videosprechstundenprozess" des Auftragnehmers während der gesamten Vertragslaufzeit den aktuellen rechtlichen Anforderungen für die Sicherung der Versorgungsqualität von telemedizinischen Leistungen, die sich insbesondere aus § 87 2o und § 365 Abs. 1 SGB V sowie den Vorgaben aus Anlage 31b und 31c zum BMV-Ä ergeben, soweit nichts anderes vereinbart wurde, zu entsprechen. Der Auftragnehmer übernimmt als Vertragspartner nach § 140a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 8 SGB V den Versorgungsauftrag und insbesondere im Hinblick auf die Einbindung der Leistungserbringer die Funktion einer Managementgesellschaft nach § 140a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB V. Die Teilnahme des Versicherten an der besonderen Versorgung ist freiwillig. Das Angebot schließt nicht aus, dass die Versicherten Vertragsärzte persönlich konsultieren oder andere Videodienstanbieter, insbesondere der vertragsärztlichen Versorgung, nutzen. Bei Bedarf der Auftraggeberin muss insbesondere die Möglichkeit bestehen, zur Erweiterung des Versorgungsangebotes und der bedarfsgerechten Steuerung in Versorgungspfade den Videosprechstundenprozess des Auftragnehmers zu ergänzen und weiterzuentwickeln. Die weiteren Einzelheiten zum Leistungsgegenstand sind der Allgemeinen Leistungsbeschreibung sowie der Technischen Leistungsbeschreibung, welche den Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase als Anhänge 1 und 2 zu Anlage 1 beigefügt sind, zu entnehmen. Die AOK NordWest, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund (nachfolgend: "Abrufberechtigte") ist berechtigt, die Leistung, die Gegenstand des Vergabeverfahrens ist, ab Zuschlagserteilung beim Auftragnehmer abzurufen. Die Bedingungen der Rahmenvereinbarung nebst aller Anhänge (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase nebst Anhängen und Annexen) gelten, sofern die Abrufberechtigte von ihrem Abrufrechts Gebrauch macht, für die Abrufberechtigte entsprechend, wobei im erforderlichen Rahmen in dem eigenständigen Vertrag zwischen der Abrufberechtigten und dem Auftragnehmer kassenspezifische Abweichungen einzelvertraglich geregelt werden können. Die Abrufberechtigte ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus dem Rahmenvertrag dieser Ausschreibung zu decken (keine Exklusivität). Eine Mindestabnahmemenge wird für die Abrufrufberechtigte ebenfalls nicht vereinbart. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt II.2. der Teilnahmebedingungen sowie Punkt 1.2 der Leistungsbeschreibung (Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) verwiesen. Konkrete Angaben zum Auftragsvolumen sind der Auftraggeberin nicht möglich. Einzelheiten zu ersten Schätzungen sind der Leistungsbeschreibung unter Punkt 6 (Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) zu entnehmen. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urt. V. 17.06.2021, C - 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Soweit die angegebenen Mengen deutlich überschritten werden, beträgt die Höchstmenge, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, insgesamt maximal 4,2 Mio. EUR netto. Für den Fall, dass die Abrufberechtigte von ihrem Abrufrecht Gebrauch macht, beträgt die Höchstmenge für diese insgesamt max. 3,6 Mio. EUR netto. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung in einer bestimmten Höhe besteht aber nicht. Die Auftraggeberin geht mit dieser Rahmenvereinbarung keinerlei Abnahmeverpflichtung ein. Gleiches gilt für die Abrufrufberechtigte im Falle des Abrufs. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung und die vertraglichen Regelungen (Anlage 1 und Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) verwiesen.Wiesbaden Congress & Marketing GmbH
Wiesbaden Congress & Marketing GmbHWiesbadenFrist: 13. Aug.Die Wiesbaden Congress & Marketing GmbH (WiCM) ist eine Gesellschaft unter dem Dach der TriWiCon und verantwortlich für den Betrieb des Veranstaltungshauses RheinMain CongressCenter. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Vergabe von Logistikdienstleistungen zur Sicherstellung eines reibungslosen Veranstaltungsbetriebs am RheinMain CongressCenter (RMCC). Dies umfasst die Vergabe eines Hubmonopols zur Durchführung sämtlicher Verladetätigkeiten am Standort sowie die Erfüllung von logistischen Funktionen im gesamten Logistikprozess. Zu den Einsatzbereichen der Messelogistik zählen unter anderem: • Einfahrt- und Ausfahrkontrolle inkl. Kautionserhebung • Ladehofmanagement • Verladung und Verbringung • Vollgut- und Leergutlogistik • Entsorgung Die genauen Arbeitsumfänge und Prozessanforderungen werden im Rahmen der beiliegenden Leistungsbeschreibung spezifiziert. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, beginnend am 01.11.2026 (voraussichtlich) und endet am 31.10.2028 (voraussichtlich). Wird der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt, so verlängert er sich automatisch, jeweils um ein weiteres Jahr zu den zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsablaufs geltenden Bestimmungen. Die Auftraggeberin hat die Option den Vertrag zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Verlängerung der Laufzeit und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz) herleiten. Objektbesichtigungen - verpflichtend: Für die Angebotsabgabe ist die Teilnahme an einer Ortsbesichtigung verpflichtend. Allen Bietern wird hierfür die Möglichkeit eingeräumt, das RMCC im Rahmen eines abgestimmten Einzeltermins zu besichtigen. Eine Teilnahme ist Voraussetzung für die Angebotswertung. Bitte melden Sie sich zur Koordination eines Besichtigungstermins bis spätestens 23.07.2026, jeweils per eHAD-Nachricht oder per E-Mail an [email protected]. Ortsbesichtigungen finden an folgenden Tagen statt: • Montag, 27.07.2026 • Dienstag, 28.07.2026 • Mittwoch, 29.07.2026 Die Termine werden einzeln vergeben und auf den erforderlichen Zeitrahmen begrenzt. Im Rahmen der Ortsbesichtigung werden keine Fragen beantwortet. Etwaige Rückfragen sind ausschließlich schriftlich über das Vergabeportal einzureichen. Diese werden im Nachgang anonymisiert an alle Bieter in Textform weitergeleitet. Nach Eingang Ihrer Rückmeldung kommen wir zur genauen Terminvereinbarung auf Sie zu. Im Anschluss an die Besichtigung erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebestätigung, die sowohl vom Auftraggeber als auch vom jeweiligen Bieter zu unterzeichnen ist. Diese Bestätigung ist dem Angebot als Nachweis beizufügen.2. Stufe (Angebotsphase) Ausschreibung Vertrag gemäß § 140a SGB V "Videosprechstunde in den digitalen Versicherten-Services der Auftraggeberin"
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und ThüringenErfurtGegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens war die Bereitstellung eines Zugangs zur ambulanten ärztlichen Versorgung via Videosprechstunde innerhalb der digitalen Anwendung der Auftraggeberin. Hierfür sollte ein Vertrag zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V geschlossen werden. Im Rahmen seines Angebotes bietet der Auftragnehmer eine technische Gesamtlösung zur Vorbereitung und technischen Durchführung einer Videosprechstunde für die nutzungsberechtigten Versicherten an. Das Angebot des Auftragnehmers besteht aus einer vorgelagerten Abfrage zur Bedarfsgerechtigkeit mittels einer Software, einer digitalen Terminvereinbarung sowie der Organisation und technischen Durchführung der Videosprechstunde (nachfolgend "Videosprechstundenprozess"). Die Organisation und Einbindung von Vertragsärzten, welche die Nutzer im Rahmen der Videosprechstunde fernbehandeln, ist des Weiteren Gegenstand des Angebotes. Der Auftragnehmer hat hierfür eine ausreichende Anzahl von Vertragsärzten für die Durchführung von Videosprechstunden gemäß der Leistungsbeschreibung (Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) vertraglich zu binden. Die Videosprechstunde wird im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erbracht und auf Basis der dafür geltenden Bestimmungen durchgeführt. Die medizinische Behandlung, insbesondere die ärztliche Behandlung im Rahmen der Videosprechstunde, ist ausdrücklich nicht Bestandteil der Leistungen des besonderen Versorgungsangebotes dieser Ausschreibung. Die ärztliche Behandlung wird von den Vertragsärzten im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erbracht und abgerechnet. Unabhängig davon, hat der gesamte "Videosprechstundenprozess" des Auftragnehmers während der gesamten Vertragslaufzeit den aktuellen rechtlichen Anforderungen für die Sicherung der Versorgungsqualität von telemedizinischen Leistungen, die sich insbesondere aus § 87 2o und § 365 Abs. 1 SGB V sowie den Vorgaben aus Anlage 31b und 31c zum BMV-Ä ergeben, soweit nichts anderes vereinbart wurde, zu entsprechen. Der Auftragnehmer übernimmt als Vertragspartner nach § 140a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 8 SGB V den Versorgungsauftrag und insbesondere im Hinblick auf die Einbindung der Leistungserbringer die Funktion einer Managementgesellschaft nach § 140a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB V. Die Teilnahme des Versicherten an der besonderen Versorgung ist freiwillig. Das Angebot schließt nicht aus, dass die Versicherten Vertragsärzte persönlich konsultieren oder andere Videodienstanbieter, insbesondere der vertragsärztlichen Versorgung, nutzen. Bei Bedarf der Auftraggeberin muss insbesondere die Möglichkeit bestehen, zur Erweiterung des Versorgungsangebotes und der bedarfsgerechten Steuerung in Versorgungspfade den Videosprechstundenprozess des Auftragnehmers zu ergänzen und weiterzuentwickeln. Die weiteren Einzelheiten zum Leistungsgegenstand sind der Allgemeinen Leistungsbeschreibung sowie der Technischen Leistungsbeschreibung, welche den Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase als Anhänge 1 und 2 zu Anlage 1 beigefügt sind, zu entnehmen. Die AOK NordWest, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund (nachfolgend: "Abrufberechtigte") ist berechtigt, die Leistung, die Gegenstand des Vergabeverfahrens ist, ab Zuschlagserteilung beim Auftragnehmer abzurufen. Die Bedingungen der Rahmenvereinbarung nebst aller Anhänge (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase nebst Anhängen und Annexen) gelten, sofern die Abrufberechtigte von ihrem Abrufrechts Gebrauch macht, für die Abrufberechtigte entsprechend, wobei im erforderlichen Rahmen in dem eigenständigen Vertrag zwischen der Abrufberechtigten und dem Auftragnehmer kassenspezifische Abweichungen einzelvertraglich geregelt werden können. Die Abrufberechtigte ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus dem Rahmenvertrag dieser Ausschreibung zu decken (keine Exklusivität). Eine Mindestabnahmemenge wird für die Abrufrufberechtigte ebenfalls nicht vereinbart. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt II.2. der Teilnahmebedingungen sowie Punkt 1.2 der Leistungsbeschreibung (Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) verwiesen. Konkrete Angaben zum Auftragsvolumen sind der Auftraggeberin nicht möglich. Einzelheiten zu ersten Schätzungen sind der Leistungsbeschreibung unter Punkt 6 (Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) zu entnehmen. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urt. V. 17.06.2021, C - 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Soweit die angegebenen Mengen deutlich überschritten werden, beträgt die Höchstmenge, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, insgesamt maximal 4,2 Mio. EUR netto. Für den Fall, dass die Abrufberechtigte von ihrem Abrufrecht Gebrauch macht, beträgt die Höchstmenge für diese insgesamt max. 3,6 Mio. EUR netto. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung in einer bestimmten Höhe besteht aber nicht. Die Auftraggeberin geht mit dieser Rahmenvereinbarung keinerlei Abnahmeverpflichtung ein. Gleiches gilt für die Abrufrufberechtigte im Falle des Abrufs. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung und die vertraglichen Regelungen (Anlage 1 und Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) verwiesen.Wiesbaden Congress & Marketing GmbH
Wiesbaden Congress & Marketing GmbHWiesbadenFrist: 24. JuliDie Wiesbaden Congress & Marketing GmbH (WiCM) ist eine Gesellschaft unter dem Dach der TriWiCon und verantwortlich für den Betrieb des Veranstaltungshauses RheinMain CongressCenter. Gegenstand der Ausschreibung ist die Ermittlung eines Unternehmens für die Entwicklung, Produktion, Anbringung und Entfernung von kundenspezifischem Werbeflächen-Branding für Veranstaltungen vorwiegend in der Veranstaltungsstätte RheinMain CongressCenter (RMCC), aber auch im Kurhaus mit Kolonnaden und Jagdschloss Platte sowie für Marketingmaßnahmen im Stadtgebiet von Wiesbaden. Dies umfasst sowohl Planungsleistungen einschließlich ggf. notwendiger statischer Nachweise, die Kommunikation, Dokumentation gegenüber dem Endkunden, Lieferung, Anbringung und Entfernung der eingebrachten Werbeprodukte, Abrechnung, Mitwirkung bei der Erstellung von produktspezifischen Katalogen sowie damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Bei dem auszustellenden Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag. Die genauen Arbeitsumfänge und Prozessanforderungen werden im Rahmen dieser Leistungsbeschreibung spezifiziert. Detailierte Beschreibungen der Dienstleistungen entnehmen Sie bitte der allgemeinen Aufgaben- und Leistungsbeschreibung sowie den Anlagen. Der Leistungszeitraum beginnt voraussichtlich am 01.05.2027 und endet nach 24 Monaten, voraussichtlich am 30.04.2029. Wird er nicht 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt, so verlängert er sich um 2 Jahre, zu den zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsablaufs geltenden Bestimmungen. (insgesamt maximal 4 Jahre). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Verlängerung des Vertrages besteht nicht. Die Leistungen sind vorwiegend zu erbringen im: • RheinMain CongressCenter (RMCC), Friedrich-Ebert-Allee 1, 65185 Wiesbaden. In folgenden Veranstaltungsstätten sind optional ebenfalls Leistungen zu erbringen: • Kurhaus Wiesbaden, Kurhausplatz 1, 65189 Wiesbaden • Jagdschloss Platte, Auf der Platte / An der B417, 65195 Wiesbaden • Werbeflächen im Stadtgebiet Wiesbaden Nähere Informationen siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe sowie allgemeine_Leistungsbeschreibung. Objektbesichtigungen - verpflichtend: Für die Angebotsabgabe ist die Teilnahme an einer Ortsbesichtigung verpflichtend. Allen Bietern wird hierfür die Möglichkeit eingeräumt, das RMCC im Rahmen eines abgestimmten Einzeltermins zu besichtigen. Eine Teilnahme ist Voraussetzung für die Angebotswertung. Bitte melden Sie sich zur Koordination eines Besichtigungstermins bis spätestens 24.06.2026,jeweils per eHAD-Nachricht oder per E-Mail an [email protected]. Ortsbesichtigungen finden an folgenden Tagen statt: • 30.06.2026 • 01.07.2026 Die Termine werden einzeln vergeben und auf den erforderlichen Zeitrahmen begrenzt. Im Rahmen der Ortsbesichtigung werden keine Fragen beantwortet. Etwaige Rückfragen sind ausschließlich schriftlich über das Vergabeportal einzureichen. Diese werden im Nachgang anonymisiert an alle Bieter in Textform weitergeleitet. Nach Eingang Ihrer Rückmeldung kommen wir zur genauen Terminvereinbarung auf Sie zu. Im Anschluss an die Besichtigung erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebestätigung, die sowohl vom Auftraggeber als auch vom jeweiligen Bieter zu unterzeichnen ist. Diese Bestätigung ist dem Angebot als Nachweis beizufügen. Ortsbesichtigungen für das Kurhaus sind im Rahmen dieses Verfahrens nicht vorgesehen. Soweit das Objekt öffentlich frei zugänglich ist, können Sie sich gerne Vorort einen Eindruck verschaffen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 04. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist BWB - Energie Controlling.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.